Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nition auff den Frontieren lieffern wollen: der König aber soll seinen Theil an Gelt bezahlen / nach der Proportion deß Volcks / das er schuldig ist auffzubringen / welches er an einem bequämen Ort / vnnd zu rechter Zeit / mit gutem genügen mehrgedachter Herrschafft vnnd des Hertzogen von Saphoyen / zu Erfüllung der Vnkosten / die angewendet werden sollen / erlegen will. Welcher Gestalt obbenanntes Volck zugebrauchen vnnd anzuführen / darvon soll von den Herrn Bundtsverwandten reifflich berathschlaget / vnnd nach dem es die Nothturfft erfordern / vnnd die Gelegenheit geben wird / geschlossen werden. Ein jeder der Herren Bundtsverwandten soll kein Volck auff den Gräntzen / so nahe es seyn kan / versamblen / damit es gegen dem ersten April fertig sey / vnd dahin gebracht werde / da man es gebrauchen will / vnder dem Befehl dessen / so darzu wird verordnet werden. Mitlerweil damit man den König in Spanien vnnd Ertzhertzogen Leopold zur Billigkeit vnnd würcklicher Erstatrung dessen / so er eyngenommen / bringen / vnnd von ferrnerer Befestigung der Oerter / die er im Veltlyn besitzt / abhalten möge / ist für Rathsamb geachtet worden / daß man durch den Graffen von Manßfeld (woferrn man keinen andern Obristen wird darzu bekommen können /) eine Diversion mache / mit genugsamer Macht / welcher 6. Carthaunen vnnd vier Feldstück mit Nothwendiger Munition zu dem Geschäfft / das er verrichten soll / beyzufügen: vnnd sollen die Herrn Bundtsverwandte das Volck / Geschütz vnd Munition / so hierzu nöhtig / zugleich herbey schaffen vnd bezahlen / außgenommen / daß von 900000. Francken der König den halben Theil / die Herrschafft Venedig drey mal hundert tausend / vnd der Hertzog von Saphoyen 150000. lieffern soll. Die gantze Summ aber der 900000. Francken / soll zu Nürnberg oder Venedig erlegt werden / damit sie zu dem End vnnd zu der Zeit / wie es sich schicken wird / gebraucht werde. Im Fall einer von gemelten Herrn Bundtsverwandten solte in seinem Gebiet zu Wasser oder Landt das Veltlyn vmb dieser Verbündnuß halben / von den Spaniern / oder jemand anderm in jhrem Nahmen angegriffen werden / so haben die samptliche Bundtsverwandte einander zugesagt / vnnd sich verbunden / daß sie einander auff jhren Kosten hülff leisten wollen / mit dem Geding / daß der Vnkosten gleich soll seyn / es sey zu Wasser oder zu Landt. Zu solchem End soll Jh. Königl. Mayest. zu lieffern schuldig seyn / 8000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd / vnd der Hertzog von Saphoyen 4000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd. Es soll aber dem / welcher solcher Hülff bedarff / frey vnd bevorstehen / dieselbe völlig / oder zum theil / an Volck oder an Gelt zufordern: welche ein Monat nachdem sie begehrt worden / auffgebracht werden soll. Was man aber an Gelt wird liefern müssen / das soll an dem Ort / da es dem Dörfftigen am bequembsten seyn wird / geliefert / vnd nachdem man sich miteinander wird verglichen haben / angelegt werden. Zu Beförderung dieser Sachen / haben die Herrn Bundtsverwandten dienlich erachtet / daß man den Staten der Vereinigten Niderlanden vnd den Fürsten in Teutschland zuspreche vnd hülff leiste / damit diß Vorhaben ein bessern Fortgang gewinne. Da man auch in dieser Sachen fortschreiten / vnd dem Feind etwas abnehmen solte / werden die Partheyen sich zuvergleichen wissen / wie die Theilung zu machen sey. Seine Majestät verspricht bey Königlicher Trewe / daß sie den Innhalt gegenwertigen Tractats festiglich halten / vnd nichts darwider thun will: Deßgleichen verspricht Herr Johann Pesaro / Ordinarj Ambassador vorgemelter Herrschafft von Venedig / so bey Jhrer Mayestät residiren thut / auß krafft der Vollmacht / die er von benannter Herrschafft hat / vnd sie zu End dieses Tractats soll beygesügt werden / vnnd dann der Herr Graff von Verne / Ordinarj Ambassador deß Hertzogen von Saphoyen bey Jhrer Königlichen Mayest. welcher gleichmässigen Gewalt vnd Befehl von seinem Herren hat / der auch hierbey soll eynverleibt werden / daß sie den In halt jetztberührten Tractats stett vnd fest halten / vnnd denselben in allen Puncten nachkommen / auch die Versicherung / so hierzu nöhtig ist / in zimblicher Form / innerhalb einem Monat von Dato dieses anzurechnen / im Nahmen bemelter Herrschafft von Venedig vnnd deß Hertzogen von Saphoyen / zuwegen bringen vnd vberantworten wollen. In Ansehung deß Respects / den man Vnserem Heyligen Vatter / dem Bapst / schuldig ist / haben jhnen offtgemelte Herrn Bundtsverwandten gefallen lassen / daß man nicht allein Jhrer Heyligkeit durch Ordinarj Gesandten / die wahrhafftige Vrsachen vnd Motiven dieser Bündnuß zu wissen thun / sondern auch deroselben Jhren Platz lassen vnnd Sie ersuchen soll / daß Sie auch in diese Ligue wolle tretten / demnach Sie durch Jyre Vorsichtigkeit vnd Vätterliche Fürsorg / die Spanier zu einer fürderlichen vnnd würcklichen Restitution dessen / so sie eyngenommen / wie wol zu wünschen gewesen / nicht bringen / vnnd also verhüten können / daß man zur Thätlichkeit nicht hette kommen müssen / zu welcher man jetzund gezwungen wird zu schreiten / damit die Nachbarn vnnd Bundtsgenossen für Vndertruckung vnnd Vberlast geschützt werden / welche man Ehren halben vnnd wegen gemeiner Sicherheit vnd Freyheit / nicht verlassen kan. Es soll auch in dieser Bündnuß (ohnangesehen sie schon geschlossen vnnd befestigt ist /) Platz gelassen werden für die Eydgenossen / alß welche in diesem Handel / das Veltlyn betreffend / sehr interessirt seynd. Gleichfals sollen zu derselben geladen / vnnd jhnen mit eynzustehen zugelassen werden / der König in Groß Britannien / die Fürsten in Teutschlandt vnnd Italien / nition auff den Frontieren lieffern wollen: der König aber soll seinen Theil an Gelt bezahlen / nach der Proportion deß Volcks / das er schuldig ist auffzubringen / welches er an einem bequämen Ort / vnnd zu rechter Zeit / mit gutem genügen mehrgedachter Herrschafft vnnd des Hertzogen von Saphoyen / zu Erfüllung der Vnkosten / die angewendet werden sollen / erlegen will. Welcher Gestalt obbenanntes Volck zugebrauchen vnnd anzuführen / darvon soll von den Herrn Bundtsverwandten reifflich berathschlaget / vnnd nach dem es die Nothturfft erfordern / vnnd die Gelegenheit geben wird / geschlossen werden. Ein jeder der Herren Bundtsverwandten soll kein Volck auff den Gräntzen / so nahe es seyn kan / versamblen / damit es gegen dem ersten April fertig sey / vnd dahin gebracht werde / da man es gebrauchen will / vnder dem Befehl dessen / so darzu wird verordnet werden. Mitlerweil damit man den König in Spanien vnnd Ertzhertzogen Leopold zur Billigkeit vnnd würcklicher Erstatrung dessen / so er eyngenommen / bringen / vnnd von ferrnerer Befestigung der Oerter / die er im Veltlyn besitzt / abhalten möge / ist für Rathsamb geachtet worden / daß man durch den Graffen von Manßfeld (woferrn man keinen andern Obristen wird darzu bekommen können /) eine Diversion mache / mit genugsamer Macht / welcher 6. Carthaunen vnnd vier Feldstück mit Nothwendiger Munition zu dem Geschäfft / das er verrichten soll / beyzufügen: vnnd sollen die Herrn Bundtsverwandte das Volck / Geschütz vnd Munition / so hierzu nöhtig / zugleich herbey schaffen vnd bezahlen / außgenommen / daß von 900000. Francken der König den halben Theil / die Herrschafft Venedig drey mal hundert tausend / vnd der Hertzog von Saphoyen 150000. lieffern soll. Die gantze Summ aber der 900000. Francken / soll zu Nürnberg oder Venedig erlegt werden / damit sie zu dem End vnnd zu der Zeit / wie es sich schicken wird / gebraucht werde. Im Fall einer von gemelten Herrn Bundtsverwandten solte in seinem Gebiet zu Wasser oder Landt das Veltlyn vmb dieser Verbündnuß halben / von den Spaniern / oder jemand anderm in jhrem Nahmen angegriffen werden / so haben die samptliche Bundtsverwandte einander zugesagt / vnnd sich verbunden / daß sie einander auff jhren Kosten hülff leisten wollen / mit dem Geding / daß der Vnkosten gleich soll seyn / es sey zu Wasser oder zu Landt. Zu solchem End soll Jh. Königl. Mayest. zu lieffern schuldig seyn / 8000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd / vnd der Hertzog von Saphoyen 4000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd. Es soll aber dem / welcher solcher Hülff bedarff / frey vnd bevorstehen / dieselbe völlig / oder zum theil / an Volck oder an Gelt zufordern: welche ein Monat nachdem sie begehrt worden / auffgebracht werden soll. Was man aber an Gelt wird liefern müssen / das soll an dem Ort / da es dem Dörfftigen am bequembsten seyn wird / geliefert / vnd nachdem man sich miteinander wird verglichen haben / angelegt werden. Zu Beförderung dieser Sachen / haben die Herrn Bundtsverwandten dienlich erachtet / daß man den Staten der Vereinigten Niderlanden vnd den Fürsten in Teutschland zuspreche vnd hülff leiste / damit diß Vorhaben ein bessern Fortgang gewinne. Da man auch in dieser Sachen fortschreiten / vnd dem Feind etwas abnehmen solte / werden die Partheyen sich zuvergleichen wissen / wie die Theilung zu machen sey. Seine Majestät verspricht bey Königlicher Trewe / daß sie den Innhalt gegenwertigen Tractats festiglich halten / vnd nichts darwider thun will: Deßgleichen verspricht Herr Johann Pesaro / Ordinarj Ambassador vorgemelter Herrschafft von Venedig / so bey Jhrer Mayestät residiren thut / auß krafft der Vollmacht / die er von benannter Herrschafft hat / vnd sie zu End dieses Tractats soll beygesügt werden / vnnd dann der Herr Graff von Verne / Ordinarj Ambassador deß Hertzogen von Saphoyen bey Jhrer Königlichen Mayest. welcher gleichmässigen Gewalt vnd Befehl von seinem Herren hat / der auch hierbey soll eynverleibt werden / daß sie den In halt jetztberührten Tractats stett vnd fest halten / vnnd denselben in allen Puncten nachkommen / auch die Versicherung / so hierzu nöhtig ist / in zimblicher Form / innerhalb einem Monat von Dato dieses anzurechnen / im Nahmen bemelter Herrschafft von Venedig vnnd deß Hertzogen von Saphoyen / zuwegen bringen vnd vberantworten wollen. In Ansehung deß Respects / den man Vnserem Heyligen Vatter / dem Bapst / schuldig ist / haben jhnen offtgemelte Herrn Bundtsverwandten gefallen lassen / daß man nicht allein Jhrer Heyligkeit durch Ordinarj Gesandten / die wahrhafftige Vrsachen vnd Motiven dieser Bündnuß zu wissen thun / sondern auch deroselben Jhren Platz lassen vnnd Sie ersuchen soll / daß Sie auch in diese Ligue wolle tretten / demnach Sie durch Jyre Vorsichtigkeit vnd Vätterliche Fürsorg / die Spanier zu einer fürderlichen vnnd würcklichen Restitution dessen / so sie eyngenommen / wie wol zu wünschen gewesen / nicht bringen / vnnd also verhüten können / daß man zur Thätlichkeit nicht hette kommen müssen / zu welcher man jetzund gezwungen wird zu schreiten / damit die Nachbarn vnnd Bundtsgenossen für Vndertruckung vnnd Vberlast geschützt werden / welche man Ehren halben vnnd wegen gemeiner Sicherheit vnd Freyheit / nicht verlassen kan. Es soll auch in dieser Bündnuß (ohnangesehen sie schon geschlossen vnnd befestigt ist /) Platz gelassen werden für die Eydgenossen / alß welche in diesem Handel / das Veltlyn betreffend / sehr interessirt seynd. 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Carthaunen vnnd vier Feldstück mit Nothwendiger Munition zu dem Geschäfft / das er verrichten soll / beyzufügen: vnnd sollen die Herrn Bundtsverwandte das Volck / Geschütz vnd Munition / so hierzu nöhtig / zugleich herbey schaffen vnd bezahlen / außgenommen / daß von 900000. Francken der König den halben Theil / die Herrschafft Venedig drey mal hundert tausend / vnd der Hertzog von Saphoyen 150000. lieffern soll. Die gantze Summ aber der 900000. Francken / soll zu Nürnberg oder Venedig erlegt werden / damit sie zu dem End vnnd zu der Zeit / wie es sich schicken wird / gebraucht werde.</p> <p>Im Fall einer von gemelten Herrn Bundtsverwandten solte in seinem Gebiet zu Wasser oder Landt das Veltlyn vmb dieser Verbündnuß halben / von den Spaniern / oder jemand anderm in jhrem Nahmen angegriffen werden / so haben die samptliche Bundtsverwandte einander zugesagt / vnnd sich verbunden / daß sie einander auff jhren Kosten hülff leisten wollen / mit dem Geding / daß der Vnkosten gleich soll seyn / es sey zu Wasser oder zu Landt. Zu solchem End soll Jh. Königl. Mayest. zu lieffern schuldig seyn / 8000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd / vnd der Hertzog von Saphoyen 4000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd. Es soll aber dem / welcher solcher Hülff bedarff / frey vnd bevorstehen / dieselbe völlig / oder zum theil / an Volck oder an Gelt zufordern: welche ein Monat nachdem sie begehrt worden / auffgebracht werden soll. Was man aber an Gelt wird liefern müssen / das soll an dem Ort / da es dem Dörfftigen am bequembsten seyn wird / geliefert / vnd nachdem man sich miteinander wird verglichen haben / angelegt werden. Zu Beförderung dieser Sachen / haben die Herrn Bundtsverwandten dienlich erachtet / daß man den Staten der Vereinigten Niderlanden vnd den Fürsten in Teutschland zuspreche vnd hülff leiste / damit diß Vorhaben ein bessern Fortgang gewinne.</p> <p>Da man auch in dieser Sachen fortschreiten / vnd dem Feind etwas abnehmen solte / werden die Partheyen sich zuvergleichen wissen / wie die Theilung zu machen sey.</p> <p>Seine Majestät verspricht bey Königlicher Trewe / daß sie den Innhalt gegenwertigen Tractats festiglich halten / vnd nichts darwider thun will: Deßgleichen verspricht Herr Johann Pesaro / Ordinarj Ambassador vorgemelter Herrschafft von Venedig / so bey Jhrer Mayestät residiren thut / auß krafft der Vollmacht / die er von benannter Herrschafft hat / vnd sie zu End dieses Tractats soll beygesügt werden / vnnd dann der Herr Graff von Verne / Ordinarj Ambassador deß Hertzogen von Saphoyen bey Jhrer Königlichen Mayest. welcher gleichmässigen Gewalt vnd Befehl von seinem Herren hat / der auch hierbey soll eynverleibt werden / daß sie den In halt jetztberührten Tractats stett vnd fest halten / vnnd denselben in allen Puncten nachkommen / auch die Versicherung / so hierzu nöhtig ist / in zimblicher Form / innerhalb einem Monat von Dato dieses anzurechnen / im Nahmen bemelter Herrschafft von Venedig vnnd deß Hertzogen von Saphoyen / zuwegen bringen vnd vberantworten wollen.</p> <p>In Ansehung deß Respects / den man Vnserem Heyligen Vatter / dem Bapst / schuldig ist / haben jhnen offtgemelte Herrn Bundtsverwandten gefallen lassen / daß man nicht allein Jhrer Heyligkeit durch Ordinarj Gesandten / die wahrhafftige Vrsachen vnd Motiven dieser Bündnuß zu wissen thun / sondern auch deroselben Jhren Platz lassen vnnd Sie ersuchen soll / daß Sie auch in diese Ligue wolle tretten / demnach Sie durch Jyre Vorsichtigkeit vnd Vätterliche Fürsorg / die Spanier zu einer fürderlichen vnnd würcklichen Restitution dessen / so sie eyngenommen / wie wol zu wünschen gewesen / nicht bringen / vnnd also verhüten können / daß man zur Thätlichkeit nicht hette kommen müssen / zu welcher man jetzund gezwungen wird zu schreiten / damit die Nachbarn vnnd Bundtsgenossen für Vndertruckung vnnd Vberlast geschützt werden / welche man Ehren halben vnnd wegen gemeiner Sicherheit vnd Freyheit / nicht verlassen kan.</p> <p>Es soll auch in dieser Bündnuß (ohnangesehen sie schon geschlossen vnnd befestigt ist /) Platz gelassen werden für die Eydgenossen / alß welche in diesem Handel / das Veltlyn betreffend / sehr interessirt seynd. 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nition auff den Frontieren lieffern wollen: der König aber soll seinen Theil an Gelt bezahlen / nach der Proportion deß Volcks / das er schuldig ist auffzubringen / welches er an einem bequämen Ort / vnnd zu rechter Zeit / mit gutem genügen mehrgedachter Herrschafft vnnd des Hertzogen von Saphoyen / zu Erfüllung der Vnkosten / die angewendet werden sollen / erlegen will.
Welcher Gestalt obbenanntes Volck zugebrauchen vnnd anzuführen / darvon soll von den Herrn Bundtsverwandten reifflich berathschlaget / vnnd nach dem es die Nothturfft erfordern / vnnd die Gelegenheit geben wird / geschlossen werden.
Ein jeder der Herren Bundtsverwandten soll kein Volck auff den Gräntzen / so nahe es seyn kan / versamblen / damit es gegen dem ersten April fertig sey / vnd dahin gebracht werde / da man es gebrauchen will / vnder dem Befehl dessen / so darzu wird verordnet werden.
Mitlerweil damit man den König in Spanien vnnd Ertzhertzogen Leopold zur Billigkeit vnnd würcklicher Erstatrung dessen / so er eyngenommen / bringen / vnnd von ferrnerer Befestigung der Oerter / die er im Veltlyn besitzt / abhalten möge / ist für Rathsamb geachtet worden / daß man durch den Graffen von Manßfeld (woferrn man keinen andern Obristen wird darzu bekommen können /) eine Diversion mache / mit genugsamer Macht / welcher 6. Carthaunen vnnd vier Feldstück mit Nothwendiger Munition zu dem Geschäfft / das er verrichten soll / beyzufügen: vnnd sollen die Herrn Bundtsverwandte das Volck / Geschütz vnd Munition / so hierzu nöhtig / zugleich herbey schaffen vnd bezahlen / außgenommen / daß von 900000. Francken der König den halben Theil / die Herrschafft Venedig drey mal hundert tausend / vnd der Hertzog von Saphoyen 150000. lieffern soll. Die gantze Summ aber der 900000. Francken / soll zu Nürnberg oder Venedig erlegt werden / damit sie zu dem End vnnd zu der Zeit / wie es sich schicken wird / gebraucht werde.
Im Fall einer von gemelten Herrn Bundtsverwandten solte in seinem Gebiet zu Wasser oder Landt das Veltlyn vmb dieser Verbündnuß halben / von den Spaniern / oder jemand anderm in jhrem Nahmen angegriffen werden / so haben die samptliche Bundtsverwandte einander zugesagt / vnnd sich verbunden / daß sie einander auff jhren Kosten hülff leisten wollen / mit dem Geding / daß der Vnkosten gleich soll seyn / es sey zu Wasser oder zu Landt. Zu solchem End soll Jh. Königl. Mayest. zu lieffern schuldig seyn / 8000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd / vnd der Hertzog von Saphoyen 4000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd. Es soll aber dem / welcher solcher Hülff bedarff / frey vnd bevorstehen / dieselbe völlig / oder zum theil / an Volck oder an Gelt zufordern: welche ein Monat nachdem sie begehrt worden / auffgebracht werden soll. Was man aber an Gelt wird liefern müssen / das soll an dem Ort / da es dem Dörfftigen am bequembsten seyn wird / geliefert / vnd nachdem man sich miteinander wird verglichen haben / angelegt werden. Zu Beförderung dieser Sachen / haben die Herrn Bundtsverwandten dienlich erachtet / daß man den Staten der Vereinigten Niderlanden vnd den Fürsten in Teutschland zuspreche vnd hülff leiste / damit diß Vorhaben ein bessern Fortgang gewinne.
Da man auch in dieser Sachen fortschreiten / vnd dem Feind etwas abnehmen solte / werden die Partheyen sich zuvergleichen wissen / wie die Theilung zu machen sey.
Seine Majestät verspricht bey Königlicher Trewe / daß sie den Innhalt gegenwertigen Tractats festiglich halten / vnd nichts darwider thun will: Deßgleichen verspricht Herr Johann Pesaro / Ordinarj Ambassador vorgemelter Herrschafft von Venedig / so bey Jhrer Mayestät residiren thut / auß krafft der Vollmacht / die er von benannter Herrschafft hat / vnd sie zu End dieses Tractats soll beygesügt werden / vnnd dann der Herr Graff von Verne / Ordinarj Ambassador deß Hertzogen von Saphoyen bey Jhrer Königlichen Mayest. welcher gleichmässigen Gewalt vnd Befehl von seinem Herren hat / der auch hierbey soll eynverleibt werden / daß sie den In halt jetztberührten Tractats stett vnd fest halten / vnnd denselben in allen Puncten nachkommen / auch die Versicherung / so hierzu nöhtig ist / in zimblicher Form / innerhalb einem Monat von Dato dieses anzurechnen / im Nahmen bemelter Herrschafft von Venedig vnnd deß Hertzogen von Saphoyen / zuwegen bringen vnd vberantworten wollen.
In Ansehung deß Respects / den man Vnserem Heyligen Vatter / dem Bapst / schuldig ist / haben jhnen offtgemelte Herrn Bundtsverwandten gefallen lassen / daß man nicht allein Jhrer Heyligkeit durch Ordinarj Gesandten / die wahrhafftige Vrsachen vnd Motiven dieser Bündnuß zu wissen thun / sondern auch deroselben Jhren Platz lassen vnnd Sie ersuchen soll / daß Sie auch in diese Ligue wolle tretten / demnach Sie durch Jyre Vorsichtigkeit vnd Vätterliche Fürsorg / die Spanier zu einer fürderlichen vnnd würcklichen Restitution dessen / so sie eyngenommen / wie wol zu wünschen gewesen / nicht bringen / vnnd also verhüten können / daß man zur Thätlichkeit nicht hette kommen müssen / zu welcher man jetzund gezwungen wird zu schreiten / damit die Nachbarn vnnd Bundtsgenossen für Vndertruckung vnnd Vberlast geschützt werden / welche man Ehren halben vnnd wegen gemeiner Sicherheit vnd Freyheit / nicht verlassen kan.
Es soll auch in dieser Bündnuß (ohnangesehen sie schon geschlossen vnnd befestigt ist /) Platz gelassen werden für die Eydgenossen / alß welche in diesem Handel / das Veltlyn betreffend / sehr interessirt seynd. Gleichfals sollen zu derselben geladen / vnnd jhnen mit eynzustehen zugelassen werden / der König in Groß Britannien / die Fürsten in Teutschlandt vnnd Italien /
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 870. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/979>, abgerufen am 28.07.2024. |