Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen. Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet. Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte. Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]zunehmen König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich: Madrilische Articul die Resti[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ution deß Veltlyns betreffend. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle. III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle. IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden. V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen. Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet. Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte. Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]zunehmen König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich: Madrilische Articul die Resti[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ution deß Veltlyns betreffend. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle. III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle. IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden. V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0711" n="632"/> den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen.</p> <p>Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.</p> <p>Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte.</p> <p>Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>zunehmen <note place="right">König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe.</note> / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich:</p> <p><note place="right">Madrilische Articul die Resti<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>ution deß Veltlyns betreffend.</note> Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle.</p> <p>II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle.</p> <p>III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle.</p> <p>IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/> solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden.</p> <p>V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [632/0711]
den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen.
Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.
Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte.
Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die_elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a_zunehmen / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord_narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich:
König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle.
Madrilische Articul die Resti_ution deß Veltlyns betreffend. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle.
III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle.
IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi_ solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden.
V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/711 |
Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 632. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/711>, abgerufen am 30.06.2024. |