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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Weil vber alles versehen er vermerckte / daß der Landgraff entschlossen were / jhme mit dem Land- vnd anderm Volck den Paß zuverwehren / förchte er sich nit vor jnen / erschrecke auch nicht vor der Spanier Macht / sondern wolte durch Gottes Gnad sein Vorhaben außführen / ob jhn schon männiglich daran hinderte. Derhalben solte er vergewissert seyn / da seinem Kriegsvolck der geringste Schaden zugefüget werden solte / er dermassen in dem Landgräffischen Land hausiren würde / daß J. F. G. selber vnd Kindes Kinder sich darüber würden zubeklagen haben.

Landgraff Ludwig begehret Hülff von Landgraff Moritzen wider Hertzog Christian. Ehe dieses Schreiben Landgr. Ludwig. eingehändiget wurde / begehrte er an Landgr. Moritzen Hülff wider Hertz. Christian durch nach folgendes: J. F. Gn. hetten durch Gesandte Hertz. Christian erinern lassen / daß er auß den Ober Rheinischen Landen wider abzöge / vnd jren Vnterthanen kein Vnheil zuzöge. Aber sie vermercketen daß diese Warnung wenig gefruchtet. Wann dann zubesorgen / wann er / Hertzog Christian / auff seinem Intent bestehen solte / so würde neben seiner eygenen Gefahr / auch der Krieg in die Hessische Fürstenthumb gezogen / vnnd mit allerhand Vngelegenheit beyderseiths Lande angegriffen werden / als hette J. F. G. jhn / Landgraffen ersuchen wollen / mit Hertz. Christian / wie er dann wol könte / zuhandeln / daß er seinen Zug wider wendete. Da nun solches geschehen würde / wolte J. F. G. daran seyn / daß auch das Kayserlich Volck zurück bleibe. Vnd nach dem J. F. G. der gefährlichen Läufften halben sich mit den Benachbarten einer Correspondentz / wie es in Durchzügen gehalten werden solte / vergleichen müssen; Ob dann wol hierinnen sie nach den natürlichen vnd gemeinen Rechten vnd Reichsordnungen gethan / vnd darumb nit verneinet / daß jemand im wenigsten aber Hertzog Christian sie darüber anfechten würden / da aber doch der-


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Weil vber alles versehen er vermerckte / daß der Landgraff entschlossen were / jhme mit dem Land- vnd anderm Volck den Paß zuverwehren / förchte er sich nit vor jnen / erschrecke auch nicht vor der Spanier Macht / sondern wolte durch Gottes Gnad sein Vorhaben außführen / ob jhn schon männiglich daran hinderte. Derhalben solte er vergewissert seyn / da seinem Kriegsvolck der geringste Schaden zugefüget werden solte / er dermassen in dem Landgräffischen Land hausiren würde / daß J. F. G. selber vnd Kindes Kinder sich darüber würden zubeklagen haben.

Landgraff Ludwig begehret Hülff von Landgraff Moritzen wider Hertzog Christian. Ehe dieses Schreiben Landgr. Ludwig. eingehändiget wurde / begehrte er an Landgr. Moritzen Hülff wider Hertz. Christian durch nach folgẽdes: J. F. Gn. hetten durch Gesandte Hertz. Christian erĩern lassen / daß er auß den Ober Rheinischen Landen wider abzöge / vnd jren Vnterthanen kein Vnheil zuzöge. Aber sie vermercketen daß diese Warnung wenig gefruchtet. Wann dann zubesorgen / wann er / Hertzog Christian / auff seinem Intent bestehen solte / so würde neben seiner eygenen Gefahr / auch der Krieg in die Hessische Fürstenthumb gezogen / vnnd mit allerhand Vngelegenheit beyderseiths Lande angegriffen werden / als hette J. F. G. jhn / Landgraffen ersuchen wollẽ / mit Hertz. Christian / wie er dann wol könte / zuhãdeln / daß er seinen Zug wider wendete. Da nun solches geschehẽ würde / wolte J. F. G. daran seyn / daß auch das Kayserlich Volck zurück bleibe. Vñ nach dem J. F. G. der gefährlichen Läufften halben sich mit den Benachbarten einer Correspondentz / wie es in Durchzügen gehalten werden solte / vergleichen müssen; Ob dann wol hierinnen sie nach den natürlichen vnd gemeinen Rechten vnd Reichsordnungen gethan / vñ darumb nit verneinet / daß jemand im wenigsten aber Hertzog Christian sie darüber anfechtẽ würdẽ / da aber doch der-

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[611/0686] [Abbildung] Weil vber alles versehen er vermerckte / daß der Landgraff entschlossen were / jhme mit dem Land- vnd anderm Volck den Paß zuverwehren / förchte er sich nit vor jnen / erschrecke auch nicht vor der Spanier Macht / sondern wolte durch Gottes Gnad sein Vorhaben außführen / ob jhn schon männiglich daran hinderte. Derhalben solte er vergewissert seyn / da seinem Kriegsvolck der geringste Schaden zugefüget werden solte / er dermassen in dem Landgräffischen Land hausiren würde / daß J. F. G. selber vnd Kindes Kinder sich darüber würden zubeklagen haben. Ehe dieses Schreiben Landgr. Ludwig. eingehändiget wurde / begehrte er an Landgr. Moritzen Hülff wider Hertz. Christian durch nach folgẽdes: J. F. Gn. hetten durch Gesandte Hertz. Christian erĩern lassen / daß er auß den Ober Rheinischen Landen wider abzöge / vnd jren Vnterthanen kein Vnheil zuzöge. Aber sie vermercketen daß diese Warnung wenig gefruchtet. Wann dann zubesorgen / wann er / Hertzog Christian / auff seinem Intent bestehen solte / so würde neben seiner eygenen Gefahr / auch der Krieg in die Hessische Fürstenthumb gezogen / vnnd mit allerhand Vngelegenheit beyderseiths Lande angegriffen werden / als hette J. F. G. jhn / Landgraffen ersuchen wollẽ / mit Hertz. Christian / wie er dann wol könte / zuhãdeln / daß er seinen Zug wider wendete. Da nun solches geschehẽ würde / wolte J. F. G. daran seyn / daß auch das Kayserlich Volck zurück bleibe. Vñ nach dem J. F. G. der gefährlichen Läufften halben sich mit den Benachbarten einer Correspondentz / wie es in Durchzügen gehalten werden solte / vergleichen müssen; Ob dann wol hierinnen sie nach den natürlichen vnd gemeinen Rechten vnd Reichsordnungen gethan / vñ darumb nit verneinet / daß jemand im wenigsten aber Hertzog Christian sie darüber anfechtẽ würdẽ / da aber doch der- Landgraff Ludwig begehret Hülff von Landgraff Moritzen wider Hertzog Christian.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 611. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/686>, abgerufen am 23.11.2024.