Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.noch alt verschonet / also daß der Graff von Tilly selber endlich dardurch zu Mitleyden bewegt worden / daß er mit Trompetenschall außruffen lassen / mit weiterm todtschlagen auffzuhören / vnnd den Rest / was sich nicht in die Wäld / Morast vnd sonsten salvirt / gefangen zunehmen. Gantze Corporalschafften sind auff jhren Knien mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auff gehabenen Händen vmb Quartier geruffen. Wie viel auff der Wahlstatt geblieben / davon ist kein Gewißheit; ins gemein ward darfür gehalten / daß der Todten vnd Verwundten Anzahl anff der Halberstattischen Seiten bey 4000. auff der Keyserischen kaum der zehende Theil sich belauffen. Der Gefangenen aber ist viel ein grössere Anzahl gewesen / alle Munition viel hundert Wägen / Roß / Gelt / Sack vnd Pack / Harnisch vnd Gewehr in grosser Menge / sonderlich 11. halbe Carthaunen / 5. gemeine Stück / 4. Mörsel / 300. Centner Pulver vnd Lunten / in 70. Fahnen / 9. Cornet / 2. Silberwägen sind im Stich geblieben. Vnder den Gefangenen sind gewesen: Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar / General Leutenant / Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg / Obrister vber die Reuterey / Graff von Isenburg / General Zeugmeister / Herman Fränck / General Commissarius / Johan Philips Rheingraff / ein Graff von Löwenstein / ein Graff von Witgenstein / ein Graff von Schlick / sampt vielen andern Obristen / vnd Befelchshabern / welche erstlich nach Münster / hernach aber in Oesterreich geführet / da sie nachmalen theils durch Rantzion / theils durch andere Mittel wider loß kommen. Der junge Graff von Thurn / so hefftig verwundet worden / hat sich mit Hertzog Christian vnd der meisten Reuterey die gantze Nacht durch auff Brefort reteriret / vnd ferrner auf Arnheimb sich begeben. Auff der Keyserischen Seiten sind vornemblich geblieben Rittmeister Redenst / Rittmeister von Meichhausen / vnnd sonsten ein Rittmeister vnder das Holsteinisch Regiment gehörig / vnnd Hauptmann Weitmaul. Viel verlauffen Volck hat sich nachmals bey Hertzog Christian wider eingestellet / also daß man die Summa seiner Soldaten auff halb so viel / als zuvor gewesen / geschätzet. Die Staten haben darauff in 6000. zu Roß vnd Fuß in Dienst behalten vnnd Hertzog Christians Gebiet vndergeben / die vbrigen aber lauffen lassen. Hertzog Christian hatte ein grossen Zorn auff den Obristen Kniphausen / vnd beschuldigte jhn / daß er verursachet / daß sein Volck were geschlagen worden: Deßwegen er jhn zu Arnheimb in gefängliche Hafften nehmen vnd von dannen gen Schencken Schantz führen ließ / da er jhm das Vrtheil sprach / daß er enthauptet werden solte. Als solches Vrtheil dem von Kniphausen angekündet wurde / bracht er durch seine Freund zuwegen / daß die Execution zween oder drey Tag auffgeschoben wurde. Vnderdessen kam Printz Henrich Friderich gen Arnheimb / vnd erhielte bey dem Hertzogen / daß er / ehe die Execution deß gefällten Vrtheils vorgenommen würde / sich der Sachen besser erkundigen wolte. Da solches geschehen / hat sichs befunden / daß der von Kniphausen vnschuldig were: deßwegen er dann wider relaxirt / vnnd von mehrerwehnten Hertzogen nicht allein in Gnaden / sondern auch in Dienst wider angenommen worden. Viel Soldaten von den Bawren erschlagen. Als der Graff von Tilly mit seiner Armada vber die Weser gezogen vnd mehrerntheils hinüber gewesen / haben die verderbte Braunschweigische Bawren / so sehr auff die Soldaten erbittert gewesen / jhn 16. Wägen mit Proviandt / Wein vnd andern Sachen beladen / abgenommen / was sich verspätet vnd nicht beym hellen Hauffen gegeblieben / todt geschlagen. Es haben auch die tolle Bawren 6. Studenten darunder 3. vom Adel Hermans von der Malspurg Söhn gewesen / angetroffen so von Franckfurt an der Oder auff Bremen gezogen vnnd von dannen nach Hauß gen Cassel gewolt / 4. Meilen darvon vberfallen / vnd 5. davon todt geschlagen / der sechste / so einer von den 3. von Malspurg gewesen / ist verwundt davon kommen. Vnd demnach nachmaln dem Keyserischen Läger das Collaltische Regiment in 3000. starck durch die Graffschafft Henneberg vnd Fürstenthumb Hessen gefolgt vnnd biß gen Heilgenstatt angelanget / vnderwegens aber vbel gehauset / haben die Braunschweigische Bawren an den verhawenen Pässen denselben vorgewartet / etliche darvon todt geschlagen vnd theils verwundet / also daß der helle Hauffen sich wider zurück begeben vnd seinen Weg nach dem Franckenland nemen müssen / daselbst sie sich endlich zu Lohr vnnd der Enden in 40. Schiff begeben vnd den Mayn vnd Rhein hinunder nach den Niderlanden gefahren. Meppen von den Manßfeldischen verlassen. So bald nun die Manßfeldische in Meppen obgedachte Niderlag / vnd daß Graff von Tilly entschlossen / sie daselbst heimzusuchen / vernommen / haben sie die Statt geplündert / etliche Bürger vnd das meiste Vieh mit genommen vnd sich nach Frießland begeben / darauff solchs Ort alsbald mit Keyserischem Volck besetzet worden. Von dannen hat der Graff von Tilly an den Graffen Enno von Ost Frießland geschrieben / wie folget: Hochwolgeborner besonderer lieber Herr vnd Freund: wann jemals eine Gelegenheit vorhanden gewesen / die Irrungen vnd Strittigkeiten zwischen E. L. vnd dero Landschafft / welche von den wolbekandten Nachbarn zu jhrem Vortheil listiglich erwecket / vnd mit wunderbarlichen Practicken vnd Anschlägen biß daher erhalten vnd vermehret worden / in der Güte hinzulegen vnd zuschlichten / vnd deß vnerträglichen Jochs der frembden Herrschafft euch zu entschütten / vnd diese edle Provintz von Ostfrießland widerumb vnder den gesegneten Schutz deß Teutschen Adlers zubringen: so ist es jetzund die rechte Zeit / da die Keyserliche Armee vnd Kriegsmacht sich allernechst bey ewern Gräntzen befindet / damit solch gewünscht Glück euch möchte widerfahren: wie ich dann von Hertzen gern / Krafft der mir auff- noch alt verschonet / also daß der Graff von Tilly selber endlich dardurch zu Mitleyden bewegt worden / daß er mit Trompetenschall außruffen lassen / mit weiterm todtschlagen auffzuhören / vnnd den Rest / was sich nicht in die Wäld / Morast vnd sonsten salvirt / gefangen zunehmen. Gantze Corporalschafften sind auff jhren Knien mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auff gehabenen Händen vmb Quartier geruffen. Wie viel auff der Wahlstatt geblieben / davon ist kein Gewißheit; ins gemein ward darfür gehalten / daß der Todten vnd Verwundten Anzahl anff der Halberstattischen Seiten bey 4000. auff der Keyserischen kaum der zehende Theil sich belauffen. Der Gefangenen aber ist viel ein grössere Anzahl gewesen / alle Munition viel hundert Wägen / Roß / Gelt / Sack vnd Pack / Harnisch vnd Gewehr in grosser Menge / sonderlich 11. halbe Carthaunen / 5. gemeine Stück / 4. Mörsel / 300. Centner Pulver vnd Lunten / in 70. Fahnen / 9. Cornet / 2. Silberwägen sind im Stich geblieben. Vnder den Gefangenen sind gewesen: Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar / General Leutenant / Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg / Obrister vber die Reuterey / Graff von Isenburg / General Zeugmeister / Herman Fränck / General Commissarius / Johan Philips Rheingraff / ein Graff von Löwenstein / ein Graff von Witgenstein / ein Graff von Schlick / sampt vielen andern Obristen / vnd Befelchshabern / welche erstlich nach Münster / hernach aber in Oesterreich geführet / da sie nachmalen theils durch Rantzion / theils durch andere Mittel wider loß kommen. Der junge Graff von Thurn / so hefftig verwundet worden / hat sich mit Hertzog Christian vnd der meisten Reuterey die gantze Nacht durch auff Brefort reteriret / vnd ferrner auf Arnheimb sich begeben. Auff der Keyserischen Seiten sind vornemblich geblieben Rittmeister Redenst / Rittmeister von Meichhausen / vnnd sonsten ein Rittmeister vnder das Holsteinisch Regiment gehörig / vnnd Hauptmann Weitmaul. Viel verlauffen Volck hat sich nachmals bey Hertzog Christian wider eingestellet / also daß man die Summa seiner Soldaten auff halb so viel / als zuvor gewesen / geschätzet. Die Staten haben darauff in 6000. zu Roß vnd Fuß in Dienst behalten vnnd Hertzog Christians Gebiet vndergeben / die vbrigen aber lauffen lassen. Hertzog Christian hatte ein grossen Zorn auff den Obristen Kniphausen / vnd beschuldigte jhn / daß er verursachet / daß sein Volck were geschlagen worden: Deßwegen er jhn zu Arnheimb in gefängliche Hafften nehmen vnd von dañen gen Schencken Schantz führen ließ / da er jhm das Vrtheil sprach / daß er enthauptet werden solte. Als solches Vrtheil dem von Kniphausen angekündet wurde / bracht er durch seine Freund zuwegen / daß die Execution zween oder drey Tag auffgeschoben wurde. Vnderdessen kam Printz Henrich Friderich gen Arnheimb / vnd erhielte bey dem Hertzogen / daß er / ehe die Execution deß gefällten Vrtheils vorgenommen würde / sich der Sachen besser erkundigen wolte. Da solches geschehen / hat sichs befunden / daß der von Kniphausen vnschuldig were: deßwegen er dann wider relaxirt / vnnd von mehrerwehnten Hertzogen nicht allein in Gnaden / sondern auch in Dienst wider angenommen worden. Viel Soldaten von den Bawren erschlagen. Als der Graff von Tilly mit seiner Armada vber die Weser gezogen vnd mehrerntheils hinüber gewesen / haben die verderbte Braunschweigische Bawren / so sehr auff die Soldaten erbittert gewesen / jhn 16. Wägen mit Proviandt / Wein vnd andern Sachen beladen / abgenommen / was sich verspätet vnd nicht beym hellen Hauffen gegeblieben / todt geschlagen. Es haben auch die tolle Bawren 6. Studenten darunder 3. vom Adel Hermans von der Malspurg Söhn gewesen / angetroffen so von Franckfurt an der Oder auff Bremen gezogen vnnd von dannen nach Hauß gen Cassel gewolt / 4. Meilen darvon vberfallen / vnd 5. davon todt geschlagen / der sechste / so einer von den 3. von Malspurg gewesen / ist verwundt davon kommen. Vnd demnach nachmaln dem Keyserischen Läger das Collaltische Regiment in 3000. starck durch die Graffschafft Henneberg vnd Fürstenthumb Hessen gefolgt vnnd biß gen Heilgenstatt angelanget / vnderwegens aber vbel gehauset / haben die Braunschweigische Bawren an den verhawenen Pässen denselben vorgewartet / etliche darvon todt geschlagen vnd theils verwundet / also daß der helle Hauffen sich wider zurück begeben vnd seinen Weg nach dem Franckenland nemen müssen / daselbst sie sich endlich zu Lohr vnnd der Enden in 40. Schiff begeben vnd den Mayn vnd Rhein hinunder nach den Niderlanden gefahren. Meppen von den Manßfeldischen verlassen. So bald nun die Manßfeldische in Meppen obgedachte Niderlag / vnd daß Graff von Tilly entschlossen / sie daselbst heimzusuchen / vernommen / haben sie die Statt geplündert / etliche Bürger vnd das meiste Vieh mit genommen vnd sich nach Frießland begeben / darauff solchs Ort alsbald mit Keyserischem Volck besetzet worden. Von dannen hat der Graff von Tilly an den Graffen Enno von Ost Frießland geschrieben / wie folget: Hochwolgeborner besonderer lieber Herr vnd Freund: wann jemals eine Gelegenheit vorhanden gewesen / die Irrungen vnd Strittigkeiten zwischen E. L. vnd dero Landschafft / welche von den wolbekandten Nachbarn zu jhrem Vortheil listiglich erwecket / vnd mit wunderbarlichen Practicken vnd Anschlägen biß daher erhalten vnd vermehret worden / in der Güte hinzulegen vnd zuschlichten / vnd deß vnerträglichen Jochs der frembden Herrschafft euch zu entschütten / vñ diese edle Provintz von Ostfrießland widerumb vnder den gesegneten Schutz deß Teutschen Adlers zubringen: so ist es jetzund die rechte Zeit / da die Keyserliche Armee vnd Kriegsmacht sich allernechst bey ewern Gräntzen befindet / damit solch gewünscht Glück euch möchte widerfahren: wie ich dann von Hertzen gern / Krafft der mir auff- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0961" n="846"/> noch alt verschonet / also daß der Graff von Tilly selber endlich dardurch zu Mitleyden bewegt worden / daß er mit Trompetenschall außruffen lassen / mit weiterm todtschlagen auffzuhören / vnnd den Rest / was sich nicht in die Wäld / Morast vnd sonsten salvirt / gefangen zunehmen. Gantze Corporalschafften sind auff jhren Knien mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auff gehabenen Händen vmb Quartier geruffen. Wie viel auff der Wahlstatt geblieben / davon ist kein Gewißheit; ins gemein ward darfür gehalten / daß der Todten vnd Verwundten Anzahl anff der Halberstattischen Seiten bey 4000. auff der Keyserischen kaum der zehende Theil sich belauffen. Der Gefangenen aber ist viel ein grössere Anzahl gewesen / alle Munition viel hundert Wägen / Roß / Gelt / Sack vnd Pack / Harnisch vnd Gewehr in grosser Menge / sonderlich 11. halbe Carthaunen / 5. gemeine Stück / 4. Mörsel / 300. Centner Pulver vnd Lunten / in 70. Fahnen / 9. Cornet / 2. Silberwägen sind im Stich geblieben.</p> <p>Vnder den Gefangenen sind gewesen: Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar / General Leutenant / Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg / Obrister vber die Reuterey / Graff von Isenburg / General Zeugmeister / Herman Fränck / General Commissarius / Johan Philips Rheingraff / ein Graff von Löwenstein / ein Graff von Witgenstein / ein Graff von Schlick / sampt vielen andern Obristen / vnd Befelchshabern / welche erstlich nach Münster / hernach aber in Oesterreich geführet / da sie nachmalen theils durch Rantzion / theils durch andere Mittel wider loß kommen. Der junge Graff von Thurn / so hefftig verwundet worden / hat sich mit Hertzog Christian vnd der meisten Reuterey die gantze Nacht durch auff Brefort reteriret / vnd ferrner auf Arnheimb sich begeben.</p> <p>Auff der Keyserischen Seiten sind vornemblich geblieben Rittmeister Redenst / Rittmeister von Meichhausen / vnnd sonsten ein Rittmeister vnder das Holsteinisch Regiment gehörig / vnnd Hauptmann Weitmaul. Viel verlauffen Volck hat sich nachmals bey Hertzog Christian wider eingestellet / also daß man die Summa seiner Soldaten auff halb so viel / als zuvor gewesen / geschätzet. Die Staten haben darauff in 6000. zu Roß vnd Fuß in Dienst behalten vnnd Hertzog Christians Gebiet vndergeben / die vbrigen aber lauffen lassen.</p> <p>Hertzog Christian hatte ein grossen Zorn auff den Obristen Kniphausen / vnd beschuldigte jhn / daß er verursachet / daß sein Volck were geschlagen worden: Deßwegen er jhn zu Arnheimb in gefängliche Hafften nehmen vnd von dañen gen Schencken Schantz führen ließ / da er jhm das Vrtheil sprach / daß er enthauptet werden solte. Als solches Vrtheil dem von Kniphausen angekündet wurde / bracht er durch seine Freund zuwegen / daß die Execution zween oder drey Tag auffgeschoben wurde. Vnderdessen kam Printz Henrich Friderich gen Arnheimb / vnd erhielte bey dem Hertzogen / daß er / ehe die Execution deß gefällten Vrtheils vorgenommen würde / sich der Sachen besser erkundigen wolte. Da solches geschehen / hat sichs befunden / daß der von Kniphausen vnschuldig were: deßwegen er dann wider relaxirt / vnnd von mehrerwehnten Hertzogen nicht allein in Gnaden / sondern auch in Dienst wider angenommen worden.</p> <p><note place="right">Viel Soldaten von den Bawren erschlagen.</note> Als der Graff von Tilly mit seiner Armada vber die Weser gezogen vnd mehrerntheils hinüber gewesen / haben die verderbte Braunschweigische Bawren / so sehr auff die Soldaten erbittert gewesen / jhn 16. Wägen mit Proviandt / Wein vnd andern Sachen beladen / abgenommen / was sich verspätet vnd nicht beym hellen Hauffen gegeblieben / todt geschlagen. Es haben auch die tolle Bawren 6. Studenten darunder 3. vom Adel Hermans von der Malspurg Söhn gewesen / angetroffen so von Franckfurt an der Oder auff Bremen gezogen vnnd von dannen nach Hauß gen Cassel gewolt / 4. Meilen darvon vberfallen / vnd 5. davon todt geschlagen / der sechste / so einer von den 3. von Malspurg gewesen / ist verwundt davon kommen.</p> <p>Vnd demnach nachmaln dem Keyserischen Läger das Collaltische Regiment in 3000. starck durch die Graffschafft Henneberg vnd Fürstenthumb Hessen gefolgt vnnd biß gen Heilgenstatt angelanget / vnderwegens aber vbel gehauset / haben die Braunschweigische Bawren an den verhawenen Pässen denselben vorgewartet / etliche darvon todt geschlagen vnd theils verwundet / also daß der helle Hauffen sich wider zurück begeben vnd seinen Weg nach dem Franckenland nemen müssen / daselbst sie sich endlich zu Lohr vnnd der Enden in 40. Schiff begeben vnd den Mayn vnd Rhein hinunder nach den Niderlanden gefahren.</p> <p><note place="right">Meppen von den Manßfeldischen verlassen.</note> So bald nun die Manßfeldische in Meppen obgedachte Niderlag / vnd daß Graff von Tilly entschlossen / sie daselbst heimzusuchen / vernommen / haben sie die Statt geplündert / etliche Bürger vnd das meiste Vieh mit genommen vnd sich nach Frießland begeben / darauff solchs Ort alsbald mit Keyserischem Volck besetzet worden.</p> <p>Von dannen hat der Graff von Tilly an den Graffen Enno von Ost Frießland geschrieben / wie folget: Hochwolgeborner besonderer lieber Herr vnd Freund: wann jemals eine Gelegenheit vorhanden gewesen / die Irrungen vnd Strittigkeiten zwischen E. L. vnd dero Landschafft / welche von den wolbekandten Nachbarn zu jhrem Vortheil listiglich erwecket / vnd mit wunderbarlichen Practicken vnd Anschlägen biß daher erhalten vnd vermehret worden / in der Güte hinzulegen vnd zuschlichten / vnd deß vnerträglichen Jochs der frembden Herrschafft euch zu entschütten / vñ diese edle Provintz von Ostfrießland widerumb vnder den gesegneten Schutz deß Teutschen Adlers zubringen: so ist es jetzund die rechte Zeit / da die Keyserliche Armee vnd Kriegsmacht sich allernechst bey ewern Gräntzen befindet / damit solch gewünscht Glück euch möchte widerfahren: wie ich dann von Hertzen gern / Krafft der mir auff- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [846/0961]
noch alt verschonet / also daß der Graff von Tilly selber endlich dardurch zu Mitleyden bewegt worden / daß er mit Trompetenschall außruffen lassen / mit weiterm todtschlagen auffzuhören / vnnd den Rest / was sich nicht in die Wäld / Morast vnd sonsten salvirt / gefangen zunehmen. Gantze Corporalschafften sind auff jhren Knien mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auff gehabenen Händen vmb Quartier geruffen. Wie viel auff der Wahlstatt geblieben / davon ist kein Gewißheit; ins gemein ward darfür gehalten / daß der Todten vnd Verwundten Anzahl anff der Halberstattischen Seiten bey 4000. auff der Keyserischen kaum der zehende Theil sich belauffen. Der Gefangenen aber ist viel ein grössere Anzahl gewesen / alle Munition viel hundert Wägen / Roß / Gelt / Sack vnd Pack / Harnisch vnd Gewehr in grosser Menge / sonderlich 11. halbe Carthaunen / 5. gemeine Stück / 4. Mörsel / 300. Centner Pulver vnd Lunten / in 70. Fahnen / 9. Cornet / 2. Silberwägen sind im Stich geblieben.
Vnder den Gefangenen sind gewesen: Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar / General Leutenant / Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg / Obrister vber die Reuterey / Graff von Isenburg / General Zeugmeister / Herman Fränck / General Commissarius / Johan Philips Rheingraff / ein Graff von Löwenstein / ein Graff von Witgenstein / ein Graff von Schlick / sampt vielen andern Obristen / vnd Befelchshabern / welche erstlich nach Münster / hernach aber in Oesterreich geführet / da sie nachmalen theils durch Rantzion / theils durch andere Mittel wider loß kommen. Der junge Graff von Thurn / so hefftig verwundet worden / hat sich mit Hertzog Christian vnd der meisten Reuterey die gantze Nacht durch auff Brefort reteriret / vnd ferrner auf Arnheimb sich begeben.
Auff der Keyserischen Seiten sind vornemblich geblieben Rittmeister Redenst / Rittmeister von Meichhausen / vnnd sonsten ein Rittmeister vnder das Holsteinisch Regiment gehörig / vnnd Hauptmann Weitmaul. Viel verlauffen Volck hat sich nachmals bey Hertzog Christian wider eingestellet / also daß man die Summa seiner Soldaten auff halb so viel / als zuvor gewesen / geschätzet. Die Staten haben darauff in 6000. zu Roß vnd Fuß in Dienst behalten vnnd Hertzog Christians Gebiet vndergeben / die vbrigen aber lauffen lassen.
Hertzog Christian hatte ein grossen Zorn auff den Obristen Kniphausen / vnd beschuldigte jhn / daß er verursachet / daß sein Volck were geschlagen worden: Deßwegen er jhn zu Arnheimb in gefängliche Hafften nehmen vnd von dañen gen Schencken Schantz führen ließ / da er jhm das Vrtheil sprach / daß er enthauptet werden solte. Als solches Vrtheil dem von Kniphausen angekündet wurde / bracht er durch seine Freund zuwegen / daß die Execution zween oder drey Tag auffgeschoben wurde. Vnderdessen kam Printz Henrich Friderich gen Arnheimb / vnd erhielte bey dem Hertzogen / daß er / ehe die Execution deß gefällten Vrtheils vorgenommen würde / sich der Sachen besser erkundigen wolte. Da solches geschehen / hat sichs befunden / daß der von Kniphausen vnschuldig were: deßwegen er dann wider relaxirt / vnnd von mehrerwehnten Hertzogen nicht allein in Gnaden / sondern auch in Dienst wider angenommen worden.
Als der Graff von Tilly mit seiner Armada vber die Weser gezogen vnd mehrerntheils hinüber gewesen / haben die verderbte Braunschweigische Bawren / so sehr auff die Soldaten erbittert gewesen / jhn 16. Wägen mit Proviandt / Wein vnd andern Sachen beladen / abgenommen / was sich verspätet vnd nicht beym hellen Hauffen gegeblieben / todt geschlagen. Es haben auch die tolle Bawren 6. Studenten darunder 3. vom Adel Hermans von der Malspurg Söhn gewesen / angetroffen so von Franckfurt an der Oder auff Bremen gezogen vnnd von dannen nach Hauß gen Cassel gewolt / 4. Meilen darvon vberfallen / vnd 5. davon todt geschlagen / der sechste / so einer von den 3. von Malspurg gewesen / ist verwundt davon kommen.
Viel Soldaten von den Bawren erschlagen. Vnd demnach nachmaln dem Keyserischen Läger das Collaltische Regiment in 3000. starck durch die Graffschafft Henneberg vnd Fürstenthumb Hessen gefolgt vnnd biß gen Heilgenstatt angelanget / vnderwegens aber vbel gehauset / haben die Braunschweigische Bawren an den verhawenen Pässen denselben vorgewartet / etliche darvon todt geschlagen vnd theils verwundet / also daß der helle Hauffen sich wider zurück begeben vnd seinen Weg nach dem Franckenland nemen müssen / daselbst sie sich endlich zu Lohr vnnd der Enden in 40. Schiff begeben vnd den Mayn vnd Rhein hinunder nach den Niderlanden gefahren.
So bald nun die Manßfeldische in Meppen obgedachte Niderlag / vnd daß Graff von Tilly entschlossen / sie daselbst heimzusuchen / vernommen / haben sie die Statt geplündert / etliche Bürger vnd das meiste Vieh mit genommen vnd sich nach Frießland begeben / darauff solchs Ort alsbald mit Keyserischem Volck besetzet worden.
Meppen von den Manßfeldischen verlassen. Von dannen hat der Graff von Tilly an den Graffen Enno von Ost Frießland geschrieben / wie folget: Hochwolgeborner besonderer lieber Herr vnd Freund: wann jemals eine Gelegenheit vorhanden gewesen / die Irrungen vnd Strittigkeiten zwischen E. L. vnd dero Landschafft / welche von den wolbekandten Nachbarn zu jhrem Vortheil listiglich erwecket / vnd mit wunderbarlichen Practicken vnd Anschlägen biß daher erhalten vnd vermehret worden / in der Güte hinzulegen vnd zuschlichten / vnd deß vnerträglichen Jochs der frembden Herrschafft euch zu entschütten / vñ diese edle Provintz von Ostfrießland widerumb vnder den gesegneten Schutz deß Teutschen Adlers zubringen: so ist es jetzund die rechte Zeit / da die Keyserliche Armee vnd Kriegsmacht sich allernechst bey ewern Gräntzen befindet / damit solch gewünscht Glück euch möchte widerfahren: wie ich dann von Hertzen gern / Krafft der mir auff-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |