Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 17. Augsburg, 17. Januar 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

auf alle unter grundherrlicher Jurisdiction stehenden Urbarial-, Contractual-, oder privilegirten nicht adeligen Ortsbewohner und deren Erbschaftsfälle - hinsichtlich des unbeweglichen Urbarialvermögens aber auch auf Adelige gleichförmig ausgedehnt. Da indeß dieses Gesetz keine rückwirkende Kraft äußern soll, so sind nur jene Erbschaften und Theilungen darnach zu entscheiden, welche nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes sich ereignen; die bisher geschehenen Theilungen aber, die in Gemäßheit anderer Ortsgebräuche gehörig verhandelt wurden, können im Sinne dieses Gesetzes nicht mehr aufgelöst werden.

[117-18]

Erklärung.

Die schamlosen Angriffe des Hrn. M. G. Saphir auf meinen Ruf als Mensch und Bürger sind von der Art, daß ich sie nicht mit Stillschweigen hinnehmen kann. Jeder Ehrenmann wird mit mir den tiefsten Ekel vor der Veröffentlichung von Privatangelegenheiten empfinden, aber gegen Hrn. Saphir kann man sich keiner andern als seiner eigenen Waffen bedienen. Der "Hamburger Telegraph für Deutschland" wird in seinen nächsten Nummern eine detaillirte Auseinandersetzung der Ursachen unseres Zerwürfnisses enthalten. - Hamburg, den 7 Januar 1840.

Uffo Horn, m. p.

[126-27]

Venediger Handelsgesellschaft.

In Bezug auf die am 30 December v. J. in Nro. 364 dieser Blätter erfolgte Ankündigung, die Gründung einer Handelsgesellschaft in Venedig betreffend, wird hiemit bekannt gemacht, daß die Unterzeichnungen auf Actien zu dieser Unternehmung bereits so weit gediehen sind, daß dieselbe in kurzem nach Artikel 3 der Statuten in Activität treten kann, und die Register zur Vormerkung auf diese Actien
in Mailand bei HH. Galli & Brambilla,
in Wien bei Hrn. S. G. Sina,
in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur,
Agenten der Gesellschaft,
mit dem 31 Januar 1840 geschlossen werden.

[98-100]

Vorladung.

Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen.

Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum
Mittwoch den 26 Februar 1840,
oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden.

Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben.

Würzburg, am 31 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

A. D.

Schneider.

Oppmann.

[45-47]

Versteigerung.

Montag den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen.

München, den 2 Januar 1840.

Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz.

[128]

Bekanntmachung.

Die beiden Söhne des weiland fürstlich Bamberg'schen Hoftrompeters Johann Georg Nußbammer dahier
a) Johann Sebastian Nußbammer, geb. den 20 Januar 1770, angeblich im Jahre 1787 in französische Kriegsdienste getreten,
b) Heinrich Christoph Nußbammer, geb. den 8 October 1773, angeblich als Friseur nach Oesterreich gewandert,
sind über 40 Jahre von hier abwesend, ohne von ihrem Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben.

Dieselben oder deren Leibeserben werden daher anmit aufgefordert, sich binnen
sechs Monaten,
von heute an, zur Empfangnahme ihres unter Verwaltung stehenden Vermögens von 157 fl. 13 1/2 kr. diesseits um so gewisser zu melden, als dasselbe außerdem ihren sich legitimirenden nächsten Verwandten zum Genusse gegen Caution hinausgegeben werden würde.

Bamberg, den 13 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Dangl.

Rüdel.

[129-31]

Aufforderung.

Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben.

Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen.

Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert,
binnen 5 Monaten a dato
entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird.

Haßfurth, den 26 December 1839.

Königliches Landgericht.

Greser, Landrichter.

[96]

Amortisations - Erkenntniß.

Die gemäß diesseitiger Edictalcitation vom 19 Julius 1839 aufgeforderten Inhaber der zu Verlust gegangenen, verschiedenen diesseitigen Stiftungen angehörigen, Staats-Schuldurkunden haben dieselben seither dießorts weder vorgewiesen, noch hat Jemand hierauf rechtliche Ansprüche gemacht.

Dem angedrohten Präjudize gemäß werden daher diese Urkunden hiemit für wirkungslos erklärt.

Dachau, den 24 December 1839.

Königliches Landgericht Dachau.

Eder.

[97]

Amortisations - Erkenntniß.

Nachdem auf die Edictalladung vom 19 Julius 1839 in Betreff der zu Verlust gegangenen Staats-Schuldurkunden bezüglich auf ein Capital von 1500 fl., welches der Pfarrkirche und Bruderschaftsstiftung Kreuzholzhausen angehört, bisher Niemand einen rechtlichen Anspruch geltend gemacht, auch der unbekannte Inhaber dieser Urkunden sich dießorts nicht gemeldet hat, so werden diese Urkunden hiemit auf Antrag der betreffenden Stiftungs-Verwaltungen für kraftlos erklärt.

Dachau, den 24 December 1839.

Königliches Landgericht Dachau.

Eder.

[57]

Jungen Leuten, die das Whist- und Bostonspiel fein und gewinnreich spielen lernen wollen, kann als beste Anweisung dazu empfohlen werden, und ist in allen Buchhandlungen zu haben:
Der Whist- und Bostonspieler, wie er seyn soll, oder Anweisung, das Whist- und Bostonspiel nebst dessen Abarten nach den besten Regeln und allgemein geltenden Gesetzen spielen zu lernen - nebst 26 belustigenden Kartenkunststücken und drei Tabellen zu Boston-Whist, von F. v. H. 3te verb. Aufl. 15 Sgr.

auf alle unter grundherrlicher Jurisdiction stehenden Urbarial-, Contractual-, oder privilegirten nicht adeligen Ortsbewohner und deren Erbschaftsfälle – hinsichtlich des unbeweglichen Urbarialvermögens aber auch auf Adelige gleichförmig ausgedehnt. Da indeß dieses Gesetz keine rückwirkende Kraft äußern soll, so sind nur jene Erbschaften und Theilungen darnach zu entscheiden, welche nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes sich ereignen; die bisher geschehenen Theilungen aber, die in Gemäßheit anderer Ortsgebräuche gehörig verhandelt wurden, können im Sinne dieses Gesetzes nicht mehr aufgelöst werden.

[117-18]

Erklärung.

Die schamlosen Angriffe des Hrn. M. G. Saphir auf meinen Ruf als Mensch und Bürger sind von der Art, daß ich sie nicht mit Stillschweigen hinnehmen kann. Jeder Ehrenmann wird mit mir den tiefsten Ekel vor der Veröffentlichung von Privatangelegenheiten empfinden, aber gegen Hrn. Saphir kann man sich keiner andern als seiner eigenen Waffen bedienen. Der „Hamburger Telegraph für Deutschland“ wird in seinen nächsten Nummern eine detaillirte Auseinandersetzung der Ursachen unseres Zerwürfnisses enthalten. – Hamburg, den 7 Januar 1840.

Uffo Horn, m. p.

[126-27]

Venediger Handelsgesellschaft.

In Bezug auf die am 30 December v. J. in Nro. 364 dieser Blätter erfolgte Ankündigung, die Gründung einer Handelsgesellschaft in Venedig betreffend, wird hiemit bekannt gemacht, daß die Unterzeichnungen auf Actien zu dieser Unternehmung bereits so weit gediehen sind, daß dieselbe in kurzem nach Artikel 3 der Statuten in Activität treten kann, und die Register zur Vormerkung auf diese Actien
in Mailand bei HH. Galli & Brambilla,
in Wien bei Hrn. S. G. Sina,
in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur,
Agenten der Gesellschaft,
mit dem 31 Januar 1840 geschlossen werden.

[98-100]

Vorladung.

Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen.

Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum
Mittwoch den 26 Februar 1840,
oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden.

Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben.

Würzburg, am 31 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

A. D.

Schneider.

Oppmann.

[45-47]

Versteigerung.

Montag den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen.

München, den 2 Januar 1840.

Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz.

[128]

Bekanntmachung.

Die beiden Söhne des weiland fürstlich Bamberg'schen Hoftrompeters Johann Georg Nußbammer dahier
a) Johann Sebastian Nußbammer, geb. den 20 Januar 1770, angeblich im Jahre 1787 in französische Kriegsdienste getreten,
b) Heinrich Christoph Nußbammer, geb. den 8 October 1773, angeblich als Friseur nach Oesterreich gewandert,
sind über 40 Jahre von hier abwesend, ohne von ihrem Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben.

Dieselben oder deren Leibeserben werden daher anmit aufgefordert, sich binnen
sechs Monaten,
von heute an, zur Empfangnahme ihres unter Verwaltung stehenden Vermögens von 157 fl. 13 1/2 kr. diesseits um so gewisser zu melden, als dasselbe außerdem ihren sich legitimirenden nächsten Verwandten zum Genusse gegen Caution hinausgegeben werden würde.

Bamberg, den 13 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Dangl.

Rüdel.

[129-31]

Aufforderung.

Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben.

Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen.

Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert,
binnen 5 Monaten a dato
entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird.

Haßfurth, den 26 December 1839.

Königliches Landgericht.

Greser, Landrichter.

[96]

Amortisations - Erkenntniß.

Die gemäß diesseitiger Edictalcitation vom 19 Julius 1839 aufgeforderten Inhaber der zu Verlust gegangenen, verschiedenen diesseitigen Stiftungen angehörigen, Staats-Schuldurkunden haben dieselben seither dießorts weder vorgewiesen, noch hat Jemand hierauf rechtliche Ansprüche gemacht.

Dem angedrohten Präjudize gemäß werden daher diese Urkunden hiemit für wirkungslos erklärt.

Dachau, den 24 December 1839.

Königliches Landgericht Dachau.

Eder.

[97]

Amortisations - Erkenntniß.

Nachdem auf die Edictalladung vom 19 Julius 1839 in Betreff der zu Verlust gegangenen Staats-Schuldurkunden bezüglich auf ein Capital von 1500 fl., welches der Pfarrkirche und Bruderschaftsstiftung Kreuzholzhausen angehört, bisher Niemand einen rechtlichen Anspruch geltend gemacht, auch der unbekannte Inhaber dieser Urkunden sich dießorts nicht gemeldet hat, so werden diese Urkunden hiemit auf Antrag der betreffenden Stiftungs-Verwaltungen für kraftlos erklärt.

Dachau, den 24 December 1839.

Königliches Landgericht Dachau.

Eder.

[57]

Jungen Leuten, die das Whist- und Bostonspiel fein und gewinnreich spielen lernen wollen, kann als beste Anweisung dazu empfohlen werden, und ist in allen Buchhandlungen zu haben:
Der Whist- und Bostonspieler, wie er seyn soll, oder Anweisung, das Whist- und Bostonspiel nebst dessen Abarten nach den besten Regeln und allgemein geltenden Gesetzen spielen zu lernen – nebst 26 belustigenden Kartenkunststücken und drei Tabellen zu Boston-Whist, von F. v. H. 3te verb. Aufl. 15 Sgr.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0014" n="0134"/>
auf alle unter grundherrlicher Jurisdiction stehenden Urbarial-, Contractual-, oder privilegirten nicht adeligen Ortsbewohner und deren Erbschaftsfälle &#x2013; hinsichtlich des unbeweglichen Urbarialvermögens aber auch auf Adelige gleichförmig ausgedehnt. Da indeß dieses Gesetz keine rückwirkende Kraft äußern soll, so sind nur jene Erbschaften und Theilungen darnach zu entscheiden, welche nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes sich ereignen; die bisher geschehenen Theilungen aber, die in Gemäßheit anderer Ortsgebräuche gehörig verhandelt wurden, können im Sinne dieses Gesetzes nicht mehr aufgelöst werden.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn117-18" type="jAn" n="2">
        <head>[117-18]</head><lb/>
        <p>Erklärung.</p><lb/>
        <p>Die schamlosen Angriffe des Hrn. M. G. Saphir auf meinen Ruf als Mensch und Bürger sind von der Art, daß ich sie nicht mit Stillschweigen hinnehmen kann. Jeder Ehrenmann wird mit mir den tiefsten Ekel vor der Veröffentlichung von Privatangelegenheiten empfinden, aber gegen Hrn. Saphir kann man sich keiner andern als seiner eigenen Waffen bedienen. Der &#x201E;Hamburger Telegraph für Deutschland&#x201C; wird in seinen nächsten Nummern eine detaillirte Auseinandersetzung der Ursachen unseres Zerwürfnisses enthalten. &#x2013; Hamburg, den 7 Januar 1840.</p><lb/>
        <p>Uffo Horn, m. p.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn126-27" type="jAn" n="2">
        <head>[126-27]</head><lb/>
        <p>Venediger Handelsgesellschaft.</p><lb/>
        <p>In Bezug auf die am 30 December v. J. in Nro. 364 dieser Blätter erfolgte Ankündigung, die Gründung einer Handelsgesellschaft in Venedig betreffend, wird hiemit bekannt gemacht, daß die Unterzeichnungen auf Actien zu dieser Unternehmung bereits so weit gediehen sind, daß dieselbe in kurzem nach Artikel 3 der Statuten in Activität treten kann, und die Register zur Vormerkung auf diese Actien<lb/>
in Mailand bei HH. Galli &amp; Brambilla,<lb/>
in Wien bei Hrn. S. G. Sina,<lb/>
in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur,<lb/>
Agenten der Gesellschaft,<lb/>
mit dem 31 Januar 1840 geschlossen werden.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn98-100" type="jAn" n="2">
        <head>[98-100]</head><lb/>
        <p>Vorladung.</p><lb/>
        <p>Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen.</p><lb/>
        <p>Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum<lb/>
Mittwoch den 26 Februar 1840,<lb/>
oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden.</p><lb/>
        <p>Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.</p><lb/>
        <p>Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben.</p><lb/>
        <p>Würzburg, am 31 December 1839.</p><lb/>
        <p>Königliches Kreis- und Stadtgericht.</p><lb/>
        <p>A. D.</p><lb/>
        <p>Schneider.</p><lb/>
        <p>Oppmann.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn45-47" type="jAn" n="2">
        <head>[45-47]</head><lb/>
        <p>Versteigerung.</p><lb/>
        <p>Montag den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen.</p><lb/>
        <p>München, den 2 Januar 1840.</p><lb/>
        <p>Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn128" type="jAn" n="2">
        <head>[128]</head><lb/>
        <p>Bekanntmachung.</p><lb/>
        <p>Die beiden Söhne des weiland fürstlich Bamberg'schen Hoftrompeters Johann Georg Nußbammer dahier<lb/>
a) Johann Sebastian Nußbammer, geb. den 20 Januar 1770, angeblich im Jahre 1787 in französische Kriegsdienste getreten,<lb/>
b) Heinrich Christoph Nußbammer, geb. den 8 October 1773, angeblich als Friseur nach Oesterreich gewandert,<lb/>
sind über 40 Jahre von hier abwesend, ohne von ihrem Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben.</p><lb/>
        <p>Dieselben oder deren Leibeserben werden daher anmit aufgefordert, sich binnen<lb/>
sechs Monaten,<lb/>
von heute an, zur Empfangnahme ihres unter Verwaltung stehenden Vermögens von 157 fl. 13 1/2 kr. diesseits um so gewisser zu melden, als dasselbe außerdem ihren sich legitimirenden nächsten Verwandten zum Genusse gegen Caution hinausgegeben werden würde.</p><lb/>
        <p>Bamberg, den 13 December 1839.</p><lb/>
        <p>Königliches Kreis- und Stadtgericht.</p><lb/>
        <p>Dangl.</p><lb/>
        <p>Rüdel.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn129-31" type="jAn" n="2">
        <head>[129-31]</head><lb/>
        <p>Aufforderung.</p><lb/>
        <p>Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben.</p><lb/>
        <p>Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen.</p><lb/>
        <p>Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert,<lb/>
binnen 5 Monaten a dato<lb/>
entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird.</p><lb/>
        <p>Haßfurth, den 26 December 1839.</p><lb/>
        <p>Königliches Landgericht.</p><lb/>
        <p>Greser, Landrichter.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn96" type="jAn" n="2">
        <head>[96]</head><lb/>
        <p>Amortisations - Erkenntniß.</p><lb/>
        <p>Die gemäß diesseitiger Edictalcitation vom 19 Julius 1839 aufgeforderten Inhaber der zu Verlust gegangenen, verschiedenen diesseitigen Stiftungen angehörigen, Staats-Schuldurkunden haben dieselben seither dießorts weder vorgewiesen, noch hat Jemand hierauf rechtliche Ansprüche gemacht.</p><lb/>
        <p>Dem angedrohten Präjudize gemäß werden daher diese Urkunden hiemit für wirkungslos erklärt.</p><lb/>
        <p>Dachau, den 24 December 1839.</p><lb/>
        <p>Königliches Landgericht Dachau.</p><lb/>
        <p>Eder.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn97" type="jAn" n="2">
        <head>[97]</head><lb/>
        <p>Amortisations - Erkenntniß.</p><lb/>
        <p>Nachdem auf die Edictalladung vom 19 Julius 1839 in Betreff der zu Verlust gegangenen Staats-Schuldurkunden bezüglich auf ein Capital von 1500 fl., welches der Pfarrkirche und Bruderschaftsstiftung Kreuzholzhausen angehört, bisher Niemand einen rechtlichen Anspruch geltend gemacht, auch der unbekannte Inhaber dieser Urkunden sich dießorts nicht gemeldet hat, so werden diese Urkunden hiemit auf Antrag der betreffenden Stiftungs-Verwaltungen für kraftlos erklärt.</p><lb/>
        <p>Dachau, den 24 December 1839.</p><lb/>
        <p>Königliches Landgericht Dachau.</p><lb/>
        <p>Eder.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn57" type="jAn" n="2">
        <head>[57]</head><lb/>
        <p>Jungen Leuten, die das Whist- und Bostonspiel fein und gewinnreich spielen lernen wollen, kann als beste Anweisung dazu empfohlen werden, und ist in allen Buchhandlungen zu haben:<lb/>
Der Whist- und Bostonspieler, wie er seyn soll, oder Anweisung, das Whist- und Bostonspiel nebst dessen Abarten nach den besten Regeln und allgemein geltenden Gesetzen spielen zu lernen &#x2013; nebst 26 belustigenden Kartenkunststücken und drei Tabellen zu Boston-Whist, von F. v. H. 3te verb. Aufl. 15 Sgr.</p>
      </div><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0134/0014] auf alle unter grundherrlicher Jurisdiction stehenden Urbarial-, Contractual-, oder privilegirten nicht adeligen Ortsbewohner und deren Erbschaftsfälle – hinsichtlich des unbeweglichen Urbarialvermögens aber auch auf Adelige gleichförmig ausgedehnt. Da indeß dieses Gesetz keine rückwirkende Kraft äußern soll, so sind nur jene Erbschaften und Theilungen darnach zu entscheiden, welche nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes sich ereignen; die bisher geschehenen Theilungen aber, die in Gemäßheit anderer Ortsgebräuche gehörig verhandelt wurden, können im Sinne dieses Gesetzes nicht mehr aufgelöst werden. [117-18] Erklärung. Die schamlosen Angriffe des Hrn. M. G. Saphir auf meinen Ruf als Mensch und Bürger sind von der Art, daß ich sie nicht mit Stillschweigen hinnehmen kann. Jeder Ehrenmann wird mit mir den tiefsten Ekel vor der Veröffentlichung von Privatangelegenheiten empfinden, aber gegen Hrn. Saphir kann man sich keiner andern als seiner eigenen Waffen bedienen. Der „Hamburger Telegraph für Deutschland“ wird in seinen nächsten Nummern eine detaillirte Auseinandersetzung der Ursachen unseres Zerwürfnisses enthalten. – Hamburg, den 7 Januar 1840. Uffo Horn, m. p. [126-27] Venediger Handelsgesellschaft. In Bezug auf die am 30 December v. J. in Nro. 364 dieser Blätter erfolgte Ankündigung, die Gründung einer Handelsgesellschaft in Venedig betreffend, wird hiemit bekannt gemacht, daß die Unterzeichnungen auf Actien zu dieser Unternehmung bereits so weit gediehen sind, daß dieselbe in kurzem nach Artikel 3 der Statuten in Activität treten kann, und die Register zur Vormerkung auf diese Actien in Mailand bei HH. Galli & Brambilla, in Wien bei Hrn. S. G. Sina, in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur, Agenten der Gesellschaft, mit dem 31 Januar 1840 geschlossen werden. [98-100] Vorladung. Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen. Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum Mittwoch den 26 Februar 1840, oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden. Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde. Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben. Würzburg, am 31 December 1839. Königliches Kreis- und Stadtgericht. A. D. Schneider. Oppmann. [45-47] Versteigerung. Montag den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen. München, den 2 Januar 1840. Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz. [128] Bekanntmachung. Die beiden Söhne des weiland fürstlich Bamberg'schen Hoftrompeters Johann Georg Nußbammer dahier a) Johann Sebastian Nußbammer, geb. den 20 Januar 1770, angeblich im Jahre 1787 in französische Kriegsdienste getreten, b) Heinrich Christoph Nußbammer, geb. den 8 October 1773, angeblich als Friseur nach Oesterreich gewandert, sind über 40 Jahre von hier abwesend, ohne von ihrem Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben. Dieselben oder deren Leibeserben werden daher anmit aufgefordert, sich binnen sechs Monaten, von heute an, zur Empfangnahme ihres unter Verwaltung stehenden Vermögens von 157 fl. 13 1/2 kr. diesseits um so gewisser zu melden, als dasselbe außerdem ihren sich legitimirenden nächsten Verwandten zum Genusse gegen Caution hinausgegeben werden würde. Bamberg, den 13 December 1839. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Dangl. Rüdel. [129-31] Aufforderung. Johann Peter Schneider, dahier am 12 December 1756 geboren, sofort 83 Jahre alt und gegen 68 Jahre von hier abwesend, erlernte zu Würzburg die Strumpfweberei, entwich aber aus der Lehre, und hat seitdem von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Wegen seines Erbtheiles zu 216 fl. 15 1/8 kr. ist eine Caution auf das Wohnhaus seines nun verlebten Bruders Kaspar Schneider eingetragen. Johann Peter Schneider oder dessen etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Kaspar Schneiders Wittib hiemit aufgefordert, binnen 5 Monaten a dato entweder in Person oder durch legal Bevollmächtigte dahier zu erscheinen und dieses Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Johann Peter Schneider als verschollen erklärt, sein Vermögen dessen Intestaterben unbedingt überlassen, und die deßhalb eingetragene Caution gelöscht wird. Haßfurth, den 26 December 1839. Königliches Landgericht. Greser, Landrichter. [96] Amortisations - Erkenntniß. Die gemäß diesseitiger Edictalcitation vom 19 Julius 1839 aufgeforderten Inhaber der zu Verlust gegangenen, verschiedenen diesseitigen Stiftungen angehörigen, Staats-Schuldurkunden haben dieselben seither dießorts weder vorgewiesen, noch hat Jemand hierauf rechtliche Ansprüche gemacht. Dem angedrohten Präjudize gemäß werden daher diese Urkunden hiemit für wirkungslos erklärt. Dachau, den 24 December 1839. Königliches Landgericht Dachau. Eder. [97] Amortisations - Erkenntniß. Nachdem auf die Edictalladung vom 19 Julius 1839 in Betreff der zu Verlust gegangenen Staats-Schuldurkunden bezüglich auf ein Capital von 1500 fl., welches der Pfarrkirche und Bruderschaftsstiftung Kreuzholzhausen angehört, bisher Niemand einen rechtlichen Anspruch geltend gemacht, auch der unbekannte Inhaber dieser Urkunden sich dießorts nicht gemeldet hat, so werden diese Urkunden hiemit auf Antrag der betreffenden Stiftungs-Verwaltungen für kraftlos erklärt. Dachau, den 24 December 1839. Königliches Landgericht Dachau. Eder. [57] Jungen Leuten, die das Whist- und Bostonspiel fein und gewinnreich spielen lernen wollen, kann als beste Anweisung dazu empfohlen werden, und ist in allen Buchhandlungen zu haben: Der Whist- und Bostonspieler, wie er seyn soll, oder Anweisung, das Whist- und Bostonspiel nebst dessen Abarten nach den besten Regeln und allgemein geltenden Gesetzen spielen zu lernen – nebst 26 belustigenden Kartenkunststücken und drei Tabellen zu Boston-Whist, von F. v. H. 3te verb. Aufl. 15 Sgr.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_017_18400117
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_017_18400117/14
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 17. Augsburg, 17. Januar 1840, S. 0134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_017_18400117/14>, abgerufen am 27.04.2024.