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Allgemeine Zeitung. Nr. 43. Augsburg, 12. Februar 1840.

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bereits Kenntniß haben werden. Der Schreiber dieses Artikels irre sich sehr, wenn er glaube, daß jene zwei Männer, *) welche ihre Ansicht frei in der Mitte der Kammer ausgesprochen haben, deßhalb weil sie durch dessen Angriff compromittirt worden, in der Achtung der Kammermitglieder gesunken; ja, wenn es je möglich sey, sey diese Achtung nur noch mehr gesteigert worden. Er wisse wohl, daß auch die Regierung hierüber ihre Mißbilligung ausgesprochen habe; allein für solche Beleidigung gebühre diesen beiden Männern öffentliche Satisfaction. Sie haben die Rechte des Volkes vertheidigt; er sey überzeugt, daß sie auch mit demselben Feuereifer die Rechte der Krone vertheidigen, wenn diese bedroht würden. Er beantrage daher die Vertagung, und erkläre übrigens, daß er für den Gesetzentwurf stimmen werde, da er sich bereits in der frühern Berathung für die Modification von 9 Monaten erklärt habe. - Nachdem hierauf Hr. Dekan Friedrich dieser Aeußerung sich anschließend gleichfalls sein Mißfallen über den fraglichen Zeitungsartikel ausgesprochen hatte, erhob sich der königl. Minister des Innern Hr. v. Abel und bemerkte: wenn er über diesen Gegenstand das Wort nehme, so geschehe es nur, um die Kammer davon in Kenntniß zu setzen, daß an dem Tage selbst, an welchem das betreffende Blatt hier eingetroffen, sogleich vom Ministerium des Innern an das Präsidium der Regierung von Schwaben und Neuburg die erforderliche Weisung ergangen sey, um den Censor zur Verantwortung zu ziehen, und die Einleitungen zu treffen, die dieser strafwürdige Artikel in Anspruch nehme. Das Verfahren des Censors habe dem Ministerium um so befremdender seyn müssen, als an alle Censoren die bestimmte Weisung ergangen gewesen, keinem Artikel die Aufnahme zu gestatten, worin beleidigende Ausdrücke gegen ein Mitglied der hohen Ständeversammlung enthalten seyen. - Die Kammer erklärte sich nun mit einer Majorität von 52 gegen 49 für die Vertagung der Discussion.

In der letzten Zeit kam es vor, daß einem angesehenen Kasseler Bürger die Herausgabe einer politischen Zeitung, welche ein vortheilhaft bekannter Schriftsteller redigiren sollte, durch die Weigerung der Regierung unmöglich gemacht wurde, hierfür einen Censor aufzustellen. Die Ursache dieser Weigerung dürfte darin zu suchen seyn, daß die Stände früher den Antrag verwarfen, eine Censorenbesoldung zu bewilligen, während man es keinem Staatsdiener zumuthen könne, das Geschäft ohne eine Vergütung zu besorgen. Indessen haben die Gerichte schon einmal entschieden, daß die Regierung zu jener Aufstellung verpflichtet sey. (Mannh. J.)

Gestern wurde dem Moorcommissär Wehner hier von dem krank darniederliegenden Polizeidirector v. Beaulieu ein Rescript des Ministeriums des Innern eröffnet, wonach demselben unbedingt und bei Vermeidung gefänglicher Einziehung verboten wird, die Gränzen des Königreichs zu überschreiten, und geboten, im Inlande nur nach vorgängig eingeholter Erlaubniß und in Begleitung eines Landdragoners Reisen vorzunehmen, wie denn schon eine Ueberschreitung des Göttinger Weichbildes seine Verhaftnahme zur Folge haben würde. (Kasseler A. Z.)

Dem Hauptmann Böse ist auf dessen bei der königl. Justizkanzlei eingebrachte Beschwerde und Gesuch um richterlichen Schutz gegen die Uebergriffe der Polizeigewalt vorläufig eröffnet: "Daß, weil die Mittheilung der von ihm angezogenen polizeilichen Untersuchungsacten verweigert worden, gleichwohl die Einsicht derselben nöthig befunden ist, zur Zeit eine rechtliche Entscheidung nicht erfolgen könne, daß übrigens die Herbeiziehung der fraglichen Acten anderweit versucht werde, und Implorant zu seiner Zeit rechtliche Entscheidung zu gewärtigen habe." (Hamb. C.)

Preußen.

Man sagt, daß den hiesigen Buchdruckereibesitzern die Aufforderung geworden ist, noch einmal um die Erlaubniß einzukommen, das vielbesprochene Fest der Gutenbergserfindung feiern zu dürfen. Das Gerücht von der abschläglichen Antwort war sehr unwillig im Publicum aufgenommen worden, besonders aber von den Theilhabern selbst, deren Collegen in Köln, Breslau, Magdeburg etc. ohne Hindernisse Anstalten zu demselben Feste treffen. Für Berlin sind 1800 Thaler aufgebracht worden, die, nach ächt deutscher Sitte, zu Ehrenessen und Ehrentrinken verwendet werden sollen, selbst wenn man mit dieser Summe nach Leipzig wandern müßte. - Zum Schluß gebe ich Ihnen eine betrübende Nachricht. Gestern Nachmittag wurde der Dichter Franz Frhr. v. Gaudy vom Schlage getroffen, und noch jetzt geben die herbeigerufenen Aerzte wenig Hoffnung, ihn am Leben zu erhalten. Es wäre traurig, wenn wir inmitten dieser Unmasse kritisirender Schreiber wieder ein productives Talent verlieren sollten. (Frankf. O. P. A. Ztg.)

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Der deutsche Parnaß ist wieder um einen talentvollen Dichter ärmer. Vorgestern starb hier, bald nach seinem ältern Freunde Chamisso, mit welchem er noch zusammen den vorigen Jahrgang des Musen-Almanachs redigirt hatte, Franz Freihr. v. Gaudy, kaum 40 Jahre alt, an den Folgen eines Schlagflusses, der ihn im scheinbar blühendsten Gesundheitszustand betroffen hatte. Noch vor wenigen Jahren diente er im preußischen Heere, in welchem sein Vater Generallieutenant gewesen war, als Officier, doch gab er aus Liebe zu den Musen den friedlichen Kriegsdienst auf und lebte seitdem abwechselnd in Berlin und auf Reisen. Die Früchte eines zweimaligen Ausflugs nach Italien hat er in geistvollen Darstellungen niedergelegt, von denen einzelne Skizzen auch in der Allgemeinen Zeitung vom vorigen Jahre erschienen sind. Bei seinem übermorgen stattfindenden Leichenbegängnisse dürfte wohl keiner der jüngern Litteraten Berlins fehlen, mit denen er sich leicht und gern befreundet hatte. - Unsere Buchdrucker, die bereits die Absicht gehabt, zum nächsten Johannistage nach Leipzig auszuwandern, werden nun doch wohl ihr Fest, zu welchem sie seit zwei Jahren Geld gespart und gesammelt hatten, in Berlin feiern, da, wie man vernimmt, der Minister des Innern und der Polizei ihre Wünsche unterstützt und diese, bis auf einige Modificationen, gewährt werden dürften.

Dänemark.

Bekanntlich hat die Nordsee den schmalen Landstrinnel, der das Amt Alborg mit dem Festlande verbindet, durchbrochen, eine Passage in den Liim Fjord eröffnet, und so die angränzenden Landschaften einer Ueberschwemmung bei jedem Sturm bloßgestellt. Am 8 Jan. v. J. wurden viele Städte und Dörfer auf das schrecklichste verwüstet, und am 19 bis 23 d. M. drohte den Städten Lögstör, Nibe und Alborg wiederum dasselbe Schicksal, indem die See die Plätze und Häuser am Meerbusen überschwemmte, glücklicherweise aber wehte es nicht stark, und die Bewohner kamen mit dem Schrecken davon. Von der einen Seite sind die dringendsten Petitionen um Abdämmung jener Passage - des Aggercanals - an die Regierung eingegangen; die andere Partei stellt die Abdämmung als unmöglich dar, und hofft, daß die segelbare Passage dem Handel große Vortheile bringen werde. - Der König hat eine Commission, bestehend aus dem Justitiarius des Oberappellationsgerichts

*) Die HH. Dr. Schwindl und Dekan Vogl.

bereits Kenntniß haben werden. Der Schreiber dieses Artikels irre sich sehr, wenn er glaube, daß jene zwei Männer, *) welche ihre Ansicht frei in der Mitte der Kammer ausgesprochen haben, deßhalb weil sie durch dessen Angriff compromittirt worden, in der Achtung der Kammermitglieder gesunken; ja, wenn es je möglich sey, sey diese Achtung nur noch mehr gesteigert worden. Er wisse wohl, daß auch die Regierung hierüber ihre Mißbilligung ausgesprochen habe; allein für solche Beleidigung gebühre diesen beiden Männern öffentliche Satisfaction. Sie haben die Rechte des Volkes vertheidigt; er sey überzeugt, daß sie auch mit demselben Feuereifer die Rechte der Krone vertheidigen, wenn diese bedroht würden. Er beantrage daher die Vertagung, und erkläre übrigens, daß er für den Gesetzentwurf stimmen werde, da er sich bereits in der frühern Berathung für die Modification von 9 Monaten erklärt habe. – Nachdem hierauf Hr. Dekan Friedrich dieser Aeußerung sich anschließend gleichfalls sein Mißfallen über den fraglichen Zeitungsartikel ausgesprochen hatte, erhob sich der königl. Minister des Innern Hr. v. Abel und bemerkte: wenn er über diesen Gegenstand das Wort nehme, so geschehe es nur, um die Kammer davon in Kenntniß zu setzen, daß an dem Tage selbst, an welchem das betreffende Blatt hier eingetroffen, sogleich vom Ministerium des Innern an das Präsidium der Regierung von Schwaben und Neuburg die erforderliche Weisung ergangen sey, um den Censor zur Verantwortung zu ziehen, und die Einleitungen zu treffen, die dieser strafwürdige Artikel in Anspruch nehme. Das Verfahren des Censors habe dem Ministerium um so befremdender seyn müssen, als an alle Censoren die bestimmte Weisung ergangen gewesen, keinem Artikel die Aufnahme zu gestatten, worin beleidigende Ausdrücke gegen ein Mitglied der hohen Ständeversammlung enthalten seyen. – Die Kammer erklärte sich nun mit einer Majorität von 52 gegen 49 für die Vertagung der Discussion.

In der letzten Zeit kam es vor, daß einem angesehenen Kasseler Bürger die Herausgabe einer politischen Zeitung, welche ein vortheilhaft bekannter Schriftsteller redigiren sollte, durch die Weigerung der Regierung unmöglich gemacht wurde, hierfür einen Censor aufzustellen. Die Ursache dieser Weigerung dürfte darin zu suchen seyn, daß die Stände früher den Antrag verwarfen, eine Censorenbesoldung zu bewilligen, während man es keinem Staatsdiener zumuthen könne, das Geschäft ohne eine Vergütung zu besorgen. Indessen haben die Gerichte schon einmal entschieden, daß die Regierung zu jener Aufstellung verpflichtet sey. (Mannh. J.)

Gestern wurde dem Moorcommissär Wehner hier von dem krank darniederliegenden Polizeidirector v. Beaulieu ein Rescript des Ministeriums des Innern eröffnet, wonach demselben unbedingt und bei Vermeidung gefänglicher Einziehung verboten wird, die Gränzen des Königreichs zu überschreiten, und geboten, im Inlande nur nach vorgängig eingeholter Erlaubniß und in Begleitung eines Landdragoners Reisen vorzunehmen, wie denn schon eine Ueberschreitung des Göttinger Weichbildes seine Verhaftnahme zur Folge haben würde. (Kasseler A. Z.)

Dem Hauptmann Böse ist auf dessen bei der königl. Justizkanzlei eingebrachte Beschwerde und Gesuch um richterlichen Schutz gegen die Uebergriffe der Polizeigewalt vorläufig eröffnet: „Daß, weil die Mittheilung der von ihm angezogenen polizeilichen Untersuchungsacten verweigert worden, gleichwohl die Einsicht derselben nöthig befunden ist, zur Zeit eine rechtliche Entscheidung nicht erfolgen könne, daß übrigens die Herbeiziehung der fraglichen Acten anderweit versucht werde, und Implorant zu seiner Zeit rechtliche Entscheidung zu gewärtigen habe.“ (Hamb. C.)

Preußen.

Man sagt, daß den hiesigen Buchdruckereibesitzern die Aufforderung geworden ist, noch einmal um die Erlaubniß einzukommen, das vielbesprochene Fest der Gutenbergserfindung feiern zu dürfen. Das Gerücht von der abschläglichen Antwort war sehr unwillig im Publicum aufgenommen worden, besonders aber von den Theilhabern selbst, deren Collegen in Köln, Breslau, Magdeburg etc. ohne Hindernisse Anstalten zu demselben Feste treffen. Für Berlin sind 1800 Thaler aufgebracht worden, die, nach ächt deutscher Sitte, zu Ehrenessen und Ehrentrinken verwendet werden sollen, selbst wenn man mit dieser Summe nach Leipzig wandern müßte. – Zum Schluß gebe ich Ihnen eine betrübende Nachricht. Gestern Nachmittag wurde der Dichter Franz Frhr. v. Gaudy vom Schlage getroffen, und noch jetzt geben die herbeigerufenen Aerzte wenig Hoffnung, ihn am Leben zu erhalten. Es wäre traurig, wenn wir inmitten dieser Unmasse kritisirender Schreiber wieder ein productives Talent verlieren sollten. (Frankf. O. P. A. Ztg.)

Der deutsche Parnaß ist wieder um einen talentvollen Dichter ärmer. Vorgestern starb hier, bald nach seinem ältern Freunde Chamisso, mit welchem er noch zusammen den vorigen Jahrgang des Musen-Almanachs redigirt hatte, Franz Freihr. v. Gaudy, kaum 40 Jahre alt, an den Folgen eines Schlagflusses, der ihn im scheinbar blühendsten Gesundheitszustand betroffen hatte. Noch vor wenigen Jahren diente er im preußischen Heere, in welchem sein Vater Generallieutenant gewesen war, als Officier, doch gab er aus Liebe zu den Musen den friedlichen Kriegsdienst auf und lebte seitdem abwechselnd in Berlin und auf Reisen. Die Früchte eines zweimaligen Ausflugs nach Italien hat er in geistvollen Darstellungen niedergelegt, von denen einzelne Skizzen auch in der Allgemeinen Zeitung vom vorigen Jahre erschienen sind. Bei seinem übermorgen stattfindenden Leichenbegängnisse dürfte wohl keiner der jüngern Litteraten Berlins fehlen, mit denen er sich leicht und gern befreundet hatte. – Unsere Buchdrucker, die bereits die Absicht gehabt, zum nächsten Johannistage nach Leipzig auszuwandern, werden nun doch wohl ihr Fest, zu welchem sie seit zwei Jahren Geld gespart und gesammelt hatten, in Berlin feiern, da, wie man vernimmt, der Minister des Innern und der Polizei ihre Wünsche unterstützt und diese, bis auf einige Modificationen, gewährt werden dürften.

Dänemark.

Bekanntlich hat die Nordsee den schmalen Landstrinnel, der das Amt Alborg mit dem Festlande verbindet, durchbrochen, eine Passage in den Liim Fjord eröffnet, und so die angränzenden Landschaften einer Ueberschwemmung bei jedem Sturm bloßgestellt. Am 8 Jan. v. J. wurden viele Städte und Dörfer auf das schrecklichste verwüstet, und am 19 bis 23 d. M. drohte den Städten Lögstör, Nibe und Alborg wiederum dasselbe Schicksal, indem die See die Plätze und Häuser am Meerbusen überschwemmte, glücklicherweise aber wehte es nicht stark, und die Bewohner kamen mit dem Schrecken davon. Von der einen Seite sind die dringendsten Petitionen um Abdämmung jener Passage – des Aggercanals – an die Regierung eingegangen; die andere Partei stellt die Abdämmung als unmöglich dar, und hofft, daß die segelbare Passage dem Handel große Vortheile bringen werde. – Der König hat eine Commission, bestehend aus dem Justitiarius des Oberappellationsgerichts

*) Die HH. Dr. Schwindl und Dekan Vogl.
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[0342/0006] bereits Kenntniß haben werden. Der Schreiber dieses Artikels irre sich sehr, wenn er glaube, daß jene zwei Männer, *) welche ihre Ansicht frei in der Mitte der Kammer ausgesprochen haben, deßhalb weil sie durch dessen Angriff compromittirt worden, in der Achtung der Kammermitglieder gesunken; ja, wenn es je möglich sey, sey diese Achtung nur noch mehr gesteigert worden. Er wisse wohl, daß auch die Regierung hierüber ihre Mißbilligung ausgesprochen habe; allein für solche Beleidigung gebühre diesen beiden Männern öffentliche Satisfaction. Sie haben die Rechte des Volkes vertheidigt; er sey überzeugt, daß sie auch mit demselben Feuereifer die Rechte der Krone vertheidigen, wenn diese bedroht würden. Er beantrage daher die Vertagung, und erkläre übrigens, daß er für den Gesetzentwurf stimmen werde, da er sich bereits in der frühern Berathung für die Modification von 9 Monaten erklärt habe. – Nachdem hierauf Hr. Dekan Friedrich dieser Aeußerung sich anschließend gleichfalls sein Mißfallen über den fraglichen Zeitungsartikel ausgesprochen hatte, erhob sich der königl. Minister des Innern Hr. v. Abel und bemerkte: wenn er über diesen Gegenstand das Wort nehme, so geschehe es nur, um die Kammer davon in Kenntniß zu setzen, daß an dem Tage selbst, an welchem das betreffende Blatt hier eingetroffen, sogleich vom Ministerium des Innern an das Präsidium der Regierung von Schwaben und Neuburg die erforderliche Weisung ergangen sey, um den Censor zur Verantwortung zu ziehen, und die Einleitungen zu treffen, die dieser strafwürdige Artikel in Anspruch nehme. Das Verfahren des Censors habe dem Ministerium um so befremdender seyn müssen, als an alle Censoren die bestimmte Weisung ergangen gewesen, keinem Artikel die Aufnahme zu gestatten, worin beleidigende Ausdrücke gegen ein Mitglied der hohen Ständeversammlung enthalten seyen. – Die Kammer erklärte sich nun mit einer Majorität von 52 gegen 49 für die Vertagung der Discussion. _ Kurhessen, 3 Febr. In der letzten Zeit kam es vor, daß einem angesehenen Kasseler Bürger die Herausgabe einer politischen Zeitung, welche ein vortheilhaft bekannter Schriftsteller redigiren sollte, durch die Weigerung der Regierung unmöglich gemacht wurde, hierfür einen Censor aufzustellen. Die Ursache dieser Weigerung dürfte darin zu suchen seyn, daß die Stände früher den Antrag verwarfen, eine Censorenbesoldung zu bewilligen, während man es keinem Staatsdiener zumuthen könne, das Geschäft ohne eine Vergütung zu besorgen. Indessen haben die Gerichte schon einmal entschieden, daß die Regierung zu jener Aufstellung verpflichtet sey. (Mannh. J.) _ Göttingen, 31 Jan. Gestern wurde dem Moorcommissär Wehner hier von dem krank darniederliegenden Polizeidirector v. Beaulieu ein Rescript des Ministeriums des Innern eröffnet, wonach demselben unbedingt und bei Vermeidung gefänglicher Einziehung verboten wird, die Gränzen des Königreichs zu überschreiten, und geboten, im Inlande nur nach vorgängig eingeholter Erlaubniß und in Begleitung eines Landdragoners Reisen vorzunehmen, wie denn schon eine Ueberschreitung des Göttinger Weichbildes seine Verhaftnahme zur Folge haben würde. (Kasseler A. Z.) _ Aus dem Bremischen, 1 Febr. Dem Hauptmann Böse ist auf dessen bei der königl. Justizkanzlei eingebrachte Beschwerde und Gesuch um richterlichen Schutz gegen die Uebergriffe der Polizeigewalt vorläufig eröffnet: „Daß, weil die Mittheilung der von ihm angezogenen polizeilichen Untersuchungsacten verweigert worden, gleichwohl die Einsicht derselben nöthig befunden ist, zur Zeit eine rechtliche Entscheidung nicht erfolgen könne, daß übrigens die Herbeiziehung der fraglichen Acten anderweit versucht werde, und Implorant zu seiner Zeit rechtliche Entscheidung zu gewärtigen habe.“ (Hamb. C.) Preußen. _ Berlin, 4 Febr. Man sagt, daß den hiesigen Buchdruckereibesitzern die Aufforderung geworden ist, noch einmal um die Erlaubniß einzukommen, das vielbesprochene Fest der Gutenbergserfindung feiern zu dürfen. Das Gerücht von der abschläglichen Antwort war sehr unwillig im Publicum aufgenommen worden, besonders aber von den Theilhabern selbst, deren Collegen in Köln, Breslau, Magdeburg etc. ohne Hindernisse Anstalten zu demselben Feste treffen. Für Berlin sind 1800 Thaler aufgebracht worden, die, nach ächt deutscher Sitte, zu Ehrenessen und Ehrentrinken verwendet werden sollen, selbst wenn man mit dieser Summe nach Leipzig wandern müßte. – Zum Schluß gebe ich Ihnen eine betrübende Nachricht. Gestern Nachmittag wurde der Dichter Franz Frhr. v. Gaudy vom Schlage getroffen, und noch jetzt geben die herbeigerufenen Aerzte wenig Hoffnung, ihn am Leben zu erhalten. Es wäre traurig, wenn wir inmitten dieser Unmasse kritisirender Schreiber wieder ein productives Talent verlieren sollten. (Frankf. O. P. A. Ztg.) △ Berlin, 7 Febr. Der deutsche Parnaß ist wieder um einen talentvollen Dichter ärmer. Vorgestern starb hier, bald nach seinem ältern Freunde Chamisso, mit welchem er noch zusammen den vorigen Jahrgang des Musen-Almanachs redigirt hatte, Franz Freihr. v. Gaudy, kaum 40 Jahre alt, an den Folgen eines Schlagflusses, der ihn im scheinbar blühendsten Gesundheitszustand betroffen hatte. Noch vor wenigen Jahren diente er im preußischen Heere, in welchem sein Vater Generallieutenant gewesen war, als Officier, doch gab er aus Liebe zu den Musen den friedlichen Kriegsdienst auf und lebte seitdem abwechselnd in Berlin und auf Reisen. Die Früchte eines zweimaligen Ausflugs nach Italien hat er in geistvollen Darstellungen niedergelegt, von denen einzelne Skizzen auch in der Allgemeinen Zeitung vom vorigen Jahre erschienen sind. Bei seinem übermorgen stattfindenden Leichenbegängnisse dürfte wohl keiner der jüngern Litteraten Berlins fehlen, mit denen er sich leicht und gern befreundet hatte. – Unsere Buchdrucker, die bereits die Absicht gehabt, zum nächsten Johannistage nach Leipzig auszuwandern, werden nun doch wohl ihr Fest, zu welchem sie seit zwei Jahren Geld gespart und gesammelt hatten, in Berlin feiern, da, wie man vernimmt, der Minister des Innern und der Polizei ihre Wünsche unterstützt und diese, bis auf einige Modificationen, gewährt werden dürften. Dänemark. _ Kopenhagen, 1 Febr. Bekanntlich hat die Nordsee den schmalen Landstrinnel, der das Amt Alborg mit dem Festlande verbindet, durchbrochen, eine Passage in den Liim Fjord eröffnet, und so die angränzenden Landschaften einer Ueberschwemmung bei jedem Sturm bloßgestellt. Am 8 Jan. v. J. wurden viele Städte und Dörfer auf das schrecklichste verwüstet, und am 19 bis 23 d. M. drohte den Städten Lögstör, Nibe und Alborg wiederum dasselbe Schicksal, indem die See die Plätze und Häuser am Meerbusen überschwemmte, glücklicherweise aber wehte es nicht stark, und die Bewohner kamen mit dem Schrecken davon. Von der einen Seite sind die dringendsten Petitionen um Abdämmung jener Passage – des Aggercanals – an die Regierung eingegangen; die andere Partei stellt die Abdämmung als unmöglich dar, und hofft, daß die segelbare Passage dem Handel große Vortheile bringen werde. – Der König hat eine Commission, bestehend aus dem Justitiarius des Oberappellationsgerichts *) Die HH. Dr. Schwindl und Dekan Vogl.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 43. Augsburg, 12. Februar 1840, S. 0342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_043_18400212/6>, abgerufen am 24.11.2024.