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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nach Rom / zum theil an andere Orth verschickt worden. Damals wurde auch durch angeschlagene Mandata den außgewichenen Heydelbergischen Bürgern angedeutet / sich jnner 6. Wochen wider in jren Häusern einzustellen vnd dieselbe zubewohnen: Item daß die Landleut das Feld wider bauwen solten.

Vnder andern Ländern / so das verderbliche Thüringen leidet grossen Schaden von Kriegsvolck. Kriegswesen bißhero ergriffen / hat auch Thüringen zum theil herhalten müssen / dann von der Herbstzeit an Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg auff Spanische Bezahlung 1000. Pferd vnd 12. Fahnen zu Fuß geworben / welch Kriegsvolck er im Erfurdischen Gebiet einzulosiren / vnd darinn den Rendevouß / biß zu eröffnung deß Musterplatzes anzustellen / von selbigem Rath begehret. Ob nun wol besagter Rath mit einführung wichtiger Vrsachen / sonderlich daß der Statt Vnderthanen durch vnderschiedliche Durch züg vnd Einquartirungen gantz erschöpffet / vmb Verschonung gebetten / hat doch solches nichts verfangen wollen / vnd ehe die Antwort wider zurück gebracht / ist das Fußvolck Altenburgisch Kriegesvolck wird in die Erfurdische Dörffer einquartiret. auß den Altenburgischen Gebiet in die Erfurtische Dörffer geführet worden. Hierauff hat der Rath der Statt Beampten vnd Vnderthanen auff dem Land anzeigen lassen; so an einen oder andern Orth von solchen-Volck Quartir gesuchet würde / darfür zun höchsten zubitten vnd das kundbare vnvermögen vorzuwenden. Da aber je solch flehen vnd bitten kein statt finden würde / solten sie keiner Widersetzlichkeit sich vnderfangen / sondern mit Gedult leiden / was nit zu ändern were / weil man in Hoffnung stünde / es würde der Churf. von Sachsen / vmb welches Ansuchung willen der Rath schon Abgefertigte auff dem Weg hette / solchen Vnheil hülffliche Maß schaffen. Den 7. Decem. gegen Abend ist Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg zu Schloß Vippach der Statt Erffurd zustendig / ankommen / vnd vff dem Ampthauß / vnerachtet alles bittens / vnd der Orthen das Hauptquartir genommen. Ob auch wol deß Raths angezogenen Inhalts an den Amptmann daselbst ergangener Befehl in originali vorgezeiget worden / darauß zuvermercken gewesen / dz er von der Statt vnd derselben angewandten sich keiner Feindseligkeit zubefahren / haben jhm doch friedhässige Leut eingebildet / es rüste sich / auff deß Raths Anordnung die Bürgerschafft vnd Vnterthanen / jhme vnd seinen Kriegsvolck mit gewapneter Hand entgegen zuziehen; welches er auch von denen / so auff Seiten der Statt herumb eigentliche vnd bessere Wissenschafft Vdestett vom Altenburgischen Kriegsvolcke vberfallen. gehabt / jhm nicht außreden lassen wollen.

Dahero dann erfolget / daß / als die Einwohner deß Dorffs Vdestett nit weit vom Schloß Vippach gelegen / so auch der Statt Erfurt zuständig waren / bey nächtlicher Weil so vrplötzlich dz Kriegsvolck einzunemen / verweigert / mit fürwenden / ob hetten sie sich Rebellisch / trotzig vnd verstockt erwiesen / sie mit 2. stück Geschütz vmb Mitternacht vor das Dorff gerucket / Fewer hinein geben vnd mit Gewalt erobert / bey 16. Personen / so mehrentheils arme vnvermögende Leut gewesen / vmbgebracht / II. vnd fast alle Barfüssig im Schnee vnd Kälte nach dem Schloß Vippach ins Hauptquartir geführt / die Häuser geplündert vnd was sie fortbringen können mit sich weggenommen.

Erfurter begehren an Hertzog Friderichen das Kriegs volck abzuführen. Den 8. Dec. hernach hat der Rath zu Erfurt / Hertzog Friderichen von Sachsen Altenburg im Schloß Vippach mit etlich Eimern getränck verehren lassen / vnd zugleich durch ein Schreiben ersuchet / das Kriegsvolck von den Erfurtischen Dörffern förderlichst abzuführen / in betrachtung / dergleichen Einlägerung den Reichs Constitutionibus, auch den sonderbaren Privilegien / welche die Statt Erfurt von Reich hergebracht / welche von vielen Kaysern bestätiget worden / gantz zu wider lauffe / bey denen Rechten vnd Freyheiten das Chur-vnd Fürstl. Hauß zu Sachsen / krafft der hochbethewerten Erbverträg / mehrbemelte Statt Erfurt vnd dero Vnterthanen zuverthädigen / auch sonsten zuschützen / vnd wissentlich nit beschädigen zu lassen sich verschriben habe / gestalt solches thewer verbriefften Erbschutzes die Statt bißhero würcklich genossen / sich auch hergegen gebührlich erwiesen: setzete in keinen Zweiffel / J. F. G. würden dero Vorfahren Exempel rühmlich nachfolgen / vnd als ein Mitschutzherr nit geschehen lassen / daß die Erfurtische albereit außgezehrte Dorffschafften so jämmerlich verderbet werden solten. Wiewol nun kurtz hernach der Hertzog sich dahin erkläret / er befinde / was vff der Statt seiten angezogen / gar erheblich / es hette aber mit dieser Einquartirung kein Vmmgang können genommen werden / vnd weil / da solch Kriegsvolck in die Länge vmm Erffurt quartiren solte / es deß gantzen Hauses Sachsen vnd sein selbs eigenen Interesse zu Nachtheil vnd Schaden gereichen würde / als wolte er vff Mittel gedencken / daß solches vffs eheste mit guter Disciplin abgeführet werden möchte / gestalt er dann auch bey hencken verbotten / daß sich die Soldatesca deß Brandschätzens / raubens vnd plünderns vnd anderer vergwaltigung enthalten solte: Ob auch gleich der Churfürst vnd das Hauß Sachsen krafft deß Erbschutzes / durch vielfältige Schreiben vnd Absendungen / Hertz. Friderichen zur Abführung deß Kriegsvolcks auß den Erfurtischen Gebiet / gantz eifferig vermahnet / hat doch nit allein solche Einlägerung continuiret / sondern es sind auch vber die Grosser Jammer vmb Erffurt. vorigen bey 800. in Mähren geworbene Reuter der Enden ankommen / vnd haben obgedachte Exceß sich nit allein nit gemindert / sondern sich jmmer fort hefftig vermehret / also daß die Vnderthanen nit nur wochentlich sondern täglich ein gewisse Anzal Reichßthaler herbey schaffen müssen. Wann die Leut jr vnvermögen vorgewendet / oder nit also in die läng hergeben können / sind sie zu erforschung jres Vermögens vnchristlicher Weiß gemartert / ja endtlich von Hauß vnd Hoff gejagt: das Getraid außgetroschen / auch wol vngetroschen von einem Dorff ins ander geführet / Oefen / Fenster / Tisch vnd Bänck zerschlagen / die Bett zerschnitten / der Haußrath / Wagen / Pflug vnd andere zun Ackerbaw gehörige Sachen mutwillig verbrennet / die Balcken in Häusern abgeseget / etliche gar nidergerissen / vnd also gehauset / daß offentliche Feind es fast ärger nit machen können / wie dann Kirchen / Schulen / Hospitäl / Siechenhäusser vom rauben

nach Rom / zum theil an andere Orth verschickt worden. Damals wurde auch durch angeschlagene Mandata den außgewichenen Heydelbergischẽ Bürgern angedeutet / sich jnner 6. Wochen wider in jren Häusern einzustellen vñ dieselbe zubewohnen: Item daß die Landleut das Feld wider bauwen solten.

Vnder andern Ländern / so das verderbliche Thüringen leidet grossen Schadẽ võ Kriegsvolck. Kriegswesen bißhero ergriffen / hat auch Thüringen zum theil herhaltẽ müssen / dañ võ der Herbstzeit an Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg auff Spanische Bezahlung 1000. Pferd vnd 12. Fahnen zu Fuß geworben / welch Kriegsvolck er im Erfurdischen Gebiet einzulosiren / vñ darinn den Rendevouß / biß zu eröffnung deß Musterplatzes anzustellen / võ selbigem Rath begehret. Ob nũ wol besagter Rath mit einführung wichtiger Vrsachẽ / sonderlich daß der Statt Vnderthanẽ durch vnderschiedliche Durch züg vnd Einquartirungẽ gantz erschöpffet / vmb Verschonung gebetten / hat doch solches nichts verfangen wollen / vnd ehe die Antwort wider zurück gebracht / ist das Fußvolck Altenburgisch Kriegesvolck wird in die Erfurdische Dörffer einquartiret. auß dẽ Altenburgischen Gebiet in die Erfurtische Dörffer geführet worden. Hierauff hat der Rath der Statt Beampten vñ Vnderthanen auff dem Land anzeigen lassen; so an einẽ oder andern Orth von solchẽ-Volck Quartir gesuchet würde / darfür zũ höchsten zubitten vnd das kundbare vnvermögen vorzuwenden. Da aber je solch flehen vnd bitten kein statt finden würde / solten sie keiner Widersetzlichkeit sich vnderfangen / sondern mit Gedult leiden / was nit zu ändern were / weil man in Hoffnung stünde / es würde der Churf. võ Sachsen / vmb welches Ansuchung willen der Rath schõ Abgefertigte auff dem Weg hette / solchẽ Vnheil hülffliche Maß schaffen. Den 7. Decem. gegen Abend ist Hertzog Friderich võ Sachsen Altenburg zu Schloß Vippach der Statt Erffurd zustẽdig / ankommen / vñ vff dem Ampthauß / vnerachtet alles bittens / vñ der Orthen das Hauptquartir genom̃en. Ob auch wol deß Raths angezogenẽ Inhalts an den Amptmañ daselbst ergangener Befehl in originali vorgezeiget worden / darauß zuvermercken gewesen / dz er von der Statt vnd derselbẽ angewandten sich keiner Feindseligkeit zubefahren / haben jhm doch friedhässige Leut eingebildet / es rüste sich / auff deß Raths Anordnung die Bürgerschafft vnd Vnterthanen / jhme vnd seinẽ Kriegsvolck mit gewapneter Hand entgegen zuziehen; welches er auch von denen / so auff Seiten der Statt herumb eigentliche vnd bessere Wissenschafft Vdestett vom Altenburgischen Kriegsvolcke vberfallen. gehabt / jhm nicht außreden lassen wollen.

Dahero dañ erfolget / daß / als die Einwohner deß Dorffs Vdestett nit weit vom Schloß Vippach gelegen / so auch der Statt Erfurt zuständig warẽ / bey nächtlicher Weil so vrplötzlich dz Kriegsvolck einzunemen / verweigert / mit fürwenden / ob hetten sie sich Rebellisch / trotzig vñ verstockt erwiesen / sie mit 2. stück Geschütz vmb Mitternacht vor das Dorff gerucket / Fewer hinein geben vnd mit Gewalt erobert / bey 16. Personen / so mehrentheils arme vnvermögende Leut gewesen / vmbgebracht / II. vnd fast alle Barfüssig im Schnee vnd Kälte nach dem Schloß Vippach ins Hauptquartir geführt / die Häuser geplündert vnd was sie fortbringen können mit sich weggenommen.

Erfurter begehren an Hertzog Friderichen das Kriegs volck abzuführen. Den 8. Dec. hernach hat der Rath zu Erfurt / Hertzog Friderichen von Sachsen Altenburg im Schloß Vippach mit etlich Eimern getränck verehren lassen / vnd zugleich durch ein Schreibẽ ersuchet / das Kriegsvolck von den Erfurtischẽ Dörffern förderlichst abzuführẽ / in betrachtũg / dergleichẽ Einlägerung den Reichs Constitutionibus, auch dẽ sonderbarẽ Privilegien / welche die Statt Erfurt võ Reich hergebracht / welche võ vielẽ Kaysern bestätiget wordẽ / gantz zu wider lauffe / bey denen Rechten vñ Freyheiten das Chur-vñ Fürstl. Hauß zu Sachsen / krafft der hochbethewertẽ Erbverträg / mehrbemelte Statt Erfurt vñ dero Vnterthanen zuverthädigen / auch sonsten zuschützen / vñ wissentlich nit beschädigẽ zu lassen sich verschriben habe / gestalt solches thewer verbriefften Erbschutzes die Statt bißhero würcklich genossen / sich auch hergegẽ gebührlich erwiesen: setzete in keinen Zweiffel / J. F. G. würdẽ dero Vorfahrẽ Exempel rühmlich nachfolgẽ / vnd als ein Mitschutzherr nit geschehen lassen / daß die Erfurtische albereit außgezehrte Dorffschafftẽ so jäm̃erlich verderbet werden soltẽ. Wiewol nun kurtz hernach der Hertzog sich dahin erkläret / er befinde / was vff der Statt seitẽ angezogen / gar erheblich / es hette aber mit dieser Einquartirung kein Vm̃gang können genom̃en werdẽ / vnd weil / da solch Kriegsvolck in die Länge vm̃ Erffurt quartiren solte / es deß gantzẽ Hauses Sachsen vñ sein selbs eigenẽ Interesse zu Nachtheil vñ Schaden gereichẽ würde / als wolte er vff Mittel gedenckẽ / daß solches vffs eheste mit guter Disciplin abgeführet werdẽ möchte / gestalt er dañ auch bey henckẽ verbotten / daß sich die Soldatesca deß Brandschätzens / raubens vñ plünderns vnd anderer vergwaltigung enthalten solte: Ob auch gleich der Churfürst vñ das Hauß Sachsen krafft deß Erbschutzes / durch vielfältige Schreiben vnd Absendungẽ / Hertz. Friderichen zur Abführũg deß Kriegsvolcks auß dẽ Erfurtischẽ Gebiet / gantz eifferig vermahnet / hat doch nit allein solche Einlägerung continuiret / sondern es sind auch vber die Grosser Jammer vmb Erffurt. vorigẽ bey 800. in Mährẽ geworbene Reuter der Enden ankommen / vnd haben obgedachte Exceß sich nit allein nit gemindert / sondern sich jm̃er fort hefftig vermehret / also daß die Vnderthanen nit nur wochentlich sondern täglich ein gewisse Anzal Reichßthaler herbey schaffen müssen. Wann die Leut jr vnvermögen vorgewendet / oder nit also in die läng hergeben könnẽ / sind sie zu erforschũg jres Vermögens vnchristlicher Weiß gemartert / ja endtlich von Hauß vnd Hoff gejagt: das Getraid außgetroschen / auch wol vngetroschen von einem Dorff ins ander geführet / Oefen / Fenster / Tisch vnd Bänck zerschlagen / die Bett zerschnitten / der Haußrath / Wagen / Pflug vnd andere zũ Ackerbaw gehörige Sachen mutwillig verbrennet / die Balcken in Häusern abgeseget / etliche gar nidergerissen / vñ also gehauset / daß offentliche Feind es fast ärger nit machen können / wie dann Kirchen / Schulen / Hospitäl / Siechenhäusser vom rauben

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[833/0944] nach Rom / zum theil an andere Orth verschickt worden. Damals wurde auch durch angeschlagene Mandata den außgewichenen Heydelbergischẽ Bürgern angedeutet / sich jnner 6. Wochen wider in jren Häusern einzustellen vñ dieselbe zubewohnen: Item daß die Landleut das Feld wider bauwen solten. Vnder andern Ländern / so das verderbliche Kriegswesen bißhero ergriffen / hat auch Thüringen zum theil herhaltẽ müssen / dañ võ der Herbstzeit an Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg auff Spanische Bezahlung 1000. Pferd vnd 12. Fahnen zu Fuß geworben / welch Kriegsvolck er im Erfurdischen Gebiet einzulosiren / vñ darinn den Rendevouß / biß zu eröffnung deß Musterplatzes anzustellen / võ selbigem Rath begehret. Ob nũ wol besagter Rath mit einführung wichtiger Vrsachẽ / sonderlich daß d' Statt Vnderthanẽ durch vnderschiedliche Durch züg vnd Einquartirungẽ gantz erschöpffet / vmb Verschonung gebetten / hat doch solches nichts verfangen wollen / vnd ehe die Antwort wider zurück gebracht / ist das Fußvolck auß dẽ Altenburgischen Gebiet in die Erfurtische Dörffer geführet worden. Hierauff hat der Rath der Statt Beampten vñ Vnderthanen auff dem Land anzeigen lassen; so an einẽ oder andern Orth von solchẽ-Volck Quartir gesuchet würde / darfür zũ höchsten zubitten vnd das kundbare vnvermögen vorzuwenden. Da aber je solch flehen vnd bitten kein statt finden würde / solten sie keiner Widersetzlichkeit sich vnderfangen / sondern mit Gedult leiden / was nit zu ändern were / weil man in Hoffnung stünde / es würde der Churf. võ Sachsen / vmb welches Ansuchung willen der Rath schõ Abgefertigte auff dem Weg hette / solchẽ Vnheil hülffliche Maß schaffen. Den 7. Decem. gegen Abend ist Hertzog Friderich võ Sachsen Altenburg zu Schloß Vippach der Statt Erffurd zustẽdig / ankommen / vñ vff dem Ampthauß / vnerachtet alles bittens / vñ der Orthen das Hauptquartir genom̃en. Ob auch wol deß Raths angezogenẽ Inhalts an den Amptmañ daselbst ergangener Befehl in originali vorgezeiget worden / darauß zuvermercken gewesen / dz er von der Statt vnd derselbẽ angewandten sich keiner Feindseligkeit zubefahren / haben jhm doch friedhässige Leut eingebildet / es rüste sich / auff deß Raths Anordnung die Bürgerschafft vnd Vnterthanen / jhme vnd seinẽ Kriegsvolck mit gewapneter Hand entgegen zuziehen; welches er auch von denen / so auff Seiten der Statt herumb eigentliche vnd bessere Wissenschafft gehabt / jhm nicht außreden lassen wollen. Thüringen leidet grossen Schadẽ võ Kriegsvolck. Altenburgisch Kriegesvolck wird in die Erfurdische Dörffer einquartiret. Vdestett vom Altenburgischen Kriegsvolcke vberfallen. Dahero dañ erfolget / daß / als die Einwohner deß Dorffs Vdestett nit weit vom Schloß Vippach gelegen / so auch der Statt Erfurt zuständig warẽ / bey nächtlicher Weil so vrplötzlich dz Kriegsvolck einzunemen / verweigert / mit fürwenden / ob hetten sie sich Rebellisch / trotzig vñ verstockt erwiesen / sie mit 2. stück Geschütz vmb Mitternacht vor das Dorff gerucket / Fewer hinein geben vnd mit Gewalt erobert / bey 16. Personen / so mehrentheils arme vnvermögende Leut gewesen / vmbgebracht / II. vnd fast alle Barfüssig im Schnee vnd Kälte nach dem Schloß Vippach ins Hauptquartir geführt / die Häuser geplündert vnd was sie fortbringen können mit sich weggenommen. Den 8. Dec. hernach hat der Rath zu Erfurt / Hertzog Friderichen von Sachsen Altenburg im Schloß Vippach mit etlich Eimern getränck verehren lassen / vnd zugleich durch ein Schreibẽ ersuchet / das Kriegsvolck von den Erfurtischẽ Dörffern förderlichst abzuführẽ / in betrachtũg / dergleichẽ Einlägerung den Reichs Constitutionibus, auch dẽ sonderbarẽ Privilegien / welche die Statt Erfurt võ Reich hergebracht / welche võ vielẽ Kaysern bestätiget wordẽ / gantz zu wider lauffe / bey denen Rechten vñ Freyheiten das Chur-vñ Fürstl. Hauß zu Sachsen / krafft der hochbethewertẽ Erbverträg / mehrbemelte Statt Erfurt vñ dero Vnterthanen zuverthädigen / auch sonsten zuschützen / vñ wissentlich nit beschädigẽ zu lassen sich verschriben habe / gestalt solches thewer verbriefften Erbschutzes die Statt bißhero würcklich genossen / sich auch hergegẽ gebührlich erwiesen: setzete in keinen Zweiffel / J. F. G. würdẽ dero Vorfahrẽ Exempel rühmlich nachfolgẽ / vnd als ein Mitschutzherr nit geschehen lassen / daß die Erfurtische albereit außgezehrte Dorffschafftẽ so jäm̃erlich verderbet werden soltẽ. Wiewol nun kurtz hernach der Hertzog sich dahin erkläret / er befinde / was vff d' Statt seitẽ angezogen / gar erheblich / es hette aber mit dieser Einquartirung kein Vm̃gang können genom̃en werdẽ / vnd weil / da solch Kriegsvolck in die Länge vm̃ Erffurt quartiren solte / es deß gantzẽ Hauses Sachsen vñ sein selbs eigenẽ Interesse zu Nachtheil vñ Schaden gereichẽ würde / als wolte er vff Mittel gedenckẽ / daß solches vffs eheste mit guter Disciplin abgeführet werdẽ möchte / gestalt er dañ auch bey henckẽ verbotten / daß sich die Soldatesca deß Brandschätzens / raubens vñ plünderns vnd anderer vergwaltigung enthalten solte: Ob auch gleich der Churfürst vñ das Hauß Sachsen krafft deß Erbschutzes / durch vielfältige Schreiben vnd Absendungẽ / Hertz. Friderichen zur Abführũg deß Kriegsvolcks auß dẽ Erfurtischẽ Gebiet / gantz eifferig vermahnet / hat doch nit allein solche Einlägerung continuiret / sondern es sind auch vber die vorigẽ bey 800. in Mährẽ geworbene Reuter der Enden ankommen / vnd haben obgedachte Exceß sich nit allein nit gemindert / sondern sich jm̃er fort hefftig vermehret / also daß die Vnderthanen nit nur wochentlich sondern täglich ein gewisse Anzal Reichßthaler herbey schaffen müssen. Wann die Leut jr vnvermögen vorgewendet / oder nit also in die läng hergeben könnẽ / sind sie zu erforschũg jres Vermögens vnchristlicher Weiß gemartert / ja endtlich von Hauß vnd Hoff gejagt: das Getraid außgetroschen / auch wol vngetroschen von einem Dorff ins ander geführet / Oefen / Fenster / Tisch vnd Bänck zerschlagen / die Bett zerschnitten / der Haußrath / Wagen / Pflug vnd andere zũ Ackerbaw gehörige Sachen mutwillig verbrennet / die Balcken in Häusern abgeseget / etliche gar nidergerissen / vñ also gehauset / daß offentliche Feind es fast ärger nit machen können / wie dann Kirchen / Schulen / Hospitäl / Siechenhäusser vom rauben Erfurter begehren an Hertzog Friderichen das Kriegs volck abzuführen. Grosser Jammer vmb Erffurt.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 833. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/944>, abgerufen am 28.06.2024.