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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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getragener Commission diese meine Armee / vnd was in meinem Vermögen ist / E. L. mit dero Vnderthanen zuversöhnen / vnnd alles wider in den vorigen Wolstandt / dessen diß Land vnd die Innwohner ein geraume Zeit beraubt gewesen / zubringen anwenden vnd gebrauchen will. E. L. wolle mit fester Hoffnung vnd Zuversicht diese herrliche Gelegenheit / die gleichsamb auß dem Himmel in deroselben Schooß gefallen ist / mit beyden Händen ergreiffen / damit jhr sie nicht hernach / wann jhr zu lang wartet / verlieret vnd vergeblich suchet. So gelangt demnach an Ew. Ld. mein freundlich Bitt / jhr wollet mir durch Zeigerin dieses (welches ein arme Fraw gewesen / durch die Tilly dieses Schreiben dem Graffen zugeschickt) ewer Gemüth vnd Gutachten in Vertrawen offenbahren / vnd Mittel vorschlagen / wie obberührt löblich vnd hochnöthig Vornehmen möchte vollbracht werden / auch vnsere Armee mit Oeffnung der Päß / Zuführung der Proviandt vnnd anderer löblichen Assistentz / auch so es die Notturfft erfordert / mit Zuschickung der Vnderthanen beförderlich vnd behülfflich erscheinen / vnd in summa nichts an euch erwinden lassen / was dieser löblichen Graffschafft möchte dienlich vnnd ersprießlich seyn / damit sie dem Römischen Reich widerumb einverleibet / frembder Herrschafft befreyet / vnd der werthe Friede / mit welchem Herrn vnnd Vnderthanen am meisten gedienet ist / widergebracht werde. Hierüber erwarte ich Ew. L. Heroische vnd dero Ständen gebührliche Resolution / etc.

Vnd an den Spinolam. Dieweil aber der Zustandt deß Graffen Enno also beschaffen war / daß er bey dieser Sachen wenig thun konte oder dorffte / hat Tilly deß andern Tags ein Schreiben nach Brüssel an Marquis Spinolam abgehen lassen / dieses Innhalts: Demnach wir mit vnserer Keyser-Bayerischen Armee deß Feinds gewaltiges Heer / welches in voller Macht marchirte / angetroffen / zerstrewet vnd erlegt haben: Als fahren wir jetzundt fort / damit wir auch das ander auß seinem Nest treiben / vnd zu nicht machen. Es hat der Feind allbereit eine Vestung verlassen / vnd ist für vns flüchtig worden. Dessen wir E. Excellentz hiermit verständigen / vnd zugleich vernehmen wollen / ob dieselbe resolvirt sey / jhre Macht der vnsern beyzufügen / damit wir bey dieser guten Gelegenheit vnsere Commission verrichten / vnd die Rebellen vertilgen.

Wie auch an die Statt Embden. An die Statt Embden hat er dieses Innhalts geschrieben / daß sie sich im geringsten vor dem von Manßfeld nicht beförchten solten / sondern sich zu jhm als Keyserlichem Obristen dieses versehen / daß er sie mit Leib vnd Gut beschützen wolte / in Erwegung jhm von Key. May. Ordinantz ertheilt / nicht allein sie vnd männiglich gegen gedachten Aechter zu defendiren / sondern auch jhn / wo er anzutreffen / mit aller Macht zuverfolgen.

Staten versichern sich der Statt Embden. Von diesem Schreiben hat die Statt alsobald den Staten Bericht gethan / damit selbige jhr Gutachten darinn geben möchten. Dieweil dann jhnen an dieser Statt ein merckliches gelegen / vnd sie beförchtet / es möchten die Keyserische zu jhrem grossen Nachtheil solcher sich impatroniren / haben sie jhres Vortheils wol in acht genommen / vnnd ein grosse Anzahl Schiff mit 1600. Mann / vnder dem Commando Graff Ernst Casimirn von Nassaw sampt nothwendigem Proviandt in den Embdischen Hafen eingebracht. Wiewol nun etliche von dem gemeinen Volck bey diesen Dingen sich sehr vnwillig vnd schwürig erzeigt / vnd die Statische Guarnison nicht einnehmen wollen / haben sie doch endlichen / als sie der Staten Macht vnd Ernst vermercket / den Einzug geschehen lassen. Haben sich also selbige der Statt versichert / vnd 28. Stück Geschütz / so dem von Manßfeld zugestanden / mit hineyn gebracht.

Tilli weicht wider von Ost Frießland ab. Mitler weil hat sich der Manßfelder bey Leer in seinem Vortheil gehalten / vnd die vmbliegende Dörffer geplündert / das Land auff 2. Meilen vnder Wasser gesetzt / vnd die Mühlen / damit die Tillische deren sich nicht gebrauchen könten / verderbet. Weil nun selbiger gesehen / daß die Staten mit Besatzung der Statt Embden jhm den Vortheil abgelauffen / auch derselben Gräntzen zu Wasser vnd Land / sonderlich die Vestung Stickhausen wol versehen / vnd er dem Manßfelder deß Gewässers halben nicht beykommen möchte / vnd vber alle diese Vngelegenheiten an Fütterung grosser Mangel im Läger erschiene / hat er von seinem Vorhaben abstehen / vnnd mit der Armada sich widerumb zurück begeben müssen: welche darauff der Graff von Oldenburg eine Zeitlang mit aller Notturfft versehen / deß gleichen hat auch die Statt Bremen gethan / vnd allein dem Tillischen Kriegsvolck 1000. Malter Meel / 120. Tonnen Häring vnd ein grosse anzahl Brodt / vnd sonsten andere Notturfft hergegeben. Dahero die Statische mit etlichen Kriegsschiffen den Paß auff Bremen eine Zeitlang geschlossen gehalten / so folgends ein grosse Thewrung in der Statt verursachet. Es hat auch bey so gestalten Sachen der König in Dennemarck mit Zuthun deß Nidersächsischen Crayses die Stätt vnd Vestungen am Weserstrohm nach Notturfft besetzet / vnd die Päß biß an Delmenhorst verlegt. Zuvor ist vermeldet / daß die Staten der Vereinigten Niderlanden von dem vberbliebenen Braunschweigischen Volck in 6000. Mann auff 3. Monat lang in jhren Dienst angenommen. Ehe aber solche drey Monat verflossen gewesen / haben sie solches bezahlt vnd wider licentirt.

Vberblieben Braunschweigisch Volck wird den Manßfelder zugeführt. Darauff hat den 22. Octobris Graff Hermann Otto von Styrumb dieses Volck durch die Graffschafft Zütphen vnnd Ober Yssel nach Ostfrießland geführet / da sie sich den Manßfeldischen beygefügt / vnd das Land vollends verderben helffen. Gedachter Graff hat sich darauff von diesem vnglücklichen Kriegswesen abgethan / gen Zütphen / da er ein eygen Hauß hatte / begeben / vnd den Winter vber allda verblieben.

Carpezan läßt sein eygen Weib enthaupten. Eben auff den Tag / da die Braunschweigische von den Tillischen geschlagen worden / nemblich den 27. Julij / hat der Manßfeldische Obriste

getragener Commission diese meine Armee / vnd was in meinem Vermögen ist / E. L. mit dero Vnderthanen zuversöhnen / vnnd alles wider in den vorigen Wolstandt / dessen diß Land vnd die Innwohner ein geraume Zeit beraubt gewesen / zubringen anwenden vnd gebrauchen will. E. L. wolle mit fester Hoffnung vnd Zuversicht diese herrliche Gelegenheit / die gleichsamb auß dem Himmel in deroselben Schooß gefallen ist / mit beyden Händen ergreiffen / damit jhr sie nicht hernach / wann jhr zu lang wartet / verlieret vnd vergeblich suchet. So gelangt demnach an Ew. Ld. mein freundlich Bitt / jhr wollet mir durch Zeigerin dieses (welches ein arme Fraw gewesen / durch die Tilly dieses Schreiben dem Graffen zugeschickt) ewer Gemüth vnd Gutachten in Vertrawen offenbahren / vnd Mittel vorschlagen / wie obberührt löblich vnd hochnöthig Vornehmen möchte vollbracht werden / auch vnsere Armee mit Oeffnung der Päß / Zuführung der Proviandt vnnd anderer löblichen Assistentz / auch so es die Notturfft erfordert / mit Zuschickung der Vnderthanen beförderlich vnd behülfflich erscheinen / vnd in summa nichts an euch erwinden lassen / was dieser löblichen Graffschafft möchte dienlich vnnd ersprießlich seyn / damit sie dem Römischen Reich widerumb einverleibet / frembder Herrschafft befreyet / vnd der werthe Friede / mit welchem Herrn vnnd Vnderthanen am meisten gedienet ist / widergebracht werde. Hierüber erwarte ich Ew. L. Heroische vnd dero Ständen gebührliche Resolution / etc.

Vnd an den Spinolam. Dieweil aber der Zustandt deß Graffen Enno also beschaffen war / daß er bey dieser Sachen wenig thun konte oder dorffte / hat Tilly deß andern Tags ein Schreiben nach Brüssel an Marquis Spinolam abgehen lassen / dieses Innhalts: Demnach wir mit vnserer Keyser-Bayerischen Armee deß Feinds gewaltiges Heer / welches in voller Macht marchirte / angetroffen / zerstrewet vnd erlegt haben: Als fahren wir jetzundt fort / damit wir auch das ander auß seinem Nest treiben / vnd zu nicht machen. Es hat der Feind allbereit eine Vestung verlassen / vnd ist für vns flüchtig worden. Dessen wir E. Excellentz hiermit verständigen / vnd zugleich vernehmen wollen / ob dieselbe resolvirt sey / jhre Macht der vnsern beyzufügen / damit wir bey dieser guten Gelegenheit vnsere Commission verrichten / vnd die Rebellen vertilgen.

Wie auch an die Statt Embden. An die Statt Embden hat er dieses Innhalts geschrieben / daß sie sich im geringsten vor dem von Manßfeld nicht beförchten solten / sondern sich zu jhm als Keyserlichem Obristen dieses versehen / daß er sie mit Leib vnd Gut beschützen wolte / in Erwegung jhm von Key. May. Ordinantz ertheilt / nicht allein sie vnd männiglich gegen gedachten Aechter zu defendiren / sondern auch jhn / wo er anzutreffen / mit aller Macht zuverfolgen.

Staten versichern sich der Statt Embden. Von diesem Schreiben hat die Statt alsobald den Staten Bericht gethan / damit selbige jhr Gutachten darinn geben möchten. Dieweil dann jhnen an dieser Statt ein merckliches gelegen / vnd sie beförchtet / es möchten die Keyserische zu jhrem grossen Nachtheil solcher sich impatroniren / haben sie jhres Vortheils wol in acht genommen / vnnd ein grosse Anzahl Schiff mit 1600. Mann / vnder dem Commando Graff Ernst Casimirn von Nassaw sampt nothwendigem Proviandt in den Embdischen Hafen eingebracht. Wiewol nun etliche von dem gemeinen Volck bey diesen Dingen sich sehr vnwillig vnd schwürig erzeigt / vnd die Statische Guarnison nicht einnehmen wollen / haben sie doch endlichen / als sie der Staten Macht vnd Ernst vermercket / den Einzug geschehen lassen. Haben sich also selbige der Statt versichert / vnd 28. Stück Geschütz / so dem von Manßfeld zugestanden / mit hineyn gebracht.

Tilli weicht wider von Ost Frießland ab. Mitler weil hat sich der Manßfelder bey Leer in seinem Vortheil gehalten / vnd die vmbliegende Dörffer geplündert / das Land auff 2. Meilen vnder Wasser gesetzt / vnd die Mühlen / damit die Tillische deren sich nicht gebrauchen könten / verderbet. Weil nun selbiger gesehen / daß die Staten mit Besatzung der Statt Embden jhm den Vortheil abgelauffen / auch derselben Gräntzen zu Wasser vnd Land / sonderlich die Vestung Stickhausen wol versehen / vnd er dem Manßfelder deß Gewässers halben nicht beykommen möchte / vnd vber alle diese Vngelegenheiten an Fütterung grosser Mangel im Läger erschiene / hat er von seinem Vorhaben abstehen / vnnd mit der Armada sich widerumb zurück begeben müssen: welche darauff der Graff von Oldenburg eine Zeitlang mit aller Notturfft versehen / deß gleichen hat auch die Statt Bremen gethan / vnd allein dem Tillischen Kriegsvolck 1000. Malter Meel / 120. Tonnen Häring vnd ein grosse anzahl Brodt / vnd sonsten andere Notturfft hergegeben. Dahero die Statische mit etlichen Kriegsschiffen den Paß auff Bremen eine Zeitlang geschlossen gehalten / so folgends ein grosse Thewrung in der Statt verursachet. Es hat auch bey so gestalten Sachen der König in Dennemarck mit Zuthun deß Nidersächsischen Crayses die Stätt vnd Vestungen am Weserstrohm nach Notturfft besetzet / vnd die Päß biß an Delmenhorst verlegt. Zuvor ist vermeldet / daß die Staten der Vereinigten Niderlanden von dem vberbliebenen Braunschweigischen Volck in 6000. Mann auff 3. Monat lang in jhren Dienst angenommen. Ehe aber solche drey Monat verflossen gewesen / haben sie solches bezahlt vnd wider licentirt.

Vberblieben Braunschweigisch Volck wird dẽ Manßfelder zugeführt. Darauff hat den 22. Octobris Graff Hermann Otto von Styrumb dieses Volck durch die Graffschafft Zütphen vnnd Ober Yssel nach Ostfrießland geführet / da sie sich den Manßfeldischen beygefügt / vnd das Land vollends verderben helffen. Gedachter Graff hat sich darauff von diesem vnglücklichen Kriegswesen abgethan / gen Zütphen / da er ein eygen Hauß hatte / begeben / vnd den Winter vber allda verblieben.

Carpezan läßt sein eygen Weib enthaupten. Eben auff den Tag / da die Braunschweigische von den Tillischen geschlagen worden / nemblich den 27. Julij / hat der Manßfeldische Obriste

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getragener Commission                      diese meine Armee / vnd was in meinem Vermögen ist / E. L. mit dero Vnderthanen                      zuversöhnen / vnnd alles wider in den vorigen Wolstandt / dessen diß Land vnd                      die Innwohner ein geraume Zeit beraubt gewesen / zubringen anwenden vnd                      gebrauchen will. E. L. wolle mit fester Hoffnung vnd Zuversicht diese herrliche                      Gelegenheit / die gleichsamb auß dem Himmel in deroselben Schooß gefallen ist /                      mit beyden Händen ergreiffen / damit jhr sie nicht hernach / wann jhr zu lang                      wartet / verlieret vnd vergeblich suchet. So gelangt demnach an Ew. Ld. mein                      freundlich Bitt / jhr wollet mir durch Zeigerin dieses (welches ein arme Fraw                      gewesen / durch die Tilly dieses Schreiben dem Graffen zugeschickt) ewer Gemüth                      vnd Gutachten in Vertrawen offenbahren / vnd Mittel vorschlagen / wie obberührt                      löblich vnd hochnöthig Vornehmen möchte vollbracht werden / auch vnsere Armee                      mit Oeffnung der Päß / Zuführung der Proviandt vnnd anderer löblichen Assistentz                      / auch so es die Notturfft erfordert / mit Zuschickung der Vnderthanen                      beförderlich vnd behülfflich erscheinen / vnd in summa nichts an euch erwinden                      lassen / was dieser löblichen Graffschafft möchte dienlich vnnd ersprießlich                      seyn / damit sie dem Römischen Reich widerumb einverleibet / frembder                      Herrschafft befreyet / vnd der werthe Friede / mit welchem Herrn vnnd                      Vnderthanen am meisten gedienet ist / widergebracht werde. Hierüber erwarte ich                      Ew. L. Heroische vnd dero Ständen gebührliche Resolution / etc.</p>
          <p><note place="left">Vnd an den Spinolam.</note> Dieweil aber der Zustandt                      deß Graffen Enno also beschaffen war / daß er bey dieser Sachen wenig thun konte                      oder dorffte / hat Tilly deß andern Tags ein Schreiben nach Brüssel an Marquis                      Spinolam abgehen lassen / dieses Innhalts: Demnach wir mit vnserer                      Keyser-Bayerischen Armee deß Feinds gewaltiges Heer / welches in voller Macht                      marchirte / angetroffen / zerstrewet vnd erlegt haben: Als fahren wir jetzundt                      fort / damit wir auch das ander auß seinem Nest treiben / vnd zu nicht machen.                      Es hat der Feind allbereit eine Vestung verlassen / vnd ist für vns flüchtig                      worden. Dessen wir E. Excellentz hiermit verständigen / vnd zugleich vernehmen                      wollen / ob dieselbe resolvirt sey / jhre Macht der vnsern beyzufügen / damit                      wir bey dieser guten Gelegenheit vnsere Commission verrichten / vnd die Rebellen                      vertilgen.</p>
          <p><note place="left">Wie auch an die Statt Embden.</note> An die Statt                      Embden hat er dieses Innhalts geschrieben / daß sie sich im geringsten vor dem                      von Manßfeld nicht beförchten solten / sondern sich zu jhm als Keyserlichem                      Obristen dieses versehen / daß er sie mit Leib vnd Gut beschützen wolte / in                      Erwegung jhm von Key. May. Ordinantz ertheilt / nicht allein sie vnd männiglich                      gegen gedachten Aechter zu defendiren / sondern auch jhn / wo er anzutreffen /                      mit aller Macht zuverfolgen.</p>
          <p><note place="left">Staten versichern sich der Statt Embden.</note> Von                      diesem Schreiben hat die Statt alsobald den Staten Bericht gethan / damit                      selbige jhr Gutachten darinn geben möchten. Dieweil dann jhnen an dieser Statt                      ein merckliches gelegen / vnd sie beförchtet / es möchten die Keyserische zu                      jhrem grossen Nachtheil solcher sich impatroniren / haben sie jhres Vortheils                      wol in acht genommen / vnnd ein grosse Anzahl Schiff mit 1600. Mann / vnder dem                      Commando Graff Ernst Casimirn von Nassaw sampt nothwendigem Proviandt in den                      Embdischen Hafen eingebracht. Wiewol nun etliche von dem gemeinen Volck bey                      diesen Dingen sich sehr vnwillig vnd schwürig erzeigt / vnd die Statische                      Guarnison nicht einnehmen wollen / haben sie doch endlichen / als sie der Staten                      Macht vnd Ernst vermercket / den Einzug geschehen lassen. Haben sich also                      selbige der Statt versichert / vnd 28. Stück Geschütz / so dem von Manßfeld                      zugestanden / mit hineyn gebracht.</p>
          <p><note place="right">Tilli weicht wider von Ost Frießland ab.</note> Mitler                      weil hat sich der Manßfelder bey Leer in seinem Vortheil gehalten / vnd die                      vmbliegende Dörffer geplündert / das Land auff 2. Meilen vnder Wasser gesetzt /                      vnd die Mühlen / damit die Tillische deren sich nicht gebrauchen könten /                      verderbet. Weil nun selbiger gesehen / daß die Staten mit Besatzung der Statt                      Embden jhm den Vortheil abgelauffen / auch derselben Gräntzen zu Wasser vnd Land                      / sonderlich die Vestung Stickhausen wol versehen / vnd er dem Manßfelder deß                      Gewässers halben nicht beykommen möchte / vnd vber alle diese Vngelegenheiten an                      Fütterung grosser Mangel im Läger erschiene / hat er von seinem Vorhaben                      abstehen / vnnd mit der Armada sich widerumb zurück begeben müssen: welche                      darauff der Graff von Oldenburg eine Zeitlang mit aller Notturfft versehen / deß                      gleichen hat auch die Statt Bremen gethan / vnd allein dem Tillischen                      Kriegsvolck 1000. Malter Meel / 120. Tonnen Häring vnd ein grosse anzahl Brodt /                      vnd sonsten andere Notturfft hergegeben. Dahero die Statische mit etlichen                      Kriegsschiffen den Paß auff Bremen eine Zeitlang geschlossen gehalten / so                      folgends ein grosse Thewrung in der Statt verursachet. Es hat auch bey so                      gestalten Sachen der König in Dennemarck mit Zuthun deß Nidersächsischen Crayses                      die Stätt vnd Vestungen am Weserstrohm nach Notturfft besetzet / vnd die Päß biß                      an Delmenhorst verlegt. Zuvor ist vermeldet / daß die Staten der Vereinigten                      Niderlanden von dem vberbliebenen Braunschweigischen Volck in 6000. Mann auff 3.                      Monat lang in jhren Dienst angenommen. Ehe aber solche drey Monat verflossen                      gewesen / haben sie solches bezahlt vnd wider licentirt.</p>
          <p><note place="right">Vberblieben Braunschweigisch Volck wird de&#x0303; Manßfelder                          zugeführt.</note> Darauff hat den 22. Octobris Graff Hermann Otto von                      Styrumb dieses Volck durch die Graffschafft Zütphen vnnd Ober Yssel nach                      Ostfrießland geführet / da sie sich den Manßfeldischen beygefügt / vnd das Land                      vollends verderben helffen. Gedachter Graff hat sich darauff von diesem                      vnglücklichen Kriegswesen abgethan / gen Zütphen / da er ein eygen Hauß hatte /                      begeben / vnd den Winter vber allda verblieben.</p>
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[847/0962] getragener Commission diese meine Armee / vnd was in meinem Vermögen ist / E. L. mit dero Vnderthanen zuversöhnen / vnnd alles wider in den vorigen Wolstandt / dessen diß Land vnd die Innwohner ein geraume Zeit beraubt gewesen / zubringen anwenden vnd gebrauchen will. E. L. wolle mit fester Hoffnung vnd Zuversicht diese herrliche Gelegenheit / die gleichsamb auß dem Himmel in deroselben Schooß gefallen ist / mit beyden Händen ergreiffen / damit jhr sie nicht hernach / wann jhr zu lang wartet / verlieret vnd vergeblich suchet. So gelangt demnach an Ew. Ld. mein freundlich Bitt / jhr wollet mir durch Zeigerin dieses (welches ein arme Fraw gewesen / durch die Tilly dieses Schreiben dem Graffen zugeschickt) ewer Gemüth vnd Gutachten in Vertrawen offenbahren / vnd Mittel vorschlagen / wie obberührt löblich vnd hochnöthig Vornehmen möchte vollbracht werden / auch vnsere Armee mit Oeffnung der Päß / Zuführung der Proviandt vnnd anderer löblichen Assistentz / auch so es die Notturfft erfordert / mit Zuschickung der Vnderthanen beförderlich vnd behülfflich erscheinen / vnd in summa nichts an euch erwinden lassen / was dieser löblichen Graffschafft möchte dienlich vnnd ersprießlich seyn / damit sie dem Römischen Reich widerumb einverleibet / frembder Herrschafft befreyet / vnd der werthe Friede / mit welchem Herrn vnnd Vnderthanen am meisten gedienet ist / widergebracht werde. Hierüber erwarte ich Ew. L. Heroische vnd dero Ständen gebührliche Resolution / etc. Dieweil aber der Zustandt deß Graffen Enno also beschaffen war / daß er bey dieser Sachen wenig thun konte oder dorffte / hat Tilly deß andern Tags ein Schreiben nach Brüssel an Marquis Spinolam abgehen lassen / dieses Innhalts: Demnach wir mit vnserer Keyser-Bayerischen Armee deß Feinds gewaltiges Heer / welches in voller Macht marchirte / angetroffen / zerstrewet vnd erlegt haben: Als fahren wir jetzundt fort / damit wir auch das ander auß seinem Nest treiben / vnd zu nicht machen. Es hat der Feind allbereit eine Vestung verlassen / vnd ist für vns flüchtig worden. Dessen wir E. Excellentz hiermit verständigen / vnd zugleich vernehmen wollen / ob dieselbe resolvirt sey / jhre Macht der vnsern beyzufügen / damit wir bey dieser guten Gelegenheit vnsere Commission verrichten / vnd die Rebellen vertilgen. Vnd an den Spinolam. An die Statt Embden hat er dieses Innhalts geschrieben / daß sie sich im geringsten vor dem von Manßfeld nicht beförchten solten / sondern sich zu jhm als Keyserlichem Obristen dieses versehen / daß er sie mit Leib vnd Gut beschützen wolte / in Erwegung jhm von Key. May. Ordinantz ertheilt / nicht allein sie vnd männiglich gegen gedachten Aechter zu defendiren / sondern auch jhn / wo er anzutreffen / mit aller Macht zuverfolgen. Wie auch an die Statt Embden. Von diesem Schreiben hat die Statt alsobald den Staten Bericht gethan / damit selbige jhr Gutachten darinn geben möchten. Dieweil dann jhnen an dieser Statt ein merckliches gelegen / vnd sie beförchtet / es möchten die Keyserische zu jhrem grossen Nachtheil solcher sich impatroniren / haben sie jhres Vortheils wol in acht genommen / vnnd ein grosse Anzahl Schiff mit 1600. Mann / vnder dem Commando Graff Ernst Casimirn von Nassaw sampt nothwendigem Proviandt in den Embdischen Hafen eingebracht. Wiewol nun etliche von dem gemeinen Volck bey diesen Dingen sich sehr vnwillig vnd schwürig erzeigt / vnd die Statische Guarnison nicht einnehmen wollen / haben sie doch endlichen / als sie der Staten Macht vnd Ernst vermercket / den Einzug geschehen lassen. Haben sich also selbige der Statt versichert / vnd 28. Stück Geschütz / so dem von Manßfeld zugestanden / mit hineyn gebracht. Staten versichern sich der Statt Embden. Mitler weil hat sich der Manßfelder bey Leer in seinem Vortheil gehalten / vnd die vmbliegende Dörffer geplündert / das Land auff 2. Meilen vnder Wasser gesetzt / vnd die Mühlen / damit die Tillische deren sich nicht gebrauchen könten / verderbet. Weil nun selbiger gesehen / daß die Staten mit Besatzung der Statt Embden jhm den Vortheil abgelauffen / auch derselben Gräntzen zu Wasser vnd Land / sonderlich die Vestung Stickhausen wol versehen / vnd er dem Manßfelder deß Gewässers halben nicht beykommen möchte / vnd vber alle diese Vngelegenheiten an Fütterung grosser Mangel im Läger erschiene / hat er von seinem Vorhaben abstehen / vnnd mit der Armada sich widerumb zurück begeben müssen: welche darauff der Graff von Oldenburg eine Zeitlang mit aller Notturfft versehen / deß gleichen hat auch die Statt Bremen gethan / vnd allein dem Tillischen Kriegsvolck 1000. Malter Meel / 120. Tonnen Häring vnd ein grosse anzahl Brodt / vnd sonsten andere Notturfft hergegeben. Dahero die Statische mit etlichen Kriegsschiffen den Paß auff Bremen eine Zeitlang geschlossen gehalten / so folgends ein grosse Thewrung in der Statt verursachet. Es hat auch bey so gestalten Sachen der König in Dennemarck mit Zuthun deß Nidersächsischen Crayses die Stätt vnd Vestungen am Weserstrohm nach Notturfft besetzet / vnd die Päß biß an Delmenhorst verlegt. Zuvor ist vermeldet / daß die Staten der Vereinigten Niderlanden von dem vberbliebenen Braunschweigischen Volck in 6000. Mann auff 3. Monat lang in jhren Dienst angenommen. Ehe aber solche drey Monat verflossen gewesen / haben sie solches bezahlt vnd wider licentirt. Tilli weicht wider von Ost Frießland ab. Darauff hat den 22. Octobris Graff Hermann Otto von Styrumb dieses Volck durch die Graffschafft Zütphen vnnd Ober Yssel nach Ostfrießland geführet / da sie sich den Manßfeldischen beygefügt / vnd das Land vollends verderben helffen. Gedachter Graff hat sich darauff von diesem vnglücklichen Kriegswesen abgethan / gen Zütphen / da er ein eygen Hauß hatte / begeben / vnd den Winter vber allda verblieben. Vberblieben Braunschweigisch Volck wird dẽ Manßfelder zugeführt. Eben auff den Tag / da die Braunschweigische von den Tillischen geschlagen worden / nemblich den 27. Julij / hat der Manßfeldische Obriste Carpezan läßt sein eygen Weib enthaupten.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 847. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/962>, abgerufen am 23.11.2024.