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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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Das VII. Capitel.

Vom Pfropffen/ Stäbeln und Hefften.

DIe Weinstöcke können eben wohl gepfropfft werden wie die Bäume/ besihe davon im Garten-Buch von dem pfropffen. Wein-Pfäle sollen oben und unten gespitzt werden / so können sich die Staren und Vögel nicht viel drauff setzen/ so den Weinbeeren grossen Schaden zufügen/ und muß das Holtz alle Jahr bepfälet werden / und sollen die Pfäle zu rechter Zeit mit einem Vorrath geschafft werden/ und sollen keine Pfäle vertragen werden auß den Weinbergen/ wie zu Zeiten pflegt zu geschehen/ daß sie solche entzwey brechen und nach Hauß tragen zum verbrennen / dahero soll der Weinhalter fleissig achtung geben/ daß ihme nichts vertragen werde.

Das Heften soll auch gleich drauf geschehen/ und so solches geschehen/ alsdann soll man die Erde im Hacken über die Stöcke wiederum zuziehen/ und man muß sehr vorsichtig damit umgehen/ daß man die Augen nicht abstosse/ so gar leicht geschehen kan. Darumb soll man nicht so lang warten mit dem Heften/ dann wann der Wind gehet/ und seind die Augen bereit herauß/ so schlagen sie hin und wieder/ und schlagen die Augen leichtlich an den Pfälen ab. Man solle zu der Zeit auch die Leut nicht viel in den Weinbergen hin und her gehen lassen/ dann zu derselben Zeit ist das Holtz und die Augen noch zu zart/ und werden leichtlich dardurch abgestossen.

Das VIII. Capitel.

Von dem ersten/ zweyten/ und dritten Hacken.

AUff das Hacken soll ein Weinhalter fleissigachtung geben/ daß die Arbeiter mit der Hacken tieff einhauen/ gleichwie die Weinhaue in der Länge ist/ und solches Hacken zum ersten soll den Ersten May geschehen seyn. Die Zweyte Hackung soll verrichtet

Das VII. Capitel.

Vom Pfropffen/ Stäbeln und Hefften.

DIe Weinstöcke können eben wohl gepfropfft werden wie die Bäume/ besihe davon im Garten-Buch von dem pfropffen. Wein-Pfäle sollen oben und unten gespitzt werden / so können sich die Staren und Vögel nicht viel drauff setzen/ so den Weinbeeren grossen Schaden zufügen/ und muß das Holtz alle Jahr bepfälet werden / und sollen die Pfäle zu rechter Zeit mit einem Vorrath geschafft werden/ und sollen keine Pfäle vertragen werden auß den Weinbergen/ wie zu Zeiten pflegt zu geschehen/ daß sie solche entzwey brechen und nach Hauß tragen zum verbrennen / dahero soll der Weinhalter fleissig achtung geben/ daß ihme nichts vertragen werde.

Das Heften soll auch gleich drauf geschehen/ und so solches geschehen/ alsdann soll man die Erde im Hacken über die Stöcke wiederum zuziehen/ und man muß sehr vorsichtig damit umgehen/ daß man die Augen nicht abstosse/ so gar leicht geschehen kan. Darumb soll man nicht so lang warten mit dem Heften/ dann wann der Wind gehet/ und seind die Augen bereit herauß/ so schlagen sie hin und wieder/ und schlagen die Augen leichtlich an den Pfälen ab. Man solle zu der Zeit auch die Leut nicht viel in den Weinbergen hin und her gehen lassen/ dann zu derselben Zeit ist das Holtz und die Augen noch zu zart/ und werden leichtlich dardurch abgestossen.

Das VIII. Capitel.

Von dem ersten/ zweyten/ und dritten Hacken.

AUff das Hacken soll ein Weinhalter fleissigachtung geben/ daß die Arbeiter mit der Hacken tieff einhauen/ gleichwie die Weinhaue in der Länge ist/ und solches Hacken zum ersten soll den Ersten May geschehen seyn. Die Zweyte Hackung soll verrichtet

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[31/0035] Das VII. Capitel. Vom Pfropffen/ Stäbeln und Hefften. DIe Weinstöcke können eben wohl gepfropfft werden wie die Bäume/ besihe davon im Garten-Buch von dem pfropffen. Wein-Pfäle sollen oben und unten gespitzt werden / so können sich die Staren und Vögel nicht viel drauff setzen/ so den Weinbeeren grossen Schaden zufügen/ und muß das Holtz alle Jahr bepfälet werden / und sollen die Pfäle zu rechter Zeit mit einem Vorrath geschafft werden/ und sollen keine Pfäle vertragen werden auß den Weinbergen/ wie zu Zeiten pflegt zu geschehen/ daß sie solche entzwey brechen und nach Hauß tragen zum verbrennen / dahero soll der Weinhalter fleissig achtung geben/ daß ihme nichts vertragen werde. Das Heften soll auch gleich drauf geschehen/ und so solches geschehen/ alsdann soll man die Erde im Hacken über die Stöcke wiederum zuziehen/ und man muß sehr vorsichtig damit umgehen/ daß man die Augen nicht abstosse/ so gar leicht geschehen kan. Darumb soll man nicht so lang warten mit dem Heften/ dann wann der Wind gehet/ und seind die Augen bereit herauß/ so schlagen sie hin und wieder/ und schlagen die Augen leichtlich an den Pfälen ab. Man solle zu der Zeit auch die Leut nicht viel in den Weinbergen hin und her gehen lassen/ dann zu derselben Zeit ist das Holtz und die Augen noch zu zart/ und werden leichtlich dardurch abgestossen. Das VIII. Capitel. Von dem ersten/ zweyten/ und dritten Hacken. AUff das Hacken soll ein Weinhalter fleissigachtung geben/ daß die Arbeiter mit der Hacken tieff einhauen/ gleichwie die Weinhaue in der Länge ist/ und solches Hacken zum ersten soll den Ersten May geschehen seyn. Die Zweyte Hackung soll verrichtet

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/35>, abgerufen am 26.04.2024.