Namen Jesus und Maria sprechen, das Kreuzzeichen machen, die kleinen Gebete eines Kindes verrichten. Das soll man nicht erst der Schule überlassen. Gebt dem Denken und Wollen des Kindes eine religiöse Richtung durch die Hausordnung, durch das gemeinschaftliche Fa- miliengebet, durch den religiösen Schmuck der Zimmer, durch Miterleben und Mitfeiern des katholischen Kirchen- jahres und seiner Feste. Vergeßt nicht, was die erfahrensten Erzieher sagen, daß nämlich ein Kind für gewöhnlich später sich religiös so weiter entwickelt, wie es mit sieben oder acht Jahren durch die Eltern geworden ist.
Die eigentliche religiöse Belehrung übernimmt später an eurer Statt die Schule und die Kirche, desgleichen soll da die Erziehung fortgeführt werden. Beides wird aber nur dann ersprießliche Erfolge aufweisen, wenn Schule, Kirche und Elternhaus Hand in Hand gehen. Eltern dürfen darum den Lehrpersonen und dem Geistlichen nicht entgegenarbei- ten, nicht geringschätzig über Schule, Unterricht und Lehrpersonen sprechen, die Kinder nicht in Schutz nehmen, wenn sie Strafe erhalten haben. Glauben die Eltern Anlaß zu berechtigter Klage zu haben, so sollen sie das unter vier Augen mit dem Lehrer oder der Lehrerin ab-
Namen Jesus und Maria sprechen, das Kreuzzeichen machen, die kleinen Gebete eines Kindes verrichten. Das soll man nicht erst der Schule überlassen. Gebt dem Denken und Wollen des Kindes eine religiöse Richtung durch die Hausordnung, durch das gemeinschaftliche Fa- miliengebet, durch den religiösen Schmuck der Zimmer, durch Miterleben und Mitfeiern des katholischen Kirchen- jahres und seiner Feste. Vergeßt nicht, was die erfahrensten Erzieher sagen, daß nämlich ein Kind für gewöhnlich später sich religiös so weiter entwickelt, wie es mit sieben oder acht Jahren durch die Eltern geworden ist.
Die eigentliche religiöse Belehrung übernimmt später an eurer Statt die Schule und die Kirche, desgleichen soll da die Erziehung fortgeführt werden. Beides wird aber nur dann ersprießliche Erfolge aufweisen, wenn Schule, Kirche und Elternhaus Hand in Hand gehen. Eltern dürfen darum den Lehrpersonen und dem Geistlichen nicht entgegenarbei- ten, nicht geringschätzig über Schule, Unterricht und Lehrpersonen sprechen, die Kinder nicht in Schutz nehmen, wenn sie Strafe erhalten haben. Glauben die Eltern Anlaß zu berechtigter Klage zu haben, so sollen sie das unter vier Augen mit dem Lehrer oder der Lehrerin ab-
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Namen Jesus und Maria sprechen, das
Kreuzzeichen machen, die kleinen Gebete
eines Kindes verrichten. Das soll man
nicht erst der Schule überlassen. Gebt
dem Denken und Wollen des Kindes eine
religiöse Richtung durch die Hausordnung,
durch das gemeinschaftliche Fa-
miliengebet, durch den religiösen
Schmuck der Zimmer, durch Miterleben
und Mitfeiern des katholischen Kirchen-
jahres und seiner Feste. Vergeßt nicht,
was die erfahrensten Erzieher sagen, daß
nämlich ein Kind für gewöhnlich später
sich religiös so weiter entwickelt, wie es
mit sieben oder acht Jahren durch die
Eltern geworden ist.
Die eigentliche religiöse Belehrung
übernimmt später an eurer Statt die
Schule und die Kirche, desgleichen soll da
die Erziehung fortgeführt werden. Beides
wird aber nur dann ersprießliche Erfolge
aufweisen, wenn Schule, Kirche und
Elternhaus Hand in Hand gehen. Eltern
dürfen darum den Lehrpersonen und dem
Geistlichen nicht entgegenarbei-
ten, nicht geringschätzig über Schule,
Unterricht und Lehrpersonen sprechen, die
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Strafe erhalten haben. Glauben die
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/290>, abgerufen am 23.11.2024.
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