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Arnim, Bettina von: Die Günderode. Bd. 2. Grünberg u. a., 1840.

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nicht mit Verschönerungsprinzipien der Sittlichkeit an,
ich muß einmal erproben was meine Seele für einen
Ton angiebt, ob sie vielleicht von Natur so derb ist
wies liebe Hessenland. -- Ich fang an zu glauben daß
ich gar nicht fürs Gesellschaftliche geboren bin, konnt
ich je meiner Phantasie nachgeben ohne mich zu erhitzen
über den sinnlosen Widerspruch der Andern? -- und bin
ich nicht eingeschlafen beim Primas über dem Gesumse
von geputzten Leuten, und hab ich mir nicht eingebildt,
meine liebsten Leut wären verrückt geworden mit dem
Jabot von Point d'alencon der eine halbe Elle vorstand
und mit brillantnen Knöpfen und mit -- und mit --
einem Haarbeutel hinten angeklemmt, hab ich mich da
nicht zu todt geschämt daß einer mit einem Haarbeutel
so vergnügt herumlaufen konnt als wärs ein Verdienst,
und ists nicht auch beschämend für die freie Seele sich
äußerliche Zeichen des Wahnsinns anzuhängen auf Be¬
fehl daß Buonaparte damit geehrt soll werden? --
der George hat seinen Haarbeutel aber abgerissen und
ihn mitten in den Salon unter die Leut geworfen, die
Königin von Holland schlurte ihn mit der Schleppe durch
alle Zimmer, ich habs gesehen und mich drüber heimlich
erlustigt. Aber bloß um nicht zu sehen was all für dum¬
mer Wahnsinn dort an der Tagsordnung ist mag ich

nicht mit Verſchönerungsprinzipien der Sittlichkeit an,
ich muß einmal erproben was meine Seele für einen
Ton angiebt, ob ſie vielleicht von Natur ſo derb iſt
wies liebe Heſſenland. — Ich fang an zu glauben daß
ich gar nicht fürs Geſellſchaftliche geboren bin, konnt
ich je meiner Phantaſie nachgeben ohne mich zu erhitzen
über den ſinnloſen Widerſpruch der Andern? — und bin
ich nicht eingeſchlafen beim Primas über dem Geſumſe
von geputzten Leuten, und hab ich mir nicht eingebildt,
meine liebſten Leut wären verrückt geworden mit dem
Jabot von Point d'alencon der eine halbe Elle vorſtand
und mit brillantnen Knöpfen und mit — und mit —
einem Haarbeutel hinten angeklemmt, hab ich mich da
nicht zu todt geſchämt daß einer mit einem Haarbeutel
ſo vergnügt herumlaufen konnt als wärs ein Verdienſt,
und iſts nicht auch beſchämend für die freie Seele ſich
äußerliche Zeichen des Wahnsinns anzuhängen auf Be¬
fehl daß Buonaparte damit geehrt ſoll werden? —
der George hat ſeinen Haarbeutel aber abgeriſſen und
ihn mitten in den Salon unter die Leut geworfen, die
Königin von Holland ſchlurte ihn mit der Schleppe durch
alle Zimmer, ich habs geſehen und mich drüber heimlich
erluſtigt. Aber bloß um nicht zu ſehen was all für dum¬
mer Wahnſinn dort an der Tagsordnung iſt mag ich

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[79/0093] nicht mit Verſchönerungsprinzipien der Sittlichkeit an, ich muß einmal erproben was meine Seele für einen Ton angiebt, ob ſie vielleicht von Natur ſo derb iſt wies liebe Heſſenland. — Ich fang an zu glauben daß ich gar nicht fürs Geſellſchaftliche geboren bin, konnt ich je meiner Phantaſie nachgeben ohne mich zu erhitzen über den ſinnloſen Widerſpruch der Andern? — und bin ich nicht eingeſchlafen beim Primas über dem Geſumſe von geputzten Leuten, und hab ich mir nicht eingebildt, meine liebſten Leut wären verrückt geworden mit dem Jabot von Point d'alencon der eine halbe Elle vorſtand und mit brillantnen Knöpfen und mit — und mit — einem Haarbeutel hinten angeklemmt, hab ich mich da nicht zu todt geſchämt daß einer mit einem Haarbeutel ſo vergnügt herumlaufen konnt als wärs ein Verdienſt, und iſts nicht auch beſchämend für die freie Seele ſich äußerliche Zeichen des Wahnsinns anzuhängen auf Be¬ fehl daß Buonaparte damit geehrt ſoll werden? — der George hat ſeinen Haarbeutel aber abgeriſſen und ihn mitten in den Salon unter die Leut geworfen, die Königin von Holland ſchlurte ihn mit der Schleppe durch alle Zimmer, ich habs geſehen und mich drüber heimlich erluſtigt. Aber bloß um nicht zu ſehen was all für dum¬ mer Wahnſinn dort an der Tagsordnung iſt mag ich

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Zitationshilfe: Arnim, Bettina von: Die Günderode. Bd. 2. Grünberg u. a., 1840, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/arnimb_guenderode02_1840/93>, abgerufen am 24.11.2024.