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Allgemeine Zeitung. Nr. 24. Augsburg, 24. Januar 1840.

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und ein Gegenvorschlag von unserer Seite, einschließlich einer Vorkehr zur gewissen und definitiven Uebereinkunft über die streitigen Gränzmarken, liegt jetzt der brittischen Regierung zur Erwägung vor. Gebührende Rücksicht auf die kitzliche Natur dieser Frage und auf die erklärliche Ungeduld des Staates Maine nicht minder, als die Ueberzeugung, daß die Unterhandlungen sich bereits länger hinausgezogen haben, als von Seite der einen und andern Regierung klug war, haben mich zu dem Glauben gebracht, daß man den jetzigen günstigen Augenblick keinesfalls vorübergehen lassen dürfe, ohne die Frage für immer zur Ruhe zu legen. Ich hege die Zuversicht, daß die Regierung Ihrer britannischen Majestät die Sache von demselben Gesichtspunkt auffassen wird, denn ich bin überzeugt, daß sie eine gütliche Beendigung des Streits ebenso innig und aufrichtig wünscht. Zu den inneren Schwierigkeiten bei Streitfragen über Gränzlinien, namentlich solche, die in unbewohnten und nur theilweise bekannten Gegenden zu ziehen sind, gesellt sich in unserem Lande noch eine Schwierigkeit, eine nothwendig aus unserer Verfassung hervorgehende, der gemäß die Generalregierung über die Particularinteressen der Einzelstaaten, an deren Marken diese Gränzlinien gezogen werden sollen, als gesetzliches Organ zu unterhandeln und zu entscheiden hat. Um eine andere Controvers, in welcher die Regierung eines unserer Einzelstaaten die Zuratheziehung ihrer Wünsche mit Recht verlangen könnte, zu vermeiden, habe ich es für nöthig erachtet, die Aufmerksamkeit der brittischen Regierung auf einen andern Theil unserer zusammenstoßenden Gebiete zu lenken, dessen Vertheilung noch auszugleichen bleibt. Ich meine die Gränzlinie vom Anfang des Oberen Sees (Lake Superior) bis an den nordwestlichsten Punkt des Wäldersees (Lake of the woods),*) über deren Festsetzung Stipulationen im 7. Artikel des Genter Vertrags zu finden sind. Da die von beiden Regierungen ernannten Commissarien über die Auslegung der bezüglichen Stipulationen sich nicht vereinbaren konnten, so sollen jetzt diese Differenzen an das vermittelnde Schiedsgericht irgend eines befreundeten Souveräns oder Staats verwiesen werden. Die streitigen Punkte sollten ausgeglichen und die Gränzlinien genau bezeichnet werden, ehe noch das Territorium, um dessen eine Gränzseite es sich hier handelt, als ein Staat in die Union mit eintritt. Ich rechne in dieser Hinsicht vertrauensvoll auf die aufrichtige Mitwirkung der brittischen Regierung. - Man hat allen Grund zu glauben, daß Ruhestörungen, gleich denen, welche in letzter Zeit die brittische Nachbarprovinz bewegten, nicht abermals die Quelle von Gränzerstreitigkeiten werden, noch der Fortdauer jenes guten Einverständnisses Hindernisse in den Weg legen werden, dessen Aufrechthaltung Großbritanniens und der Vereinigten Staaten gegenseitiges Interesse erheischt. Innerhalb der brittischen Colonien selbst ist die Ruhe wieder hergestellt, und an unserer Gränze hat jene fehlgreifende Sympathie zu Gunsten dessen, was man fälschlich als eine allgemeine Erhebung für Volksrechte ansah, bei der geringen Anzahl unserer mindererfahrenen Bürger, die sich durch diesen Wahn in einigen Fällen hinreißen ließen, zu einer vernünftigen Abneigung gegen alle Einmischung in die inneren Angelegenheiten unserer Nachbarn sich ernüchtert. Das Volk der Vereinigten Staaten fühlt eine warme Theilnahme, und wird sie hoffentlich immer fühlen für den glücklichen Erfolg aller derjenigen, die mit aufrichtigem Willen eine Verbesserung des politischen Zustands der Menschheit anstreben. Dieses edelmüthige Mitgefühl hegt unser Volk für die entferntesten Nationen; natürlich war es daher, daß es mit um so größerer Wärme für seine unmittelbaren Nachbarn erwachte. Aber dem Charakter der Amerikaner, als einer Staatsgesellschaft, ist es nicht gemäß, die Befriedigung dieser Gefühle in Handlungen zu suchen, die ihre Bürgerpflicht verletzen, den Frieden ihres Vaterlands gefährden und es mit der Makel des Treubruchs gegen fremde Nationen beflecken könnten. Wenn jedoch in dem Eifer, Andern Wohlthaten zu erzeigen, die Amerikaner einmal die ihnen als Staatsbürgern obliegenden, bleibenden Verpflichtungen aus den Augen zu verlieren scheinen, so dauert ihr Irrthum selten lang. Nach allen mir zugekommenen Berichten, und zum Theil nach persönlicher Beobachtung bin ich überzeugt, daß jetzt keiner mehr hoffen kann, sich bei solchen Unternehmungen zu betheiligen, ohne, außer den strengsten Strafen des Gesetzes, zugleich auch die öffentliche Entrüstung auf sich zu ziehen. Neuerliche Berichte lassen mich auch hoffen, daß die Auswanderer aus Ihrer Maj. Provinzen, welche Zuflucht innerhalb unserer Gränzen gesucht haben, geneigt sind, friedfertige Ansiedler zu werden und sich aller Attentate zur Gefährdung des Friedens dieses Landes, das ihnen ein Asyl gewährt, zu enthalten. Bei einem Rückblick auf die Vorgänge zu beiden Seiten der Gränze ist es erfreulich, zu bemerken, daß in fast jedem Beschwerdefall gegen unser Land die Spur der betreffenden Vergehungen sich auf solche herüber geflüchtete Auswanderer aus den brittischen Provinzen zurückführen ließ. In den wenigen Fällen, wo sie von Bürgern der Vereinigten Staaten unterstützt wurden, waren die Handlungen dieser irregeführten Menschen nicht nur in geradem Widerspruch mit den Gesetzen und wohlbekannten Wünschen ihrer Regierung, sondern fanden auch entschiedene Mißbilligung bei dem Volke der Vereinigten Staaten. Mit Bedauern deute ich auf das Erscheinen eines von diesem verschiedenen Geistes unter Ihrer Maj. Unterthanen in den Canadas hin. Die dort so häufig ausgedrückten Gesinnungen der Feindseligkeit gegen unser Volk und unsere Institutionen und die Mißachtung unserer Rechte, die bei einigen Gelegenheiten sich kundgab, wurden, wie ich leider sagen muß, von dem Volk und selbst von einigen untergeordneten Localbehörden der Provinzen mit Beifall und Aufmunterung belohnt. Die obersten Beamten in Canada hegten glücklicherweise nicht gleiche Gesinnung, und sie haben wahrscheinlich Excesse verhütet, die für den Frieden beider Länder hätten verderblich werden müssen. Ich sehe mit Verlangen der Periode entgegen, wo alle die Transactionen, die aus diesem Stand unserer Angelegenheiten entsprangen, und den Stoff zu Beschwerden und Remonstrationen bildeten, von beiden Regierungen gründlich untersucht und die geeigneten Genugthuungen, da wo eine oder die andere Seite solche schuldig ist, geleistet seyn werden.

(Fortsetzung folgt.)

Großbritannien.

Ueber den neulich angezogenen Artikel des ministeriellen Globe, welcher die päpstliche Bulle gegen den Sklavenhandel dem Einflusse eines brittischen Repräsentanten in Rom zuschrieb, wird in den Londoner Blättern eine Polemik geführt. Seit Lord Castlemaine unter Jakob II hatte England keinen Gesandten in Rom, und die sogenannten Prämunire-Gesetze, welche bereits aus den angelsächsischen Zeiten herrühren, stehen jedem directen Verkehr mit Rom, so wie jeder Anerkennung päpstlicher Autorität zum Nachtheil der brittischen Krone, im

*) Nämlich vom großen Oberen See an nordwestlich längs dem zu den Vereinigten Staaten gehörigen Huronendistrict und dem Rainy-See bis an den kleinen Wood-See, den man auf unsern Karten als ganz in der brittischen Hudsonia liegend und nur mit seinem südlichsten Ende an die Vereinigten Staaten anstoßend verzeichnet findet.


und ein Gegenvorschlag von unserer Seite, einschließlich einer Vorkehr zur gewissen und definitiven Uebereinkunft über die streitigen Gränzmarken, liegt jetzt der brittischen Regierung zur Erwägung vor. Gebührende Rücksicht auf die kitzliche Natur dieser Frage und auf die erklärliche Ungeduld des Staates Maine nicht minder, als die Ueberzeugung, daß die Unterhandlungen sich bereits länger hinausgezogen haben, als von Seite der einen und andern Regierung klug war, haben mich zu dem Glauben gebracht, daß man den jetzigen günstigen Augenblick keinesfalls vorübergehen lassen dürfe, ohne die Frage für immer zur Ruhe zu legen. Ich hege die Zuversicht, daß die Regierung Ihrer britannischen Majestät die Sache von demselben Gesichtspunkt auffassen wird, denn ich bin überzeugt, daß sie eine gütliche Beendigung des Streits ebenso innig und aufrichtig wünscht. Zu den inneren Schwierigkeiten bei Streitfragen über Gränzlinien, namentlich solche, die in unbewohnten und nur theilweise bekannten Gegenden zu ziehen sind, gesellt sich in unserem Lande noch eine Schwierigkeit, eine nothwendig aus unserer Verfassung hervorgehende, der gemäß die Generalregierung über die Particularinteressen der Einzelstaaten, an deren Marken diese Gränzlinien gezogen werden sollen, als gesetzliches Organ zu unterhandeln und zu entscheiden hat. Um eine andere Controvers, in welcher die Regierung eines unserer Einzelstaaten die Zuratheziehung ihrer Wünsche mit Recht verlangen könnte, zu vermeiden, habe ich es für nöthig erachtet, die Aufmerksamkeit der brittischen Regierung auf einen andern Theil unserer zusammenstoßenden Gebiete zu lenken, dessen Vertheilung noch auszugleichen bleibt. Ich meine die Gränzlinie vom Anfang des Oberen Sees (Lake Superior) bis an den nordwestlichsten Punkt des Wäldersees (Lake of the woods),*) über deren Festsetzung Stipulationen im 7. Artikel des Genter Vertrags zu finden sind. Da die von beiden Regierungen ernannten Commissarien über die Auslegung der bezüglichen Stipulationen sich nicht vereinbaren konnten, so sollen jetzt diese Differenzen an das vermittelnde Schiedsgericht irgend eines befreundeten Souveräns oder Staats verwiesen werden. Die streitigen Punkte sollten ausgeglichen und die Gränzlinien genau bezeichnet werden, ehe noch das Territorium, um dessen eine Gränzseite es sich hier handelt, als ein Staat in die Union mit eintritt. Ich rechne in dieser Hinsicht vertrauensvoll auf die aufrichtige Mitwirkung der brittischen Regierung. – Man hat allen Grund zu glauben, daß Ruhestörungen, gleich denen, welche in letzter Zeit die brittische Nachbarprovinz bewegten, nicht abermals die Quelle von Gränzerstreitigkeiten werden, noch der Fortdauer jenes guten Einverständnisses Hindernisse in den Weg legen werden, dessen Aufrechthaltung Großbritanniens und der Vereinigten Staaten gegenseitiges Interesse erheischt. Innerhalb der brittischen Colonien selbst ist die Ruhe wieder hergestellt, und an unserer Gränze hat jene fehlgreifende Sympathie zu Gunsten dessen, was man fälschlich als eine allgemeine Erhebung für Volksrechte ansah, bei der geringen Anzahl unserer mindererfahrenen Bürger, die sich durch diesen Wahn in einigen Fällen hinreißen ließen, zu einer vernünftigen Abneigung gegen alle Einmischung in die inneren Angelegenheiten unserer Nachbarn sich ernüchtert. Das Volk der Vereinigten Staaten fühlt eine warme Theilnahme, und wird sie hoffentlich immer fühlen für den glücklichen Erfolg aller derjenigen, die mit aufrichtigem Willen eine Verbesserung des politischen Zustands der Menschheit anstreben. Dieses edelmüthige Mitgefühl hegt unser Volk für die entferntesten Nationen; natürlich war es daher, daß es mit um so größerer Wärme für seine unmittelbaren Nachbarn erwachte. Aber dem Charakter der Amerikaner, als einer Staatsgesellschaft, ist es nicht gemäß, die Befriedigung dieser Gefühle in Handlungen zu suchen, die ihre Bürgerpflicht verletzen, den Frieden ihres Vaterlands gefährden und es mit der Makel des Treubruchs gegen fremde Nationen beflecken könnten. Wenn jedoch in dem Eifer, Andern Wohlthaten zu erzeigen, die Amerikaner einmal die ihnen als Staatsbürgern obliegenden, bleibenden Verpflichtungen aus den Augen zu verlieren scheinen, so dauert ihr Irrthum selten lang. Nach allen mir zugekommenen Berichten, und zum Theil nach persönlicher Beobachtung bin ich überzeugt, daß jetzt keiner mehr hoffen kann, sich bei solchen Unternehmungen zu betheiligen, ohne, außer den strengsten Strafen des Gesetzes, zugleich auch die öffentliche Entrüstung auf sich zu ziehen. Neuerliche Berichte lassen mich auch hoffen, daß die Auswanderer aus Ihrer Maj. Provinzen, welche Zuflucht innerhalb unserer Gränzen gesucht haben, geneigt sind, friedfertige Ansiedler zu werden und sich aller Attentate zur Gefährdung des Friedens dieses Landes, das ihnen ein Asyl gewährt, zu enthalten. Bei einem Rückblick auf die Vorgänge zu beiden Seiten der Gränze ist es erfreulich, zu bemerken, daß in fast jedem Beschwerdefall gegen unser Land die Spur der betreffenden Vergehungen sich auf solche herüber geflüchtete Auswanderer aus den brittischen Provinzen zurückführen ließ. In den wenigen Fällen, wo sie von Bürgern der Vereinigten Staaten unterstützt wurden, waren die Handlungen dieser irregeführten Menschen nicht nur in geradem Widerspruch mit den Gesetzen und wohlbekannten Wünschen ihrer Regierung, sondern fanden auch entschiedene Mißbilligung bei dem Volke der Vereinigten Staaten. Mit Bedauern deute ich auf das Erscheinen eines von diesem verschiedenen Geistes unter Ihrer Maj. Unterthanen in den Canadas hin. Die dort so häufig ausgedrückten Gesinnungen der Feindseligkeit gegen unser Volk und unsere Institutionen und die Mißachtung unserer Rechte, die bei einigen Gelegenheiten sich kundgab, wurden, wie ich leider sagen muß, von dem Volk und selbst von einigen untergeordneten Localbehörden der Provinzen mit Beifall und Aufmunterung belohnt. Die obersten Beamten in Canada hegten glücklicherweise nicht gleiche Gesinnung, und sie haben wahrscheinlich Excesse verhütet, die für den Frieden beider Länder hätten verderblich werden müssen. Ich sehe mit Verlangen der Periode entgegen, wo alle die Transactionen, die aus diesem Stand unserer Angelegenheiten entsprangen, und den Stoff zu Beschwerden und Remonstrationen bildeten, von beiden Regierungen gründlich untersucht und die geeigneten Genugthuungen, da wo eine oder die andere Seite solche schuldig ist, geleistet seyn werden.

(Fortsetzung folgt.)

Großbritannien.

Ueber den neulich angezogenen Artikel des ministeriellen Globe, welcher die päpstliche Bulle gegen den Sklavenhandel dem Einflusse eines brittischen Repräsentanten in Rom zuschrieb, wird in den Londoner Blättern eine Polemik geführt. Seit Lord Castlemaine unter Jakob II hatte England keinen Gesandten in Rom, und die sogenannten Prämunire-Gesetze, welche bereits aus den angelsächsischen Zeiten herrühren, stehen jedem directen Verkehr mit Rom, so wie jeder Anerkennung päpstlicher Autorität zum Nachtheil der brittischen Krone, im

*) Nämlich vom großen Oberen See an nordwestlich längs dem zu den Vereinigten Staaten gehörigen Huronendistrict und dem Rainy-See bis an den kleinen Wood-See, den man auf unsern Karten als ganz in der brittischen Hudsonia liegend und nur mit seinem südlichsten Ende an die Vereinigten Staaten anstoßend verzeichnet findet.
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Zu den inneren Schwierigkeiten bei Streitfragen über Gränzlinien, namentlich solche, die in unbewohnten und nur theilweise bekannten Gegenden zu ziehen sind, gesellt sich in unserem Lande noch eine Schwierigkeit, eine nothwendig aus unserer Verfassung hervorgehende, der gemäß die Generalregierung über die Particularinteressen der Einzelstaaten, an deren Marken diese Gränzlinien gezogen werden sollen, als gesetzliches Organ zu unterhandeln und zu entscheiden hat. Um eine andere Controvers, in welcher die Regierung eines unserer Einzelstaaten die Zuratheziehung ihrer Wünsche mit Recht verlangen könnte, zu vermeiden, habe ich es für nöthig erachtet, die Aufmerksamkeit der brittischen Regierung auf einen andern Theil unserer zusammenstoßenden Gebiete zu lenken, dessen Vertheilung noch auszugleichen bleibt. 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Innerhalb der brittischen Colonien selbst ist die Ruhe wieder hergestellt, und an unserer Gränze hat jene fehlgreifende Sympathie zu Gunsten dessen, was man fälschlich als eine allgemeine Erhebung für Volksrechte ansah, bei der geringen Anzahl unserer mindererfahrenen Bürger, die sich durch diesen Wahn in einigen Fällen hinreißen ließen, zu einer vernünftigen Abneigung gegen alle Einmischung in die inneren Angelegenheiten unserer Nachbarn sich ernüchtert. Das Volk der Vereinigten Staaten fühlt eine warme Theilnahme, und wird sie hoffentlich immer fühlen für den glücklichen Erfolg aller derjenigen, die mit aufrichtigem Willen eine Verbesserung des politischen Zustands der Menschheit anstreben. Dieses edelmüthige Mitgefühl hegt unser Volk für die entferntesten Nationen; natürlich war es daher, daß es mit um so größerer Wärme für seine unmittelbaren Nachbarn erwachte. Aber dem Charakter der Amerikaner, als einer Staatsgesellschaft, ist es nicht gemäß, die Befriedigung dieser Gefühle in Handlungen zu suchen, die ihre Bürgerpflicht verletzen, den Frieden ihres Vaterlands gefährden und es mit der Makel des Treubruchs gegen fremde Nationen beflecken könnten. Wenn jedoch in dem Eifer, Andern Wohlthaten zu erzeigen, die Amerikaner einmal die ihnen als Staatsbürgern obliegenden, bleibenden Verpflichtungen aus den Augen zu verlieren scheinen, so dauert ihr Irrthum selten lang. Nach allen mir zugekommenen Berichten, und zum Theil nach persönlicher Beobachtung bin ich überzeugt, daß jetzt keiner mehr hoffen kann, sich bei solchen Unternehmungen zu betheiligen, ohne, außer den strengsten Strafen des Gesetzes, zugleich auch die öffentliche Entrüstung auf sich zu ziehen. Neuerliche Berichte lassen mich auch hoffen, daß die Auswanderer aus Ihrer Maj. Provinzen, welche Zuflucht innerhalb unserer Gränzen gesucht haben, geneigt sind, friedfertige Ansiedler zu werden und sich aller Attentate zur Gefährdung des Friedens dieses Landes, das ihnen ein Asyl gewährt, zu enthalten. Bei einem Rückblick auf die Vorgänge zu beiden Seiten der Gränze ist es erfreulich, zu bemerken, daß in fast jedem Beschwerdefall gegen unser Land die Spur der betreffenden Vergehungen sich auf solche herüber geflüchtete Auswanderer aus den brittischen Provinzen zurückführen ließ. In den wenigen Fällen, wo sie von Bürgern der Vereinigten Staaten unterstützt wurden, waren die Handlungen dieser irregeführten Menschen nicht nur in geradem Widerspruch mit den Gesetzen und wohlbekannten Wünschen ihrer Regierung, sondern fanden auch entschiedene Mißbilligung bei dem Volke der Vereinigten Staaten. Mit Bedauern deute ich auf das Erscheinen eines von diesem verschiedenen Geistes unter Ihrer Maj. Unterthanen in den Canadas hin. Die dort so häufig ausgedrückten Gesinnungen der Feindseligkeit gegen unser Volk und unsere Institutionen und die Mißachtung unserer Rechte, die bei einigen Gelegenheiten sich kundgab, wurden, wie ich leider sagen muß, von dem Volk und selbst von einigen untergeordneten Localbehörden der Provinzen mit Beifall und Aufmunterung belohnt. Die obersten Beamten in Canada hegten glücklicherweise nicht gleiche Gesinnung, und <hi rendition="#g">sie</hi> haben wahrscheinlich Excesse verhütet, die für den Frieden beider Länder hätten verderblich werden müssen. Ich sehe mit Verlangen der Periode entgegen, wo alle die Transactionen, die aus diesem Stand unserer Angelegenheiten entsprangen, und den Stoff zu Beschwerden und Remonstrationen bildeten, von beiden Regierungen gründlich untersucht und die geeigneten Genugthuungen, da wo eine oder die andere Seite solche schuldig ist, geleistet seyn werden.</p><lb/>
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[0189/0013] und ein Gegenvorschlag von unserer Seite, einschließlich einer Vorkehr zur gewissen und definitiven Uebereinkunft über die streitigen Gränzmarken, liegt jetzt der brittischen Regierung zur Erwägung vor. Gebührende Rücksicht auf die kitzliche Natur dieser Frage und auf die erklärliche Ungeduld des Staates Maine nicht minder, als die Ueberzeugung, daß die Unterhandlungen sich bereits länger hinausgezogen haben, als von Seite der einen und andern Regierung klug war, haben mich zu dem Glauben gebracht, daß man den jetzigen günstigen Augenblick keinesfalls vorübergehen lassen dürfe, ohne die Frage für immer zur Ruhe zu legen. Ich hege die Zuversicht, daß die Regierung Ihrer britannischen Majestät die Sache von demselben Gesichtspunkt auffassen wird, denn ich bin überzeugt, daß sie eine gütliche Beendigung des Streits ebenso innig und aufrichtig wünscht. Zu den inneren Schwierigkeiten bei Streitfragen über Gränzlinien, namentlich solche, die in unbewohnten und nur theilweise bekannten Gegenden zu ziehen sind, gesellt sich in unserem Lande noch eine Schwierigkeit, eine nothwendig aus unserer Verfassung hervorgehende, der gemäß die Generalregierung über die Particularinteressen der Einzelstaaten, an deren Marken diese Gränzlinien gezogen werden sollen, als gesetzliches Organ zu unterhandeln und zu entscheiden hat. Um eine andere Controvers, in welcher die Regierung eines unserer Einzelstaaten die Zuratheziehung ihrer Wünsche mit Recht verlangen könnte, zu vermeiden, habe ich es für nöthig erachtet, die Aufmerksamkeit der brittischen Regierung auf einen andern Theil unserer zusammenstoßenden Gebiete zu lenken, dessen Vertheilung noch auszugleichen bleibt. Ich meine die Gränzlinie vom Anfang des Oberen Sees (Lake Superior) bis an den nordwestlichsten Punkt des Wäldersees (Lake of the woods), *) über deren Festsetzung Stipulationen im 7. Artikel des Genter Vertrags zu finden sind. Da die von beiden Regierungen ernannten Commissarien über die Auslegung der bezüglichen Stipulationen sich nicht vereinbaren konnten, so sollen jetzt diese Differenzen an das vermittelnde Schiedsgericht irgend eines befreundeten Souveräns oder Staats verwiesen werden. Die streitigen Punkte sollten ausgeglichen und die Gränzlinien genau bezeichnet werden, ehe noch das Territorium, um dessen eine Gränzseite es sich hier handelt, als ein Staat in die Union mit eintritt. Ich rechne in dieser Hinsicht vertrauensvoll auf die aufrichtige Mitwirkung der brittischen Regierung. – Man hat allen Grund zu glauben, daß Ruhestörungen, gleich denen, welche in letzter Zeit die brittische Nachbarprovinz bewegten, nicht abermals die Quelle von Gränzerstreitigkeiten werden, noch der Fortdauer jenes guten Einverständnisses Hindernisse in den Weg legen werden, dessen Aufrechthaltung Großbritanniens und der Vereinigten Staaten gegenseitiges Interesse erheischt. Innerhalb der brittischen Colonien selbst ist die Ruhe wieder hergestellt, und an unserer Gränze hat jene fehlgreifende Sympathie zu Gunsten dessen, was man fälschlich als eine allgemeine Erhebung für Volksrechte ansah, bei der geringen Anzahl unserer mindererfahrenen Bürger, die sich durch diesen Wahn in einigen Fällen hinreißen ließen, zu einer vernünftigen Abneigung gegen alle Einmischung in die inneren Angelegenheiten unserer Nachbarn sich ernüchtert. Das Volk der Vereinigten Staaten fühlt eine warme Theilnahme, und wird sie hoffentlich immer fühlen für den glücklichen Erfolg aller derjenigen, die mit aufrichtigem Willen eine Verbesserung des politischen Zustands der Menschheit anstreben. Dieses edelmüthige Mitgefühl hegt unser Volk für die entferntesten Nationen; natürlich war es daher, daß es mit um so größerer Wärme für seine unmittelbaren Nachbarn erwachte. Aber dem Charakter der Amerikaner, als einer Staatsgesellschaft, ist es nicht gemäß, die Befriedigung dieser Gefühle in Handlungen zu suchen, die ihre Bürgerpflicht verletzen, den Frieden ihres Vaterlands gefährden und es mit der Makel des Treubruchs gegen fremde Nationen beflecken könnten. Wenn jedoch in dem Eifer, Andern Wohlthaten zu erzeigen, die Amerikaner einmal die ihnen als Staatsbürgern obliegenden, bleibenden Verpflichtungen aus den Augen zu verlieren scheinen, so dauert ihr Irrthum selten lang. Nach allen mir zugekommenen Berichten, und zum Theil nach persönlicher Beobachtung bin ich überzeugt, daß jetzt keiner mehr hoffen kann, sich bei solchen Unternehmungen zu betheiligen, ohne, außer den strengsten Strafen des Gesetzes, zugleich auch die öffentliche Entrüstung auf sich zu ziehen. Neuerliche Berichte lassen mich auch hoffen, daß die Auswanderer aus Ihrer Maj. Provinzen, welche Zuflucht innerhalb unserer Gränzen gesucht haben, geneigt sind, friedfertige Ansiedler zu werden und sich aller Attentate zur Gefährdung des Friedens dieses Landes, das ihnen ein Asyl gewährt, zu enthalten. Bei einem Rückblick auf die Vorgänge zu beiden Seiten der Gränze ist es erfreulich, zu bemerken, daß in fast jedem Beschwerdefall gegen unser Land die Spur der betreffenden Vergehungen sich auf solche herüber geflüchtete Auswanderer aus den brittischen Provinzen zurückführen ließ. In den wenigen Fällen, wo sie von Bürgern der Vereinigten Staaten unterstützt wurden, waren die Handlungen dieser irregeführten Menschen nicht nur in geradem Widerspruch mit den Gesetzen und wohlbekannten Wünschen ihrer Regierung, sondern fanden auch entschiedene Mißbilligung bei dem Volke der Vereinigten Staaten. Mit Bedauern deute ich auf das Erscheinen eines von diesem verschiedenen Geistes unter Ihrer Maj. Unterthanen in den Canadas hin. Die dort so häufig ausgedrückten Gesinnungen der Feindseligkeit gegen unser Volk und unsere Institutionen und die Mißachtung unserer Rechte, die bei einigen Gelegenheiten sich kundgab, wurden, wie ich leider sagen muß, von dem Volk und selbst von einigen untergeordneten Localbehörden der Provinzen mit Beifall und Aufmunterung belohnt. Die obersten Beamten in Canada hegten glücklicherweise nicht gleiche Gesinnung, und sie haben wahrscheinlich Excesse verhütet, die für den Frieden beider Länder hätten verderblich werden müssen. Ich sehe mit Verlangen der Periode entgegen, wo alle die Transactionen, die aus diesem Stand unserer Angelegenheiten entsprangen, und den Stoff zu Beschwerden und Remonstrationen bildeten, von beiden Regierungen gründlich untersucht und die geeigneten Genugthuungen, da wo eine oder die andere Seite solche schuldig ist, geleistet seyn werden. (Fortsetzung folgt.) Großbritannien. London, 14 Jan. Ueber den neulich angezogenen Artikel des ministeriellen Globe, welcher die päpstliche Bulle gegen den Sklavenhandel dem Einflusse eines brittischen Repräsentanten in Rom zuschrieb, wird in den Londoner Blättern eine Polemik geführt. Seit Lord Castlemaine unter Jakob II hatte England keinen Gesandten in Rom, und die sogenannten Prämunire-Gesetze, welche bereits aus den angelsächsischen Zeiten herrühren, stehen jedem directen Verkehr mit Rom, so wie jeder Anerkennung päpstlicher Autorität zum Nachtheil der brittischen Krone, im *) Nämlich vom großen Oberen See an nordwestlich längs dem zu den Vereinigten Staaten gehörigen Huronendistrict und dem Rainy-See bis an den kleinen Wood-See, den man auf unsern Karten als ganz in der brittischen Hudsonia liegend und nur mit seinem südlichsten Ende an die Vereinigten Staaten anstoßend verzeichnet findet.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 24. Augsburg, 24. Januar 1840, S. 0189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_024_18400124/13>, abgerufen am 21.11.2024.