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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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solchem Gemüth annehmen würde / als es solche anbrächte / wie dann solches augenscheinliche Anzeigungen weren / dero geneigten Willens gegen jhm / so wolte er solches mit freundlichen Diensten gegen Jh. May. vnd das Hauß Oesterreich erwidern.

Da aber sein Begehren kein statt haben würde / oder newe Hindernuß auß den vorigen gesucht würden / dieweil allbereit viel Monat verlauffen / in dem J. Key. May. mit andern Fürsten sich seines Begehrens halben berathschlaget / in dem nechsten Schreiben aber Jh. May. versprochen / sie wollen in kurtzem anzeigen / was sie dieses Handels halben beschlossen / also würde jhn niemand verdencken / wann er offentlich die Waffen an die Hand neme / vnd für die Vätterliche Erbgüter vnnd Titul seiner Enckel streite / dieweil er derselben Schutzherr were / vnnd sonderlich nicht begehrte newe Titul jhnen zuerlangen / sondern die angeborne zuerhalten / welche der Pfaltzgraff dazumal gehabt hette / als er jhm seine Tochter verheurathet / deren durch Gottes Gnad verliehene viel Kinder so gantz Hülffloß lassen / gar vnbillich were. J. Key. May. könte sich auch nicht vber jhn beschweren / weil er sehe daß die Mittel durch welche er die Sach ohne Waffen beyzulegen sich vnderstanden hette / alle in Wind geschlagen würden.

Dieses würde ohne grossen Schaden der gantzen Christenheit / vnd ohne deß Friedens mit dem Hauß Oesterreich / dem er sonst wol geneigt gewesen / Zerrüttung nicht geschehen können: Solte demnach J. May. alles wol betrachten / vnd vielmehr seiner Freundschafft gebrauchen / dann zu gewaltsamen Rathschlägen jhne nöthigen. Dieses Schreiben war datiert den 12. Novembris 1621.

Deß Königs in Engelland Schreiben an den König in Hispanien wegen der Pfältzischen Sachen. Auff welchen Tag gemelter König in Engelland der Pfältzischen Sachen halben auch ein Schreiben an den König in Hispanien abgehen lassen / dieses Innhalts:

Er zweiffelte nicht Jh. Kön. May. würde das jenige / was bißhero nicht vor gar langer Zeit in der Pfaltz vorgelauffen / auch von jhm der Keys. May. angebracht vnnd erinnert worden / auß seinen abgangenen Schreiben zur Gnüge verstanden haben.

Ob nun wol die Billichkeit an jhr selbst / wie dann auch die zwischen jhnen sich erhaltende Freundschafft diese Sach befördern vnnd commendiren solten / hette er doch für eine Notthurfft erachtet / etwas weitläufftiger vnnd mit mehrerm Ernst Jhre Kön. May. zuerinnern / so viel mehr seine Dignität vnnd Hochheit in solcher Sachen interessirt were / vnnd dieselbe ohne das erforderte / daß seinem billigmässigen Begehren / gefaßter Hoffnung nach / gebührende Statt gegeben würde / zumal weil jhn auch die Natur selbsten dahin anstrengte / allen möglichsten Ernst vnd Fleiß zu diesem End anzuwenden. Wie er dann jhm biß anhero nichts höher angelegen seyn lassen / hette auch anjetzo bey so gestalten Sachen so viel desto weniger vnderlassen können / Jhre Kön. Mayest. ernstlich anzulangen / daß dieselbe jhre Authorität vnd hohes Ansehen in diesen Sachen zu interporen Jhro wolte belieben lassen: Dann er hette die gewisse Nachrichtung / es habe sich der Keyser zu vnderschiedlichen malen verpflichtet vnd verheissen / die Chur Pfaltz vnd zugehörige Erbland von seinem Tochtermann ab vnd auff den Hertzogen in Bayern zu transferiren: Es seye auch solches gäntzlich ins Werck zusetzen / kein andere Verhindernuß im Weg gestanden / dann daß es an Jhrer Kön. May. Bewilligung hierzu noch zur zeit ermangelte / vnd Jhrer Mayest. Officianten vnd Diener sich außtrücklich vernehmen liessen / wo ein solches ohne Consenß vnd Bewilligung Jhrer May. attentirt vnd vorgenommen werden solte / der Keyser Jhrer May. Hülff vnnd Beystandt / deren er anjetzo meistentheils sich gebrauchte / sich nicht mehr zu getrösten haben würde.

Ob er aber wol bißhero von Jhrer Key. May. sich viel ein anders eingebildet / so müßte er sich doch wegen dieser einander schnurstracks zuwider lauffenden Handlungen so viel desto mehr verwundern / so vnglaublicher jm / der er doch der Sachen gewisse vnnd gründliche Nachrichtung hette / solches anfänglich vorkommen. Dann so wol J. Key. M. selbsten in allen jhren Beantwortung / so seinem Legaten gegeben worden / sich jederzeit nicht allein eines gegen jhm geneigten guten Willens vernemen lassen / sondern auch die gäntzliche Restitution seines Tochtermanns / zu Bezeugung solcher Freundschafft verheissen / als auch alle die jenige / mit welchen sein Legat / als er zu Wien gewesen / hiervon Vnderredung gepflogen / nemblichen Jhrer Key. M. Räthe vnd Diener / hetten sich mit den außtrücklichen Worten verlauten lassen / es würde der Keyser sich einer solchen Antwort / wann er nicht von solchen Verheissungen vnnd Pacten gantz frey vnnd vnverpflichtet were / keines wegs haben vernehmen lassen. Ob nun wol seine Sorgfältigkeit auff die vnverhoffte erfolgte Veränderung vmb ein hohes vermehret worden / so minderte jhm doch dieselbe Jh. Kön. M. beständige Auffrichtigkeit / wie auch der jhm jederzeit geneigter vnd von deroselben erzeigter guter Will. Derowegen er dann auch Jhrer Kön. M. billich Danck sagte / vnd so viel desto inständiger bitte / dieselbe wolte solches so wol vor jhr angefangenes Werck zum glücklichen End vollführen / vnd nit zugeben / daß vnder dem Praetext vnd Schein der widrigen Religion / vnd anderer vorgewandten eusserlichen Emolumenten vnd Nutzbarkeiten / zu mehrerm Vnglück vnnd Jammer / so auß diesem Krieg / zu vnwiderbringlichem Schaden der gantzen werthen Christenheit (allein den leidigen Hochmuth vnd Ehrgeitz zu stärcken) nothwendig erfolgen müßte / Vrsach vnd Anlaß gegeben würde; sintemal auß vielen Exempeln kund vnd offenbar / wie schädlich vnnd hochgefährlich es sey / wann man jemand zur eussersten Desperation zwinge vnd tringe.

Seine Person zwar belangend / hette Jhre May. in seinen vorigen Schreiben weitläufftig erinnert / vnd deroselben zu Gemüth geführet / wie

solchem Gemüth annehmen würde / als es solche anbrächte / wie dann solches augenscheinliche Anzeigungen weren / dero geneigten Willens gegen jhm / so wolte er solches mit freundlichen Diensten gegen Jh. May. vnd das Hauß Oesterreich erwidern.

Da aber sein Begehren kein statt haben würde / oder newe Hindernuß auß den vorigen gesucht würden / dieweil allbereit viel Monat verlauffen / in dem J. Key. May. mit andern Fürsten sich seines Begehrens halben berathschlaget / in dem nechsten Schreiben aber Jh. May. versprochen / sie wollen in kurtzem anzeigen / was sie dieses Handels halben beschlossen / also würde jhn niemand verdencken / wann er offentlich die Waffen an die Hand neme / vnd für die Vätterliche Erbgüter vnnd Titul seiner Enckel streite / dieweil er derselben Schutzherr were / vnnd sonderlich nicht begehrte newe Titul jhnen zuerlangen / sondern die angeborne zuerhalten / welche der Pfaltzgraff dazumal gehabt hette / als er jhm seine Tochter verheurathet / deren durch Gottes Gnad verliehene viel Kinder so gantz Hülffloß lassen / gar vnbillich were. J. Key. May. könte sich auch nicht vber jhn beschweren / weil er sehe daß die Mittel durch welche er die Sach ohne Waffen beyzulegen sich vnderstanden hette / alle in Wind geschlagen würden.

Dieses würde ohne grossen Schaden der gantzen Christenheit / vnd ohne deß Friedens mit dem Hauß Oesterreich / dem er sonst wol geneigt gewesen / Zerrüttung nicht geschehen können: Solte demnach J. May. alles wol betrachten / vnd vielmehr seiner Freundschafft gebrauchen / dann zu gewaltsamen Rathschlägen jhne nöthigen. Dieses Schreiben war datiert den 12. Novembris 1621.

Deß Königs in Engelland Schreiben an den König in Hispanien wegen der Pfältzischẽ Sachen. Auff welchen Tag gemelter König in Engelland der Pfältzischen Sachen halben auch ein Schreiben an den König in Hispanien abgehen lassen / dieses Innhalts:

Er zweiffelte nicht Jh. Kön. May. würde das jenige / was bißhero nicht vor gar langer Zeit in der Pfaltz vorgelauffen / auch von jhm der Keys. May. angebracht vnnd erinnert worden / auß seinen abgangenen Schreiben zur Gnüge verstanden haben.

Ob nun wol die Billichkeit an jhr selbst / wie dann auch die zwischen jhnen sich erhaltende Freundschafft diese Sach befördern vnnd commendiren solten / hette er doch für eine Notthurfft erachtet / etwas weitläufftiger vnnd mit mehrerm Ernst Jhre Kön. May. zuerinnern / so viel mehr seine Dignität vnnd Hochheit in solcher Sachen interessirt were / vnnd dieselbe ohne das erforderte / daß seinem billigmässigen Begehren / gefaßter Hoffnung nach / gebührende Statt gegeben würde / zumal weil jhn auch die Natur selbsten dahin anstrengte / allen möglichsten Ernst vnd Fleiß zu diesem End anzuwenden. Wie er dann jhm biß anhero nichts höher angelegen seyn lassen / hette auch anjetzo bey so gestalten Sachen so viel desto weniger vnderlassen können / Jhre Kön. Mayest. ernstlich anzulangen / daß dieselbe jhre Authorität vnd hohes Ansehen in diesen Sachen zu interporen Jhro wolte belieben lassen: Dann er hette die gewisse Nachrichtung / es habe sich der Keyser zu vnderschiedlichen malen verpflichtet vnd verheissen / die Chur Pfaltz vnd zugehörige Erbland von seinem Tochtermann ab vnd auff den Hertzogen in Bayern zu transferiren: Es seye auch solches gäntzlich ins Werck zusetzen / kein andere Verhindernuß im Weg gestanden / dann daß es an Jhrer Kön. May. Bewilligung hierzu noch zur zeit ermangelte / vnd Jhrer Mayest. Officianten vnd Diener sich außtrücklich vernehmen liessen / wo ein solches ohne Consenß vnd Bewilligung Jhrer May. attentirt vnd vorgenommen werden solte / der Keyser Jhrer May. Hülff vnnd Beystandt / derẽ er anjetzo meistentheils sich gebrauchte / sich nicht mehr zu getrösten haben würde.

Ob er aber wol bißhero von Jhrer Key. May. sich viel ein anders eingebildet / so müßte er sich doch wegen dieser einander schnurstracks zuwider lauffenden Handlungen so viel desto mehr verwundern / so vnglaublicher jm / der er doch der Sachen gewisse vnnd gründliche Nachrichtung hette / solches anfänglich vorkommen. Dann so wol J. Key. M. selbsten in allen jhren Beantwortung / so seinem Legaten gegeben worden / sich jederzeit nicht allein eines gegen jhm geneigten guten Willens vernemen lassen / sondern auch die gäntzliche Restitution seines Tochtermanns / zu Bezeugung solcher Freundschafft verheissen / als auch alle die jenige / mit welchen sein Legat / als er zu Wien gewesen / hiervon Vnderredung gepflogen / nemblichen Jhrer Key. M. Räthe vnd Diener / hetten sich mit den außtrücklichen Worten verlauten lassen / es würde der Keyser sich einer solchen Antwort / wann er nicht von solchen Verheissungen vnnd Pacten gantz frey vnnd vnverpflichtet were / keines wegs haben vernehmen lassen. Ob nun wol seine Sorgfältigkeit auff die vnverhoffte erfolgte Veränderung vmb ein hohes vermehret worden / so minderte jhm doch dieselbe Jh. Kön. M. beständige Auffrichtigkeit / wie auch der jhm jederzeit geneigter vnd von deroselben erzeigter guter Will. Derowegen er dann auch Jhrer Kön. M. billich Danck sagte / vnd so viel desto inständiger bitte / dieselbe wolte solches so wol vor jhr angefangenes Werck zum glücklichen End vollführen / vnd nit zugeben / daß vnder dem Praetext vnd Schein der widrigen Religion / vnd anderer vorgewandten eusserlichen Emolumenten vnd Nutzbarkeiten / zu mehrerm Vnglück vnnd Jammer / so auß diesem Krieg / zu vnwiderbringlichem Schaden der gantzen werthen Christenheit (allein den leidigen Hochmuth vnd Ehrgeitz zu stärcken) nothwendig erfolgen müßte / Vrsach vnd Anlaß gegeben würde; sintemal auß vielen Exempeln kund vnd offenbar / wie schädlich vnnd hochgefährlich es sey / wann man jemand zur eussersten Desperation zwinge vnd tringe.

Seine Person zwar belangend / hette Jhre May. in seinen vorigen Schreiben weitläufftig erinnert / vnd deroselben zu Gemüth geführet / wie

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          <p>Da aber sein Begehren kein statt haben würde / oder newe Hindernuß auß den                      vorigen gesucht würden / dieweil allbereit viel Monat verlauffen / in dem J.                      Key. May. mit andern Fürsten sich seines Begehrens halben berathschlaget / in                      dem nechsten Schreiben aber Jh. May. versprochen / sie wollen in kurtzem                      anzeigen / was sie dieses Handels halben beschlossen / also würde jhn niemand                      verdencken / wann er offentlich die Waffen an die Hand neme / vnd für die                      Vätterliche Erbgüter vnnd Titul seiner Enckel streite / dieweil er derselben                      Schutzherr were / vnnd sonderlich nicht begehrte newe Titul jhnen zuerlangen /                      sondern die angeborne zuerhalten / welche der Pfaltzgraff dazumal gehabt hette /                      als er jhm seine Tochter verheurathet / deren durch Gottes Gnad verliehene viel                      Kinder so gantz Hülffloß lassen / gar vnbillich were. J. Key. May. könte sich                      auch nicht vber jhn beschweren / weil er sehe daß die Mittel durch welche er die                      Sach ohne Waffen beyzulegen sich vnderstanden hette / alle in Wind geschlagen                      würden.</p>
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          <p><note place="left">Deß Königs in Engelland Schreiben an den König in                          Hispanien wegen der Pfältzische&#x0303; Sachen.</note> Auff welchen Tag gemelter                      König in Engelland der Pfältzischen Sachen halben auch ein Schreiben an den                      König in Hispanien abgehen lassen / dieses Innhalts:</p>
          <p>Er zweiffelte nicht Jh. Kön. May. würde das jenige / was bißhero nicht vor gar                      langer Zeit in der Pfaltz vorgelauffen / auch von jhm der Keys. May. angebracht                      vnnd erinnert worden / auß seinen abgangenen Schreiben zur Gnüge verstanden                      haben.</p>
          <p>Ob nun wol die Billichkeit an jhr selbst / wie dann auch die zwischen jhnen sich                      erhaltende Freundschafft diese Sach befördern vnnd commendiren solten / hette er                      doch für eine Notthurfft erachtet / etwas weitläufftiger vnnd mit mehrerm Ernst                      Jhre Kön. May. zuerinnern / so viel mehr seine Dignität vnnd Hochheit in solcher                      Sachen interessirt were / vnnd dieselbe ohne das erforderte / daß seinem                      billigmässigen Begehren / gefaßter Hoffnung nach / gebührende Statt gegeben                      würde / zumal weil jhn auch die Natur selbsten dahin anstrengte / allen                      möglichsten Ernst vnd Fleiß zu diesem End anzuwenden. Wie er dann jhm biß anhero                      nichts höher angelegen seyn lassen / hette auch anjetzo bey so gestalten Sachen                      so viel desto weniger vnderlassen können / Jhre Kön. Mayest. ernstlich                      anzulangen / daß dieselbe jhre Authorität vnd hohes Ansehen in diesen Sachen zu                      interporen Jhro wolte belieben lassen: Dann er hette die gewisse Nachrichtung /                      es habe sich der Keyser zu vnderschiedlichen malen verpflichtet vnd verheissen /                      die Chur Pfaltz vnd zugehörige Erbland von seinem Tochtermann ab vnd auff den                      Hertzogen in Bayern zu transferiren: Es seye auch solches gäntzlich ins Werck                      zusetzen / kein andere Verhindernuß im Weg gestanden / dann daß es an Jhrer Kön.                      May. Bewilligung hierzu noch zur zeit ermangelte / vnd Jhrer Mayest. Officianten                      vnd Diener sich außtrücklich vernehmen liessen / wo ein solches ohne Consenß vnd                      Bewilligung Jhrer May. attentirt vnd vorgenommen werden solte / der Keyser Jhrer                      May. Hülff vnnd Beystandt / dere&#x0303; er anjetzo meistentheils sich gebrauchte / sich                      nicht mehr zu getrösten haben würde.</p>
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          <p>Seine Person zwar belangend / hette Jhre May. in seinen vorigen Schreiben                      weitläufftig erinnert / vnd deroselben zu Gemüth geführet / wie
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[624/0699] solchem Gemüth annehmen würde / als es solche anbrächte / wie dann solches augenscheinliche Anzeigungen weren / dero geneigten Willens gegen jhm / so wolte er solches mit freundlichen Diensten gegen Jh. May. vnd das Hauß Oesterreich erwidern. Da aber sein Begehren kein statt haben würde / oder newe Hindernuß auß den vorigen gesucht würden / dieweil allbereit viel Monat verlauffen / in dem J. Key. May. mit andern Fürsten sich seines Begehrens halben berathschlaget / in dem nechsten Schreiben aber Jh. May. versprochen / sie wollen in kurtzem anzeigen / was sie dieses Handels halben beschlossen / also würde jhn niemand verdencken / wann er offentlich die Waffen an die Hand neme / vnd für die Vätterliche Erbgüter vnnd Titul seiner Enckel streite / dieweil er derselben Schutzherr were / vnnd sonderlich nicht begehrte newe Titul jhnen zuerlangen / sondern die angeborne zuerhalten / welche der Pfaltzgraff dazumal gehabt hette / als er jhm seine Tochter verheurathet / deren durch Gottes Gnad verliehene viel Kinder so gantz Hülffloß lassen / gar vnbillich were. J. Key. May. könte sich auch nicht vber jhn beschweren / weil er sehe daß die Mittel durch welche er die Sach ohne Waffen beyzulegen sich vnderstanden hette / alle in Wind geschlagen würden. Dieses würde ohne grossen Schaden der gantzen Christenheit / vnd ohne deß Friedens mit dem Hauß Oesterreich / dem er sonst wol geneigt gewesen / Zerrüttung nicht geschehen können: Solte demnach J. May. alles wol betrachten / vnd vielmehr seiner Freundschafft gebrauchen / dann zu gewaltsamen Rathschlägen jhne nöthigen. Dieses Schreiben war datiert den 12. Novembris 1621. Auff welchen Tag gemelter König in Engelland der Pfältzischen Sachen halben auch ein Schreiben an den König in Hispanien abgehen lassen / dieses Innhalts: Deß Königs in Engelland Schreiben an den König in Hispanien wegen der Pfältzischẽ Sachen. Er zweiffelte nicht Jh. Kön. May. würde das jenige / was bißhero nicht vor gar langer Zeit in der Pfaltz vorgelauffen / auch von jhm der Keys. May. angebracht vnnd erinnert worden / auß seinen abgangenen Schreiben zur Gnüge verstanden haben. Ob nun wol die Billichkeit an jhr selbst / wie dann auch die zwischen jhnen sich erhaltende Freundschafft diese Sach befördern vnnd commendiren solten / hette er doch für eine Notthurfft erachtet / etwas weitläufftiger vnnd mit mehrerm Ernst Jhre Kön. May. zuerinnern / so viel mehr seine Dignität vnnd Hochheit in solcher Sachen interessirt were / vnnd dieselbe ohne das erforderte / daß seinem billigmässigen Begehren / gefaßter Hoffnung nach / gebührende Statt gegeben würde / zumal weil jhn auch die Natur selbsten dahin anstrengte / allen möglichsten Ernst vnd Fleiß zu diesem End anzuwenden. Wie er dann jhm biß anhero nichts höher angelegen seyn lassen / hette auch anjetzo bey so gestalten Sachen so viel desto weniger vnderlassen können / Jhre Kön. Mayest. ernstlich anzulangen / daß dieselbe jhre Authorität vnd hohes Ansehen in diesen Sachen zu interporen Jhro wolte belieben lassen: Dann er hette die gewisse Nachrichtung / es habe sich der Keyser zu vnderschiedlichen malen verpflichtet vnd verheissen / die Chur Pfaltz vnd zugehörige Erbland von seinem Tochtermann ab vnd auff den Hertzogen in Bayern zu transferiren: Es seye auch solches gäntzlich ins Werck zusetzen / kein andere Verhindernuß im Weg gestanden / dann daß es an Jhrer Kön. May. Bewilligung hierzu noch zur zeit ermangelte / vnd Jhrer Mayest. Officianten vnd Diener sich außtrücklich vernehmen liessen / wo ein solches ohne Consenß vnd Bewilligung Jhrer May. attentirt vnd vorgenommen werden solte / der Keyser Jhrer May. Hülff vnnd Beystandt / derẽ er anjetzo meistentheils sich gebrauchte / sich nicht mehr zu getrösten haben würde. Ob er aber wol bißhero von Jhrer Key. May. sich viel ein anders eingebildet / so müßte er sich doch wegen dieser einander schnurstracks zuwider lauffenden Handlungen so viel desto mehr verwundern / so vnglaublicher jm / der er doch der Sachen gewisse vnnd gründliche Nachrichtung hette / solches anfänglich vorkommen. Dann so wol J. Key. M. selbsten in allen jhren Beantwortung / so seinem Legaten gegeben worden / sich jederzeit nicht allein eines gegen jhm geneigten guten Willens vernemen lassen / sondern auch die gäntzliche Restitution seines Tochtermanns / zu Bezeugung solcher Freundschafft verheissen / als auch alle die jenige / mit welchen sein Legat / als er zu Wien gewesen / hiervon Vnderredung gepflogen / nemblichen Jhrer Key. M. Räthe vnd Diener / hetten sich mit den außtrücklichen Worten verlauten lassen / es würde der Keyser sich einer solchen Antwort / wann er nicht von solchen Verheissungen vnnd Pacten gantz frey vnnd vnverpflichtet were / keines wegs haben vernehmen lassen. Ob nun wol seine Sorgfältigkeit auff die vnverhoffte erfolgte Veränderung vmb ein hohes vermehret worden / so minderte jhm doch dieselbe Jh. Kön. M. beständige Auffrichtigkeit / wie auch der jhm jederzeit geneigter vnd von deroselben erzeigter guter Will. Derowegen er dann auch Jhrer Kön. M. billich Danck sagte / vnd so viel desto inständiger bitte / dieselbe wolte solches so wol vor jhr angefangenes Werck zum glücklichen End vollführen / vnd nit zugeben / daß vnder dem Praetext vnd Schein der widrigen Religion / vnd anderer vorgewandten eusserlichen Emolumenten vnd Nutzbarkeiten / zu mehrerm Vnglück vnnd Jammer / so auß diesem Krieg / zu vnwiderbringlichem Schaden der gantzen werthen Christenheit (allein den leidigen Hochmuth vnd Ehrgeitz zu stärcken) nothwendig erfolgen müßte / Vrsach vnd Anlaß gegeben würde; sintemal auß vielen Exempeln kund vnd offenbar / wie schädlich vnnd hochgefährlich es sey / wann man jemand zur eussersten Desperation zwinge vnd tringe. Seine Person zwar belangend / hette Jhre May. in seinen vorigen Schreiben weitläufftig erinnert / vnd deroselben zu Gemüth geführet / wie

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/699>, abgerufen am 29.06.2024.