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Allgemeine Zeitung. Nr. 47. Augsburg, 16. Februar 1840.

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ist, um seine Unterwerfung zu machen; da er aber weiß, daß ihm seine Residenz als Staatsgefangener in Kandahar angewiesen werden soll, so wird er wahrscheinlich nicht erscheinen, und sein ernannter Nachfolger, Mohammed Khan, Chef der Tribus der Schiwani, wird wohl nicht ohne englische Truppen installirt werden können. *) Es ist sogar wahrscheinlich, daß eine Reihe von englischen Posten von Kettah herab durch Beludschistan und die Seeprovinz Lus bis zum Hafen von Sunmemy errichtet werden muß, um die Handelsstraße von diesem Hafen nach Kandahar wieder zu öffnen und zu sichern. Die Regierung von Bombay hatte im Anfang des Kriegs gegen Afghanistan eine Corvette unter dem Lieutenant Carlop nach Sunmemy mit Geschenken an den Chef der Provinz Lus, einen Vasallen von Kelat, geschickt, um diese Straße, welche früher eine der hauptsächlichsten war, wieder zu öffnen. Sie würde den Landtransport nach Kandahar sehr vermindern, und ist der über Schikarpur und den Bolanpaß weit vorzuziehen, und die afghanischen Pferdehändler pflegen sie von Kandahar bis ans Meer in 25 Tagen zu machen. Carlop fand in seiner Unterhandlung viele Schwierigkeiten, da die Familie des minderjährigen Prinzen von Lus, Dscham Mir Mohammed, fürchtete von Mihrab Khan von Kelat für jede Begünstigung der indischen Interessen verfolgt zu werden. Die Absetzung von Mihrab wird alle Schwierigkeiten heben, aber die Pässe der Gebirge zwischen Beylah in Lus und Kelah, welche von den wilden Stämmen der Brahoi bewohnt sind, müssen durch militärische Polizei geschützt werden, ehe der Handel in Beludschistan sich wieder heben kann; die gegenwärtige Einfuhr in Sunmemy erhebt sich auf nicht mehr als 500,000 Rupien jährlich, betrug aber vor zwanzig Jahren, als noch einige Ordnung in Afghanistan herrschte, drei Millionen Rupien, und würde diese Summe leicht wieder erreichen oder übersteigen.

(Beschluß folgt.)

[497]

Erklärung.

Erst jetzt erfahre ich, daß die Darstellung der Centraluntersuchungs Commission S. 19 sagt: ich und andere Parteimänner hätten uns 1831 mit der Münchener Burschenschaft zur Feier des Schlachttags von Belle-Alliance (16 Junius) vereinigt. Da ich aber, wie in den Acten erwiesen ist, den ganzen Monat Junius 1831 im Bad Gastein zubrachte, so muß obige Angabe unrichtig seyn.

Dr. Eisenmann.

[357-59]

Kundmachung
des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes
mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe.

Ueber die vom Ausschuß des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit Kundmachung vom 18 Februar 1838, Z. 20, bekannt gegebenen und laut fernerer Kundmachung vom 10 Julius 1838, Z. 216, zum Gesellschaftsbeschluß erhobenen Anträge zur definitiven Regulirung desselben ist nunmehr unterm 12 December 1839 die allerhöchste Entschließung Sr. k. k. Majestät vom 23 November 1839 des Inhaltes herabgelangt, daß
"Se. k. k. Majestät auf die etwaigen Ansprüche der bisherigen Instituts-Interessenten keinen mandativen Einfluß nehmen wollen, unter diesem Vorbehalt aber dem Institute gestatten, daß es auf der Grundlage der vorgelegten neuen Statuten sich seine Fortdauer zu sichern versuche, und anordnen, daß längstens nach dem Verlaufe von drei Jahren das Resultat gutächtlich an allerhöchst Se. Majestät vorgelegt werde."

Eine Kundmachung des Ausschusses des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts vom heutigen Tage, Nr. E. 310, welche den Intelligenzblättern der k. k. privilegirten Wiener Zeitung, Samstag den 4 Januar und sofort jeden Samstag in den Monaten Januar, Februar und März 1840eingeschaltet seyn wird, gibt nach Mittheilung eben dieser allerhöchsten Entschließung eine kurze Nachweisung von den überaus günstigen Ergebnissen, deren sich die Anstalt durch die Erfahrungen der mit letztem

*) Wir haben vorgestern nach einer neuern ostindischen Post die Erstürmung von Kelat und die Gefangennehmung des dortigen Khans gemeldet.

ist, um seine Unterwerfung zu machen; da er aber weiß, daß ihm seine Residenz als Staatsgefangener in Kandahar angewiesen werden soll, so wird er wahrscheinlich nicht erscheinen, und sein ernannter Nachfolger, Mohammed Khan, Chef der Tribus der Schiwani, wird wohl nicht ohne englische Truppen installirt werden können. *) Es ist sogar wahrscheinlich, daß eine Reihe von englischen Posten von Kettah herab durch Beludschistan und die Seeprovinz Lus bis zum Hafen von Sunmemy errichtet werden muß, um die Handelsstraße von diesem Hafen nach Kandahar wieder zu öffnen und zu sichern. Die Regierung von Bombay hatte im Anfang des Kriegs gegen Afghanistan eine Corvette unter dem Lieutenant Carlop nach Sunmemy mit Geschenken an den Chef der Provinz Lus, einen Vasallen von Kelat, geschickt, um diese Straße, welche früher eine der hauptsächlichsten war, wieder zu öffnen. Sie würde den Landtransport nach Kandahar sehr vermindern, und ist der über Schikarpur und den Bolanpaß weit vorzuziehen, und die afghanischen Pferdehändler pflegen sie von Kandahar bis ans Meer in 25 Tagen zu machen. Carlop fand in seiner Unterhandlung viele Schwierigkeiten, da die Familie des minderjährigen Prinzen von Lus, Dscham Mir Mohammed, fürchtete von Mihrab Khan von Kelat für jede Begünstigung der indischen Interessen verfolgt zu werden. Die Absetzung von Mihrab wird alle Schwierigkeiten heben, aber die Pässe der Gebirge zwischen Beylah in Lus und Kelah, welche von den wilden Stämmen der Brahoi bewohnt sind, müssen durch militärische Polizei geschützt werden, ehe der Handel in Beludschistan sich wieder heben kann; die gegenwärtige Einfuhr in Sunmemy erhebt sich auf nicht mehr als 500,000 Rupien jährlich, betrug aber vor zwanzig Jahren, als noch einige Ordnung in Afghanistan herrschte, drei Millionen Rupien, und würde diese Summe leicht wieder erreichen oder übersteigen.

(Beschluß folgt.)

[497]

Erklärung.

Erst jetzt erfahre ich, daß die Darstellung der Centraluntersuchungs Commission S. 19 sagt: ich und andere Parteimänner hätten uns 1831 mit der Münchener Burschenschaft zur Feier des Schlachttags von Belle-Alliance (16 Junius) vereinigt. Da ich aber, wie in den Acten erwiesen ist, den ganzen Monat Junius 1831 im Bad Gastein zubrachte, so muß obige Angabe unrichtig seyn.

Dr. Eisenmann.

[357-59]

Kundmachung
des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes
mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe.

Ueber die vom Ausschuß des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit Kundmachung vom 18 Februar 1838, Z. 20, bekannt gegebenen und laut fernerer Kundmachung vom 10 Julius 1838, Z. 216, zum Gesellschaftsbeschluß erhobenen Anträge zur definitiven Regulirung desselben ist nunmehr unterm 12 December 1839 die allerhöchste Entschließung Sr. k. k. Majestät vom 23 November 1839 des Inhaltes herabgelangt, daß
„Se. k. k. Majestät auf die etwaigen Ansprüche der bisherigen Instituts-Interessenten keinen mandativen Einfluß nehmen wollen, unter diesem Vorbehalt aber dem Institute gestatten, daß es auf der Grundlage der vorgelegten neuen Statuten sich seine Fortdauer zu sichern versuche, und anordnen, daß längstens nach dem Verlaufe von drei Jahren das Resultat gutächtlich an allerhöchst Se. Majestät vorgelegt werde.“

Eine Kundmachung des Ausschusses des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts vom heutigen Tage, Nr. E. 310, welche den Intelligenzblättern der k. k. privilegirten Wiener Zeitung, Samstag den 4 Januar und sofort jeden Samstag in den Monaten Januar, Februar und März 1840eingeschaltet seyn wird, gibt nach Mittheilung eben dieser allerhöchsten Entschließung eine kurze Nachweisung von den überaus günstigen Ergebnissen, deren sich die Anstalt durch die Erfahrungen der mit letztem

*) Wir haben vorgestern nach einer neuern ostindischen Post die Erstürmung von Kelat und die Gefangennehmung des dortigen Khans gemeldet.
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[0374/0014] ist, um seine Unterwerfung zu machen; da er aber weiß, daß ihm seine Residenz als Staatsgefangener in Kandahar angewiesen werden soll, so wird er wahrscheinlich nicht erscheinen, und sein ernannter Nachfolger, Mohammed Khan, Chef der Tribus der Schiwani, wird wohl nicht ohne englische Truppen installirt werden können. *) Es ist sogar wahrscheinlich, daß eine Reihe von englischen Posten von Kettah herab durch Beludschistan und die Seeprovinz Lus bis zum Hafen von Sunmemy errichtet werden muß, um die Handelsstraße von diesem Hafen nach Kandahar wieder zu öffnen und zu sichern. Die Regierung von Bombay hatte im Anfang des Kriegs gegen Afghanistan eine Corvette unter dem Lieutenant Carlop nach Sunmemy mit Geschenken an den Chef der Provinz Lus, einen Vasallen von Kelat, geschickt, um diese Straße, welche früher eine der hauptsächlichsten war, wieder zu öffnen. Sie würde den Landtransport nach Kandahar sehr vermindern, und ist der über Schikarpur und den Bolanpaß weit vorzuziehen, und die afghanischen Pferdehändler pflegen sie von Kandahar bis ans Meer in 25 Tagen zu machen. Carlop fand in seiner Unterhandlung viele Schwierigkeiten, da die Familie des minderjährigen Prinzen von Lus, Dscham Mir Mohammed, fürchtete von Mihrab Khan von Kelat für jede Begünstigung der indischen Interessen verfolgt zu werden. Die Absetzung von Mihrab wird alle Schwierigkeiten heben, aber die Pässe der Gebirge zwischen Beylah in Lus und Kelah, welche von den wilden Stämmen der Brahoi bewohnt sind, müssen durch militärische Polizei geschützt werden, ehe der Handel in Beludschistan sich wieder heben kann; die gegenwärtige Einfuhr in Sunmemy erhebt sich auf nicht mehr als 500,000 Rupien jährlich, betrug aber vor zwanzig Jahren, als noch einige Ordnung in Afghanistan herrschte, drei Millionen Rupien, und würde diese Summe leicht wieder erreichen oder übersteigen. (Beschluß folgt.) [497] Erklärung. Erst jetzt erfahre ich, daß die Darstellung der Centraluntersuchungs Commission S. 19 sagt: ich und andere Parteimänner hätten uns 1831 mit der Münchener Burschenschaft zur Feier des Schlachttags von Belle-Alliance (16 Junius) vereinigt. Da ich aber, wie in den Acten erwiesen ist, den ganzen Monat Junius 1831 im Bad Gastein zubrachte, so muß obige Angabe unrichtig seyn. Dr. Eisenmann. [357-59] Kundmachung des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe. Ueber die vom Ausschuß des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit Kundmachung vom 18 Februar 1838, Z. 20, bekannt gegebenen und laut fernerer Kundmachung vom 10 Julius 1838, Z. 216, zum Gesellschaftsbeschluß erhobenen Anträge zur definitiven Regulirung desselben ist nunmehr unterm 12 December 1839 die allerhöchste Entschließung Sr. k. k. Majestät vom 23 November 1839 des Inhaltes herabgelangt, daß „Se. k. k. Majestät auf die etwaigen Ansprüche der bisherigen Instituts-Interessenten keinen mandativen Einfluß nehmen wollen, unter diesem Vorbehalt aber dem Institute gestatten, daß es auf der Grundlage der vorgelegten neuen Statuten sich seine Fortdauer zu sichern versuche, und anordnen, daß längstens nach dem Verlaufe von drei Jahren das Resultat gutächtlich an allerhöchst Se. Majestät vorgelegt werde.“ Eine Kundmachung des Ausschusses des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts vom heutigen Tage, Nr. E. 310, welche den Intelligenzblättern der k. k. privilegirten Wiener Zeitung, Samstag den 4 Januar und sofort jeden Samstag in den Monaten Januar, Februar und März 1840eingeschaltet seyn wird, gibt nach Mittheilung eben dieser allerhöchsten Entschließung eine kurze Nachweisung von den überaus günstigen Ergebnissen, deren sich die Anstalt durch die Erfahrungen der mit letztem *) Wir haben vorgestern nach einer neuern ostindischen Post die Erstürmung von Kelat und die Gefangennehmung des dortigen Khans gemeldet.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 47. Augsburg, 16. Februar 1840, S. 0374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_047_18400216/14>, abgerufen am 22.11.2024.