Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.Ganser zu nemmen. Im Mertzen und im Herbst raufft man den Gänsen die Pflaumfedern/ und die andern grosse Schreibfedern auß. Sonst sind der todten Gänsfedern eben so wenig nutz/ als der todten Schafe ihre Wolle. Uber dreissig Gäns soll keiner in einer Zucht halten: die Alten nemmen nicht mehr dann zwantzig/ dann die grossen und alten Gäns beissen/ ropffen und beschädigen gemeinlich die Jungen. Derhalben soll man sie mit Schrancken entscheiden/ und gleich wie die Hämmel und Schaf von einander absöndern und versperren. Man soll auch den Gänsen zum offtermal frische und saubere Sprewer lassen unterstreüen/ dann der Gänßstall/ muß allwegen trucken und sauber gehalten seyn/ damit kein Ungeziefer darinn nisten und sich erhalten mögen. So vil der Gäns Kranckheit belanget/ dieweil sie auch mit gleichen Siechtagen / als die Hennen/ beladen seyn/ und dieselben pflegen zu bekommen/ wird man derhalben auch ihnen die oben fürgeschribene Mittel mögen gebrauchen. Soll derhalben niemands/ dieselben an gemeldten ihren Orten nach zu suchen / sichbeschwären. Gänsschmaltz wird insonderheit hoch gelobt. Dann dasselbig mit Zwibelsafft vermischt/ und in die Ohren etliche tröpflin darvon eingeflößt/ das lindert den Schmertzen/ und ziehet Wasser herauß. Getrucknete Ganszungen zu Pulver gestossen und eingenommen/ das treibt den verstandenen Harn. Wann die Weiber gleich nach ihrer reinigung Gänshädlin essen/ bekommen sie nicht allein grossen lust und begirde zu ehlichen Wercken/ sonder es macht sie auch sehr fruchtbar. Das V. Capitel. Von alten und jungen Enten/ oder Antrechten/ wilden Antvögeln/ Tauchentlin / Seevögelin/ Schwanen/ oder Elbschen/ Kränchen/ Storcken/ und andern Wasservögeln. Ganser zu nem̃en. Im Mertzen und im Herbst raufft man den Gänsen die Pflaumfedern/ und die andern grosse Schreibfedern auß. Sonst sind der todten Gänsfedern eben so wenig nutz/ als der todten Schafe ihre Wolle. Uber dreissig Gäns soll keiner in einer Zucht halten: die Alten nemmen nicht mehr dann zwantzig/ dann die grossen und alten Gäns beissen/ ropffen und beschädigen gemeinlich die Jungen. Derhalben soll man sie mit Schrancken entscheiden/ und gleich wie die Hämmel und Schaf von einander absöndern und versperren. Man soll auch den Gänsen zum offtermal frische und saubere Sprewer lassen unterstreüen/ dann der Gänßstall/ muß allwegen trucken und sauber gehalten seyn/ damit kein Ungeziefer darinn nisten und sich erhalten mögen. So vil der Gäns Kranckheit belanget/ dieweil sie auch mit gleichen Siechtagen / als die Hennen/ beladen seyn/ und dieselben pflegen zu bekommen/ wird man derhalben auch ihnen die oben fürgeschribene Mittel mögen gebrauchen. Soll derhalben niemands/ dieselben an gemeldten ihren Orten nach zu suchen / sichbeschwären. Gänsschmaltz wird insonderheit hoch gelobt. Dann dasselbig mit Zwibelsafft vermischt/ und in die Ohren etliche tröpflin darvon eingeflößt/ das lindert den Schmertzen/ und ziehet Wasser herauß. Getrucknete Ganszungen zu Pulver gestossen und eingenommen/ das treibt den verstandenen Harn. Wann die Weiber gleich nach ihrer reinigung Gänshädlin essen/ bekommen sie nicht allein grossen lust und begirde zu ehlichen Wercken/ sonder es macht sie auch sehr fruchtbar. Das V. Capitel. Von alten und jungen Enten/ oder Antrechten/ wilden Antvögeln/ Tauchentlin / Seevögelin/ Schwanen/ oder Elbschen/ Kränchen/ Storcken/ und andern Wasservögeln. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0173" n="154"/> Ganser zu nem̃en. Im Mertzen und im Herbst raufft man den Gänsen die Pflaumfedern/ und die andern grosse Schreibfedern auß. Sonst sind der todten Gänsfedern eben so wenig nutz/ als der todten Schafe ihre Wolle.</p> <p>Uber dreissig Gäns soll keiner in einer Zucht halten: die Alten nemmen nicht mehr dann zwantzig/ dann die grossen und alten Gäns beissen/ ropffen und beschädigen gemeinlich die Jungen. Derhalben soll man sie mit Schrancken entscheiden/ und gleich wie die Hämmel und Schaf von einander absöndern und versperren. Man soll auch den Gänsen zum offtermal frische und saubere Sprewer lassen unterstreüen/ dann der Gänßstall/ muß allwegen trucken und sauber gehalten seyn/ damit kein Ungeziefer darinn nisten und sich erhalten mögen.</p> <p>So vil der Gäns Kranckheit belanget/ dieweil sie auch mit gleichen Siechtagen / als die Hennen/ beladen seyn/ und dieselben pflegen zu bekommen/ wird man derhalben auch ihnen die oben fürgeschribene Mittel mögen gebrauchen. Soll derhalben niemands/ dieselben an gemeldten ihren Orten nach zu suchen / sichbeschwären.</p> <p>Gänsschmaltz wird insonderheit hoch gelobt. Dann dasselbig mit Zwibelsafft vermischt/ und in die Ohren etliche tröpflin darvon eingeflößt/ das lindert den Schmertzen/ und ziehet Wasser herauß. Getrucknete Ganszungen zu Pulver gestossen und eingenommen/ das treibt den verstandenen Harn. Wann die Weiber gleich nach ihrer reinigung Gänshädlin essen/ bekommen sie nicht allein grossen lust und begirde zu ehlichen Wercken/ sonder es macht sie auch sehr fruchtbar.</p> <p>Das V. Capitel.</p> <p>Von alten und jungen Enten/ oder Antrechten/ wilden Antvögeln/ Tauchentlin / Seevögelin/ Schwanen/ oder Elbschen/ Kränchen/ Storcken/ und andern Wasservögeln.</p> </div> </body> </text> </TEI> [154/0173]
Ganser zu nem̃en. Im Mertzen und im Herbst raufft man den Gänsen die Pflaumfedern/ und die andern grosse Schreibfedern auß. Sonst sind der todten Gänsfedern eben so wenig nutz/ als der todten Schafe ihre Wolle.
Uber dreissig Gäns soll keiner in einer Zucht halten: die Alten nemmen nicht mehr dann zwantzig/ dann die grossen und alten Gäns beissen/ ropffen und beschädigen gemeinlich die Jungen. Derhalben soll man sie mit Schrancken entscheiden/ und gleich wie die Hämmel und Schaf von einander absöndern und versperren. Man soll auch den Gänsen zum offtermal frische und saubere Sprewer lassen unterstreüen/ dann der Gänßstall/ muß allwegen trucken und sauber gehalten seyn/ damit kein Ungeziefer darinn nisten und sich erhalten mögen.
So vil der Gäns Kranckheit belanget/ dieweil sie auch mit gleichen Siechtagen / als die Hennen/ beladen seyn/ und dieselben pflegen zu bekommen/ wird man derhalben auch ihnen die oben fürgeschribene Mittel mögen gebrauchen. Soll derhalben niemands/ dieselben an gemeldten ihren Orten nach zu suchen / sichbeschwären.
Gänsschmaltz wird insonderheit hoch gelobt. Dann dasselbig mit Zwibelsafft vermischt/ und in die Ohren etliche tröpflin darvon eingeflößt/ das lindert den Schmertzen/ und ziehet Wasser herauß. Getrucknete Ganszungen zu Pulver gestossen und eingenommen/ das treibt den verstandenen Harn. Wann die Weiber gleich nach ihrer reinigung Gänshädlin essen/ bekommen sie nicht allein grossen lust und begirde zu ehlichen Wercken/ sonder es macht sie auch sehr fruchtbar.
Das V. Capitel.
Von alten und jungen Enten/ oder Antrechten/ wilden Antvögeln/ Tauchentlin / Seevögelin/ Schwanen/ oder Elbschen/ Kränchen/ Storcken/ und andern Wasservögeln.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |