Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vermeynt / es müsse alles auff dem Platz bleiben. Als nun die Prettigäwer nicht mochten zurück getrieben werden / hat er so bald die nechste Häuser in der Vorstatt in Brandt gesteckt / der Meynung / weiln man sie weder mit schiessen noch schlagen verjagen könne / werde man sie mit Fewer vnnd Rauch wol auß-vnd hinweg mustern / welcher Anschlag auch jhnen gelungen. Dann der Oberwind / gar hefftig eingebrochen / auch dermassen das Fewer / vnd Rauch den Prettigäwern in das Angesicht getrieben / daß sie nothwendiglich abweichen müssen. Darauff was vberig der seiten für Häuser gestanden / hat der Feind alles in die Aschen gelegt / vnd sind allein die Häuser gegen Malans vnbeschädiger verblieben. Vnder dessen hat der Kriegsrath in den Oberen-vnd Gottshauß Pundt Gesandten abgeordnet / mit außführlichem Bericht / was sie die Gerichtsleut zur vnderfangenen Defension verursachet / auch wie der Allmächtige bißhero jhnen mit Gnaden beygestanden / vnd darauff in Krafft der ewigen / vnd so hochbethewerten Verein zum würcklichen vnnd schleunigen Zuzug sie ermahnet / ja gantz trungelich gebetten: Sie haben aber kein andern Trost vnnd Antwort erlanget / dann daß man jhr abgetrungen Defensionswesen / ein Auffstandt vnnd vnnützen Lermen titulirt / alle Hüllff versagt / vnd den Eydgenossen zugeschrieben / sie sollen jhnen den rebellischen Prettigäwern in jhrem vnbesonnenen Werck kein Ohren geben / weder mit offen - oder heimlicher Hülff vnnd Vorschub jhnen beyspringen / vnnd alles Volck durch Sperrung der Päß hinderhalten. Vorstätt zu Meyenfeld werden abgebrandt. Den 23. April. haben die Prettigäwer die Vorstatt zu Meyenfeldt gegen Malans auch in Brandt gesteckt / vnd vermeynt / weiln der Wind zimblich starck gegangen / er würde das Fewer in die Statt treiben / vnd hiemit den Landsknechten ein nothtringende Vrsach geben / sich auß der Statt zumachen / vnd hiemit das gantze Quartier zuübergeben. Es hat aber der Feind solche Gegenwehr gethan / daß das Fewer der Statt kein Schaden zufügen können. Ist also die newerbawte Vorstatt / vnd das schöne Kauffhauß / vnd hiemit in beyden Brunsten 65. Häuser / 78. Stallungen / vnd 6. Trotten oder Keltern elendiglich verbronnen. - Prettigäwer begehren Hülff von den Eydgenossen. Vnderdessen begehrten die Prettigäwer von den gemeinen Eydgenossen / mit Erzehlung jhrer Beschwerden fürderlicher Hülff. Der zehen Gerichtsbund ließ auch durch seine Abgesandte den 26. Aprilis vortragen: Daß nachdem auff gute Vertröstung der Vorbehaltung jhrer Freyheiten / sie das Oesterreichische Kriegsvolck in jhre Land gelassen / dasselbige anders nichts / als was der Erbeinigung gemäß zuhandeln / einen freyen Durchzug mit Bezahlung der Speiß vnnd Trancks zunemmen versprochen / vnnd jhnen darüber offentliche Patenten ertheilet worden: So hette man jhnen jedoch deß Orths wenig gehalten / jhre Jurisdiction entzogen / vnd sie / alle Vereinigungen vnnd Bündnussen / die sie bey 100. vnd mehr Jahren hero auffgerichtet / als den vhralten Bundsbrieffen gemeiner dreyer Bündten / die Bündnussen mit den Eydgenossen vnnd der Cron Franckreich / auch so gar die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich selbst auffzusagen genöthiget worden. Zu dem weren sie auch zu Verlust jhres Rechtens an dem Veltlin / Cleven / Wurmbs / vnd der Herrschafft Mayenfeld gerathen. Darbey sie noch alle jhre Waffen vnnd Ehrenzeichen in die Kirchen lieffern müssen / welche die Oesterreichische / wider gethanes versprechen / zum theil auß dem Land weggeführet / vnnd zum theil auff den Kirchhöfen mit von Holtz vnd Todtenbeinen angestecktem Fewer verbrennet. Bey welchem es dann noch nicht verblieben / sondern noch die gantze Zeit durchauß hette sie das Kriegsvolck hefftig geplaget / ja solcher massen / daß da gleichwol etliche Landleuth Hungers gestorben / man sie auß dem so vorhanden / nicht erhalten / auch sie darneben das jhrige Tag vnnd Nacht mit grosser Vngelegenheit verwahren müssen: Ferrners hette man vmb den geringsten Vnwillen / ehrlichen / redlichen Personen grosse Geltstraffen abgenommen / etliche in Eysen geschlagen / vnnd sie schmählicher Hinrichtung beträwet / auch dergestalt / daß die Oesterreichische Befelchshaber sampt jhren Soldaten / mit gantz vngebührlichen Worten herfür gebrochen / vnnd da gleichwol sie bey dem Ertzhertzogen durch jhre Deputierte gnädige Verordnung vnd Audientz begehret / were jhnen jedoch die Audientz vnabgeschlagen) kein vollkommene Antwort ertheilet: Darumb sie ja nicht vnbillich zu diesem jhrem beschehenen Auffbruch veranlasset worden. Die von Glaris selbs / als die der Gefahr am nechsten gesessen mahneten alle vbrige Schweitzerische Eydgenossen / wegen deß Zustands in Bündten / zum Beystandt auff / vnd erboten sich mit jhrem Volck gleichfalls das beste zuthun. Oesterreichische von den Prettigawern geschlagen. Den 25. Aprilis ist die Leopoldische Armee / vnder dem Commando deß Obristen Reitnawers auffgebrochen / vnd nach dem Steig gezogen / da die Prettigawer den 25. Aprilis an dreyen Orthen / nemblich am Steig / am Fläscherberg / vnnd bey Flesch / welchen schönen Flecken sie in Brandt gesteckt / in Meynung die Bündter würden der Brunst zulauffen / vnd den Flecken retten wollen / angegriffen: aber die Prettigawer haben den Flecken brennen lassen / vnnd sind jhrer 85. Mann dem Obristen Reitnawer entgegen vnnd vnder Augen gezogen: dessen Volck jhnen zugeruffen / kompt nur her jhr Kühmelcker / wir wollen euch heut ein newen Gott zuerkennen geben: dargegen die Bündter geantwortet / wir begnügen vns an dem alten Gott / der vns erschaffen / durch Christum erlöset / vnd durch Erleuchtung deß H. Geistes biß auff diese Stund erhalten hat / vor dessen Nahmen vnd Ehr streiten wir / vnd in dessen Namen greiffen wir euch an / hiermit so Furioß eingesetzet / daß der Obriste Reitnawer mit seinem Volck in die Flucht gejagt / vnd in 400. Soldaten erschlagen / vber 200. in Rhein gesprenget / vnd hette wenig gefehlet der Obriste were selbst gefangen worden. Es ward warhafftig vermeynt / es müsse alles auff dem Platz bleiben. Als nun die Prettigäwer nicht mochten zurück getrieben werden / hat er so bald die nechste Häuser in der Vorstatt in Brandt gesteckt / der Meynung / weiln man sie weder mit schiessen noch schlagen verjagen könne / werde man sie mit Fewer vnnd Rauch wol auß-vnd hinweg mustern / welcher Anschlag auch jhnen gelungen. Dann der Oberwind / gar hefftig eingebrochen / auch dermassen das Fewer / vnd Rauch den Prettigäwern in das Angesicht getrieben / daß sie nothwendiglich abweichen müssen. Darauff was vberig der seiten für Häuser gestanden / hat der Feind alles in die Aschen gelegt / vnd sind allein die Häuser gegen Malans vnbeschädiger verblieben. Vnder dessen hat der Kriegsrath in den Oberen-vnd Gottshauß Pundt Gesandten abgeordnet / mit außführlichem Bericht / was sie die Gerichtsleut zur vnderfangenen Defension verursachet / auch wie der Allmächtige bißhero jhnen mit Gnaden beygestanden / vnd darauff in Krafft der ewigen / vnd so hochbethewerten Verein zum würcklichen vnnd schleunigen Zuzug sie ermahnet / ja gantz trungelich gebetten: Sie haben aber kein andern Trost vnnd Antwort erlanget / dann daß man jhr abgetrungen Defensionswesen / ein Auffstandt vnnd vnnützen Lermen titulirt / alle Hüllff versagt / vnd den Eydgenossen zugeschrieben / sie sollen jhnen den rebellischen Prettigäwern in jhrem vnbesonnenen Werck kein Ohren geben / weder mit offen - oder heimlicher Hülff vnnd Vorschub jhnen beyspringen / vnnd alles Volck durch Sperrung der Päß hinderhalten. Vorstätt zu Meyenfeld werden abgebrandt. Den 23. April. haben die Prettigäwer die Vorstatt zu Meyenfeldt gegen Malans auch in Brandt gesteckt / vnd vermeynt / weiln der Wind zimblich starck gegangen / er würde das Fewer in die Statt treiben / vnd hiemit den Landsknechten ein nothtringende Vrsach geben / sich auß der Statt zumachen / vnd hiemit das gantze Quartier zuübergeben. Es hat aber der Feind solche Gegenwehr gethan / daß das Fewer der Statt kein Schaden zufügen können. Ist also die newerbawte Vorstatt / vnd das schöne Kauffhauß / vnd hiemit in beyden Brunsten 65. Häuser / 78. Stallungen / vnd 6. Trotten oder Keltern elendiglich verbronnen. - Prettigäwer begehren Hülff von den Eydgenossen. Vnderdessen begehrten die Prettigäwer von den gemeinen Eydgenossen / mit Erzehlung jhrer Beschwerden fürderlicher Hülff. Der zehen Gerichtsbund ließ auch durch seine Abgesandte den 26. Aprilis vortragen: Daß nachdem auff gute Vertröstung der Vorbehaltung jhrer Freyheiten / sie das Oesterreichische Kriegsvolck in jhre Land gelassen / dasselbige anders nichts / als was der Erbeinigung gemäß zuhandeln / einen freyen Durchzug mit Bezahlung der Speiß vnnd Trancks zunemmen versprochen / vnnd jhnen darüber offentliche Patenten ertheilet worden: So hette man jhnen jedoch deß Orths wenig gehalten / jhre Jurisdiction entzogen / vnd sie / alle Vereinigungen vnnd Bündnussen / die sie bey 100. vnd mehr Jahren hero auffgerichtet / als den vhralten Bundsbrieffen gemeiner dreyer Bündten / die Bündnussen mit den Eydgenossen vnnd der Cron Franckreich / auch so gar die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich selbst auffzusagen genöthiget worden. Zu dem weren sie auch zu Verlust jhres Rechtens an dem Veltlin / Cleven / Wurmbs / vnd der Herrschafft Mayenfeld gerathen. Darbey sie noch alle jhre Waffen vnnd Ehrenzeichen in die Kirchen lieffern müssen / welche die Oesterreichische / wider gethanes versprechen / zum theil auß dem Land weggeführet / vnnd zum theil auff den Kirchhöfen mit von Holtz vnd Todtenbeinen angestecktem Fewer verbrennet. Bey welchem es dann noch nicht verblieben / sondern noch die gantze Zeit durchauß hette sie das Kriegsvolck hefftig geplaget / ja solcher massen / daß da gleichwol etliche Landleuth Hungers gestorben / man sie auß dem so vorhanden / nicht erhalten / auch sie darneben das jhrige Tag vnnd Nacht mit grosser Vngelegenheit verwahren müssen: Ferrners hette man vmb den geringsten Vnwillen / ehrlichen / redlichen Personen grosse Geltstraffen abgenommen / etliche in Eysen geschlagen / vnnd sie schmählicher Hinrichtung beträwet / auch dergestalt / daß die Oesterreichische Befelchshaber sampt jhren Soldaten / mit gantz vngebührlichen Worten herfür gebrochen / vnnd da gleichwol sie bey dem Ertzhertzogen durch jhre Deputierte gnädige Verordnung vnd Audientz begehret / were jhnen jedoch die Audientz vnabgeschlagen) kein vollkommene Antwort ertheilet: Darumb sie ja nicht vnbillich zu diesem jhrem beschehenen Auffbruch veranlasset worden. Die von Glaris selbs / als die der Gefahr am nechsten gesessen mahneten alle vbrige Schweitzerische Eydgenossen / wegen deß Zustands in Bündten / zum Beystandt auff / vnd erboten sich mit jhrem Volck gleichfalls das beste zuthun. Oesterreichische von den Prettigawern geschlagen. Den 25. Aprilis ist die Leopoldische Armee / vnder dem Commando deß Obristen Reitnawers auffgebrochen / vnd nach dem Steig gezogen / da die Prettigawer den 25. Aprilis an dreyen Orthen / nemblich am Steig / am Fläscherberg / vnnd bey Flesch / welchen schönen Flecken sie in Brandt gesteckt / in Meynung die Bündter würden der Brunst zulauffen / vnd den Flecken retten wollen / angegriffen: aber die Prettigawer haben den Flecken brennen lassen / vnnd sind jhrer 85. Mann dem Obristen Reitnawer entgegen vnnd vnder Augen gezogen: dessen Volck jhnen zugeruffen / kompt nur her jhr Kühmelcker / wir wollen euch heut ein newen Gott zuerkennen geben: dargegen die Bündter geantwortet / wir begnügen vns an dem alten Gott / der vns erschaffen / durch Christum erlöset / vnd durch Erleuchtung deß H. Geistes biß auff diese Stund erhalten hat / vor dessen Nahmen vnd Ehr streiten wir / vnd in dessen Namen greiffen wir euch an / hiermit so Furioß eingesetzet / daß der Obriste Reitnawer mit seinem Volck in die Flucht gejagt / vnd in 400. Soldaten erschlagen / vber 200. in Rhein gesprenget / vnd hette wenig gefehlet der Obriste were selbst gefangen worden. Es ward warhafftig <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0899" n="792"/> vermeynt / es müsse alles auff dem Platz bleiben. Als nun die Prettigäwer nicht mochten zurück getrieben werden / hat er so bald die nechste Häuser in der Vorstatt in Brandt gesteckt / der Meynung / weiln man sie weder mit schiessen noch schlagen verjagen könne / werde man sie mit Fewer vnnd Rauch wol auß-vnd hinweg mustern / welcher Anschlag auch jhnen gelungen. Dann der Oberwind / gar hefftig eingebrochen / auch dermassen das Fewer / vnd Rauch den Prettigäwern in das Angesicht getrieben / daß sie nothwendiglich abweichen müssen. Darauff was vberig der seiten für Häuser gestanden / hat der Feind alles in die Aschen gelegt / vnd sind allein die Häuser gegen Malans vnbeschädiger verblieben.</p> <p>Vnder dessen hat der Kriegsrath in den Oberen-vnd Gottshauß Pundt Gesandten abgeordnet / mit außführlichem Bericht / was sie die Gerichtsleut zur vnderfangenen Defension verursachet / auch wie der Allmächtige bißhero jhnen mit Gnaden beygestanden / vnd darauff in Krafft der ewigen / vnd so hochbethewerten Verein zum würcklichen vnnd schleunigen Zuzug sie ermahnet / ja gantz trungelich gebetten: Sie haben aber kein andern Trost vnnd Antwort erlanget / dann daß man jhr abgetrungen Defensionswesen / ein Auffstandt vnnd vnnützen Lermen titulirt / alle Hüllff versagt / vnd den Eydgenossen zugeschrieben / sie sollen jhnen den rebellischen Prettigäwern in jhrem vnbesonnenen Werck kein Ohren geben / weder mit offen - oder heimlicher Hülff vnnd Vorschub jhnen beyspringen / vnnd alles Volck durch Sperrung der Päß hinderhalten.</p> <p><note place="left">Vorstätt zu Meyenfeld werden abgebrandt.</note> Den 23. April. haben die Prettigäwer die Vorstatt zu Meyenfeldt gegen Malans auch in Brandt gesteckt / vnd vermeynt / weiln der Wind zimblich starck gegangen / er würde das Fewer in die Statt treiben / vnd hiemit den Landsknechten ein nothtringende Vrsach geben / sich auß der Statt zumachen / vnd hiemit das gantze Quartier zuübergeben. Es hat aber der Feind solche Gegenwehr gethan / daß das Fewer der Statt kein Schaden zufügen können. Ist also die newerbawte Vorstatt / vnd das schöne Kauffhauß / vnd hiemit in beyden Brunsten 65. Häuser / 78. Stallungen / vnd 6. Trotten oder Keltern elendiglich verbronnen.</p> <p><note place="left">- Prettigäwer begehren Hülff von den Eydgenossen.</note> Vnderdessen begehrten die Prettigäwer von den gemeinen Eydgenossen / mit Erzehlung jhrer Beschwerden fürderlicher Hülff. Der zehen Gerichtsbund ließ auch durch seine Abgesandte den 26. Aprilis vortragen: Daß nachdem auff gute Vertröstung der Vorbehaltung jhrer Freyheiten / sie das Oesterreichische Kriegsvolck in jhre Land gelassen / dasselbige anders nichts / als was der Erbeinigung gemäß zuhandeln / einen freyen Durchzug mit Bezahlung der Speiß vnnd Trancks zunemmen versprochen / vnnd jhnen darüber offentliche Patenten ertheilet worden: So hette man jhnen jedoch deß Orths wenig gehalten / jhre Jurisdiction entzogen / vnd sie / alle Vereinigungen vnnd Bündnussen / die sie bey 100. vnd mehr Jahren hero auffgerichtet / als den vhralten Bundsbrieffen gemeiner dreyer Bündten / die Bündnussen mit den Eydgenossen vnnd der Cron Franckreich / auch so gar die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich selbst auffzusagen genöthiget worden. Zu dem weren sie auch zu Verlust jhres Rechtens an dem Veltlin / Cleven / Wurmbs / vnd der Herrschafft Mayenfeld gerathen. Darbey sie noch alle jhre Waffen vnnd Ehrenzeichen in die Kirchen lieffern müssen / welche die Oesterreichische / wider gethanes versprechen / zum theil auß dem Land weggeführet / vnnd zum theil auff den Kirchhöfen mit von Holtz vnd Todtenbeinen angestecktem Fewer verbrennet. Bey welchem es dann noch nicht verblieben / sondern noch die gantze Zeit durchauß hette sie das Kriegsvolck hefftig geplaget / ja solcher massen / daß da gleichwol etliche Landleuth Hungers gestorben / man sie auß dem so vorhanden / nicht erhalten / auch sie darneben das jhrige Tag vnnd Nacht mit grosser Vngelegenheit verwahren müssen: Ferrners hette man vmb den geringsten Vnwillen / ehrlichen / redlichen Personen grosse Geltstraffen abgenommen / etliche in Eysen geschlagen / vnnd sie schmählicher Hinrichtung beträwet / auch dergestalt / daß die Oesterreichische Befelchshaber sampt jhren Soldaten / mit gantz vngebührlichen Worten herfür gebrochen / vnnd da gleichwol sie bey dem Ertzhertzogen durch jhre Deputierte gnädige Verordnung vnd Audientz begehret / were jhnen jedoch die Audientz vnabgeschlagen) kein vollkommene Antwort ertheilet: Darumb sie ja nicht vnbillich zu diesem jhrem beschehenen Auffbruch veranlasset worden.</p> <p>Die von Glaris selbs / als die der Gefahr am nechsten gesessen mahneten alle vbrige Schweitzerische Eydgenossen / wegen deß Zustands in Bündten / zum Beystandt auff / vnd erboten sich mit jhrem Volck gleichfalls das beste zuthun.</p> <p><note place="right">Oesterreichische von den Prettigawern geschlagen.</note> Den 25. Aprilis ist die Leopoldische Armee / vnder dem Commando deß Obristen Reitnawers auffgebrochen / vnd nach dem Steig gezogen / da die Prettigawer den 25. Aprilis an dreyen Orthen / nemblich am Steig / am Fläscherberg / vnnd bey Flesch / welchen schönen Flecken sie in Brandt gesteckt / in Meynung die Bündter würden der Brunst zulauffen / vnd den Flecken retten wollen / angegriffen: aber die Prettigawer haben den Flecken brennen lassen / vnnd sind jhrer 85. Mann dem Obristen Reitnawer entgegen vnnd vnder Augen gezogen: dessen Volck jhnen zugeruffen / kompt nur her jhr Kühmelcker / wir wollen euch heut ein newen Gott zuerkennen geben: dargegen die Bündter geantwortet / wir begnügen vns an dem alten Gott / der vns erschaffen / durch Christum erlöset / vnd durch Erleuchtung deß H. Geistes biß auff diese Stund erhalten hat / vor dessen Nahmen vnd Ehr streiten wir / vnd in dessen Namen greiffen wir euch an / hiermit so Furioß eingesetzet / daß der Obriste Reitnawer mit seinem Volck in die Flucht gejagt / vnd in 400. Soldaten erschlagen / vber 200. in Rhein gesprenget / vnd hette wenig gefehlet der Obriste were selbst gefangen worden. Es ward warhafftig </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [792/0899]
vermeynt / es müsse alles auff dem Platz bleiben. Als nun die Prettigäwer nicht mochten zurück getrieben werden / hat er so bald die nechste Häuser in der Vorstatt in Brandt gesteckt / der Meynung / weiln man sie weder mit schiessen noch schlagen verjagen könne / werde man sie mit Fewer vnnd Rauch wol auß-vnd hinweg mustern / welcher Anschlag auch jhnen gelungen. Dann der Oberwind / gar hefftig eingebrochen / auch dermassen das Fewer / vnd Rauch den Prettigäwern in das Angesicht getrieben / daß sie nothwendiglich abweichen müssen. Darauff was vberig der seiten für Häuser gestanden / hat der Feind alles in die Aschen gelegt / vnd sind allein die Häuser gegen Malans vnbeschädiger verblieben.
Vnder dessen hat der Kriegsrath in den Oberen-vnd Gottshauß Pundt Gesandten abgeordnet / mit außführlichem Bericht / was sie die Gerichtsleut zur vnderfangenen Defension verursachet / auch wie der Allmächtige bißhero jhnen mit Gnaden beygestanden / vnd darauff in Krafft der ewigen / vnd so hochbethewerten Verein zum würcklichen vnnd schleunigen Zuzug sie ermahnet / ja gantz trungelich gebetten: Sie haben aber kein andern Trost vnnd Antwort erlanget / dann daß man jhr abgetrungen Defensionswesen / ein Auffstandt vnnd vnnützen Lermen titulirt / alle Hüllff versagt / vnd den Eydgenossen zugeschrieben / sie sollen jhnen den rebellischen Prettigäwern in jhrem vnbesonnenen Werck kein Ohren geben / weder mit offen - oder heimlicher Hülff vnnd Vorschub jhnen beyspringen / vnnd alles Volck durch Sperrung der Päß hinderhalten.
Den 23. April. haben die Prettigäwer die Vorstatt zu Meyenfeldt gegen Malans auch in Brandt gesteckt / vnd vermeynt / weiln der Wind zimblich starck gegangen / er würde das Fewer in die Statt treiben / vnd hiemit den Landsknechten ein nothtringende Vrsach geben / sich auß der Statt zumachen / vnd hiemit das gantze Quartier zuübergeben. Es hat aber der Feind solche Gegenwehr gethan / daß das Fewer der Statt kein Schaden zufügen können. Ist also die newerbawte Vorstatt / vnd das schöne Kauffhauß / vnd hiemit in beyden Brunsten 65. Häuser / 78. Stallungen / vnd 6. Trotten oder Keltern elendiglich verbronnen.
Vorstätt zu Meyenfeld werden abgebrandt. Vnderdessen begehrten die Prettigäwer von den gemeinen Eydgenossen / mit Erzehlung jhrer Beschwerden fürderlicher Hülff. Der zehen Gerichtsbund ließ auch durch seine Abgesandte den 26. Aprilis vortragen: Daß nachdem auff gute Vertröstung der Vorbehaltung jhrer Freyheiten / sie das Oesterreichische Kriegsvolck in jhre Land gelassen / dasselbige anders nichts / als was der Erbeinigung gemäß zuhandeln / einen freyen Durchzug mit Bezahlung der Speiß vnnd Trancks zunemmen versprochen / vnnd jhnen darüber offentliche Patenten ertheilet worden: So hette man jhnen jedoch deß Orths wenig gehalten / jhre Jurisdiction entzogen / vnd sie / alle Vereinigungen vnnd Bündnussen / die sie bey 100. vnd mehr Jahren hero auffgerichtet / als den vhralten Bundsbrieffen gemeiner dreyer Bündten / die Bündnussen mit den Eydgenossen vnnd der Cron Franckreich / auch so gar die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich selbst auffzusagen genöthiget worden. Zu dem weren sie auch zu Verlust jhres Rechtens an dem Veltlin / Cleven / Wurmbs / vnd der Herrschafft Mayenfeld gerathen. Darbey sie noch alle jhre Waffen vnnd Ehrenzeichen in die Kirchen lieffern müssen / welche die Oesterreichische / wider gethanes versprechen / zum theil auß dem Land weggeführet / vnnd zum theil auff den Kirchhöfen mit von Holtz vnd Todtenbeinen angestecktem Fewer verbrennet. Bey welchem es dann noch nicht verblieben / sondern noch die gantze Zeit durchauß hette sie das Kriegsvolck hefftig geplaget / ja solcher massen / daß da gleichwol etliche Landleuth Hungers gestorben / man sie auß dem so vorhanden / nicht erhalten / auch sie darneben das jhrige Tag vnnd Nacht mit grosser Vngelegenheit verwahren müssen: Ferrners hette man vmb den geringsten Vnwillen / ehrlichen / redlichen Personen grosse Geltstraffen abgenommen / etliche in Eysen geschlagen / vnnd sie schmählicher Hinrichtung beträwet / auch dergestalt / daß die Oesterreichische Befelchshaber sampt jhren Soldaten / mit gantz vngebührlichen Worten herfür gebrochen / vnnd da gleichwol sie bey dem Ertzhertzogen durch jhre Deputierte gnädige Verordnung vnd Audientz begehret / were jhnen jedoch die Audientz vnabgeschlagen) kein vollkommene Antwort ertheilet: Darumb sie ja nicht vnbillich zu diesem jhrem beschehenen Auffbruch veranlasset worden.
- Prettigäwer begehren Hülff von den Eydgenossen. Die von Glaris selbs / als die der Gefahr am nechsten gesessen mahneten alle vbrige Schweitzerische Eydgenossen / wegen deß Zustands in Bündten / zum Beystandt auff / vnd erboten sich mit jhrem Volck gleichfalls das beste zuthun.
Den 25. Aprilis ist die Leopoldische Armee / vnder dem Commando deß Obristen Reitnawers auffgebrochen / vnd nach dem Steig gezogen / da die Prettigawer den 25. Aprilis an dreyen Orthen / nemblich am Steig / am Fläscherberg / vnnd bey Flesch / welchen schönen Flecken sie in Brandt gesteckt / in Meynung die Bündter würden der Brunst zulauffen / vnd den Flecken retten wollen / angegriffen: aber die Prettigawer haben den Flecken brennen lassen / vnnd sind jhrer 85. Mann dem Obristen Reitnawer entgegen vnnd vnder Augen gezogen: dessen Volck jhnen zugeruffen / kompt nur her jhr Kühmelcker / wir wollen euch heut ein newen Gott zuerkennen geben: dargegen die Bündter geantwortet / wir begnügen vns an dem alten Gott / der vns erschaffen / durch Christum erlöset / vnd durch Erleuchtung deß H. Geistes biß auff diese Stund erhalten hat / vor dessen Nahmen vnd Ehr streiten wir / vnd in dessen Namen greiffen wir euch an / hiermit so Furioß eingesetzet / daß der Obriste Reitnawer mit seinem Volck in die Flucht gejagt / vnd in 400. Soldaten erschlagen / vber 200. in Rhein gesprenget / vnd hette wenig gefehlet der Obriste were selbst gefangen worden. Es ward warhafftig
Oesterreichische von den Prettigawern geschlagen.
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 792. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/899>, abgerufen am 02.07.2024. |