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Allgemeine Zeitung. Nr. 62. Augsburg, 2. März 1840.

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König die landesväterlichsten Absichten mit ihren Unterthanen haben, und daß solche sich noch weit mehr, als geschehen, bethätigt haben würden, wenn nicht allerhöchstdenselben bislang von so mancher Seite entgegengearbeitet wäre. Wir sind schlichte Bürger und verstehen nichts von Politik und Staatsrecht, allein das wissen wir, daß der gegenwärtige Zustand höchst verderblich für Stadt und Land ist, und daß er es noch mehr werden muß, wenn man auf dem eingeschlagenen Wege der Opposition starr und ohne Rücksicht auf die materiellen Interessen fortschreitet. Die glücklichste Zeit der hannover'schen Lande liegt in der Vorzeit, wo wir noch an kein Staatsgrundgesetz dachten, ja noch nicht einmal eine allgemeine Ständeversammlung hatten. Wir waren glücklich durch die Regierung unserer Fürsten, und wurden deßhalb vom Auslande beneidet; allein wir liebten auch unsern Fürsten wie unsern Vater, und König Ernst August hat hierauf gewiß auch einen gegründeten und gerechten Anspruch. Warum wollen wir ihm, der uns schon so manchen Beweis seiner königlichen Huld und Gnade gegeben, daher nicht vertrauen, warum wollen wir nicht Vertreter in die Ständeversammlung senden, damit sie offen und frei, jedoch auf redliche und besonnene Weise, das Wohl des Vaterlandes berathen? Können diejenigen, welche sich der Opposition gegen ihren rechtmäßigen Landesherrn hingeben, welcher stets sich als ein gerechter und landesväterlicher Fürst bewiesen hat, es vor Gott und ihrem Gewissen verantworten, daß sie einen Streit erregen und unterhalten, welcher die Unterthanen vom Herzen ihres Königs trennt, welcher die Fackel der Zwietracht nicht allein im Lande, ja selbst in den engsten Familienkreisen schwingt, und Land und Stadt einem gewissen Verderben entgegenführt! - Ist es zu verantworten, auf diesem Wege fortzuschreiten, nachdem selbst die hohe Bundesversammlung die bisherigen Schritte der Opposition zurückgewiesen und eine baldige Vereinigung mit den dermaligen Ständen über die Rechte der Krone und Stände empfohlen hat? Ist es zu verantworten, diese Vereinigung auf allen Wegen abzuschneiden, und unser sonst so blühendes Vaterland dem gänzlichen Verderben entgegenzuführen?! Wir haben nicht nöthig, Ihnen dieß Bild noch näher auszumalen, wir dürfen nur auf den gegenwärtigen Zustand unserer Stadt hinweisen, der Ihnen schwerlich entgangen seyn wird. Kaum einigermaßen auf dem Wege der Heilung von den Wunden vorgeschritten, welche das unglückliche Jahr 1831 uns geschlagen, haben wir diesen Weg geflissentlich verlassen, um mit offenen Augen einem Abgrund entgegenzueilen, der uns - kehren wir nicht um - völlig verschlingen wird. Der Gemeinsinn und das Vertrauen unter den Bürgern ist erschüttert; wo sonst Liebe und Freundschaft herrschte, schwingt jetzt die Zwietracht ihre Fackel; der Verkehr ist gelähmt, und wo früher der redliche und fleißige Bürger ohne Nahrungssorgen sein müdes Haupt zur Ruhe legen konnte, rauben ihm jetzt die Sorgen um das tägliche Brod den Schlaf. Das Grundeigenthum ist auf eine höchst betrübende Weise im Werthe gesunken, früher wohlhabende Bürger gerathen in Concurse, und die Armuth nimmt auf eine beunruhigende Weise zu! Es ist daher gewiß die Pflicht eines jeden ruhigen und besonnenen Bürgers dahin nach Kräften einzuwirken, daß diesem unglücklichen Zustand endlich Schranken gesetzt werden, um so mehr wird das verehrliche Wahlcollegium dahin zu streben geneigt seyn, daß der unglückliche Zwiespalt endlich beseitigt werde, welches unserer Ansicht nach gewiß der Fall seyn wird, wenn das Wohl des Vaterlandes in einer möglichst zahlreichen Ständeversammlung auf eine freie und besonnene Weise berathen, und eine angemessene Landesverfassung festgestellt werde. Wir ersuchen daher die hochgeehrten Mitglieder des Wohlcollegiums und allgemeinen Magistrat eben so dringend als gehorsamst, geneigtest Alles anzuwenden, daß mal eine angemessene Deputirtenwahl zu Stande komme, und dazu gewogentlichst ihre Stimme abgeben zu wollen. Es ist übrigens die größte Hochachtung, womit wir verharren die unterzeichneten Bürger und Gildenstände der Stadt Göttingen.

II. Pro Memoria! Hrn. Buchhändler Dankwärts, als Wortführer des löblichen Bürgervorsteher - Collegiums hierselbst. Da wir vernommen haben, daß ein Theil unserer Mitbürger unter Hervorrufung längst erloschener politischer Rechte der früheren Gilden und Stadtverfassungen beabsichtiget, unserem von uns hochgeschätzten Bürgervorstehercollegium den Weg vorzuzeichnen, den dasselbe zur Wahrung unserer Rechte und Interessen einzuschlagen hat, und zu diesem Zweck eine Eingabe vorbereitet, so gereicht es uns zur besonderen Freude, daß wir dazu ermächtiget sind, Ihnen im Namen einer achtbaren Zahl hiesiger Bürger die Versicherung zu ertheilen, daß das bisherige Verfahren des Bürgervorsteher-Collegiums uns mit dem größten Vertrauen erfüllt, daß dasselbe auch ferner ohne dazu Insinuationen Unbefugter zu bedürfen, den Weg verfolgen wird, welcher allein dem dauernden Wohle der Stadt und des Vaterlandes angemessen ist. Wir bitten das Vorstehende Ihren geehrten Collegen mitzutheilen. Göttingen, den 23 Febr. 1840.

[674-75]

Bekanntmachung

für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zucker-Fabrication.

Nachdem die unterzeichnete Direction in der am 11 Januar d. J. abgehaltenen General-Versammlung der Actionnäre der


König die landesväterlichsten Absichten mit ihren Unterthanen haben, und daß solche sich noch weit mehr, als geschehen, bethätigt haben würden, wenn nicht allerhöchstdenselben bislang von so mancher Seite entgegengearbeitet wäre. Wir sind schlichte Bürger und verstehen nichts von Politik und Staatsrecht, allein das wissen wir, daß der gegenwärtige Zustand höchst verderblich für Stadt und Land ist, und daß er es noch mehr werden muß, wenn man auf dem eingeschlagenen Wege der Opposition starr und ohne Rücksicht auf die materiellen Interessen fortschreitet. Die glücklichste Zeit der hannover'schen Lande liegt in der Vorzeit, wo wir noch an kein Staatsgrundgesetz dachten, ja noch nicht einmal eine allgemeine Ständeversammlung hatten. Wir waren glücklich durch die Regierung unserer Fürsten, und wurden deßhalb vom Auslande beneidet; allein wir liebten auch unsern Fürsten wie unsern Vater, und König Ernst August hat hierauf gewiß auch einen gegründeten und gerechten Anspruch. Warum wollen wir ihm, der uns schon so manchen Beweis seiner königlichen Huld und Gnade gegeben, daher nicht vertrauen, warum wollen wir nicht Vertreter in die Ständeversammlung senden, damit sie offen und frei, jedoch auf redliche und besonnene Weise, das Wohl des Vaterlandes berathen? Können diejenigen, welche sich der Opposition gegen ihren rechtmäßigen Landesherrn hingeben, welcher stets sich als ein gerechter und landesväterlicher Fürst bewiesen hat, es vor Gott und ihrem Gewissen verantworten, daß sie einen Streit erregen und unterhalten, welcher die Unterthanen vom Herzen ihres Königs trennt, welcher die Fackel der Zwietracht nicht allein im Lande, ja selbst in den engsten Familienkreisen schwingt, und Land und Stadt einem gewissen Verderben entgegenführt! – Ist es zu verantworten, auf diesem Wege fortzuschreiten, nachdem selbst die hohe Bundesversammlung die bisherigen Schritte der Opposition zurückgewiesen und eine baldige Vereinigung mit den dermaligen Ständen über die Rechte der Krone und Stände empfohlen hat? Ist es zu verantworten, diese Vereinigung auf allen Wegen abzuschneiden, und unser sonst so blühendes Vaterland dem gänzlichen Verderben entgegenzuführen?! Wir haben nicht nöthig, Ihnen dieß Bild noch näher auszumalen, wir dürfen nur auf den gegenwärtigen Zustand unserer Stadt hinweisen, der Ihnen schwerlich entgangen seyn wird. Kaum einigermaßen auf dem Wege der Heilung von den Wunden vorgeschritten, welche das unglückliche Jahr 1831 uns geschlagen, haben wir diesen Weg geflissentlich verlassen, um mit offenen Augen einem Abgrund entgegenzueilen, der uns – kehren wir nicht um – völlig verschlingen wird. Der Gemeinsinn und das Vertrauen unter den Bürgern ist erschüttert; wo sonst Liebe und Freundschaft herrschte, schwingt jetzt die Zwietracht ihre Fackel; der Verkehr ist gelähmt, und wo früher der redliche und fleißige Bürger ohne Nahrungssorgen sein müdes Haupt zur Ruhe legen konnte, rauben ihm jetzt die Sorgen um das tägliche Brod den Schlaf. Das Grundeigenthum ist auf eine höchst betrübende Weise im Werthe gesunken, früher wohlhabende Bürger gerathen in Concurse, und die Armuth nimmt auf eine beunruhigende Weise zu! Es ist daher gewiß die Pflicht eines jeden ruhigen und besonnenen Bürgers dahin nach Kräften einzuwirken, daß diesem unglücklichen Zustand endlich Schranken gesetzt werden, um so mehr wird das verehrliche Wahlcollegium dahin zu streben geneigt seyn, daß der unglückliche Zwiespalt endlich beseitigt werde, welches unserer Ansicht nach gewiß der Fall seyn wird, wenn das Wohl des Vaterlandes in einer möglichst zahlreichen Ständeversammlung auf eine freie und besonnene Weise berathen, und eine angemessene Landesverfassung festgestellt werde. Wir ersuchen daher die hochgeehrten Mitglieder des Wohlcollegiums und allgemeinen Magistrat eben so dringend als gehorsamst, geneigtest Alles anzuwenden, daß mal eine angemessene Deputirtenwahl zu Stande komme, und dazu gewogentlichst ihre Stimme abgeben zu wollen. Es ist übrigens die größte Hochachtung, womit wir verharren die unterzeichneten Bürger und Gildenstände der Stadt Göttingen.

II. Pro Memoria! Hrn. Buchhändler Dankwärts, als Wortführer des löblichen Bürgervorsteher - Collegiums hierselbst. Da wir vernommen haben, daß ein Theil unserer Mitbürger unter Hervorrufung längst erloschener politischer Rechte der früheren Gilden und Stadtverfassungen beabsichtiget, unserem von uns hochgeschätzten Bürgervorstehercollegium den Weg vorzuzeichnen, den dasselbe zur Wahrung unserer Rechte und Interessen einzuschlagen hat, und zu diesem Zweck eine Eingabe vorbereitet, so gereicht es uns zur besonderen Freude, daß wir dazu ermächtiget sind, Ihnen im Namen einer achtbaren Zahl hiesiger Bürger die Versicherung zu ertheilen, daß das bisherige Verfahren des Bürgervorsteher-Collegiums uns mit dem größten Vertrauen erfüllt, daß dasselbe auch ferner ohne dazu Insinuationen Unbefugter zu bedürfen, den Weg verfolgen wird, welcher allein dem dauernden Wohle der Stadt und des Vaterlandes angemessen ist. Wir bitten das Vorstehende Ihren geehrten Collegen mitzutheilen. Göttingen, den 23 Febr. 1840.

[674-75]

Bekanntmachung

für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zucker-Fabrication.

Nachdem die unterzeichnete Direction in der am 11 Januar d. J. abgehaltenen General-Versammlung der Actionnäre der

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Warum wollen wir ihm, der uns schon so manchen Beweis seiner königlichen Huld und Gnade gegeben, daher nicht vertrauen, warum wollen wir nicht Vertreter in die Ständeversammlung senden, damit sie offen und frei, jedoch auf redliche und besonnene Weise, das Wohl des Vaterlandes berathen? Können diejenigen, welche sich der Opposition gegen ihren rechtmäßigen Landesherrn hingeben, welcher stets sich als ein gerechter und landesväterlicher Fürst bewiesen hat, es vor Gott und ihrem Gewissen verantworten, daß sie einen Streit erregen und unterhalten, welcher die Unterthanen vom Herzen ihres Königs trennt, welcher die Fackel der Zwietracht nicht allein im Lande, ja selbst in den engsten Familienkreisen schwingt, und Land und Stadt einem gewissen Verderben entgegenführt! – Ist es zu verantworten, auf diesem Wege fortzuschreiten, nachdem selbst die hohe Bundesversammlung die bisherigen Schritte der Opposition zurückgewiesen und eine baldige Vereinigung mit den dermaligen Ständen über die Rechte der Krone und Stände empfohlen hat? Ist es zu verantworten, diese Vereinigung auf allen Wegen abzuschneiden, und unser sonst so blühendes Vaterland dem gänzlichen Verderben entgegenzuführen?! Wir haben nicht nöthig, Ihnen dieß Bild noch näher auszumalen, wir dürfen nur auf den gegenwärtigen Zustand unserer Stadt hinweisen, der Ihnen schwerlich entgangen seyn wird. Kaum einigermaßen auf dem Wege der Heilung von den Wunden vorgeschritten, welche das unglückliche Jahr 1831 uns geschlagen, haben wir diesen Weg geflissentlich verlassen, um mit offenen Augen einem Abgrund entgegenzueilen, der uns – kehren wir nicht um – völlig verschlingen wird. Der Gemeinsinn und das Vertrauen unter den Bürgern ist erschüttert; wo sonst Liebe und Freundschaft herrschte, schwingt jetzt die Zwietracht ihre Fackel; der Verkehr ist gelähmt, und wo früher der redliche und fleißige Bürger ohne Nahrungssorgen sein müdes Haupt zur Ruhe legen konnte, rauben ihm jetzt die Sorgen um das tägliche Brod den Schlaf. Das Grundeigenthum ist auf eine höchst betrübende Weise im Werthe gesunken, früher wohlhabende Bürger gerathen in Concurse, und die Armuth nimmt auf eine beunruhigende Weise zu! Es ist daher gewiß die Pflicht eines jeden ruhigen und besonnenen Bürgers dahin nach Kräften einzuwirken, daß diesem unglücklichen Zustand endlich Schranken gesetzt werden, um so mehr wird das verehrliche Wahlcollegium dahin zu streben geneigt seyn, daß der unglückliche Zwiespalt endlich beseitigt werde, welches unserer Ansicht nach gewiß der Fall seyn wird, wenn das Wohl des Vaterlandes in einer möglichst zahlreichen Ständeversammlung auf eine freie und besonnene Weise berathen, und eine angemessene Landesverfassung festgestellt werde. Wir ersuchen daher die hochgeehrten Mitglieder des Wohlcollegiums und allgemeinen Magistrat eben so dringend als gehorsamst, geneigtest Alles anzuwenden, daß mal eine angemessene Deputirtenwahl zu Stande komme, und dazu gewogentlichst ihre Stimme abgeben zu wollen. Es ist übrigens die größte Hochachtung, womit wir verharren die unterzeichneten Bürger und Gildenstände der Stadt Göttingen. II. Pro Memoria! Hrn. Buchhändler Dankwärts, als Wortführer des löblichen Bürgervorsteher - Collegiums hierselbst. Da wir vernommen haben, daß ein Theil unserer Mitbürger unter Hervorrufung längst erloschener politischer Rechte der früheren Gilden und Stadtverfassungen beabsichtiget, unserem von uns hochgeschätzten Bürgervorstehercollegium den Weg vorzuzeichnen, den dasselbe zur Wahrung unserer Rechte und Interessen einzuschlagen hat, und zu diesem Zweck eine Eingabe vorbereitet, so gereicht es uns zur besonderen Freude, daß wir dazu ermächtiget sind, Ihnen im Namen einer achtbaren Zahl hiesiger Bürger die Versicherung zu ertheilen, daß das bisherige Verfahren des Bürgervorsteher-Collegiums uns mit dem größten Vertrauen erfüllt, daß dasselbe auch ferner ohne dazu Insinuationen Unbefugter zu bedürfen, den Weg verfolgen wird, welcher allein dem dauernden Wohle der Stadt und des Vaterlandes angemessen ist. Wir bitten das Vorstehende Ihren geehrten Collegen mitzutheilen. Göttingen, den 23 Febr. 1840. 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Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 62. Augsburg, 2. März 1840, S. 0494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_062_18400302/14>, abgerufen am 03.05.2024.