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Allgemeine Zeitung. Nr. 28. Augsburg, 28. Januar 1840.

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wo der Verurtheilte wohnt, oder bei Ausländern der Armencasse des Polizeidistricts, wo die Uebertretung begangen wurde, zufallen. Ausländer, die nicht dem deutschen Bundesgebiete angehören, haben auf den Schutz dieses Gesetzes nur in so weit Anspruch, als dieser Schutz in ihrem Vaterlande den bayerischen Unterthanen gewährt wird.

Die Beschlagnahme der Druckschriften: 1) Gedichte aus dem ungedruckten Nachlasse des Grafen August von Platen-Hallermünde, 1839 (sie haben den letzten russisch-polnischen Kampf zum Gegenstand); 2) der deutsche Bundestag gegen das Ende des Jahres 1832, politische Skizze von Gustav Kombst, Straßburg 1836; 3) Manifest der polnisch-demokratischen Verbindung (ohne Druckort) 1838; 4) die Geißel, von Hartwich Hundt-Radovsky (erstes und zweites Heft), Straßburg 1832; 5) la Telin (Harpe) d'un Scandinave, - Furien von Harro-Harring, Straßburg 1839; 6) Predigt am Reformationsfeste 1838 in der Haupt- und Stadtkirche zu Weimar, gehalten von Dr. Johann Friedrich Röhr, ist vom königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden.
(Bayer. Bl.)

Unsere zweite Kammer der Stände hat sich heute auf vierzehn Tage vertagt. Es fehlt ihr an Stoff zur Arbeit, und sie wird ihn erst erhalten, wenn ihr Finanzausschuß den Bericht über die definitive Ausscheidung der Domänen in die Kammer gebracht hat. Indessen hat die Kammer heute noch die Wahl von fünf neuen Mitgliedern für gültig erklärt, so daß also dieselbe, nach mehrfacher Einbuße durch den Tod oder durch Auswanderung, wieder vollzählig ist. (Schwäb. M.)

Unsere Landstände wurden so, wie sie jetzt in Folge der Ersetzungen und theilweise neuen Wahlen formirt sind, zu Anfang dieses Monats eröffnet, und beschäftigen sich nun mit ihren Aufgaben. Zum Landschaftsdirector wurde der Forstmeister außer Dienst, Frhr. von Wasmer, Besitzer des schönen Rittergutes Hassenberg dicht an der bayerischen Gränze, ernannt; zum Landschaftssyndicus oder Secretär Hofadvocat Pertsch, beide vielseitig gebildete, rechtliche Männer von jugendlich kräftigem Alter. Baron Stockmar, Rittergutsbesitzer von Oberfeinau, lehnte die Stelle als Landschaftsdirector ab, da seine Geschäfte ihn zu oft in Brüssel und London abhalten. Auch Frhr. v. Wangenheim, unter König Friedrich während der ersten Verhandlungen in Würtemberg über einen Verfassungsvertrag mit den alten Landständen Minister, dann Bundestagsgesandter, der bekanntlich seit Jahren hier wohnt, war als coburg. Rittergutsbesitzer gewählt, wurde aber nicht einberufen. - Der Herzog Ernst gab vor der Abreise unserer regierenden Herrschaften und der Prinzen nach Gotha ein prachtvolles Fest in seinem neuen Palais auf der Höhe vor der Stadt, zugleich zur Einweihung desselben. Der Herzog ging dann mit nach Gotha, und wird daselbst bis zur Abreise der Herrschaften nach London verweilen. Der Herzog Alexander bleibt noch längere Zeit bei den königlichen Schwiegereltern in Paris. (Fränk. M.)

Gestern Nachmittag langte hier die englische Gesandtschaft an, welche Sr. Durchl. dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens, den Titel "königliche Hoheit" und gewiß noch viel Schöneres überbringt. Die feierliche Auffahrt soll nächsten Donnerstag stattfinden. - In der verwichenen Nacht starb unser Staatsminister Hr. v. Carlowitz am Schlagflusse in der vollen Kraft des höheren Mannesalters. In ihm betrauert der Herzog nicht nur seinen Geheimen-Rath, sondern auch seinen Freund. Für den Herzog ist dieß ein großer Verlust; ob auch für das Land, muß die Folge lehren. (Würzb. Z.)

Preußen.

In einem Schreiben aus Berlin vom 17 Jan. heißt es: "Fürst Pückler-Muskau hatte auf seiner Reise durch das gelobte Land acht Tage lang bei "der Königin der Wüste," Lady Esther Stanhope, verweilt. Sie hat dem Fürsten in ihrem Tode vom Libanon her noch ihren letzten Gruß nachgerufen und ihm ein großes Vermächtniß von außerordentlichen Kunstschätzen, Alterthümern und Merkwürdigkeiten im Testament ausgesetzt. Selbst die berühmten Messiaspferde werden nach Muskau wandern." (Nordd. Bl.)

Die Schwierigkeiten, welche noch immer der Berlin-Sächsischen Eisenbahn durch die verzögerte Abtretung eines dicht bei Berlin gelegenen Grundstückes, das bisher zu einem Exercierplatze benutzt ward, entgegenstanden, sind nunmehr durch die Entscheidung des Königs beseitigt worden. Se. Maj. haben verfügt, daß den Eisenbahnunternehmern so viel Grund und Boden, als sie von jenem Exercierplatze bedürfen, überlassen werden soll, und daß sie dafür entweder eine Entschädigung an Terrain auf der andern Seite jenes Platzes, oder eine mäßige Geldvergütung zu leisten haben. Nicht minder, als durch diese königliche Anordnung, ist das industrielle Publicum durch eine Bekanntmachung erfreut, die in der letzten Nummer des hiesigen "Centralblattes der Gewerbe- und Handelsstatistik" in Bezug auf die projectirte Berlin-Breslauer Eisenbahn erschienen, welche großartige Unternehmung, allem Anschein nach, zu Stande kommen wird. Es hat sich hier bereits mit Genehmigung des Finanzministeriums ein Vorstand gebildet, der die Sache betreibt und fernere Actienunterzeichnungen aufnimmt. Dieser hat an alle Capitalisten eine Aufforderung erlassen, "den Beweis zu führen, daß auch bei uns noch Männer leben, welche nicht alle gigantischen Speculationen auf heimischem Boden nur fremder Industrie überlassen, sondern dem Beispiele nacheifern, das Se. kais. Hoh. der Erzherzog Johann von Oesterreich durch Förderung der Triester Bahn so glänzend gegeben hat." Dem Plane nach soll die Bahn nach 25 Jahren ihres Bestehens dem Staate als alleiniges Eigenthum zufallen, und derselbe noch während dieser Zeit für das Postregal durch eine auf Reisende und Transportgüter zu legende kleine Abgabe entschädigt werden. Dagegen soll der Staat den Beitretenden nicht nur 4 Proc. Zinsen und die Rückzahlung des Capitals binnen 25 Jahren, so wie die Erhebung der etwanigen Dividende zusichern, sondern es sollen den Actionnären auch noch besondere Prämien in Form von Loosrenten gewährt werden. Die Kosten der Bahn, welche man "große preußische Friedrich-Wilhelms-Bahn" nennen zu dürfen hofft, werden auf 9 bis 10 Millionen Thaler angeschlagen, die man unter obigen Gewährleistungen leicht zusammen zu bringen denkt. Kommt das Unternehmen zu Stande, so ist wohl auch nicht zu zweifeln, daß alsdann bald die Linie von Breslau bis zur Wien-Bochnia-Bahn (an der schlesischen Gränze) verlängert und so eine Eisenbahn von Berlin bis Wien hergestellt wird. Ostsee und adriatisches Meer könnten dann in der That nahe an einander rücken. Dagegen hofft man, daß sich unsere Capitalisten nicht dazu hergeben werden, das Geld zu der auf den Ruin der preußischen Ostseeprovinzen berechneten Eisenbahn vom Niemen nach Libau darzuleihen. Zwar wird versichert, daß zu diesem Behufe zwei hiesige Bankiers, der eine nach Warschau und der andere nach St. Petersburg gereist seyen, doch zweifelt man nicht, daß die Aeltesten der Kaufmannschaft an der hiesigen Börse kein neues Staatspapier dulden werden, welches direct oder indirect jenen Zweck hätte.

wo der Verurtheilte wohnt, oder bei Ausländern der Armencasse des Polizeidistricts, wo die Uebertretung begangen wurde, zufallen. Ausländer, die nicht dem deutschen Bundesgebiete angehören, haben auf den Schutz dieses Gesetzes nur in so weit Anspruch, als dieser Schutz in ihrem Vaterlande den bayerischen Unterthanen gewährt wird.

Die Beschlagnahme der Druckschriften: 1) Gedichte aus dem ungedruckten Nachlasse des Grafen August von Platen-Hallermünde, 1839 (sie haben den letzten russisch-polnischen Kampf zum Gegenstand); 2) der deutsche Bundestag gegen das Ende des Jahres 1832, politische Skizze von Gustav Kombst, Straßburg 1836; 3) Manifest der polnisch-demokratischen Verbindung (ohne Druckort) 1838; 4) die Geißel, von Hartwich Hundt-Radovsky (erstes und zweites Heft), Straßburg 1832; 5) la Telin (Harpe) d'un Scandinave, – Furien von Harro-Harring, Straßburg 1839; 6) Predigt am Reformationsfeste 1838 in der Haupt- und Stadtkirche zu Weimar, gehalten von Dr. Johann Friedrich Röhr, ist vom königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden.
(Bayer. Bl.)

Unsere zweite Kammer der Stände hat sich heute auf vierzehn Tage vertagt. Es fehlt ihr an Stoff zur Arbeit, und sie wird ihn erst erhalten, wenn ihr Finanzausschuß den Bericht über die definitive Ausscheidung der Domänen in die Kammer gebracht hat. Indessen hat die Kammer heute noch die Wahl von fünf neuen Mitgliedern für gültig erklärt, so daß also dieselbe, nach mehrfacher Einbuße durch den Tod oder durch Auswanderung, wieder vollzählig ist. (Schwäb. M.)

Unsere Landstände wurden so, wie sie jetzt in Folge der Ersetzungen und theilweise neuen Wahlen formirt sind, zu Anfang dieses Monats eröffnet, und beschäftigen sich nun mit ihren Aufgaben. Zum Landschaftsdirector wurde der Forstmeister außer Dienst, Frhr. von Wasmer, Besitzer des schönen Rittergutes Hassenberg dicht an der bayerischen Gränze, ernannt; zum Landschaftssyndicus oder Secretär Hofadvocat Pertsch, beide vielseitig gebildete, rechtliche Männer von jugendlich kräftigem Alter. Baron Stockmar, Rittergutsbesitzer von Oberfeinau, lehnte die Stelle als Landschaftsdirector ab, da seine Geschäfte ihn zu oft in Brüssel und London abhalten. Auch Frhr. v. Wangenheim, unter König Friedrich während der ersten Verhandlungen in Würtemberg über einen Verfassungsvertrag mit den alten Landständen Minister, dann Bundestagsgesandter, der bekanntlich seit Jahren hier wohnt, war als coburg. Rittergutsbesitzer gewählt, wurde aber nicht einberufen. – Der Herzog Ernst gab vor der Abreise unserer regierenden Herrschaften und der Prinzen nach Gotha ein prachtvolles Fest in seinem neuen Palais auf der Höhe vor der Stadt, zugleich zur Einweihung desselben. Der Herzog ging dann mit nach Gotha, und wird daselbst bis zur Abreise der Herrschaften nach London verweilen. Der Herzog Alexander bleibt noch längere Zeit bei den königlichen Schwiegereltern in Paris. (Fränk. M.)

Gestern Nachmittag langte hier die englische Gesandtschaft an, welche Sr. Durchl. dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens, den Titel „königliche Hoheit“ und gewiß noch viel Schöneres überbringt. Die feierliche Auffahrt soll nächsten Donnerstag stattfinden. – In der verwichenen Nacht starb unser Staatsminister Hr. v. Carlowitz am Schlagflusse in der vollen Kraft des höheren Mannesalters. In ihm betrauert der Herzog nicht nur seinen Geheimen-Rath, sondern auch seinen Freund. Für den Herzog ist dieß ein großer Verlust; ob auch für das Land, muß die Folge lehren. (Würzb. Z.)

Preußen.

In einem Schreiben aus Berlin vom 17 Jan. heißt es: „Fürst Pückler-Muskau hatte auf seiner Reise durch das gelobte Land acht Tage lang bei „der Königin der Wüste,“ Lady Esther Stanhope, verweilt. Sie hat dem Fürsten in ihrem Tode vom Libanon her noch ihren letzten Gruß nachgerufen und ihm ein großes Vermächtniß von außerordentlichen Kunstschätzen, Alterthümern und Merkwürdigkeiten im Testament ausgesetzt. Selbst die berühmten Messiaspferde werden nach Muskau wandern.“ (Nordd. Bl.)

Die Schwierigkeiten, welche noch immer der Berlin-Sächsischen Eisenbahn durch die verzögerte Abtretung eines dicht bei Berlin gelegenen Grundstückes, das bisher zu einem Exercierplatze benutzt ward, entgegenstanden, sind nunmehr durch die Entscheidung des Königs beseitigt worden. Se. Maj. haben verfügt, daß den Eisenbahnunternehmern so viel Grund und Boden, als sie von jenem Exercierplatze bedürfen, überlassen werden soll, und daß sie dafür entweder eine Entschädigung an Terrain auf der andern Seite jenes Platzes, oder eine mäßige Geldvergütung zu leisten haben. Nicht minder, als durch diese königliche Anordnung, ist das industrielle Publicum durch eine Bekanntmachung erfreut, die in der letzten Nummer des hiesigen „Centralblattes der Gewerbe- und Handelsstatistik“ in Bezug auf die projectirte Berlin-Breslauer Eisenbahn erschienen, welche großartige Unternehmung, allem Anschein nach, zu Stande kommen wird. Es hat sich hier bereits mit Genehmigung des Finanzministeriums ein Vorstand gebildet, der die Sache betreibt und fernere Actienunterzeichnungen aufnimmt. Dieser hat an alle Capitalisten eine Aufforderung erlassen, „den Beweis zu führen, daß auch bei uns noch Männer leben, welche nicht alle gigantischen Speculationen auf heimischem Boden nur fremder Industrie überlassen, sondern dem Beispiele nacheifern, das Se. kais. Hoh. der Erzherzog Johann von Oesterreich durch Förderung der Triester Bahn so glänzend gegeben hat.“ Dem Plane nach soll die Bahn nach 25 Jahren ihres Bestehens dem Staate als alleiniges Eigenthum zufallen, und derselbe noch während dieser Zeit für das Postregal durch eine auf Reisende und Transportgüter zu legende kleine Abgabe entschädigt werden. Dagegen soll der Staat den Beitretenden nicht nur 4 Proc. Zinsen und die Rückzahlung des Capitals binnen 25 Jahren, so wie die Erhebung der etwanigen Dividende zusichern, sondern es sollen den Actionnären auch noch besondere Prämien in Form von Loosrenten gewährt werden. Die Kosten der Bahn, welche man „große preußische Friedrich-Wilhelms-Bahn“ nennen zu dürfen hofft, werden auf 9 bis 10 Millionen Thaler angeschlagen, die man unter obigen Gewährleistungen leicht zusammen zu bringen denkt. Kommt das Unternehmen zu Stande, so ist wohl auch nicht zu zweifeln, daß alsdann bald die Linie von Breslau bis zur Wien-Bochnia-Bahn (an der schlesischen Gränze) verlängert und so eine Eisenbahn von Berlin bis Wien hergestellt wird. Ostsee und adriatisches Meer könnten dann in der That nahe an einander rücken. Dagegen hofft man, daß sich unsere Capitalisten nicht dazu hergeben werden, das Geld zu der auf den Ruin der preußischen Ostseeprovinzen berechneten Eisenbahn vom Niemen nach Libau darzuleihen. Zwar wird versichert, daß zu diesem Behufe zwei hiesige Bankiers, der eine nach Warschau und der andere nach St. Petersburg gereist seyen, doch zweifelt man nicht, daß die Aeltesten der Kaufmannschaft an der hiesigen Börse kein neues Staatspapier dulden werden, welches direct oder indirect jenen Zweck hätte.

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[0221/0005] wo der Verurtheilte wohnt, oder bei Ausländern der Armencasse des Polizeidistricts, wo die Uebertretung begangen wurde, zufallen. Ausländer, die nicht dem deutschen Bundesgebiete angehören, haben auf den Schutz dieses Gesetzes nur in so weit Anspruch, als dieser Schutz in ihrem Vaterlande den bayerischen Unterthanen gewährt wird. _ München. Die Beschlagnahme der Druckschriften: 1) Gedichte aus dem ungedruckten Nachlasse des Grafen August von Platen-Hallermünde, 1839 (sie haben den letzten russisch-polnischen Kampf zum Gegenstand); 2) der deutsche Bundestag gegen das Ende des Jahres 1832, politische Skizze von Gustav Kombst, Straßburg 1836; 3) Manifest der polnisch-demokratischen Verbindung (ohne Druckort) 1838; 4) die Geißel, von Hartwich Hundt-Radovsky (erstes und zweites Heft), Straßburg 1832; 5) la Telin (Harpe) d'un Scandinave, – Furien von Harro-Harring, Straßburg 1839; 6) Predigt am Reformationsfeste 1838 in der Haupt- und Stadtkirche zu Weimar, gehalten von Dr. Johann Friedrich Röhr, ist vom königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden. (Bayer. Bl.) _ Darmstadt, 23 Jan. Unsere zweite Kammer der Stände hat sich heute auf vierzehn Tage vertagt. Es fehlt ihr an Stoff zur Arbeit, und sie wird ihn erst erhalten, wenn ihr Finanzausschuß den Bericht über die definitive Ausscheidung der Domänen in die Kammer gebracht hat. Indessen hat die Kammer heute noch die Wahl von fünf neuen Mitgliedern für gültig erklärt, so daß also dieselbe, nach mehrfacher Einbuße durch den Tod oder durch Auswanderung, wieder vollzählig ist. (Schwäb. M.) _ Coburg, 16 Jan. Unsere Landstände wurden so, wie sie jetzt in Folge der Ersetzungen und theilweise neuen Wahlen formirt sind, zu Anfang dieses Monats eröffnet, und beschäftigen sich nun mit ihren Aufgaben. Zum Landschaftsdirector wurde der Forstmeister außer Dienst, Frhr. von Wasmer, Besitzer des schönen Rittergutes Hassenberg dicht an der bayerischen Gränze, ernannt; zum Landschaftssyndicus oder Secretär Hofadvocat Pertsch, beide vielseitig gebildete, rechtliche Männer von jugendlich kräftigem Alter. Baron Stockmar, Rittergutsbesitzer von Oberfeinau, lehnte die Stelle als Landschaftsdirector ab, da seine Geschäfte ihn zu oft in Brüssel und London abhalten. Auch Frhr. v. Wangenheim, unter König Friedrich während der ersten Verhandlungen in Würtemberg über einen Verfassungsvertrag mit den alten Landständen Minister, dann Bundestagsgesandter, der bekanntlich seit Jahren hier wohnt, war als coburg. Rittergutsbesitzer gewählt, wurde aber nicht einberufen. – Der Herzog Ernst gab vor der Abreise unserer regierenden Herrschaften und der Prinzen nach Gotha ein prachtvolles Fest in seinem neuen Palais auf der Höhe vor der Stadt, zugleich zur Einweihung desselben. Der Herzog ging dann mit nach Gotha, und wird daselbst bis zur Abreise der Herrschaften nach London verweilen. Der Herzog Alexander bleibt noch längere Zeit bei den königlichen Schwiegereltern in Paris. (Fränk. M.) _ Gotha, 21 Jan. Gestern Nachmittag langte hier die englische Gesandtschaft an, welche Sr. Durchl. dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens, den Titel „königliche Hoheit“ und gewiß noch viel Schöneres überbringt. Die feierliche Auffahrt soll nächsten Donnerstag stattfinden. – In der verwichenen Nacht starb unser Staatsminister Hr. v. Carlowitz am Schlagflusse in der vollen Kraft des höheren Mannesalters. In ihm betrauert der Herzog nicht nur seinen Geheimen-Rath, sondern auch seinen Freund. Für den Herzog ist dieß ein großer Verlust; ob auch für das Land, muß die Folge lehren. (Würzb. Z.) Preußen. In einem Schreiben aus Berlin vom 17 Jan. heißt es: „Fürst Pückler-Muskau hatte auf seiner Reise durch das gelobte Land acht Tage lang bei „der Königin der Wüste,“ Lady Esther Stanhope, verweilt. Sie hat dem Fürsten in ihrem Tode vom Libanon her noch ihren letzten Gruß nachgerufen und ihm ein großes Vermächtniß von außerordentlichen Kunstschätzen, Alterthümern und Merkwürdigkeiten im Testament ausgesetzt. Selbst die berühmten Messiaspferde werden nach Muskau wandern.“ (Nordd. Bl.) _ Berlin, 22 Jan. Die Schwierigkeiten, welche noch immer der Berlin-Sächsischen Eisenbahn durch die verzögerte Abtretung eines dicht bei Berlin gelegenen Grundstückes, das bisher zu einem Exercierplatze benutzt ward, entgegenstanden, sind nunmehr durch die Entscheidung des Königs beseitigt worden. Se. Maj. haben verfügt, daß den Eisenbahnunternehmern so viel Grund und Boden, als sie von jenem Exercierplatze bedürfen, überlassen werden soll, und daß sie dafür entweder eine Entschädigung an Terrain auf der andern Seite jenes Platzes, oder eine mäßige Geldvergütung zu leisten haben. Nicht minder, als durch diese königliche Anordnung, ist das industrielle Publicum durch eine Bekanntmachung erfreut, die in der letzten Nummer des hiesigen „Centralblattes der Gewerbe- und Handelsstatistik“ in Bezug auf die projectirte Berlin-Breslauer Eisenbahn erschienen, welche großartige Unternehmung, allem Anschein nach, zu Stande kommen wird. Es hat sich hier bereits mit Genehmigung des Finanzministeriums ein Vorstand gebildet, der die Sache betreibt und fernere Actienunterzeichnungen aufnimmt. Dieser hat an alle Capitalisten eine Aufforderung erlassen, „den Beweis zu führen, daß auch bei uns noch Männer leben, welche nicht alle gigantischen Speculationen auf heimischem Boden nur fremder Industrie überlassen, sondern dem Beispiele nacheifern, das Se. kais. Hoh. der Erzherzog Johann von Oesterreich durch Förderung der Triester Bahn so glänzend gegeben hat.“ Dem Plane nach soll die Bahn nach 25 Jahren ihres Bestehens dem Staate als alleiniges Eigenthum zufallen, und derselbe noch während dieser Zeit für das Postregal durch eine auf Reisende und Transportgüter zu legende kleine Abgabe entschädigt werden. Dagegen soll der Staat den Beitretenden nicht nur 4 Proc. Zinsen und die Rückzahlung des Capitals binnen 25 Jahren, so wie die Erhebung der etwanigen Dividende zusichern, sondern es sollen den Actionnären auch noch besondere Prämien in Form von Loosrenten gewährt werden. Die Kosten der Bahn, welche man „große preußische Friedrich-Wilhelms-Bahn“ nennen zu dürfen hofft, werden auf 9 bis 10 Millionen Thaler angeschlagen, die man unter obigen Gewährleistungen leicht zusammen zu bringen denkt. Kommt das Unternehmen zu Stande, so ist wohl auch nicht zu zweifeln, daß alsdann bald die Linie von Breslau bis zur Wien-Bochnia-Bahn (an der schlesischen Gränze) verlängert und so eine Eisenbahn von Berlin bis Wien hergestellt wird. Ostsee und adriatisches Meer könnten dann in der That nahe an einander rücken. Dagegen hofft man, daß sich unsere Capitalisten nicht dazu hergeben werden, das Geld zu der auf den Ruin der preußischen Ostseeprovinzen berechneten Eisenbahn vom Niemen nach Libau darzuleihen. Zwar wird versichert, daß zu diesem Behufe zwei hiesige Bankiers, der eine nach Warschau und der andere nach St. Petersburg gereist seyen, doch zweifelt man nicht, daß die Aeltesten der Kaufmannschaft an der hiesigen Börse kein neues Staatspapier dulden werden, welches direct oder indirect jenen Zweck hätte.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 28. Augsburg, 28. Januar 1840, S. 0221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_028_18400128/5>, abgerufen am 28.11.2024.