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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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zuhalten / in Krafft allerhöchst ged. Key. Befelchs E. Churf D. F. F. G. G. die Herrn vnd euch gebührlich ansuchend vor mein Person vnderthänigst vnderthänig Dienst vnd freundlich bittend / sie geruhen nunmehr dem gefährlichen hochschädlichen Vnwesen keine Stund länger connivirent nachzusehen / sondern dero angestelten Kriegsversamblungen zu J. Key. M. zuverlässiger behäglicher satisfaction vnd deß gemeinen Wesens Wolfahrt der gestalt schleunig zubefürdern / damit durch dessen Prolongation vnd Vorschub dem widrigen nit Gelegenheit zu gewinnung deß Vorstreichs / mir aber hochbewegliche Vrsach zu zeitlicher gegen Praetension an Hand gegeben / sondern damit hochged. Hertzog Christian ohn eine fernere nachdenckliche Cunctation vnd Außflucht zu der schuldigen Accommodation gebracht / vnd alle dem löblichen Crayß selbsten vnd dessen benachbarten zu vnwiderbringlicher Gefahr / Ruin vnd Verderbnuß gereichende Anßschlag verhindert wird / in vnzuversichtlichem Gegenspiel aber vnd bey fernerer Rejection der Keys. Clementz vnd Gütigkeit vom löblichen Crayß solche Verfügung vnd Anordnung geschehen möge / auf daß mit gesampten Zuthun vnd vereinbarter Kriegsmacht alle widrige machinationes zu nicht gemacht der edle werthe Fried zu männiglichs / bevorab der armen erschöpfften Vnderthanen Trost vnd Erquickung festiglich stabilirt / vnd die zu Brüssel verabschiedte auch allbereit bevorstehende Franckfurtische Friedenstractation darzu jedermänniglich concurrirn vnd allen möglichen Vorschub erweisen soll / nicht erlanget / oder gar zurück gesetzt werden / dann einmal E. Churf. D. F. F. G. G. die Herrn vnd jhr hochvermuthlich zuermessen dz ich länger mich mit der Kriegsarmada dieser Oerter aufzuhalten vnd die schwere Last den armen Leuten ferner auf den Halß liegen zulassen nit vermag / sondern auch wider meinen Willen / den Auffbruch zu maturiren vnvmbgänglich verursacht werd.

Keysers Ferdinandi Perdon-Schreiben an den Graffen von Tilly Hertzog Christian vnd seine Armee betreffend. Vnlang hernach ist ein vollkommenlich Perdon Schreiben wegen Hertzog Christians vnd seiner gantzen Armee / von Key. M. an den Graffen von Tilly ankommen / also lautende:

Jhme / Graffen von Tilly / were nit vnbewußt / was J. M. newlich an jhn gelangen lassen / ob sie nun zwar fernern Erfolg darauff gewärtig seyn / auch es bey solchen Erklärungen bewenden lassen möchten / dennoch weil der König in Dennemarck vnd der Churfürst von Sachsen hierzwischen intercedirt / sintemal Hertzog Christian / seiner endlichen Accommodation halber dieses einwendete / daß solcher Perdon nicht allein auff seine Person / sondern alle ohn Vnderscheyd / so vnder seiner Armada vnderhalten / vor denen er sich seinem Vorgeben nach / auch ohne Verletzung seines guten Namens nicht obsondern / vnd die seinigen in Gefahr lassen könte / weiter erstrecket werden solte / dem Vatterland zum besten / auch zu Verhütung mehrern Blutvergiessens / neben Verderbung der Vnderthanen J. M. Jhre Keys. Gnad auß breiten wolten: als hette Jh. M. hierauff / damit sie ja bey der gantzen Welt hernachmals vmb so viel mehr entschuldiget seyn könten / sich hiermit ferner erklären wollen; da Hertzog Christian mit dem hiebevor ertheilten vnd auff dessen alte Diener erstreckten Perdon sich nicht wolte genügen lassen / er / Graff von Tilly / auch verspüren würde / daß es an dem allein hafftete / warumb derselbe seinem Versprechen nach / das Volck nicht abdanckte / daß J. M. solchen Keyserlichen Perdon / nit allein auff erstbemelte seine alte Diener / sondern ins gemein auff alle hohe vnd niders Stands Personen / so vnder sein Kriegsvolck gezehlt / verstanden haben wolte / dergestalt wie folget; Nemblichen daß J. May. die jenigen / so auß jhren Erbkönigreichen vnd Landen darunder sich befinden möchten / so viel Leib vnd Leben anlangete / vollkommenlich begnadet haben wolten / doch daß sie sich jhrer erstgedachten Königreichen vnnd Landen enthalten / vnd darinn nicht ferrner kommen solten / gegen den vbrigen erklärte sich J. May. nicht allein / dero Leibs / Leben vnd Ehr halben / damit J. May. sie ebenmässig begnadeten; sondern auch daß Jh. May. so viel dero Erb-vnd Lehengüter anlangete / wider dieselben weder jhr Keyserlicher Fiscal / noch jemands anders / es were mit Recht oder auff andere Weg / wolte vornehmen lassen / vnnd solten jhres Verbrechens halben aller Bestraffung befreyet / vnd alles vollkommentlich vergessen seyn. Doch solte jhnen diese Keyserliche Gnad länger nicht / als nach Insinuation dieses auff acht Tag offen stehen / da sie dann jnner solcher Frist die Waffen nicht niderlegten vnnd sich abdancken liessen / oder zum wenigsten darzu einen anfang machten / vnd daß die Abdanckung bald erfolgen solte / durch Geissel versicherten / oder da auch die Abdanckung schon erfolgte / in andere Bestallung / so gegen J. May. vnd dero gehorsame Stände angesehen / von newem begeben würden / wolte Jh. May. solcher jhrer Begnadigung halber nicht verbunden seyn / sondern es würde er / Graff von Tilly / habender Ordinantz nach / gegen dieselbe / als Reichs Feinde / zuverfahren wissen; doch so viel die letzte Condition anlangete / da einer oder der ander eintziger weiß seiner Ehren vergessen / vnd in dergleichen newen Bestallungen tretten würde / daß solches demselben allein schädlich / andern aber ohne Nachtheil seyn solte.

Vnd demnach jhm / Graffen von Tilly / am meisten bewust / wie die Sachen sich mit Hertzog Christians Kriegsvolck anliessen / vnd was seiner Accommodation halben sich erzeigen würde / als hette Jhr. Mayest. jhm jhre Resolution auff angezogenen Fall zusenden wollen / so er durch einen qualificirten Subdelegirten gedachtem Hertzog Christian vnnd seinen Soldaten gebührlich intimiren würde.

Ob nun wol solch Keyserlich Perdon Schreiben Hertzog Christian insinuirt worden / hat er doch nochmals Bedenckens darinn getragen: Deßwegen dann hernach die Hostiliteten zwischen beyden theilen vor die Hand genommen worden.

Graff von Tilly rucket mit seiner Armada ins Eißfeld. Dann Graff von Tilly hierauff mit seiner Armada vollends seinen Weg nach dem Eischfeld /

zuhalten / in Krafft allerhöchst ged. Key. Befelchs E. Churf D. F. F. G. G. die Herrn vnd euch gebührlich ansuchend vor mein Person vnderthänigst vnderthänig Dienst vnd freundlich bittend / sie geruhen nunmehr dem gefährlichẽ hochschädlichen Vnwesen keine Stund länger connivirent nachzusehen / sondern dero angestelten Kriegsversamblungen zu J. Key. M. zuverlässiger behäglicher satisfaction vnd deß gemeinen Wesens Wolfahrt der gestalt schleunig zubefürdern / damit durch dessen Prolongation vnd Vorschub dem widrigẽ nit Gelegenheit zu gewinnung deß Vorstreichs / mir aber hochbewegliche Vrsach zu zeitlicher gegen Praetension an Hand gegeben / sondern damit hochged. Hertzog Christian ohn eine fernere nachdenckliche Cunctation vñ Außflucht zu der schuldigen Accommodatiõ gebracht / vnd alle dem löblichen Crayß selbsten vnd dessen benachbarten zu vnwiderbringlicher Gefahr / Ruin vnd Verderbnuß gereichende Anßschlag verhindert wird / in vnzuversichtlichem Gegenspiel aber vnd bey fernerer Rejection der Keys. Clementz vnd Gütigkeit vom löblichen Crayß solche Verfügung vnd Anordnung geschehen möge / auf daß mit gesampten Zuthun vnd vereinbarter Kriegsmacht alle widrige machinationes zu nicht gemacht der edle werthe Fried zu männiglichs / bevorab der armen erschöpfften Vnderthanen Trost vñ Erquickung festiglich stabilirt / vnd die zu Brüssel verabschiedte auch allbereit bevorstehende Franckfurtische Friedenstractation darzu jedermänniglich concurrirn vnd allen möglichen Vorschub erweisen soll / nicht erlanget / oder gar zurück gesetzt werden / dann einmal E. Churf. D. F. F. G. G. die Herrn vnd jhr hochvermuthlich zuermessen dz ich länger mich mit der Kriegsarmada dieser Oerter aufzuhalten vnd die schwere Last den armen Leuten ferner auf den Halß liegen zulassen nit vermag / sondern auch wider meinen Willen / den Auffbruch zu maturiren vnvmbgänglich verursacht werd.

Keysers Ferdinandi Perdon-Schreiben an den Graffen von Tilly Hertzog Christian vnd seine Armee betreffend. Vnlang hernach ist ein vollkommenlich Perdon Schreiben wegen Hertzog Christians vnd seiner gantzen Armee / von Key. M. an den Graffen von Tilly ankommen / also lautende:

Jhme / Graffen von Tilly / were nit vnbewußt / was J. M. newlich an jhn gelangen lassen / ob sie nun zwar fernern Erfolg darauff gewärtig seyn / auch es bey solchen Erklärungen bewenden lassen möchten / dennoch weil der König in Dennemarck vnd der Churfürst von Sachsen hierzwischen intercedirt / sintemal Hertzog Christian / seiner endlichen Accommodation halber dieses einwendete / daß solcher Perdon nicht allein auff seine Person / sondern alle ohn Vnderscheyd / so vnder seiner Armada vnderhalten / vor denen er sich seinem Vorgeben nach / auch ohne Verletzung seines guten Namens nicht obsondern / vnd die seinigen in Gefahr lassen könte / weiter erstrecket werden solte / dem Vatterland zum besten / auch zu Verhütung mehrern Blutvergiessens / neben Verderbung der Vnderthanen J. M. Jhre Keys. Gnad auß breiten wolten: als hette Jh. M. hierauff / damit sie ja bey der gantzen Welt hernachmals vmb so viel mehr entschuldiget seyn könten / sich hiermit ferner erklären wollen; da Hertzog Christian mit dem hiebevor ertheilten vnd auff dessen alte Diener erstreckten Perdon sich nicht wolte genügen lassen / er / Graff von Tilly / auch verspüren würde / daß es an dem allein hafftete / warumb derselbe seinem Versprechen nach / das Volck nicht abdanckte / daß J. M. solchen Keyserlichen Perdon / nit allein auff erstbemelte seine alte Diener / sondern ins gemein auff alle hohe vnd niders Stands Personen / so vnder sein Kriegsvolck gezehlt / verstanden haben wolte / dergestalt wie folget; Nemblichen daß J. May. die jenigen / so auß jhren Erbkönigreichen vnd Landen darunder sich befinden möchten / so viel Leib vnd Leben anlangete / vollkommenlich begnadet haben wolten / doch daß sie sich jhrer erstgedachten Königreichen vnnd Landen enthalten / vnd darinn nicht ferrner kommen solten / gegen den vbrigen erklärte sich J. May. nicht allein / dero Leibs / Leben vnd Ehr halben / damit J. May. sie ebenmässig begnadeten; sondern auch daß Jh. May. so viel dero Erb-vnd Lehengüter anlangete / wider dieselben weder jhr Keyserlicher Fiscal / noch jemands anders / es were mit Recht oder auff andere Weg / wolte vornehmen lassen / vnnd solten jhres Verbrechens halben aller Bestraffung befreyet / vnd alles vollkommentlich vergessen seyn. Doch solte jhnen diese Keyserliche Gnad länger nicht / als nach Insinuation dieses auff acht Tag offen stehen / da sie dann jnner solcher Frist die Waffen nicht niderlegten vnnd sich abdancken liessen / oder zum wenigsten darzu einen anfang machten / vnd daß die Abdanckung bald erfolgen solte / durch Geissel versicherten / oder da auch die Abdanckung schon erfolgte / in andere Bestallung / so gegen J. May. vnd dero gehorsame Stände angesehen / von newem begeben würden / wolte Jh. May. solcher jhrer Begnadigung halber nicht verbunden seyn / sondern es würde er / Graff von Tilly / habender Ordinantz nach / gegen dieselbe / als Reichs Feinde / zuverfahren wissen; doch so viel die letzte Condition anlangete / da einer oder der ander eintziger weiß seiner Ehren vergessen / vnd in dergleichen newen Bestallungen tretten würde / daß solches demselben allein schädlich / andern aber ohne Nachtheil seyn solte.

Vnd demnach jhm / Graffen von Tilly / am meisten bewust / wie die Sachen sich mit Hertzog Christians Kriegsvolck anliessen / vnd was seiner Accommodation halben sich erzeigen würde / als hette Jhr. Mayest. jhm jhre Resolution auff angezogenen Fall zusenden wollen / so er durch einen qualificirten Subdelegirten gedachtem Hertzog Christian vnnd seinen Soldaten gebührlich intimiren würde.

Ob nun wol solch Keyserlich Perdon Schreiben Hertzog Christian insinuirt worden / hat er doch nochmals Bedenckens dariñ getragẽ: Deßwegen dann hernach die Hostiliteten zwischen beyden theilen vor die Hand genommen worden.

Graff von Tilly rucket mit seiner Armada ins Eißfeld. Dann Graff von Tilly hierauff mit seiner Armada vollends seinen Weg nach dem Eischfeld /

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          <p><note place="left">Keysers Ferdinandi Perdon-Schreiben an den Graffen von                          Tilly Hertzog Christian vnd seine Armee betreffend.</note> Vnlang hernach                      ist ein vollkommenlich Perdon Schreiben wegen Hertzog Christians vnd seiner                      gantzen Armee / von Key. M. an den Graffen von Tilly ankommen / also lautende:</p>
          <p>Jhme / Graffen von Tilly / were nit vnbewußt / was J. M. newlich an jhn gelangen                      lassen / ob sie nun zwar fernern Erfolg darauff gewärtig seyn / auch es bey                      solchen Erklärungen bewenden lassen möchten / dennoch weil der König in                      Dennemarck vnd der Churfürst von Sachsen hierzwischen intercedirt / sintemal                      Hertzog Christian / seiner endlichen Accommodation halber dieses einwendete /                      daß solcher Perdon nicht allein auff seine Person / sondern alle ohn Vnderscheyd                      / so vnder seiner Armada vnderhalten / vor denen er sich seinem Vorgeben nach /                      auch ohne Verletzung seines guten Namens nicht obsondern / vnd die seinigen in                      Gefahr lassen könte / weiter erstrecket werden solte / dem Vatterland zum besten                      / auch zu Verhütung mehrern Blutvergiessens / neben Verderbung der Vnderthanen                      J. M. Jhre Keys. Gnad auß breiten wolten: als hette Jh. M. hierauff / damit sie                      ja bey der gantzen Welt hernachmals vmb so viel mehr entschuldiget seyn könten /                      sich hiermit ferner erklären wollen; da Hertzog Christian mit dem hiebevor                      ertheilten vnd auff dessen alte Diener erstreckten Perdon sich nicht wolte                      genügen lassen / er / Graff von Tilly / auch verspüren würde / daß es an dem                      allein hafftete / warumb derselbe seinem Versprechen nach / das Volck nicht                      abdanckte / daß J. M. solchen Keyserlichen Perdon / nit allein auff erstbemelte                      seine alte Diener / sondern ins gemein auff alle hohe vnd niders Stands Personen                      / so vnder sein Kriegsvolck gezehlt / verstanden haben wolte / dergestalt wie                      folget; Nemblichen daß J. May. die jenigen / so auß jhren Erbkönigreichen vnd                      Landen darunder sich befinden möchten / so viel Leib vnd Leben anlangete /                      vollkommenlich begnadet haben wolten / doch daß sie sich jhrer erstgedachten                      Königreichen vnnd Landen enthalten / vnd darinn nicht ferrner kommen solten /                      gegen den vbrigen erklärte sich J. May. nicht allein / dero Leibs / Leben vnd                      Ehr halben / damit J. May. sie ebenmässig begnadeten; sondern auch daß Jh. May.                      so viel dero Erb-vnd Lehengüter anlangete / wider dieselben weder jhr                      Keyserlicher Fiscal / noch jemands anders / es were mit Recht oder auff andere                      Weg / wolte vornehmen lassen / vnnd solten jhres Verbrechens halben aller                      Bestraffung befreyet / vnd alles vollkommentlich vergessen seyn. Doch solte                      jhnen diese Keyserliche Gnad länger nicht / als nach Insinuation dieses auff                      acht Tag offen stehen / da sie dann jnner solcher Frist die Waffen nicht                      niderlegten vnnd sich abdancken liessen / oder zum wenigsten darzu einen anfang                      machten / vnd daß die Abdanckung bald erfolgen solte / durch Geissel                      versicherten / oder da auch die Abdanckung schon erfolgte / in andere Bestallung                      / so gegen J. May. vnd dero gehorsame Stände angesehen / von newem begeben                      würden / wolte Jh. May. solcher jhrer Begnadigung halber nicht verbunden seyn /                      sondern es würde er / Graff von Tilly / habender Ordinantz nach / gegen dieselbe                      / als Reichs Feinde / zuverfahren wissen; doch so viel die letzte Condition                      anlangete / da einer oder der ander eintziger weiß seiner Ehren vergessen / vnd                      in dergleichen newen Bestallungen tretten würde / daß solches demselben allein                      schädlich / andern aber ohne Nachtheil seyn solte.</p>
          <p>Vnd demnach jhm / Graffen von Tilly / am meisten bewust / wie die Sachen sich mit                      Hertzog Christians Kriegsvolck anliessen / vnd was seiner Accommodation halben                      sich erzeigen würde / als hette Jhr. Mayest. jhm jhre Resolution auff                      angezogenen Fall zusenden wollen / so er durch einen qualificirten Subdelegirten                      gedachtem Hertzog Christian vnnd seinen Soldaten gebührlich intimiren würde.</p>
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[843/0954] zuhalten / in Krafft allerhöchst ged. Key. Befelchs E. Churf D. F. F. G. G. die Herrn vnd euch gebührlich ansuchend vor mein Person vnderthänigst vnderthänig Dienst vnd freundlich bittend / sie geruhen nunmehr dem gefährlichẽ hochschädlichen Vnwesen keine Stund länger connivirent nachzusehen / sondern dero angestelten Kriegsversamblungen zu J. Key. M. zuverlässiger behäglicher satisfaction vnd deß gemeinen Wesens Wolfahrt der gestalt schleunig zubefürd'n / damit durch dessen Prolongation vnd Vorschub dem widrigẽ nit Gelegenheit zu gewinnung deß Vorstreichs / mir aber hochbewegliche Vrsach zu zeitlicher gegen Praetension an Hand gegeben / sondern damit hochged. Hertzog Christian ohn eine fernere nachdenckliche Cunctation vñ Außflucht zu der schuldigen Accommodatiõ gebracht / vnd alle dem löblichen Crayß selbsten vnd dessen benachbarten zu vnwiderbringlicher Gefahr / Ruin vnd Verderbnuß gereichende Anßschlag verhindert wird / in vnzuversichtlichem Gegenspiel aber vnd bey fernerer Rejection der Keys. Clementz vnd Gütigkeit vom löblichen Crayß solche Verfügung vnd Anordnung geschehen möge / auf daß mit gesampten Zuthun vnd vereinbarter Kriegsmacht alle widrige machinationes zu nicht gemacht der edle werthe Fried zu männiglichs / bevorab der armen erschöpfften Vnderthanen Trost vñ Erquickung festiglich stabilirt / vnd die zu Brüssel verabschiedte auch allbereit bevorstehende Franckfurtische Friedenstractation darzu jedermänniglich concurrirn vnd allen möglichen Vorschub erweisen soll / nicht erlanget / oder gar zurück gesetzt werden / dann einmal E. Churf. D. F. F. G. G. die Herrn vnd jhr hochvermuthlich zuermessen dz ich länger mich mit der Kriegsarmada dieser Oerter aufzuhalten vnd die schwere Last den armen Leuten ferner auf den Halß liegen zulassen nit vermag / sondern auch wider meinen Willen / den Auffbruch zu maturiren vnvmbgänglich verursacht werd. Vnlang hernach ist ein vollkommenlich Perdon Schreiben wegen Hertzog Christians vnd seiner gantzen Armee / von Key. M. an den Graffen von Tilly ankommen / also lautende: Keysers Ferdinandi Perdon-Schreiben an den Graffen von Tilly Hertzog Christian vnd seine Armee betreffend. Jhme / Graffen von Tilly / were nit vnbewußt / was J. M. newlich an jhn gelangen lassen / ob sie nun zwar fernern Erfolg darauff gewärtig seyn / auch es bey solchen Erklärungen bewenden lassen möchten / dennoch weil der König in Dennemarck vnd der Churfürst von Sachsen hierzwischen intercedirt / sintemal Hertzog Christian / seiner endlichen Accommodation halber dieses einwendete / daß solcher Perdon nicht allein auff seine Person / sondern alle ohn Vnderscheyd / so vnder seiner Armada vnderhalten / vor denen er sich seinem Vorgeben nach / auch ohne Verletzung seines guten Namens nicht obsondern / vnd die seinigen in Gefahr lassen könte / weiter erstrecket werden solte / dem Vatterland zum besten / auch zu Verhütung mehrern Blutvergiessens / neben Verderbung der Vnderthanen J. M. Jhre Keys. Gnad auß breiten wolten: als hette Jh. M. hierauff / damit sie ja bey der gantzen Welt hernachmals vmb so viel mehr entschuldiget seyn könten / sich hiermit ferner erklären wollen; da Hertzog Christian mit dem hiebevor ertheilten vnd auff dessen alte Diener erstreckten Perdon sich nicht wolte genügen lassen / er / Graff von Tilly / auch verspüren würde / daß es an dem allein hafftete / warumb derselbe seinem Versprechen nach / das Volck nicht abdanckte / daß J. M. solchen Keyserlichen Perdon / nit allein auff erstbemelte seine alte Diener / sondern ins gemein auff alle hohe vnd niders Stands Personen / so vnder sein Kriegsvolck gezehlt / verstanden haben wolte / dergestalt wie folget; Nemblichen daß J. May. die jenigen / so auß jhren Erbkönigreichen vnd Landen darunder sich befinden möchten / so viel Leib vnd Leben anlangete / vollkommenlich begnadet haben wolten / doch daß sie sich jhrer erstgedachten Königreichen vnnd Landen enthalten / vnd darinn nicht ferrner kommen solten / gegen den vbrigen erklärte sich J. May. nicht allein / dero Leibs / Leben vnd Ehr halben / damit J. May. sie ebenmässig begnadeten; sondern auch daß Jh. May. so viel dero Erb-vnd Lehengüter anlangete / wider dieselben weder jhr Keyserlicher Fiscal / noch jemands anders / es were mit Recht oder auff andere Weg / wolte vornehmen lassen / vnnd solten jhres Verbrechens halben aller Bestraffung befreyet / vnd alles vollkommentlich vergessen seyn. Doch solte jhnen diese Keyserliche Gnad länger nicht / als nach Insinuation dieses auff acht Tag offen stehen / da sie dann jnner solcher Frist die Waffen nicht niderlegten vnnd sich abdancken liessen / oder zum wenigsten darzu einen anfang machten / vnd daß die Abdanckung bald erfolgen solte / durch Geissel versicherten / oder da auch die Abdanckung schon erfolgte / in andere Bestallung / so gegen J. May. vnd dero gehorsame Stände angesehen / von newem begeben würden / wolte Jh. May. solcher jhrer Begnadigung halber nicht verbunden seyn / sondern es würde er / Graff von Tilly / habender Ordinantz nach / gegen dieselbe / als Reichs Feinde / zuverfahren wissen; doch so viel die letzte Condition anlangete / da einer oder der ander eintziger weiß seiner Ehren vergessen / vnd in dergleichen newen Bestallungen tretten würde / daß solches demselben allein schädlich / andern aber ohne Nachtheil seyn solte. Vnd demnach jhm / Graffen von Tilly / am meisten bewust / wie die Sachen sich mit Hertzog Christians Kriegsvolck anliessen / vnd was seiner Accommodation halben sich erzeigen würde / als hette Jhr. Mayest. jhm jhre Resolution auff angezogenen Fall zusenden wollen / so er durch einen qualificirten Subdelegirten gedachtem Hertzog Christian vnnd seinen Soldaten gebührlich intimiren würde. Ob nun wol solch Keyserlich Perdon Schreiben Hertzog Christian insinuirt worden / hat er doch nochmals Bedenckens dariñ getragẽ: Deßwegen dann hernach die Hostiliteten zwischen beyden theilen vor die Hand genommen worden. Dann Graff von Tilly hierauff mit seiner Armada vollends seinen Weg nach dem Eischfeld / Graff von Tilly rucket mit seiner Armada ins Eißfeld.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 843. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/954>, abgerufen am 28.06.2024.