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Allgemeine Zeitung. Nr. 87. Augsburg, 27. März 1840.

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angenommen. Auch kam in der Sitzung noch ein königl. Schreiben, die baldige Erledigung der früher vorgelegten Gesetzesentwürfe, das Verfahren in Criminalsachen und die Errichtung eines Criminalsenats beim k. Oberappellationsgerichte betreffend, zur Verlesung. (Hannov. Z.)

Das unterm 10 Jun. v. J. erlassene Verbot der Bremer Zeitung ist, "vorkommenden Umständen nach," durch Ministerialerlaß vom 17 März zurückgenommen worden. (Hannov. Ztg.)

Am Montag wurde endlich die Bergedorfer Eisenbahnconcession mit dem Mühlenberge zum Bahnhofe vom Senate beliebt; die Modelle, welche zu diesem Behufe angefertigt wurden, sind jetzt im Bureau der Direction zu sehen; das eine stellt den Berg mit der Mühle darauf, wie er jetzt ist, vor, und das andere wie der Platz seyn wird, nachdem beides abgetragen worden. Der Stadtgraben wird überdämmt, die Locomotive sollen außerhalb bleiben, eben so die Waaren, so daß der Theil des Bahnhofs, welcher auf den Wall zu stehen kommt, lediglich für die Passagiere bleibt. Es wäre zu wünschen, daß die bürgerlichen Collegien, denen der Gesetzesvorschlag nun übergeben wird, denselben bald expedirten, damit solcher der erbgesessenen Bürgerschaft noch vor Ostern zur Mitgenehmigung vorgelegt werden könne. Die erwähnte Mühle soll bereits für die Gesellschaft angekauft seyn, und dürfte die Expropriation der übrigen Grundstücke, da wir jetzt ein Gesetz dafür besitzen, rasch von Statten gehen.

Die Bergedorfer Eisenbahnconcession wird nicht vor Ostern der erbgesessenen Bürgerschaft zur Mitgenehmigung vorgelegt, da kein Convent vor Ende April versammelt wird, und es sich noch frägt, ob nicht so viele andere ältere Fragen zu erledigen sind, daß diese bis zur folgenden Versammlung zurückbleiben muß.

Schweden.

Der Finanzausschuß der Reichsstände hat am 10 d. über eine Frage von höchster Wichtigkeit votirt, nämlich inwiefern die Reichsstände berechtigt seyen, den Belauf nicht nur der außerordentlichen, sondern auch der ordentlichen Einnahmen zu bestimmen, und somit die Grundsteuer, wenn sie es für gut finden, entweder zu vermindern oder ganz abzuschaffen. Diese Frage wurde mit 19 Stimmen gegen 15 dahin entschieden, daß die Reichsstände als berechtigt angesehen werden, über alle Einkünfte des Staats allein zu bestimmen. Mehrere unter den Mitgliedern der Opposition, und selbst der Wortführer des Ausschusses, Graf Horn, stimmten für die entgegengesetzte Meinung; aber die Bauern und die Mehrheit der Bürger entschieden die Frage. Wahrscheinlich wird der Vorschlag doch nicht durchgesetzt werden können, denn der Adel und der Priesterstand werden ihm gewiß nicht beipflichten, und er ist gefallen, so wie er nur von einem einzigen Stande verworfen wird. - Der Constitutionsausschuß hat die Lesung der Protokolle des Staatsraths beendigt, und soll sich jetzt mit Redaction der zahlreichen Bemerkungen gegen die Mitglieder des Staatsraths beschäftigen.

Oesterreich.

Der "Christenbote" und nach diesem preußische Blätter berichten über die in Linz befindlichen Priester der Gesellschaft Jesu, "sie hätten eine Zeit lang ein Mädchen bei sich gehabt, daß so arge Sachen über sie ausgesagt habe, daß sie zur Verantwortung gezogen worden seyen." - Die Wahrheit ist: das im verwichenen Herbst eine Weibsperson ehrenrührige Gerüchte über mehrere in Linz anwesende Mitglieder jenes Ordens ausstreute. Auf den Antrag der Obern des Ordens und des Diöcesanbischofs leiteten die weltlichen Behörden eine Untersuchung ein, welcher sich die Urheberin jener Ausstreuungen anfänglich durch die Flucht zu entziehen suchte. Als sie jedoch in einer benachbarten Stadt, wo sie unter einem angenommenen Namen sich zu verstecken suchte, ausfindig gemacht und vernommen wurde, verwickelte sie sich alsbald in Widersprüche, ward der Lüge überwiesen, und gestand endlich, daß ihre frühern Berichte rein aus der Luft gegriffene Erfindungen seyen. Sie wurde durch das Urtheil der zuständigen Gerichte zur gesetzlichen Strafe der Einsperrung und Ruthenzüchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verurtheilt. Leider sind damals diejenigen nicht ermittelt worden, welche sie durch Ueberredung und Geldspenden zu ihren frühern, plump erfundenen Aussagen vermocht hatten, welche jetzt, nachdem am Orte des Verbrechens selbst der Vorfall fast vergessen worden, in der Elberfelder Zeitung, dem Frankfurter Journal und andern Blättern von ähnlichem Beruf wieder auftauchen. Vielleicht wirft dieser Umstand auf die Quelle jener verleumderischen Umtriebe einiges Licht.

angenommen. Auch kam in der Sitzung noch ein königl. Schreiben, die baldige Erledigung der früher vorgelegten Gesetzesentwürfe, das Verfahren in Criminalsachen und die Errichtung eines Criminalsenats beim k. Oberappellationsgerichte betreffend, zur Verlesung. (Hannov. Z.)

Das unterm 10 Jun. v. J. erlassene Verbot der Bremer Zeitung ist, „vorkommenden Umständen nach,“ durch Ministerialerlaß vom 17 März zurückgenommen worden. (Hannov. Ztg.)

Am Montag wurde endlich die Bergedorfer Eisenbahnconcession mit dem Mühlenberge zum Bahnhofe vom Senate beliebt; die Modelle, welche zu diesem Behufe angefertigt wurden, sind jetzt im Bureau der Direction zu sehen; das eine stellt den Berg mit der Mühle darauf, wie er jetzt ist, vor, und das andere wie der Platz seyn wird, nachdem beides abgetragen worden. Der Stadtgraben wird überdämmt, die Locomotive sollen außerhalb bleiben, eben so die Waaren, so daß der Theil des Bahnhofs, welcher auf den Wall zu stehen kommt, lediglich für die Passagiere bleibt. Es wäre zu wünschen, daß die bürgerlichen Collegien, denen der Gesetzesvorschlag nun übergeben wird, denselben bald expedirten, damit solcher der erbgesessenen Bürgerschaft noch vor Ostern zur Mitgenehmigung vorgelegt werden könne. Die erwähnte Mühle soll bereits für die Gesellschaft angekauft seyn, und dürfte die Expropriation der übrigen Grundstücke, da wir jetzt ein Gesetz dafür besitzen, rasch von Statten gehen.

Die Bergedorfer Eisenbahnconcession wird nicht vor Ostern der erbgesessenen Bürgerschaft zur Mitgenehmigung vorgelegt, da kein Convent vor Ende April versammelt wird, und es sich noch frägt, ob nicht so viele andere ältere Fragen zu erledigen sind, daß diese bis zur folgenden Versammlung zurückbleiben muß.

Schweden.

Der Finanzausschuß der Reichsstände hat am 10 d. über eine Frage von höchster Wichtigkeit votirt, nämlich inwiefern die Reichsstände berechtigt seyen, den Belauf nicht nur der außerordentlichen, sondern auch der ordentlichen Einnahmen zu bestimmen, und somit die Grundsteuer, wenn sie es für gut finden, entweder zu vermindern oder ganz abzuschaffen. Diese Frage wurde mit 19 Stimmen gegen 15 dahin entschieden, daß die Reichsstände als berechtigt angesehen werden, über alle Einkünfte des Staats allein zu bestimmen. Mehrere unter den Mitgliedern der Opposition, und selbst der Wortführer des Ausschusses, Graf Horn, stimmten für die entgegengesetzte Meinung; aber die Bauern und die Mehrheit der Bürger entschieden die Frage. Wahrscheinlich wird der Vorschlag doch nicht durchgesetzt werden können, denn der Adel und der Priesterstand werden ihm gewiß nicht beipflichten, und er ist gefallen, so wie er nur von einem einzigen Stande verworfen wird. – Der Constitutionsausschuß hat die Lesung der Protokolle des Staatsraths beendigt, und soll sich jetzt mit Redaction der zahlreichen Bemerkungen gegen die Mitglieder des Staatsraths beschäftigen.

Oesterreich.

Der „Christenbote“ und nach diesem preußische Blätter berichten über die in Linz befindlichen Priester der Gesellschaft Jesu, „sie hätten eine Zeit lang ein Mädchen bei sich gehabt, daß so arge Sachen über sie ausgesagt habe, daß sie zur Verantwortung gezogen worden seyen.“ – Die Wahrheit ist: das im verwichenen Herbst eine Weibsperson ehrenrührige Gerüchte über mehrere in Linz anwesende Mitglieder jenes Ordens ausstreute. Auf den Antrag der Obern des Ordens und des Diöcesanbischofs leiteten die weltlichen Behörden eine Untersuchung ein, welcher sich die Urheberin jener Ausstreuungen anfänglich durch die Flucht zu entziehen suchte. Als sie jedoch in einer benachbarten Stadt, wo sie unter einem angenommenen Namen sich zu verstecken suchte, ausfindig gemacht und vernommen wurde, verwickelte sie sich alsbald in Widersprüche, ward der Lüge überwiesen, und gestand endlich, daß ihre frühern Berichte rein aus der Luft gegriffene Erfindungen seyen. Sie wurde durch das Urtheil der zuständigen Gerichte zur gesetzlichen Strafe der Einsperrung und Ruthenzüchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verurtheilt. Leider sind damals diejenigen nicht ermittelt worden, welche sie durch Ueberredung und Geldspenden zu ihren frühern, plump erfundenen Aussagen vermocht hatten, welche jetzt, nachdem am Orte des Verbrechens selbst der Vorfall fast vergessen worden, in der Elberfelder Zeitung, dem Frankfurter Journal und andern Blättern von ähnlichem Beruf wieder auftauchen. Vielleicht wirft dieser Umstand auf die Quelle jener verleumderischen Umtriebe einiges Licht.

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[0696/0008] angenommen. Auch kam in der Sitzung noch ein königl. Schreiben, die baldige Erledigung der früher vorgelegten Gesetzesentwürfe, das Verfahren in Criminalsachen und die Errichtung eines Criminalsenats beim k. Oberappellationsgerichte betreffend, zur Verlesung. (Hannov. Z.) _ Hannover. Das unterm 10 Jun. v. J. erlassene Verbot der Bremer Zeitung ist, „vorkommenden Umständen nach,“ durch Ministerialerlaß vom 17 März zurückgenommen worden. (Hannov. Ztg.) _ Hamburg, 20 März. Am Montag wurde endlich die Bergedorfer Eisenbahnconcession mit dem Mühlenberge zum Bahnhofe vom Senate beliebt; die Modelle, welche zu diesem Behufe angefertigt wurden, sind jetzt im Bureau der Direction zu sehen; das eine stellt den Berg mit der Mühle darauf, wie er jetzt ist, vor, und das andere wie der Platz seyn wird, nachdem beides abgetragen worden. Der Stadtgraben wird überdämmt, die Locomotive sollen außerhalb bleiben, eben so die Waaren, so daß der Theil des Bahnhofs, welcher auf den Wall zu stehen kommt, lediglich für die Passagiere bleibt. Es wäre zu wünschen, daß die bürgerlichen Collegien, denen der Gesetzesvorschlag nun übergeben wird, denselben bald expedirten, damit solcher der erbgesessenen Bürgerschaft noch vor Ostern zur Mitgenehmigung vorgelegt werden könne. Die erwähnte Mühle soll bereits für die Gesellschaft angekauft seyn, und dürfte die Expropriation der übrigen Grundstücke, da wir jetzt ein Gesetz dafür besitzen, rasch von Statten gehen. _ Hamburg, 21 März. Die Bergedorfer Eisenbahnconcession wird nicht vor Ostern der erbgesessenen Bürgerschaft zur Mitgenehmigung vorgelegt, da kein Convent vor Ende April versammelt wird, und es sich noch frägt, ob nicht so viele andere ältere Fragen zu erledigen sind, daß diese bis zur folgenden Versammlung zurückbleiben muß. Schweden. _ Stockholm, 13 März. Der Finanzausschuß der Reichsstände hat am 10 d. über eine Frage von höchster Wichtigkeit votirt, nämlich inwiefern die Reichsstände berechtigt seyen, den Belauf nicht nur der außerordentlichen, sondern auch der ordentlichen Einnahmen zu bestimmen, und somit die Grundsteuer, wenn sie es für gut finden, entweder zu vermindern oder ganz abzuschaffen. Diese Frage wurde mit 19 Stimmen gegen 15 dahin entschieden, daß die Reichsstände als berechtigt angesehen werden, über alle Einkünfte des Staats allein zu bestimmen. Mehrere unter den Mitgliedern der Opposition, und selbst der Wortführer des Ausschusses, Graf Horn, stimmten für die entgegengesetzte Meinung; aber die Bauern und die Mehrheit der Bürger entschieden die Frage. Wahrscheinlich wird der Vorschlag doch nicht durchgesetzt werden können, denn der Adel und der Priesterstand werden ihm gewiß nicht beipflichten, und er ist gefallen, so wie er nur von einem einzigen Stande verworfen wird. – Der Constitutionsausschuß hat die Lesung der Protokolle des Staatsraths beendigt, und soll sich jetzt mit Redaction der zahlreichen Bemerkungen gegen die Mitglieder des Staatsraths beschäftigen. Oesterreich. _ Aus Oesterreich, 19 März. Der „Christenbote“ und nach diesem preußische Blätter berichten über die in Linz befindlichen Priester der Gesellschaft Jesu, „sie hätten eine Zeit lang ein Mädchen bei sich gehabt, daß so arge Sachen über sie ausgesagt habe, daß sie zur Verantwortung gezogen worden seyen.“ – Die Wahrheit ist: das im verwichenen Herbst eine Weibsperson ehrenrührige Gerüchte über mehrere in Linz anwesende Mitglieder jenes Ordens ausstreute. Auf den Antrag der Obern des Ordens und des Diöcesanbischofs leiteten die weltlichen Behörden eine Untersuchung ein, welcher sich die Urheberin jener Ausstreuungen anfänglich durch die Flucht zu entziehen suchte. Als sie jedoch in einer benachbarten Stadt, wo sie unter einem angenommenen Namen sich zu verstecken suchte, ausfindig gemacht und vernommen wurde, verwickelte sie sich alsbald in Widersprüche, ward der Lüge überwiesen, und gestand endlich, daß ihre frühern Berichte rein aus der Luft gegriffene Erfindungen seyen. Sie wurde durch das Urtheil der zuständigen Gerichte zur gesetzlichen Strafe der Einsperrung und Ruthenzüchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verurtheilt. Leider sind damals diejenigen nicht ermittelt worden, welche sie durch Ueberredung und Geldspenden zu ihren frühern, plump erfundenen Aussagen vermocht hatten, welche jetzt, nachdem am Orte des Verbrechens selbst der Vorfall fast vergessen worden, in der Elberfelder Zeitung, dem Frankfurter Journal und andern Blättern von ähnlichem Beruf wieder auftauchen. Vielleicht wirft dieser Umstand auf die Quelle jener verleumderischen Umtriebe einiges Licht.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 87. Augsburg, 27. März 1840, S. 0696. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_087_18400327/8>, abgerufen am 13.10.2024.