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Allgemeine Zeitung. Nr. 67. Augsburg, 7. März 1840.

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ausdrücklichen Verpflichtungen, welche die Grundgesetze des deutschen Bundes, namentlich die Art. 25 und 26 der Wiener Schlußacte, dem Bund auferlegen - eine Verpflichtung, welche durch spätere Beschlüsse der hohen Bundesversammlung noch erweitert und von der Gesammtheit des Bundes auf dessen einzelne Staaten übertragen worden ist. Sollte auf den Grund dieser Bestimmungen eine bewaffnete Dazwischenkunft des Bundes in die hannover'schen Angelegenheiten stattfinden, so würde nicht nur der beklagenswerthe Fall eintreten, daß Deutsche gegen Deutsche die Waffen in einer Sache gegeneinander kehrten, welche bei einer andern Behandlung derselben zur rechten Zeit friedlich beizulegen gewesen wäre, sondern es könnte hierdurch auch eine allgemeine Aufregung der Gemüther hervorgerufen werden, deren Folgen nicht zu übersehen sind. Durch vorstehende Auseinandersetzung glaubt die Deputation nicht nur das hohe Interesse, das Recht und die Pflicht der sächsischen Ständeversammlung, in vorliegender Angelegenheit Anträge an die hohe Staatsregierung zu stellen, genügend nachgewiesen, sondern auch die Zeit- und Zweckmäßigkeit, Wichtigkeit und Dringlichkeit der letztern dergestalt motivirt zu haben, daß sie sich erlauben darf, folgendes einstimmige Votum der geehrten Kammer zur Annahme vorzuschlagen. (Wir haben diese Anträge in der Allg. Zeitung vom 27 Febr. vollständig mitgetheilt.)

(Fortsetzung folgt.)

Preußen.

Dem von der Leipz. allg. Zeitung verbreiteten Gerüchte, daß unser Justizminister, Hr. v. Mühler, wegen eines Conflicts mit dem Kammergerichte seine Entlassung eingegeben habe, kann jetzt mit Bestimmtheit widersprochen werden. Jeder, der mit unserer Justizverfassung einigermaßen bekannt ist, konnte schon aus der angegebenen Entlassungsursache (des Conflicts mit dem Kammergerichte) sich von der Ungenauigkeit dieser Nachricht überzeugen. Der Wirkungskreis des Justizministeriums und der die Justiz verwaltenden Gerichtshöfe, ist gesetzlich so genau bestimmt, daß wesentliche Conflicte gar nicht vorkommen können. Das Justizministerium hat nur in den Formalien der Justizpflege und in der Besetzung der Justizbedientenstellen das Erforderliche zu bestimmen, ohne daß den Gerichten hiergegen ein Widerspruch offen steht. Eben so unbeschränkt ist aber auch der Wirkungskreis der Gerichtshöfe in Abfassung der Urtheile, und in Festsetzung alles dessen, was das materielle Recht angeht, und Niemand hat ihnen den Ruhm streitig gemacht, daß sie in dieser Beziehung von höheren Einflüssen völlig unabhängig sind. Unter allen Umständen würde der Abgang des Hrn. v. Mühler, wenn derselbe aus irgend einer Ursache in der nächsten Zeit erfolgen sollte, von vielen Seiten höchlich bedauert werden, da die günstigen Folgen der unter seiner Verwaltung ausgeführten Reformen, jetzt schon vielseitig anerkannt worden, und im Lauf der Zeit immer mehr heraustreten müssen. (Hamb. C.)

Der Großfürst Thronfolger von Rußland wird im Laufe dieses Monats hier erwartet und, wie es heißt, sich nur kurze Zeit bei unserm Hofe in Potsdam aufhalten, um ungesäumt die Reise nach Darmstadt fortzusetzen. Dagegen scheint sich alles das, was bisher in öffentlichen Blättern über die bevorstehende Ankunft der Kaiserin von Rußland gesagt worden, nicht zu bestätigen. Ihre Maj., so wird versichert, wird in diesem Jahre weder das Bad Ems noch Italien besuchen, sondern eine Reise nach dem südlichen Rußland und insbesondere nach der Krim unternehmen, wo das reizende Lustschloß Orianda, zu dessen Verschönerungen der deutsche Meister Schinkel so treffliche Entwürfe geliefert hat, zur Aufnahme der Kaiserin in Bereitschaft gesetzt wird. - Seit vorgestern ist unser Kriegsminister, Generallieutenant v. Rauch, in Folge eines Brustkrampfes sehr bedeutend erkrankt. Gestern schien man an seinem Wiederaufkommen zu zweifeln, doch hat man heute wieder Hoffnung, den sehr verdienten Kriegsmann dem Staate und dem Heere erhalten zu sehen. - Einem hiesigen Blatte zufolge soll die russische Anleihe zum Bau der Eisenbahn vom Niemen nach Libau mit den Häusern Stieglitz und Compagnie in St. Petersburg, Hope und Compagnie in Amsterdam und Epstein und Fränkel in Warschau (mit welchem letztgenannten Hause auch ein hiesiges zu diesem Zwecke verbunden seyn soll) abgeschlossen seyn, und zwar sollen Obligationen mit 4 1/2 Proc. Zinsen ausgegeben werden. Werden diese Papiere an deutschen Börsen Curs erhalten? Nirgends in Deutschland wird man außer Acht lassen, daß die preußischen Ostprovinzen, wenn sie auch nicht zum deutschen Bunde gehören, doch ihrer ganzen Gesinnung und Gesittung nach deutsch sind. Männer, wie Kant, Herder und Hamann, sind aus diesen Provinzen hervorgegangen, und noch jetzt ist Königsberg die alma mater und die Wiege ächt nationaler und durch und durch gründlicher deutscher Wissenschaft. Unterstützte man aber in Deutschland Plane, wie den zu jener Eisenbahn, so wird man gleichsam selbst die Mine zur Sprengung einer deutschen Vormauer legen.

Oesterreich.

Se. Maj. der Kaiser haben den vereinigten k. k. Gesandtschaftsposten an den Höfen von Karlsruhe und Darmstadt (welcher einem frühern Gerüchte zufolge dem Grafen Rechberg zugedacht seyn sollte) dem k. k. Geschäftsträger zu Stockholm, Grafen v. Ugarte, zu übertragen geruht. - Se. Maj. der König von Sachsen wird erst binnen der nächsten Tage hier eintreffen. - Die Gemahlin des Grafen Felix Zichy, geborne Gräfin Reichenbach-Lessonitz (Tochter des Kurfürsten von Hessen) ist kurz vor ihrer ersten Entbindung zur katholischen Religion übergetreten.

ausdrücklichen Verpflichtungen, welche die Grundgesetze des deutschen Bundes, namentlich die Art. 25 und 26 der Wiener Schlußacte, dem Bund auferlegen – eine Verpflichtung, welche durch spätere Beschlüsse der hohen Bundesversammlung noch erweitert und von der Gesammtheit des Bundes auf dessen einzelne Staaten übertragen worden ist. Sollte auf den Grund dieser Bestimmungen eine bewaffnete Dazwischenkunft des Bundes in die hannover'schen Angelegenheiten stattfinden, so würde nicht nur der beklagenswerthe Fall eintreten, daß Deutsche gegen Deutsche die Waffen in einer Sache gegeneinander kehrten, welche bei einer andern Behandlung derselben zur rechten Zeit friedlich beizulegen gewesen wäre, sondern es könnte hierdurch auch eine allgemeine Aufregung der Gemüther hervorgerufen werden, deren Folgen nicht zu übersehen sind. Durch vorstehende Auseinandersetzung glaubt die Deputation nicht nur das hohe Interesse, das Recht und die Pflicht der sächsischen Ständeversammlung, in vorliegender Angelegenheit Anträge an die hohe Staatsregierung zu stellen, genügend nachgewiesen, sondern auch die Zeit- und Zweckmäßigkeit, Wichtigkeit und Dringlichkeit der letztern dergestalt motivirt zu haben, daß sie sich erlauben darf, folgendes einstimmige Votum der geehrten Kammer zur Annahme vorzuschlagen. (Wir haben diese Anträge in der Allg. Zeitung vom 27 Febr. vollständig mitgetheilt.)

(Fortsetzung folgt.)

Preußen.

Dem von der Leipz. allg. Zeitung verbreiteten Gerüchte, daß unser Justizminister, Hr. v. Mühler, wegen eines Conflicts mit dem Kammergerichte seine Entlassung eingegeben habe, kann jetzt mit Bestimmtheit widersprochen werden. Jeder, der mit unserer Justizverfassung einigermaßen bekannt ist, konnte schon aus der angegebenen Entlassungsursache (des Conflicts mit dem Kammergerichte) sich von der Ungenauigkeit dieser Nachricht überzeugen. Der Wirkungskreis des Justizministeriums und der die Justiz verwaltenden Gerichtshöfe, ist gesetzlich so genau bestimmt, daß wesentliche Conflicte gar nicht vorkommen können. Das Justizministerium hat nur in den Formalien der Justizpflege und in der Besetzung der Justizbedientenstellen das Erforderliche zu bestimmen, ohne daß den Gerichten hiergegen ein Widerspruch offen steht. Eben so unbeschränkt ist aber auch der Wirkungskreis der Gerichtshöfe in Abfassung der Urtheile, und in Festsetzung alles dessen, was das materielle Recht angeht, und Niemand hat ihnen den Ruhm streitig gemacht, daß sie in dieser Beziehung von höheren Einflüssen völlig unabhängig sind. Unter allen Umständen würde der Abgang des Hrn. v. Mühler, wenn derselbe aus irgend einer Ursache in der nächsten Zeit erfolgen sollte, von vielen Seiten höchlich bedauert werden, da die günstigen Folgen der unter seiner Verwaltung ausgeführten Reformen, jetzt schon vielseitig anerkannt worden, und im Lauf der Zeit immer mehr heraustreten müssen. (Hamb. C.)

Der Großfürst Thronfolger von Rußland wird im Laufe dieses Monats hier erwartet und, wie es heißt, sich nur kurze Zeit bei unserm Hofe in Potsdam aufhalten, um ungesäumt die Reise nach Darmstadt fortzusetzen. Dagegen scheint sich alles das, was bisher in öffentlichen Blättern über die bevorstehende Ankunft der Kaiserin von Rußland gesagt worden, nicht zu bestätigen. Ihre Maj., so wird versichert, wird in diesem Jahre weder das Bad Ems noch Italien besuchen, sondern eine Reise nach dem südlichen Rußland und insbesondere nach der Krim unternehmen, wo das reizende Lustschloß Orianda, zu dessen Verschönerungen der deutsche Meister Schinkel so treffliche Entwürfe geliefert hat, zur Aufnahme der Kaiserin in Bereitschaft gesetzt wird. – Seit vorgestern ist unser Kriegsminister, Generallieutenant v. Rauch, in Folge eines Brustkrampfes sehr bedeutend erkrankt. Gestern schien man an seinem Wiederaufkommen zu zweifeln, doch hat man heute wieder Hoffnung, den sehr verdienten Kriegsmann dem Staate und dem Heere erhalten zu sehen. – Einem hiesigen Blatte zufolge soll die russische Anleihe zum Bau der Eisenbahn vom Niemen nach Libau mit den Häusern Stieglitz und Compagnie in St. Petersburg, Hope und Compagnie in Amsterdam und Epstein und Fränkel in Warschau (mit welchem letztgenannten Hause auch ein hiesiges zu diesem Zwecke verbunden seyn soll) abgeschlossen seyn, und zwar sollen Obligationen mit 4 1/2 Proc. Zinsen ausgegeben werden. Werden diese Papiere an deutschen Börsen Curs erhalten? Nirgends in Deutschland wird man außer Acht lassen, daß die preußischen Ostprovinzen, wenn sie auch nicht zum deutschen Bunde gehören, doch ihrer ganzen Gesinnung und Gesittung nach deutsch sind. Männer, wie Kant, Herder und Hamann, sind aus diesen Provinzen hervorgegangen, und noch jetzt ist Königsberg die alma mater und die Wiege ächt nationaler und durch und durch gründlicher deutscher Wissenschaft. Unterstützte man aber in Deutschland Plane, wie den zu jener Eisenbahn, so wird man gleichsam selbst die Mine zur Sprengung einer deutschen Vormauer legen.

Oesterreich.

Se. Maj. der Kaiser haben den vereinigten k. k. Gesandtschaftsposten an den Höfen von Karlsruhe und Darmstadt (welcher einem frühern Gerüchte zufolge dem Grafen Rechberg zugedacht seyn sollte) dem k. k. Geschäftsträger zu Stockholm, Grafen v. Ugarte, zu übertragen geruht. – Se. Maj. der König von Sachsen wird erst binnen der nächsten Tage hier eintreffen. – Die Gemahlin des Grafen Felix Zichy, geborne Gräfin Reichenbach-Lessonitz (Tochter des Kurfürsten von Hessen) ist kurz vor ihrer ersten Entbindung zur katholischen Religion übergetreten.

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[0536/0008] ausdrücklichen Verpflichtungen, welche die Grundgesetze des deutschen Bundes, namentlich die Art. 25 und 26 der Wiener Schlußacte, dem Bund auferlegen – eine Verpflichtung, welche durch spätere Beschlüsse der hohen Bundesversammlung noch erweitert und von der Gesammtheit des Bundes auf dessen einzelne Staaten übertragen worden ist. Sollte auf den Grund dieser Bestimmungen eine bewaffnete Dazwischenkunft des Bundes in die hannover'schen Angelegenheiten stattfinden, so würde nicht nur der beklagenswerthe Fall eintreten, daß Deutsche gegen Deutsche die Waffen in einer Sache gegeneinander kehrten, welche bei einer andern Behandlung derselben zur rechten Zeit friedlich beizulegen gewesen wäre, sondern es könnte hierdurch auch eine allgemeine Aufregung der Gemüther hervorgerufen werden, deren Folgen nicht zu übersehen sind. Durch vorstehende Auseinandersetzung glaubt die Deputation nicht nur das hohe Interesse, das Recht und die Pflicht der sächsischen Ständeversammlung, in vorliegender Angelegenheit Anträge an die hohe Staatsregierung zu stellen, genügend nachgewiesen, sondern auch die Zeit- und Zweckmäßigkeit, Wichtigkeit und Dringlichkeit der letztern dergestalt motivirt zu haben, daß sie sich erlauben darf, folgendes einstimmige Votum der geehrten Kammer zur Annahme vorzuschlagen. (Wir haben diese Anträge in der Allg. Zeitung vom 27 Febr. vollständig mitgetheilt.) (Fortsetzung folgt.) Preußen. Berlin, 26 Febr. Dem von der Leipz. allg. Zeitung verbreiteten Gerüchte, daß unser Justizminister, Hr. v. Mühler, wegen eines Conflicts mit dem Kammergerichte seine Entlassung eingegeben habe, kann jetzt mit Bestimmtheit widersprochen werden. Jeder, der mit unserer Justizverfassung einigermaßen bekannt ist, konnte schon aus der angegebenen Entlassungsursache (des Conflicts mit dem Kammergerichte) sich von der Ungenauigkeit dieser Nachricht überzeugen. Der Wirkungskreis des Justizministeriums und der die Justiz verwaltenden Gerichtshöfe, ist gesetzlich so genau bestimmt, daß wesentliche Conflicte gar nicht vorkommen können. Das Justizministerium hat nur in den Formalien der Justizpflege und in der Besetzung der Justizbedientenstellen das Erforderliche zu bestimmen, ohne daß den Gerichten hiergegen ein Widerspruch offen steht. Eben so unbeschränkt ist aber auch der Wirkungskreis der Gerichtshöfe in Abfassung der Urtheile, und in Festsetzung alles dessen, was das materielle Recht angeht, und Niemand hat ihnen den Ruhm streitig gemacht, daß sie in dieser Beziehung von höheren Einflüssen völlig unabhängig sind. Unter allen Umständen würde der Abgang des Hrn. v. Mühler, wenn derselbe aus irgend einer Ursache in der nächsten Zeit erfolgen sollte, von vielen Seiten höchlich bedauert werden, da die günstigen Folgen der unter seiner Verwaltung ausgeführten Reformen, jetzt schon vielseitig anerkannt worden, und im Lauf der Zeit immer mehr heraustreten müssen. (Hamb. C.) △ Berlin, 2 März. Der Großfürst Thronfolger von Rußland wird im Laufe dieses Monats hier erwartet und, wie es heißt, sich nur kurze Zeit bei unserm Hofe in Potsdam aufhalten, um ungesäumt die Reise nach Darmstadt fortzusetzen. Dagegen scheint sich alles das, was bisher in öffentlichen Blättern über die bevorstehende Ankunft der Kaiserin von Rußland gesagt worden, nicht zu bestätigen. Ihre Maj., so wird versichert, wird in diesem Jahre weder das Bad Ems noch Italien besuchen, sondern eine Reise nach dem südlichen Rußland und insbesondere nach der Krim unternehmen, wo das reizende Lustschloß Orianda, zu dessen Verschönerungen der deutsche Meister Schinkel so treffliche Entwürfe geliefert hat, zur Aufnahme der Kaiserin in Bereitschaft gesetzt wird. – Seit vorgestern ist unser Kriegsminister, Generallieutenant v. Rauch, in Folge eines Brustkrampfes sehr bedeutend erkrankt. Gestern schien man an seinem Wiederaufkommen zu zweifeln, doch hat man heute wieder Hoffnung, den sehr verdienten Kriegsmann dem Staate und dem Heere erhalten zu sehen. – Einem hiesigen Blatte zufolge soll die russische Anleihe zum Bau der Eisenbahn vom Niemen nach Libau mit den Häusern Stieglitz und Compagnie in St. Petersburg, Hope und Compagnie in Amsterdam und Epstein und Fränkel in Warschau (mit welchem letztgenannten Hause auch ein hiesiges zu diesem Zwecke verbunden seyn soll) abgeschlossen seyn, und zwar sollen Obligationen mit 4 1/2 Proc. Zinsen ausgegeben werden. Werden diese Papiere an deutschen Börsen Curs erhalten? Nirgends in Deutschland wird man außer Acht lassen, daß die preußischen Ostprovinzen, wenn sie auch nicht zum deutschen Bunde gehören, doch ihrer ganzen Gesinnung und Gesittung nach deutsch sind. Männer, wie Kant, Herder und Hamann, sind aus diesen Provinzen hervorgegangen, und noch jetzt ist Königsberg die alma mater und die Wiege ächt nationaler und durch und durch gründlicher deutscher Wissenschaft. Unterstützte man aber in Deutschland Plane, wie den zu jener Eisenbahn, so wird man gleichsam selbst die Mine zur Sprengung einer deutschen Vormauer legen. Oesterreich. *Wien, 2 März. Se. Maj. der Kaiser haben den vereinigten k. k. Gesandtschaftsposten an den Höfen von Karlsruhe und Darmstadt (welcher einem frühern Gerüchte zufolge dem Grafen Rechberg zugedacht seyn sollte) dem k. k. Geschäftsträger zu Stockholm, Grafen v. Ugarte, zu übertragen geruht. – Se. Maj. der König von Sachsen wird erst binnen der nächsten Tage hier eintreffen. – Die Gemahlin des Grafen Felix Zichy, geborne Gräfin Reichenbach-Lessonitz (Tochter des Kurfürsten von Hessen) ist kurz vor ihrer ersten Entbindung zur katholischen Religion übergetreten.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 67. Augsburg, 7. März 1840, S. 0536. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_067_18400307/8>, abgerufen am 23.11.2024.