liebt gemacht hat, und der diesen nun immer beibehält, weil er sich selbst drin gefällt. Der Clemens klagt zwar und meint er habe immer keine Antwort von ihm er¬ halten auf all sein Vertrauen, und habe sich immer zu¬ rückgestoßen gefühlt -- und der Savigny ließe gleich¬ sam das Tret-rad der Studirmaschine so lang aus Höf¬ lichkeit stehen bis einer ausgeredet habe, er habe sich oft geärgert daß wenn er zu ihm ins Zimmer kam um ihm was warm mitzutheilen, so habe er keine Antwort, nur Gehör erlangt, und kaum sei er draus gewesen, so rum¬ pelte die Studirmaschine wieder im alten Gleis. -- Da hat aber der Clemens unrecht. Erstens ist Savignys An¬ theil am Leben außer seiner wissenschaftlichen Sphäre nur ein geliehener; und vielleicht blos gutmüthig, und dann ist es ein Irrthum vom Clemens, der meint er müsse ihm Mittheilungen machen, da er sie ihm nicht honorirt, oder sich ihm mittheilen will wo Savigny einer anderen Ansicht über ihn zugethan ist. -- Mir fällts gar nicht ein, ihm etwas der Art sagen zu wollen, mir ists ganz recht, daß er mir die Fehler und Albernheiten die in mir nun einmal vorausgesetzt werden noch als erträglich an¬ rechnet. -- "Was willst Du wieder für eine Dummheit vorbringen sagen sie oft, oder ich bitt Dich schwäz nicht so extravagant, oder: wie kannst Du denn so was sagen,
liebt gemacht hat, und der dieſen nun immer beibehält, weil er ſich ſelbſt drin gefällt. Der Clemens klagt zwar und meint er habe immer keine Antwort von ihm er¬ halten auf all ſein Vertrauen, und habe ſich immer zu¬ rückgeſtoßen gefühlt — und der Savigny ließe gleich¬ ſam das Tret-rad der Studirmaſchine ſo lang aus Höf¬ lichkeit ſtehen bis einer ausgeredet habe, er habe ſich oft geärgert daß wenn er zu ihm ins Zimmer kam um ihm was warm mitzutheilen, ſo habe er keine Antwort, nur Gehör erlangt, und kaum ſei er draus geweſen, ſo rum¬ pelte die Studirmaſchine wieder im alten Gleis. — Da hat aber der Clemens unrecht. Erſtens iſt Savignys An¬ theil am Leben außer ſeiner wiſſenſchaftlichen Sphäre nur ein geliehener; und vielleicht blos gutmüthig, und dann iſt es ein Irrthum vom Clemens, der meint er müſſe ihm Mittheilungen machen, da er ſie ihm nicht honorirt, oder ſich ihm mittheilen will wo Savigny einer anderen Anſicht über ihn zugethan iſt. — Mir fällts gar nicht ein, ihm etwas der Art ſagen zu wollen, mir iſts ganz recht, daß er mir die Fehler und Albernheiten die in mir nun einmal vorausgeſetzt werden noch als erträglich an¬ rechnet. — „Was willſt Du wieder für eine Dummheit vorbringen ſagen ſie oft, oder ich bitt Dich ſchwäz nicht ſo extravagant, oder: wie kannſt Du denn ſo was ſagen,
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liebt gemacht hat, und der dieſen nun immer beibehält,
weil er ſich ſelbſt drin gefällt. Der Clemens klagt zwar
und meint er habe immer keine Antwort von ihm er¬
halten auf all ſein Vertrauen, und habe ſich immer zu¬
rückgeſtoßen gefühlt — und der Savigny ließe gleich¬
ſam das Tret-rad der Studirmaſchine ſo lang aus Höf¬
lichkeit ſtehen bis einer ausgeredet habe, er habe ſich oft
geärgert daß wenn er zu ihm ins Zimmer kam um ihm
was warm mitzutheilen, ſo habe er keine Antwort, nur
Gehör erlangt, und kaum ſei er draus geweſen, ſo rum¬
pelte die Studirmaſchine wieder im alten Gleis. — Da
hat aber der Clemens unrecht. Erſtens iſt Savignys An¬
theil am Leben außer ſeiner wiſſenſchaftlichen Sphäre
nur ein geliehener; und vielleicht blos gutmüthig, und
dann iſt es ein Irrthum vom Clemens, der meint er müſſe
ihm Mittheilungen machen, da er ſie ihm nicht honorirt,
oder ſich ihm mittheilen will wo Savigny einer anderen
Anſicht über ihn zugethan iſt. — Mir fällts gar nicht
ein, ihm etwas der Art ſagen zu wollen, mir iſts ganz
recht, daß er mir die Fehler und Albernheiten die in mir
nun einmal vorausgeſetzt werden noch als erträglich an¬
rechnet. — „Was willſt Du wieder für eine Dummheit
vorbringen ſagen ſie oft, oder ich bitt Dich ſchwäz nicht
ſo extravagant, oder: wie kannſt Du denn ſo was ſagen,
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Arnim, Bettina von: Die Günderode. Bd. 2. Grünberg u. a., 1840, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/arnimb_guenderode02_1840/220>, abgerufen am 25.11.2024.
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