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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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lohren oder verlegt ist/ allein man muß sie wor dem Gesinde nicht ligen lassen/ sondern verwahret und verschlossen halten.

Es haben aber doch zu Zeiten das Gesinde in andern Häusern ihre Heler/ denen sie alles zu tragen und zu bewahren geben/ solche Leut sind nicht besser als solche Steler/ solche Diebe seind ärger zu straffen als andere. Das geraucherte Fleisch/ es hab Namen wie es wolle/ so man pflegt im Hause zu haben/ soll man wohl verwahren und zeitlich nach zehlen/ damit solches nicht vertragen werde.

So bald die Haußwirthin Morgens aufstehet/ soll sie in den Ställen herumb gehen / und alle Winckel sehen/ ob das Viehe ihre rechte Wartung und Nahrung bekomme / oder ob sonsten was zu schaffen sey. Es soll aber solches nicht allein Morgens geschehen/ sondern zum öfftern; So soll dem Gesinde so wohl als dem Viehe zu rechter Zeit sein Essen und Trincken gegeben: und der verdiente Liedlohn ehrlich und wohl entrichtet und erlegt werden/ ehe mehr dann weniger/ als man mit ihnen einig worden.

Eine Herrschafft soll ein Gesinde nicht loben in seiner Gegenwart/ sonsten verderbt mans bald/ es wird stoltz/ und thut hernach kein gut mehr/ wollen anfangen im Hauß zu herrschen und regiren/ gehorsamen endlich den Herren / Franen/ noch Kindern mehr; Auch soll eine Haußhalterin nicht stoltz und hoffärtig seyn/ und viel auf Pracht und Kleidungen wenden/ dann ein Haußhalter hierdurch sehr leichtlich kan geschwächt und verderbt werden.

Es soll auch eine Haußwirthin nicht allezeit das Fenster am Hals haben/ nicht vil Spatzieren gehen/ mit allen Leuten besprechen/ auch nicht alle Däntze und Comoedien besuchen/ dann solches einem Weib wenig nutzen bringt/ sondern vielmehr zur Leichtfertigkeit Anlaß gibt/ ihrem Haußwirth soll sie in allen billigen Dingen gehorsamen/ auch in Glück und Unglück wissen zu schicken/ im Unglück nicht verzagen/ in Glück auch nicht hoffärtig werden/ und deß Hochmuths übernehmen.

lohren oder verlegt ist/ allein man muß sie wor dem Gesinde nicht ligen lassen/ sondern verwahret und verschlossen halten.

Es haben aber doch zu Zeiten das Gesinde in andern Häusern ihre Heler/ denen sie alles zu tragen und zu bewahren geben/ solche Leut sind nicht besser als solche Steler/ solche Diebe seind ärger zu straffen als andere. Das geraucherte Fleisch/ es hab Namen wie es wolle/ so man pflegt im Hause zu haben/ soll man wohl verwahren und zeitlich nach zehlen/ damit solches nicht vertragen werde.

So bald die Haußwirthin Morgens aufstehet/ soll sie in den Ställen herumb gehen / und alle Winckel sehen/ ob das Viehe ihre rechte Wartung und Nahrung bekomme / oder ob sonsten was zu schaffen sey. Es soll aber solches nicht allein Morgens geschehen/ sondern zum öfftern; So soll dem Gesinde so wohl als dem Viehe zu rechter Zeit sein Essen und Trincken gegeben: und der verdiente Liedlohn ehrlich und wohl entrichtet und erlegt werden/ ehe mehr dann weniger/ als man mit ihnen einig worden.

Eine Herrschafft soll ein Gesinde nicht loben in seiner Gegenwart/ sonsten verderbt mans bald/ es wird stoltz/ und thut hernach kein gut mehr/ wollen anfangen im Hauß zu herrschen und regiren/ gehorsamen endlich den Herren / Franen/ noch Kindern mehr; Auch soll eine Haußhalterin nicht stoltz und hoffärtig seyn/ und viel auf Pracht und Kleidungen wenden/ dann ein Haußhalter hierdurch sehr leichtlich kan geschwächt und verderbt werden.

Es soll auch eine Haußwirthin nicht allezeit das Fenster am Hals haben/ nicht vil Spatzieren gehen/ mit allen Leuten besprechen/ auch nicht alle Däntze und Comoedien besuchen/ dann solches einem Weib wenig nutzen bringt/ sondern vielmehr zur Leichtfertigkeit Anlaß gibt/ ihrem Haußwirth soll sie in allen billigen Dingen gehorsamen/ auch in Glück und Unglück wissen zu schicken/ im Unglück nicht verzagen/ in Glück auch nicht hoffärtig werden/ und deß Hochmuths übernehmen.

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[5/0009] lohren oder verlegt ist/ allein man muß sie wor dem Gesinde nicht ligen lassen/ sondern verwahret und verschlossen halten. Es haben aber doch zu Zeiten das Gesinde in andern Häusern ihre Heler/ denen sie alles zu tragen und zu bewahren geben/ solche Leut sind nicht besser als solche Steler/ solche Diebe seind ärger zu straffen als andere. Das geraucherte Fleisch/ es hab Namen wie es wolle/ so man pflegt im Hause zu haben/ soll man wohl verwahren und zeitlich nach zehlen/ damit solches nicht vertragen werde. So bald die Haußwirthin Morgens aufstehet/ soll sie in den Ställen herumb gehen / und alle Winckel sehen/ ob das Viehe ihre rechte Wartung und Nahrung bekomme / oder ob sonsten was zu schaffen sey. Es soll aber solches nicht allein Morgens geschehen/ sondern zum öfftern; So soll dem Gesinde so wohl als dem Viehe zu rechter Zeit sein Essen und Trincken gegeben: und der verdiente Liedlohn ehrlich und wohl entrichtet und erlegt werden/ ehe mehr dann weniger/ als man mit ihnen einig worden. Eine Herrschafft soll ein Gesinde nicht loben in seiner Gegenwart/ sonsten verderbt mans bald/ es wird stoltz/ und thut hernach kein gut mehr/ wollen anfangen im Hauß zu herrschen und regiren/ gehorsamen endlich den Herren / Franen/ noch Kindern mehr; Auch soll eine Haußhalterin nicht stoltz und hoffärtig seyn/ und viel auf Pracht und Kleidungen wenden/ dann ein Haußhalter hierdurch sehr leichtlich kan geschwächt und verderbt werden. Es soll auch eine Haußwirthin nicht allezeit das Fenster am Hals haben/ nicht vil Spatzieren gehen/ mit allen Leuten besprechen/ auch nicht alle Däntze und Comoedien besuchen/ dann solches einem Weib wenig nutzen bringt/ sondern vielmehr zur Leichtfertigkeit Anlaß gibt/ ihrem Haußwirth soll sie in allen billigen Dingen gehorsamen/ auch in Glück und Unglück wissen zu schicken/ im Unglück nicht verzagen/ in Glück auch nicht hoffärtig werden/ und deß Hochmuths übernehmen.

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/9>, abgerufen am 24.04.2024.