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Allgemeine Zeitung. Nr. 15. Augsburg, 15. Januar 1840.

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worden ist, was der Correspondent der genannten Zeitung aus "Stuttgart" wohl wissen muß. Persönlichen Angriffen werde ich zu begegnen wissen, sobald sie die Hülle anonymer Verleumdung ablegen und nicht so überaus lächerlich sind, wie in dem Artikel der gen. Zeitung vom Neckar den 23 December. Im Uebrigen gedenke ich seiner Zeit das Publicum in den Stand zu setzen, sich über Wahrheit und Recht in der Sache selbst ein Urtheil zu bilden.

Tübingen, den 8 Januar 1840.

Prof. Dr. Mack.

[110]

Verlobungs-Anzeige.

Die Verlobung meiner einzigen Tochter Leontine mit dem Grafen Hans Curt Alfred v. Kalckreuth auf Siegersdorf zeigt hiermit Verwandten und Freunden ergebenst an
die verw. Majorin v. Gorszkowska, geb. v. Knobelsdorf.

Herwigsdorf, den 23 December 1839.

[86-88]

Bekanntmachung.

Wir zeigen unsern geehrten Geschäftsfreunden an, daß in Folge des fortwährend zurückgegangenen Curses der Louisd'or wir solche nicht über 9 fl. 40 kr. bei comptanter Zahlung mit 5 Proc. Sconto in Waarenzahlung annehmen können. Bei ferneren Curs veränderungen werden wir die verhältnißmäßigen Abänderungen ohne besondere Anzeige eintreten lassen.

Frankfurt a. M., den 8 Januar 1840.

Alexander Baert.

Bernus und Comp.

Bourguignon und Lindheimer.

Joh. Fried. Eckhard sen.

Joh. Conr. Eckhard jun.

Philipp Elissen und Comp.

Johann Daniel Erpel.

Gebrüder Flersheim.

Salomon Flersheim und Comp.

M. M. Flürscheim und Sohn.

Alexander Gontard und Sohn.

Heinrich Gontard und Comp.

J. Gerson.

Hayum und S. Enoch Halle.

Abraham Samuel Halle.

Gebrüder Jay.

Johann Philipp Keßler.

Wilh. Knoblauch und Hoffmann.

Karl Laurin.

Ben. Lottmar und Söhne.

J. T. Nestle und Comp.

Gebrüder Passavant.

A. J. Philippi und Comp.

T. C. Ratazzi und Comp.

Gebrüder Reiß.

Sylvestro Sichel.

Gebrüder Schuster.

Gebrüder Strauß.

G. L. Worms.

Ludw. Aug. Wurster und Comp.

[80]

Aus dem Butjadingerlande, im Großherzogthum Oldenburg, den 1 Januar 1840. Ein sehr großer und zwar der fruchtbarste Theil unseres Landes besteht bekanntlich aus Marschländereien, welche an die Nordsee, die Weser und an den Meerbusen Jade gränzen. Diese Ländereien müssen gegen Ueberströmungen des Seewassers durch Deiche und sonstige künstliche Uferwerke geschützt werden, und die Herstellung und Unterhaltung dieser letztern verursacht alljährlich sehr hohe Kosten welche oft in den Jahren, wo hohe Sturmfluthen sich ereignet haben, unerschwinglich gewesen sind. Obgleich schon in dem hier zur Anwendung kommenden uralten Deichrechte das Princip der allgemeinen Deichpflicht ohne irgend eine Exemtion enthalten ist, so war es doch in frühern Zeiten vielen großen Grundbesitzern gelungen, in Ansehung ihrer bedeutenden Grundstücke Befreiungen von den allgemeinen, so sehr drückenden Deichlasten, wenigstens factisch zu erlangen. Diese Exemtionen waren für die übrigen Grundbesitzer, besonders in den Jahren, wo die angelegten kostbaren Werke durch die Meeresfluthen zerstört wurden, sehr lästig, und hatten schon im vorigen Jahrhundert Anlaß zu Klagen und Beschwerden, ja zu weitläuftigen Rechtsstreitigkeiten bei dem ehemaligen Reichskammer-Gerichte gegeben. Die Klagen und Beschwerden hatten jedoch ihre befriedigende Erledigung bis jetzt nicht gefunden, sondern sie bestanden bis in die neueste Zeit fort. Es war der Regierung unsers verehrten Großherzogs vorbehalten, die langjährigen Beschwerden eines großen Theils seiner Unterthanen gründlich zu heben, und zwar dadurch, daß dem in der Natur der Sache liegenden uralten Grundsatz der allgemeinen Pflichtigkeit aller unter dem Schutze der Deich- und Uferwerke befindlichen Grundstücke ohne Exemtion wieder Geltung verschafft wurde. Dieß ist durch eine vor einiger Zeit öffentlich bekannt gemachte höchste Resolution geschehen. Dieselbe hat in einem bedeutenden und wichtigen Theile unsers Landes allgemeine Freude erregt, und besonders wird es mit Dank anerkannt, daß Se. königl. Hoheit auch für die bedeutenden landesherrlichen Domainen auf die denselben bisher unzweifelhaft zugestandene Freiheit von Deichlasten und Kosten der Uferwerke zu Gunsten der übrigen Grundbesitzer verzichtet haben. In diesem Augenblicke fühlen wir uns bloß gedrungen, unsere Verehrung vor einer Fürsten-Familie auszusprechen, welche zum Herrschen über viele Völker von der Vorsehung bestimmt ist, und so viele ausgezeichnete Regenten aufzuweisen hat.

[5015-17]

Edictal-Citation.

Der Theres Obermayr, Wirthswittwe von Kreuth, d. G., ist die auf ihren Namen lautende Staatsobligation der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München vom 14 December 1833, Kat. Nr. 1875, pr. 1600 fl. zu Verlust gegangen.

Auf gestelltes Ansuchen wird hiemit der unbekannte Inhaber dieser Obligation aufgefordert,
binnen sechs Monaten a dato
solche hier um so gewisser vorzuweisen, als außerdem dieselbe für kraftlos erklärt werden würde.

Tegernsee, den 26 November 1839.

Königliches Landgericht Tegernsee.

[5242-44]

Entmündigung.

Der ledige Georg Schindler jung von Ihringen wurde wegen Geistesschwäche entmündigt, und Georg Müller, Jakobs Sohn, von da, als Aufsichtspfleger für ihn bestellt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Breisach, den 16 December 1839.

Großherzogliches Bezirksamt.

Mors.

[15]

In der Unterzeichneten ist erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:

Die Rindviehzucht Würtembergs
mit Vorschlägen zu deren weiterer Emporbringung, ein Beitrag
zur landwirthschaftlichen Beschreibung des Königreichs
von A. v. Weckherlin.

Mit einem Steindruck.

Gr. 8. Preis 2 fl. 15 kr. oder 1 Rthlr. 8 gr.

Schon vor einigen Jahren haben wir auf das baldige Erscheinen dieser interessanten Schrift aufmerksam gemacht; die zahlreichen Anfragen darnach geben bereits Zeugniß von dem großen Interesse, mit welchem dieselbe erwartet wird.

Die Wichtigkeit der Rindviehzucht für unsere landwirthschaftlichen Verhältnisse wird immer mehr erkannt. Noch nie aber zeigte sich ein solches reges Streben vom größten Gutsbesitzer bis zu dem kleinsten Viehhalter nach Vervollkommnung der Rindviehzucht, als eben jetzt. An der Erweckung dieses Interesses hat unser Verfasser großen Antheil. Derselbe erhielt den höchsten Auftrag, den Zustand der Rindviehzucht im ganzen Königreich an Ort und Stelle selbst kennen zu lernen und Vorschläge zur weitern Emporbringung derselben zu machen. Die Arbeit des Verfassers hierüber würdigte die k. Regierung einer solchen Berücksichtigung, daß bereits die meisten darin gemachten Vorschläge ins Leben gerufen werden und jenen Eifer in der Sache sowohl bei Behörden und Gemeinden, als auch bei einzelnen Landwirthen erweckt haben. Diesen Allen, sowohl im Inland als im Auslande, welch letzterem hierin Würtemberg als Muster dienen kann, wird die Mittheilung der vorliegenden Arbeit des Verfassers nur höchst willkommen seyn.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

worden ist, was der Correspondent der genannten Zeitung aus „Stuttgart“ wohl wissen muß. Persönlichen Angriffen werde ich zu begegnen wissen, sobald sie die Hülle anonymer Verleumdung ablegen und nicht so überaus lächerlich sind, wie in dem Artikel der gen. Zeitung vom Neckar den 23 December. Im Uebrigen gedenke ich seiner Zeit das Publicum in den Stand zu setzen, sich über Wahrheit und Recht in der Sache selbst ein Urtheil zu bilden.

Tübingen, den 8 Januar 1840.

Prof. Dr. Mack.

[110]

Verlobungs-Anzeige.

Die Verlobung meiner einzigen Tochter Leontine mit dem Grafen Hans Curt Alfred v. Kalckreuth auf Siegersdorf zeigt hiermit Verwandten und Freunden ergebenst an
die verw. Majorin v. Gorszkowska, geb. v. Knobelsdorf.

Herwigsdorf, den 23 December 1839.

[86-88]

Bekanntmachung.

Wir zeigen unsern geehrten Geschäftsfreunden an, daß in Folge des fortwährend zurückgegangenen Curses der Louisd'or wir solche nicht über 9 fl. 40 kr. bei comptanter Zahlung mit 5 Proc. Sconto in Waarenzahlung annehmen können. Bei ferneren Curs veränderungen werden wir die verhältnißmäßigen Abänderungen ohne besondere Anzeige eintreten lassen.

Frankfurt a. M., den 8 Januar 1840.

Alexander Baert.

Bernus und Comp.

Bourguignon und Lindheimer.

Joh. Fried. Eckhard sen.

Joh. Conr. Eckhard jun.

Philipp Elissen und Comp.

Johann Daniel Erpel.

Gebrüder Flersheim.

Salomon Flersheim und Comp.

M. M. Flürscheim und Sohn.

Alexander Gontard und Sohn.

Heinrich Gontard und Comp.

J. Gerson.

Hayum und S. Enoch Halle.

Abraham Samuel Halle.

Gebrüder Jay.

Johann Philipp Keßler.

Wilh. Knoblauch und Hoffmann.

Karl Laurin.

Ben. Lottmar und Söhne.

J. T. Nestle und Comp.

Gebrüder Passavant.

A. J. Philippi und Comp.

T. C. Ratazzi und Comp.

Gebrüder Reiß.

Sylvestro Sichel.

Gebrüder Schuster.

Gebrüder Strauß.

G. L. Worms.

Ludw. Aug. Wurster und Comp.

[80]

Aus dem Butjadingerlande, im Großherzogthum Oldenburg, den 1 Januar 1840. Ein sehr großer und zwar der fruchtbarste Theil unseres Landes besteht bekanntlich aus Marschländereien, welche an die Nordsee, die Weser und an den Meerbusen Jade gränzen. Diese Ländereien müssen gegen Ueberströmungen des Seewassers durch Deiche und sonstige künstliche Uferwerke geschützt werden, und die Herstellung und Unterhaltung dieser letztern verursacht alljährlich sehr hohe Kosten welche oft in den Jahren, wo hohe Sturmfluthen sich ereignet haben, unerschwinglich gewesen sind. Obgleich schon in dem hier zur Anwendung kommenden uralten Deichrechte das Princip der allgemeinen Deichpflicht ohne irgend eine Exemtion enthalten ist, so war es doch in frühern Zeiten vielen großen Grundbesitzern gelungen, in Ansehung ihrer bedeutenden Grundstücke Befreiungen von den allgemeinen, so sehr drückenden Deichlasten, wenigstens factisch zu erlangen. Diese Exemtionen waren für die übrigen Grundbesitzer, besonders in den Jahren, wo die angelegten kostbaren Werke durch die Meeresfluthen zerstört wurden, sehr lästig, und hatten schon im vorigen Jahrhundert Anlaß zu Klagen und Beschwerden, ja zu weitläuftigen Rechtsstreitigkeiten bei dem ehemaligen Reichskammer-Gerichte gegeben. Die Klagen und Beschwerden hatten jedoch ihre befriedigende Erledigung bis jetzt nicht gefunden, sondern sie bestanden bis in die neueste Zeit fort. Es war der Regierung unsers verehrten Großherzogs vorbehalten, die langjährigen Beschwerden eines großen Theils seiner Unterthanen gründlich zu heben, und zwar dadurch, daß dem in der Natur der Sache liegenden uralten Grundsatz der allgemeinen Pflichtigkeit aller unter dem Schutze der Deich- und Uferwerke befindlichen Grundstücke ohne Exemtion wieder Geltung verschafft wurde. Dieß ist durch eine vor einiger Zeit öffentlich bekannt gemachte höchste Resolution geschehen. Dieselbe hat in einem bedeutenden und wichtigen Theile unsers Landes allgemeine Freude erregt, und besonders wird es mit Dank anerkannt, daß Se. königl. Hoheit auch für die bedeutenden landesherrlichen Domainen auf die denselben bisher unzweifelhaft zugestandene Freiheit von Deichlasten und Kosten der Uferwerke zu Gunsten der übrigen Grundbesitzer verzichtet haben. In diesem Augenblicke fühlen wir uns bloß gedrungen, unsere Verehrung vor einer Fürsten-Familie auszusprechen, welche zum Herrschen über viele Völker von der Vorsehung bestimmt ist, und so viele ausgezeichnete Regenten aufzuweisen hat.

[5015-17]

Edictal-Citation.

Der Theres Obermayr, Wirthswittwe von Kreuth, d. G., ist die auf ihren Namen lautende Staatsobligation der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München vom 14 December 1833, Kat. Nr. 1875, pr. 1600 fl. zu Verlust gegangen.

Auf gestelltes Ansuchen wird hiemit der unbekannte Inhaber dieser Obligation aufgefordert,
binnen sechs Monaten a dato
solche hier um so gewisser vorzuweisen, als außerdem dieselbe für kraftlos erklärt werden würde.

Tegernsee, den 26 November 1839.

Königliches Landgericht Tegernsee.

[5242-44]

Entmündigung.

Der ledige Georg Schindler jung von Ihringen wurde wegen Geistesschwäche entmündigt, und Georg Müller, Jakobs Sohn, von da, als Aufsichtspfleger für ihn bestellt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Breisach, den 16 December 1839.

Großherzogliches Bezirksamt.

Mors.

[15]

In der Unterzeichneten ist erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:

Die Rindviehzucht Würtembergs
mit Vorschlägen zu deren weiterer Emporbringung, ein Beitrag
zur landwirthschaftlichen Beschreibung des Königreichs
von A. v. Weckherlin.

Mit einem Steindruck.

Gr. 8. Preis 2 fl. 15 kr. oder 1 Rthlr. 8 gr.

Schon vor einigen Jahren haben wir auf das baldige Erscheinen dieser interessanten Schrift aufmerksam gemacht; die zahlreichen Anfragen darnach geben bereits Zeugniß von dem großen Interesse, mit welchem dieselbe erwartet wird.

Die Wichtigkeit der Rindviehzucht für unsere landwirthschaftlichen Verhältnisse wird immer mehr erkannt. Noch nie aber zeigte sich ein solches reges Streben vom größten Gutsbesitzer bis zu dem kleinsten Viehhalter nach Vervollkommnung der Rindviehzucht, als eben jetzt. An der Erweckung dieses Interesses hat unser Verfasser großen Antheil. Derselbe erhielt den höchsten Auftrag, den Zustand der Rindviehzucht im ganzen Königreich an Ort und Stelle selbst kennen zu lernen und Vorschläge zur weitern Emporbringung derselben zu machen. Die Arbeit des Verfassers hierüber würdigte die k. Regierung einer solchen Berücksichtigung, daß bereits die meisten darin gemachten Vorschläge ins Leben gerufen werden und jenen Eifer in der Sache sowohl bei Behörden und Gemeinden, als auch bei einzelnen Landwirthen erweckt haben. Diesen Allen, sowohl im Inland als im Auslande, welch letzterem hierin Würtemberg als Muster dienen kann, wird die Mittheilung der vorliegenden Arbeit des Verfassers nur höchst willkommen seyn.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

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[0119/0015] worden ist, was der Correspondent der genannten Zeitung aus „Stuttgart“ wohl wissen muß. Persönlichen Angriffen werde ich zu begegnen wissen, sobald sie die Hülle anonymer Verleumdung ablegen und nicht so überaus lächerlich sind, wie in dem Artikel der gen. Zeitung vom Neckar den 23 December. Im Uebrigen gedenke ich seiner Zeit das Publicum in den Stand zu setzen, sich über Wahrheit und Recht in der Sache selbst ein Urtheil zu bilden. Tübingen, den 8 Januar 1840. Prof. Dr. Mack. [110] Verlobungs-Anzeige. Die Verlobung meiner einzigen Tochter Leontine mit dem Grafen Hans Curt Alfred v. Kalckreuth auf Siegersdorf zeigt hiermit Verwandten und Freunden ergebenst an die verw. Majorin v. Gorszkowska, geb. v. Knobelsdorf. Herwigsdorf, den 23 December 1839. [86-88] Bekanntmachung. Wir zeigen unsern geehrten Geschäftsfreunden an, daß in Folge des fortwährend zurückgegangenen Curses der Louisd'or wir solche nicht über 9 fl. 40 kr. bei comptanter Zahlung mit 5 Proc. 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Ein sehr großer und zwar der fruchtbarste Theil unseres Landes besteht bekanntlich aus Marschländereien, welche an die Nordsee, die Weser und an den Meerbusen Jade gränzen. Diese Ländereien müssen gegen Ueberströmungen des Seewassers durch Deiche und sonstige künstliche Uferwerke geschützt werden, und die Herstellung und Unterhaltung dieser letztern verursacht alljährlich sehr hohe Kosten welche oft in den Jahren, wo hohe Sturmfluthen sich ereignet haben, unerschwinglich gewesen sind. Obgleich schon in dem hier zur Anwendung kommenden uralten Deichrechte das Princip der allgemeinen Deichpflicht ohne irgend eine Exemtion enthalten ist, so war es doch in frühern Zeiten vielen großen Grundbesitzern gelungen, in Ansehung ihrer bedeutenden Grundstücke Befreiungen von den allgemeinen, so sehr drückenden Deichlasten, wenigstens factisch zu erlangen. Diese Exemtionen waren für die übrigen Grundbesitzer, besonders in den Jahren, wo die angelegten kostbaren Werke durch die Meeresfluthen zerstört wurden, sehr lästig, und hatten schon im vorigen Jahrhundert Anlaß zu Klagen und Beschwerden, ja zu weitläuftigen Rechtsstreitigkeiten bei dem ehemaligen Reichskammer-Gerichte gegeben. Die Klagen und Beschwerden hatten jedoch ihre befriedigende Erledigung bis jetzt nicht gefunden, sondern sie bestanden bis in die neueste Zeit fort. Es war der Regierung unsers verehrten Großherzogs vorbehalten, die langjährigen Beschwerden eines großen Theils seiner Unterthanen gründlich zu heben, und zwar dadurch, daß dem in der Natur der Sache liegenden uralten Grundsatz der allgemeinen Pflichtigkeit aller unter dem Schutze der Deich- und Uferwerke befindlichen Grundstücke ohne Exemtion wieder Geltung verschafft wurde. Dieß ist durch eine vor einiger Zeit öffentlich bekannt gemachte höchste Resolution geschehen. Dieselbe hat in einem bedeutenden und wichtigen Theile unsers Landes allgemeine Freude erregt, und besonders wird es mit Dank anerkannt, daß Se. königl. Hoheit auch für die bedeutenden landesherrlichen Domainen auf die denselben bisher unzweifelhaft zugestandene Freiheit von Deichlasten und Kosten der Uferwerke zu Gunsten der übrigen Grundbesitzer verzichtet haben. In diesem Augenblicke fühlen wir uns bloß gedrungen, unsere Verehrung vor einer Fürsten-Familie auszusprechen, welche zum Herrschen über viele Völker von der Vorsehung bestimmt ist, und so viele ausgezeichnete Regenten aufzuweisen hat. [5015-17] Edictal-Citation. Der Theres Obermayr, Wirthswittwe von Kreuth, d. G., ist die auf ihren Namen lautende Staatsobligation der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München vom 14 December 1833, Kat. Nr. 1875, pr. 1600 fl. zu Verlust gegangen. Auf gestelltes Ansuchen wird hiemit der unbekannte Inhaber dieser Obligation aufgefordert, binnen sechs Monaten a dato solche hier um so gewisser vorzuweisen, als außerdem dieselbe für kraftlos erklärt werden würde. Tegernsee, den 26 November 1839. Königliches Landgericht Tegernsee. [5242-44] Entmündigung. Der ledige Georg Schindler jung von Ihringen wurde wegen Geistesschwäche entmündigt, und Georg Müller, Jakobs Sohn, von da, als Aufsichtspfleger für ihn bestellt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Breisach, den 16 December 1839. Großherzogliches Bezirksamt. Mors. [15] In der Unterzeichneten ist erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden: Die Rindviehzucht Würtembergs mit Vorschlägen zu deren weiterer Emporbringung, ein Beitrag zur landwirthschaftlichen Beschreibung des Königreichs von A. v. Weckherlin. Mit einem Steindruck. Gr. 8. Preis 2 fl. 15 kr. oder 1 Rthlr. 8 gr. Schon vor einigen Jahren haben wir auf das baldige Erscheinen dieser interessanten Schrift aufmerksam gemacht; die zahlreichen Anfragen darnach geben bereits Zeugniß von dem großen Interesse, mit welchem dieselbe erwartet wird. Die Wichtigkeit der Rindviehzucht für unsere landwirthschaftlichen Verhältnisse wird immer mehr erkannt. Noch nie aber zeigte sich ein solches reges Streben vom größten Gutsbesitzer bis zu dem kleinsten Viehhalter nach Vervollkommnung der Rindviehzucht, als eben jetzt. An der Erweckung dieses Interesses hat unser Verfasser großen Antheil. Derselbe erhielt den höchsten Auftrag, den Zustand der Rindviehzucht im ganzen Königreich an Ort und Stelle selbst kennen zu lernen und Vorschläge zur weitern Emporbringung derselben zu machen. Die Arbeit des Verfassers hierüber würdigte die k. Regierung einer solchen Berücksichtigung, daß bereits die meisten darin gemachten Vorschläge ins Leben gerufen werden und jenen Eifer in der Sache sowohl bei Behörden und Gemeinden, als auch bei einzelnen Landwirthen erweckt haben. Diesen Allen, sowohl im Inland als im Auslande, welch letzterem hierin Würtemberg als Muster dienen kann, wird die Mittheilung der vorliegenden Arbeit des Verfassers nur höchst willkommen seyn. Stuttgart und Tübingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 15. Augsburg, 15. Januar 1840, S. 0119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_015_18400115/15>, abgerufen am 11.10.2024.