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Allgemeine Zeitung. Nr. 37. Augsburg, 6. Februar 1840.

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erfordern scheinen, ein besonders dringendes Motiv finden ihre Theilnahme an den Tag zu legen; und in so weit der gestellte Antrag in dieser Tendenz erhoben worden, werde er sich demselben anschließen. Hr. C. Da die Sache hier einmal zur Frage gekommen sey, so halte er doch für nothwendig, dieselbe einer Commission zu überweisen, um Raum zu der Prüfung zu gewinnen, ob es nicht erforderlich sey, dringendere Anträge darüber an die herzogliche Regierung zu richten. Hr. A. Er könne sich dieser Ansicht nicht anschließen. Man müsse auch das Verhältniß der herzogl. Regierung berücksichtigen, und könne schon aus dem Grunde über den Antrag nicht hinausgehen. Uebrigens erkenne er mit Vergnügen, daß dasjenige, was Hr. B. geäußert habe, von seiner Motivirung nicht abweiche. Er wolle nur zur Vervollständigung einer in dem Vortrage des geehrten Redners enthaltenen Andeutung die Fassung des in einer uns sehr nahe interessirenden Angelegenheit ergangenen Bundesbeschlusses hervorheben. "Dem Herzoge von Braunschweig zu eröffnen: daß nach Art. 54 der Wiener Schlußacte die Bundesversammlung für die Ueberwachung des angeführten Art. 13 der Bundesacte speciell autorisirt, und daß nach Art. 56 der Wiener Schlußacte die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Landschaftsordnung nicht auf anderem als verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden könne." Hr. D. Er halte es ebenfalls nicht für wünschenswerth, daß dieser Gegenstand einer Commission zur Begutachtung überwiesen werde, zumal die Ständeversammlung dieß späterhin erforderlichen Falls noch immer beschließen könne. Dagegen aber sey er der Meinung, daß die Versammlung nicht bloß in der Weise, wie der Hr. Antragsteller vorgeschlagen, ihr Vertrauen zu der herzoglichen Regierung zu äußern, sondern daß sie vertrauungsvoll den Wunsch auszudrücken habe, die herzogl. Regierung möge mit allen Kräften beim Bundestage dahin wirken, daß dergleichen Verfassungsstreitigkeiten auf bundesgesetzlichem Wege entschieden werden. Denn wer möchte es verkennen, daß die beklagenswerthesten Verhältnisse in dem Lande zu finden seyen, wo solcher Streit zwischen Regierung und Unterthanen obwalte. Denn es könne kein gesicherter Rechtszustand gedeihen, wo die Grundlage des Rechts, die Verfassung, in Frage gestellt werde; Mißtrauen und Unzufriedenheit sey die natürliche Folge dieses Zustandes. Willkommen wären solche Verhältnisse den Feinden des Gesetzes und der Fürsten, betrübend aber für die Freunde der Ruhe, der Gesetzmäßigkeit und Ordnung, dieser unerläßlichen Erfordernisse eines geregelten Staatslebens. Höchst wünschenswerth sey es daher für die Ruhe von ganz Deutschland, daß solche Streitigkeiten nicht durch die Regierungen, sondern durch eine vom Bunde dazu eingesetzte Behörde entschieden würden. Ein solches vom deutschen Bunde anzuordnendes Gericht habe einst der Fürst Hardenberg den noch fehlenden Schlußstein zu dem Rechtsgebäude für ganz Deutschland genannt; und jeder Vaterlandsfreund müsse es beklagen, daß diese Lücke in der Bundesgesetzgebung noch nicht ausgefüllt wäre. Hr. E. äußerte, daß ein solcher Unterantrag um so mehr unterstützt zu werden verdiene, da er auch in den Dresdener Kammern Anklang gefunden hätte. Hr. F. Durch dergleichen Emendationen des Antrags würde gleichwohl in der Sache selbst nichts geändert werden, da es sich hier nur davon handle, die Ansichten und Wünsche der Ständeversammlung, in Betreff des in Rede stehenden Gegenstandes, in das Protokoll niederzulegen. Außerdem sey darüber noch zu bemerken, daß durch den, mittelst der hannover'schen Proclamation vom 10 Sept. d. J., zur öffentlichen Kunde gebrachten Bundestagsbeschluß vom 5 Sept. d. J. die Streitfrage keineswegs entschieden sey, daß vielmehr der Bundestag noch immer einen andern Beschluß darüber zu fassen vermöge. Es sey nämlich bekannt, daß durch jenes Conclusum nur der von einigen Bundesstaaten in der Bundesversammlung erhobene Antrag zur Entscheidung der hannover'schen Differenzen, von Seite des Bundes eine Commission einzusetzen, noch zur Zeit abgelehnt sey, keineswegs die von verschiedenen Corporationen im Königreich Hannover wegen der erfolgten Aufhebung der Verfassung beim Bunde überreichten Beschwerden dadurch zurückgewiesen wären. Ueber diese sey eine Entscheidung noch gar nicht abgegeben: man könne daher auch nicht behaupten, daß es an einer zur Entscheidung solcher Streitigkeiten competenten Behörde fehle. Hr. D. Es sey dieß wohl richtig; gleichwohl halte er es für beklagenswerth, daß man zur Zeit nicht wisse, ob eine solche Entscheidung überall erfolgen werde, und der verderbliche Einfluß, den dieß auf die Stimmung des Volks äußere, beschränke sich nicht auf Hannover, er verbreite sich über ganz Deutschland. Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Preußen.

Die gewöhnliche Sitzung unserer Akademie der Wissenschaften zur Feier des Geburtstages Friederichs des Großen fand gestern in Anwesenheit des Kronprinzen und eines sehr zahlreichen Publicums statt. Nachdem Hr. Erman der Aeltere über den Gefeierten gesprochen hatte, las Hr. Friedrich v. Raumer über das heutige Italien in seinen Beziehungen zur Wissenschaft, wobei der Redner, der bekanntlich im vorigen Jahre eine Reise durch die Halbinsel gemacht, besonders gern bei dem verweilte, was unter dem Scepter Oesterreichs im lombardisch-venetianischen Königreiche, so wie nicht minder unter der milden Regierung des Großherzogs Leopold in Toscana für die Wissenschaft geschieht. - An die Stelle des kürzlich verstorbenen Generallieutenants von Tippelskirch, eines alten und geachteten Soldaten, ist der bisherige Commandeur der 8ten Division, Generallieutenant v. Löbell in Erfurt, zum ersten Commandanten von Berlin ernannt worden. Die Stellung ist darum nicht ohne Bedeutung, weil in großen Städten sehr leicht ein Conflict zwischen der Militär- und Civilgewalt, dem Commandanten und dem Polizeipräsidenten, eintritt und in dringenden Momenten die Wiederherstellung der Ruhe oft nur von der Art und Weise abhängt, wie der eine in die Intentionen des andern eingeht. Dem neuen Commandanten, der, wie sein Vorgänger, schon bejahrt ist und nur darum keine von den in der letzten Zeit erledigt gewesenen Stellen als commandirender General eines Armeecorps erhalten hat, wird allgemein das Zeugniß eines biedern Charakters, verbunden mit einer sehr achtbaren wissenschaftlichen Bildung, gegeben. - Es ist unbegreiflich, wie ein Warschauer Correspondent der Leipz. Allgemeinen Zeitung den Dr. Goldmann als muthmaßlichen Verfasser der europäischen Pentarchie bezeichnen kann. Hr. Dr. Goldmann, Censor in Warschau und früher auch Herausgeber einer in der polnischen Hauptstadt erschienenen deutschen Zeitung, hat sich in seinen Publicationen eben nicht durch seinen deutschen Styl ausgezeichnet. Der Verfasser der Pentarchie ist aber wohl jedenfalls einer der kunstvollsten und besten Stylisten zu nennen.

Oesterreich.

Heute Mittag fand das feierliche Leichenbegängniß des k. k. Feldmarschalllieutenants, Generaladjutanten etc. Grafen v. Clam-Martinitz statt. Der größere Theil der hiesigen Garnison war dazu commandirt. Der Feldmarschalllieutenant Prinz Wasa führte den Zug. Eine ungemein zahlreiche Begleitung folgte dem Sarge, darunter fast

erfordern scheinen, ein besonders dringendes Motiv finden ihre Theilnahme an den Tag zu legen; und in so weit der gestellte Antrag in dieser Tendenz erhoben worden, werde er sich demselben anschließen. Hr. C. Da die Sache hier einmal zur Frage gekommen sey, so halte er doch für nothwendig, dieselbe einer Commission zu überweisen, um Raum zu der Prüfung zu gewinnen, ob es nicht erforderlich sey, dringendere Anträge darüber an die herzogliche Regierung zu richten. Hr. A. Er könne sich dieser Ansicht nicht anschließen. Man müsse auch das Verhältniß der herzogl. Regierung berücksichtigen, und könne schon aus dem Grunde über den Antrag nicht hinausgehen. Uebrigens erkenne er mit Vergnügen, daß dasjenige, was Hr. B. geäußert habe, von seiner Motivirung nicht abweiche. Er wolle nur zur Vervollständigung einer in dem Vortrage des geehrten Redners enthaltenen Andeutung die Fassung des in einer uns sehr nahe interessirenden Angelegenheit ergangenen Bundesbeschlusses hervorheben. „Dem Herzoge von Braunschweig zu eröffnen: daß nach Art. 54 der Wiener Schlußacte die Bundesversammlung für die Ueberwachung des angeführten Art. 13 der Bundesacte speciell autorisirt, und daß nach Art. 56 der Wiener Schlußacte die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Landschaftsordnung nicht auf anderem als verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden könne.“ Hr. D. Er halte es ebenfalls nicht für wünschenswerth, daß dieser Gegenstand einer Commission zur Begutachtung überwiesen werde, zumal die Ständeversammlung dieß späterhin erforderlichen Falls noch immer beschließen könne. Dagegen aber sey er der Meinung, daß die Versammlung nicht bloß in der Weise, wie der Hr. Antragsteller vorgeschlagen, ihr Vertrauen zu der herzoglichen Regierung zu äußern, sondern daß sie vertrauungsvoll den Wunsch auszudrücken habe, die herzogl. Regierung möge mit allen Kräften beim Bundestage dahin wirken, daß dergleichen Verfassungsstreitigkeiten auf bundesgesetzlichem Wege entschieden werden. Denn wer möchte es verkennen, daß die beklagenswerthesten Verhältnisse in dem Lande zu finden seyen, wo solcher Streit zwischen Regierung und Unterthanen obwalte. Denn es könne kein gesicherter Rechtszustand gedeihen, wo die Grundlage des Rechts, die Verfassung, in Frage gestellt werde; Mißtrauen und Unzufriedenheit sey die natürliche Folge dieses Zustandes. Willkommen wären solche Verhältnisse den Feinden des Gesetzes und der Fürsten, betrübend aber für die Freunde der Ruhe, der Gesetzmäßigkeit und Ordnung, dieser unerläßlichen Erfordernisse eines geregelten Staatslebens. Höchst wünschenswerth sey es daher für die Ruhe von ganz Deutschland, daß solche Streitigkeiten nicht durch die Regierungen, sondern durch eine vom Bunde dazu eingesetzte Behörde entschieden würden. Ein solches vom deutschen Bunde anzuordnendes Gericht habe einst der Fürst Hardenberg den noch fehlenden Schlußstein zu dem Rechtsgebäude für ganz Deutschland genannt; und jeder Vaterlandsfreund müsse es beklagen, daß diese Lücke in der Bundesgesetzgebung noch nicht ausgefüllt wäre. Hr. E. äußerte, daß ein solcher Unterantrag um so mehr unterstützt zu werden verdiene, da er auch in den Dresdener Kammern Anklang gefunden hätte. Hr. F. Durch dergleichen Emendationen des Antrags würde gleichwohl in der Sache selbst nichts geändert werden, da es sich hier nur davon handle, die Ansichten und Wünsche der Ständeversammlung, in Betreff des in Rede stehenden Gegenstandes, in das Protokoll niederzulegen. Außerdem sey darüber noch zu bemerken, daß durch den, mittelst der hannover'schen Proclamation vom 10 Sept. d. J., zur öffentlichen Kunde gebrachten Bundestagsbeschluß vom 5 Sept. d. J. die Streitfrage keineswegs entschieden sey, daß vielmehr der Bundestag noch immer einen andern Beschluß darüber zu fassen vermöge. Es sey nämlich bekannt, daß durch jenes Conclusum nur der von einigen Bundesstaaten in der Bundesversammlung erhobene Antrag zur Entscheidung der hannover'schen Differenzen, von Seite des Bundes eine Commission einzusetzen, noch zur Zeit abgelehnt sey, keineswegs die von verschiedenen Corporationen im Königreich Hannover wegen der erfolgten Aufhebung der Verfassung beim Bunde überreichten Beschwerden dadurch zurückgewiesen wären. Ueber diese sey eine Entscheidung noch gar nicht abgegeben: man könne daher auch nicht behaupten, daß es an einer zur Entscheidung solcher Streitigkeiten competenten Behörde fehle. Hr. D. Es sey dieß wohl richtig; gleichwohl halte er es für beklagenswerth, daß man zur Zeit nicht wisse, ob eine solche Entscheidung überall erfolgen werde, und der verderbliche Einfluß, den dieß auf die Stimmung des Volks äußere, beschränke sich nicht auf Hannover, er verbreite sich über ganz Deutschland. Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Preußen.

Die gewöhnliche Sitzung unserer Akademie der Wissenschaften zur Feier des Geburtstages Friederichs des Großen fand gestern in Anwesenheit des Kronprinzen und eines sehr zahlreichen Publicums statt. Nachdem Hr. Erman der Aeltere über den Gefeierten gesprochen hatte, las Hr. Friedrich v. Raumer über das heutige Italien in seinen Beziehungen zur Wissenschaft, wobei der Redner, der bekanntlich im vorigen Jahre eine Reise durch die Halbinsel gemacht, besonders gern bei dem verweilte, was unter dem Scepter Oesterreichs im lombardisch-venetianischen Königreiche, so wie nicht minder unter der milden Regierung des Großherzogs Leopold in Toscana für die Wissenschaft geschieht. – An die Stelle des kürzlich verstorbenen Generallieutenants von Tippelskirch, eines alten und geachteten Soldaten, ist der bisherige Commandeur der 8ten Division, Generallieutenant v. Löbell in Erfurt, zum ersten Commandanten von Berlin ernannt worden. Die Stellung ist darum nicht ohne Bedeutung, weil in großen Städten sehr leicht ein Conflict zwischen der Militär- und Civilgewalt, dem Commandanten und dem Polizeipräsidenten, eintritt und in dringenden Momenten die Wiederherstellung der Ruhe oft nur von der Art und Weise abhängt, wie der eine in die Intentionen des andern eingeht. Dem neuen Commandanten, der, wie sein Vorgänger, schon bejahrt ist und nur darum keine von den in der letzten Zeit erledigt gewesenen Stellen als commandirender General eines Armeecorps erhalten hat, wird allgemein das Zeugniß eines biedern Charakters, verbunden mit einer sehr achtbaren wissenschaftlichen Bildung, gegeben. – Es ist unbegreiflich, wie ein Warschauer Correspondent der Leipz. Allgemeinen Zeitung den Dr. Goldmann als muthmaßlichen Verfasser der europäischen Pentarchie bezeichnen kann. Hr. Dr. Goldmann, Censor in Warschau und früher auch Herausgeber einer in der polnischen Hauptstadt erschienenen deutschen Zeitung, hat sich in seinen Publicationen eben nicht durch seinen deutschen Styl ausgezeichnet. Der Verfasser der Pentarchie ist aber wohl jedenfalls einer der kunstvollsten und besten Stylisten zu nennen.

Oesterreich.

Heute Mittag fand das feierliche Leichenbegängniß des k. k. Feldmarschalllieutenants, Generaladjutanten etc. Grafen v. Clam-Martinitz statt. Der größere Theil der hiesigen Garnison war dazu commandirt. Der Feldmarschalllieutenant Prinz Wasa führte den Zug. Eine ungemein zahlreiche Begleitung folgte dem Sarge, darunter fast

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[0295/0007] erfordern scheinen, ein besonders dringendes Motiv finden ihre Theilnahme an den Tag zu legen; und in so weit der gestellte Antrag in dieser Tendenz erhoben worden, werde er sich demselben anschließen. Hr. C. Da die Sache hier einmal zur Frage gekommen sey, so halte er doch für nothwendig, dieselbe einer Commission zu überweisen, um Raum zu der Prüfung zu gewinnen, ob es nicht erforderlich sey, dringendere Anträge darüber an die herzogliche Regierung zu richten. Hr. A. Er könne sich dieser Ansicht nicht anschließen. Man müsse auch das Verhältniß der herzogl. Regierung berücksichtigen, und könne schon aus dem Grunde über den Antrag nicht hinausgehen. Uebrigens erkenne er mit Vergnügen, daß dasjenige, was Hr. B. geäußert habe, von seiner Motivirung nicht abweiche. Er wolle nur zur Vervollständigung einer in dem Vortrage des geehrten Redners enthaltenen Andeutung die Fassung des in einer uns sehr nahe interessirenden Angelegenheit ergangenen Bundesbeschlusses hervorheben. „Dem Herzoge von Braunschweig zu eröffnen: daß nach Art. 54 der Wiener Schlußacte die Bundesversammlung für die Ueberwachung des angeführten Art. 13 der Bundesacte speciell autorisirt, und daß nach Art. 56 der Wiener Schlußacte die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Landschaftsordnung nicht auf anderem als verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden könne.“ Hr. D. Er halte es ebenfalls nicht für wünschenswerth, daß dieser Gegenstand einer Commission zur Begutachtung überwiesen werde, zumal die Ständeversammlung dieß späterhin erforderlichen Falls noch immer beschließen könne. Dagegen aber sey er der Meinung, daß die Versammlung nicht bloß in der Weise, wie der Hr. Antragsteller vorgeschlagen, ihr Vertrauen zu der herzoglichen Regierung zu äußern, sondern daß sie vertrauungsvoll den Wunsch auszudrücken habe, die herzogl. Regierung möge mit allen Kräften beim Bundestage dahin wirken, daß dergleichen Verfassungsstreitigkeiten auf bundesgesetzlichem Wege entschieden werden. Denn wer möchte es verkennen, daß die beklagenswerthesten Verhältnisse in dem Lande zu finden seyen, wo solcher Streit zwischen Regierung und Unterthanen obwalte. Denn es könne kein gesicherter Rechtszustand gedeihen, wo die Grundlage des Rechts, die Verfassung, in Frage gestellt werde; Mißtrauen und Unzufriedenheit sey die natürliche Folge dieses Zustandes. Willkommen wären solche Verhältnisse den Feinden des Gesetzes und der Fürsten, betrübend aber für die Freunde der Ruhe, der Gesetzmäßigkeit und Ordnung, dieser unerläßlichen Erfordernisse eines geregelten Staatslebens. Höchst wünschenswerth sey es daher für die Ruhe von ganz Deutschland, daß solche Streitigkeiten nicht durch die Regierungen, sondern durch eine vom Bunde dazu eingesetzte Behörde entschieden würden. Ein solches vom deutschen Bunde anzuordnendes Gericht habe einst der Fürst Hardenberg den noch fehlenden Schlußstein zu dem Rechtsgebäude für ganz Deutschland genannt; und jeder Vaterlandsfreund müsse es beklagen, daß diese Lücke in der Bundesgesetzgebung noch nicht ausgefüllt wäre. Hr. E. äußerte, daß ein solcher Unterantrag um so mehr unterstützt zu werden verdiene, da er auch in den Dresdener Kammern Anklang gefunden hätte. Hr. F. Durch dergleichen Emendationen des Antrags würde gleichwohl in der Sache selbst nichts geändert werden, da es sich hier nur davon handle, die Ansichten und Wünsche der Ständeversammlung, in Betreff des in Rede stehenden Gegenstandes, in das Protokoll niederzulegen. Außerdem sey darüber noch zu bemerken, daß durch den, mittelst der hannover'schen Proclamation vom 10 Sept. d. J., zur öffentlichen Kunde gebrachten Bundestagsbeschluß vom 5 Sept. d. J. die Streitfrage keineswegs entschieden sey, daß vielmehr der Bundestag noch immer einen andern Beschluß darüber zu fassen vermöge. Es sey nämlich bekannt, daß durch jenes Conclusum nur der von einigen Bundesstaaten in der Bundesversammlung erhobene Antrag zur Entscheidung der hannover'schen Differenzen, von Seite des Bundes eine Commission einzusetzen, noch zur Zeit abgelehnt sey, keineswegs die von verschiedenen Corporationen im Königreich Hannover wegen der erfolgten Aufhebung der Verfassung beim Bunde überreichten Beschwerden dadurch zurückgewiesen wären. Ueber diese sey eine Entscheidung noch gar nicht abgegeben: man könne daher auch nicht behaupten, daß es an einer zur Entscheidung solcher Streitigkeiten competenten Behörde fehle. Hr. D. Es sey dieß wohl richtig; gleichwohl halte er es für beklagenswerth, daß man zur Zeit nicht wisse, ob eine solche Entscheidung überall erfolgen werde, und der verderbliche Einfluß, den dieß auf die Stimmung des Volks äußere, beschränke sich nicht auf Hannover, er verbreite sich über ganz Deutschland. Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen. Preußen. Berlin, 31 Jan. Die gewöhnliche Sitzung unserer Akademie der Wissenschaften zur Feier des Geburtstages Friederichs des Großen fand gestern in Anwesenheit des Kronprinzen und eines sehr zahlreichen Publicums statt. Nachdem Hr. Erman der Aeltere über den Gefeierten gesprochen hatte, las Hr. Friedrich v. Raumer über das heutige Italien in seinen Beziehungen zur Wissenschaft, wobei der Redner, der bekanntlich im vorigen Jahre eine Reise durch die Halbinsel gemacht, besonders gern bei dem verweilte, was unter dem Scepter Oesterreichs im lombardisch-venetianischen Königreiche, so wie nicht minder unter der milden Regierung des Großherzogs Leopold in Toscana für die Wissenschaft geschieht. – An die Stelle des kürzlich verstorbenen Generallieutenants von Tippelskirch, eines alten und geachteten Soldaten, ist der bisherige Commandeur der 8ten Division, Generallieutenant v. Löbell in Erfurt, zum ersten Commandanten von Berlin ernannt worden. Die Stellung ist darum nicht ohne Bedeutung, weil in großen Städten sehr leicht ein Conflict zwischen der Militär- und Civilgewalt, dem Commandanten und dem Polizeipräsidenten, eintritt und in dringenden Momenten die Wiederherstellung der Ruhe oft nur von der Art und Weise abhängt, wie der eine in die Intentionen des andern eingeht. Dem neuen Commandanten, der, wie sein Vorgänger, schon bejahrt ist und nur darum keine von den in der letzten Zeit erledigt gewesenen Stellen als commandirender General eines Armeecorps erhalten hat, wird allgemein das Zeugniß eines biedern Charakters, verbunden mit einer sehr achtbaren wissenschaftlichen Bildung, gegeben. – Es ist unbegreiflich, wie ein Warschauer Correspondent der Leipz. Allgemeinen Zeitung den Dr. Goldmann als muthmaßlichen Verfasser der europäischen Pentarchie bezeichnen kann. Hr. Dr. Goldmann, Censor in Warschau und früher auch Herausgeber einer in der polnischen Hauptstadt erschienenen deutschen Zeitung, hat sich in seinen Publicationen eben nicht durch seinen deutschen Styl ausgezeichnet. Der Verfasser der Pentarchie ist aber wohl jedenfalls einer der kunstvollsten und besten Stylisten zu nennen. Oesterreich. Wien, 1 Febr. Heute Mittag fand das feierliche Leichenbegängniß des k. k. Feldmarschalllieutenants, Generaladjutanten etc. Grafen v. Clam-Martinitz statt. Der größere Theil der hiesigen Garnison war dazu commandirt. Der Feldmarschalllieutenant Prinz Wasa führte den Zug. Eine ungemein zahlreiche Begleitung folgte dem Sarge, darunter fast

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 37. Augsburg, 6. Februar 1840, S. 0295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_037_18400206/7>, abgerufen am 22.11.2024.