Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt.

Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen.

So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können.

Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden.

Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt /

der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt.

Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen.

So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können.

Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden.

Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0928" n="821"/>
der verflossene                      Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto                      leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit                      Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein                      verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen                      nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse                      Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in                      Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können:                      Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen                      eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land                      anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne                      Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die                      allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß /                      sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang /                      die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg                      vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich                      vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider                      ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein                      offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd                      Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz                      ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen                      selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc.                      gehandelt.</p>
          <p>Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die                      Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration                      vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im                      Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst                      desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die                      Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero                      sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man                      ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd                      Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die                      Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar                      nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg /                      Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die                      Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel /                      auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels                      vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich                      gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu                      geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden                      / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden                      geschehen lassen.</p>
          <p>So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd                      Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs                      / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen                      Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber                      gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können.</p>
          <p>Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden /                      vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er                      endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich                      / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu                      Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten                      vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen                      Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang                      Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd                      vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534.                      wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als                      Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen                      Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl                      die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog                      Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd                      seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb                      dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich                      gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich /                      seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als                      erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen /                      allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden.</p>
          <p>Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen /                      derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg /                      Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl.                      Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an                      alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände                      deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub                      dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata,                      nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen                      Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen /                      Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche                      Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt /
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[821/0928] der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt. Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen. So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können. Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden. Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/928
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 821. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/928>, abgerufen am 28.07.2024.