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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich halten / vnd nichts dargegen weder selbsten vornemmen / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten.

So viel dann beschließlich die von etlichen Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischen Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegen seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc.

Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärung. Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts:

Es were zwar eine Notdurfft erfunden worden / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionen außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mandata mit Praefigirung eines gewissen kurtzen Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichen Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinen Paß oder Werbung zu gestatten / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgen zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können.

Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesenden Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselben zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahten / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden.

Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichen Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befunden worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalben sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegen angezogener beschwerden / mit Bestand geschlossen werden könde:

Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich haltẽ / vnd nichts dargegen weder selbstẽ vornem̃en / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten.

So viel dann beschließlich die von etlichẽ Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischẽ Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegẽ seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc.

Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärũg. Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts:

Es were zwar eine Notdurfft erfunden wordẽ / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionẽ außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mãdata mit Praefigirung eines gewissen kurtzẽ Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichẽ Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinẽ Paß oder Werbung zu gestattẽ / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgẽ zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können.

Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselbẽ zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahtẽ / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden.

Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichẽ Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befundẽ worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalbẽ sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegẽ angezogener beschwerdẽ / mit Bestand geschlossen werdẽ könde:

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          <p>So viel dann beschließlich die von etliche&#x0303; Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte                      Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins                      Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich                      ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit                      aber deß Aschaffenburgische&#x0303; Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr.                      Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelege&#x0303; seyn                      lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach                      gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren /                      die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug                      ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc.</p>
          <p><note place="left">Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese                          Keyserliche Erkläru&#x0303;g.</note> Auff diese Keyserliche Erklärung                      wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten                      Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts:</p>
          <p>Es were zwar eine Notdurfft erfunden worde&#x0303; / die jenige Bedencken / so auff die                      Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu                      Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd                      für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie                      nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber                      deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch                      beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen                      Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, &amp; totius Reipublicae                      salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen /                      vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt                      seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich                      betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu                      ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft                      Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken                      Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu                      gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses                      Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutione&#x0303; außgetruckt weren / vnd                      solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun /                      auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter                      Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs                      Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Ma&#x0303;data mit Praefigirung eines gewissen kurtze&#x0303; Termins / so wol die                      Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen                      die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein                      Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindliche&#x0303; Straffen / als Declaration                      der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was                      dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den                      benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem                      Anhang in dero Landen vnd Gebieten keine&#x0303; Paß oder Werbung zu gestatte&#x0303; / keine                      Victualien / Gewehr oder Munition folge&#x0303; zu lassen / sondern denselben vielmehr                      nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt                      deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs                      Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an                      Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde                      in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd                      in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können.</p>
          <p>Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr.                      Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich                      hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesende&#x0303; Chur: vnd Fürsten /                      vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß                      Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben                      nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit                      einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber                      männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur:                      vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie                      das jhrige bey derselbe&#x0303; zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen                      jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahte&#x0303; / sie auch nochmals wegen                      der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys.                      Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden                      sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen /                      dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht                      zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene                      Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre                      Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden.</p>
          <p>Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten                      gefährliche&#x0303; Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser                      vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden                      nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige                      Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befunde&#x0303; worden / daß                      solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn                      würde / derhalbe&#x0303; sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen                      Convent / von wege&#x0303; angezogener beschwerde&#x0303; / mit Bestand                      geschlossen werde&#x0303; könde:
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[814/0921] Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich haltẽ / vnd nichts dargegen weder selbstẽ vornem̃en / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten. So viel dann beschließlich die von etlichẽ Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischẽ Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegẽ seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc. Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts: Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärũg. Es were zwar eine Notdurfft erfunden wordẽ / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionẽ außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mãdata mit Praefigirung eines gewissen kurtzẽ Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichẽ Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinẽ Paß oder Werbung zu gestattẽ / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgẽ zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können. Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselbẽ zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahtẽ / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden. Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichẽ Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befundẽ worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalbẽ sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegẽ angezogener beschwerdẽ / mit Bestand geschlossen werdẽ könde:

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 814. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/921>, abgerufen am 23.11.2024.