Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen. Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation:

2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen:

3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet:

4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt:

5. Ihnen die Consilia verbotten:

6. Kriegswerbungen angestellet:

7. Gebott vnd Verbott gemacht:

8. Die Jesuiter bannisiret / vnd deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus:

9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret:

10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette:

11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonen auffgefordert:

12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet worden.

Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet:

Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen. So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht Art. 1. nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen.

1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu den Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangten Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette.

2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-

Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen. Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation:

2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen:

3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet:

4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt:

5. Ihnen die Consilia verbotten:

6. Kriegswerbungen angestellet:

7. Gebott vnd Verbott gemacht:

8. Die Jesuiter bannisiret / vñ deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus:

9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret:

10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette:

11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonẽ auffgefordert:

12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet wordẽ.

Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet:

Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen. So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht Art. 1. nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen.

1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu dẽ Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangtẽ Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette.

2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0088" n="51"/>
Evangelische Stände in                      Böheimb bißhero zu jhrer <note place="left">Articul so den Ständen in                          Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen.</note> Defension vorgenommen / in                      sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen                      hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter /                      beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag /                      Verhör oder vorgangene Condemnation:</p>
          <p>2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen:</p>
          <p>3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet:</p>
          <p>4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt:</p>
          <p>5. Ihnen die Consilia verbotten:</p>
          <p>6. Kriegswerbungen angestellet:</p>
          <p>7. Gebott vnd Verbott gemacht:</p>
          <p>8. Die Jesuiter bannisiret / vn&#x0303; deren Collegia abgeschafft / da                      doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg                      vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem                      servandam esse adversae Religionis partibus:</p>
          <p>9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret:</p>
          <p>10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich                      außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit                      weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff                      zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen                      strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags                      Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien                      vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht                      widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer /                      ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen                      hette:</p>
          <p>11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß                      Kindes in Mutterleib nit zuverschone&#x0303; auffgefordert:</p>
          <p>12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider                      vervbet worde&#x0303;.</p>
          <p>Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also                      abgeleynet:</p>
          <p><note place="left">Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser                          Beschuldigungen.</note> So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen                      genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden                      / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein                      vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey                      vorgelauffene Circumstantias in acht <note place="left">Art. 1.</note>                      nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd                      daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so                      geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern.                      Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten                      vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen.</p>
          <p>1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii                      Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins                      gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu de&#x0303; Aemptern                      kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie                      von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd                      darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch                      gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren                      helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen                      Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero                      auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth /                      so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe                      / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren                      Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den                      Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im                      Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch                      Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle                      seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion                      gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth                      hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die                      Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch                      in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als                      gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch                      ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen                      Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den                      Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangte&#x0303; Mayestät-Brieff tauschweiß                      bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom                      von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da                      doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen                      aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges                      Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen                      Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden /                      wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer                      Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr                      hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter                      verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen /                      were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet                      hette.</p>
          <p>2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[51/0088] Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation: Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen. 2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen: 3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet: 4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt: 5. Ihnen die Consilia verbotten: 6. Kriegswerbungen angestellet: 7. Gebott vnd Verbott gemacht: 8. Die Jesuiter bannisiret / vñ deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus: 9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret: 10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette: 11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonẽ auffgefordert: 12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet wordẽ. Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet: So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen. Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen. Art. 1. 1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu dẽ Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangtẽ Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette. 2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/88
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/88>, abgerufen am 25.11.2024.