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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gleichen geschehen solte / ersuchten sie jne / Landgr. Moritzen / er vermög jhrer zusammen habenden Erbpacten vnd Verträg / Jhro mit Hülff auff solchen Fall zuspringen wolte.

Landgraff Moritzen Antwort hierauff. Auff solches hat Landgraff Moritz also geantwortet: Daß er begehrte / daß er den Bischoff von Halberstatt zur widerkehr (mit Bedräwung daß sonsten der Krieg in das Fürstenthumm Hessen gezogen würde) vermahnete / vnd darfür hielte / er wol mächtig seyn köndte / solches zuverrichten. Es were aber offenbar / daß Hertzog Christians Kriegesvolck nit allein in deß Königs in Böhmen vnd Pfaltzgraffen bey Rhein / sondern auch in der vereinigten Staden Namen geworben vnnd dahin geschicket were. Derentwegen solches zurück zutreiben vnd solche mächtige Herrn zu offendiren / were J. F. Gn. eben so wenig zuthun / als wann sie sich wider den Kayser auff lehnen vnnd desselben Kriegsvolck beleidigen wolten. So weren sie auch berichtet / daß er / Langraff / selbst gedachten Bischoff Quartier vnd Durchzug verordnet / vnd sol solch Volck albereit durch vnd in andere Ort gezogen seyn. J. F. G. zwar wüsten nichts von seinem Intent / oder wo er sich hin begeben hette. Dann er / Hertzog Christian / were ein Herr von der Faust vnd nit von der Feder / vnd hette deßwegen nichts an sie in Schrifften gelangen lassen. Were nit in jrem Gewalt besagtem Hertzogen etwas in dieser Sach vorzuschreiben oder zugebieten. Er / Landgr. Ludwig / wiste auch wol / daß das gantze Fürstl. Hauß Hessen Chur Pfaltz mit Lehenspflichten zugethan were. Derhalben gleich wie wider Kay. M. in der Böhmischen Privatsachen J. F. G. nichts tentiren wollen / also liesse es sich jetzo auch nit thun / daß sie sich hindan gesetzet deß der Chur Pfaltz geleisteten Juraments hierin vergreiffen solten. Daß Landgr. Ludwig sein / Landgraff Moritzen / Hülff begehrte / mit vermelden / daß J. F. G. auff begebende Fälle sich auch der Erbpacten erjnnern / vnd da vnverschuldter Sachen ein Angriff geschehen solte / auch die schuldige Hülff leisten wolte / were er der Hoffnung / es würde dem selben nachgesetzet werden / solte im Gegenfall / da ausserhalb verschuldens / darfür J. F. G. sich gleichwol fürsichtig hüteten / vnd mit Eintrettung heimlicher Bündnuß mit Catholischen Fürsten vnd Ständen / deren Intent vber die Evangelische leyder allzuviel außgebrochen / keine Vrsach geben oder suchen wolten / er Landgraff Ludwig / solte betrangt vnd vnbefugter Weiß angefallen werden / nach laut vorangeregter zusamen haben den Pacten vnd Erbvereinigungen ein gleichmässiges geschehen.

Diß müste er auch alhie gedencken / was für Vngelegenheit jhme / Landgraff Moritzen / newlich von den Spaniern widerfahren: Dann selbige hetten sich zu Ober Wesel versamblet / vnnd durch einen deß Orts kündigen sich an die Schantzen bey Rheinfels führen lassen / welche sie vnversehens eingenommen / vnd darauff Rheinfels im Namen deß Königs in Hispanien vnd Kay. M. auffgefordert / weren auch weiter mit mehr Thätlichkeiten fortgefahren / wann nit die Besatzung / nach einer abschlähigen Antwort / in sie gesetzet vnd die eingenommene Schantz mit Gewalt jhnen wider abgetrungen vnd jhrer ein zimbliche Anzal erlegt vnd gefangen hette.

Zu solchem Beginnen nun hetten sie gantz keine Vrsach gehabt / dann er die Spanier niemals beleidiget. Vnd were dieses ein solche Sach / darzu er sein / Landgraff Ludwigs / Hülff vnd Beystand vonnöthen hette. Ersuchete jhn demnach / er wolte mit nechstem jhm schrifftliche Erklärung zukonmen lassen / was er sich zu seiner betrangten Land vnd Leut besten zuversehen haben möge / würde auch nit vndienlich seyn / da ein eylende Zusamenkunfft beyderseits vertrawten Räthen / etwa zu Schrecksbach oder Willingshausen angestellet werden möchte.

Landgraff Ludwigen Antwort auff Landgraff Moritzen Schreiben. Auff diß Schreiben erfolgte von Landgr. Ludwigen nachgesetzte schrifftliche Antwort. Es würde sein wolmeinend Schreiben vbel für eine Beträwung außgedeutet / beziehe sich in den Fall auff den Buchstaben / welcher nichts anders außweisete / als seine Sorgfalt für das gantze Hauß Hessen vnd dessen Land vnd Leut / von denen Sedes belli nit füglicher zu wenden / als wann Hertzog Christian / widerumb auß solches Fürstenthums Grentzen vnd dessen Nachbarschafft mit seinen Kriegsvolck gewichen. Von desselben Intent hette er / ausser was er von jhme / Landgraff Moritzen / berichtet worden / keine Wissenschafft gehabt / were auch niemals der Meynung gewesen / sich frembder Sachen vnd Kriege anzunehmen / hette doch darfür gehalten / weil gedachter Hertzog an die Grentzen deß Hessen Lands angelanget / vnd nit allein gegen die Vnterthanen vnverschulder Sachen mit niderschiessen / hawen vnd plündern so vbel gehauset / sondern auch gar in das Darmstadisch Fürstenthunb eingefallen / daß hierin zu wachen were: weil nun er / Landg. Moritz / jme verpflichtet gegen alle dergleichen Vnfäll jme beystand zu thun / hette er jn freundlich ermahnt / weil erschollen / dz er / Landgr. Moritz / in Person bey Hertz. Christian gewesen / vnd vermöge viel bey denselben / er wolte jnen in Güte vnd Ernst erjnnern / auß diesen Oberrhein. Krayses Grentzen den abzug zunehmen / vnd wisse sich der hierbey angezogenen Wort / zu schlagen vnd dergleichen nit zuerjnnern / hielte doch noch maln darfür / wann er / Landg. Moritz / den Sede belli auß den Hessischen Grentzen zuwenden begerte / hette er beym Hertzogen hierin wol etwas würcken können; er were auch gar vnrecht dran / als ob er / Landg. Ludw. Quartier vnd Durchzug verordnet / weil er darunder nit einest ersuchet worden / geschweigend dz er solches wider die Reichsordnung gestattet haben solte. Der Vbelstand der Chur Pfaltz were jm von hertzen leyd / hoffete auch wann der Pfaltzgraff nit seinen guten Rath ausser acht gelassen / es würde weit besser in solchen Landen stehen; sie beyde weren nit nur der Chur Pfaltz / sondern für andern Ka. M. wie auch Chur Maintz / Würtzburg vnd Fulda mit der Lehenschafft verwand / derowegen jhnen oblige / daß vnter den Personen sie recht vnterschieden.

Belangend fein / Landg. Ludwigs sachen / jhm als eim Erbverbrüderten in allen vnverschulden Fällen beyzustehen / könte er auß der erfolgten geschraubten Erklärung nichts gewisses haben / ob er

gleichen geschehen solte / ersuchten sie jne / Landgr. Moritzen / er vermög jhrer zusammen habenden Erbpacten vnd Verträg / Jhro mit Hülff auff solchen Fall zuspringen wolte.

Landgraff Moritzen Antwort hierauff. Auff solches hat Landgraff Moritz also geantwortet: Daß er begehrte / daß er den Bischoff von Halberstatt zur widerkehr (mit Bedräwung daß sonsten der Krieg in das Fürstenthum̃ Hessen gezogen würde) vermahnete / vnd darfür hielte / er wol mächtig seyn köndte / solches zuverrichten. Es were aber offenbar / daß Hertzog Christians Kriegesvolck nit allein in deß Königs in Böhmen vñ Pfaltzgraffen bey Rhein / sondern auch in der vereinigten Staden Namen geworben vnnd dahin geschicket were. Derentwegen solches zurück zutreiben vnd solche mächtige Herrn zu offendiren / were J. F. Gn. eben so wenig zuthun / als wann sie sich wider den Kayser auff lehnen vnnd desselben Kriegsvolck beleidigen wolten. So werẽ sie auch berichtet / daß er / Langraff / selbst gedachtẽ Bischoff Quartier vnd Durchzug verordnet / vnd sol solch Volck albereit durch vnd in andere Ort gezogen seyn. J. F. G. zwar wüsten nichts von seinem Intent / oder wo er sich hin begebẽ hette. Dañ er / Hertzog Christian / were ein Herr von der Faust vñ nit von der Feder / vnd hette deßwegen nichts an sie in Schrifften gelangẽ lassen. Were nit in jrem Gewalt besagtem Hertzogen etwas in dieser Sach vorzuschreiben oder zugebieten. Er / Landgr. Ludwig / wiste auch wol / daß das gantze Fürstl. Hauß Hessen Chur Pfaltz mit Lehenspflichten zugethã were. Derhalben gleich wie wider Kay. M. in der Böhmischen Privatsachen J. F. G. nichts tentiren wollen / also liesse es sich jetzo auch nit thun / daß sie sich hindan gesetzet deß der Chur Pfaltz geleisteten Juraments hierin vergreiffen solten. Daß Landgr. Ludwig sein / Landgraff Moritzen / Hülff begehrte / mit vermelden / daß J. F. G. auff begebende Fälle sich auch der Erbpacten erjnnern / vñ da vnverschuldter Sachen ein Angriff geschehen solte / auch die schuldige Hülff leisten wolte / were er der Hoffnung / es würde dem selben nachgesetzet werdẽ / solte im Gegenfall / da ausserhalb verschuldens / darfür J. F. G. sich gleichwol fürsichtig hüteten / vnd mit Eintrettung heimlicher Bündnuß mit Catholischen Fürsten vnd Ständen / derẽ Intent vber die Evangelische leyder allzuviel außgebrochen / keine Vrsach geben oder suchen wolten / er Landgraff Ludwig / solte betrangt vnd vnbefugter Weiß angefallen werden / nach laut vorangeregter zusamen haben den Pacten vnd Erbvereinigungen ein gleichmässiges geschehen.

Diß müste er auch alhie gedencken / was für Vngelegenheit jhme / Landgraff Moritzen / newlich von den Spaniern widerfahren: Dann selbige hetten sich zu Ober Wesel versamblet / vnnd durch einen deß Orts kündigen sich an die Schãtzen bey Rheinfels führen lassen / welche sie vnversehens eingenommen / vnd darauff Rheinfels im Namen deß Königs in Hispanien vnd Kay. M. auffgefordert / weren auch weiter mit mehr Thätlichkeiten fortgefahren / wann nit die Besatzung / nach einer abschlähigen Antwort / in sie gesetzet vñ die eingenommene Schantz mit Gewalt jhnen wider abgetrungen vnd jhrer ein zimbliche Anzal erlegt vnd gefangen hette.

Zu solchem Beginnen nun hetten sie gantz keine Vrsach gehabt / dann er die Spanier niemals beleidiget. Vnd were dieses ein solche Sach / darzu er sein / Landgraff Ludwigs / Hülff vñ Beystãd vonnöthen hette. Ersuchete jhn demnach / er wolte mit nechstem jhm schrifftliche Erklärung zukõmen lassen / was er sich zu seiner betrangten Land vnd Leut bestẽ zuversehen haben möge / würde auch nit vndienlich seyn / da ein eylende Zusamenkũfft beyderseits vertrawtẽ Räthẽ / etwa zu Schrecksbach oder Willingshausen angestellet werden möchte.

Landgraff Ludwigen Antwort auff Landgraff Moritzen Schreiben. Auff diß Schreiben erfolgte von Landgr. Ludwigen nachgesetzte schrifftliche Antwort. Es würde sein wolmeinend Schreiben vbel für eine Beträwung außgedeutet / beziehe sich in dẽ Fall auff den Buchstaben / welcher nichts anders außweisete / als seine Sorgfalt für das gãtze Hauß Hessen vnd dessen Land vnd Leut / von denen Sedes belli nit füglicher zu wenden / als wann Hertzog Christian / widerumb auß solches Fürstenthums Grẽtzen vnd dessen Nachbarschafft mit seinẽ Kriegsvolck gewichẽ. Von desselben Intent hette er / ausser was er von jhme / Landgraff Moritzen / berichtet wordẽ / keine Wissenschafft gehabt / were auch niemals der Meynung gewesen / sich frembder Sachen vnd Kriege anzunehmen / hette doch darfür gehalten / weil gedachter Hertzog an die Grentzen deß Hessen Lands angelanget / vñ nit allein gegen die Vnterthanen vnverschulder Sachẽ mit niderschiessen / hawẽ vñ plündern so vbel gehauset / sondern auch gar in das Darmstadisch Fürstenthũb eingefallen / daß hierin zu wachẽ were: weil nun er / Landg. Moritz / jme verpflichtet gegẽ alle dergleichẽ Vnfäll jme beystand zu thun / hette er jn freundlich ermahnt / weil erschollẽ / dz er / Landgr. Moritz / in Person bey Hertz. Christian gewesen / vnd vermöge viel bey dẽselben / er wolte jnen in Güte vnd Ernst erjnnern / auß diesen Oberrhein. Krayses Grentzẽ den abzug zunehmẽ / vñ wisse sich der hierbey angezogenẽ Wort / zu schlagen vnd dergleichẽ nit zuerjnnern / hielte doch noch maln darfür / wañ er / Landg. Moritz / den Sedé belli auß dẽ Hessischẽ Grentzẽ zuwenden begerte / hette er beym Hertzogẽ hierin wol etwas würcken könnẽ; er were auch gar vnrecht dran / als ob er / Landg. Ludw. Quartier vñ Durchzug verordnet / weil er darunder nit einest ersuchet worden / geschweigend dz er solches wider die Reichsordnung gestattet haben solte. Der Vbelstand der Chur Pfaltz were jm von hertzen leyd / hoffete auch wañ der Pfaltzgraff nit seinen guten Rath ausser acht gelassen / es würde weit besser in solchen Landen stehen; sie beyde weren nit nur der Chur Pfaltz / sondern für andern Ka. M. wie auch Chur Maintz / Würtzburg vnd Fulda mit der Lehenschafft verwand / derowegen jhnen oblige / daß vnter den Personen sie recht vnterschieden.

Belangend fein / Landg. Ludwigs sachen / jhm als eim Erbverbrüderten in allen vnverschulden Fällen beyzustehen / könte er auß der erfolgten geschraubten Erklärung nichts gewisses habẽ / ob er

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          <p><note place="left">Landgraff Moritzen Antwort hierauff.</note> Auff                      solches hat Landgraff Moritz also geantwortet: Daß er begehrte / daß er den                      Bischoff von Halberstatt zur widerkehr (mit Bedräwung daß sonsten der Krieg in                      das Fürstenthum&#x0303; Hessen gezogen würde) vermahnete / vnd darfür                      hielte / er wol mächtig seyn köndte / solches zuverrichten. Es were aber                      offenbar / daß Hertzog Christians Kriegesvolck nit allein in deß Königs in                      Böhmen vn&#x0303; Pfaltzgraffen bey Rhein / sondern auch in der                      vereinigten Staden Namen geworben vnnd dahin geschicket were. Derentwegen                      solches zurück zutreiben vnd solche mächtige Herrn zu offendiren / were J. F.                      Gn. eben so wenig zuthun / als wann sie sich wider den Kayser auff lehnen vnnd                      desselben Kriegsvolck beleidigen wolten. So were&#x0303; sie auch                      berichtet / daß er / Langraff / selbst gedachte&#x0303; Bischoff Quartier                      vnd Durchzug verordnet / vnd sol solch Volck albereit durch vnd in andere Ort                      gezogen seyn. J. F. G. zwar wüsten nichts von seinem Intent / oder wo er sich                      hin begebe&#x0303; hette. Dan&#x0303; er / Hertzog Christian /                      were ein Herr von der Faust vn&#x0303; nit von der Feder / vnd hette                      deßwegen nichts an sie in Schrifften gelange&#x0303; lassen. Were nit in                      jrem Gewalt besagtem Hertzogen etwas in dieser Sach vorzuschreiben oder                      zugebieten. Er / Landgr. Ludwig / wiste auch wol / daß das gantze Fürstl. Hauß                      Hessen Chur Pfaltz mit Lehenspflichten zugetha&#x0303; were. Derhalben                      gleich wie wider Kay. M. in der Böhmischen Privatsachen J. F. G. nichts tentiren                      wollen / also liesse es sich jetzo auch nit thun / daß sie sich hindan gesetzet                      deß der Chur Pfaltz geleisteten Juraments hierin vergreiffen solten. Daß Landgr.                      Ludwig sein / Landgraff Moritzen / Hülff begehrte / mit vermelden / daß J. F. G.                      auff begebende Fälle sich auch der Erbpacten erjnnern / vn&#x0303; da                      vnverschuldter Sachen ein Angriff geschehen solte / auch die schuldige Hülff                      leisten wolte / were er der Hoffnung / es würde dem selben nachgesetzet werde&#x0303; / solte im Gegenfall / da ausserhalb verschuldens / darfür J. F.                      G. sich gleichwol fürsichtig hüteten / vnd mit Eintrettung heimlicher Bündnuß                      mit Catholischen Fürsten vnd Ständen / dere&#x0303; Intent vber die Evangelische leyder                      allzuviel außgebrochen / keine Vrsach geben oder suchen wolten / er Landgraff                      Ludwig / solte betrangt vnd vnbefugter Weiß angefallen werden / nach laut                      vorangeregter zusamen haben den Pacten vnd Erbvereinigungen ein gleichmässiges                      geschehen.</p>
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[612/0687] gleichen geschehen solte / ersuchten sie jne / Landgr. Moritzen / er vermög jhrer zusammen habenden Erbpacten vnd Verträg / Jhro mit Hülff auff solchen Fall zuspringen wolte. Auff solches hat Landgraff Moritz also geantwortet: Daß er begehrte / daß er den Bischoff von Halberstatt zur widerkehr (mit Bedräwung daß sonsten der Krieg in das Fürstenthum̃ Hessen gezogen würde) vermahnete / vnd darfür hielte / er wol mächtig seyn köndte / solches zuverrichten. Es were aber offenbar / daß Hertzog Christians Kriegesvolck nit allein in deß Königs in Böhmen vñ Pfaltzgraffen bey Rhein / sondern auch in der vereinigten Staden Namen geworben vnnd dahin geschicket were. Derentwegen solches zurück zutreiben vnd solche mächtige Herrn zu offendiren / were J. F. Gn. eben so wenig zuthun / als wann sie sich wider den Kayser auff lehnen vnnd desselben Kriegsvolck beleidigen wolten. So werẽ sie auch berichtet / daß er / Langraff / selbst gedachtẽ Bischoff Quartier vnd Durchzug verordnet / vnd sol solch Volck albereit durch vnd in andere Ort gezogen seyn. J. F. G. zwar wüsten nichts von seinem Intent / oder wo er sich hin begebẽ hette. Dañ er / Hertzog Christian / were ein Herr von der Faust vñ nit von der Feder / vnd hette deßwegen nichts an sie in Schrifften gelangẽ lassen. Were nit in jrem Gewalt besagtem Hertzogen etwas in dieser Sach vorzuschreiben oder zugebieten. Er / Landgr. Ludwig / wiste auch wol / daß das gantze Fürstl. Hauß Hessen Chur Pfaltz mit Lehenspflichten zugethã were. Derhalben gleich wie wider Kay. M. in der Böhmischen Privatsachen J. F. G. nichts tentiren wollen / also liesse es sich jetzo auch nit thun / daß sie sich hindan gesetzet deß der Chur Pfaltz geleisteten Juraments hierin vergreiffen solten. Daß Landgr. Ludwig sein / Landgraff Moritzen / Hülff begehrte / mit vermelden / daß J. F. G. auff begebende Fälle sich auch der Erbpacten erjnnern / vñ da vnverschuldter Sachen ein Angriff geschehen solte / auch die schuldige Hülff leisten wolte / were er der Hoffnung / es würde dem selben nachgesetzet werdẽ / solte im Gegenfall / da ausserhalb verschuldens / darfür J. F. G. sich gleichwol fürsichtig hüteten / vnd mit Eintrettung heimlicher Bündnuß mit Catholischen Fürsten vnd Ständen / derẽ Intent vber die Evangelische leyder allzuviel außgebrochen / keine Vrsach geben oder suchen wolten / er Landgraff Ludwig / solte betrangt vnd vnbefugter Weiß angefallen werden / nach laut vorangeregter zusamen haben den Pacten vnd Erbvereinigungen ein gleichmässiges geschehen. Landgraff Moritzen Antwort hierauff. Diß müste er auch alhie gedencken / was für Vngelegenheit jhme / Landgraff Moritzen / newlich von den Spaniern widerfahren: Dann selbige hetten sich zu Ober Wesel versamblet / vnnd durch einen deß Orts kündigen sich an die Schãtzen bey Rheinfels führen lassen / welche sie vnversehens eingenommen / vnd darauff Rheinfels im Namen deß Königs in Hispanien vnd Kay. M. auffgefordert / weren auch weiter mit mehr Thätlichkeiten fortgefahren / wann nit die Besatzung / nach einer abschlähigen Antwort / in sie gesetzet vñ die eingenommene Schantz mit Gewalt jhnen wider abgetrungen vnd jhrer ein zimbliche Anzal erlegt vnd gefangen hette. Zu solchem Beginnen nun hetten sie gantz keine Vrsach gehabt / dann er die Spanier niemals beleidiget. Vnd were dieses ein solche Sach / darzu er sein / Landgraff Ludwigs / Hülff vñ Beystãd vonnöthen hette. Ersuchete jhn demnach / er wolte mit nechstem jhm schrifftliche Erklärung zukõmen lassen / was er sich zu seiner betrangten Land vnd Leut bestẽ zuversehen haben möge / würde auch nit vndienlich seyn / da ein eylende Zusamenkũfft beyd'seits vertrawtẽ Räthẽ / etwa zu Schrecksbach oder Willingshausen angestellet werden möchte. Auff diß Schreiben erfolgte von Landgr. Ludwigen nachgesetzte schrifftliche Antwort. Es würde sein wolmeinend Schreiben vbel für eine Beträwung außgedeutet / beziehe sich in dẽ Fall auff den Buchstaben / welcher nichts anders außweisete / als seine Sorgfalt für das gãtze Hauß Hessen vnd dessen Land vnd Leut / von denen Sedes belli nit füglicher zu wenden / als wann Hertzog Christian / widerumb auß solches Fürstenthums Grẽtzen vnd dessen Nachbarschafft mit seinẽ Kriegsvolck gewichẽ. Von desselben Intent hette er / ausser was er von jhme / Landgraff Moritzen / berichtet wordẽ / keine Wissenschafft gehabt / were auch niemals der Meynung gewesen / sich frembder Sachen vnd Kriege anzunehmen / hette doch darfür gehalten / weil gedachter Hertzog an die Grentzen deß Hessen Lands angelanget / vñ nit allein gegen die Vnterthanen vnverschulder Sachẽ mit nid'schiessen / hawẽ vñ plündern so vbel gehauset / sondern auch gar in das Darmstadisch Fürstenthũb eingefallen / daß hierin zu wachẽ were: weil nun er / Landg. Moritz / jme verpflichtet gegẽ alle dergleichẽ Vnfäll jme beystand zu thun / hette er jn freundlich ermahnt / weil erschollẽ / dz er / Landgr. Moritz / in Person bey Hertz. Christian gewesen / vnd vermöge viel bey dẽselben / er wolte jnen in Güte vnd Ernst erjnnern / auß diesen Oberrhein. Krayses Grentzẽ den abzug zunehmẽ / vñ wisse sich der hierbey angezogenẽ Wort / zu schlagen vnd dergleichẽ nit zuerjnnern / hielte doch noch maln darfür / wañ er / Landg. Moritz / den Sedé belli auß dẽ Hessischẽ Grentzẽ zuwenden begerte / hette er beym Hertzogẽ hierin wol etwas würcken könnẽ; er were auch gar vnrecht dran / als ob er / Landg. Ludw. Quartier vñ Durchzug verordnet / weil er darunder nit einest ersuchet worden / geschweigend dz er solches wider die Reichsordnung gestattet haben solte. Der Vbelstand der Chur Pfaltz were jm von hertzen leyd / hoffete auch wañ der Pfaltzgraff nit seinen guten Rath ausser acht gelassen / es würde weit besser in solchen Landen stehen; sie beyde weren nit nur der Chur Pfaltz / sondern für andern Ka. M. wie auch Chur Maintz / Würtzburg vnd Fulda mit der Lehenschafft verwand / derowegen jhnen oblige / daß vnter den Personen sie recht vnterschieden. Landgraff Ludwigen Antwort auff Landgraff Moritzen Schreiben. Belangend fein / Landg. Ludwigs sachen / jhm als eim Erbverbrüderten in allen vnverschulden Fällen beyzustehen / könte er auß der erfolgten geschraubten Erklärung nichts gewisses habẽ / ob er

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 612. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/687>, abgerufen am 23.11.2024.