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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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wehlet / doch daß von diesen allein die Stättmeister / deren einer zwey Jahr / von jenen aber die Ammeister / deren jeder ein Jahr die Regierung hat / bestellet werden. Wer mehr von dieser Statt zuwissen begehrt / der besehe Münsterum, Volaterranum, Quaden Herrlichkeit Teutscher Nation / vnd andere.

Newe Academj zu Rintheln angerichtet. Kurtz zuvor ehe die Vniversität zn Straßburg eingeführet worden / ward auch zu Rintheln ein newe Academj angerichtet / welche von Jhr. Keyserl. Mayestät privilegirt / von dem Fürsten von Schawenburg dotirt / vnnd gleichfals mit herrlichem Pomp introduciret worden.

König Christians in Dennemarck zweyter Printz / zum Bremischen Coadjutoren angenommen. Vnlang hernach als König Christian in die Graffschafft Schawenburg eyngefallen / ward sein zweyter Sohn Printz Vlrich zum Coadjutoren deß Ertzstiffts Bremen angenommen: Darauff die Staten das meiste abgedanckte Dänische Volck in jhre Dienst nehmen / vnd solches von Bremen zu Schiff abholen liessen.

Der König in Groß Britannien hatte zu End deß vorigen Jahrs eine Reichsversamblung Parlament in Engelland. oder Parlament / gegen den 16. Tag Januarij dieses 1612. Jahrs außgeschrieben / welche er hernach biß auff den 23. gemelten Monats verschoben.

Etlich wenig Tag zuvor / ehe das Parlament seinen Anfang gehabt / ist auß Franckreich in Engelland ankommen / Mons. Cadinet, Marschalck in Franckreich / welcher auff die 400. Personen bey sich gehabt / die meistentheils Edelleut waren. Man hat nicht wissen können / was sein Anbringen gewesen / weil er solches bey dem König allein gethan.

Den vorangeregten 23. Januarij / hat sich das Parlament zu Westmünster versamblet / vber welches der König das Haupt ist / vnnd bestehet dasselbe auß zweyen Häusern: das eine wird das Hohe Hauß / das ander das Nider Hauß genennet. In das hohe Hauß gehören die Ertzbischoffe / Bischoffe / wie auch die Hertzogen / Marggraffen / Graffen vnd Freyherrn. Zum niedern Hauß sind verordnet die Ritter / Edelleuth / der Stätt vnd Gemeine Abgesandte / nemlich auß jeder Provintz zween / vnnd auß jeder Statt auch so viel / also daß jhrer wol 440. sind / wann sie alle zusammen kommen. Auff denselben Tag als das Parlament versamblet gewesen / hat der König sie auff diese Weiß angeredet:

Des Königs erste Red im Parlament. Der weise Mann spricht / wo viel Wort sind / da gehets ohne Sünde nicht ab. Solches hab ich an mir selbsten befunden. Dann weitläufftige Discurssen mich offt an meiner Wolfahrt gehindert haben: vnnd hab ich zwar vor diesem den rechten Vorsatz vnd Spiegel meines Gemühts / mit vielen Worten entdecken wollen: aber es sey daß Gott in mir oder in euch etwas Boßhafftiges gespüret hab / so hat solches kein glücklichen Außgang gehabt / vnd ist mein Vorhaben allerding zurück gangen: also daß ich mit den Kindern / die auff dem Marckt sitzen / wol sagen kan: wir haben euch gepfiffen / vnnd jhr wollet nicht Tantzen: wir haben euch geklagt vnnd jhr wollet nicht weinen. Derohalben begehre ich nicht mit einer langen vnd verdrießlichen Rede euch auffzuhalten: dann ich vor diesem erfahren / wie bitter die Früchte derselben gewesen. So will ich dann zur Sach selbst schreiten / vnnd wann jhr auff meine Rede fleissig achtung geben / vnnd andere Dißcursen hindan setzen werdet / so wird euch solches besser als vor diesem bekommen. Die Vrsach warumb jhr allhero seit beruffen worden / ist daß jhr euch mit ewrem König von Reichssachen vnderredet / vnnd jhm anzeiget / was jhr meinet / daß er thun soll. Ehe ich aber eins vnnd das ander absonderlich vorbringe / so muß ich erstlich ins gemein vom Parlament etwas sagen / vnd zuerkennen geben / was dasselbe sey. Es bestehet auß einem Haupt vnd einem Leib: der König ist das Haupt / der Adel vnd die Gemein sind der Leib. Die Parlamenten sind in allen Königreichen jederzeit vblich gewesen / vnnd von den Königen angestellet worden / nachdem die Oberste Herrschafften vnnd Monarchen schon befestiget waren / auff daß die Könige durch dieses Mittel jhrer Vnderthanen Sinn vnnd Meynung vernehmen möchten. Wann ich euch jetzund solte die vnderschiedliche Formen der Regimenten vorhalten / würde solches gar zu verdrießlich fallen. In den Parlamenten befinden sich dißweilen mehr / bißweilen weniger Personen: jedoch wo dieselbe jemals sind gehalten worden / so hat die Regierung allezeit ein Oberhaupt oder Obristen Landtherrn gehabt. Die Könige kommen nicht zusammen / so ist es auch wider die Natur eines Parlaments / daß die so in demselben erscheinen solten / dem gemeinen Volck anhangen / vnnd sich befleissen demselben zugefallen. Bey den Ständen in Teutschland / da das Oberhaupt erwehlet wird / wie auch in den Niederlanden wird kein Parlament gehalten. Vnd so viel von den Parlamenten ins gemein. Auff daß ich nun etwas näher zur Sachen komme / so ist zuwissen / daß der König die Parlament berufft: darnach muß man mercken / wie solche Beruffung geschicht. Ich beruffe die Pares deß Reichs / die durch ein Erbrecht darzu gehören / vnnd sie kommen / daß sie dem König ein guten Rath geben. Darnach beruffe ich die Bischoffe wegen der Kirchen-Regierung / dieweil der Last vnnd die Sorg der Kirchen jhnen obliget: Nach demselben die Freyherrn deß Reichs: vnnd dann die Ritter auß einem jeden Quartier: Endlich die Abgesandten aller Stätt / die berechtiget sind im Parlament zuerscheinen. So seyt jhr dann allhero zusammen kommen / damit jhr auff die Beschwernussen deß Königreichs achtung gebet / vnd mit ewerm König berathschlaget. Derselbe hat zwar allenthalben seine Statthalter / aber in dem Hohen Hauß / da newe Gesetz müssen gemacht werden / ist er in der Person. So ist dann dieses der Vrsachen eine / vmb welcher willen jhr allhier zusammen kommen seyt / daß jhr die Miß-

wehlet / doch daß von diesen allein die Stättmeister / deren einer zwey Jahr / von jenen aber die Ammeister / deren jeder ein Jahr die Regierung hat / bestellet werden. Wer mehr von dieser Statt zuwissen begehrt / der besehe Münsterum, Volaterranum, Quaden Herrlichkeit Teutscher Nation / vnd andere.

Newe Academj zu Rintheln angerichtet. Kurtz zuvor ehe die Vniversität zn Straßburg eingeführet worden / ward auch zu Rintheln ein newe Academj angerichtet / welche von Jhr. Keyserl. Mayestät privilegirt / von dem Fürsten von Schawenburg dotirt / vnnd gleichfals mit herrlichem Pomp introduciret worden.

König Christians in Dennemarck zweyter Printz / zum Bremischẽ Coadjutoren angenommen. Vnlang hernach als König Christian in die Graffschafft Schawenburg eyngefallen / ward sein zweyter Sohn Printz Vlrich zum Coadjutoren deß Ertzstiffts Bremen angenommen: Darauff die Staten das meiste abgedanckte Dänische Volck in jhre Dienst nehmen / vnd solches von Bremen zu Schiff abholen liessen.

Der König in Groß Britannien hatte zu End deß vorigen Jahrs eine Reichsversamblung Parlament in Engelland. oder Parlament / gegen den 16. Tag Januarij dieses 1612. Jahrs außgeschrieben / welche er hernach biß auff den 23. gemelten Monats verschoben.

Etlich wenig Tag zuvor / ehe das Parlament seinen Anfang gehabt / ist auß Franckreich in Engelland ankommen / Mons. Cadinet, Marschalck in Franckreich / welcher auff die 400. Personen bey sich gehabt / die meistentheils Edelleut waren. Man hat nicht wissen können / was sein Anbringen gewesen / weil er solches bey dem König allein gethan.

Den vorangeregten 23. Januarij / hat sich das Parlament zu Westmünster versamblet / vber welches der König das Haupt ist / vnnd bestehet dasselbe auß zweyen Häusern: das eine wird das Hohe Hauß / das ander das Nider Hauß genennet. In das hohe Hauß gehören die Ertzbischoffe / Bischoffe / wie auch die Hertzogen / Marggraffen / Graffen vnd Freyherrn. Zum niedern Hauß sind verordnet die Ritter / Edelleuth / der Stätt vnd Gemeine Abgesandte / nemlich auß jeder Provintz zween / vnnd auß jeder Statt auch so viel / also daß jhrer wol 440. sind / wann sie alle zusammen kommen. Auff denselben Tag als das Parlament versamblet gewesen / hat der König sie auff diese Weiß angeredet:

Des Königs erste Red im Parlament. Der weise Mann spricht / wo viel Wort sind / da gehets ohne Sünde nicht ab. Solches hab ich an mir selbsten befunden. Dann weitläufftige Discurssen mich offt an meiner Wolfahrt gehindert haben: vnnd hab ich zwar vor diesem den rechten Vorsatz vnd Spiegel meines Gemühts / mit vielen Worten entdecken wollen: aber es sey daß Gott in mir oder in euch etwas Boßhafftiges gespüret hab / so hat solches kein glücklichen Außgang gehabt / vnd ist mein Vorhaben allerding zurück gangen: also daß ich mit den Kindern / die auff dem Marckt sitzen / wol sagen kan: wir haben euch gepfiffen / vnnd jhr wollet nicht Tantzen: wir haben euch geklagt vnnd jhr wollet nicht weinen. Derohalben begehre ich nicht mit einer langen vnd verdrießlichen Rede euch auffzuhalten: dann ich vor diesem erfahren / wie bitter die Früchte derselben gewesen. So will ich dann zur Sach selbst schreiten / vnnd wann jhr auff meine Rede fleissig achtung geben / vnnd andere Dißcursen hindan setzen werdet / so wird euch solches besser als vor diesem bekommen. Die Vrsach warumb jhr allhero seit beruffen worden / ist daß jhr euch mit ewrem König von Reichssachen vnderredet / vnnd jhm anzeiget / was jhr meinet / daß er thun soll. Ehe ich aber eins vnnd das ander absonderlich vorbringe / so muß ich erstlich ins gemein vom Parlament etwas sagen / vnd zuerkennen geben / was dasselbe sey. Es bestehet auß einem Haupt vnd einem Leib: der König ist das Haupt / der Adel vnd die Gemein sind der Leib. Die Parlamenten sind in allen Königreichen jederzeit vblich gewesen / vnnd von den Königen angestellet worden / nachdem die Oberste Herrschafften vnnd Monarchen schon befestiget waren / auff daß die Könige durch dieses Mittel jhrer Vnderthanen Sinn vnnd Meynung vernehmen möchten. Wann ich euch jetzund solte die vnderschiedliche Formen der Regimenten vorhalten / würde solches gar zu verdrießlich fallen. In den Parlamenten befinden sich dißweilen mehr / bißweilen weniger Personen: jedoch wo dieselbe jemals sind gehalten worden / so hat die Regierung allezeit ein Oberhaupt oder Obristen Landtherrn gehabt. Die Könige kommen nicht zusammen / so ist es auch wider die Natur eines Parlaments / daß die so in demselben erscheinen solten / dem gemeinen Volck anhangen / vnnd sich befleissen demselben zugefallen. Bey den Ständen in Teutschland / da das Oberhaupt erwehlet wird / wie auch in den Niederlanden wird kein Parlament gehalten. Vnd so viel von den Parlamenten ins gemein. Auff daß ich nun etwas näher zur Sachen komme / so ist zuwissen / daß der König die Parlament berufft: darnach muß man mercken / wie solche Beruffung geschicht. Ich beruffe die Pares deß Reichs / die durch ein Erbrecht darzu gehören / vnnd sie kommen / daß sie dem König ein guten Rath geben. Darnach beruffe ich die Bischoffe wegen der Kirchen-Regierung / dieweil der Last vnnd die Sorg der Kirchen jhnen obliget: Nach demselben die Freyherrn deß Reichs: vnnd dann die Ritter auß einem jeden Quartier: Endlich die Abgesandten aller Stätt / die berechtiget sind im Parlament zuerscheinen. So seyt jhr dann allhero zusammen kommen / damit jhr auff die Beschwernussen deß Königreichs achtung gebet / vnd mit ewerm König berathschlaget. Derselbe hat zwar allenthalben seine Statthalter / aber in dem Hohen Hauß / da newe Gesetz müssen gemacht werden / ist er in der Person. So ist dann dieses der Vrsachen eine / vmb welcher willen jhr allhier zusammen kommen seyt / daß jhr die Miß-

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          <p><note place="left">Newe Academj zu Rintheln angerichtet.</note> Kurtz                      zuvor ehe die Vniversität zn Straßburg eingeführet worden / ward auch zu                      Rintheln ein newe Academj angerichtet / welche von Jhr. Keyserl. Mayestät                      privilegirt / von dem Fürsten von Schawenburg dotirt / vnnd gleichfals mit                      herrlichem Pomp introduciret worden.</p>
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[581/0650] wehlet / doch daß von diesen allein die Stättmeister / deren einer zwey Jahr / von jenen aber die Ammeister / deren jeder ein Jahr die Regierung hat / bestellet werden. Wer mehr von dieser Statt zuwissen begehrt / der besehe Münsterum, Volaterranum, Quaden Herrlichkeit Teutscher Nation / vnd andere. Kurtz zuvor ehe die Vniversität zn Straßburg eingeführet worden / ward auch zu Rintheln ein newe Academj angerichtet / welche von Jhr. Keyserl. Mayestät privilegirt / von dem Fürsten von Schawenburg dotirt / vnnd gleichfals mit herrlichem Pomp introduciret worden. Newe Academj zu Rintheln angerichtet. Vnlang hernach als König Christian in die Graffschafft Schawenburg eyngefallen / ward sein zweyter Sohn Printz Vlrich zum Coadjutoren deß Ertzstiffts Bremen angenommen: Darauff die Staten das meiste abgedanckte Dänische Volck in jhre Dienst nehmen / vnd solches von Bremen zu Schiff abholen liessen. König Christians in Dennemarck zweyter Printz / zum Bremischẽ Coadjutoren angenommen. Der König in Groß Britannien hatte zu End deß vorigen Jahrs eine Reichsversamblung oder Parlament / gegen den 16. Tag Januarij dieses 1612. Jahrs außgeschrieben / welche er hernach biß auff den 23. gemelten Monats verschoben. Parlament in Engelland. Etlich wenig Tag zuvor / ehe das Parlament seinen Anfang gehabt / ist auß Franckreich in Engelland ankommen / Mons. Cadinet, Marschalck in Franckreich / welcher auff die 400. Personen bey sich gehabt / die meistentheils Edelleut waren. Man hat nicht wissen können / was sein Anbringen gewesen / weil er solches bey dem König allein gethan. Den vorangeregten 23. Januarij / hat sich das Parlament zu Westmünster versamblet / vber welches der König das Haupt ist / vnnd bestehet dasselbe auß zweyen Häusern: das eine wird das Hohe Hauß / das ander das Nider Hauß genennet. In das hohe Hauß gehören die Ertzbischoffe / Bischoffe / wie auch die Hertzogen / Marggraffen / Graffen vnd Freyherrn. Zum niedern Hauß sind verordnet die Ritter / Edelleuth / der Stätt vnd Gemeine Abgesandte / nemlich auß jeder Provintz zween / vnnd auß jeder Statt auch so viel / also daß jhrer wol 440. sind / wann sie alle zusammen kommen. Auff denselben Tag als das Parlament versamblet gewesen / hat der König sie auff diese Weiß angeredet: Der weise Mann spricht / wo viel Wort sind / da gehets ohne Sünde nicht ab. Solches hab ich an mir selbsten befunden. Dann weitläufftige Discurssen mich offt an meiner Wolfahrt gehindert haben: vnnd hab ich zwar vor diesem den rechten Vorsatz vnd Spiegel meines Gemühts / mit vielen Worten entdecken wollen: aber es sey daß Gott in mir oder in euch etwas Boßhafftiges gespüret hab / so hat solches kein glücklichen Außgang gehabt / vnd ist mein Vorhaben allerding zurück gangen: also daß ich mit den Kindern / die auff dem Marckt sitzen / wol sagen kan: wir haben euch gepfiffen / vnnd jhr wollet nicht Tantzen: wir haben euch geklagt vnnd jhr wollet nicht weinen. Derohalben begehre ich nicht mit einer langen vnd verdrießlichen Rede euch auffzuhalten: dann ich vor diesem erfahren / wie bitter die Früchte derselben gewesen. So will ich dann zur Sach selbst schreiten / vnnd wann jhr auff meine Rede fleissig achtung geben / vnnd andere Dißcursen hindan setzen werdet / so wird euch solches besser als vor diesem bekommen. Die Vrsach warumb jhr allhero seit beruffen worden / ist daß jhr euch mit ewrem König von Reichssachen vnderredet / vnnd jhm anzeiget / was jhr meinet / daß er thun soll. Ehe ich aber eins vnnd das ander absonderlich vorbringe / so muß ich erstlich ins gemein vom Parlament etwas sagen / vnd zuerkennen geben / was dasselbe sey. Es bestehet auß einem Haupt vnd einem Leib: der König ist das Haupt / der Adel vnd die Gemein sind der Leib. Die Parlamenten sind in allen Königreichen jederzeit vblich gewesen / vnnd von den Königen angestellet worden / nachdem die Oberste Herrschafften vnnd Monarchen schon befestiget waren / auff daß die Könige durch dieses Mittel jhrer Vnderthanen Sinn vnnd Meynung vernehmen möchten. Wann ich euch jetzund solte die vnderschiedliche Formen der Regimenten vorhalten / würde solches gar zu verdrießlich fallen. In den Parlamenten befinden sich dißweilen mehr / bißweilen weniger Personen: jedoch wo dieselbe jemals sind gehalten worden / so hat die Regierung allezeit ein Oberhaupt oder Obristen Landtherrn gehabt. Die Könige kommen nicht zusammen / so ist es auch wider die Natur eines Parlaments / daß die so in demselben erscheinen solten / dem gemeinen Volck anhangen / vnnd sich befleissen demselben zugefallen. Bey den Ständen in Teutschland / da das Oberhaupt erwehlet wird / wie auch in den Niederlanden wird kein Parlament gehalten. Vnd so viel von den Parlamenten ins gemein. Auff daß ich nun etwas näher zur Sachen komme / so ist zuwissen / daß der König die Parlament berufft: darnach muß man mercken / wie solche Beruffung geschicht. Ich beruffe die Pares deß Reichs / die durch ein Erbrecht darzu gehören / vnnd sie kommen / daß sie dem König ein guten Rath geben. Darnach beruffe ich die Bischoffe wegen der Kirchen-Regierung / dieweil der Last vnnd die Sorg der Kirchen jhnen obliget: Nach demselben die Freyherrn deß Reichs: vnnd dann die Ritter auß einem jeden Quartier: Endlich die Abgesandten aller Stätt / die berechtiget sind im Parlament zuerscheinen. So seyt jhr dann allhero zusammen kommen / damit jhr auff die Beschwernussen deß Königreichs achtung gebet / vnd mit ewerm König berathschlaget. Derselbe hat zwar allenthalben seine Statthalter / aber in dem Hohen Hauß / da newe Gesetz müssen gemacht werden / ist er in der Person. So ist dann dieses der Vrsachen eine / vmb welcher willen jhr allhier zusammen kommen seyt / daß jhr die Miß- Des Königs erste Red im Parlament.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 581. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/650>, abgerufen am 23.11.2024.