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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 4. Berlin, 1852.

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er in der Bearbeitung meines Entwurfs war, kam
ihm Ihre Schrift zu Händen."

"Er räumte ein -- ?"

"Daß er sie benutzt hat."

"Wer gab ihm ein Recht dazu?"

"Er hielt die Schrift für eine preisgegebene,
verschollene -- machen Sie das mit ihm aus."

"So entblödete er sich nicht, eine fremde Arbeit
für die seine auszugeben."

"Er entnahm Ihnen nur die Entwickelung der
Gründe, die Ausführung --"

"Drei Viertel seiner Schrift --"

"Unter andern Verhältnissen würde auch ich es
nicht gut heißen. Hier galt es, eine schwierige Arbeit
bald und zum Zwecke tauglich herzustellen. Die
suprema lex, das salus reipublicae. Warum doppelt
schreiben, was einmal zum Zweck genug ist!"

Der Minister wollte den Regierungsrath gerecht¬
fertigt sehen; es wäre von Walter thöricht gewesen, jetzt
mit Hartnäckigkeit auf seiner Meinung bestehen. Er
gab sie nicht auf, aber er schwieg, weil er auf des
Staatsmannes Stirn andre Gedanken gelagert sah.

"Ich brauche Jemand, auf den ich mich ver¬
lassen kann, der, offenen Kopfes, fähig ist, im
Umgang, in der Gesellschaft sich geltend zu machen.
Verstehen Sie, Jemanden, der nicht mit der Thür
in's Haus fällt, was man mir wohl zum Vorwurf
macht, der das Metall der Gesinnung in eine ge¬
fällige Form zu schmelzen weiß. Nicht ein Haarbreit

er in der Bearbeitung meines Entwurfs war, kam
ihm Ihre Schrift zu Händen.“

„Er räumte ein — ?“

„Daß er ſie benutzt hat.“

„Wer gab ihm ein Recht dazu?“

„Er hielt die Schrift für eine preisgegebene,
verſchollene — machen Sie das mit ihm aus.“

„So entblödete er ſich nicht, eine fremde Arbeit
für die ſeine auszugeben.“

„Er entnahm Ihnen nur die Entwickelung der
Gründe, die Ausführung —“

„Drei Viertel ſeiner Schrift —“

„Unter andern Verhältniſſen würde auch ich es
nicht gut heißen. Hier galt es, eine ſchwierige Arbeit
bald und zum Zwecke tauglich herzuſtellen. Die
suprema lex, das salus reipublicae. Warum doppelt
ſchreiben, was einmal zum Zweck genug iſt!“

Der Miniſter wollte den Regierungsrath gerecht¬
fertigt ſehen; es wäre von Walter thöricht geweſen, jetzt
mit Hartnäckigkeit auf ſeiner Meinung beſtehen. Er
gab ſie nicht auf, aber er ſchwieg, weil er auf des
Staatsmannes Stirn andre Gedanken gelagert ſah.

„Ich brauche Jemand, auf den ich mich ver¬
laſſen kann, der, offenen Kopfes, fähig iſt, im
Umgang, in der Geſellſchaft ſich geltend zu machen.
Verſtehen Sie, Jemanden, der nicht mit der Thür
in's Haus fällt, was man mir wohl zum Vorwurf
macht, der das Metall der Geſinnung in eine ge¬
fällige Form zu ſchmelzen weiß. Nicht ein Haarbreit

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[226/0236] er in der Bearbeitung meines Entwurfs war, kam ihm Ihre Schrift zu Händen.“ „Er räumte ein — ?“ „Daß er ſie benutzt hat.“ „Wer gab ihm ein Recht dazu?“ „Er hielt die Schrift für eine preisgegebene, verſchollene — machen Sie das mit ihm aus.“ „So entblödete er ſich nicht, eine fremde Arbeit für die ſeine auszugeben.“ „Er entnahm Ihnen nur die Entwickelung der Gründe, die Ausführung —“ „Drei Viertel ſeiner Schrift —“ „Unter andern Verhältniſſen würde auch ich es nicht gut heißen. Hier galt es, eine ſchwierige Arbeit bald und zum Zwecke tauglich herzuſtellen. Die suprema lex, das salus reipublicae. Warum doppelt ſchreiben, was einmal zum Zweck genug iſt!“ Der Miniſter wollte den Regierungsrath gerecht¬ fertigt ſehen; es wäre von Walter thöricht geweſen, jetzt mit Hartnäckigkeit auf ſeiner Meinung beſtehen. Er gab ſie nicht auf, aber er ſchwieg, weil er auf des Staatsmannes Stirn andre Gedanken gelagert ſah. „Ich brauche Jemand, auf den ich mich ver¬ laſſen kann, der, offenen Kopfes, fähig iſt, im Umgang, in der Geſellſchaft ſich geltend zu machen. Verſtehen Sie, Jemanden, der nicht mit der Thür in's Haus fällt, was man mir wohl zum Vorwurf macht, der das Metall der Geſinnung in eine ge¬ fällige Form zu ſchmelzen weiß. Nicht ein Haarbreit

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 4. Berlin, 1852, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe04_1852/236>, abgerufen am 28.04.2024.