Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden.

Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle.

So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden.

Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiue dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen.

Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen.

Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder.

Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht

auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden.

Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle.

So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden.

Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen.

Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen.

Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder.

Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0929" n="822"/>
auß gefertiget vnd publicirt:                      vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen                      Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd                      vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König                      Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim                      allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig                      gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes:                      Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu                      Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz /                      auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd                      interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs                      zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber /                      der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu                      Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno                      1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber                      / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme                      Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno                      55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner                      Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch                      mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so                      haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische                      Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser                      oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen /                      noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst                      Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd                      die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen                      jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen                      jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu                      bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im                      Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie                      doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd                      jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den                      7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu                      Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten                      vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten                      vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd                      Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die                      45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden.</p>
          <p>Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die                      Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet                      vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte                      Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle.</p>
          <p>So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen                      Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also                      bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff                      verkündigt vnd publicirt worden.</p>
          <p>Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen                      vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe /                      Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu                      keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden                      wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in                      die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs                      Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den                      Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani                      II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel                      solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann                      noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten                      deß Reichs billich hetten observirt werden sollen.</p>
          <p>Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden                      / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation                      / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd                      blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen                      Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene                      gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones                      moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen.</p>
          <p>Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen                      Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann                      erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der                      Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt                      warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder.</p>
          <p>Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd                      Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch                      viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden.                      Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen /                      jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[822/0929] auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden. Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle. So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden. Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen. Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen. Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder. Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/929
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 822. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/929>, abgerufen am 28.06.2024.