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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vnd beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinen Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vnd fest zu halten / geschlossen worden.

1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / etc.

2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden.

3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn.

4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / etc.

Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden.

Banditen klagen die Bündner fälschlich an. Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahten / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben.

Bündner fallen ins Engadin. Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sammt einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde.

Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vnd vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen.

lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vñ beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinẽ Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vñ fest zu halten / geschlossen wordẽ.

1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / etc.

2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden.

3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn.

4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / etc.

Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden.

Banditen klagen die Bündner fälschlich an. Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahtẽ / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben.

Bündner fallen ins Engadin. Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sam̃t einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde.

Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vñ vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen.

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          <p>1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten                      Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen /                      so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen /                      ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch                      ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller                      Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd                      gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen                      gerechnet werden / etc.</p>
          <p>2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes                      beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden.</p>
          <p>3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen                      / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer                      Generalobrister seyn.</p>
          <p>4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden                      / etc.</p>
          <p>Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff                      allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen                      vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden.</p>
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          <p><note place="right">Bündner fallen ins Engadin.</note> Den 27. Junij ist                      der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die                      zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer                      vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals /                      erstlich ein Kirchlein mit sam&#x0303;t einem Dorff angetroffen / darauß                      das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz                      kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die                      Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden                      / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines                      starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck                      sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind                      aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd                      den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger                      Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit                      Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet /                      von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl.                      Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen                      Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt                      / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum                      Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden                      mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den                      heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder                      Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits                      gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich                      zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden /                      widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe                      / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz                      vnd Instruction auff weisen werde.</p>
          <p>Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt                      ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen /                      vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben                      / vn&#x0303; vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt                      erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie                      Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches                      vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat                      sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg                      getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd                      dergleichen / bekommen.</p>
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[799/0906] lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vñ beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinẽ Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vñ fest zu halten / geschlossen wordẽ. 1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. 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Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahtẽ / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / rc. Darbey es dazumahl verblieben. Banditen klagen die Bündner fälschlich an. Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sam̃t einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde. Bündner fallen ins Engadin. Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vñ vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 799. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/906>, abgerufen am 23.11.2024.