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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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da auch S. Churf. G. vnter andern ferner Information anzuführen begehreten / solte dasselbe von jhme / Graffen / nach Möglichkeit vnterthänigst verrichtet werden. Welches er S. Churf. G. auß habendem Befelch vorbringen wollen damit alles beygelegt / Christlichs Blutvergiessen praecavirt / die Länder vor der verderblichen Enervir- vnd Außsangung der darinnen gelegten Kriegsheer verschont bleiben / dann das Rö. Reich so wol als das Königreich Böhmen / sampt darein gehörigen Ländern / je länger je mehr in die gäntzliche ruinam gestürtzt werden / die Cron Vngarn sampt andern Landen dardurch in die eusserste Desperation gerathen / vnd also (das Gott gnädig abwenden wolle) einen Dritten leichtlich in die Hände fallen möchte / inmassen mit dem Königreich Polen / welches nun zum dritten mal Niderlag erlitten / bereit ein starcker anfang gemacht / vnd der Türckische Keyser künfftigen Früling in der Person mit seiner eussersten Macht darauff zurucken entschlossen seyn sol / dannenhero solch Königreich & per consequens dz Rö. Reich Teutscher Nation in der höchsten Gefahr stehet / in Ansehung man an keinen Ort in Verstossung guter Correspondentz vnd wegen Enervirung der Landen durch Krieg / im Reich mit Mitteln versehen / einem solchen mächtigen Feind zu resistiren / zugeschweigen daß hiergegen die Catholische auf jhrer seiten gäntzlich entschlossen / die Evangelische Religion zu extirpiren / vnd hergegen die Spanische Inquisition einzuführen / durch welches Guberno / alle Churf. vnd Ständ deß Reichs / so wol an dero Königreich vnd Länder hergebrachte Reputation / Privilegien vnd Immuniteten gäntzlich vndertruckt vnnd beraubet würden / auß diesem allem were der Pfaltzgraff bewogen worden / S. Churf. G. hiermit zu ersuchen.

1621

Auf diesen Vortrag ist dem Abgegesandten den II. Jan. deß 1621. Jahrs nach folgende Churfürstl. Resolution vberreicht worden:

Chur Sächsische Resolution dem Pfältzischen Abgesandten auff gethane Proposition ertheilt. Der Durchleuchtigste / Hoch geborne Fürst vnd Herr / Herr Johan Georg / Hertzog zu Sachsen / rc. läst dem Chur Pfältzischen Abgesandten auf desselben Fürbringen / nach folgenden Bescheid ertheilen / daß nemmlich S. Churf. G. zu Sachsen nit gemeynt vnd entschlossen / mit Pfaltzgr. Friderichen in einig Disputat sich zubegeben / wegen der Vrsachen / die jn zu Annehmung der Regierung deß Königreichs Böhmen vnd incorporirten Ländern bewogen haben sollen / alldieweil S. Churf. G. zu Sachsen / dz Böhmische vbel procedere von anfang biß hiehero niemals gut geheissen; Pfaltzgraff Friderichen die nichtige angetragene / vnd von der Rö. Key. M. cassirte Wahl trewlich / neben andern vornehmen Chur- vnd Fürsten widerrathen / vnd die angezogene Vrsachen der Wichtigkeit niemals befunden / daß sie S. Churf. G. oder andere friedfertige vnd höchst gemelter Key. vnd Kö. M. wol affectionirte Stände zu einem beyfall hetten bewegen können / inmassen dann auch fast alle deß H. Rö. Reichs Ständ / entweder der Key. vnd K. M. trewlich beystandt geleystet / oder sonst sich neutral erwiesen vnd deß Böhmischen Vnwesens nit annehmen wollen / in Erwegung / daß die jenigen / von welchen solche nichtige vnd cassirte Wahl herrühret / weder zu Rejection noch Election einigen Beruff gehabt / im Königreich Böhmen auch kein Sedisvacanz, sondern dasselbe vielmehr mit der jetzigen Rö. Key. vnd Kö. M. als einem erwehlten / gecrönten / gesalbten vnd belehnten König versehen gewesen / vnd dahero zu der vorgenommenen Rejection vnd Wahl / ohne verletzung derer hohen vnd schweren geleysten Pflichten vnd Gewissen / nicht kommen vnd gelangen können / hetten demnach S. Churf. G. zu Sachsen nichts höhers gewünscht / als daß Pfaltzgr. Friderich sich in dz Böhmische Vnwesen nit gemischt / die Rö. Key. vnd Kö. M. in deroselben von Gott / Rechts vnd Billichkeit / wegen zustehenden Königreich vnd Ländern vnperturbirt gelassen / vnd alleine trewer Freund Rath / die es mit Pfaltzgr. Friderichen vnd derselben Land vnd Leuten trewlich vnd gut gemeynt / gefolgt. Dieweil aber Pfaltzgr. Friderichen ein anders gefallen / so haben S. Churf. Gn. zu Sachsen vnd andere Ständ es auch geschehen lassen / vnd den außgang Gott vnd der Zeit befehlen müssen / vnder dessen aber nichts desto weniger bey der Key. vnd Kö. M. getrew verblieben / vnd deroselben in jren zu gestandenen Trübsaln so viel möglich vnter die Arm gegriffen / biß der Allmächtige gütige Gott so viel Gnad verliehen / daß durch die ansehenliche vnd herrliche Pragerische Victorj / die Sach zu einem solchen Stand kommen vnd gerathen / darinnen sie sich anjetzo befindet / vnd männiglichen ab eventu kundbar worden / daß der gerechte Gott / der gerechten Sach beygestanden / vnd vber der Obrigkeit / als seiner Ordnung wol gehalten / vnd dieselbe geehret vnd respectiret haben wil. S. Churf. G. zu Sachsen bekennen zwar / daß das Röm Reich nit in wenig Gefahr gesetzt / vnd bey solcher Gelegenheit dem Türcken leicht Thür vnd Thor könne geöffnet werden / sein lang vorgehabtes Intent zu Werck zu richten / vnd der jenigen Länder sich zubemächtigen / so jedesmal für eine Vormawer deß Röm. Reichs gehalten worden / sie lassen es aber die jenigen / so darzu Vrsach vnd Anleitung geben / vnd bey welchen kein flehen / bitten / anermahnen vnd erbieten geholffen / verantworten / jhres theils seyn sie gnugsamb versichert / daß sie darzu die geringste Vrsachen nit gegeben / sondern lieber es anders gesehen hetten / wann nur die folge vorhanden gewesen / vnd die begierde zu herrschen vnd anderer Länder sich zu im patroniren / guten vnd nutzlichen consiliis nicht were vorgezogen worden / es achten auch S. Churf. G. davor / daß es nunmehr zu spat bey den jenigen Rath vnd Mittel zu suchen / welche jedesmal das gantze Werck improbirt / vnd derer Gutdüncken vnd trewhertzige Erinnerung hindan gesetzt vnd in wind geschlagen worden / S. Churf. G. zu Sachsen sehen vnd wissen auch kein andere Mittel zuerdencken oder zufinden / dardurch diesem Vnwesen abzuhelffen / vnd zu einem ruhigen friedlichen Stand zugelangen / als daß Pfaltzgraff Friderich sich vorhin aller Feindseligkeiten gegen der Keys. vnd Königl. May. zustehende Königreich vnd Länder enthalte / selbe vnperturbirt las-

da auch S. Churf. G. vnter andern ferner Information anzuführen begehreten / solte dasselbe von jhme / Graffen / nach Möglichkeit vnterthänigst verrichtet werden. Welches er S. Churf. G. auß habendem Befelch vorbringẽ wollen damit alles beygelegt / Christlichs Blutvergiessen praecavirt / die Länder vor der verderblichẽ Enervir- vnd Außsangung der darinnen gelegten Kriegsheer verschont bleiben / dann das Rö. Reich so wol als das Königreich Böhmẽ / sampt darein gehörigen Ländern / je länger je mehr in die gäntzliche ruinam gestürtzt werden / die Cron Vngarn sampt andern Landen dardurch in die eusserste Desperation gerathen / vnd also (das Gott gnädig abwenden wolle) einẽ Dritten leichtlich in die Hände fallẽ möchte / inmassen mit dem Königreich Polen / welches nun zum dritten mal Niderlag erlitten / bereit ein starcker anfang gemacht / vnd der Türckische Keyser künfftigẽ Früling in der Person mit seiner eussersten Macht darauff zurucken entschlossen seyn sol / dañenhero solch Königreich & per consequẽs dz Rö. Reich Teutscher Nation in der höchstẽ Gefahr stehet / in Ansehũg man an keinẽ Ort in Verstossung guter Correspondentz vnd wegen Enervirung der Landen durch Krieg / im Reich mit Mitteln versehen / einem solchen mächtigen Feind zu resistiren / zugeschweigen daß hiergegẽ die Catholische auf jhrer seiten gäntzlich entschlossen / die Evangelische Religion zu extirpiren / vnd hergegen die Spanische Inquisitiõ einzuführẽ / durch welches Guberno / alle Churf. vñ Ständ deß Reichs / so wol an dero Königreich vñ Länder hergebrachte Reputation / Privilegien vnd Immunitetẽ gäntzlich vndertruckt vnnd beraubet würden / auß diesem allem were der Pfaltzgraff bewogen worden / S. Churf. G. hiermit zu ersuchen.

1621

Auf diesen Vortrag ist dem Abgegesandten den II. Jan. deß 1621. Jahrs nach folgende Churfürstl. Resolution vberreicht worden:

Chur Sächsische Resolution dem Pfältzischẽ Abgesandten auff gethane Proposition ertheilt. Der Durchleuchtigste / Hoch geborne Fürst vnd Herr / Herr Johan Georg / Hertzog zu Sachsẽ / rc. läst dem Chur Pfältzischen Abgesandtẽ auf desselben Fürbringen / nach folgenden Bescheid ertheilen / daß nem̃lich S. Churf. G. zu Sachsen nit gemeynt vnd entschlossen / mit Pfaltzgr. Friderichen in einig Disputat sich zubegeben / wegen der Vrsachen / die jn zu Annehmung der Regierũg deß Königreichs Böhmen vnd incorporirten Ländern bewogen haben sollen / alldieweil S. Churf. G. zu Sachsen / dz Böhmische vbel procedere von anfang biß hiehero niemals gut geheissẽ; Pfaltzgraff Friderichen die nichtige angetragene / vnd von der Rö. Key. M. cassirte Wahl trewlich / nebẽ andern vornehmen Chur- vnd Fürsten widerrathen / vnd die angezogene Vrsachẽ der Wichtigkeit niemals befunden / daß sie S. Churf. G. oder andere friedfertige vnd höchst gemelter Key. vnd Kö. M. wol affectionirte Stände zu einem beyfall hetten bewegen können / inmassen dann auch fast alle deß H. Rö. Reichs Ständ / entweder der Key. vnd K. M. trewlich beystandt geleystet / oder sonst sich neutral erwiesen vnd deß Böhmischen Vnwesens nit annehmen wollen / in Erwegung / daß die jenigẽ / von welchen solche nichtige vnd cassirte Wahl herrühret / weder zu Rejection noch Election einigen Beruff gehabt / im Königreich Böhmẽ auch kein Sedisvacanz, sondern dasselbe vielmehr mit der jetzigen Rö. Key. vnd Kö. M. als einem erwehlten / gecrönten / gesalbten vnd belehnten König versehen gewesen / vnd dahero zu der vorgenommenẽ Rejection vnd Wahl / ohne verletzung derer hohen vnd schweren geleysten Pflichten vnd Gewissen / nicht kom̃en vnd gelangen können / hetten demnach S. Churf. G. zu Sachsen nichts höhers gewünscht / als daß Pfaltzgr. Friderich sich in dz Böhmische Vnwesen nit gemischt / die Rö. Key. vnd Kö. M. in deroselben von Gott / Rechts vnd Billichkeit / wegen zustehendẽ Königreich vnd Ländern vnperturbirt gelassen / vnd alleine trewer Freund Rath / die es mit Pfaltzgr. Friderichẽ vnd derselben Land vnd Leutẽ trewlich vnd gut gemeynt / gefolgt. Dieweil aber Pfaltzgr. Friderichen ein anders gefallẽ / so haben S. Churf. Gn. zu Sachsen vnd andere Ständ es auch geschehen lassen / vnd dẽ außgang Gott vnd der Zeit befehlen müssen / vnder dessen aber nichts desto weniger bey der Key. vnd Kö. M. getrew verblieben / vnd deroselben in jren zu gestandenen Trübsaln so viel möglich vnter die Arm gegriffen / biß der Allmächtige gütige Gott so viel Gnad verliehen / daß durch die ansehenliche vnd herrliche Pragerische Victorj / die Sach zu einem solchen Stand kommen vnd gerathen / darinnen sie sich anjetzo befindet / vnd männiglichen ab evẽtu kundbar worden / daß der gerechte Gott / der gerechten Sach beygestandẽ / vñ vber der Obrigkeit / als seiner Ordnung wol gehalten / vnd dieselbe geehret vnd respectiret haben wil. S. Churf. G. zu Sachsen bekennen zwar / daß das Röm Reich nit in wenig Gefahr gesetzt / vnd bey solcher Gelegenheit dem Türcken leicht Thür vnd Thor könne geöffnet werden / sein lang vorgehabtes Intent zu Werck zu richten / vnd der jenigen Länder sich zubemächtigẽ / so jedesmal für eine Vormawer deß Röm. Reichs gehalten worden / sie lassen es aber die jenigen / so darzu Vrsach vnd Anleitũg geben / vnd bey welchen kein flehen / bitten / anermahnen vnd erbieten geholffen / verantworten / jhres theils seyn sie gnugsamb versichert / daß sie darzu die geringste Vrsachen nit gegebẽ / sondern lieber es anders gesehen hetten / wann nur die folge vorhandẽ gewesen / vnd die begierde zu herrschen vñ anderer Länder sich zu im patroniren / guten vñ nutzlichen consiliis nicht were vorgezogen worden / es achten auch S. Churf. G. davor / daß es nũmehr zu spat bey den jenigen Rath vnd Mittel zu suchen / welche jedesmal das gantze Werck improbirt / vnd derer Gutdüncken vnd trewhertzige Erinnerũg hindan gesetzt vnd in wind geschlagen worden / S. Churf. G. zu Sachsen sehen vnd wissen auch kein andere Mittel zuerdencken oder zufinden / dardurch diesem Vnwesen abzuhelffen / vnd zu einem ruhigen friedlichen Stand zugelangẽ / als daß Pfaltzgraff Friderich sich vorhin aller Feindseligkeiten gegen der Keys. vnd Königl. May. zustehende Königreich vnd Länder enthalte / selbe vnperturbirt las-

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da auch S. Churf. G. vnter                      andern ferner Information anzuführen begehreten / solte dasselbe von jhme /                      Graffen / nach Möglichkeit vnterthänigst verrichtet werden. Welches er S. Churf.                      G. auß habendem Befelch vorbringe&#x0303; wollen damit alles beygelegt /                      Christlichs Blutvergiessen praecavirt / die Länder vor der verderbliche&#x0303; Enervir- vnd Außsangung der darinnen gelegten Kriegsheer                      verschont bleiben / dann das Rö. Reich so wol als das Königreich Böhme&#x0303; / sampt darein gehörigen Ländern / je länger je mehr in die                      gäntzliche ruinam gestürtzt werden / die Cron Vngarn sampt andern Landen                      dardurch in die eusserste Desperation gerathen / vnd also (das Gott gnädig                      abwenden wolle) eine&#x0303; Dritten leichtlich in die Hände falle&#x0303; möchte / inmassen mit dem Königreich Polen / welches nun zum                      dritten mal Niderlag erlitten / bereit ein starcker anfang gemacht / vnd der                      Türckische Keyser künfftige&#x0303; Früling in der Person mit seiner                      eussersten Macht darauff zurucken entschlossen seyn sol / dan&#x0303;enhero solch Königreich &amp; per conseque&#x0303;s dz Rö. Reich                      Teutscher Nation in der höchste&#x0303; Gefahr stehet / in Ansehu&#x0303;g man an keine&#x0303; Ort in Verstossung guter                      Correspondentz vnd wegen Enervirung der Landen durch Krieg / im Reich mit                      Mitteln versehen / einem solchen mächtigen Feind zu resistiren / zugeschweigen                      daß hiergege&#x0303; die Catholische auf jhrer seiten gäntzlich                      entschlossen / die Evangelische Religion zu extirpiren / vnd hergegen die                      Spanische Inquisitio&#x0303; einzuführe&#x0303; / durch welches                      Guberno / alle Churf. vn&#x0303; Ständ deß Reichs / so wol an dero                      Königreich vn&#x0303; Länder hergebrachte Reputation / Privilegien vnd                      Immunitete&#x0303; gäntzlich vndertruckt vnnd beraubet würden / auß diesem allem were                      der Pfaltzgraff bewogen worden / S. Churf. G. hiermit zu ersuchen.</p>
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          <p>Auf diesen Vortrag ist dem Abgegesandten den II. Jan. deß 1621. Jahrs nach                      folgende Churfürstl. Resolution vberreicht worden:</p>
          <p><note place="left">Chur Sächsische Resolution dem Pfältzische&#x0303; Abgesandten auff gethane Proposition ertheilt.</note> Der                      Durchleuchtigste / Hoch geborne Fürst vnd Herr / Herr Johan Georg / Hertzog zu                          Sachse&#x0303; / rc. läst dem Chur Pfältzischen Abgesandte&#x0303; auf desselben Fürbringen / nach folgenden Bescheid ertheilen /                      daß nem&#x0303;lich S. Churf. G. zu Sachsen nit gemeynt vnd entschlossen                      / mit Pfaltzgr. Friderichen in einig Disputat sich zubegeben / wegen der                      Vrsachen / die jn zu Annehmung der Regieru&#x0303;g deß Königreichs                      Böhmen vnd incorporirten Ländern bewogen haben sollen / alldieweil S. Churf. G.                      zu Sachsen / dz Böhmische vbel procedere von anfang biß hiehero niemals gut                          geheisse&#x0303;; Pfaltzgraff Friderichen die nichtige angetragene /                      vnd von der Rö. Key. M. cassirte Wahl trewlich / nebe&#x0303; andern                      vornehmen Chur- vnd Fürsten widerrathen / vnd die angezogene Vrsache&#x0303; der Wichtigkeit niemals befunden / daß sie S. Churf. G. oder                      andere friedfertige vnd höchst gemelter Key. vnd Kö. M. wol affectionirte Stände                      zu einem beyfall hetten bewegen können / inmassen dann auch fast alle deß H. Rö.                      Reichs Ständ / entweder der Key. vnd K. M. trewlich beystandt geleystet / oder                      sonst sich neutral erwiesen vnd deß Böhmischen Vnwesens nit annehmen wollen / in                      Erwegung / daß die jenige&#x0303; / von welchen solche nichtige vnd                      cassirte Wahl herrühret / weder zu Rejection noch Election einigen Beruff gehabt                      / im Königreich Böhme&#x0303; auch kein Sedisvacanz, sondern dasselbe                      vielmehr mit der jetzigen Rö. Key. vnd Kö. M. als einem erwehlten / gecrönten /                      gesalbten vnd belehnten König versehen gewesen / vnd dahero zu der                          vorgenommene&#x0303; Rejection vnd Wahl / ohne verletzung derer hohen                      vnd schweren geleysten Pflichten vnd Gewissen / nicht kom&#x0303;en vnd                      gelangen können / hetten demnach S. Churf. G. zu Sachsen nichts höhers gewünscht                      / als daß Pfaltzgr. Friderich sich in dz Böhmische Vnwesen nit gemischt / die                      Rö. Key. vnd Kö. M. in deroselben von Gott / Rechts vnd Billichkeit / wegen                          zustehende&#x0303; Königreich vnd Ländern vnperturbirt gelassen / vnd                      alleine trewer Freund Rath / die es mit Pfaltzgr. Frideriche&#x0303; vnd                      derselben Land vnd Leute&#x0303; trewlich vnd gut gemeynt / gefolgt.                      Dieweil aber Pfaltzgr. Friderichen ein anders gefalle&#x0303; / so haben                      S. Churf. Gn. zu Sachsen vnd andere Ständ es auch geschehen lassen / vnd de&#x0303; außgang Gott vnd der Zeit befehlen müssen / vnder dessen aber                      nichts desto weniger bey der Key. vnd Kö. M. getrew verblieben / vnd deroselben                      in jren zu gestandenen Trübsaln so viel möglich vnter die Arm gegriffen / biß                      der Allmächtige gütige Gott so viel Gnad verliehen / daß durch die ansehenliche                      vnd herrliche Pragerische Victorj / die Sach zu einem solchen Stand kommen vnd                      gerathen / darinnen sie sich anjetzo befindet / vnd männiglichen ab eve&#x0303;tu kundbar worden / daß der gerechte Gott / der gerechten Sach                          beygestande&#x0303; / vn&#x0303; vber der Obrigkeit / als                      seiner Ordnung wol gehalten / vnd dieselbe geehret vnd respectiret haben wil. S.                      Churf. G. zu Sachsen bekennen zwar / daß das Röm Reich nit in wenig Gefahr                      gesetzt / vnd bey solcher Gelegenheit dem Türcken leicht Thür vnd Thor könne                      geöffnet werden / sein lang vorgehabtes Intent zu Werck zu richten / vnd der                      jenigen Länder sich zubemächtige&#x0303; / so jedesmal für eine Vormawer                      deß Röm. Reichs gehalten worden / sie lassen es aber die jenigen / so darzu                      Vrsach vnd Anleitu&#x0303;g geben / vnd bey welchen kein flehen / bitten                      / anermahnen vnd erbieten geholffen / verantworten / jhres theils seyn sie                      gnugsamb versichert / daß sie darzu die geringste Vrsachen nit gegebe&#x0303; / sondern lieber es anders gesehen hetten / wann nur die folge                      vorhande&#x0303; gewesen / vnd die begierde zu herrschen vn&#x0303; anderer                      Länder sich zu im patroniren / guten vn&#x0303; nutzlichen consiliis                      nicht were vorgezogen worden / es achten auch S. Churf. G. davor / daß es nu&#x0303;mehr zu spat bey den jenigen Rath vnd Mittel zu suchen / welche                      jedesmal das gantze Werck improbirt / vnd derer Gutdüncken vnd trewhertzige                          Erinneru&#x0303;g hindan gesetzt vnd in wind geschlagen worden / S.                      Churf. G. zu Sachsen sehen vnd wissen auch kein andere Mittel zuerdencken oder                      zufinden / dardurch diesem Vnwesen abzuhelffen / vnd zu einem ruhigen                      friedlichen Stand zugelange&#x0303; / als daß Pfaltzgraff Friderich sich                      vorhin aller Feindseligkeiten gegen der Keys. vnd Königl. May. zustehende                      Königreich vnd Länder enthalte / selbe vnperturbirt las-
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[513/0580] da auch S. Churf. G. vnter andern ferner Information anzuführen begehreten / solte dasselbe von jhme / Graffen / nach Möglichkeit vnterthänigst verrichtet werden. Welches er S. Churf. G. auß habendem Befelch vorbringẽ wollen damit alles beygelegt / Christlichs Blutvergiessen praecavirt / die Länder vor der verderblichẽ Enervir- vnd Außsangung der darinnen gelegten Kriegsheer verschont bleiben / dann das Rö. Reich so wol als das Königreich Böhmẽ / sampt darein gehörigen Ländern / je länger je mehr in die gäntzliche ruinam gestürtzt werden / die Cron Vngarn sampt andern Landen dardurch in die eusserste Desperation gerathen / vnd also (das Gott gnädig abwenden wolle) einẽ Dritten leichtlich in die Hände fallẽ möchte / inmassen mit dem Königreich Polen / welches nun zum dritten mal Niderlag erlitten / bereit ein starcker anfang gemacht / vnd der Türckische Keyser künfftigẽ Früling in der Person mit seiner eussersten Macht darauff zurucken entschlossen seyn sol / dañenhero solch Königreich & per consequẽs dz Rö. Reich Teutscher Nation in der höchstẽ Gefahr stehet / in Ansehũg man an keinẽ Ort in Verstossung guter Correspondentz vnd wegen Enervirung der Landen durch Krieg / im Reich mit Mitteln versehen / einem solchen mächtigen Feind zu resistiren / zugeschweigen daß hiergegẽ die Catholische auf jhrer seiten gäntzlich entschlossen / die Evangelische Religion zu extirpiren / vnd hergegen die Spanische Inquisitiõ einzuführẽ / durch welches Guberno / alle Churf. vñ Ständ deß Reichs / so wol an dero Königreich vñ Länder hergebrachte Reputation / Privilegien vnd Immunitetẽ gäntzlich vndertruckt vnnd beraubet würden / auß diesem allem were der Pfaltzgraff bewogen worden / S. Churf. G. hiermit zu ersuchen. 1621 Auf diesen Vortrag ist dem Abgegesandten den II. Jan. deß 1621. Jahrs nach folgende Churfürstl. Resolution vberreicht worden: Der Durchleuchtigste / Hoch geborne Fürst vnd Herr / Herr Johan Georg / Hertzog zu Sachsẽ / rc. läst dem Chur Pfältzischen Abgesandtẽ auf desselben Fürbringen / nach folgenden Bescheid ertheilen / daß nem̃lich S. Churf. G. zu Sachsen nit gemeynt vnd entschlossen / mit Pfaltzgr. Friderichen in einig Disputat sich zubegeben / wegen der Vrsachen / die jn zu Annehmung der Regierũg deß Königreichs Böhmen vnd incorporirten Ländern bewogen haben sollen / alldieweil S. Churf. G. zu Sachsen / dz Böhmische vbel procedere von anfang biß hiehero niemals gut geheissẽ; Pfaltzgraff Friderichen die nichtige angetragene / vnd von der Rö. Key. M. cassirte Wahl trewlich / nebẽ andern vornehmen Chur- vnd Fürsten widerrathen / vnd die angezogene Vrsachẽ der Wichtigkeit niemals befunden / daß sie S. Churf. G. oder andere friedfertige vnd höchst gemelter Key. vnd Kö. M. wol affectionirte Stände zu einem beyfall hetten bewegen können / inmassen dann auch fast alle deß H. Rö. Reichs Ständ / entweder der Key. vnd K. M. trewlich beystandt geleystet / oder sonst sich neutral erwiesen vnd deß Böhmischen Vnwesens nit annehmen wollen / in Erwegung / daß die jenigẽ / von welchen solche nichtige vnd cassirte Wahl herrühret / weder zu Rejection noch Election einigen Beruff gehabt / im Königreich Böhmẽ auch kein Sedisvacanz, sondern dasselbe vielmehr mit der jetzigen Rö. Key. vnd Kö. M. als einem erwehlten / gecrönten / gesalbten vnd belehnten König versehen gewesen / vnd dahero zu der vorgenommenẽ Rejection vnd Wahl / ohne verletzung derer hohen vnd schweren geleysten Pflichten vnd Gewissen / nicht kom̃en vnd gelangen können / hetten demnach S. Churf. G. zu Sachsen nichts höhers gewünscht / als daß Pfaltzgr. Friderich sich in dz Böhmische Vnwesen nit gemischt / die Rö. Key. vnd Kö. M. in deroselben von Gott / Rechts vnd Billichkeit / wegen zustehendẽ Königreich vnd Ländern vnperturbirt gelassen / vnd alleine trewer Freund Rath / die es mit Pfaltzgr. Friderichẽ vnd derselben Land vnd Leutẽ trewlich vnd gut gemeynt / gefolgt. Dieweil aber Pfaltzgr. Friderichen ein anders gefallẽ / so haben S. Churf. Gn. zu Sachsen vnd andere Ständ es auch geschehen lassen / vnd dẽ außgang Gott vnd der Zeit befehlen müssen / vnder dessen aber nichts desto weniger bey der Key. vnd Kö. M. getrew verblieben / vnd deroselben in jren zu gestandenen Trübsaln so viel möglich vnter die Arm gegriffen / biß der Allmächtige gütige Gott so viel Gnad verliehen / daß durch die ansehenliche vnd herrliche Pragerische Victorj / die Sach zu einem solchen Stand kommen vnd gerathen / darinnen sie sich anjetzo befindet / vnd männiglichen ab evẽtu kundbar worden / daß der gerechte Gott / der gerechten Sach beygestandẽ / vñ vber der Obrigkeit / als seiner Ordnung wol gehalten / vnd dieselbe geehret vnd respectiret haben wil. S. Churf. G. zu Sachsen bekennen zwar / daß das Röm Reich nit in wenig Gefahr gesetzt / vnd bey solcher Gelegenheit dem Türcken leicht Thür vnd Thor könne geöffnet werden / sein lang vorgehabtes Intent zu Werck zu richten / vnd der jenigen Länder sich zubemächtigẽ / so jedesmal für eine Vormawer deß Röm. Reichs gehalten worden / sie lassen es aber die jenigen / so darzu Vrsach vnd Anleitũg geben / vnd bey welchen kein flehen / bitten / anermahnen vnd erbieten geholffen / verantworten / jhres theils seyn sie gnugsamb versichert / daß sie darzu die geringste Vrsachen nit gegebẽ / sondern lieber es anders gesehen hetten / wann nur die folge vorhandẽ gewesen / vnd die begierde zu herrschen vñ anderer Länder sich zu im patroniren / guten vñ nutzlichen consiliis nicht were vorgezogen worden / es achten auch S. Churf. G. davor / daß es nũmehr zu spat bey den jenigen Rath vnd Mittel zu suchen / welche jedesmal das gantze Werck improbirt / vnd derer Gutdüncken vnd trewhertzige Erinnerũg hindan gesetzt vnd in wind geschlagen worden / S. Churf. G. zu Sachsen sehen vnd wissen auch kein andere Mittel zuerdencken oder zufinden / dardurch diesem Vnwesen abzuhelffen / vnd zu einem ruhigen friedlichen Stand zugelangẽ / als daß Pfaltzgraff Friderich sich vorhin aller Feindseligkeiten gegen der Keys. vnd Königl. May. zustehende Königreich vnd Länder enthalte / selbe vnperturbirt las- Chur Sächsische Resolution dem Pfältzischẽ Abgesandten auff gethane Proposition ertheilt.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 513. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/580>, abgerufen am 23.11.2024.