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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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Uber diß/ daß ein ernster Haußhalter auß Schweinenfleisch/ welches er in Stück zerhawen und eingesaltzen/ sein Gesind täglichen speiset und erhaltet: so sammlet er noch beyneben so vil Schmaltz und Feißtigkeit/ daß er seine Wägen und Karren damit kan schmieren und putzen. Zu dem so mag es auch zu viel und mancherley Presten und Kranckheiten gebraucht werden: Dann Schweinenschmaltz ist trefflich gut allerley Apostemen damit zu vertreiben. Auch so heylet man darmit die Gepresten an den Versen/ Perniones genannt/ wann sie von grosser Kält herkommen/ so man Galläpffel und gebrandt Gerstenmehl zu Pulver stoßt / mit Schweinenschmaltz vermischt/ und also auff den Schaden überlegt.

Also haben wir noch anzuzeigen/ wie man das Schweinenfleisch soll und müsse einsaltzen. Alle die jenige unvernünfftige Thier/ welche man essen will/ vorab die Säu/ soll man im newen oder zunehmendem Liecht metzigen und schlachten. Dann welche man im abnehmenden Liecht abthut/ dasselbige Fleisch/ je langsamer das eingesaltzen wird/ je frühere und längere Zeit muß es haben/ eh dann es recht kochen und sieden kan. Darum nehmen die Würste/ oder die Därm/ oder andere dergleichen Gefüll allwegen eins guten viertheils abe/ wann sie gesotten seyn worden. Um solcher Ursach willen kaufft ein rechtschaffener Haußhalter kein Vieh/ er wisse dann für gewiß/ daß es im zunehmenden Mond sey geworffen oder gebohren worden. Dann was nicht zu solcher Zeit gebohren ist/ das wachset jederzeit langsamer/ auch wiget das Fleisch darvon allwegen weniger/ wanns geschlachtet wird.

Man soll die Sau allwegen im zunehmenden Mond schlagen lassen/ und ihnen den gantzen Tag vorhin keinen Tropffen zu trincken geben/ damit das Fleisch desto trockener bleibe: dann so mans trincken laßt/ so bleibt die Saltzbrüh von solchem Fleisch nur desto wasseriger. Das Fleisch wird auch allwegen besser/ so man der Saue einen halben Tag/ ehe man sie mätziget/ kein essen gibt.

Wann du dann die Sau also ungessen und ungetruncken geschlacht

Uber diß/ daß ein ernster Haußhalter auß Schweinenfleisch/ welches er in Stück zerhawen und eingesaltzen/ sein Gesind täglichen speiset und erhaltet: so sam̃let er noch beyneben so vil Schmaltz und Feißtigkeit/ daß er seine Wägen und Karren damit kan schmieren und putzen. Zu dem so mag es auch zu viel und mancherley Presten und Kranckheiten gebraucht werden: Dann Schweinenschmaltz ist trefflich gut allerley Apostemen damit zu vertreiben. Auch so heylet man darmit die Gepresten an den Versen/ Perniones genannt/ wann sie von grosser Kält herkommen/ so man Galläpffel und gebrandt Gerstenmehl zu Pulver stoßt / mit Schweinenschmaltz vermischt/ und also auff den Schaden überlegt.

Also haben wir noch anzuzeigen/ wie man das Schweinenfleisch soll und müsse einsaltzen. Alle die jenige unvernünfftige Thier/ welche man essen will/ vorab die Säu/ soll man im newen oder zunehmendem Liecht metzigen und schlachten. Dann welche man im abnehmenden Liecht abthut/ dasselbige Fleisch/ je langsamer das eingesaltzen wird/ je frühere und längere Zeit muß es haben/ eh dann es recht kochen und sieden kan. Darum nehmen die Würste/ oder die Därm/ oder andere dergleichen Gefüll allwegen eins guten viertheils abe/ wann sie gesotten seyn worden. Um solcher Ursach willen kaufft ein rechtschaffener Haußhalter kein Vieh/ er wisse dann für gewiß/ daß es im zunehmenden Mond sey geworffen oder gebohren worden. Dann was nicht zu solcher Zeit gebohren ist/ das wachset jederzeit langsamer/ auch wiget das Fleisch darvon allwegen weniger/ wanns geschlachtet wird.

Man soll die Sau allwegen im zunehmenden Mond schlagen lassen/ und ihnen den gantzen Tag vorhin keinen Tropffen zu trincken geben/ damit das Fleisch desto trockener bleibe: dann so mans trincken laßt/ so bleibt die Saltzbrüh von solchem Fleisch nur desto wasseriger. Das Fleisch wird auch allwegen besser/ so man der Saue einen halben Tag/ ehe man sie mätziget/ kein essen gibt.

Wann du dann die Sau also ungessen und ungetruncken geschlacht

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[102/0117] Uber diß/ daß ein ernster Haußhalter auß Schweinenfleisch/ welches er in Stück zerhawen und eingesaltzen/ sein Gesind täglichen speiset und erhaltet: so sam̃let er noch beyneben so vil Schmaltz und Feißtigkeit/ daß er seine Wägen und Karren damit kan schmieren und putzen. Zu dem so mag es auch zu viel und mancherley Presten und Kranckheiten gebraucht werden: Dann Schweinenschmaltz ist trefflich gut allerley Apostemen damit zu vertreiben. Auch so heylet man darmit die Gepresten an den Versen/ Perniones genannt/ wann sie von grosser Kält herkommen/ so man Galläpffel und gebrandt Gerstenmehl zu Pulver stoßt / mit Schweinenschmaltz vermischt/ und also auff den Schaden überlegt. Also haben wir noch anzuzeigen/ wie man das Schweinenfleisch soll und müsse einsaltzen. Alle die jenige unvernünfftige Thier/ welche man essen will/ vorab die Säu/ soll man im newen oder zunehmendem Liecht metzigen und schlachten. Dann welche man im abnehmenden Liecht abthut/ dasselbige Fleisch/ je langsamer das eingesaltzen wird/ je frühere und längere Zeit muß es haben/ eh dann es recht kochen und sieden kan. Darum nehmen die Würste/ oder die Därm/ oder andere dergleichen Gefüll allwegen eins guten viertheils abe/ wann sie gesotten seyn worden. Um solcher Ursach willen kaufft ein rechtschaffener Haußhalter kein Vieh/ er wisse dann für gewiß/ daß es im zunehmenden Mond sey geworffen oder gebohren worden. Dann was nicht zu solcher Zeit gebohren ist/ das wachset jederzeit langsamer/ auch wiget das Fleisch darvon allwegen weniger/ wanns geschlachtet wird. Man soll die Sau allwegen im zunehmenden Mond schlagen lassen/ und ihnen den gantzen Tag vorhin keinen Tropffen zu trincken geben/ damit das Fleisch desto trockener bleibe: dann so mans trincken laßt/ so bleibt die Saltzbrüh von solchem Fleisch nur desto wasseriger. Das Fleisch wird auch allwegen besser/ so man der Saue einen halben Tag/ ehe man sie mätziget/ kein essen gibt. Wann du dann die Sau also ungessen und ungetruncken geschlacht

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/117>, abgerufen am 24.11.2024.