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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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hierauff zu Jhrer Keys. Maj. nach Wien die andern vnirten Fürsten vnd Ständ jhre Abgesandte / Graff Friederichen von Solms / Benjamin von Buwinghausen / Georg Zobelnvnd D. Joachim Fabern verschickt.

Vnter dessen kam es zwischen den Vnirten Fürsten vnnd Ständen vnd Marggraffen Spinola durch Vermittelung deß Churfürsten von Meyntz vnd Landgraffen von Darmstatt zu einer Tractation / vnnd verfügte sich Marggraff Joachim Ernst von Onoltzbach vnd Hertzog Johann Friederich von Würtenberg nacher Meyntz: daselbst ward nach allerley gepflogener Handlung nachfolgendes beschlossen: Vor allen Dingen ist zwischen obgenanten Fürsten vnd Ständen verglichen / daß sie hinfüro aller Feindseligkeit vnter einander sich gäntzlich enthalten sollen / also daß die Fürsten vnd Vnirte Stände / wie dann auch derselben Kriegsvolck hinfüro keines Wegs weder den Herrn Marggraff Spinolam vnd sein Kriegsvolck / oder auch die Oerther so in seiner Gewalt seyn / noch andere so in dieser Tractation begriffen / oder auch jhre Lande vnd Herrschafften beschädigen / noch auch dem Pfaltzgraff Friederichen mit Gelt / Kriegsvolck oder in andere Wege / directe oder indirecte, durch sich oder jemand anders einige Hülff leysten / jhre hiebevor angefangene Vnion weder dem Pfaltzgraff Friederichen zu lieb / noch auch Jhr Keys. Maj. zu wider / erlängern oder vernewern / sondern noch vor dem verflossenen Termin der Vnion / den 14. Maij nemlich / jhr so wol besonders als allgemeines Kriegsvolck / auß der Pfalß / vnd andern zur Beschützung der Pfaltz / gebrauchten Orthen / abführen vnd abziehen lassen / vnd also der Keys. Mai. getrewe vnd gehorsame Fürsten vnd Stände verbleiben sollen / in massen sie solches für Jhr Keys. Maj. offtmals hiebevor zu thun bezeuget haben.

Hergegen soll der Marchese Spinola nichts feindlichs hinfort / wider die Vnirte Fürsten vnd Stände / jhre Person / Kriegevolck / Officirer / Vnderthanen / Schlösser / Stätt vnd Land / weder mit Plündern oder in andere Wege fürnemen vnd gebrauchen.

In dieser Tractation aber sollen begriffen werden / so wol die im Vlmischen Vertrag benannte / als andere Chur-Fürsten / Stände vnd Edle deß Reichs / so wol Catholische als Evangelische / doch ist beyder obgedachter Partheyen Meynung gar nicht / etwas von den Gülchischen Landen allhie zu handlen oder zu ordnen.

So viel aber Pfaltzgraff Friederichen belangt / als welchen das / was obgesetzt / gantz nicht angehet / hat gedachter Herr Marchese Spinola auff Begeren deß Königs in Groß Britannien verheissen / von dato an / biß an den obgedachten Termin den 14. Maij / mit der jhm anbefohlener Execution in der Pfaltz / deren Jnnwohner vnd Güter / weder für sich oder einen andern fortzuführen / sondern dieselbe Execution so lang einzustellen / jedoch mit dem Beding / daß die Vnirte Fürsten verschaffen sollen / daß das besondere deß gedachten Pfaltzgraffen Kriegsvolck / so jetzunder in der Pfaltz oder benachbarten Orthen sich befindet / vnder dessen keine Hostilität oder Feindschafft wider den Marggraffen Spinolam / dessen Kriegsvolck vnd Oerther so er inne hat / wie dann auch andere getrewe Stände deß Reichs / vnd deren Diener vnd Vnderthanen fürnemen vnd beweisen sollen.

Damit auch die benachbarte Fürsten vnnd Stände sampt jhren Vnderthanen vnd andern / so sich vnter jhrem Gebiet befinden / weder von eines oder andern Theils Kriegsvolck beschweret oder beschädiget werden möchten / als haben offtgedachte Fürsten beyderseits verheissen / mit allem Fleiß zu verschaffen / daß alles Streiffen / Plündern vnnd Beuten / in jhren Landen vnd Herrschafften gäntzlich inhibirt / auffgehoben vnd abgeschafft / die Straffen sicher gemacht / vnd der freye Gebrauch aller Commercien vnnd Kauffmannschafften befördert werde.

Abschied im Namen Key. Majest. vnd Landgraff Moritzen zu Bingen verfast. Es sind auch zu Anfang dieses Jahrs von Landgraff Moritzen zu Hessen nach Bingen abgefertiget worden Eytel von Berlepsch / Jost Christoph von Beineburgk / genannt von Hoenstein / Johann Brand von Dalwig / Valentin Burgolt vnd Christoph Deichmann D. welche daselbst mit den in Namen Keys. Maj. vnd Verordnung Marquis Spinolae Abgeordneten Johann Carl von Schonburg / Christoph von Etten / Petro de Alzamora nachfolgenden Accord vnd Abschied verfastvnd geschlossen:

Zu wissen / als in Namen vnd von wegen der Römischen Keyserlichen auch zu Hungarn vnd Böhmen Königl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ambrosio Spinola / Marggraffen zu Sesto / Rittern deß güldenen Fliesses / dieses Keyserlichen Exercitus Obristen Feldhauptmanns an einem / vnd dann dem auch Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnd Herrn / Herrn Moritzen Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhayn vnd Nidda / für sie vnd Jhre Fürstl. Gn. junge Herrschafft am andern Theil / dieser hernach folgender Artickeln vnd Puncten / vnd deren mehrer Vergewissumg halben Tractat vnd Handlung vorgangen / so seynd dieselbe auff vorgepflogene Vnterred / Raht vnnd Vedencken / durch die zu End vnter schriebene hierzu beyderseits insonderheit deputirte Abgesandte / mit jhrer aller guten Wissen vnd Willen abgehandelt vnd verbindlich beschlossen worden / nemlich vnd zum ersten haben hochgedachtes Herrn Landgraffen zu Hessen F. Gn. zugesagt vnnd versprochen / für sich selbsten oder durch andere gegen allerhöchstg. Keys. Majest. vnd dero Kriegsvolck / weder Pfaltz Heydelberg selbst / noch den Vnirten oder andern inn- oder ausserhalb deß Reichs gesessenen Königen / Chur-Fürsten vnd Ständen / so zum Beystand vnnd Handhab gedachter Pfaltz Person vnnd Landen im Röm. Reich / oder in der von Böhmen sampt deroselben incorporirten Landen sich allbereyt eingelassen haben / oder hiernechst einlassen möch-

hierauff zu Jhrer Keys. Maj. nach Wien die andern vnirten Fürsten vnd Ständ jhre Abgesandte / Graff Friederichen von Solms / Benjamin von Buwinghausen / Georg Zobelnvnd D. Joachim Fabern verschickt.

Vnter dessen kam es zwischen den Vnirten Fürsten vnnd Ständen vnd Marggraffen Spinola durch Vermittelung deß Churfürsten von Meyntz vnd Landgraffen von Darmstatt zu einer Tractation / vnnd verfügte sich Marggraff Joachim Ernst von Onoltzbach vnd Hertzog Johann Friederich von Würtenberg nacher Meyntz: daselbst ward nach allerley gepflogener Handlung nachfolgendes beschlossen: Vor allen Dingen ist zwischen obgenanten Fürsten vnd Ständen verglichen / daß sie hinfüro aller Feindseligkeit vnter einander sich gäntzlich enthalten sollen / also daß die Fürsten vnd Vnirte Stände / wie dann auch derselben Kriegsvolck hinfüro keines Wegs weder den Herrn Marggraff Spinolam vñ sein Kriegsvolck / oder auch die Oerther so in seiner Gewalt seyn / noch andere so in dieser Tractation begriffen / oder auch jhre Lande vnd Herrschafften beschädigen / noch auch dem Pfaltzgraff Friederichen mit Gelt / Kriegsvolck oder in andere Wege / directe oder indirecte, durch sich oder jemand anders einige Hülff leysten / jhre hiebevor angefangene Vnion weder dem Pfaltzgraff Friederichen zu lieb / noch auch Jhr Keys. Maj. zu wider / erlängern oder vernewern / sondern noch vor dem verflossenen Termin der Vnion / den 14. Maij nemlich / jhr so wol besonders als allgemeines Kriegsvolck / auß der Pfalß / vnd andern zur Beschützung der Pfaltz / gebrauchten Orthen / abführen vnd abziehen lassen / vnd also der Keys. Mai. getrewe vnd gehorsame Fürsten vnd Stände verbleiben sollen / in massen sie solches für Jhr Keys. Maj. offtmals hiebevor zu thun bezeuget haben.

Hergegen soll der Marchese Spinola nichts feindlichs hinfort / wider die Vnirte Fürsten vnd Stände / jhre Person / Kriegevolck / Officirer / Vnderthanen / Schlösser / Stätt vnd Land / weder mit Plündern oder in andere Wege fürnemen vnd gebrauchen.

In dieser Tractation aber sollen begriffen werden / so wol die im Vlmischen Vertrag benannte / als andere Chur-Fürsten / Stände vnd Edle deß Reichs / so wol Catholische als Evangelische / doch ist beyder obgedachter Partheyen Meynung gar nicht / etwas von den Gülchischen Landen allhie zu handlen oder zu ordnen.

So viel aber Pfaltzgraff Friederichen belangt / als welchen das / was obgesetzt / gantz nicht angehet / hat gedachter Herr Marchese Spinola auff Begeren deß Königs in Groß Britannien verheissen / von dato an / biß an den obgedachten Termin den 14. Maij / mit der jhm anbefohlener Execution in der Pfaltz / deren Jnnwohner vnd Güter / weder für sich oder einen andern fortzuführen / sondern dieselbe Execution so lang einzustellen / jedoch mit dem Beding / daß die Vnirte Fürsten verschaffen sollen / daß das besondere deß gedachten Pfaltzgraffen Kriegsvolck / so jetzunder in der Pfaltz oder benachbarten Orthen sich befindet / vnder dessen keine Hostilität oder Feindschafft wider den Marggraffen Spinolam / dessen Kriegsvolck vnd Oerther so er inne hat / wie dann auch andere getrewe Stände deß Reichs / vnd deren Diener vnd Vnderthanen fürnemen vnd beweisen sollen.

Damit auch die benachbarte Fürsten vnnd Stände sampt jhren Vnderthanen vnd andern / so sich vnter jhrem Gebiet befinden / weder von eines oder andern Theils Kriegsvolck beschweret oder beschädiget werden möchten / als haben offtgedachte Fürsten beyderseits verheissen / mit allem Fleiß zu verschaffen / daß alles Streiffen / Plündern vnnd Beuten / in jhren Landen vnd Herrschafften gäntzlich inhibirt / auffgehoben vnd abgeschafft / die Straffen sicher gemacht / vnd der freye Gebrauch aller Commercien vnnd Kauffmannschafften befördert werde.

Abschied im Namen Key. Majest. vnd Landgraff Moritzen zu Bingen verfast. Es sind auch zu Anfang dieses Jahrs von Landgraff Moritzen zu Hessen nach Bingen abgefertiget worden Eytel von Berlepsch / Jost Christoph von Beineburgk / genannt von Hoenstein / Johann Brand von Dalwig / Valentin Burgolt vnd Christoph Deichmann D. welche daselbst mit den in Namen Keys. Maj. vnd Verordnung Marquis Spinolae Abgeordneten Johann Carl von Schonburg / Christoph von Etten / Petro de Alzamora nachfolgenden Accord vnd Abschied verfastvnd geschlossen:

Zu wissen / als in Namen vnd von wegen der Römischen Keyserlichen auch zu Hungarn vnd Böhmen Königl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ambrosio Spinola / Marggraffen zu Sesto / Rittern deß güldenen Fliesses / dieses Keyserlichen Exercitus Obristen Feldhauptmanns an einem / vnd dann dem auch Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnd Herrn / Herrn Moritzen Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhayn vnd Nidda / für sie vnd Jhre Fürstl. Gn. junge Herrschafft am andern Theil / dieser hernach folgender Artickeln vnd Puncten / vnd deren mehrer Vergewissumg halben Tractat vnd Handlung vorgangen / so seynd dieselbe auff vorgepflogene Vnterred / Raht vnnd Vedencken / durch die zu End vnter schriebene hierzu beyderseits insonderheit deputirte Abgesandte / mit jhrer aller guten Wissen vnd Willen abgehandelt vnd verbindlich beschlossen worden / nemlich vnd zum ersten haben hochgedachtes Herrn Landgraffen zu Hessen F. Gn. zugesagt vnnd versprochen / für sich selbsten oder durch andere gegen allerhöchstg. Keys. Majest. vnd dero Kriegsvolck / weder Pfaltz Heydelberg selbst / noch den Vnirten oder andern inn- oder ausserhalb deß Reichs gesessenen Königen / Chur-Fürsten vnd Ständen / so zum Beystand vnnd Handhab gedachter Pfaltz Person vnnd Landen im Röm. Reich / oder in der von Böhmen sampt deroselben incorporirten Landen sich allbereyt eingelassen haben / oder hiernechst einlassen möch-

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hierauff zu Jhrer Keys. Maj. nach Wien die andern vnirten Fürsten vnd Ständ                      jhre Abgesandte / Graff Friederichen von Solms / Benjamin von Buwinghausen /                      Georg Zobelnvnd D. Joachim Fabern verschickt.</p>
          <p>Vnter dessen kam es zwischen den Vnirten Fürsten vnnd Ständen vnd Marggraffen                      Spinola durch Vermittelung deß Churfürsten von Meyntz vnd Landgraffen von                      Darmstatt zu einer Tractation / vnnd verfügte sich Marggraff Joachim Ernst von                      Onoltzbach vnd Hertzog Johann Friederich von Würtenberg nacher Meyntz: daselbst                      ward nach allerley gepflogener Handlung nachfolgendes beschlossen: Vor allen                      Dingen ist zwischen obgenanten Fürsten vnd Ständen verglichen / daß sie hinfüro                      aller Feindseligkeit vnter einander sich gäntzlich enthalten sollen / also daß                      die Fürsten vnd Vnirte Stände / wie dann auch derselben Kriegsvolck hinfüro                      keines Wegs weder den Herrn Marggraff Spinolam vn&#x0303; sein                      Kriegsvolck / oder auch die Oerther so in seiner Gewalt seyn / noch andere so in                      dieser Tractation begriffen / oder auch jhre Lande vnd Herrschafften beschädigen                      / noch auch dem Pfaltzgraff Friederichen mit Gelt / Kriegsvolck oder in andere                      Wege / directe oder indirecte, durch sich oder jemand anders einige Hülff                      leysten / jhre hiebevor angefangene Vnion weder dem Pfaltzgraff Friederichen zu                      lieb / noch auch Jhr Keys. Maj. zu wider / erlängern oder vernewern / sondern                      noch vor dem verflossenen Termin der Vnion / den 14. Maij nemlich / jhr so wol                      besonders als allgemeines Kriegsvolck / auß der Pfalß / vnd andern zur                      Beschützung der Pfaltz / gebrauchten Orthen / abführen vnd abziehen lassen / vnd                      also der Keys. Mai. getrewe vnd gehorsame Fürsten vnd Stände verbleiben sollen /                      in massen sie solches für Jhr Keys. Maj. offtmals hiebevor zu thun bezeuget                      haben.</p>
          <p>Hergegen soll der Marchese Spinola nichts feindlichs hinfort / wider die Vnirte                      Fürsten vnd Stände / jhre Person / Kriegevolck / Officirer / Vnderthanen /                      Schlösser / Stätt vnd Land / weder mit Plündern oder in andere Wege fürnemen vnd                      gebrauchen.</p>
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          <p>Damit auch die benachbarte Fürsten vnnd Stände sampt jhren Vnderthanen vnd andern                      / so sich vnter jhrem Gebiet befinden / weder von eines oder andern Theils                      Kriegsvolck beschweret oder beschädiget werden möchten / als haben offtgedachte                      Fürsten beyderseits verheissen / mit allem Fleiß zu verschaffen / daß alles                      Streiffen / Plündern vnnd Beuten / in jhren Landen vnd Herrschafften gäntzlich                      inhibirt / auffgehoben vnd abgeschafft / die Straffen sicher gemacht / vnd der                      freye Gebrauch aller Commercien vnnd Kauffmannschafften befördert werde.</p>
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          <p>Zu wissen / als in Namen vnd von wegen der Römischen Keyserlichen auch zu Hungarn                      vnd Böhmen Königl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / zwischen dem                      Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ambrosio Spinola /                      Marggraffen zu Sesto / Rittern deß güldenen Fliesses / dieses Keyserlichen                      Exercitus Obristen Feldhauptmanns an einem / vnd dann dem auch Durchleuchtigen                      Hochgebohrnen Fürsten vnd Herrn / Herrn Moritzen Landgraffen zu Hessen / Graffen                      zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhayn vnd Nidda / für sie vnd Jhre Fürstl. Gn.                      junge Herrschafft am andern Theil / dieser hernach folgender Artickeln vnd                      Puncten / vnd deren mehrer Vergewissumg halben Tractat vnd Handlung vorgangen /                      so seynd dieselbe auff vorgepflogene Vnterred / Raht vnnd Vedencken / durch die                      zu End vnter schriebene hierzu beyderseits insonderheit deputirte Abgesandte /                      mit jhrer aller guten Wissen vnd Willen abgehandelt vnd verbindlich beschlossen                      worden / nemlich vnd zum ersten haben hochgedachtes Herrn Landgraffen zu Hessen                      F. Gn. zugesagt vnnd versprochen / für sich selbsten oder durch andere gegen                      allerhöchstg. Keys. Majest. vnd dero Kriegsvolck / weder Pfaltz Heydelberg                      selbst / noch den Vnirten oder andern inn- oder ausserhalb deß Reichs gesessenen                      Königen / Chur-Fürsten vnd Ständen / so zum Beystand vnnd Handhab gedachter                      Pfaltz Person vnnd Landen im Röm. Reich / oder in der von Böhmen sampt                      deroselben incorporirten Landen sich allbereyt eingelassen haben / oder                      hiernechst einlassen möch-
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[548/0617] hierauff zu Jhrer Keys. Maj. nach Wien die andern vnirten Fürsten vnd Ständ jhre Abgesandte / Graff Friederichen von Solms / Benjamin von Buwinghausen / Georg Zobelnvnd D. Joachim Fabern verschickt. Vnter dessen kam es zwischen den Vnirten Fürsten vnnd Ständen vnd Marggraffen Spinola durch Vermittelung deß Churfürsten von Meyntz vnd Landgraffen von Darmstatt zu einer Tractation / vnnd verfügte sich Marggraff Joachim Ernst von Onoltzbach vnd Hertzog Johann Friederich von Würtenberg nacher Meyntz: daselbst ward nach allerley gepflogener Handlung nachfolgendes beschlossen: Vor allen Dingen ist zwischen obgenanten Fürsten vnd Ständen verglichen / daß sie hinfüro aller Feindseligkeit vnter einander sich gäntzlich enthalten sollen / also daß die Fürsten vnd Vnirte Stände / wie dann auch derselben Kriegsvolck hinfüro keines Wegs weder den Herrn Marggraff Spinolam vñ sein Kriegsvolck / oder auch die Oerther so in seiner Gewalt seyn / noch andere so in dieser Tractation begriffen / oder auch jhre Lande vnd Herrschafften beschädigen / noch auch dem Pfaltzgraff Friederichen mit Gelt / Kriegsvolck oder in andere Wege / directe oder indirecte, durch sich oder jemand anders einige Hülff leysten / jhre hiebevor angefangene Vnion weder dem Pfaltzgraff Friederichen zu lieb / noch auch Jhr Keys. Maj. zu wider / erlängern oder vernewern / sondern noch vor dem verflossenen Termin der Vnion / den 14. Maij nemlich / jhr so wol besonders als allgemeines Kriegsvolck / auß der Pfalß / vnd andern zur Beschützung der Pfaltz / gebrauchten Orthen / abführen vnd abziehen lassen / vnd also der Keys. Mai. getrewe vnd gehorsame Fürsten vnd Stände verbleiben sollen / in massen sie solches für Jhr Keys. Maj. offtmals hiebevor zu thun bezeuget haben. Hergegen soll der Marchese Spinola nichts feindlichs hinfort / wider die Vnirte Fürsten vnd Stände / jhre Person / Kriegevolck / Officirer / Vnderthanen / Schlösser / Stätt vnd Land / weder mit Plündern oder in andere Wege fürnemen vnd gebrauchen. In dieser Tractation aber sollen begriffen werden / so wol die im Vlmischen Vertrag benannte / als andere Chur-Fürsten / Stände vnd Edle deß Reichs / so wol Catholische als Evangelische / doch ist beyder obgedachter Partheyen Meynung gar nicht / etwas von den Gülchischen Landen allhie zu handlen oder zu ordnen. So viel aber Pfaltzgraff Friederichen belangt / als welchen das / was obgesetzt / gantz nicht angehet / hat gedachter Herr Marchese Spinola auff Begeren deß Königs in Groß Britannien verheissen / von dato an / biß an den obgedachten Termin den 14. Maij / mit der jhm anbefohlener Execution in der Pfaltz / deren Jnnwohner vnd Güter / weder für sich oder einen andern fortzuführen / sondern dieselbe Execution so lang einzustellen / jedoch mit dem Beding / daß die Vnirte Fürsten verschaffen sollen / daß das besondere deß gedachten Pfaltzgraffen Kriegsvolck / so jetzunder in der Pfaltz oder benachbarten Orthen sich befindet / vnder dessen keine Hostilität oder Feindschafft wider den Marggraffen Spinolam / dessen Kriegsvolck vnd Oerther so er inne hat / wie dann auch andere getrewe Stände deß Reichs / vnd deren Diener vnd Vnderthanen fürnemen vnd beweisen sollen. Damit auch die benachbarte Fürsten vnnd Stände sampt jhren Vnderthanen vnd andern / so sich vnter jhrem Gebiet befinden / weder von eines oder andern Theils Kriegsvolck beschweret oder beschädiget werden möchten / als haben offtgedachte Fürsten beyderseits verheissen / mit allem Fleiß zu verschaffen / daß alles Streiffen / Plündern vnnd Beuten / in jhren Landen vnd Herrschafften gäntzlich inhibirt / auffgehoben vnd abgeschafft / die Straffen sicher gemacht / vnd der freye Gebrauch aller Commercien vnnd Kauffmannschafften befördert werde. Es sind auch zu Anfang dieses Jahrs von Landgraff Moritzen zu Hessen nach Bingen abgefertiget worden Eytel von Berlepsch / Jost Christoph von Beineburgk / genannt von Hoenstein / Johann Brand von Dalwig / Valentin Burgolt vnd Christoph Deichmann D. welche daselbst mit den in Namen Keys. Maj. vnd Verordnung Marquis Spinolae Abgeordneten Johann Carl von Schonburg / Christoph von Etten / Petro de Alzamora nachfolgenden Accord vnd Abschied verfastvnd geschlossen: Abschied im Namen Key. Majest. vnd Landgraff Moritzen zu Bingen verfast. Zu wissen / als in Namen vnd von wegen der Römischen Keyserlichen auch zu Hungarn vnd Böhmen Königl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ambrosio Spinola / Marggraffen zu Sesto / Rittern deß güldenen Fliesses / dieses Keyserlichen Exercitus Obristen Feldhauptmanns an einem / vnd dann dem auch Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnd Herrn / Herrn Moritzen Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhayn vnd Nidda / für sie vnd Jhre Fürstl. Gn. junge Herrschafft am andern Theil / dieser hernach folgender Artickeln vnd Puncten / vnd deren mehrer Vergewissumg halben Tractat vnd Handlung vorgangen / so seynd dieselbe auff vorgepflogene Vnterred / Raht vnnd Vedencken / durch die zu End vnter schriebene hierzu beyderseits insonderheit deputirte Abgesandte / mit jhrer aller guten Wissen vnd Willen abgehandelt vnd verbindlich beschlossen worden / nemlich vnd zum ersten haben hochgedachtes Herrn Landgraffen zu Hessen F. Gn. zugesagt vnnd versprochen / für sich selbsten oder durch andere gegen allerhöchstg. Keys. Majest. vnd dero Kriegsvolck / weder Pfaltz Heydelberg selbst / noch den Vnirten oder andern inn- oder ausserhalb deß Reichs gesessenen Königen / Chur-Fürsten vnd Ständen / so zum Beystand vnnd Handhab gedachter Pfaltz Person vnnd Landen im Röm. Reich / oder in der von Böhmen sampt deroselben incorporirten Landen sich allbereyt eingelassen haben / oder hiernechst einlassen möch-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/617>, abgerufen am 23.11.2024.