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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Befelch: weil die Defension derselben Ertz-vnd Stiffter nunmehr herunden angestellet wird / vnd auff solchen Fall / da sich J. Durchl. nit selbst Persönlich im Feld darbey befinden / die Direction vnd Verordnung aller Notturfft E. Churf. Gn. vermög der Bundsverfassungen gebühret / daß derowegen gedachter Herr Tilly / so lang als er sich mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck in diesem Rheinischen Bezirck auffhalten wird / von Ew. Churf. Gn. Direction dependiern / vnd dero Ordinantz in allem / so zu der Rheinischen Stiffter Desension dienen vnd nothwendig seyn mag / gelegen solle. Es lassen aber darbey J. Durchl. E. Churf. G. freundlich ersuchen / sie wollen sich vnbeschwert vernehmen lassen / wie sie es mit solcher Direction zuhalten gemeynt seyn möchten / darmit Jhr. Fürstl. Durchl. sich darnach zurichten / vnd dem General Leutenant fernere Ordinantz zukommen zulassen wissen.

Belangend aber die Vnderhaltung dieses herabziehenden Volcks / deßgleichen die Artillerey / Proviant vnd Vnkosten / so darzu vonnöthen / ist diese Erinnerung zuthun / daß E. Churf. Gn. vnd andere dero Directorio einverleibte Stände sich auß dem Würtzburg- vnd Augspurgischen Bunds Recessen mit mehrerm werden berichten können / wie es darmit solle gehalten werden: Bey welcher Verordnung es Jhre Durchl. bewenden lassen / vnnd erbietig sind bey den Ständen jhres Directorii daran zuseyn / damit denselben Recessen gemäß die Gebühr verordnet werde: nit zweiffelend Ew. Churf. G. werden auch bey den Rheinischen gleichmässige Verfügung thun.

Benebens lassen J. Fürstl. Durchl. E. Churf. Gn. noch weiters freundlich ersuchen vnd bitten / daß sie jhro ventrawlich entdecken wolten / was Ew. Churf. Gn. sonsten bey dieser vorhabenden Kriegs Expedition am Rhein / sonderlich offtgedachten Bundsvolck halber / zu Gemüth gehen möchte: wie nemblich vnd wol dasselbe zu Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien Satisfaction, nicht weniger auch deß gemeinen Catholischen Wesens Wolfahrt / vnd Beschützung der Rheinischen Ertz-vnd Stiffter nutzlich vnnd mit gutem Effect gebraucht / was gestalt auch zwischen deß Bundsvolck vnnd dem Don Cordua gute Correspondentz vnd mutua Assistentia könte angeordnet werden.

Wofern auch E. Churf. G. für rathsamb ansehen würde / so wol dieses herabziehenden / als auch deß vbrigen dem Bund zuständigen Volcks halber / vnd was sonsten der vereinigten Catholischen Chur-Fürsten vnd Stände Notturfft erfordern möchte / ein gemeinen Convent / oder Bundstag außzuschreiben / daß solches J. F. D. nit zugegen: vnd wollen allein E. Churf. Gn. Meynung / auff was Zeit / Mahlstatt vnd Hauptpuncten / das Außschreiben zustellen / gern vernehmen / vnd jres Orts alles das jenige / was dem gemeinen vnd insonderheit auch dem Catholischen Vnionwesen zu Nutz bedacht vnd angeordnet werden möchte / befürdern vnd zu Werck richten helffen / etc.

Hierauff hat der Churfürst von Mayntz dem Bayerischen Abgesandten den 2. Nov. S. N. nachfolgenden Antwort deß Churfürsten von Mayntz auff deß Bayerischen Abgesandten Anbringen. Innhalts Antwort ertheilet:

Was vors erste den vorgenommenen Accord / auch darauf deß von Manßfeld in diese Lande erfolgten Zug belangt / da zweiffeln J. Churf. Gn. gantz nicht / J. Fürstl. D. würden ohne erhebliche Vrsachen hierinn nichts vorgenommen / sondern alles zuvor wol erwogen haben. Von Gott aber were zuwünschen / daß dieser mächtige vnd gefährliche Feind auß diesen Landen / wo nit gar / doch biß man sich besser versichert / abgehalten werden könne: dann wol zubesorgen / da Gott nit sonderliche Mittel verleihen solte / daß der hierauß dem Römischen Reich / vnd insonderheit der Catholischen Religion entstehende Schad grösser seyn / dann man etwan noch zur Zeit vermeynen möchte: dieweil der hiefigen Land Gelegenheit (deren sich die widrige gäntzlich zubemächtigen entschlossen) also bewand / daß dahero aller / biß daher mit so grosser Mühe vnd Vnkosten erlangter Vortheil / leichlich auff einmal wider verlohren / vnd alles in vorigen Labyrinth gesetzt werden könte. Was Jhr. Churf. Gn. allbereit / nur im Durchzug / hierauß für Vngelegenheiten zu gestanden / hetten sie wol empfunden. Sie müßte aber dieses / als nunmehr geschehene Ding / dahin gestellet seyn lassen / vnnd hette sich nimmermehr versehen / daß so vnverhoffter dingen diesen Landen ein solche Gefahr hette zustehen sollen.

Thäten sich gleichwol zum höchsten bedancken / daß J. F. D. nicht allein dero General Leutenant sampt dessen Armada / zu Beschützung dieser Landen / herunder geschickt / sondern auch darneben erböten / das beste darbey vor sich zuthun / vnd die Oberländische Stände zu einem gleichmässigen zuvermahnen. Was vnd so viel aber Jh. Churf. Gn. auffgetragene Diretion deß Kriegswesens betrifft / da herten J. D. leichtlich zuerachten / daß deroselben / den Last eines solchen weitaußsehenden Kriegswesens / vnd darzu gehörigen Nochwendigkeiten vber sich zunehmen / so wol Stands vnd Beruffs / als in anderer wichtigen Considerationen halber / bedencklich / ja gantz vnmüglich were. Dann alles andern zugeschweigen were der Vorrath an Gelt vnd Munition / so hierzu gehörete / weder bey J. Churf. G. noch jhren mitverwandten Ständen dieses Districts vorhanden. Vnd were man allenthalben durch die beyde Keyserische vnnd Pfältzische Armaden / vnnd die nun so lang wärende Bunds Contributiones, an allem Vorrath an Gelt / Wein / Getrayd / Pulver / Lunten / Bley vnnd dergleichen also erschöpffet / daß darmit auff zukommen gantz vnmüglich were. So were es auch der Zeit halben bey diesem geschwinden vnversehenen Zustandt also bewandt / daß J. Churf. G. die Sachen mit jren Mitständen nit communiciren / weniger dem bereits garim Hauß brennenden Fewer stewren können. Wie dann S. F. D. selbst am besten wisse / was zu einer solchen Direction gehörig were. Vnd da man schon ein gantzes Jahr bedacht darzu hette / daß dannoch alles ordentlich zubestellen vnd zur Hand zubringen (wann auch gleich die Geltmittel

Befelch: weil die Defension derselben Ertz-vnd Stiffter nunmehr herunden angestellet wird / vnd auff solchen Fall / da sich J. Durchl. nit selbst Persönlich im Feld darbey befinden / die Direction vnd Verordnung aller Notturfft E. Churf. Gn. vermög der Bundsverfassungen gebühret / daß derowegen gedachter Herr Tilly / so lang als er sich mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck in diesem Rheinischen Bezirck auffhalten wird / von Ew. Churf. Gn. Direction dependiern / vnd dero Ordinantz in allem / so zu der Rheinischen Stiffter Desension dienen vnd nothwendig seyn mag / gelegen solle. Es lassen aber darbey J. Durchl. E. Churf. G. freundlich ersuchen / sie wollen sich vnbeschwert vernehmen lassen / wie sie es mit solcher Direction zuhalten gemeynt seyn möchten / darmit Jhr. Fürstl. Durchl. sich darnach zurichten / vnd dem General Leutenant fernere Ordinantz zukommen zulassen wissen.

Belangend aber die Vnderhaltung dieses herabziehenden Volcks / deßgleichen die Artillerey / Proviant vnd Vnkosten / so darzu vonnöthẽ / ist diese Erinnerung zuthun / daß E. Churf. Gn. vnd andere dero Directorio einverleibte Stände sich auß dem Würtzburg- vnd Augspurgischen Bunds Recessen mit mehrerm werden berichten können / wie es darmit solle gehalten werden: Bey welcher Verordnung es Jhre Durchl. bewenden lassen / vnnd erbietig sind bey den Ständen jhres Directorii daran zuseyn / damit denselben Recessen gemäß die Gebühr verordnet werde: nit zweiffelend Ew. Churf. G. werden auch bey den Rheinischen gleichmässige Verfügung thun.

Benebens lassen J. Fürstl. Durchl. E. Churf. Gn. noch weiters freundlich ersuchen vnd bitten / daß sie jhro ventrawlich entdecken wolten / was Ew. Churf. Gn. sonsten bey dieser vorhabenden Kriegs Expedition am Rhein / sonderlich offtgedachten Bundsvolck halber / zu Gemüth gehen möchte: wie nemblich vnd wol dasselbe zu Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien Satisfaction, nicht weniger auch deß gemeinen Catholischen Wesens Wolfahrt / vnd Beschützung der Rheinischen Ertz-vnd Stiffter nutzlich vnnd mit gutem Effect gebraucht / was gestalt auch zwischẽ deß Bundsvolck vnnd dem Don Cordua gute Correspondentz vnd mutua Assistentia könte angeordnet werden.

Wofern auch E. Churf. G. für rathsamb ansehen würde / so wol dieses herabziehenden / als auch deß vbrigen dem Bund zuständigen Volcks halber / vnd was sonsten der vereinigten Catholischen Chur-Fürsten vnd Stände Notturfft erfordern möchte / ein gemeinen Convent / oder Bundstag außzuschreiben / daß solches J. F. D. nit zugegen: vnd wollen allein E. Churf. Gn. Meynung / auff was Zeit / Mahlstatt vnd Hauptpuncten / das Außschreiben zustellen / gern vernehmen / vnd jres Orts alles das jenige / was dem gemeinen vnd insonderheit auch dem Catholischen Vnionwesen zu Nutz bedacht vnd angeordnet werden möchte / befürdern vnd zu Werck richten helffen / etc.

Hierauff hat der Churfürst von Mayntz dem Bayerischẽ Abgesandten den 2. Nov. S. N. nachfolgenden Antwort deß Churfürsten von Mayntz auff deß Bayerischẽ Abgesandten Anbringen. Innhalts Antwort ertheilet:

Was vors erste den vorgenommenen Accord / auch darauf deß von Manßfeld in diese Lande erfolgten Zug belangt / da zweiffeln J. Churf. Gn. gantz nicht / J. Fürstl. D. würden ohne erhebliche Vrsachen hierinn nichts vorgenommẽ / sondern alles zuvor wol erwogen haben. Von Gott aber were zuwünschen / daß dieser mächtige vñ gefährliche Feind auß diesen Landẽ / wo nit gar / doch biß man sich besser versichert / abgehalten werden könne: dann wol zubesorgen / da Gott nit sonderliche Mittel verleihen solte / daß der hierauß dem Römischen Reich / vnd insonderheit der Catholischen Religion entstehende Schad grösser seyn / dann man etwan noch zur Zeit vermeynen möchte: dieweil der hiefigen Land Gelegenheit (deren sich die widrige gäntzlich zubemächtigen entschlossen) also bewand / daß dahero aller / biß daher mit so grosser Mühe vnd Vnkostẽ erlangter Vortheil / leichlich auff einmal wider verlohren / vnd alles in vorigen Labyrinth gesetzt werden könte. Was Jhr. Churf. Gn. allbereit / nur im Durchzug / hierauß für Vngelegenheiten zu gestanden / hetten sie wol empfunden. Sie müßte aber dieses / als nunmehr geschehene Ding / dahin gestellet seyn lassen / vnnd hette sich nimmermehr versehen / daß so vnverhoffter dingen diesen Landen ein solche Gefahr hette zustehen sollen.

Thäten sich gleichwol zum höchsten bedancken / daß J. F. D. nicht allein dero General Leutenant sampt dessen Armada / zu Beschützung dieser Landen / herunder geschickt / sondern auch darneben erböten / das beste darbey vor sich zuthun / vnd die Oberländische Stände zu einem gleichmässigen zuvermahnen. Was vnd so viel aber Jh. Churf. Gn. auffgetragene Diretion deß Kriegswesens betrifft / da herten J. D. leichtlich zuerachten / daß deroselben / den Last eines solchen weitaußsehendẽ Kriegswesens / vnd darzu gehörigen Nochwendigkeiten vber sich zunehmen / so wol Stands vnd Beruffs / als in anderer wichtigen Considerationen halber / bedencklich / ja gantz vnmüglich were. Dann alles andern zugeschweigen were der Vorrath an Gelt vnd Munition / so hierzu gehörete / weder bey J. Churf. G. noch jhren mitverwandten Ständen dieses Districts vorhanden. Vnd were man allenthalben durch die beyde Keyserische vnnd Pfältzische Armaden / vnnd die nun so lang wärende Bunds Contributiones, an allem Vorrath an Gelt / Wein / Getrayd / Pulver / Lunten / Bley vnnd dergleichen also erschöpffet / daß darmit auff zukommen gantz vnmüglich were. So were es auch der Zeit halben bey diesem geschwinden vnversehenen Zustandt also bewandt / daß J. Churf. G. die Sachen mit jren Mitständẽ nit communiciren / weniger dem bereits garim Hauß brennenden Fewer stewren können. Wie dann S. F. D. selbst am besten wisse / was zu einer solchen Direction gehörig were. Vnd da man schon ein gantzes Jahr bedacht darzu hette / daß dannoch alles ordentlich zubestellen vñ zur Hand zubringen (wann auch gleich die Geltmittel

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Befelch: weil die Defension                      derselben Ertz-vnd Stiffter nunmehr herunden angestellet wird / vnd auff solchen                      Fall / da sich J. Durchl. nit selbst Persönlich im Feld darbey befinden / die                      Direction vnd Verordnung aller Notturfft E. Churf. Gn. vermög der                      Bundsverfassungen gebühret / daß derowegen gedachter Herr Tilly / so lang als er                      sich mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck in diesem Rheinischen Bezirck                      auffhalten wird / von Ew. Churf. Gn. Direction dependiern / vnd dero Ordinantz                      in allem / so zu der Rheinischen Stiffter Desension dienen vnd nothwendig seyn                      mag / gelegen solle. Es lassen aber darbey J. Durchl. E. Churf. G. freundlich                      ersuchen / sie wollen sich vnbeschwert vernehmen lassen / wie sie es mit solcher                      Direction zuhalten gemeynt seyn möchten / darmit Jhr. Fürstl. Durchl. sich                      darnach zurichten / vnd dem General Leutenant fernere Ordinantz zukommen                      zulassen wissen.</p>
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          <p>Benebens lassen J. Fürstl. Durchl. E. Churf. Gn. noch weiters freundlich ersuchen                      vnd bitten / daß sie jhro ventrawlich entdecken wolten / was Ew. Churf. Gn.                      sonsten bey dieser vorhabenden Kriegs Expedition am Rhein / sonderlich                      offtgedachten Bundsvolck halber / zu Gemüth gehen möchte: wie nemblich vnd wol                      dasselbe zu Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien Satisfaction, nicht                      weniger auch deß gemeinen Catholischen Wesens Wolfahrt / vnd Beschützung der                      Rheinischen Ertz-vnd Stiffter nutzlich vnnd mit gutem Effect gebraucht / was                      gestalt auch zwische&#x0303; deß Bundsvolck vnnd dem Don Cordua gute                      Correspondentz vnd mutua Assistentia könte angeordnet werden.</p>
          <p>Wofern auch E. Churf. G. für rathsamb ansehen würde / so wol dieses                      herabziehenden / als auch deß vbrigen dem Bund zuständigen Volcks halber / vnd                      was sonsten der vereinigten Catholischen Chur-Fürsten vnd Stände Notturfft                      erfordern möchte / ein gemeinen Convent / oder Bundstag außzuschreiben / daß                      solches J. F. D. nit zugegen: vnd wollen allein E. Churf. Gn. Meynung / auff was                      Zeit / Mahlstatt vnd Hauptpuncten / das Außschreiben zustellen / gern vernehmen                      / vnd jres Orts alles das jenige / was dem gemeinen vnd insonderheit auch dem                      Catholischen Vnionwesen zu Nutz bedacht vnd angeordnet werden möchte / befürdern                      vnd zu Werck richten helffen / etc.</p>
          <p>Hierauff hat der Churfürst von Mayntz dem Bayerische&#x0303; Abgesandten den 2. Nov. S.                      N. nachfolgenden <note place="right">Antwort deß Churfürsten von Mayntz                          auff deß Bayerische&#x0303; Abgesandten Anbringen.</note> Innhalts Antwort                      ertheilet:</p>
          <p>Was vors erste den vorgenommenen Accord / auch darauf deß von Manßfeld in diese                      Lande erfolgten Zug belangt / da zweiffeln J. Churf. Gn. gantz nicht / J.                      Fürstl. D. würden ohne erhebliche Vrsachen hierinn nichts vorgenomme&#x0303; / sondern                      alles zuvor wol erwogen haben. Von Gott aber were zuwünschen / daß dieser                      mächtige vn&#x0303; gefährliche Feind auß diesen Lande&#x0303; /                      wo nit gar / doch biß man sich besser versichert / abgehalten werden könne: dann                      wol zubesorgen / da Gott nit sonderliche Mittel verleihen solte / daß der                      hierauß dem Römischen Reich / vnd insonderheit der Catholischen Religion                      entstehende Schad grösser seyn / dann man etwan noch zur Zeit vermeynen möchte:                      dieweil der hiefigen Land Gelegenheit (deren sich die widrige gäntzlich                      zubemächtigen entschlossen) also bewand / daß dahero aller / biß daher mit so                      grosser Mühe vnd Vnkoste&#x0303; erlangter Vortheil / leichlich auff                      einmal wider verlohren / vnd alles in vorigen Labyrinth gesetzt werden könte.                      Was Jhr. Churf. Gn. allbereit / nur im Durchzug / hierauß für Vngelegenheiten zu                      gestanden / hetten sie wol empfunden. Sie müßte aber dieses / als nunmehr                      geschehene Ding / dahin gestellet seyn lassen / vnnd hette sich nimmermehr                      versehen / daß so vnverhoffter dingen diesen Landen ein solche Gefahr hette                      zustehen sollen.</p>
          <p>Thäten sich gleichwol zum höchsten bedancken / daß J. F. D. nicht allein dero General Leutenant sampt dessen Armada / zu Beschützung dieser Landen / herunder geschickt / sondern auch darneben erböten / das beste darbey vor sich zuthun / vnd die Oberländische Stände zu einem gleichmässigen zuvermahnen. Was vnd so viel aber Jh. Churf. Gn. auffgetragene Diretion deß Kriegswesens betrifft / da herten J. D. leichtlich zuerachten / daß deroselben / den Last eines solchen weitaußsehende&#x0303; Kriegswesens / vnd darzu gehörigen Nochwendigkeiten vber sich zunehmen / so wol Stands vnd Beruffs / als in anderer wichtigen Considerationen halber / bedencklich / ja gantz vnmüglich were. Dann alles andern zugeschweigen were der Vorrath an Gelt vnd Munition / so hierzu gehörete / weder bey J. Churf. G. noch jhren mitverwandten Ständen dieses Districts vorhanden. Vnd were man allenthalben durch die beyde Keyserische vnnd Pfältzische Armaden / vnnd die nun so lang wärende Bunds Contributiones, an allem Vorrath an Gelt / Wein / Getrayd / Pulver / Lunten / Bley vnnd dergleichen also erschöpffet / daß darmit auff zukommen gantz vnmüglich were. So were es auch der Zeit halben bey diesem geschwinden vnversehenen Zustandt also bewandt / daß J. Churf. G. die Sachen mit jren Mitstände&#x0303; nit communiciren / weniger dem bereits garim Hauß brennenden Fewer stewren können. Wie dann S. F. D. selbst am besten wisse / was zu einer solchen Direction gehörig were. Vnd da man schon ein gantzes Jahr bedacht darzu hette / daß dannoch alles ordentlich zubestellen vn&#x0303; zur Hand zubringen (wann auch gleich die Geltmittel
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[621/0696] Befelch: weil die Defension derselben Ertz-vnd Stiffter nunmehr herunden angestellet wird / vnd auff solchen Fall / da sich J. Durchl. nit selbst Persönlich im Feld darbey befinden / die Direction vnd Verordnung aller Notturfft E. Churf. Gn. vermög der Bundsverfassungen gebühret / daß derowegen gedachter Herr Tilly / so lang als er sich mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck in diesem Rheinischen Bezirck auffhalten wird / von Ew. Churf. Gn. Direction dependiern / vnd dero Ordinantz in allem / so zu der Rheinischen Stiffter Desension dienen vnd nothwendig seyn mag / gelegen solle. Es lassen aber darbey J. Durchl. E. Churf. G. freundlich ersuchen / sie wollen sich vnbeschwert vernehmen lassen / wie sie es mit solcher Direction zuhalten gemeynt seyn möchten / darmit Jhr. Fürstl. Durchl. sich darnach zurichten / vnd dem General Leutenant fernere Ordinantz zukommen zulassen wissen. Belangend aber die Vnderhaltung dieses herabziehenden Volcks / deßgleichen die Artillerey / Proviant vnd Vnkosten / so darzu vonnöthẽ / ist diese Erinnerung zuthun / daß E. Churf. Gn. vnd andere dero Directorio einverleibte Stände sich auß dem Würtzburg- vnd Augspurgischen Bunds Recessen mit mehrerm werden berichten können / wie es darmit solle gehalten werden: Bey welcher Verordnung es Jhre Durchl. bewenden lassen / vnnd erbietig sind bey den Ständen jhres Directorii daran zuseyn / damit denselben Recessen gemäß die Gebühr verordnet werde: nit zweiffelend Ew. Churf. G. werden auch bey den Rheinischen gleichmässige Verfügung thun. Benebens lassen J. Fürstl. Durchl. E. Churf. Gn. noch weiters freundlich ersuchen vnd bitten / daß sie jhro ventrawlich entdecken wolten / was Ew. Churf. Gn. sonsten bey dieser vorhabenden Kriegs Expedition am Rhein / sonderlich offtgedachten Bundsvolck halber / zu Gemüth gehen möchte: wie nemblich vnd wol dasselbe zu Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien Satisfaction, nicht weniger auch deß gemeinen Catholischen Wesens Wolfahrt / vnd Beschützung der Rheinischen Ertz-vnd Stiffter nutzlich vnnd mit gutem Effect gebraucht / was gestalt auch zwischẽ deß Bundsvolck vnnd dem Don Cordua gute Correspondentz vnd mutua Assistentia könte angeordnet werden. Wofern auch E. Churf. G. für rathsamb ansehen würde / so wol dieses herabziehenden / als auch deß vbrigen dem Bund zuständigen Volcks halber / vnd was sonsten der vereinigten Catholischen Chur-Fürsten vnd Stände Notturfft erfordern möchte / ein gemeinen Convent / oder Bundstag außzuschreiben / daß solches J. F. D. nit zugegen: vnd wollen allein E. Churf. Gn. Meynung / auff was Zeit / Mahlstatt vnd Hauptpuncten / das Außschreiben zustellen / gern vernehmen / vnd jres Orts alles das jenige / was dem gemeinen vnd insonderheit auch dem Catholischen Vnionwesen zu Nutz bedacht vnd angeordnet werden möchte / befürdern vnd zu Werck richten helffen / etc. Hierauff hat der Churfürst von Mayntz dem Bayerischẽ Abgesandten den 2. Nov. S. N. nachfolgenden Innhalts Antwort ertheilet: Antwort deß Churfürsten von Mayntz auff deß Bayerischẽ Abgesandten Anbringen. Was vors erste den vorgenommenen Accord / auch darauf deß von Manßfeld in diese Lande erfolgten Zug belangt / da zweiffeln J. Churf. Gn. gantz nicht / J. Fürstl. D. würden ohne erhebliche Vrsachen hierinn nichts vorgenommẽ / sondern alles zuvor wol erwogen haben. Von Gott aber were zuwünschen / daß dieser mächtige vñ gefährliche Feind auß diesen Landẽ / wo nit gar / doch biß man sich besser versichert / abgehalten werden könne: dann wol zubesorgen / da Gott nit sonderliche Mittel verleihen solte / daß der hierauß dem Römischen Reich / vnd insonderheit der Catholischen Religion entstehende Schad grösser seyn / dann man etwan noch zur Zeit vermeynen möchte: dieweil der hiefigen Land Gelegenheit (deren sich die widrige gäntzlich zubemächtigen entschlossen) also bewand / daß dahero aller / biß daher mit so grosser Mühe vnd Vnkostẽ erlangter Vortheil / leichlich auff einmal wider verlohren / vnd alles in vorigen Labyrinth gesetzt werden könte. Was Jhr. Churf. Gn. allbereit / nur im Durchzug / hierauß für Vngelegenheiten zu gestanden / hetten sie wol empfunden. Sie müßte aber dieses / als nunmehr geschehene Ding / dahin gestellet seyn lassen / vnnd hette sich nimmermehr versehen / daß so vnverhoffter dingen diesen Landen ein solche Gefahr hette zustehen sollen. Thäten sich gleichwol zum höchsten bedancken / daß J. F. D. nicht allein dero General Leutenant sampt dessen Armada / zu Beschützung dieser Landen / herunder geschickt / sondern auch darneben erböten / das beste darbey vor sich zuthun / vnd die Oberländische Stände zu einem gleichmässigen zuvermahnen. Was vnd so viel aber Jh. Churf. Gn. auffgetragene Diretion deß Kriegswesens betrifft / da herten J. D. leichtlich zuerachten / daß deroselben / den Last eines solchen weitaußsehendẽ Kriegswesens / vnd darzu gehörigen Nochwendigkeiten vber sich zunehmen / so wol Stands vnd Beruffs / als in anderer wichtigen Considerationen halber / bedencklich / ja gantz vnmüglich were. Dann alles andern zugeschweigen were der Vorrath an Gelt vnd Munition / so hierzu gehörete / weder bey J. Churf. G. noch jhren mitverwandten Ständen dieses Districts vorhanden. Vnd were man allenthalben durch die beyde Keyserische vnnd Pfältzische Armaden / vnnd die nun so lang wärende Bunds Contributiones, an allem Vorrath an Gelt / Wein / Getrayd / Pulver / Lunten / Bley vnnd dergleichen also erschöpffet / daß darmit auff zukommen gantz vnmüglich were. So were es auch der Zeit halben bey diesem geschwinden vnversehenen Zustandt also bewandt / daß J. Churf. G. die Sachen mit jren Mitständẽ nit communiciren / weniger dem bereits garim Hauß brennenden Fewer stewren können. Wie dann S. F. D. selbst am besten wisse / was zu einer solchen Direction gehörig were. Vnd da man schon ein gantzes Jahr bedacht darzu hette / daß dannoch alles ordentlich zubestellen vñ zur Hand zubringen (wann auch gleich die Geltmittel

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/696>, abgerufen am 23.11.2024.