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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen.

Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.

Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte.

Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]zunehmen König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich:

Madrilische Articul die Resti[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ution deß Veltlyns betreffend. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle.

II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle.

III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle.

IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden.

V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft

den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen.

Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.

Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte.

Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]zunehmen König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich:

Madrilische Articul die Resti[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ution deß Veltlyns betreffend. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle.

II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle.

III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle.

IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden.

V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft

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          <p>Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu                      haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen                      Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren                      / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre                      Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen                      / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags                      / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann                      sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb                      Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern /                      an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit                      gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche                      Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu                      bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung                      nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft                      Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen                      von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen                      dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger                      den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis                      zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den                      Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren                      oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd                      sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.</p>
          <p>Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den                      Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig                      bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in                      Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die                      Hand bieten wolte.</p>
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[632/0711] den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen. Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet. Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte. Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die_elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a_zunehmen / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord_narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich: König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle. Madrilische Articul die Resti_ution deß Veltlyns betreffend. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle. III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle. IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi_ solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden. V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 632. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/711>, abgerufen am 30.06.2024.