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Allgemeine Zeitung. Nr. 49. Augsburg, 18. Februar 1840.

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Ferner liefern sie Beiträge zur Geschichte der evangelischen Gemeinden in Frankreich, über welche die vor einiger Zeit erschienene Biographie Calvins zum erstenmal sich verbreitet hat. Zugleich ist das Ganze als Supplement der Recueils des Traites von Dumont u. s. w. zu betrachten, so dass demnach diese Sammlung auch für den Staatsrechtlehrer, wie für den Profan- und Kirchenhistoriker wichtig seyn dürfte; ferner als Supplement der bekannten grossen Sammlungen französischer Chroniken und Memoiren, der Archives curieuses, der Revue retrospective u. s. w. von Buchon, Petitot u. A.; daher sämmtliche Bände mit denselben lateinischen Lettern und im gleichen Formate wie jene Werke gedruckt werden sollen.

Die nächstfolgenden Abtheilungen werden sich hauptsächlich auf die Geschichte der Fürstenhäuser Würtemberg, Nassau und Zähringen, so wie über die Niederlande und die Schweiz beziehen. Italienische, spanische und französische Relationen, die zahlreichen, in einer Reihe höchst seltener Ausgaben, und durch verschiedene Sammlungen zerstreuten Lettere volgari und Lettere scelte d' uomini illustri (eine erst von neueren Geschichtforschern, Geschichtschreibern und Litteratoren in ihrer Bedeutsamkeit erkannte, kostbare und reichhaltige Geschichtsquelle), hier vollständig, chronologisch und in innerer Ordnung zusammengestellt, werthvolle Monographien, pikante Flugschriften und ungedruckte Memoiren, aus verschiedenen Privatbibliotheken, zumal Italiens und Frankreichs, gewonnen, werden, von den nöthigen historischen und bibliographischen Nachweisungen begleitet, unmittelbar daran sich reihen.

Jeder neuen Abtheilung, welche von dem einen oder andern der Mitglieder des Vereins, an dessen Spitze der Hauptherausgeber steht, besorgt worden ist, wird der Name des speciellen Herausgebers vorangesetzt werden. Jede derselben bildet zugleich, in einem oder in mehreren Bänden, ein für sich geschlossenes Ganze und kann daher auch einzeln abgegeben werden.

Verschiedene deutsche und ausländische Regierungen haben dem Unternehmen, welches aus reiner Liebe für die Wissenschaft und ohne alle industrielle Zwecke entstanden, wie schon seine ganze Natur ausweist, bereits ihre Unterstützung huldvoll zugesichert, und
Seine Majestät der König von Würtemberg
die Zueignung allergnädigst anzunehmen geruht.

Der Herausgeber dieser Sammlung und Gründer des Vereins zur Ausführung ihres Zweckes wird in einem Vorworte zur ersten Abtheilung zugleich auch Gelegenheit ergreifen, die Wiederaufnahme eines von ihm, als Vorstand der historischen Gesellschaft zu Freiburg, in dem Jahre 1827 mitgetheilten, im Jahre 1829 in den Niederlanden und am Rhein näher besprochenen und bereits eingeleiteten, von vielen litterarischen Notabilitäten gebilligten und mehrfacher kräftiger Unterstützung von oben versicherten Planes zur
Stiftung einer Föderation sämmtlicher Geschichts- und Alterthums- Vereine in Deutschland und in den sprach- und stamm, verwandten Ländern, so wie eines alternirenden Central-Vereins, als leitenden Organes derselben, und eines übersichtlichen sämmtliche historische und archäologische Strebnisse umfassenden General-Journals oder Repertoriums
zu erörtern.

Die unterzeichnete Verlagshandlung übernimmt den Druck und Verlag. Bei allen soliden Buchhandlungen des In- und Auslands kann subscribirt werden.

Der Preis eines jeden Bandes wird 2 Thlr. 9 gr. oder 4 fl. nicht übersteigen.

Der erste Band, welcher ungefähr 30 Bogen gross Octav enthalten wird, erscheint zur Leipziger Ostermesse.

Die Namen der verehrlichen Subscribenten werden dem Werke vorgesetzt.

Stuttgart.

Hallberger'sche Verlagshandlung.

[45]

In der Unterzeichneten ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Lehrbuch
des
Justinianisch-römischen Rechts.

Zum Gebrauche bei
Institutionen-Vorlesungen.

Von Dr. Joh. Jakob Lang,
Professor des Rechts in Tübingen.

Zweite Ausgabe.

gr. 8. Preis 4 fl. oder 2 Rthlr. 9 gr.

Inhalt: Allgemeine Einleitung. Vom römischen Recht und seiner wissenschaftlichen Behandlung. - I. Uebersicht der Quellen des römischen Rechts. Rechtserkenntnißquellen bis auf Justinian. Leges. Senatusconsulte. Jus honorarium. Kaiserliche Constitutionen. Auctoritas prudentum. Jus non scriptum. Das römische Recht in germanischen Redactionen. Justinianische Redaction. Schicksale des Justinianischen Rechts. Corpus juris civilis. - II. Allgemeine Lehren. Allgemeine Rechtsansichten der Römer. Von den Personen. Von den Sachen. Von den Handlungen. Raum und Zeitverhältnisse. Von einigen processualischen Handlungen. - III. Sachenrecht. Eigenthum. Dingliche Rechte an einer fremden Sache. Servituten. Emphyteusis und Superficies. Pfandrecht. - IV. Obligationenrecht. Allgemeine Grundsätze. Natur. Subject. Entstehung. Ende der Obligation. Einzelne Obligationen. Obligationen aus Verträgen. Obligationen aus widerrechtlichen Handlungen. Oblig. ex variis causarum figuris. - V. Familienrecht. Geschlechtliche Verbindung zwischen Mann und Frau. Väterliche Gewalt. Herrengewalt. Vormundschaft. - VI. Erbrecht. Allgemeine Grundsätze. Berufung zur Nachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen. Durch letzten Willen. Ohne letzten Willen. Gegen einen letzten Willen. Erwerb deferirter Verlassenschaften. Verlust deferirter Verlassenschaften.

Der Verfasser hat die Gelegenheit, welche ihm die Bearbeitung dieser zweiten Ausgabe darbot, möglichst benützt, sein Werk in jeder Richtung zu vervollkommnen und die unverkennbaren Fortschritte, welche die römische Rechtswissenschaft seit dem ersten Erscheinen des Buchs gemacht hat, boten ihm zur Berichtigung und Verbesserung Veranlassung genug. Insofern können wir das Werk, obgleich seine nächste Bestimmung, dem Lehrer als Leitfaden bei Institutionen-Vorlesungen zu dienen, dieselbe geblieben ist, auch allen jenen empfehlen, welchen es darum zu thun ist, eine präcise Darstellung des römischen Rechtssystems auf seiner jetzigen wissenschaftlichen Stufe zu besitzen. - Stuttgart und Tübingen, 1840

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[456]

In Commission bei Bernh. Tauchnitz jun. in Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Marienkranz,
geflochten
von
Eginhard.

8. elegant broschirt 1 Rthlr.

Ein Cyclus von Gedichten, welcher nebst zwei größern epischen: Maria von Burgund und Maria Stuart, einem mythischen: Maria Mutter Jesu und einem dramatischen: Marie Ypsilantis, noch viele Gedichte epischen und lyrischen Inhalts umschließt, und bei seiner Mannichfaltigkeit den Freunden der verschiedensten Arten von Poesie, wie auch bei seiner lyrischen Grundidee insbesondere allen Marien und allen Verehrern dieses Namens eine willkommene Erscheinung seyn dürfte.

[392-94]

Offerte.

Ein Reisender sucht neben seinem Geschäfte sich für alle in die Buchbinderei einschlägigen Artikel zu verwenden; als: Leder, gefärbt oder gepreßt, deßgleichen Papier, Firniß, Fileten, Stempel, Pergament, Capitalbänder u. s. w. Da derselbe die meisten Abnehmer persönlich kennt, so kann er solide und gute Geschäfte versprechen. Anfragen unter der Adresse M. D. frankirt besorgt die Expedition der Allg. Zeitung.

[473-74]

Zu vermiethen
in der Nähe von Lindau ein meublirtes Wohnhaus in einer der angenehmsten Lagen, mit der Aussicht über einen Theil des Bodensees und dessen Umgebungen, sammt Stallung für zwei Pferde und Remise, und Mitbenutzung der Promenaden im Garten und in den Anlagen des benachbarten Eigenthümers.

Nähere Auskunft darüber ist bei Hrn. Jacob Daniel Treitter, Kaufmann in Lindau, zu erhalten.

Ferner liefern sie Beiträge zur Geschichte der evangelischen Gemeinden in Frankreich, über welche die vor einiger Zeit erschienene Biographie Calvins zum erstenmal sich verbreitet hat. Zugleich ist das Ganze als Supplement der Récueils des Traités von Dumont u. s. w. zu betrachten, so dass demnach diese Sammlung auch für den Staatsrechtlehrer, wie für den Profan- und Kirchenhistoriker wichtig seyn dürfte; ferner als Supplement der bekannten grossen Sammlungen französischer Chroniken und Memoiren, der Archives curieuses, der Révue retrospective u. s. w. von Buchon, Petitot u. A.; daher sämmtliche Bände mit denselben lateinischen Lettern und im gleichen Formate wie jene Werke gedruckt werden sollen.

Die nächstfolgenden Abtheilungen werden sich hauptsächlich auf die Geschichte der Fürstenhäuser Würtemberg, Nassau und Zähringen, so wie über die Niederlande und die Schweiz beziehen. Italienische, spanische und französische Relationen, die zahlreichen, in einer Reihe höchst seltener Ausgaben, und durch verschiedene Sammlungen zerstreuten Lettere volgari und Lettere scelte d' uomini illustri (eine erst von neueren Geschichtforschern, Geschichtschreibern und Litteratoren in ihrer Bedeutsamkeit erkannte, kostbare und reichhaltige Geschichtsquelle), hier vollständig, chronologisch und in innerer Ordnung zusammengestellt, werthvolle Monographien, pikante Flugschriften und ungedruckte Memoiren, aus verschiedenen Privatbibliotheken, zumal Italiens und Frankreichs, gewonnen, werden, von den nöthigen historischen und bibliographischen Nachweisungen begleitet, unmittelbar daran sich reihen.

Jeder neuen Abtheilung, welche von dem einen oder andern der Mitglieder des Vereins, an dessen Spitze der Hauptherausgeber steht, besorgt worden ist, wird der Name des speciellen Herausgebers vorangesetzt werden. Jede derselben bildet zugleich, in einem oder in mehreren Bänden, ein für sich geschlossenes Ganze und kann daher auch einzeln abgegeben werden.

Verschiedene deutsche und ausländische Regierungen haben dem Unternehmen, welches aus reiner Liebe für die Wissenschaft und ohne alle industrielle Zwecke entstanden, wie schon seine ganze Natur ausweist, bereits ihre Unterstützung huldvoll zugesichert, und
Seine Majestät der König von Würtemberg
die Zueignung allergnädigst anzunehmen geruht.

Der Herausgeber dieser Sammlung und Gründer des Vereins zur Ausführung ihres Zweckes wird in einem Vorworte zur ersten Abtheilung zugleich auch Gelegenheit ergreifen, die Wiederaufnahme eines von ihm, als Vorstand der historischen Gesellschaft zu Freiburg, in dem Jahre 1827 mitgetheilten, im Jahre 1829 in den Niederlanden und am Rhein näher besprochenen und bereits eingeleiteten, von vielen litterarischen Notabilitäten gebilligten und mehrfacher kräftiger Unterstützung von oben versicherten Planes zur
Stiftung einer Föderation sämmtlicher Geschichts- und Alterthums- Vereine in Deutschland und in den sprach- und stamm, verwandten Ländern, so wie eines alternirenden Central-Vereins, als leitenden Organes derselben, und eines übersichtlichen sämmtliche historische und archäologische Strebnisse umfassenden General-Journals oder Repertoriums
zu erörtern.

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Der Preis eines jeden Bandes wird 2 Thlr. 9 gr. oder 4 fl. nicht übersteigen.

Der erste Band, welcher ungefähr 30 Bogen gross Octav enthalten wird, erscheint zur Leipziger Ostermesse.

Die Namen der verehrlichen Subscribenten werden dem Werke vorgesetzt.

Stuttgart.

Hallberger'sche Verlagshandlung.

[45]

In der Unterzeichneten ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Lehrbuch
des
Justinianisch-römischen Rechts.

Zum Gebrauche bei
Institutionen-Vorlesungen.

Von Dr. Joh. Jakob Lang,
Professor des Rechts in Tübingen.

Zweite Ausgabe.

gr. 8. Preis 4 fl. oder 2 Rthlr. 9 gr.

Inhalt: Allgemeine Einleitung. Vom römischen Recht und seiner wissenschaftlichen Behandlung. – I. Uebersicht der Quellen des römischen Rechts. Rechtserkenntnißquellen bis auf Justinian. Leges. Senatusconsulte. Jus honorarium. Kaiserliche Constitutionen. Auctoritas prudentum. Jus non scriptum. Das römische Recht in germanischen Redactionen. Justinianische Redaction. Schicksale des Justinianischen Rechts. Corpus juris civilis. – II. Allgemeine Lehren. Allgemeine Rechtsansichten der Römer. Von den Personen. Von den Sachen. Von den Handlungen. Raum und Zeitverhältnisse. Von einigen processualischen Handlungen. – III. Sachenrecht. Eigenthum. Dingliche Rechte an einer fremden Sache. Servituten. Emphyteusis und Superficies. Pfandrecht. – IV. Obligationenrecht. Allgemeine Grundsätze. Natur. Subject. Entstehung. Ende der Obligation. Einzelne Obligationen. Obligationen aus Verträgen. Obligationen aus widerrechtlichen Handlungen. Oblig. ex variis causarum figuris. – V. Familienrecht. Geschlechtliche Verbindung zwischen Mann und Frau. Väterliche Gewalt. Herrengewalt. Vormundschaft. – VI. Erbrecht. Allgemeine Grundsätze. Berufung zur Nachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen. Durch letzten Willen. Ohne letzten Willen. Gegen einen letzten Willen. Erwerb deferirter Verlassenschaften. Verlust deferirter Verlassenschaften.

Der Verfasser hat die Gelegenheit, welche ihm die Bearbeitung dieser zweiten Ausgabe darbot, möglichst benützt, sein Werk in jeder Richtung zu vervollkommnen und die unverkennbaren Fortschritte, welche die römische Rechtswissenschaft seit dem ersten Erscheinen des Buchs gemacht hat, boten ihm zur Berichtigung und Verbesserung Veranlassung genug. Insofern können wir das Werk, obgleich seine nächste Bestimmung, dem Lehrer als Leitfaden bei Institutionen-Vorlesungen zu dienen, dieselbe geblieben ist, auch allen jenen empfehlen, welchen es darum zu thun ist, eine präcise Darstellung des römischen Rechtssystems auf seiner jetzigen wissenschaftlichen Stufe zu besitzen. – Stuttgart und Tübingen, 1840

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[456]

In Commission bei Bernh. Tauchnitz jun. in Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Marienkranz,
geflochten
von
Eginhard.

8. elegant broschirt 1 Rthlr.

Ein Cyclus von Gedichten, welcher nebst zwei größern epischen: Maria von Burgund und Maria Stuart, einem mythischen: Maria Mutter Jesu und einem dramatischen: Marie Ypsilantis, noch viele Gedichte epischen und lyrischen Inhalts umschließt, und bei seiner Mannichfaltigkeit den Freunden der verschiedensten Arten von Poesie, wie auch bei seiner lyrischen Grundidee insbesondere allen Marien und allen Verehrern dieses Namens eine willkommene Erscheinung seyn dürfte.

[392-94]

Offerte.

Ein Reisender sucht neben seinem Geschäfte sich für alle in die Buchbinderei einschlägigen Artikel zu verwenden; als: Leder, gefärbt oder gepreßt, deßgleichen Papier, Firniß, Fileten, Stempel, Pergament, Capitalbänder u. s. w. Da derselbe die meisten Abnehmer persönlich kennt, so kann er solide und gute Geschäfte versprechen. Anfragen unter der Adresse M. D. frankirt besorgt die Expedition der Allg. Zeitung.

[473-74]

Zu vermiethen
in der Nähe von Lindau ein meublirtes Wohnhaus in einer der angenehmsten Lagen, mit der Aussicht über einen Theil des Bodensees und dessen Umgebungen, sammt Stallung für zwei Pferde und Remise, und Mitbenutzung der Promenaden im Garten und in den Anlagen des benachbarten Eigenthümers.

Nähere Auskunft darüber ist bei Hrn. Jacob Daniel Treitter, Kaufmann in Lindau, zu erhalten.

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Italienische, spanische und französische Relationen, die zahlreichen, in einer Reihe höchst seltener Ausgaben, und durch verschiedene Sammlungen zerstreuten Lettere volgari und Lettere scelte d' uomini illustri (eine erst von neueren Geschichtforschern, Geschichtschreibern und Litteratoren in ihrer Bedeutsamkeit erkannte, kostbare und reichhaltige Geschichtsquelle), hier vollständig, chronologisch und in innerer Ordnung zusammengestellt, werthvolle Monographien, pikante Flugschriften und ungedruckte Memoiren, aus verschiedenen Privatbibliotheken, zumal Italiens und Frankreichs, gewonnen, werden, von den nöthigen historischen und bibliographischen Nachweisungen begleitet, unmittelbar daran sich reihen. Jeder neuen Abtheilung, welche von dem einen oder andern der Mitglieder des Vereins, an dessen Spitze der Hauptherausgeber steht, besorgt worden ist, wird der Name des speciellen Herausgebers vorangesetzt werden. Jede derselben bildet zugleich, in einem oder in mehreren Bänden, ein für sich geschlossenes Ganze und kann daher auch einzeln abgegeben werden. Verschiedene deutsche und ausländische Regierungen haben dem Unternehmen, welches aus reiner Liebe für die Wissenschaft und ohne alle industrielle Zwecke entstanden, wie schon seine ganze Natur ausweist, bereits ihre Unterstützung huldvoll zugesichert, und Seine Majestät der König von Würtemberg die Zueignung allergnädigst anzunehmen geruht. Der Herausgeber dieser Sammlung und Gründer des Vereins zur Ausführung ihres Zweckes wird in einem Vorworte zur ersten Abtheilung zugleich auch Gelegenheit ergreifen, die Wiederaufnahme eines von ihm, als Vorstand der historischen Gesellschaft zu Freiburg, in dem Jahre 1827 mitgetheilten, im Jahre 1829 in den Niederlanden und am Rhein näher besprochenen und bereits eingeleiteten, von vielen litterarischen Notabilitäten gebilligten und mehrfacher kräftiger Unterstützung von oben versicherten Planes zur Stiftung einer Föderation sämmtlicher Geschichts- und Alterthums- Vereine in Deutschland und in den sprach- und stamm, verwandten Ländern, so wie eines alternirenden Central-Vereins, als leitenden Organes derselben, und eines übersichtlichen sämmtliche historische und archäologische Strebnisse umfassenden General-Journals oder Repertoriums zu erörtern. Die unterzeichnete Verlagshandlung übernimmt den Druck und Verlag. Bei allen soliden Buchhandlungen des In- und Auslands kann subscribirt werden. Der Preis eines jeden Bandes wird 2 Thlr. 9 gr. oder 4 fl. nicht übersteigen. Der erste Band, welcher ungefähr 30 Bogen gross Octav enthalten wird, erscheint zur Leipziger Ostermesse. Die Namen der verehrlichen Subscribenten werden dem Werke vorgesetzt. Stuttgart. Hallberger'sche Verlagshandlung. [45] In der Unterzeichneten ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Lehrbuch des Justinianisch-römischen Rechts. Zum Gebrauche bei Institutionen-Vorlesungen. Von Dr. Joh. Jakob Lang, Professor des Rechts in Tübingen. Zweite Ausgabe. gr. 8. Preis 4 fl. oder 2 Rthlr. 9 gr. Inhalt: Allgemeine Einleitung. Vom römischen Recht und seiner wissenschaftlichen Behandlung. – I. Uebersicht der Quellen des römischen Rechts. Rechtserkenntnißquellen bis auf Justinian. Leges. Senatusconsulte. Jus honorarium. Kaiserliche Constitutionen. Auctoritas prudentum. Jus non scriptum. Das römische Recht in germanischen Redactionen. Justinianische Redaction. Schicksale des Justinianischen Rechts. Corpus juris civilis. – II. Allgemeine Lehren. Allgemeine Rechtsansichten der Römer. Von den Personen. Von den Sachen. Von den Handlungen. Raum und Zeitverhältnisse. Von einigen processualischen Handlungen. – III. Sachenrecht. Eigenthum. Dingliche Rechte an einer fremden Sache. Servituten. Emphyteusis und Superficies. Pfandrecht. – IV. Obligationenrecht. Allgemeine Grundsätze. Natur. Subject. Entstehung. Ende der Obligation. Einzelne Obligationen. Obligationen aus Verträgen. Obligationen aus widerrechtlichen Handlungen. Oblig. ex variis causarum figuris. – V. Familienrecht. Geschlechtliche Verbindung zwischen Mann und Frau. Väterliche Gewalt. Herrengewalt. Vormundschaft. – VI. Erbrecht. Allgemeine Grundsätze. Berufung zur Nachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen. Durch letzten Willen. Ohne letzten Willen. Gegen einen letzten Willen. Erwerb deferirter Verlassenschaften. 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Ein Cyclus von Gedichten, welcher nebst zwei größern epischen: Maria von Burgund und Maria Stuart, einem mythischen: Maria Mutter Jesu und einem dramatischen: Marie Ypsilantis, noch viele Gedichte epischen und lyrischen Inhalts umschließt, und bei seiner Mannichfaltigkeit den Freunden der verschiedensten Arten von Poesie, wie auch bei seiner lyrischen Grundidee insbesondere allen Marien und allen Verehrern dieses Namens eine willkommene Erscheinung seyn dürfte. [392-94] Offerte. Ein Reisender sucht neben seinem Geschäfte sich für alle in die Buchbinderei einschlägigen Artikel zu verwenden; als: Leder, gefärbt oder gepreßt, deßgleichen Papier, Firniß, Fileten, Stempel, Pergament, Capitalbänder u. s. w. Da derselbe die meisten Abnehmer persönlich kennt, so kann er solide und gute Geschäfte versprechen. Anfragen unter der Adresse M. D. frankirt besorgt die Expedition der Allg. Zeitung. [473-74] Zu vermiethen in der Nähe von Lindau ein meublirtes Wohnhaus in einer der angenehmsten Lagen, mit der Aussicht über einen Theil des Bodensees und dessen Umgebungen, sammt Stallung für zwei Pferde und Remise, und Mitbenutzung der Promenaden im Garten und in den Anlagen des benachbarten Eigenthümers. Nähere Auskunft darüber ist bei Hrn. Jacob Daniel Treitter, Kaufmann in Lindau, zu erhalten.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 49. Augsburg, 18. Februar 1840, S. 0392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_049_18400218/16>, abgerufen am 25.04.2024.