Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 54. Augsburg, 23. Februar 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

Minister am königl. sächsischen Hofe, ist schon seit einiger Zeit hier mit dem Auftrage, die fürstliche Braut im Namen seines Hofs zu bewillkommnen und die Präliminarien zur Vermählung in Ordnung zu bringen.

Niederlande.

In öffentlichen Blättern ist bekanntlich behauptet worden, daß die Schrift des Professors J. R. Thorbecke, "Probe einer Revision des Staatsgrundgesetzes" von mehreren Mitgliedern der zweiten Kammer der Generalstaaten verfaßt worden sey. In der heutigen Nummer des "Avondbode" erklärt aber Hr. Thorbecke, daß das Buch nur sein Werk sey und Niemand anders mittel- oder unmittelbar, daran Theil genommen habe. Der Avondbode fährt indessen fort die Thorbecke'sche Schrift vom gemäßigten Standpunkt aus und gründlich zu beleuchten. Die gemäßigte Ansicht über Revision des Staatsgrundgesetzes beginnt überhaupt mehr und mehr Platz zu greifen. Man hofft deßhalb um so mehr, daß die Regierung sich mit der zweiten Kammer der Generalstaaten werde verständigen können.

Deutschland.

In der gestrigen Plenarversammlung der Künstler ist beschlossen worden, dem allgemein ausgesprochenen Wunsche zufolge den großen Maskenaufzug zu wiederholen, und zwar mit demselben bei Gelegenheit des letzten Maskenballs den 2 März im königl. Hoftheater in der Weise wie am vergangenen Montag zu erscheinen, sodann (bei günstiger Witterung unter Fackelbeleuchtung durch die Straßen der Stadt, im entgegengesetzten Fall durch die Säle und Corridore der Residenz) nach dem Odeon zu ziehen und zu einem Festball sich daselbst zu vereinigen. An letzterm Ort wird abermals die Galerie dem Publicum geöffnet seyn.

(Fortsetzung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten am 15 Febr.) Der allgemeinen Discussion folgte die Berathung über die einzelnen Artikel. Die Erörterungen zu dem ersten Artikel waren durch die bisherigen Vorträge bereits erschöpft, und er wurde mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Um so lebhafter erhob sich die Debatte uber den Art. II. Neun Redner verfochten ihre Ansichten über die formelle Seite dieses Gegenstandes. Die Modification der Kammer der Reichsräthe **, sagte Hr. Kolb, könne die Abgeordnetenkammer nicht annehmen. Die Verfassungsurkunde enthalte auch die Ausdrücke "Staatsbürger, Staatseinnahmen etc."; allein Niemand werde behaupten wollen, daß sie mit Hinweglassung des ersteren Theils eine ganz andere juridische Bedeutung annähmen. Der Souverän könne die Militär-, Finanz-, Polizei- etc. Behörden organisiren, die Gerichte, ihre Zahl, ihre Sitze u. s. w. bestimmen unter genauer Beobachtung ihres gesetzlichen Wirkungskreises. Unmöglich konnte daher ständischerseits ein Beschluß darüber gefaßt werden, daß der Monach die von ihm ernannten Diener so oder anders nennen müsse. Die Gewähr der Verfassung liege in den Eiden, dem Rechte der Beschwerden, und in der Verantwortlichkeit aller obersten, mittlern und untern Beamten. Die Ansicht dieses Hrn. Redners, erwiederte hierauf Dr. Schwindl, könne er sich nicht aneignen. Es gebe nämlich ein Staatsministerium unabhängig in seiner Stellung z. B. bei der Reichsverwesung. Er glaube daher, in allen Gegenständen, wo es sich um staatsrechtliche, verfassungsmäßige Verhältnisse handle, müsse das Wort "Staatsminister" etc., dagegen in Sachen des Vollzugs und der Administration bloß "Minister" gebraucht werden. Die Modification der Kammer der Reichsräthe sey daher keineswegs bedeutungslos, und er (Redner) würde allerdings dafür stimmen, wenn nicht eben in concreto eine Vollzugssache in Frage stünde. Daß übrigens die Benennung an sich an der Verantwortlichkeit nichts ändere, sey bereits allseitig anerkannt, und man dürfe dießfalls um so weniger befürchten, als die Regierung in letzter Zeit die schönsten Beweise gegeben habe, daß sie unverbrüchlich festhalte an dem volksbeglückenden Princip der Repräsentativ-Verfassung, daß sie den festesten Willen und den edlen Muth besitze, wenn es gelte für die Rechte des Volkes in die Schranken zu treten. Für das, was die hohe Staatsregierung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit bewirkt habe, sey ihr gewiß der feurigste Dank, die vertrauensvollste Verehrung zu bezeugen, so wie es zu dem Wunsch veranlassen müsse, es möchte das brave hannover'sche Volk noch ferner in der gesetzlichen Wahrung seiner Rechte geschützt werden. Dekan Lambert äußerte sich im Ganzen im Sinn der im Referate des dritten Ausschusses niedergelegten Motive. Hofrath Dr. Bayer meinte, die von Dr. Schwindl gemachte Unterscheidung zwischen staatsrechtlichen Verhältnissen und Vollzugssachen sey nicht relevant; denn nirgendwo sey eine dispositive Bestimmung darüber zu finden, daß sich die Krone einmal an diesen, das anderemal ausschließlich an jenen Ausdruck halten müsse. Abgesehen davon, gebe er zu bedenken, daß die Kammer hierher berufen sey, das Wohl und Beste des Landes zu berathen, und er stelle nun an jeden Unbefangenen die Frage, ob der vorliegende Gegenstand ein solcher sey, der dieses Wohl und Beste des Vaterlandes betreffe. Seiner Ansicht nach möge die Modification der Kammer der Reichsräthe fallen oder Annahme finden, so bleibe die Hauptsache, nämlich die Stellung der Minister der Krone und den Kammern gegenüber, unverändert dieselbe. Man spreche so viel von der Aufklärung unserer Zeit. Gegenüber den Aeußerungen von Mißtrauen in die Regierung scheine wenigstens die Gespensterfurcht aus unserer Zeit noch nicht gebannt zu seyn. Er stimme gegen die Modification. Die Kammer ruft zum Schluß, stimmt aber wieder für die Fortsetzung der Discussion, da Dr. Schwindl gehört seyn will, um seine früheren Ansichten zu erhärten. Er thut es in einem längern Vortrag. Nach ihm erhält nun auch noch der zweite Secretär Frhr. v. Thon - Dittmer das Wort. Er erklärte, die Modification der Kammer der Reichsräthe sey höchst wahrscheinlich durch den seit einiger Zeit von Seite eines Ministeriums bei seinen Fertigungen eingeführten Usus und durch den Umstand ins Leben gerufen worden, daß durch eine ei ens erlassene Anordnung ein beschränkter Gebrauch der Ausdrücke "Staatsbürger" und "Staatsregierung" anbefohlen worden. Wie man an diesen Ausdrücken habe Bedenken finden können, sey um so unerklärlicher, da gewiß kein Staatsbürger vergessen werde, daß er auch Unterthan sey, und da andere Branchen des Gesammt-Staatsministeriums bei ihren Fertigungen an der früher allgemein üblichen Form eine Aenderung nicht gemacht hätten. Insofern müsse der Kammer der Reichsräthe gedankt werden, daß sie eine Sache zur Sprache gebracht habe, durch die vielfache Mißverständnisse hervorgerufen worden seyen; und da er es für eine Ehrenpflicht jedes Abgeordneten halte, alle Bedenken, die sich wie immer zwischen Regierung und Volk drängten, beseitigen zu helfen, so glaube er, es müsse den Herren am Ministertische selbst erwünscht seyn, gegenwärtig Gelegenheit zu haben, eine Erklärung zu geben, die geeignet seyn dürfte, alle durch die oben angeführte Anordnung entstandenen Besorgnisse zu beschwichtigen. Betreffend die Modification der Kammer der Reichsräthe selbst, gehe seine Ansicht dahin, die erste Kammer werde nach der vom Hrn. Minister des Innern bereits im Ausschusse gegebenen Erklärung keinen

* Statt "Ministerien" "Staatsministerien" zu setzen.

Minister am königl. sächsischen Hofe, ist schon seit einiger Zeit hier mit dem Auftrage, die fürstliche Braut im Namen seines Hofs zu bewillkommnen und die Präliminarien zur Vermählung in Ordnung zu bringen.

Niederlande.

In öffentlichen Blättern ist bekanntlich behauptet worden, daß die Schrift des Professors J. R. Thorbecke, „Probe einer Revision des Staatsgrundgesetzes“ von mehreren Mitgliedern der zweiten Kammer der Generalstaaten verfaßt worden sey. In der heutigen Nummer des „Avondbode“ erklärt aber Hr. Thorbecke, daß das Buch nur sein Werk sey und Niemand anders mittel- oder unmittelbar, daran Theil genommen habe. Der Avondbode fährt indessen fort die Thorbecke'sche Schrift vom gemäßigten Standpunkt aus und gründlich zu beleuchten. Die gemäßigte Ansicht über Revision des Staatsgrundgesetzes beginnt überhaupt mehr und mehr Platz zu greifen. Man hofft deßhalb um so mehr, daß die Regierung sich mit der zweiten Kammer der Generalstaaten werde verständigen können.

Deutschland.

In der gestrigen Plenarversammlung der Künstler ist beschlossen worden, dem allgemein ausgesprochenen Wunsche zufolge den großen Maskenaufzug zu wiederholen, und zwar mit demselben bei Gelegenheit des letzten Maskenballs den 2 März im königl. Hoftheater in der Weise wie am vergangenen Montag zu erscheinen, sodann (bei günstiger Witterung unter Fackelbeleuchtung durch die Straßen der Stadt, im entgegengesetzten Fall durch die Säle und Corridore der Residenz) nach dem Odeon zu ziehen und zu einem Festball sich daselbst zu vereinigen. An letzterm Ort wird abermals die Galerie dem Publicum geöffnet seyn.

(Fortsetzung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten am 15 Febr.) Der allgemeinen Discussion folgte die Berathung über die einzelnen Artikel. Die Erörterungen zu dem ersten Artikel waren durch die bisherigen Vorträge bereits erschöpft, und er wurde mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Um so lebhafter erhob sich die Debatte uber den Art. II. Neun Redner verfochten ihre Ansichten über die formelle Seite dieses Gegenstandes. Die Modification der Kammer der Reichsräthe **, sagte Hr. Kolb, könne die Abgeordnetenkammer nicht annehmen. Die Verfassungsurkunde enthalte auch die Ausdrücke „Staatsbürger, Staatseinnahmen etc.“; allein Niemand werde behaupten wollen, daß sie mit Hinweglassung des ersteren Theils eine ganz andere juridische Bedeutung annähmen. Der Souverän könne die Militär-, Finanz-, Polizei- etc. Behörden organisiren, die Gerichte, ihre Zahl, ihre Sitze u. s. w. bestimmen unter genauer Beobachtung ihres gesetzlichen Wirkungskreises. Unmöglich konnte daher ständischerseits ein Beschluß darüber gefaßt werden, daß der Monach die von ihm ernannten Diener so oder anders nennen müsse. Die Gewähr der Verfassung liege in den Eiden, dem Rechte der Beschwerden, und in der Verantwortlichkeit aller obersten, mittlern und untern Beamten. Die Ansicht dieses Hrn. Redners, erwiederte hierauf Dr. Schwindl, könne er sich nicht aneignen. Es gebe nämlich ein Staatsministerium unabhängig in seiner Stellung z. B. bei der Reichsverwesung. Er glaube daher, in allen Gegenständen, wo es sich um staatsrechtliche, verfassungsmäßige Verhältnisse handle, müsse das Wort „Staatsminister“ etc., dagegen in Sachen des Vollzugs und der Administration bloß „Minister“ gebraucht werden. Die Modification der Kammer der Reichsräthe sey daher keineswegs bedeutungslos, und er (Redner) würde allerdings dafür stimmen, wenn nicht eben in concreto eine Vollzugssache in Frage stünde. Daß übrigens die Benennung an sich an der Verantwortlichkeit nichts ändere, sey bereits allseitig anerkannt, und man dürfe dießfalls um so weniger befürchten, als die Regierung in letzter Zeit die schönsten Beweise gegeben habe, daß sie unverbrüchlich festhalte an dem volksbeglückenden Princip der Repräsentativ-Verfassung, daß sie den festesten Willen und den edlen Muth besitze, wenn es gelte für die Rechte des Volkes in die Schranken zu treten. Für das, was die hohe Staatsregierung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit bewirkt habe, sey ihr gewiß der feurigste Dank, die vertrauensvollste Verehrung zu bezeugen, so wie es zu dem Wunsch veranlassen müsse, es möchte das brave hannover'sche Volk noch ferner in der gesetzlichen Wahrung seiner Rechte geschützt werden. Dekan Lambert äußerte sich im Ganzen im Sinn der im Referate des dritten Ausschusses niedergelegten Motive. Hofrath Dr. Bayer meinte, die von Dr. Schwindl gemachte Unterscheidung zwischen staatsrechtlichen Verhältnissen und Vollzugssachen sey nicht relevant; denn nirgendwo sey eine dispositive Bestimmung darüber zu finden, daß sich die Krone einmal an diesen, das anderemal ausschließlich an jenen Ausdruck halten müsse. Abgesehen davon, gebe er zu bedenken, daß die Kammer hierher berufen sey, das Wohl und Beste des Landes zu berathen, und er stelle nun an jeden Unbefangenen die Frage, ob der vorliegende Gegenstand ein solcher sey, der dieses Wohl und Beste des Vaterlandes betreffe. Seiner Ansicht nach möge die Modification der Kammer der Reichsräthe fallen oder Annahme finden, so bleibe die Hauptsache, nämlich die Stellung der Minister der Krone und den Kammern gegenüber, unverändert dieselbe. Man spreche so viel von der Aufklärung unserer Zeit. Gegenüber den Aeußerungen von Mißtrauen in die Regierung scheine wenigstens die Gespensterfurcht aus unserer Zeit noch nicht gebannt zu seyn. Er stimme gegen die Modification. Die Kammer ruft zum Schluß, stimmt aber wieder für die Fortsetzung der Discussion, da Dr. Schwindl gehört seyn will, um seine früheren Ansichten zu erhärten. Er thut es in einem längern Vortrag. Nach ihm erhält nun auch noch der zweite Secretär Frhr. v. Thon - Dittmer das Wort. Er erklärte, die Modification der Kammer der Reichsräthe sey höchst wahrscheinlich durch den seit einiger Zeit von Seite eines Ministeriums bei seinen Fertigungen eingeführten Usus und durch den Umstand ins Leben gerufen worden, daß durch eine ei ens erlassene Anordnung ein beschränkter Gebrauch der Ausdrücke „Staatsbürger“ und „Staatsregierung“ anbefohlen worden. Wie man an diesen Ausdrücken habe Bedenken finden können, sey um so unerklärlicher, da gewiß kein Staatsbürger vergessen werde, daß er auch Unterthan sey, und da andere Branchen des Gesammt-Staatsministeriums bei ihren Fertigungen an der früher allgemein üblichen Form eine Aenderung nicht gemacht hätten. Insofern müsse der Kammer der Reichsräthe gedankt werden, daß sie eine Sache zur Sprache gebracht habe, durch die vielfache Mißverständnisse hervorgerufen worden seyen; und da er es für eine Ehrenpflicht jedes Abgeordneten halte, alle Bedenken, die sich wie immer zwischen Regierung und Volk drängten, beseitigen zu helfen, so glaube er, es müsse den Herren am Ministertische selbst erwünscht seyn, gegenwärtig Gelegenheit zu haben, eine Erklärung zu geben, die geeignet seyn dürfte, alle durch die oben angeführte Anordnung entstandenen Besorgnisse zu beschwichtigen. Betreffend die Modification der Kammer der Reichsräthe selbst, gehe seine Ansicht dahin, die erste Kammer werde nach der vom Hrn. Minister des Innern bereits im Ausschusse gegebenen Erklärung keinen

* Statt „Ministerien“ „Staatsministerien“ zu setzen.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0005" n="0429"/>
Minister am königl. sächsischen Hofe, ist schon seit einiger Zeit hier mit dem Auftrage, die fürstliche Braut im Namen seines Hofs zu bewillkommnen und die Präliminarien zur Vermählung in Ordnung zu bringen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Niederlande.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline><hi rendition="#b">Amsterdam,</hi> 15 Febr.</dateline>
          <p> In öffentlichen Blättern ist bekanntlich behauptet worden, daß die Schrift des Professors J. R. Thorbecke, &#x201E;Probe einer Revision des Staatsgrundgesetzes&#x201C; von mehreren Mitgliedern der zweiten Kammer der Generalstaaten verfaßt worden sey. In der heutigen Nummer des &#x201E;Avondbode&#x201C; erklärt aber Hr. Thorbecke, daß das Buch nur sein Werk sey und Niemand anders mittel- oder unmittelbar, daran Theil genommen habe. Der Avondbode fährt indessen fort die Thorbecke'sche Schrift vom gemäßigten Standpunkt aus und gründlich zu beleuchten. Die gemäßigte Ansicht über Revision des Staatsgrundgesetzes beginnt überhaupt mehr und mehr Platz zu greifen. Man hofft deßhalb um so mehr, daß die Regierung sich mit der zweiten Kammer der Generalstaaten werde verständigen können.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Deutschland.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline><hi rendition="#b">München,</hi> 21 Febr.</dateline>
          <p> In der gestrigen Plenarversammlung der Künstler ist beschlossen worden, dem allgemein ausgesprochenen Wunsche zufolge den großen Maskenaufzug zu wiederholen, und zwar mit demselben bei Gelegenheit des letzten Maskenballs den 2 März im königl. Hoftheater in der Weise wie am vergangenen Montag zu erscheinen, sodann (bei günstiger Witterung unter Fackelbeleuchtung durch die Straßen der Stadt, im entgegengesetzten Fall durch die Säle und Corridore der Residenz) nach dem Odeon zu ziehen und zu einem Festball sich daselbst zu vereinigen. An letzterm Ort wird abermals die Galerie dem Publicum geöffnet seyn.</p>
        </div><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline> <hi rendition="#b">München,</hi> </dateline>
          <p> (Fortsetzung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten am 15 Febr.) Der allgemeinen Discussion folgte die Berathung über die einzelnen Artikel. Die Erörterungen zu dem ersten Artikel waren durch die bisherigen Vorträge bereits erschöpft, und er wurde mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Um so lebhafter erhob sich die Debatte uber den Art. II. Neun Redner verfochten ihre Ansichten über die formelle Seite dieses Gegenstandes. Die Modification der Kammer der Reichsräthe <hi rendition="#sup">*</hi><note place="foot" n="*"> Statt &#x201E;<hi rendition="#g">Ministerien</hi>&#x201C; &#x201E;<hi rendition="#g">Staatsministerien</hi>&#x201C; zu setzen.</note>, sagte Hr. <hi rendition="#g">Kolb</hi>, könne die Abgeordnetenkammer nicht annehmen. Die Verfassungsurkunde enthalte auch die Ausdrücke &#x201E;Staatsbürger, Staatseinnahmen etc.&#x201C;; allein Niemand werde behaupten wollen, daß sie mit Hinweglassung des ersteren Theils eine ganz andere juridische Bedeutung annähmen. Der Souverän könne die Militär-, Finanz-, Polizei- etc. Behörden organisiren, die Gerichte, ihre Zahl, ihre Sitze u. s. w. bestimmen unter genauer Beobachtung ihres gesetzlichen Wirkungskreises. Unmöglich konnte daher ständischerseits ein Beschluß darüber gefaßt werden, daß der Monach die von <hi rendition="#g">ihm</hi> ernannten Diener so oder anders nennen müsse. Die Gewähr der Verfassung liege in den Eiden, dem Rechte der Beschwerden, und in der Verantwortlichkeit aller obersten, mittlern und untern Beamten. Die Ansicht dieses Hrn. Redners, erwiederte hierauf Dr. <hi rendition="#g">Schwindl</hi>, könne er sich nicht aneignen. Es gebe nämlich ein Staatsministerium unabhängig in seiner Stellung z. B. bei der Reichsverwesung. Er glaube daher, in allen Gegenständen, wo es sich um staatsrechtliche, verfassungsmäßige Verhältnisse handle, müsse das Wort &#x201E;Staatsminister&#x201C; etc., dagegen in Sachen des Vollzugs und der Administration bloß &#x201E;Minister&#x201C; gebraucht werden. Die Modification der Kammer der Reichsräthe sey daher keineswegs bedeutungslos, und er (Redner) würde allerdings dafür stimmen, wenn nicht eben in concreto eine Vollzugssache in Frage stünde. Daß übrigens die Benennung an sich an der Verantwortlichkeit nichts ändere, sey bereits allseitig anerkannt, und man dürfe dießfalls um so weniger befürchten, als die Regierung in letzter Zeit die schönsten Beweise gegeben habe, daß sie unverbrüchlich festhalte an dem volksbeglückenden Princip der Repräsentativ-Verfassung, daß sie den festesten Willen und den edlen Muth besitze, wenn es gelte für die Rechte des Volkes in die Schranken zu treten. Für das, was die hohe Staatsregierung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit bewirkt habe, sey ihr gewiß der feurigste Dank, die vertrauensvollste Verehrung zu bezeugen, so wie es zu dem Wunsch veranlassen müsse, es möchte das brave hannover'sche Volk noch ferner in der gesetzlichen Wahrung seiner Rechte geschützt werden. Dekan <hi rendition="#g">Lambert</hi> äußerte sich im Ganzen im Sinn der im Referate des dritten Ausschusses niedergelegten Motive. Hofrath Dr. <hi rendition="#g">Bayer</hi> meinte, die von Dr. Schwindl gemachte Unterscheidung zwischen staatsrechtlichen Verhältnissen und Vollzugssachen sey nicht relevant; denn nirgendwo sey eine dispositive Bestimmung darüber zu finden, daß sich die Krone einmal an diesen, das anderemal ausschließlich an jenen Ausdruck halten müsse. Abgesehen davon, gebe er zu bedenken, daß die Kammer hierher berufen sey, das Wohl und Beste des Landes zu berathen, und er stelle nun an jeden Unbefangenen die Frage, ob der vorliegende Gegenstand ein solcher sey, der dieses Wohl und Beste des Vaterlandes betreffe. Seiner Ansicht nach möge die Modification der Kammer der Reichsräthe fallen oder Annahme finden, so bleibe die Hauptsache, nämlich die Stellung der Minister der Krone und den Kammern gegenüber, unverändert dieselbe. Man spreche so viel von der Aufklärung unserer Zeit. Gegenüber den Aeußerungen von Mißtrauen in die Regierung scheine wenigstens die <hi rendition="#g">Gespensterfurcht</hi> aus unserer Zeit noch nicht gebannt zu seyn. Er stimme gegen die Modification. Die Kammer ruft zum Schluß, stimmt aber wieder für die Fortsetzung der Discussion, da Dr. <hi rendition="#g">Schwindl</hi> gehört seyn will, um seine früheren Ansichten zu erhärten. Er thut es in einem längern Vortrag. Nach ihm erhält nun auch noch der zweite Secretär Frhr. v. <hi rendition="#g">Thon</hi> - <hi rendition="#g">Dittmer</hi> das Wort. Er erklärte, die Modification der Kammer der Reichsräthe sey höchst wahrscheinlich durch den seit einiger Zeit von Seite eines Ministeriums bei seinen Fertigungen eingeführten Usus und durch den Umstand ins Leben gerufen worden, daß durch eine ei ens erlassene Anordnung ein beschränkter Gebrauch der Ausdrücke &#x201E;Staatsbürger&#x201C; und &#x201E;Staatsregierung&#x201C; anbefohlen worden. Wie man an diesen Ausdrücken habe Bedenken finden können, sey um so unerklärlicher, da gewiß kein Staatsbürger vergessen werde, daß er auch Unterthan sey, und da andere Branchen des Gesammt-Staatsministeriums bei ihren Fertigungen an der früher allgemein üblichen Form eine Aenderung nicht gemacht hätten. Insofern müsse der Kammer der Reichsräthe gedankt werden, daß sie eine Sache zur Sprache gebracht habe, durch die vielfache Mißverständnisse hervorgerufen worden seyen; und da er es für eine Ehrenpflicht jedes Abgeordneten halte, alle Bedenken, die sich wie immer zwischen Regierung und Volk drängten, beseitigen zu helfen, so glaube er, es müsse den Herren am Ministertische selbst erwünscht seyn, gegenwärtig Gelegenheit zu haben, eine Erklärung zu geben, die geeignet seyn dürfte, alle durch die oben angeführte Anordnung entstandenen Besorgnisse zu beschwichtigen. Betreffend die Modification der Kammer der Reichsräthe selbst, gehe seine Ansicht dahin, die erste Kammer werde nach der vom Hrn. Minister des Innern bereits im Ausschusse gegebenen Erklärung keinen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0429/0005] Minister am königl. sächsischen Hofe, ist schon seit einiger Zeit hier mit dem Auftrage, die fürstliche Braut im Namen seines Hofs zu bewillkommnen und die Präliminarien zur Vermählung in Ordnung zu bringen. Niederlande. _ Amsterdam, 15 Febr. In öffentlichen Blättern ist bekanntlich behauptet worden, daß die Schrift des Professors J. R. Thorbecke, „Probe einer Revision des Staatsgrundgesetzes“ von mehreren Mitgliedern der zweiten Kammer der Generalstaaten verfaßt worden sey. In der heutigen Nummer des „Avondbode“ erklärt aber Hr. Thorbecke, daß das Buch nur sein Werk sey und Niemand anders mittel- oder unmittelbar, daran Theil genommen habe. Der Avondbode fährt indessen fort die Thorbecke'sche Schrift vom gemäßigten Standpunkt aus und gründlich zu beleuchten. Die gemäßigte Ansicht über Revision des Staatsgrundgesetzes beginnt überhaupt mehr und mehr Platz zu greifen. Man hofft deßhalb um so mehr, daß die Regierung sich mit der zweiten Kammer der Generalstaaten werde verständigen können. Deutschland. _ München, 21 Febr. In der gestrigen Plenarversammlung der Künstler ist beschlossen worden, dem allgemein ausgesprochenen Wunsche zufolge den großen Maskenaufzug zu wiederholen, und zwar mit demselben bei Gelegenheit des letzten Maskenballs den 2 März im königl. Hoftheater in der Weise wie am vergangenen Montag zu erscheinen, sodann (bei günstiger Witterung unter Fackelbeleuchtung durch die Straßen der Stadt, im entgegengesetzten Fall durch die Säle und Corridore der Residenz) nach dem Odeon zu ziehen und zu einem Festball sich daselbst zu vereinigen. An letzterm Ort wird abermals die Galerie dem Publicum geöffnet seyn. _ München, (Fortsetzung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten am 15 Febr.) Der allgemeinen Discussion folgte die Berathung über die einzelnen Artikel. Die Erörterungen zu dem ersten Artikel waren durch die bisherigen Vorträge bereits erschöpft, und er wurde mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Um so lebhafter erhob sich die Debatte uber den Art. II. Neun Redner verfochten ihre Ansichten über die formelle Seite dieses Gegenstandes. Die Modification der Kammer der Reichsräthe * *, sagte Hr. Kolb, könne die Abgeordnetenkammer nicht annehmen. Die Verfassungsurkunde enthalte auch die Ausdrücke „Staatsbürger, Staatseinnahmen etc.“; allein Niemand werde behaupten wollen, daß sie mit Hinweglassung des ersteren Theils eine ganz andere juridische Bedeutung annähmen. Der Souverän könne die Militär-, Finanz-, Polizei- etc. Behörden organisiren, die Gerichte, ihre Zahl, ihre Sitze u. s. w. bestimmen unter genauer Beobachtung ihres gesetzlichen Wirkungskreises. Unmöglich konnte daher ständischerseits ein Beschluß darüber gefaßt werden, daß der Monach die von ihm ernannten Diener so oder anders nennen müsse. Die Gewähr der Verfassung liege in den Eiden, dem Rechte der Beschwerden, und in der Verantwortlichkeit aller obersten, mittlern und untern Beamten. Die Ansicht dieses Hrn. Redners, erwiederte hierauf Dr. Schwindl, könne er sich nicht aneignen. Es gebe nämlich ein Staatsministerium unabhängig in seiner Stellung z. B. bei der Reichsverwesung. Er glaube daher, in allen Gegenständen, wo es sich um staatsrechtliche, verfassungsmäßige Verhältnisse handle, müsse das Wort „Staatsminister“ etc., dagegen in Sachen des Vollzugs und der Administration bloß „Minister“ gebraucht werden. Die Modification der Kammer der Reichsräthe sey daher keineswegs bedeutungslos, und er (Redner) würde allerdings dafür stimmen, wenn nicht eben in concreto eine Vollzugssache in Frage stünde. Daß übrigens die Benennung an sich an der Verantwortlichkeit nichts ändere, sey bereits allseitig anerkannt, und man dürfe dießfalls um so weniger befürchten, als die Regierung in letzter Zeit die schönsten Beweise gegeben habe, daß sie unverbrüchlich festhalte an dem volksbeglückenden Princip der Repräsentativ-Verfassung, daß sie den festesten Willen und den edlen Muth besitze, wenn es gelte für die Rechte des Volkes in die Schranken zu treten. Für das, was die hohe Staatsregierung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit bewirkt habe, sey ihr gewiß der feurigste Dank, die vertrauensvollste Verehrung zu bezeugen, so wie es zu dem Wunsch veranlassen müsse, es möchte das brave hannover'sche Volk noch ferner in der gesetzlichen Wahrung seiner Rechte geschützt werden. Dekan Lambert äußerte sich im Ganzen im Sinn der im Referate des dritten Ausschusses niedergelegten Motive. Hofrath Dr. Bayer meinte, die von Dr. Schwindl gemachte Unterscheidung zwischen staatsrechtlichen Verhältnissen und Vollzugssachen sey nicht relevant; denn nirgendwo sey eine dispositive Bestimmung darüber zu finden, daß sich die Krone einmal an diesen, das anderemal ausschließlich an jenen Ausdruck halten müsse. Abgesehen davon, gebe er zu bedenken, daß die Kammer hierher berufen sey, das Wohl und Beste des Landes zu berathen, und er stelle nun an jeden Unbefangenen die Frage, ob der vorliegende Gegenstand ein solcher sey, der dieses Wohl und Beste des Vaterlandes betreffe. Seiner Ansicht nach möge die Modification der Kammer der Reichsräthe fallen oder Annahme finden, so bleibe die Hauptsache, nämlich die Stellung der Minister der Krone und den Kammern gegenüber, unverändert dieselbe. Man spreche so viel von der Aufklärung unserer Zeit. Gegenüber den Aeußerungen von Mißtrauen in die Regierung scheine wenigstens die Gespensterfurcht aus unserer Zeit noch nicht gebannt zu seyn. Er stimme gegen die Modification. Die Kammer ruft zum Schluß, stimmt aber wieder für die Fortsetzung der Discussion, da Dr. Schwindl gehört seyn will, um seine früheren Ansichten zu erhärten. Er thut es in einem längern Vortrag. Nach ihm erhält nun auch noch der zweite Secretär Frhr. v. Thon - Dittmer das Wort. Er erklärte, die Modification der Kammer der Reichsräthe sey höchst wahrscheinlich durch den seit einiger Zeit von Seite eines Ministeriums bei seinen Fertigungen eingeführten Usus und durch den Umstand ins Leben gerufen worden, daß durch eine ei ens erlassene Anordnung ein beschränkter Gebrauch der Ausdrücke „Staatsbürger“ und „Staatsregierung“ anbefohlen worden. Wie man an diesen Ausdrücken habe Bedenken finden können, sey um so unerklärlicher, da gewiß kein Staatsbürger vergessen werde, daß er auch Unterthan sey, und da andere Branchen des Gesammt-Staatsministeriums bei ihren Fertigungen an der früher allgemein üblichen Form eine Aenderung nicht gemacht hätten. Insofern müsse der Kammer der Reichsräthe gedankt werden, daß sie eine Sache zur Sprache gebracht habe, durch die vielfache Mißverständnisse hervorgerufen worden seyen; und da er es für eine Ehrenpflicht jedes Abgeordneten halte, alle Bedenken, die sich wie immer zwischen Regierung und Volk drängten, beseitigen zu helfen, so glaube er, es müsse den Herren am Ministertische selbst erwünscht seyn, gegenwärtig Gelegenheit zu haben, eine Erklärung zu geben, die geeignet seyn dürfte, alle durch die oben angeführte Anordnung entstandenen Besorgnisse zu beschwichtigen. Betreffend die Modification der Kammer der Reichsräthe selbst, gehe seine Ansicht dahin, die erste Kammer werde nach der vom Hrn. Minister des Innern bereits im Ausschusse gegebenen Erklärung keinen * Statt „Ministerien“ „Staatsministerien“ zu setzen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_054_18400223
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_054_18400223/5
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 54. Augsburg, 23. Februar 1840, S. 0429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_054_18400223/5>, abgerufen am 01.05.2024.