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Allgemeine Zeitung. Nr. 47. Augsburg, 16. Februar 1840.

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October 1839 zu Ende gegangenen drei Jahre erfreut, welche seit der letzten vom 1 November 1837 an berechneten Bilanz des Instituts abgelaufen sind, und setzt zugleich die überaus wichtigen Vortheile auseinander, welche dieses unentgeltlich verwaltete Institut, das nunmehr bereits mit Ende Octobers 1839 als bewährteste Grundlage seiner Fortdauer ein Stammvermögen von beinahe eilfmalhunderttausend Gulden Conv. Münze ausweiset, und bei welchem durch dieselbe (Eine) Einlage der Pensions-Anspruch für die Gattin und zugleich für die mit ihr erzeugten, so wie für alle in das Institut mitgebrachten ehelichen Kinder des Mitgliedes erworben wird, seinen neuen Theilnehmern darbietet, mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe, so wie mit der Bemerkung, daß fortan Aufnahmsgesuche in der Instituts-Kanzlei in Wien (am neuen Markt Nr. 1054) angenommen werden, und daß ebendaselbst, gleichwie auch bei den verschiedenen HH. Instituts-Agenten in den k. k. Provinzen sowohl die Statuten, Jahresausweise, Formularien zu Aufnahmsgesuchen, die obige vollständige sammt allen übrigen Kundmachungen des Instituts zu haben sind.

Wien, den 1 Januar 1840

Von der Direction des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts.

[129-31]

Aufforderung.

Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben.

Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen.

Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert,
binnen 3 Monaten a dato
entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird.

Haßfurth, den 26 December 1839.

Königliches Landgericht.

Greser, Landrichter.

[5015-17]

Edictal-Citation.

Der Theres Obermayr, Wirthswittwe von Kreuth, d. G., ist die auf ihren Namen lautende Staatsobligation der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München vom 14 December 1833, Kat. Nr. 1875, pr. 1600 fl. zu Verlust gegangen.

Auf gestelltes Ansuchen wird hiemit der unbekannte Inhaber dieser Obligation aufgefordert,
binnen sechs Monaten a dato
solche hier um so gewisser vorzuweisen, als außerdem dieselbe für kraftlos erklärt werden würde.

Tegernsee, den 26 November 1839.

Königliches Landgericht Tegernsee.

[485-87]

Ravensburg.

Verkauf einer Fabrik.

Vermöge oberamtsgerichtlichen Auftrags vom 31 Januar d. J. in der Debitsache des W. G. Wagner und Comp. werden folgende Liegenschaften und Fabrikeinrichtungen zum Verkauf ausgesetzt.

Die zum Betrieb einer Seidenspinnerei eingerichtete Fabrik im Oelschwang, hiesiger Gemeinde, eine Viertelstunde von der Stadt entfernt, an dem sogenannten Flattbach gelegen, und bestehend aus:
einem zweistöckigen Wohnhaus, gemauert, mit gewölbtem Keller im BVA. 1200 fl.;
einem ganz neuen zweistöckigen Fabrikgebäude, unten gemauert, oben geriezelt mit französischem Dachstuhl. BVA, 10,000 fl.;
dem gehenden Werke Gleisbett, 2 eisernen Wellbäumen; 7 eisernen Kammrädern; 1 hölzernen Tambour und aufrechtem eisernem Wellbaum. BVA. 1900 fl;
3/8 M. 11, 7 Rth. Garten beim Haus.

Zur Seidenspinnerei gehören und werden verkauft:
Maschinen:
1 großer Wolf;
1 kleiner detto;
2 Streichmaschinen, cylinderartig;
2 Vorkamm-Maschinen an einem Getrieb;
3 Streich- und 1 Lockmaschinen;
1 Drehstuhl sammt Werkzeug;
1 Schneidmesser;
1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln;
1 detto mit 144;
1 detto zu Flachs- und Seiden brauchbar mit 64 Spindeln;
1 detto noch nicht zusammengesetzt;
1 Vorspinnmaschine mit 144 Spindeln;
1 detto mit 88 Spindeln;
1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln;
1 Kratztisch;
1 Bandmaschine mit 5 Aufsätzen;
1 Spulmaschine mit 12 Spulen;
1 Auflegtisch mit Zugmaschinen;
1 Stuhl mit 2 Zugmaschinen;
1 detto;
1 Scheer- und Bürstenmaschine;
3 Häspel;
1 Zettelrahm;
2 Webstühle;
2 detto.

Auf den Gebäuden und Gütern haften außer den Steuern keine erheblichen Beschwerden.

Da das Fabrikgebäude mit einer ansehlichen Wasserkraft versehen ist, so würde es sich auch zu einem andern Fabrikbetrieb eignen, wie denn auch ehedem in demselben die Papierfabrication betrieben wurde.

Die Verkaufsverhandlung wird
Donnerstag den 5 März,
Nachmittags 2 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhause vorgenommen werden.

Auswärtige, der Verkaufsbehörde unbekannte Kaufslustige haben sich über ihr Prädicat und Vermögen durch obrigkeitliche Zeugnisse auszuweisen.

Den 8 Februar 1840

Stadtrath.

Stadtschultheiß v. Zwerger.

[504-6]

Schwetzingen.

Vorladung.

Georg Peter Gieser und Leonhard Gieser von Oftersheim haben sich im Jahre 1819, in der Absicht nach Nordamerika auszuwandern, von ihrer Heimath entfernt, und ließen seither keine Nachricht von sich hieher gelangen.

Dieselben werden nun aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten,
von heute an, zum Antritt und zur Empfangnahme der ihnen durch den Tod ihrer Mutter, Jakob Giesers Wittwe, Katharina Astor in Oftersheim, anerfallenen, circa 100 fl. für jeden betragenden Erbschaft zu melden, widrigenfalls diese lediglich denjenigen zugetheilt werden würde, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wären.

Schwetzingen, den 10 Februar 1840

Großherzoglich badisches Amtsrevisorat.

Bucherer.

[388-90]

Aufforderung.

Die k. würtemb. Hofbank in Stuttgart reichte am 23 Nov. v. J. gegen Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen bei der diesseitigen Stelle eine Klage ein, deren thatsächlicher Grund auf folgende Behauptungen gebaut ist.

Unterm 2 October 1838 ist der Klägerin von der Holzhandlungsgesellschaft Isaak Wolber, Vater und Sohn in Schiltach ein Solawechsel von 10,000 fl., zahlbar auf den 30 November 1838, ausgestellt worden, in welchem sich die Aussteller dem k. würtemb. Wechselrecht unterwarfen.

Die erwähnte Holzhandlungsgesellschaft hat zu Mitgliedern den Engelwirth Isaak Wolber zu Schiltach und dessen Sohn Joh. Isaak Wolber zu Thiengen - nunmehrigen Beklagten.

Nachdem der Wechsel zur Verfallzeit nicht bezahlt worden, hat die k. Hofbank unterm 12 December 18 8 bei dem großh. Bezirksamt in Hornberg gegen den Engelwirth I. Wolber in Schiltach eine Klage auf Bezahlung gedachten Wechsels angestellt, und es ist der beklagte I. Wolber durch das unterm 8 Junius 1839 erlassene Urtheil verfällt worden, die eingeklagte Summe innerhalb 3 Tagen bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung an die Klägerin zu bezahlen.

Dieses Erkenntnisses ungeachtet ist aber von Engelwirth Isaak Wolber keine Zahlung geleistet worden, und dessen Vermögensstand von der Art, daß von ihm keine Zahlung erwartet werden kann.

Die k. Hofbank sieht sich deßhalb genöthigt, zu Wahrung ihrer Rechte hiermit den Wechsel auch gegen den sammtverbindlichen Gesellschafter des Engelwirths Is. Wolber, nämlich dessen Sohn Joh. Is. Wolber in Thiengen, einzuklagen.

Das Begehren der Klägerin geht nun dahin:
"gegen den beklagten Isaak Wolber jun. in Thiengen den Wechselproceß zu erkennen, nach Maaßgabe der k. würtemb. Wechselordnung Cap. 6 §. 2 - 6 gegen denselben zu verfahren und in der Hauptsache ihn unter Verfällung in sämmtliche Kosten zu verurtheilen, die Klägerin bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung binnen 3 Tagen für ihre Wechselforderung von 10,000 fl. nebst Zinsen zu 5 Proc., und zwar nach Inhalt des Wechsels aus 4000 fl. vom 13 März und aus 6000 fl. vom 12 Junius 1838 an zu befriedigen."

Da der Beklagte seit einiger Zeit seinen Wohnort Thiengen verlassen und bis jetzt aller Nachforschungen ungeachtet sein jetziger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden konnte, nachdem der Anwalt der Klägerin den Antrag stellte, gegen den Beklagten eine öffentliche Vorladung ergehen zu lassen, und dieser Antrag als begründet erscheint, so wird der beklagte Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen andurch aufgefordert, bei der auf
Montag den 2 März,
früh 8 Uhr,
zur mündlichen Verhandlung anberaumten Tagsfahrt um so gewisser dahier zu erscheinen und seine Vernehmlassung auf die Klage abzugeben, widrigens derselbe auf Anrufen damit ausgeschlossen, der thatsächliche Klagvortrag für zugestanden, jede Schutzrede für versäumt erklärt und gegen den Beklagten nach Wechselrecht würde erkannt werden.

Waldshut, den 31 Januar 1840

Großh. bad. Bezirksamt.

Neumann.

vdt Hoßner.

[413]

Oesterreichische
militärische Zeitschrift
1840 1stes Heft.

Dieses Heft ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versendet worden.

Inhalt: I. Die Operationen der verbündeten Heere gegen Paris im März 1814. (Forts.) Mit dem Plane des Schlachtfeldes bei Paris am 30 März 1814. II. Nekrolog des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Leopold Graf Rothkirch. III. Skizze der Expedition nach Portugal 1832. IV. Litteratur. V. Karten-Ankündigung. VI. Neueste Militärveränderungen. VII. Uebersicht des Inhalts der ältern Jahrgänge der österreichischen

October 1839 zu Ende gegangenen drei Jahre erfreut, welche seit der letzten vom 1 November 1837 an berechneten Bilanz des Instituts abgelaufen sind, und setzt zugleich die überaus wichtigen Vortheile auseinander, welche dieses unentgeltlich verwaltete Institut, das nunmehr bereits mit Ende Octobers 1839 als bewährteste Grundlage seiner Fortdauer ein Stammvermögen von beinahe eilfmalhunderttausend Gulden Conv. Münze ausweiset, und bei welchem durch dieselbe (Eine) Einlage der Pensions-Anspruch für die Gattin und zugleich für die mit ihr erzeugten, so wie für alle in das Institut mitgebrachten ehelichen Kinder des Mitgliedes erworben wird, seinen neuen Theilnehmern darbietet, mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe, so wie mit der Bemerkung, daß fortan Aufnahmsgesuche in der Instituts-Kanzlei in Wien (am neuen Markt Nr. 1054) angenommen werden, und daß ebendaselbst, gleichwie auch bei den verschiedenen HH. Instituts-Agenten in den k. k. Provinzen sowohl die Statuten, Jahresausweise, Formularien zu Aufnahmsgesuchen, die obige vollständige sammt allen übrigen Kundmachungen des Instituts zu haben sind.

Wien, den 1 Januar 1840

Von der Direction des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts.

[129-31]

Aufforderung.

Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben.

Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen.

Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert,
binnen 3 Monaten a dato
entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird.

Haßfurth, den 26 December 1839.

Königliches Landgericht.

Greser, Landrichter.

[5015-17]

Edictal-Citation.

Der Theres Obermayr, Wirthswittwe von Kreuth, d. G., ist die auf ihren Namen lautende Staatsobligation der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München vom 14 December 1833, Kat. Nr. 1875, pr. 1600 fl. zu Verlust gegangen.

Auf gestelltes Ansuchen wird hiemit der unbekannte Inhaber dieser Obligation aufgefordert,
binnen sechs Monaten a dato
solche hier um so gewisser vorzuweisen, als außerdem dieselbe für kraftlos erklärt werden würde.

Tegernsee, den 26 November 1839.

Königliches Landgericht Tegernsee.

[485-87]

Ravensburg.

Verkauf einer Fabrik.

Vermöge oberamtsgerichtlichen Auftrags vom 31 Januar d. J. in der Debitsache des W. G. Wagner und Comp. werden folgende Liegenschaften und Fabrikeinrichtungen zum Verkauf ausgesetzt.

Die zum Betrieb einer Seidenspinnerei eingerichtete Fabrik im Oelschwang, hiesiger Gemeinde, eine Viertelstunde von der Stadt entfernt, an dem sogenannten Flattbach gelegen, und bestehend aus:
einem zweistöckigen Wohnhaus, gemauert, mit gewölbtem Keller im BVA. 1200 fl.;
einem ganz neuen zweistöckigen Fabrikgebäude, unten gemauert, oben geriezelt mit französischem Dachstuhl. BVA, 10,000 fl.;
dem gehenden Werke Gleisbett, 2 eisernen Wellbäumen; 7 eisernen Kammrädern; 1 hölzernen Tambour und aufrechtem eisernem Wellbaum. BVA. 1900 fl;
3/8 M. 11, 7 Rth. Garten beim Haus.

Zur Seidenspinnerei gehören und werden verkauft:
Maschinen:
1 großer Wolf;
1 kleiner detto;
2 Streichmaschinen, cylinderartig;
2 Vorkamm-Maschinen an einem Getrieb;
3 Streich- und 1 Lockmaschinen;
1 Drehstuhl sammt Werkzeug;
1 Schneidmesser;
1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln;
1 detto mit 144;
1 detto zu Flachs- und Seiden brauchbar mit 64 Spindeln;
1 detto noch nicht zusammengesetzt;
1 Vorspinnmaschine mit 144 Spindeln;
1 detto mit 88 Spindeln;
1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln;
1 Kratztisch;
1 Bandmaschine mit 5 Aufsätzen;
1 Spulmaschine mit 12 Spulen;
1 Auflegtisch mit Zugmaschinen;
1 Stuhl mit 2 Zugmaschinen;
1 detto;
1 Scheer- und Bürstenmaschine;
3 Häspel;
1 Zettelrahm;
2 Webstühle;
2 detto.

Auf den Gebäuden und Gütern haften außer den Steuern keine erheblichen Beschwerden.

Da das Fabrikgebäude mit einer ansehlichen Wasserkraft versehen ist, so würde es sich auch zu einem andern Fabrikbetrieb eignen, wie denn auch ehedem in demselben die Papierfabrication betrieben wurde.

Die Verkaufsverhandlung wird
Donnerstag den 5 März,
Nachmittags 2 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhause vorgenommen werden.

Auswärtige, der Verkaufsbehörde unbekannte Kaufslustige haben sich über ihr Prädicat und Vermögen durch obrigkeitliche Zeugnisse auszuweisen.

Den 8 Februar 1840

Stadtrath.

Stadtschultheiß v. Zwerger.

[504-6]

Schwetzingen.

Vorladung.

Georg Peter Gieser und Leonhard Gieser von Oftersheim haben sich im Jahre 1819, in der Absicht nach Nordamerika auszuwandern, von ihrer Heimath entfernt, und ließen seither keine Nachricht von sich hieher gelangen.

Dieselben werden nun aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten,
von heute an, zum Antritt und zur Empfangnahme der ihnen durch den Tod ihrer Mutter, Jakob Giesers Wittwe, Katharina Astor in Oftersheim, anerfallenen, circa 100 fl. für jeden betragenden Erbschaft zu melden, widrigenfalls diese lediglich denjenigen zugetheilt werden würde, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wären.

Schwetzingen, den 10 Februar 1840

Großherzoglich badisches Amtsrevisorat.

Bucherer.

[388-90]

Aufforderung.

Die k. würtemb. Hofbank in Stuttgart reichte am 23 Nov. v. J. gegen Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen bei der diesseitigen Stelle eine Klage ein, deren thatsächlicher Grund auf folgende Behauptungen gebaut ist.

Unterm 2 October 1838 ist der Klägerin von der Holzhandlungsgesellschaft Isaak Wolber, Vater und Sohn in Schiltach ein Solawechsel von 10,000 fl., zahlbar auf den 30 November 1838, ausgestellt worden, in welchem sich die Aussteller dem k. würtemb. Wechselrecht unterwarfen.

Die erwähnte Holzhandlungsgesellschaft hat zu Mitgliedern den Engelwirth Isaak Wolber zu Schiltach und dessen Sohn Joh. Isaak Wolber zu Thiengen – nunmehrigen Beklagten.

Nachdem der Wechsel zur Verfallzeit nicht bezahlt worden, hat die k. Hofbank unterm 12 December 18 8 bei dem großh. Bezirksamt in Hornberg gegen den Engelwirth I. Wolber in Schiltach eine Klage auf Bezahlung gedachten Wechsels angestellt, und es ist der beklagte I. Wolber durch das unterm 8 Junius 1839 erlassene Urtheil verfällt worden, die eingeklagte Summe innerhalb 3 Tagen bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung an die Klägerin zu bezahlen.

Dieses Erkenntnisses ungeachtet ist aber von Engelwirth Isaak Wolber keine Zahlung geleistet worden, und dessen Vermögensstand von der Art, daß von ihm keine Zahlung erwartet werden kann.

Die k. Hofbank sieht sich deßhalb genöthigt, zu Wahrung ihrer Rechte hiermit den Wechsel auch gegen den sammtverbindlichen Gesellschafter des Engelwirths Is. Wolber, nämlich dessen Sohn Joh. Is. Wolber in Thiengen, einzuklagen.

Das Begehren der Klägerin geht nun dahin:
„gegen den beklagten Isaak Wolber jun. in Thiengen den Wechselproceß zu erkennen, nach Maaßgabe der k. würtemb. Wechselordnung Cap. 6 §. 2 - 6 gegen denselben zu verfahren und in der Hauptsache ihn unter Verfällung in sämmtliche Kosten zu verurtheilen, die Klägerin bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung binnen 3 Tagen für ihre Wechselforderung von 10,000 fl. nebst Zinsen zu 5 Proc., und zwar nach Inhalt des Wechsels aus 4000 fl. vom 13 März und aus 6000 fl. vom 12 Junius 1838 an zu befriedigen.“

Da der Beklagte seit einiger Zeit seinen Wohnort Thiengen verlassen und bis jetzt aller Nachforschungen ungeachtet sein jetziger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden konnte, nachdem der Anwalt der Klägerin den Antrag stellte, gegen den Beklagten eine öffentliche Vorladung ergehen zu lassen, und dieser Antrag als begründet erscheint, so wird der beklagte Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen andurch aufgefordert, bei der auf
Montag den 2 März,
früh 8 Uhr,
zur mündlichen Verhandlung anberaumten Tagsfahrt um so gewisser dahier zu erscheinen und seine Vernehmlassung auf die Klage abzugeben, widrigens derselbe auf Anrufen damit ausgeschlossen, der thatsächliche Klagvortrag für zugestanden, jede Schutzrede für versäumt erklärt und gegen den Beklagten nach Wechselrecht würde erkannt werden.

Waldshut, den 31 Januar 1840

Großh. bad. Bezirksamt.

Neumann.

vdt Hoßner.

[413]

Oesterreichische
militärische Zeitschrift
1840 1stes Heft.

Dieses Heft ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versendet worden.

Inhalt: I. Die Operationen der verbündeten Heere gegen Paris im März 1814. (Forts.) Mit dem Plane des Schlachtfeldes bei Paris am 30 März 1814. II. Nekrolog des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Leopold Graf Rothkirch. III. Skizze der Expedition nach Portugal 1832. IV. Litteratur. V. Karten-Ankündigung. VI. Neueste Militärveränderungen. VII. Uebersicht des Inhalts der ältern Jahrgänge der österreichischen

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          <p>Unterm 2 October 1838 ist der Klägerin von der Holzhandlungsgesellschaft Isaak Wolber, Vater und Sohn in Schiltach ein Solawechsel von 10,000 fl., zahlbar auf den 30 November 1838, ausgestellt worden, in welchem sich die Aussteller dem k. würtemb. Wechselrecht unterwarfen.</p><lb/>
          <p>Die erwähnte Holzhandlungsgesellschaft hat zu Mitgliedern den Engelwirth Isaak Wolber zu Schiltach und dessen Sohn Joh. Isaak Wolber zu Thiengen &#x2013; nunmehrigen Beklagten.</p><lb/>
          <p>Nachdem der Wechsel zur Verfallzeit nicht bezahlt worden, hat die k. Hofbank unterm 12 December 18 8 bei dem großh. Bezirksamt in Hornberg gegen den Engelwirth I. Wolber in Schiltach eine Klage auf Bezahlung gedachten Wechsels angestellt, und es ist der beklagte I. Wolber durch das unterm 8 Junius 1839 erlassene Urtheil verfällt worden, die eingeklagte Summe innerhalb 3 Tagen bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung an die Klägerin zu bezahlen.</p><lb/>
          <p>Dieses Erkenntnisses ungeachtet ist aber von Engelwirth Isaak Wolber keine Zahlung geleistet worden, und dessen Vermögensstand von der Art, daß von ihm keine Zahlung erwartet werden kann.</p><lb/>
          <p>Die k. Hofbank sieht sich deßhalb genöthigt, zu Wahrung ihrer Rechte hiermit den Wechsel auch gegen den sammtverbindlichen Gesellschafter des Engelwirths Is. Wolber, nämlich dessen Sohn Joh. Is. Wolber in Thiengen, einzuklagen.</p><lb/>
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&#x201E;gegen den beklagten Isaak Wolber jun. in Thiengen den Wechselproceß zu erkennen, nach Maaßgabe der k. würtemb. Wechselordnung Cap. 6 §. 2 - 6 gegen denselben zu verfahren und in der Hauptsache ihn unter Verfällung in sämmtliche Kosten zu verurtheilen, die Klägerin bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung binnen 3 Tagen für ihre Wechselforderung von 10,000 fl. nebst Zinsen zu 5 Proc., und zwar nach Inhalt des Wechsels aus 4000 fl. vom 13 März und aus 6000 fl. vom 12 Junius 1838 an zu befriedigen.&#x201C;</p><lb/>
          <p>Da der Beklagte seit einiger Zeit seinen Wohnort Thiengen verlassen und bis jetzt aller Nachforschungen ungeachtet sein jetziger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden konnte, nachdem der Anwalt der Klägerin den Antrag stellte, gegen den Beklagten eine öffentliche Vorladung ergehen zu lassen, und dieser Antrag als begründet erscheint, so wird der beklagte Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen andurch aufgefordert, bei der auf<lb/>
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          <p>Inhalt: I. Die Operationen der verbündeten Heere gegen Paris im März 1814. (Forts.) Mit dem Plane des Schlachtfeldes bei Paris am 30 März 1814. II. Nekrolog des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Leopold Graf Rothkirch. III. Skizze der Expedition nach Portugal 1832. IV. Litteratur. V. Karten-Ankündigung. VI. Neueste Militärveränderungen. VII. Uebersicht des Inhalts der ältern Jahrgänge der österreichischen<lb/></p>
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[0375/0015] October 1839 zu Ende gegangenen drei Jahre erfreut, welche seit der letzten vom 1 November 1837 an berechneten Bilanz des Instituts abgelaufen sind, und setzt zugleich die überaus wichtigen Vortheile auseinander, welche dieses unentgeltlich verwaltete Institut, das nunmehr bereits mit Ende Octobers 1839 als bewährteste Grundlage seiner Fortdauer ein Stammvermögen von beinahe eilfmalhunderttausend Gulden Conv. Münze ausweiset, und bei welchem durch dieselbe (Eine) Einlage der Pensions-Anspruch für die Gattin und zugleich für die mit ihr erzeugten, so wie für alle in das Institut mitgebrachten ehelichen Kinder des Mitgliedes erworben wird, seinen neuen Theilnehmern darbietet, mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe, so wie mit der Bemerkung, daß fortan Aufnahmsgesuche in der Instituts-Kanzlei in Wien (am neuen Markt Nr. 1054) angenommen werden, und daß ebendaselbst, gleichwie auch bei den verschiedenen HH. Instituts-Agenten in den k. k. Provinzen sowohl die Statuten, Jahresausweise, Formularien zu Aufnahmsgesuchen, die obige vollständige sammt allen übrigen Kundmachungen des Instituts zu haben sind. Wien, den 1 Januar 1840 Von der Direction des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts. [129-31] Aufforderung. Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen. Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert, binnen 3 Monaten a dato entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird. Haßfurth, den 26 December 1839. Königliches Landgericht. Greser, Landrichter. [5015-17] Edictal-Citation. Der Theres Obermayr, Wirthswittwe von Kreuth, d. G., ist die auf ihren Namen lautende Staatsobligation der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München vom 14 December 1833, Kat. Nr. 1875, pr. 1600 fl. zu Verlust gegangen. Auf gestelltes Ansuchen wird hiemit der unbekannte Inhaber dieser Obligation aufgefordert, binnen sechs Monaten a dato solche hier um so gewisser vorzuweisen, als außerdem dieselbe für kraftlos erklärt werden würde. Tegernsee, den 26 November 1839. Königliches Landgericht Tegernsee. [485-87] Ravensburg. Verkauf einer Fabrik. Vermöge oberamtsgerichtlichen Auftrags vom 31 Januar d. J. in der Debitsache des W. G. Wagner und Comp. werden folgende Liegenschaften und Fabrikeinrichtungen zum Verkauf ausgesetzt. Die zum Betrieb einer Seidenspinnerei eingerichtete Fabrik im Oelschwang, hiesiger Gemeinde, eine Viertelstunde von der Stadt entfernt, an dem sogenannten Flattbach gelegen, und bestehend aus: einem zweistöckigen Wohnhaus, gemauert, mit gewölbtem Keller im BVA. 1200 fl.; einem ganz neuen zweistöckigen Fabrikgebäude, unten gemauert, oben geriezelt mit französischem Dachstuhl. BVA, 10,000 fl.; dem gehenden Werke Gleisbett, 2 eisernen Wellbäumen; 7 eisernen Kammrädern; 1 hölzernen Tambour und aufrechtem eisernem Wellbaum. BVA. 1900 fl; 3/8 M. 11, 7 Rth. Garten beim Haus. Zur Seidenspinnerei gehören und werden verkauft: Maschinen: 1 großer Wolf; 1 kleiner detto; 2 Streichmaschinen, cylinderartig; 2 Vorkamm-Maschinen an einem Getrieb; 3 Streich- und 1 Lockmaschinen; 1 Drehstuhl sammt Werkzeug; 1 Schneidmesser; 1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln; 1 detto mit 144; 1 detto zu Flachs- und Seiden brauchbar mit 64 Spindeln; 1 detto noch nicht zusammengesetzt; 1 Vorspinnmaschine mit 144 Spindeln; 1 detto mit 88 Spindeln; 1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln; 1 Kratztisch; 1 Bandmaschine mit 5 Aufsätzen; 1 Spulmaschine mit 12 Spulen; 1 Auflegtisch mit Zugmaschinen; 1 Stuhl mit 2 Zugmaschinen; 1 detto; 1 Scheer- und Bürstenmaschine; 3 Häspel; 1 Zettelrahm; 2 Webstühle; 2 detto. Auf den Gebäuden und Gütern haften außer den Steuern keine erheblichen Beschwerden. Da das Fabrikgebäude mit einer ansehlichen Wasserkraft versehen ist, so würde es sich auch zu einem andern Fabrikbetrieb eignen, wie denn auch ehedem in demselben die Papierfabrication betrieben wurde. Die Verkaufsverhandlung wird Donnerstag den 5 März, Nachmittags 2 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause vorgenommen werden. Auswärtige, der Verkaufsbehörde unbekannte Kaufslustige haben sich über ihr Prädicat und Vermögen durch obrigkeitliche Zeugnisse auszuweisen. Den 8 Februar 1840 Stadtrath. Stadtschultheiß v. Zwerger. [504-6] Schwetzingen. Vorladung. Georg Peter Gieser und Leonhard Gieser von Oftersheim haben sich im Jahre 1819, in der Absicht nach Nordamerika auszuwandern, von ihrer Heimath entfernt, und ließen seither keine Nachricht von sich hieher gelangen. Dieselben werden nun aufgefordert, sich binnen sechs Monaten, von heute an, zum Antritt und zur Empfangnahme der ihnen durch den Tod ihrer Mutter, Jakob Giesers Wittwe, Katharina Astor in Oftersheim, anerfallenen, circa 100 fl. für jeden betragenden Erbschaft zu melden, widrigenfalls diese lediglich denjenigen zugetheilt werden würde, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wären. Schwetzingen, den 10 Februar 1840 Großherzoglich badisches Amtsrevisorat. Bucherer. [388-90] Aufforderung. Die k. würtemb. Hofbank in Stuttgart reichte am 23 Nov. v. J. gegen Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen bei der diesseitigen Stelle eine Klage ein, deren thatsächlicher Grund auf folgende Behauptungen gebaut ist. Unterm 2 October 1838 ist der Klägerin von der Holzhandlungsgesellschaft Isaak Wolber, Vater und Sohn in Schiltach ein Solawechsel von 10,000 fl., zahlbar auf den 30 November 1838, ausgestellt worden, in welchem sich die Aussteller dem k. würtemb. Wechselrecht unterwarfen. Die erwähnte Holzhandlungsgesellschaft hat zu Mitgliedern den Engelwirth Isaak Wolber zu Schiltach und dessen Sohn Joh. Isaak Wolber zu Thiengen – nunmehrigen Beklagten. Nachdem der Wechsel zur Verfallzeit nicht bezahlt worden, hat die k. Hofbank unterm 12 December 18 8 bei dem großh. Bezirksamt in Hornberg gegen den Engelwirth I. Wolber in Schiltach eine Klage auf Bezahlung gedachten Wechsels angestellt, und es ist der beklagte I. Wolber durch das unterm 8 Junius 1839 erlassene Urtheil verfällt worden, die eingeklagte Summe innerhalb 3 Tagen bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung an die Klägerin zu bezahlen. Dieses Erkenntnisses ungeachtet ist aber von Engelwirth Isaak Wolber keine Zahlung geleistet worden, und dessen Vermögensstand von der Art, daß von ihm keine Zahlung erwartet werden kann. Die k. Hofbank sieht sich deßhalb genöthigt, zu Wahrung ihrer Rechte hiermit den Wechsel auch gegen den sammtverbindlichen Gesellschafter des Engelwirths Is. Wolber, nämlich dessen Sohn Joh. Is. Wolber in Thiengen, einzuklagen. Das Begehren der Klägerin geht nun dahin: „gegen den beklagten Isaak Wolber jun. in Thiengen den Wechselproceß zu erkennen, nach Maaßgabe der k. würtemb. Wechselordnung Cap. 6 §. 2 - 6 gegen denselben zu verfahren und in der Hauptsache ihn unter Verfällung in sämmtliche Kosten zu verurtheilen, die Klägerin bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung binnen 3 Tagen für ihre Wechselforderung von 10,000 fl. nebst Zinsen zu 5 Proc., und zwar nach Inhalt des Wechsels aus 4000 fl. vom 13 März und aus 6000 fl. vom 12 Junius 1838 an zu befriedigen.“ Da der Beklagte seit einiger Zeit seinen Wohnort Thiengen verlassen und bis jetzt aller Nachforschungen ungeachtet sein jetziger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden konnte, nachdem der Anwalt der Klägerin den Antrag stellte, gegen den Beklagten eine öffentliche Vorladung ergehen zu lassen, und dieser Antrag als begründet erscheint, so wird der beklagte Joh. Isaak Wolber jun. von Thiengen andurch aufgefordert, bei der auf Montag den 2 März, früh 8 Uhr, zur mündlichen Verhandlung anberaumten Tagsfahrt um so gewisser dahier zu erscheinen und seine Vernehmlassung auf die Klage abzugeben, widrigens derselbe auf Anrufen damit ausgeschlossen, der thatsächliche Klagvortrag für zugestanden, jede Schutzrede für versäumt erklärt und gegen den Beklagten nach Wechselrecht würde erkannt werden. Waldshut, den 31 Januar 1840 Großh. bad. Bezirksamt. Neumann. vdt Hoßner. [413] Oesterreichische militärische Zeitschrift 1840 1stes Heft. Dieses Heft ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versendet worden. Inhalt: I. Die Operationen der verbündeten Heere gegen Paris im März 1814. (Forts.) Mit dem Plane des Schlachtfeldes bei Paris am 30 März 1814. II. Nekrolog des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Leopold Graf Rothkirch. III. Skizze der Expedition nach Portugal 1832. IV. Litteratur. V. Karten-Ankündigung. VI. Neueste Militärveränderungen. VII. Uebersicht des Inhalts der ältern Jahrgänge der österreichischen

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 47. Augsburg, 16. Februar 1840, S. 0375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_047_18400216/15>, abgerufen am 27.04.2024.