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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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bey der Hand / wie doch nicht were) schwer genug fallen würde.

Jhre Churfürstl. Gn. erinnerten sich zwar der Bunds Abschied / vnd daß der Hertzog zu Vaudemont in diesem Rheinländischen district das Kriegswesen führen solte. Es hette aber derselbe sich seithero vnder Jhr. Fürstl. D. Commando ergeben vnd dependirte nunmehr gäntzlich von derselben: So were er auch hierzu so wenig / als andere gefaßt. Die Sach aber leyde den geringsten Verzug oder Mangel nicht. Vber dieses hetten Jhre Fürstl. Durchl. bißhero jhre Verrichtungen / vnder Jhrer Key. May. Nahmen vnnd Befelch geführet / gantz ohn / daß die Catholische Vnion sich sonsten biß Dato in die Böhmische vnd Pfältzische Sachen einmischen wollen: Wie sie sich dessen zum öfftern in Schrifften bedinget / vnnd dahero mit offener Hostililät biß noch verschonet geblieben.

Solten nun Jh. Churf. Gn. sich dieses Lasts / im Nahmen der Catholischen vnirten Stände / vnderfangen / müßten sie sich nothwendig gegen der Pfaltz vnnd allen deren Assistenten für offene Feind dargeben. Welches den Catholischen so wenig zurathen / so wenig J. Churf. G. sich dessen ohne derselben Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien wissen vor sich zu mächtigen hetten. Mehrere considerationes, als welche Jh. F. Durchl. bey sich selbst erwegen könten / weren vnnöthig für dißmal hierbey weitläufftiger außzuführen.

Einmal finden Jhre Churf. G. bey diesem ein offenbare Vnmöglichkeit / vnd wann schon dieselbe gern jhrensserstes thun / vnd die Hand anlegen wolten / so würde sie doch vnmügliche Ding vornehmen / vnd dardrurch sich / alle Catholische Stände / vnd das gantze Religionwesen vorsetzlich in ensserste Noth vnd Gefahr setzen. Welches jhro weder bey Gott noch der Welt verantwortlich seyn würde.

Wann dann die Sachen oberzehlter Massen bewandt / so ersuchten J. Churf. G. sein Fürstl. D. so hoch sie jmmer könten / es wolten dieselbe dieses alles bey sich wol behertzigen / so vrplötzlich von den Sachen die Hand nicht abziehen / sondern wie biß dahero mit gemeiner Wolfahrt / vnnd jhrem vnsterblichen Ruhm geschehen / also auch fürbaß / in Krafft habenden Keyserl. Befelchs vnd Commission / oder wie sie es sonsten am besten befinden / die Direction in einem vnd anderm führen.

Vnd dieweil der Allmächtige Gott sie in jrem bißhero geführten Kriegswesen / mit Erlangung stattlicher Landen prosperiren lassen / sie auch für sich selbsten mit allen Kriegsmitteln / vor andern Catholischen Ständen stattlich gesegnet / den Verlag in einem vnnd anderm vnbeschwert continuiren / vnd zu den Ständen das Vertrawen haben / daß sie jhr eusserstes bey deroselben auffsetzen vnd sie nicht lassen würden. Gestalt dann J. Churf. Gn. die Stände zu Einbringung jhrer Schuldigkeit fleissig vnd ernstlich erinnern wolten.

Sonsten were zwar J. Churf. G. nit zuwider / einen Bundstag förderlich außzuschreiben / sie besorgten sich aber / es würden die Stände bey so gefährlichen Dingen schwerlich zusammen zukommen Zeit oder Gelegenheit haben: Vnderdessen aber diese Lande von den Widerwertigen gantz oder mehrentheils verderbet vnd verwüstet seyn.

Wie dem allem / da es Jhre Durchl. also für gut angesehen / wolten Jh Churf. Gn. einen Tag außschreiben / vnd die Sachen zu gehöriger Consideration kommen lassen / da sie nur zuvor Jhrer D. Meynung / so wol deß Orths / als der Zeit / wie auch der Proposition halben / in etwas vertrawliche Machrichtung haben möchten.

Vnderdessen aber hetten Jh. Churf. Gn. das beständige gute Vertrawen zu Jhrer Fürstl. Durchl. gesetze / wolten dieselbe auch nachmals vor sich / vnd im Nahmen jhrer mitverwandten Ständen / darumb gantz freundlich ersucht vnnd gebetten haben / sie wolten dero bekantem löblichem Eyffer nach / bey diesen Sachen / darauff die Wolfahrt deß gantzen Catholischen Wesens vornemblich vnnd endlich beruhete / auch ferner das beste thun / vnd dem vorstehenden Vbel vnnd endlichen Vndergang hiesiger Stände / vnnd folgends deß gantzen Catholischen Wesens im Reich / trewlich vorkommen helffen. Daß neben dem es Jhrer Fürstl. Durchl. zu vnsterblichem Ruhm gereichen würde / wolten Jhre Churf. G. neben jhren Mitständen / vmb dieselbe nach allem Vermögen danckbarlich zubeschulden vnvergessen bleiben.

Diesem nach hat ferner der Churfürst gedachten Manßfeldischen Zugs vnnd dessen wegen / was zwischen jhm vnnd Bayern gehandelt worden / vnder Dato den 3. Nov. St. N. ein Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen:

Deß Churfürsten von Mayntz Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegen deß Manßfelders Zug in die Vnder Pfaltz. Er setzte in keinen zweiffel / es würde Jhrer Durchl. bereits vorkommen seyn / wie sich die Sachen deß bevor gewesenen Manßfeldischen Accord halben angelassen / was derselbe für einen vnversehenen bösen Außgang genommen / vnd daß durch die von jhme Manßfeldern in die vndere Pfaltz gantz plötzlich geführe Armada der gantze Kriegsschwall in diese Lande / zu höchster vnser vnnd vnserer benachbarten Mitstände Beschwerung vnd Gefahr kommen. Nun hette jhm der Hertzog in Bayern die Vrsachen / dardurch er sich mit jhme Manßfeldern in Friedenshandlung einzulassen bewegen worden durch einen Gesandten der Länge nach vorbringen lassen / mit angehefftem Zumuthen: weil me Bundshülff nunmehr in diesen Rheinischen District kommen were / daß er sich vermög der Bunds Abschied / der Direction fürbaß / so lang berührte Hülff darinnen verbleiben würde / vndernehmen vnd alle gehörige Notthurfft zu diesem Kriegsheer verschaffen wolte: Inmassen solches J. D. in dem Copeylichen Beyschluß mit mehrerm zuersehen hetten.

Was er sich nun gegen ermeltem Gesandten hierauff in Antwort erklärt / vnnd auß was eingeführten Motiven er sich / dieses Zumuthens

bey der Hand / wie doch nicht were) schwer genug fallen würde.

Jhre Churfürstl. Gn. erinnerten sich zwar der Bunds Abschied / vñ daß der Hertzog zu Vaudemont in diesem Rheinländischen district das Kriegswesen führen solte. Es hette aber derselbe sich seithero vnder Jhr. Fürstl. D. Commando ergeben vñ dependirte nunmehr gäntzlich von derselben: So were er auch hierzu so wenig / als andere gefaßt. Die Sach aber leyde den geringsten Verzug oder Mangel nicht. Vber dieses hetten Jhre Fürstl. Durchl. bißhero jhre Verrichtungen / vnder Jhrer Key. May. Nahmen vnnd Befelch geführet / gantz ohn / daß die Catholische Vnion sich sonsten biß Dato in die Böhmische vnd Pfältzische Sachen einmischen wollen: Wie sie sich dessen zum öfftern in Schrifften bedinget / vnnd dahero mit offener Hostililät biß noch verschonet geblieben.

Solten nun Jh. Churf. Gn. sich dieses Lasts / im Nahmen der Catholischen vnirten Stände / vnderfangen / müßten sie sich nothwendig gegen der Pfaltz vnnd allen deren Assistenten für offene Feind dargeben. Welches den Catholischen so wenig zurathen / so wenig J. Churf. G. sich dessen ohne derselben Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien wissen vor sich zu mächtigen hetten. Mehrere considerationes, als welche Jh. F. Durchl. bey sich selbst erwegen könten / weren vnnöthig für dißmal hierbey weitläufftiger außzuführen.

Einmal finden Jhre Churf. G. bey diesem ein offenbare Vnmöglichkeit / vnd wann schon dieselbe gern jhrensserstes thun / vnd die Hand anlegen wolten / so würde sie doch vnmügliche Ding vornehmen / vnd dardrurch sich / alle Catholische Stände / vnd das gantze Religionwesen vorsetzlich in ensserste Noth vnd Gefahr setzen. Welches jhro weder bey Gott noch der Welt verantwortlich seyn würde.

Wann dann die Sachen oberzehlter Massen bewandt / so ersuchten J. Churf. G. sein Fürstl. D. so hoch sie jmmer könten / es wolten dieselbe dieses alles bey sich wol behertzigen / so vrplötzlich von dẽ Sachen die Hand nicht abziehen / sondern wie biß dahero mit gemeiner Wolfahrt / vnnd jhrem vnsterblichen Ruhm geschehen / also auch fürbaß / in Krafft habenden Keyserl. Befelchs vnd Commission / oder wie sie es sonsten am besten befinden / die Direction in einem vnd anderm führen.

Vnd dieweil der Allmächtige Gott sie in jrem bißhero geführten Kriegswesen / mit Erlangung stattlicher Landen prosperiren lassen / sie auch für sich selbsten mit allen Kriegsmitteln / vor andern Catholischen Ständen stattlich gesegnet / den Verlag in einem vnnd anderm vnbeschwert continuiren / vnd zu den Ständen das Vertrawen haben / daß sie jhr eusserstes bey deroselben auffsetzen vnd sie nicht lassen würden. Gestalt dann J. Churf. Gn. die Stände zu Einbringung jhrer Schuldigkeit fleissig vnd ernstlich erinnern wolten.

Sonsten were zwar J. Churf. G. nit zuwider / einen Bundstag förderlich außzuschreiben / sie besorgten sich aber / es würden die Stände bey so gefährlichen Dingen schwerlich zusammen zukommen Zeit oder Gelegenheit haben: Vnderdessen aber diese Lande von den Widerwertigen gantz oder mehrentheils verderbet vnd verwüstet seyn.

Wie dem allem / da es Jhre Durchl. also für gut angesehen / wolten Jh Churf. Gn. einen Tag außschreiben / vnd die Sachen zu gehöriger Consideration kommen lassen / da sie nur zuvor Jhrer D. Meynung / so wol deß Orths / als der Zeit / wie auch der Proposition halben / in etwas vertrawliche Machrichtung haben möchten.

Vnderdessen aber hetten Jh. Churf. Gn. das beständige gute Vertrawen zu Jhrer Fürstl. Durchl. gesetze / wolten dieselbe auch nachmals vor sich / vnd im Nahmen jhrer mitverwandten Ständen / darumb gantz freundlich ersucht vnnd gebetten haben / sie wolten dero bekantem löblichem Eyffer nach / bey diesen Sachen / darauff die Wolfahrt deß gantzen Catholischen Wesens vornemblich vnnd endlich beruhete / auch ferner das beste thun / vnd dem vorstehenden Vbel vnnd endlichen Vndergang hiesiger Stände / vnnd folgends deß gantzen Catholischen Wesens im Reich / trewlich vorkommen helffen. Daß neben dem es Jhrer Fürstl. Durchl. zu vnsterblichem Ruhm gereichen würde / wolten Jhre Churf. G. neben jhren Mitständen / vmb dieselbe nach allem Vermögen danckbarlich zubeschulden vnvergessen bleiben.

Diesem nach hat ferner der Churfürst gedachten Manßfeldischen Zugs vnnd dessen wegen / was zwischen jhm vnnd Bayern gehandelt worden / vnder Dato den 3. Nov. St. N. ein Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen:

Deß Churfürsten von Mayntz Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegen deß Manßfelders Zug in die Vnder Pfaltz. Er setzte in keinen zweiffel / es würde Jhrer Durchl. bereits vorkommẽ seyn / wie sich die Sachen deß bevor gewesenen Manßfeldischen Accord halben angelassen / was derselbe für einen vnversehenen bösen Außgang genommen / vnd daß durch die von jhme Manßfeldern in die vndere Pfaltz gantz plötzlich geführe Armada der gantze Kriegsschwall in diese Lande / zu höchster vnser vnnd vnserer benachbarten Mitstände Beschwerung vnd Gefahr kommen. Nun hette jhm der Hertzog in Bayern die Vrsachen / dardurch er sich mit jhme Manßfeldern in Friedenshandlung einzulassen bewegen worden durch einen Gesandten der Länge nach vorbringen lassen / mit angehefftem Zumuthen: weil me Bundshülff nunmehr in diesen Rheinischen District kommen were / daß er sich vermög der Bunds Abschied / der Direction fürbaß / so lang berührte Hülff darinnen verbleiben würde / vndernehmen vnd alle gehörige Notthurfft zu diesem Kriegsheer verschaffen wolte: Inmassen solches J. D. in dem Copeylichen Beyschluß mit mehrerm zuersehen hetten.

Was er sich nun gegen ermeltem Gesandten hierauff in Antwort erklärt / vnnd auß was eingeführten Motiven er sich / dieses Zumuthens

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          <p>Was er sich nun gegen ermeltem Gesandten hierauff in Antwort erklärt / vnnd auß                      was eingeführten Motiven er sich / dieses Zumuthens
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[622/0697] bey der Hand / wie doch nicht were) schwer genug fallen würde. Jhre Churfürstl. Gn. erinnerten sich zwar der Bunds Abschied / vñ daß der Hertzog zu Vaudemont in diesem Rheinländischen district das Kriegswesen führen solte. Es hette aber derselbe sich seithero vnder Jhr. Fürstl. D. Commando ergeben vñ dependirte nunmehr gäntzlich von derselben: So were er auch hierzu so wenig / als andere gefaßt. Die Sach aber leyde den geringsten Verzug oder Mangel nicht. Vber dieses hetten Jhre Fürstl. Durchl. bißhero jhre Verrichtungen / vnder Jhrer Key. May. Nahmen vnnd Befelch geführet / gantz ohn / daß die Catholische Vnion sich sonsten biß Dato in die Böhmische vnd Pfältzische Sachen einmischen wollen: Wie sie sich dessen zum öfftern in Schrifften bedinget / vnnd dahero mit offener Hostililät biß noch verschonet geblieben. Solten nun Jh. Churf. Gn. sich dieses Lasts / im Nahmen der Catholischen vnirten Stände / vnderfangen / müßten sie sich nothwendig gegen der Pfaltz vnnd allen deren Assistenten für offene Feind dargeben. Welches den Catholischen so wenig zurathen / so wenig J. Churf. G. sich dessen ohne derselben Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien wissen vor sich zu mächtigen hetten. Mehrere considerationes, als welche Jh. F. Durchl. bey sich selbst erwegen könten / weren vnnöthig für dißmal hierbey weitläufftiger außzuführen. Einmal finden Jhre Churf. G. bey diesem ein offenbare Vnmöglichkeit / vnd wann schon dieselbe gern jhrensserstes thun / vnd die Hand anlegen wolten / so würde sie doch vnmügliche Ding vornehmen / vnd dardrurch sich / alle Catholische Stände / vnd das gantze Religionwesen vorsetzlich in ensserste Noth vnd Gefahr setzen. Welches jhro weder bey Gott noch der Welt verantwortlich seyn würde. Wann dann die Sachen oberzehlter Massen bewandt / so ersuchten J. Churf. G. sein Fürstl. D. so hoch sie jmmer könten / es wolten dieselbe dieses alles bey sich wol behertzigen / so vrplötzlich von dẽ Sachen die Hand nicht abziehen / sondern wie biß dahero mit gemeiner Wolfahrt / vnnd jhrem vnsterblichen Ruhm geschehen / also auch fürbaß / in Krafft habenden Keyserl. Befelchs vnd Commission / oder wie sie es sonsten am besten befinden / die Direction in einem vnd anderm führen. Vnd dieweil der Allmächtige Gott sie in jrem bißhero geführten Kriegswesen / mit Erlangung stattlicher Landen prosperiren lassen / sie auch für sich selbsten mit allen Kriegsmitteln / vor andern Catholischen Ständen stattlich gesegnet / den Verlag in einem vnnd anderm vnbeschwert continuiren / vnd zu den Ständen das Vertrawen haben / daß sie jhr eusserstes bey deroselben auffsetzen vnd sie nicht lassen würden. Gestalt dann J. Churf. Gn. die Stände zu Einbringung jhrer Schuldigkeit fleissig vnd ernstlich erinnern wolten. Sonsten were zwar J. Churf. G. nit zuwider / einen Bundstag förderlich außzuschreiben / sie besorgten sich aber / es würden die Stände bey so gefährlichen Dingen schwerlich zusammen zukommen Zeit oder Gelegenheit haben: Vnderdessen aber diese Lande von den Widerwertigen gantz oder mehrentheils verderbet vnd verwüstet seyn. Wie dem allem / da es Jhre Durchl. also für gut angesehen / wolten Jh Churf. Gn. einen Tag außschreiben / vnd die Sachen zu gehöriger Consideration kommen lassen / da sie nur zuvor Jhrer D. Meynung / so wol deß Orths / als der Zeit / wie auch der Proposition halben / in etwas vertrawliche Machrichtung haben möchten. Vnderdessen aber hetten Jh. Churf. Gn. das beständige gute Vertrawen zu Jhrer Fürstl. Durchl. gesetze / wolten dieselbe auch nachmals vor sich / vnd im Nahmen jhrer mitverwandten Ständen / darumb gantz freundlich ersucht vnnd gebetten haben / sie wolten dero bekantem löblichem Eyffer nach / bey diesen Sachen / darauff die Wolfahrt deß gantzen Catholischen Wesens vornemblich vnnd endlich beruhete / auch ferner das beste thun / vnd dem vorstehenden Vbel vnnd endlichen Vndergang hiesiger Stände / vnnd folgends deß gantzen Catholischen Wesens im Reich / trewlich vorkommen helffen. Daß neben dem es Jhrer Fürstl. Durchl. zu vnsterblichem Ruhm gereichen würde / wolten Jhre Churf. G. neben jhren Mitständen / vmb dieselbe nach allem Vermögen danckbarlich zubeschulden vnvergessen bleiben. Diesem nach hat ferner der Churfürst gedachten Manßfeldischen Zugs vnnd dessen wegen / was zwischen jhm vnnd Bayern gehandelt worden / vnder Dato den 3. Nov. St. N. ein Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen: Er setzte in keinen zweiffel / es würde Jhrer Durchl. bereits vorkommẽ seyn / wie sich die Sachen deß bevor gewesenen Manßfeldischen Accord halben angelassen / was derselbe für einen vnversehenen bösen Außgang genommen / vnd daß durch die von jhme Manßfeldern in die vndere Pfaltz gantz plötzlich geführe Armada der gantze Kriegsschwall in diese Lande / zu höchster vnser vnnd vnserer benachbarten Mitstände Beschwerung vnd Gefahr kommen. Nun hette jhm der Hertzog in Bayern die Vrsachen / dardurch er sich mit jhme Manßfeldern in Friedenshandlung einzulassen bewegen worden durch einen Gesandten der Länge nach vorbringen lassen / mit angehefftem Zumuthen: weil me Bundshülff nunmehr in diesen Rheinischen District kommen were / daß er sich vermög der Bunds Abschied / der Direction fürbaß / so lang berührte Hülff darinnen verbleiben würde / vndernehmen vnd alle gehörige Notthurfft zu diesem Kriegsheer verschaffen wolte: Inmassen solches J. D. in dem Copeylichen Beyschluß mit mehrerm zuersehen hetten. Deß Churfürsten von Mayntz Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegen deß Manßfelders Zug in die Vnder Pfaltz. Was er sich nun gegen ermeltem Gesandten hierauff in Antwort erklärt / vnnd auß was eingeführten Motiven er sich / dieses Zumuthens

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 622. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/697>, abgerufen am 23.11.2024.