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Allgemeine Zeitung. Nr. 50. Augsburg, 19. Februar 1840.

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städtischer Cassen und Stiftungen solches streng zu untersagen. Hannover, den 27 Jan. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen. " - 2) "Wir haben glaubhaft vernommen, daß sich fortwährend ein Stadtsoldat als Ordonnanz des suspendirten Stadtdirectors in dessen Behausung aufhalte, und magistratsseitig zu dessen Verfügung gestellt sey. Da solches unter den obwaltenden Verhältnissen und bei dem, unterm 27 v. M. dem löblichen Magistrate zur Nachachtung mitgetheilten allerhöchsten Befehle, jede dienstliche Beziehung zu dem Stadtdirector während seiner Dienstsuspension streng zu verhindern, nicht würde geduldet werden können, so wollen wir vernehmen, ob jene Anzeige gegründet sey, eventualiter aber dem löblichen Magistrat zur Pflicht machen, die Ordonnanz sofort zurückzuziehen und den Aufenthalt einer solchen in der Stadtdirector-Wohnung außer den Stunden, in welchen der Hr. Stadtsyndicus daselbst Audienz ertheilt, nicht zu dulden. Hannover, den 4 Febr. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen."

Die Unterhandlungen über die Concession der Bergedorfer Eisenbahn dauern noch immer fort, und dürften nicht vor Ablauf dieses Monats beendigt werden. Endlich scheint man sich über den Platz, wohin der Bahnhof kommen soll, geeinigt zu haben. Die Direction machte auf den Bauhof Anspruch, dieß wäre allerdings das passendste Local, von wo aus man leicht durch einen Tunnel unter dem Walle den Stadtgraben hätte erreichen können. Die von den Behörden zu dieser Unterhandlung niedergesetzte Commission wollte, obschon der Bauhof nicht mehr für die Stadtbauten gebraucht wird, da solche schon seit vielen Jahren den Mindestfordernden überlassen werden, denselben der Gesellschaft unter keiner Bedingung abtreten, weil er zur Unterbringung der Garnison während des bevorstehenden so nöthigen Baues der Caserne unentbehrlich und eventuell zu einem Markte erforderlich ist. Den außerhalb des Steinthors angewiesenen Platz am Hammerbrook nahm die Direction nicht an, weil er zu entfernt von der Stadt ist; so verglich man sich denn um den Mühlenberg, der auf dem Walle nahe beim Deichthor belegen, aber weder so geräumig, noch für Fuhrwerk so zugänglich ist als der Bauhof; auch muß diese Anhöhe gänzlich abgetragen und Gebäude aufgeführt werden, die dort schon stehen. Da nach beendigter Unterhandlung der Senat erst über sämmtliche Punkte einzeln deliberirt, und dieses auch von den bürgerlichen Collegien geschieht, ehe der Vorschlag der erbgesessenen Bürgerschaft vorgelegt wird, so dürfte das Ende des künftigen Monats heran nahen, ehe die Frage erledigt ist. Die Commission soll den Directoren eine Bedingung gestellt haben, welche die Gränzen der Vollmacht der letztern übersteigt, und welche, wenn man darauf bestanden hätte, die Auflösung der Gesellschaft zur Folge gehabt haben würde.

Preußen.

Einem Schreiben aus Aachen zufolge herrscht dort eine große Bewegung in Folge der Ausweisung des Hrn. Bischofs Laurent. Man ist nicht über die Maaßregel an sich erstaunt, weil Niemand der Regierung das Recht zu einem solchen Schritte streitig macht, und ähnliche ohne alles Aufsehen früher gegen belgische Geistliche ausgeführt worden. Aber Hr. Laurent ist ein geborner Aachener, und was noch mehr ist, der erste Aachener, der zu einer so hohen geistlichen Würde gelangt ist, und es konnte daher nicht fehlen, daß seine Erscheinung eine große Sympathie erregte, die immer mehr von den niederen Ständen zu den höheren aufstieg. Die Angabe eines unserer Blätter, daß er in Folge der Reclamationen der holländischen Regierung Aachen verlassen mußte, ist nicht wahrscheinlich, kaum erklärlich. Eher scheint es, daß unsere Regierung selbst, vielleicht noch von der frühern, aber factisch schwerlich begründeten Ansicht ausgehend, als habe Hr. Laurent an den religiösen Differenzen thätigen Antheil genommen, und aus Besorgniß, dieß möchte zu weiteren Umtrieben führen, die Anwesenheit des Bischofs im Lande selbst für bedenklich gehalten. Wir wissen von Hrn. Laurent nur, daß er sich schon während seiner Studienzeit als eifriger Gegner des Hermesianismus gezeigt hat, ob die Regierung sonst von Gründen unterrichtet ist, welche die schnelle Beförderung desselben in Verbindung mit unsern Zuständen bringen, ist uns unbekannt. Jedenfalls hatte Hr. Laurent Unrecht, in Aachen bloß als Particulier zu erscheinen, und dann doch eine Rolle spielen zu wollen, die an und für sich allerdings nichts Tadelnswerthes hat. Hätte er diesen Widerspruch auf eine oder die andere Art vermieden, so dürfte eine solche Ausweisung weniger zu rechtfertigen gewesen und vielleicht nicht erfolgt seyn. Trat er als Bischof auf, setzte er sich mit dem Capitel in Verbindung, so war seine Stellung gleich anfangs eine andere, festere; als bloßer Particulier erhielt er, ohne es sich selbst zu denken und zu wollen, einen falschen Schein, wenn er in allen Kirchen fungirte, sich gegen die Vorschrift der Diöcese von einer großen Anzahl Geistlicher bedienen ließ u. a. m. Daß das Volk auf seinem Wege zusammenlief, sich zu ihm drängte, um seinen Segen zu erhalten, ist natürlich und kann nicht ihm zur Last gelegt werden. Auch hat dieß nirgends zu einer Störung der öffentlichen Ordnung Anlaß gegeben. Im Ganzen scheint man sein Wirken in Aachen für sehr gefahrlos zu halten und die Unparteiischen hätten es vorgezogen, wenn man die Erlaubniß seiner Anwesenheit limitirt hätte, statt ihn Knall und Fall fortzuschicken, was zu einer Menge Ausschmückungen, resp. Verleumdungen Anlaß gegeben hat, die auch ihren Weg schon in die Journale gefunden haben. Ueber die Gründe der Ausweisung läßt sich alles Mögliche sagen, weil Niemand etwas Sicheres davon weiß, aber die Art der Ausführung dieser Maaßregel ist bekannt. Von äußerer Gewalt, wie hie und da berichtet worden, ist nirgends eine Spur gewesen. Der Polizeidirector begab sich mit einem seiner Beamten am Morgen in das Haus des Hrn. Bischofs und notificirte ihm den Befehl des Königs. Auf den Wunsch des Prälaten wurde ihm die Frist zur Abreise bis auf den Abend 10 Uhr bereitwillig verlängert. Mehr konnte der königl. Beamte dem Befehl seines Gouvernements gegenüber nicht thun, mehr Hr. Laurent, wie er als ehemaliger preußischer Unterthan sehr wohl wußte, nicht verlangen. Er erklärte selbst, daß er später mit einem Gesuch sich an des Königs Majestät wenden werde, um ihn zu bitten, die Strenge dieses Befehls zu mildern, damit er wenigstens die preußischen Staaten durchreisen könne. Eine Discussion konnte weiter nicht stattfinden, da ein Beamter nicht befugt ist, die Vorschriften des Monarchen zu motiviren, und Hr. Laurent mußte dieß zu gut fühlen, um in diese Unterhaltung irgend etwas Verletzendes oder etwas zu mischen, was seiner eigenen Loyalität zuwider gelaufen hätte. Obgleich übrigens der Vorfall, wie natürlich, schnell bekannt wurde, so blieb doch Alles ruhig in der Stadt, und die getroffenen Vorsichtsmaaßregeln waren unnöthig. Hr. Laurent reiste am Abend mit der gewöhnlichen Post nach Lüttich ab, ohne daß ein Gendarme oder Polizeiagent ihn begleitet hätte. Ein Mißtrauen in ihn setzen, hätte seine Ehre und seine Klugheit verkennen heißen. Hr. Laurent wird in dieser Woche in Maestricht pontificiren, und sich dann nach Löwen begeben, wo er abwarten will, bis das Weitere über seinen künftigen Bestimmungsort entschieden ist.

städtischer Cassen und Stiftungen solches streng zu untersagen. Hannover, den 27 Jan. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen. “ – 2) „Wir haben glaubhaft vernommen, daß sich fortwährend ein Stadtsoldat als Ordonnanz des suspendirten Stadtdirectors in dessen Behausung aufhalte, und magistratsseitig zu dessen Verfügung gestellt sey. Da solches unter den obwaltenden Verhältnissen und bei dem, unterm 27 v. M. dem löblichen Magistrate zur Nachachtung mitgetheilten allerhöchsten Befehle, jede dienstliche Beziehung zu dem Stadtdirector während seiner Dienstsuspension streng zu verhindern, nicht würde geduldet werden können, so wollen wir vernehmen, ob jene Anzeige gegründet sey, eventualiter aber dem löblichen Magistrat zur Pflicht machen, die Ordonnanz sofort zurückzuziehen und den Aufenthalt einer solchen in der Stadtdirector-Wohnung außer den Stunden, in welchen der Hr. Stadtsyndicus daselbst Audienz ertheilt, nicht zu dulden. Hannover, den 4 Febr. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen.“

Die Unterhandlungen über die Concession der Bergedorfer Eisenbahn dauern noch immer fort, und dürften nicht vor Ablauf dieses Monats beendigt werden. Endlich scheint man sich über den Platz, wohin der Bahnhof kommen soll, geeinigt zu haben. Die Direction machte auf den Bauhof Anspruch, dieß wäre allerdings das passendste Local, von wo aus man leicht durch einen Tunnel unter dem Walle den Stadtgraben hätte erreichen können. Die von den Behörden zu dieser Unterhandlung niedergesetzte Commission wollte, obschon der Bauhof nicht mehr für die Stadtbauten gebraucht wird, da solche schon seit vielen Jahren den Mindestfordernden überlassen werden, denselben der Gesellschaft unter keiner Bedingung abtreten, weil er zur Unterbringung der Garnison während des bevorstehenden so nöthigen Baues der Caserne unentbehrlich und eventuell zu einem Markte erforderlich ist. Den außerhalb des Steinthors angewiesenen Platz am Hammerbrook nahm die Direction nicht an, weil er zu entfernt von der Stadt ist; so verglich man sich denn um den Mühlenberg, der auf dem Walle nahe beim Deichthor belegen, aber weder so geräumig, noch für Fuhrwerk so zugänglich ist als der Bauhof; auch muß diese Anhöhe gänzlich abgetragen und Gebäude aufgeführt werden, die dort schon stehen. Da nach beendigter Unterhandlung der Senat erst über sämmtliche Punkte einzeln deliberirt, und dieses auch von den bürgerlichen Collegien geschieht, ehe der Vorschlag der erbgesessenen Bürgerschaft vorgelegt wird, so dürfte das Ende des künftigen Monats heran nahen, ehe die Frage erledigt ist. Die Commission soll den Directoren eine Bedingung gestellt haben, welche die Gränzen der Vollmacht der letztern übersteigt, und welche, wenn man darauf bestanden hätte, die Auflösung der Gesellschaft zur Folge gehabt haben würde.

Preußen.

Einem Schreiben aus Aachen zufolge herrscht dort eine große Bewegung in Folge der Ausweisung des Hrn. Bischofs Laurent. Man ist nicht über die Maaßregel an sich erstaunt, weil Niemand der Regierung das Recht zu einem solchen Schritte streitig macht, und ähnliche ohne alles Aufsehen früher gegen belgische Geistliche ausgeführt worden. Aber Hr. Laurent ist ein geborner Aachener, und was noch mehr ist, der erste Aachener, der zu einer so hohen geistlichen Würde gelangt ist, und es konnte daher nicht fehlen, daß seine Erscheinung eine große Sympathie erregte, die immer mehr von den niederen Ständen zu den höheren aufstieg. Die Angabe eines unserer Blätter, daß er in Folge der Reclamationen der holländischen Regierung Aachen verlassen mußte, ist nicht wahrscheinlich, kaum erklärlich. Eher scheint es, daß unsere Regierung selbst, vielleicht noch von der frühern, aber factisch schwerlich begründeten Ansicht ausgehend, als habe Hr. Laurent an den religiösen Differenzen thätigen Antheil genommen, und aus Besorgniß, dieß möchte zu weiteren Umtrieben führen, die Anwesenheit des Bischofs im Lande selbst für bedenklich gehalten. Wir wissen von Hrn. Laurent nur, daß er sich schon während seiner Studienzeit als eifriger Gegner des Hermesianismus gezeigt hat, ob die Regierung sonst von Gründen unterrichtet ist, welche die schnelle Beförderung desselben in Verbindung mit unsern Zuständen bringen, ist uns unbekannt. Jedenfalls hatte Hr. Laurent Unrecht, in Aachen bloß als Particulier zu erscheinen, und dann doch eine Rolle spielen zu wollen, die an und für sich allerdings nichts Tadelnswerthes hat. Hätte er diesen Widerspruch auf eine oder die andere Art vermieden, so dürfte eine solche Ausweisung weniger zu rechtfertigen gewesen und vielleicht nicht erfolgt seyn. Trat er als Bischof auf, setzte er sich mit dem Capitel in Verbindung, so war seine Stellung gleich anfangs eine andere, festere; als bloßer Particulier erhielt er, ohne es sich selbst zu denken und zu wollen, einen falschen Schein, wenn er in allen Kirchen fungirte, sich gegen die Vorschrift der Diöcese von einer großen Anzahl Geistlicher bedienen ließ u. a. m. Daß das Volk auf seinem Wege zusammenlief, sich zu ihm drängte, um seinen Segen zu erhalten, ist natürlich und kann nicht ihm zur Last gelegt werden. Auch hat dieß nirgends zu einer Störung der öffentlichen Ordnung Anlaß gegeben. Im Ganzen scheint man sein Wirken in Aachen für sehr gefahrlos zu halten und die Unparteiischen hätten es vorgezogen, wenn man die Erlaubniß seiner Anwesenheit limitirt hätte, statt ihn Knall und Fall fortzuschicken, was zu einer Menge Ausschmückungen, resp. Verleumdungen Anlaß gegeben hat, die auch ihren Weg schon in die Journale gefunden haben. Ueber die Gründe der Ausweisung läßt sich alles Mögliche sagen, weil Niemand etwas Sicheres davon weiß, aber die Art der Ausführung dieser Maaßregel ist bekannt. Von äußerer Gewalt, wie hie und da berichtet worden, ist nirgends eine Spur gewesen. Der Polizeidirector begab sich mit einem seiner Beamten am Morgen in das Haus des Hrn. Bischofs und notificirte ihm den Befehl des Königs. Auf den Wunsch des Prälaten wurde ihm die Frist zur Abreise bis auf den Abend 10 Uhr bereitwillig verlängert. Mehr konnte der königl. Beamte dem Befehl seines Gouvernements gegenüber nicht thun, mehr Hr. Laurent, wie er als ehemaliger preußischer Unterthan sehr wohl wußte, nicht verlangen. Er erklärte selbst, daß er später mit einem Gesuch sich an des Königs Majestät wenden werde, um ihn zu bitten, die Strenge dieses Befehls zu mildern, damit er wenigstens die preußischen Staaten durchreisen könne. Eine Discussion konnte weiter nicht stattfinden, da ein Beamter nicht befugt ist, die Vorschriften des Monarchen zu motiviren, und Hr. Laurent mußte dieß zu gut fühlen, um in diese Unterhaltung irgend etwas Verletzendes oder etwas zu mischen, was seiner eigenen Loyalität zuwider gelaufen hätte. Obgleich übrigens der Vorfall, wie natürlich, schnell bekannt wurde, so blieb doch Alles ruhig in der Stadt, und die getroffenen Vorsichtsmaaßregeln waren unnöthig. Hr. Laurent reiste am Abend mit der gewöhnlichen Post nach Lüttich ab, ohne daß ein Gendarme oder Polizeiagent ihn begleitet hätte. Ein Mißtrauen in ihn setzen, hätte seine Ehre und seine Klugheit verkennen heißen. Hr. Laurent wird in dieser Woche in Maestricht pontificiren, und sich dann nach Löwen begeben, wo er abwarten will, bis das Weitere über seinen künftigen Bestimmungsort entschieden ist.

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[0397/0005] städtischer Cassen und Stiftungen solches streng zu untersagen. Hannover, den 27 Jan. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen. “ – 2) „Wir haben glaubhaft vernommen, daß sich fortwährend ein Stadtsoldat als Ordonnanz des suspendirten Stadtdirectors in dessen Behausung aufhalte, und magistratsseitig zu dessen Verfügung gestellt sey. Da solches unter den obwaltenden Verhältnissen und bei dem, unterm 27 v. M. dem löblichen Magistrate zur Nachachtung mitgetheilten allerhöchsten Befehle, jede dienstliche Beziehung zu dem Stadtdirector während seiner Dienstsuspension streng zu verhindern, nicht würde geduldet werden können, so wollen wir vernehmen, ob jene Anzeige gegründet sey, eventualiter aber dem löblichen Magistrat zur Pflicht machen, die Ordonnanz sofort zurückzuziehen und den Aufenthalt einer solchen in der Stadtdirector-Wohnung außer den Stunden, in welchen der Hr. Stadtsyndicus daselbst Audienz ertheilt, nicht zu dulden. Hannover, den 4 Febr. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen.“ _ Hamburg, 8 Febr. Die Unterhandlungen über die Concession der Bergedorfer Eisenbahn dauern noch immer fort, und dürften nicht vor Ablauf dieses Monats beendigt werden. Endlich scheint man sich über den Platz, wohin der Bahnhof kommen soll, geeinigt zu haben. Die Direction machte auf den Bauhof Anspruch, dieß wäre allerdings das passendste Local, von wo aus man leicht durch einen Tunnel unter dem Walle den Stadtgraben hätte erreichen können. Die von den Behörden zu dieser Unterhandlung niedergesetzte Commission wollte, obschon der Bauhof nicht mehr für die Stadtbauten gebraucht wird, da solche schon seit vielen Jahren den Mindestfordernden überlassen werden, denselben der Gesellschaft unter keiner Bedingung abtreten, weil er zur Unterbringung der Garnison während des bevorstehenden so nöthigen Baues der Caserne unentbehrlich und eventuell zu einem Markte erforderlich ist. Den außerhalb des Steinthors angewiesenen Platz am Hammerbrook nahm die Direction nicht an, weil er zu entfernt von der Stadt ist; so verglich man sich denn um den Mühlenberg, der auf dem Walle nahe beim Deichthor belegen, aber weder so geräumig, noch für Fuhrwerk so zugänglich ist als der Bauhof; auch muß diese Anhöhe gänzlich abgetragen und Gebäude aufgeführt werden, die dort schon stehen. Da nach beendigter Unterhandlung der Senat erst über sämmtliche Punkte einzeln deliberirt, und dieses auch von den bürgerlichen Collegien geschieht, ehe der Vorschlag der erbgesessenen Bürgerschaft vorgelegt wird, so dürfte das Ende des künftigen Monats heran nahen, ehe die Frage erledigt ist. Die Commission soll den Directoren eine Bedingung gestellt haben, welche die Gränzen der Vollmacht der letztern übersteigt, und welche, wenn man darauf bestanden hätte, die Auflösung der Gesellschaft zur Folge gehabt haben würde. Preußen. _ Vom Niederrhein, 13. Febr. Einem Schreiben aus Aachen zufolge herrscht dort eine große Bewegung in Folge der Ausweisung des Hrn. Bischofs Laurent. Man ist nicht über die Maaßregel an sich erstaunt, weil Niemand der Regierung das Recht zu einem solchen Schritte streitig macht, und ähnliche ohne alles Aufsehen früher gegen belgische Geistliche ausgeführt worden. Aber Hr. Laurent ist ein geborner Aachener, und was noch mehr ist, der erste Aachener, der zu einer so hohen geistlichen Würde gelangt ist, und es konnte daher nicht fehlen, daß seine Erscheinung eine große Sympathie erregte, die immer mehr von den niederen Ständen zu den höheren aufstieg. Die Angabe eines unserer Blätter, daß er in Folge der Reclamationen der holländischen Regierung Aachen verlassen mußte, ist nicht wahrscheinlich, kaum erklärlich. Eher scheint es, daß unsere Regierung selbst, vielleicht noch von der frühern, aber factisch schwerlich begründeten Ansicht ausgehend, als habe Hr. Laurent an den religiösen Differenzen thätigen Antheil genommen, und aus Besorgniß, dieß möchte zu weiteren Umtrieben führen, die Anwesenheit des Bischofs im Lande selbst für bedenklich gehalten. Wir wissen von Hrn. Laurent nur, daß er sich schon während seiner Studienzeit als eifriger Gegner des Hermesianismus gezeigt hat, ob die Regierung sonst von Gründen unterrichtet ist, welche die schnelle Beförderung desselben in Verbindung mit unsern Zuständen bringen, ist uns unbekannt. Jedenfalls hatte Hr. Laurent Unrecht, in Aachen bloß als Particulier zu erscheinen, und dann doch eine Rolle spielen zu wollen, die an und für sich allerdings nichts Tadelnswerthes hat. Hätte er diesen Widerspruch auf eine oder die andere Art vermieden, so dürfte eine solche Ausweisung weniger zu rechtfertigen gewesen und vielleicht nicht erfolgt seyn. Trat er als Bischof auf, setzte er sich mit dem Capitel in Verbindung, so war seine Stellung gleich anfangs eine andere, festere; als bloßer Particulier erhielt er, ohne es sich selbst zu denken und zu wollen, einen falschen Schein, wenn er in allen Kirchen fungirte, sich gegen die Vorschrift der Diöcese von einer großen Anzahl Geistlicher bedienen ließ u. a. m. Daß das Volk auf seinem Wege zusammenlief, sich zu ihm drängte, um seinen Segen zu erhalten, ist natürlich und kann nicht ihm zur Last gelegt werden. Auch hat dieß nirgends zu einer Störung der öffentlichen Ordnung Anlaß gegeben. Im Ganzen scheint man sein Wirken in Aachen für sehr gefahrlos zu halten und die Unparteiischen hätten es vorgezogen, wenn man die Erlaubniß seiner Anwesenheit limitirt hätte, statt ihn Knall und Fall fortzuschicken, was zu einer Menge Ausschmückungen, resp. Verleumdungen Anlaß gegeben hat, die auch ihren Weg schon in die Journale gefunden haben. Ueber die Gründe der Ausweisung läßt sich alles Mögliche sagen, weil Niemand etwas Sicheres davon weiß, aber die Art der Ausführung dieser Maaßregel ist bekannt. Von äußerer Gewalt, wie hie und da berichtet worden, ist nirgends eine Spur gewesen. Der Polizeidirector begab sich mit einem seiner Beamten am Morgen in das Haus des Hrn. Bischofs und notificirte ihm den Befehl des Königs. Auf den Wunsch des Prälaten wurde ihm die Frist zur Abreise bis auf den Abend 10 Uhr bereitwillig verlängert. Mehr konnte der königl. Beamte dem Befehl seines Gouvernements gegenüber nicht thun, mehr Hr. Laurent, wie er als ehemaliger preußischer Unterthan sehr wohl wußte, nicht verlangen. Er erklärte selbst, daß er später mit einem Gesuch sich an des Königs Majestät wenden werde, um ihn zu bitten, die Strenge dieses Befehls zu mildern, damit er wenigstens die preußischen Staaten durchreisen könne. Eine Discussion konnte weiter nicht stattfinden, da ein Beamter nicht befugt ist, die Vorschriften des Monarchen zu motiviren, und Hr. Laurent mußte dieß zu gut fühlen, um in diese Unterhaltung irgend etwas Verletzendes oder etwas zu mischen, was seiner eigenen Loyalität zuwider gelaufen hätte. Obgleich übrigens der Vorfall, wie natürlich, schnell bekannt wurde, so blieb doch Alles ruhig in der Stadt, und die getroffenen Vorsichtsmaaßregeln waren unnöthig. Hr. Laurent reiste am Abend mit der gewöhnlichen Post nach Lüttich ab, ohne daß ein Gendarme oder Polizeiagent ihn begleitet hätte. Ein Mißtrauen in ihn setzen, hätte seine Ehre und seine Klugheit verkennen heißen. Hr. Laurent wird in dieser Woche in Maestricht pontificiren, und sich dann nach Löwen begeben, wo er abwarten will, bis das Weitere über seinen künftigen Bestimmungsort entschieden ist.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 50. Augsburg, 19. Februar 1840, S. 0397. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_050_18400219/5>, abgerufen am 24.11.2024.