Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 45. Augsburg, 14. Februar 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

Der Mann, welcher vor einigen Tagen gedruckte Blätter in den Deputirtensaal warf, scheint keineswegs ein Verrückter zu seyn, wie einige Journale gesagt hatten. Ruel, der als Buchbinder so manche öffentliche Actenstücke zusammengeheftet, und auch wohl in einige hineingeguckt hat, klagt über die zunehmende Sittenverderbniß in Frankreich. Von 1825 bis 1836 seyen nahe an 770,000 Individuen vor die Criminalgerichte gezogen worden; die Zahl der Mordthaten habe um mehr als ein Drittheil, die der Papierverfälschungen um mehr als die Hälfte zugenommen; die Zahl der Attentate gegen die Schamhaftigkeit an Kindern unter 16 Jahren verübt, sey im J. 1836 zweimal so stark, als 1825, die der Vatermorde dreimal so stark gewesen. Die Gazette de France gibt aus der Schrift einen kurzen Auszug. Der Verfasser scheint es mit seinen Landsleuten herzlich gut zu meinen, nur merkt man an dem Styl, daß das Schreiben nicht zu seinem Handwerk gehört.

Niederlande.

Das Amsterdamer Handelsblad meldet unter dem 7 Febr. aus dem Haag, daß man dort viel von einer großen Vereinfachung und Verminderung spreche, welche die Regierung im Personal des Kriegsministeriums vorhaben soll. - Am Abend des 5 Febr. stürzte Graf G. Okelly de Galway, ehemaliges Mitglied des hohen Raths des Adels, beim Nachhausegehen von einem Feste bei dem schwedischen Gesandten auf dem Beznidenhout'schen Weg, in Folge seines schlechten Gesichts und der herrschenden Finsterniß, ins Wasser und ertrank, da dieser Weg sehr wenig besucht ist, und ihm Niemand zu Hülfe kommen konnte. - Man meldet aus Vliessingen, daß nach den Aussagen dorthin gelangter Schiffer die Nordsee mit Planken, zerbrochenen Masten u. dgl. überdeckt sey. Auch habe man verschiedene Wracks treiben sehen, zum traurigen Beweis, welche furchtbare Verwüstungen die letzten Stürme anrichteten.

Deutschland.

Aus der Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 12 Febr. tragen wir noch Folgendes nach: Der Abg. Gareis motivirte seinen Antrag, die Aufhebung des Widerspruchsrechtes der Gemeinden bei Verehelichungen der Arbeiter größerer Fabriken betreffend. Er berief sich auf die in seiner Eingabe an die Kammer umständlich erörterten Gründe und auf die Berathungen, die in der Kammer v. J. 1837 in ähnlichem Betreffe bereits gepflogen worden seyen. Für die Zulässigkeit dieses Antrags sprachen sich die Abgeordneten Bestelmeyer, Städler, Enke und Lambert aus, und bemerkten, dieses den Gemeinden durch das Gemeinde-Edict v. J. 1834 eingeräumte Widerspruchsrecht bei Verehelichungen erschwere vielen fleißigen und in gutem Leumund stehenden Unterthanen aus der arbeitenden Classe ihre Ansässigmachung, und hemme nicht nur das Fortschreiten der vaterländischen Industrie, sondern übe auch in moralischer Beziehung auf manche Gemeinden einen nachtheiligen Einfluß aus. Gegen die Zulässigkeit des fraglichen Antrags erklärten sich die Abgeordneten Dr. Schwindl, Rebmann und Wurm, wobei geäußert wurde: es sey sehr bedenklich, schon jetzt, erst fünf Jahre seit dem Bestehen des Gesetzes vom Jahr 1834, an einer der wichtigsten Bestimmungen desselben zu rütteln, den Gemeinden dürfe das so wichtige Widerspruchsrecht bei Ansässigmachungen und Verehelichungen nicht entzogen werden, denn es sey eine unbillige Zumuthung, daß sich dieselben zum Besten einzelner Fabrikherren Lasten auferlegen sollten, die sie bei dem Mangel an Beschäftigungs- und Versorgungsanstalten unmöglich zu tragen vermöchten. Die Fabrikherren sollten nur nachhaltig für den Unterhalt ihrer Arbeiter sorgen, dann werde das den Gemeinden zugestandene Widerspruchsrecht nicht so drückend erscheinen, als es der Antragsteller bezeichnet habe. Die Kammer beschloß indeß in ihrer Mehrheit: "der Antrag sey in Erwägung zu ziehen, und solle dem betreffenden Ausschusse zugewiesen werden." - Eine Vorstellung der Corporation des Regensburger Handelsstandes, die Verhältnisse des Regensburger Transitohandels, die Aufhebung oder Ablösung des Stapelrechtes in Passau, und endlich die so dringend nothwendige Correction des Donaustroms betreffend, hatte sich der Abg. Frhr. v. Thon-Dittmer als Antrag angeeignet. Bei Motivirung desselben bemerkte er: der Antrag zerfalle eigentlich in drei Punkte, a) die Nothwendigkeit einer gründlichen Correction des Donaustroms; b) den Wunsch, es möge das Niederlagsrecht der Stadt Passau aufgehoben werden; c) die Beseitigung der Nothwendigkeit der Umladungen der Kaufmannsgüter in letztgenannter Stadt. Daß der erste Punkt von hoher Wichtigkeit sey und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit gehöre, gehe schon zur Genüge aus dem Umstande hervor, daß die Kammer von 1837 in Folge eines Antrags des Abg. Trautner die Summe von 150,000 fl. zur Correction des Donaustromes beantragt habe, welche auch von der Regierung für diesen Zweck genehmigt worden sey. Letztere habe außerdem vielfache Beweise gegeben, daß sie kein Opfer scheue, wo es gelte, den materiellen Interessen des Landes Aufschwung zu geben, und so hoffe er, sie werde die Vorstellung des Regensburgers Handelstandes in einer Zeit berücksichtigen, wo die Vermählung zweier Hauptflüsse des Königreichs eine Wahrheit werden solle. Betreffend den 2ten Punkt des vorliegenden Antrages, so habe bereits der Landtagsabschied vom Jahr 1831 die Hoffnung gegeben, daß nach Untersuchung der Gemeindeverhältnisse der Stadt Passau das ihr zustehende sogenannte Stapelrecht werde aufgehoben werden, was nach seiner Ansicht am besten aus den Ueberschüssen der Zollerträgnisse geschehen könne. Den 3ten Theil des Antrages halte er zwar nicht für genug präcisirt, und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit nicht gehörig, aber derselbe dürfte nichtsdestoweniger dem königl. Ministerium zur Berücksichtigung empfohlen werden. Der Beschluß der Kammer über den Antrag lautete: "Derselbe sey in Erwägung zu ziehen und dem betreffenden Ausschusse zur nähern Würdigung zuzuweisen." (Münchn. pol. Ztg.)

*

Zu Ehren der heutigen Vermählung der Königin Victoria von Großbritannien versammeln sich die hier anwesenden Engländer heute Nachmittag zu einem festlichen Mahle. - Das Gerücht, daß der Unterstaatssecretär im Ministerium des Auswärtigen, Hr. W. T. For-Strangways, zum Gesandten Ihrer brittischen Maj. bei der deutschen Bundesversammlung ernannt worden sey, soll durchaus noch der Bestätigung bedürfen. - Mit der hier stattfindenden Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst wird, wahrscheinlich aus confessionellen Rücksichten, keine kirchliche Feier verbunden. Man hat auch bemerkt, daß diejenigen katholischen Geistlichen, welche eingeladen waren, ins große Comite der Säcularfeier einzutreten, der Einladung keine Folge leisteten. Auch das beabsichtigte allgemeine Kinderfest wird bei der Säcularfeier nicht stattfinden, da es mit allzu großen Schwierigkeiten verknüpft wäre. Sonst wird aber das Fest mit Glanz und Würde begangen werden, und die Comitesectionen zeigen schon in den Vorbereitungen große Thätigkeit.

Preußen.

In verflossener Nacht ist hier der Professor Peter v. Bohlen im 44sten Lebensjahre verstorben. Auf den Gelehrtenschulen Hamburgs vorbereitet, bezog er 1821 die Universität Halle, um unter unsers Gesenius Leitung das schon in Hamburg begonnene Studium der orientalischen Sprachen

Der Mann, welcher vor einigen Tagen gedruckte Blätter in den Deputirtensaal warf, scheint keineswegs ein Verrückter zu seyn, wie einige Journale gesagt hatten. Ruel, der als Buchbinder so manche öffentliche Actenstücke zusammengeheftet, und auch wohl in einige hineingeguckt hat, klagt über die zunehmende Sittenverderbniß in Frankreich. Von 1825 bis 1836 seyen nahe an 770,000 Individuen vor die Criminalgerichte gezogen worden; die Zahl der Mordthaten habe um mehr als ein Drittheil, die der Papierverfälschungen um mehr als die Hälfte zugenommen; die Zahl der Attentate gegen die Schamhaftigkeit an Kindern unter 16 Jahren verübt, sey im J. 1836 zweimal so stark, als 1825, die der Vatermorde dreimal so stark gewesen. Die Gazette de France gibt aus der Schrift einen kurzen Auszug. Der Verfasser scheint es mit seinen Landsleuten herzlich gut zu meinen, nur merkt man an dem Styl, daß das Schreiben nicht zu seinem Handwerk gehört.

Niederlande.

Das Amsterdamer Handelsblad meldet unter dem 7 Febr. aus dem Haag, daß man dort viel von einer großen Vereinfachung und Verminderung spreche, welche die Regierung im Personal des Kriegsministeriums vorhaben soll. – Am Abend des 5 Febr. stürzte Graf G. Okelly de Galway, ehemaliges Mitglied des hohen Raths des Adels, beim Nachhausegehen von einem Feste bei dem schwedischen Gesandten auf dem Beznidenhout'schen Weg, in Folge seines schlechten Gesichts und der herrschenden Finsterniß, ins Wasser und ertrank, da dieser Weg sehr wenig besucht ist, und ihm Niemand zu Hülfe kommen konnte. – Man meldet aus Vliessingen, daß nach den Aussagen dorthin gelangter Schiffer die Nordsee mit Planken, zerbrochenen Masten u. dgl. überdeckt sey. Auch habe man verschiedene Wracks treiben sehen, zum traurigen Beweis, welche furchtbare Verwüstungen die letzten Stürme anrichteten.

Deutschland.

Aus der Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 12 Febr. tragen wir noch Folgendes nach: Der Abg. Gareis motivirte seinen Antrag, die Aufhebung des Widerspruchsrechtes der Gemeinden bei Verehelichungen der Arbeiter größerer Fabriken betreffend. Er berief sich auf die in seiner Eingabe an die Kammer umständlich erörterten Gründe und auf die Berathungen, die in der Kammer v. J. 1837 in ähnlichem Betreffe bereits gepflogen worden seyen. Für die Zulässigkeit dieses Antrags sprachen sich die Abgeordneten Bestelmeyer, Städler, Enke und Lambert aus, und bemerkten, dieses den Gemeinden durch das Gemeinde-Edict v. J. 1834 eingeräumte Widerspruchsrecht bei Verehelichungen erschwere vielen fleißigen und in gutem Leumund stehenden Unterthanen aus der arbeitenden Classe ihre Ansässigmachung, und hemme nicht nur das Fortschreiten der vaterländischen Industrie, sondern übe auch in moralischer Beziehung auf manche Gemeinden einen nachtheiligen Einfluß aus. Gegen die Zulässigkeit des fraglichen Antrags erklärten sich die Abgeordneten Dr. Schwindl, Rebmann und Wurm, wobei geäußert wurde: es sey sehr bedenklich, schon jetzt, erst fünf Jahre seit dem Bestehen des Gesetzes vom Jahr 1834, an einer der wichtigsten Bestimmungen desselben zu rütteln, den Gemeinden dürfe das so wichtige Widerspruchsrecht bei Ansässigmachungen und Verehelichungen nicht entzogen werden, denn es sey eine unbillige Zumuthung, daß sich dieselben zum Besten einzelner Fabrikherren Lasten auferlegen sollten, die sie bei dem Mangel an Beschäftigungs- und Versorgungsanstalten unmöglich zu tragen vermöchten. Die Fabrikherren sollten nur nachhaltig für den Unterhalt ihrer Arbeiter sorgen, dann werde das den Gemeinden zugestandene Widerspruchsrecht nicht so drückend erscheinen, als es der Antragsteller bezeichnet habe. Die Kammer beschloß indeß in ihrer Mehrheit: „der Antrag sey in Erwägung zu ziehen, und solle dem betreffenden Ausschusse zugewiesen werden.“ – Eine Vorstellung der Corporation des Regensburger Handelsstandes, die Verhältnisse des Regensburger Transitohandels, die Aufhebung oder Ablösung des Stapelrechtes in Passau, und endlich die so dringend nothwendige Correction des Donaustroms betreffend, hatte sich der Abg. Frhr. v. Thon-Dittmer als Antrag angeeignet. Bei Motivirung desselben bemerkte er: der Antrag zerfalle eigentlich in drei Punkte, a) die Nothwendigkeit einer gründlichen Correction des Donaustroms; b) den Wunsch, es möge das Niederlagsrecht der Stadt Passau aufgehoben werden; c) die Beseitigung der Nothwendigkeit der Umladungen der Kaufmannsgüter in letztgenannter Stadt. Daß der erste Punkt von hoher Wichtigkeit sey und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit gehöre, gehe schon zur Genüge aus dem Umstande hervor, daß die Kammer von 1837 in Folge eines Antrags des Abg. Trautner die Summe von 150,000 fl. zur Correction des Donaustromes beantragt habe, welche auch von der Regierung für diesen Zweck genehmigt worden sey. Letztere habe außerdem vielfache Beweise gegeben, daß sie kein Opfer scheue, wo es gelte, den materiellen Interessen des Landes Aufschwung zu geben, und so hoffe er, sie werde die Vorstellung des Regensburgers Handelstandes in einer Zeit berücksichtigen, wo die Vermählung zweier Hauptflüsse des Königreichs eine Wahrheit werden solle. Betreffend den 2ten Punkt des vorliegenden Antrages, so habe bereits der Landtagsabschied vom Jahr 1831 die Hoffnung gegeben, daß nach Untersuchung der Gemeindeverhältnisse der Stadt Passau das ihr zustehende sogenannte Stapelrecht werde aufgehoben werden, was nach seiner Ansicht am besten aus den Ueberschüssen der Zollerträgnisse geschehen könne. Den 3ten Theil des Antrages halte er zwar nicht für genug präcisirt, und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit nicht gehörig, aber derselbe dürfte nichtsdestoweniger dem königl. Ministerium zur Berücksichtigung empfohlen werden. Der Beschluß der Kammer über den Antrag lautete: „Derselbe sey in Erwägung zu ziehen und dem betreffenden Ausschusse zur nähern Würdigung zuzuweisen.“ (Münchn. pol. Ztg.)

✝*

Zu Ehren der heutigen Vermählung der Königin Victoria von Großbritannien versammeln sich die hier anwesenden Engländer heute Nachmittag zu einem festlichen Mahle. – Das Gerücht, daß der Unterstaatssecretär im Ministerium des Auswärtigen, Hr. W. T. For-Strangways, zum Gesandten Ihrer brittischen Maj. bei der deutschen Bundesversammlung ernannt worden sey, soll durchaus noch der Bestätigung bedürfen. – Mit der hier stattfindenden Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst wird, wahrscheinlich aus confessionellen Rücksichten, keine kirchliche Feier verbunden. Man hat auch bemerkt, daß diejenigen katholischen Geistlichen, welche eingeladen waren, ins große Comité der Säcularfeier einzutreten, der Einladung keine Folge leisteten. Auch das beabsichtigte allgemeine Kinderfest wird bei der Säcularfeier nicht stattfinden, da es mit allzu großen Schwierigkeiten verknüpft wäre. Sonst wird aber das Fest mit Glanz und Würde begangen werden, und die Comitésectionen zeigen schon in den Vorbereitungen große Thätigkeit.

Preußen.

In verflossener Nacht ist hier der Professor Peter v. Bohlen im 44sten Lebensjahre verstorben. Auf den Gelehrtenschulen Hamburgs vorbereitet, bezog er 1821 die Universität Halle, um unter unsers Gesenius Leitung das schon in Hamburg begonnene Studium der orientalischen Sprachen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <pb facs="#f0003" n="0355"/>
          <p>Der Mann, welcher vor einigen Tagen gedruckte Blätter in den Deputirtensaal warf, scheint keineswegs ein Verrückter zu seyn, wie einige Journale gesagt hatten. Ruel, der als Buchbinder so manche öffentliche Actenstücke zusammengeheftet, und auch wohl in einige hineingeguckt hat, klagt über die zunehmende Sittenverderbniß in Frankreich. Von 1825 bis 1836 seyen nahe an 770,000 Individuen vor die Criminalgerichte gezogen worden; die Zahl der Mordthaten habe um mehr als ein Drittheil, die der Papierverfälschungen um mehr als die Hälfte zugenommen; die Zahl der Attentate gegen die Schamhaftigkeit an Kindern unter 16 Jahren verübt, sey im J. 1836 zweimal so stark, als 1825, die der Vatermorde dreimal so stark gewesen. Die <hi rendition="#g">Gazette de France</hi> gibt aus der Schrift einen kurzen Auszug. Der Verfasser scheint es mit seinen Landsleuten herzlich gut zu meinen, nur merkt man an dem Styl, daß das Schreiben nicht zu seinem Handwerk gehört.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div type="jArticle" n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Niederlande.</hi> </head><lb/>
        <p>Das <hi rendition="#g">Amsterdamer Handelsblad</hi> meldet unter dem 7 Febr. <hi rendition="#b">aus dem Haag,</hi> daß man dort viel von einer großen Vereinfachung und Verminderung spreche, welche die Regierung im Personal des Kriegsministeriums vorhaben soll. &#x2013; Am Abend des 5 Febr. stürzte Graf G. Okelly de Galway, ehemaliges Mitglied des hohen Raths des Adels, beim Nachhausegehen von einem Feste bei dem schwedischen Gesandten auf dem Beznidenhout'schen Weg, in Folge seines schlechten Gesichts und der herrschenden Finsterniß, ins Wasser und ertrank, da dieser Weg sehr wenig besucht ist, und ihm Niemand zu Hülfe kommen konnte. &#x2013; Man meldet aus Vliessingen, daß nach den Aussagen dorthin gelangter Schiffer die Nordsee mit Planken, zerbrochenen Masten u. dgl. überdeckt sey. Auch habe man verschiedene Wracks treiben sehen, zum traurigen Beweis, welche furchtbare Verwüstungen die letzten Stürme anrichteten.</p>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Deutschland.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline> <hi rendition="#b">München.</hi> </dateline>
          <p> Aus der Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 12 Febr. tragen wir noch Folgendes nach: Der Abg. <hi rendition="#g">Gareis</hi> motivirte seinen Antrag, die Aufhebung des Widerspruchsrechtes der Gemeinden bei Verehelichungen der Arbeiter größerer Fabriken betreffend. Er berief sich auf die in seiner Eingabe an die Kammer umständlich erörterten Gründe und auf die Berathungen, die in der Kammer v. J. 1837 in ähnlichem Betreffe bereits gepflogen worden seyen. Für die Zulässigkeit dieses Antrags sprachen sich die Abgeordneten Bestelmeyer, Städler, Enke und Lambert aus, und bemerkten, dieses den Gemeinden durch das Gemeinde-Edict v. J. 1834 eingeräumte Widerspruchsrecht bei Verehelichungen erschwere vielen fleißigen und in gutem Leumund stehenden Unterthanen aus der arbeitenden Classe ihre Ansässigmachung, und hemme nicht nur das Fortschreiten der vaterländischen Industrie, sondern übe auch in moralischer Beziehung auf manche Gemeinden einen nachtheiligen Einfluß aus. Gegen die Zulässigkeit des fraglichen Antrags erklärten sich die Abgeordneten Dr. Schwindl, Rebmann und Wurm, wobei geäußert wurde: es sey sehr bedenklich, schon jetzt, erst fünf Jahre seit dem Bestehen des Gesetzes vom Jahr 1834, an einer der wichtigsten Bestimmungen desselben zu rütteln, den Gemeinden dürfe das so wichtige Widerspruchsrecht bei Ansässigmachungen und Verehelichungen nicht entzogen werden, denn es sey eine unbillige Zumuthung, daß sich dieselben zum Besten einzelner Fabrikherren Lasten auferlegen sollten, die sie bei dem Mangel an Beschäftigungs- und Versorgungsanstalten unmöglich zu tragen vermöchten. Die Fabrikherren sollten nur nachhaltig für den Unterhalt ihrer Arbeiter sorgen, dann werde das den Gemeinden zugestandene Widerspruchsrecht nicht so drückend erscheinen, als es der Antragsteller bezeichnet habe. Die Kammer beschloß indeß in ihrer Mehrheit: &#x201E;der Antrag sey in Erwägung zu ziehen, und solle dem betreffenden Ausschusse zugewiesen werden.&#x201C; &#x2013; Eine Vorstellung der Corporation des Regensburger Handelsstandes, die Verhältnisse des Regensburger Transitohandels, die Aufhebung oder Ablösung des Stapelrechtes in Passau, und endlich die so dringend nothwendige Correction des Donaustroms betreffend, hatte sich der Abg. Frhr. v. Thon-Dittmer als Antrag angeeignet. Bei Motivirung desselben bemerkte er: der Antrag zerfalle eigentlich in drei Punkte, a) die Nothwendigkeit einer gründlichen Correction des Donaustroms; b) den Wunsch, es möge das Niederlagsrecht der Stadt Passau aufgehoben werden; c) die Beseitigung der Nothwendigkeit der Umladungen der Kaufmannsgüter in letztgenannter Stadt. Daß der erste Punkt von hoher Wichtigkeit sey und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit gehöre, gehe schon zur Genüge aus dem Umstande hervor, daß die Kammer von 1837 in Folge eines Antrags des Abg. Trautner die Summe von 150,000 fl. zur Correction des Donaustromes beantragt habe, welche auch von der Regierung für diesen Zweck genehmigt worden sey. Letztere habe außerdem vielfache Beweise gegeben, daß sie kein Opfer scheue, wo es gelte, den materiellen Interessen des Landes Aufschwung zu geben, und so hoffe er, sie werde die Vorstellung des Regensburgers Handelstandes in einer Zeit berücksichtigen, wo die Vermählung zweier Hauptflüsse des Königreichs eine Wahrheit werden solle. Betreffend den 2ten Punkt des vorliegenden Antrages, so habe bereits der Landtagsabschied vom Jahr 1831 die Hoffnung gegeben, daß nach Untersuchung der Gemeindeverhältnisse der Stadt Passau das ihr zustehende sogenannte Stapelrecht werde aufgehoben werden, was nach seiner Ansicht am besten aus den Ueberschüssen der Zollerträgnisse geschehen könne. Den 3ten Theil des Antrages halte er zwar nicht für genug präcisirt, und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit nicht gehörig, aber derselbe dürfte nichtsdestoweniger dem königl. Ministerium zur Berücksichtigung empfohlen werden. Der Beschluß der Kammer über den Antrag lautete: &#x201E;Derselbe sey in Erwägung zu ziehen und dem betreffenden Ausschusse zur nähern Würdigung zuzuweisen.&#x201C; (<hi rendition="#g">Münchn</hi>. <hi rendition="#g">pol</hi>. <hi rendition="#g">Ztg</hi>.)</p>
        </div><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <head>&#x271D;*</head>
          <dateline><hi rendition="#b">Frankfurt a. M.,</hi> 10 Febr.</dateline>
          <p> Zu Ehren der heutigen Vermählung der Königin Victoria von Großbritannien versammeln sich die hier anwesenden Engländer heute Nachmittag zu einem festlichen Mahle. &#x2013; Das Gerücht, daß der Unterstaatssecretär im Ministerium des Auswärtigen, Hr. W. T. For-Strangways, zum Gesandten Ihrer brittischen Maj. bei der deutschen Bundesversammlung ernannt worden sey, soll durchaus noch der Bestätigung bedürfen. &#x2013; Mit der hier stattfindenden Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst wird, wahrscheinlich aus confessionellen Rücksichten, keine kirchliche Feier verbunden. Man hat auch bemerkt, daß diejenigen katholischen Geistlichen, welche eingeladen waren, ins große Comité der Säcularfeier einzutreten, der Einladung keine Folge leisteten. Auch das beabsichtigte allgemeine Kinderfest wird bei der Säcularfeier nicht stattfinden, da es mit allzu großen Schwierigkeiten verknüpft wäre. Sonst wird aber das Fest mit Glanz und Würde begangen werden, und die Comitésectionen zeigen schon in den Vorbereitungen große Thätigkeit.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Preußen.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline><hi rendition="#b">Halle,</hi> 6 Febr.</dateline>
          <p> In verflossener Nacht ist hier der Professor Peter v. Bohlen im 44sten Lebensjahre verstorben. Auf den Gelehrtenschulen Hamburgs vorbereitet, bezog er 1821 die Universität Halle, um unter unsers Gesenius Leitung das schon in Hamburg begonnene Studium der orientalischen Sprachen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0355/0003] Der Mann, welcher vor einigen Tagen gedruckte Blätter in den Deputirtensaal warf, scheint keineswegs ein Verrückter zu seyn, wie einige Journale gesagt hatten. Ruel, der als Buchbinder so manche öffentliche Actenstücke zusammengeheftet, und auch wohl in einige hineingeguckt hat, klagt über die zunehmende Sittenverderbniß in Frankreich. Von 1825 bis 1836 seyen nahe an 770,000 Individuen vor die Criminalgerichte gezogen worden; die Zahl der Mordthaten habe um mehr als ein Drittheil, die der Papierverfälschungen um mehr als die Hälfte zugenommen; die Zahl der Attentate gegen die Schamhaftigkeit an Kindern unter 16 Jahren verübt, sey im J. 1836 zweimal so stark, als 1825, die der Vatermorde dreimal so stark gewesen. Die Gazette de France gibt aus der Schrift einen kurzen Auszug. Der Verfasser scheint es mit seinen Landsleuten herzlich gut zu meinen, nur merkt man an dem Styl, daß das Schreiben nicht zu seinem Handwerk gehört. Niederlande. Das Amsterdamer Handelsblad meldet unter dem 7 Febr. aus dem Haag, daß man dort viel von einer großen Vereinfachung und Verminderung spreche, welche die Regierung im Personal des Kriegsministeriums vorhaben soll. – Am Abend des 5 Febr. stürzte Graf G. Okelly de Galway, ehemaliges Mitglied des hohen Raths des Adels, beim Nachhausegehen von einem Feste bei dem schwedischen Gesandten auf dem Beznidenhout'schen Weg, in Folge seines schlechten Gesichts und der herrschenden Finsterniß, ins Wasser und ertrank, da dieser Weg sehr wenig besucht ist, und ihm Niemand zu Hülfe kommen konnte. – Man meldet aus Vliessingen, daß nach den Aussagen dorthin gelangter Schiffer die Nordsee mit Planken, zerbrochenen Masten u. dgl. überdeckt sey. Auch habe man verschiedene Wracks treiben sehen, zum traurigen Beweis, welche furchtbare Verwüstungen die letzten Stürme anrichteten. Deutschland. _ München. Aus der Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 12 Febr. tragen wir noch Folgendes nach: Der Abg. Gareis motivirte seinen Antrag, die Aufhebung des Widerspruchsrechtes der Gemeinden bei Verehelichungen der Arbeiter größerer Fabriken betreffend. Er berief sich auf die in seiner Eingabe an die Kammer umständlich erörterten Gründe und auf die Berathungen, die in der Kammer v. J. 1837 in ähnlichem Betreffe bereits gepflogen worden seyen. Für die Zulässigkeit dieses Antrags sprachen sich die Abgeordneten Bestelmeyer, Städler, Enke und Lambert aus, und bemerkten, dieses den Gemeinden durch das Gemeinde-Edict v. J. 1834 eingeräumte Widerspruchsrecht bei Verehelichungen erschwere vielen fleißigen und in gutem Leumund stehenden Unterthanen aus der arbeitenden Classe ihre Ansässigmachung, und hemme nicht nur das Fortschreiten der vaterländischen Industrie, sondern übe auch in moralischer Beziehung auf manche Gemeinden einen nachtheiligen Einfluß aus. Gegen die Zulässigkeit des fraglichen Antrags erklärten sich die Abgeordneten Dr. Schwindl, Rebmann und Wurm, wobei geäußert wurde: es sey sehr bedenklich, schon jetzt, erst fünf Jahre seit dem Bestehen des Gesetzes vom Jahr 1834, an einer der wichtigsten Bestimmungen desselben zu rütteln, den Gemeinden dürfe das so wichtige Widerspruchsrecht bei Ansässigmachungen und Verehelichungen nicht entzogen werden, denn es sey eine unbillige Zumuthung, daß sich dieselben zum Besten einzelner Fabrikherren Lasten auferlegen sollten, die sie bei dem Mangel an Beschäftigungs- und Versorgungsanstalten unmöglich zu tragen vermöchten. Die Fabrikherren sollten nur nachhaltig für den Unterhalt ihrer Arbeiter sorgen, dann werde das den Gemeinden zugestandene Widerspruchsrecht nicht so drückend erscheinen, als es der Antragsteller bezeichnet habe. Die Kammer beschloß indeß in ihrer Mehrheit: „der Antrag sey in Erwägung zu ziehen, und solle dem betreffenden Ausschusse zugewiesen werden.“ – Eine Vorstellung der Corporation des Regensburger Handelsstandes, die Verhältnisse des Regensburger Transitohandels, die Aufhebung oder Ablösung des Stapelrechtes in Passau, und endlich die so dringend nothwendige Correction des Donaustroms betreffend, hatte sich der Abg. Frhr. v. Thon-Dittmer als Antrag angeeignet. Bei Motivirung desselben bemerkte er: der Antrag zerfalle eigentlich in drei Punkte, a) die Nothwendigkeit einer gründlichen Correction des Donaustroms; b) den Wunsch, es möge das Niederlagsrecht der Stadt Passau aufgehoben werden; c) die Beseitigung der Nothwendigkeit der Umladungen der Kaufmannsgüter in letztgenannter Stadt. Daß der erste Punkt von hoher Wichtigkeit sey und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit gehöre, gehe schon zur Genüge aus dem Umstande hervor, daß die Kammer von 1837 in Folge eines Antrags des Abg. Trautner die Summe von 150,000 fl. zur Correction des Donaustromes beantragt habe, welche auch von der Regierung für diesen Zweck genehmigt worden sey. Letztere habe außerdem vielfache Beweise gegeben, daß sie kein Opfer scheue, wo es gelte, den materiellen Interessen des Landes Aufschwung zu geben, und so hoffe er, sie werde die Vorstellung des Regensburgers Handelstandes in einer Zeit berücksichtigen, wo die Vermählung zweier Hauptflüsse des Königreichs eine Wahrheit werden solle. Betreffend den 2ten Punkt des vorliegenden Antrages, so habe bereits der Landtagsabschied vom Jahr 1831 die Hoffnung gegeben, daß nach Untersuchung der Gemeindeverhältnisse der Stadt Passau das ihr zustehende sogenannte Stapelrecht werde aufgehoben werden, was nach seiner Ansicht am besten aus den Ueberschüssen der Zollerträgnisse geschehen könne. Den 3ten Theil des Antrages halte er zwar nicht für genug präcisirt, und in den Bereich der ständischen Wirksamkeit nicht gehörig, aber derselbe dürfte nichtsdestoweniger dem königl. Ministerium zur Berücksichtigung empfohlen werden. Der Beschluß der Kammer über den Antrag lautete: „Derselbe sey in Erwägung zu ziehen und dem betreffenden Ausschusse zur nähern Würdigung zuzuweisen.“ (Münchn. pol. Ztg.) ✝* Frankfurt a. M., 10 Febr. Zu Ehren der heutigen Vermählung der Königin Victoria von Großbritannien versammeln sich die hier anwesenden Engländer heute Nachmittag zu einem festlichen Mahle. – Das Gerücht, daß der Unterstaatssecretär im Ministerium des Auswärtigen, Hr. W. T. For-Strangways, zum Gesandten Ihrer brittischen Maj. bei der deutschen Bundesversammlung ernannt worden sey, soll durchaus noch der Bestätigung bedürfen. – Mit der hier stattfindenden Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst wird, wahrscheinlich aus confessionellen Rücksichten, keine kirchliche Feier verbunden. Man hat auch bemerkt, daß diejenigen katholischen Geistlichen, welche eingeladen waren, ins große Comité der Säcularfeier einzutreten, der Einladung keine Folge leisteten. Auch das beabsichtigte allgemeine Kinderfest wird bei der Säcularfeier nicht stattfinden, da es mit allzu großen Schwierigkeiten verknüpft wäre. Sonst wird aber das Fest mit Glanz und Würde begangen werden, und die Comitésectionen zeigen schon in den Vorbereitungen große Thätigkeit. Preußen. _ Halle, 6 Febr. In verflossener Nacht ist hier der Professor Peter v. Bohlen im 44sten Lebensjahre verstorben. Auf den Gelehrtenschulen Hamburgs vorbereitet, bezog er 1821 die Universität Halle, um unter unsers Gesenius Leitung das schon in Hamburg begonnene Studium der orientalischen Sprachen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_045_18400214
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_045_18400214/3
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 45. Augsburg, 14. Februar 1840, S. 0355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_045_18400214/3>, abgerufen am 03.12.2024.