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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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Die jungen Hündin soll man von keiner fremden Milch säugen noch trincken lassen / wann aber die Hündin keine Milch hat/ soll man die Jungen mit Geyßmilch/ biß in den vierdten Monat trincken lassen. Den jungen Hunden soll man keinen langen Namen geben/ damit sie desto eher verstehen/ wann sie bey ihrem Namen gerufft werden: Nicht weniger dann zwo Silben soll ein Hundsnamen haben? Im viertzigsten Tage soll man der jungen Hündlin Wädel schölen/ und Nervader/ welche durch die Gleych am Ruckgraden/ der Länge nach/ biß an den Wadel geht/ mit Gewalt außreissen/ also wächst ihnen der Wadel nicht wider/ und werden sie auch nicht rasend noch wütend.

Der Schafhirt soll ihm auch die Hund durch solche nachfolgende Artzney und Mittel gewöhnen nach zufolgen: Er soll ihnen entweders gekochte Frösch/ oder welches noch gewisser ist/ gestossen Saltz zu essen geben. Oder er nehme ein Stuck Brods/ stosse es ein weil unter die Achslen/ und halte es so lang/ daß es feucht vom Schweiß werde/ gebs darnach dem Hund zu essen.

Oder man nehme das Gebürtlin vom andern Hund/ verbinds in ein Tüchlin/ und lasse den Hund daran riechen.

Damit ein wütender Hund/ er seye so rasend als er wölle/ dem Schäfer keinen Schaden thue und ihn anfalle/ soll er ein Aug von einem schwartzen lebendigen Hund in seine Hand nehmen/ und darinnen behalten. Oder welches noch gewisser ist/ soll er ein Wolffsange/ oder Wolffshertz/ oder die Zung von einer Wölfin / in die Hand nemmen.

Der Schäfer soll auch die Hunde gewöhnen/ daß sie mit einander sich ergeylen / erspringen/ erlauffen und sich beissen/ doch muß er sorg haben/ daß einer den andern nicht überwältige/ und sie also forchtsam und verzagt werden.

Er soll die Hund von keinem selbs gestorbenen Schaf essen lassen/ auff daß sie nicht gewohnen andere Schaf unterwegen anzufallen. Dann so die Hund einmal rohes Fleisch versuchen/ sind sie nachmals nicht so leichtlich wieder davon zu entwöhnen.

Die jungen Hündin soll man von keiner fremden Milch säugen noch trincken lassen / wann aber die Hündin keine Milch hat/ soll man die Jungen mit Geyßmilch/ biß in den vierdten Monat trincken lassen. Den jungen Hunden soll man keinen langen Namen geben/ damit sie desto eher verstehen/ wann sie bey ihrem Namen gerufft werden: Nicht weniger dann zwo Silben soll ein Hundsnamen haben? Im viertzigsten Tage soll man der jungen Hündlin Wädel schölen/ und Nervader/ welche durch die Gleych am Ruckgraden/ der Länge nach/ biß an den Wadel geht/ mit Gewalt außreissen/ also wächst ihnen der Wadel nicht wider/ und werden sie auch nicht rasend noch wütend.

Der Schafhirt soll ihm auch die Hund durch solche nachfolgende Artzney und Mittel gewöhnen nach zufolgen: Er soll ihnen entweders gekochte Frösch/ oder welches noch gewisser ist/ gestossen Saltz zu essen geben. Oder er nehme ein Stuck Brods/ stosse es ein weil unter die Achslen/ und halte es so lang/ daß es feucht vom Schweiß werde/ gebs darnach dem Hund zu essen.

Oder man nehme das Gebürtlin vom andern Hund/ verbinds in ein Tüchlin/ und lasse den Hund daran riechen.

Damit ein wütender Hund/ er seye so rasend als er wölle/ dem Schäfer keinen Schaden thue und ihn anfalle/ soll er ein Aug von einem schwartzen lebendigen Hund in seine Hand nehmen/ und darinnen behalten. Oder welches noch gewisser ist/ soll er ein Wolffsange/ oder Wolffshertz/ oder die Zung von einer Wölfin / in die Hand nemmen.

Der Schäfer soll auch die Hunde gewöhnen/ daß sie mit einander sich ergeylen / erspringen/ erlauffen und sich beissen/ doch muß er sorg haben/ daß einer den andern nicht überwältige/ und sie also forchtsam und verzagt werden.

Er soll die Hund von keinem selbs gestorbenen Schaf essen lassen/ auff daß sie nicht gewohnen andere Schaf unterwegen anzufallen. Dann so die Hund einmal rohes Fleisch versuchen/ sind sie nachmals nicht so leichtlich wieder davon zu entwöhnen.

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[129/0146] Die jungen Hündin soll man von keiner fremden Milch säugen noch trincken lassen / wann aber die Hündin keine Milch hat/ soll man die Jungen mit Geyßmilch/ biß in den vierdten Monat trincken lassen. Den jungen Hunden soll man keinen langen Namen geben/ damit sie desto eher verstehen/ wann sie bey ihrem Namen gerufft werden: Nicht weniger dann zwo Silben soll ein Hundsnamen haben? Im viertzigsten Tage soll man der jungen Hündlin Wädel schölen/ und Nervader/ welche durch die Gleych am Ruckgraden/ der Länge nach/ biß an den Wadel geht/ mit Gewalt außreissen/ also wächst ihnen der Wadel nicht wider/ und werden sie auch nicht rasend noch wütend. Der Schafhirt soll ihm auch die Hund durch solche nachfolgende Artzney und Mittel gewöhnen nach zufolgen: Er soll ihnen entweders gekochte Frösch/ oder welches noch gewisser ist/ gestossen Saltz zu essen geben. Oder er nehme ein Stuck Brods/ stosse es ein weil unter die Achslen/ und halte es so lang/ daß es feucht vom Schweiß werde/ gebs darnach dem Hund zu essen. Oder man nehme das Gebürtlin vom andern Hund/ verbinds in ein Tüchlin/ und lasse den Hund daran riechen. Damit ein wütender Hund/ er seye so rasend als er wölle/ dem Schäfer keinen Schaden thue und ihn anfalle/ soll er ein Aug von einem schwartzen lebendigen Hund in seine Hand nehmen/ und darinnen behalten. Oder welches noch gewisser ist/ soll er ein Wolffsange/ oder Wolffshertz/ oder die Zung von einer Wölfin / in die Hand nemmen. Der Schäfer soll auch die Hunde gewöhnen/ daß sie mit einander sich ergeylen / erspringen/ erlauffen und sich beissen/ doch muß er sorg haben/ daß einer den andern nicht überwältige/ und sie also forchtsam und verzagt werden. Er soll die Hund von keinem selbs gestorbenen Schaf essen lassen/ auff daß sie nicht gewohnen andere Schaf unterwegen anzufallen. Dann so die Hund einmal rohes Fleisch versuchen/ sind sie nachmals nicht so leichtlich wieder davon zu entwöhnen.

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/146>, abgerufen am 27.11.2024.