Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden. Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle. So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden. Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiue dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen. Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen. Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder. Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden. Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle. So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden. Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen. Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen. Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder. Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0929" n="822"/> auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden.</p> <p>Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle.</p> <p>So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden.</p> <p>Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen.</p> <p>Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen.</p> <p>Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder.</p> <p>Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. 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auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden.
Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle.
So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden.
Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen.
Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen.
Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder.
Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht
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