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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ctionirt verbleiben werden / als Jh. M. sich hierinnen allweg der Recht vnd Gefügnuß gegen den Landen deutlich protestando zuvor gehalten / entgegen J. M. widerumb sie die gehorsamen Ständ mit der jnen versprochenen / so wol eigener als außwendiger Potentaten Assistentz / Hülf vnd Succurß keines wegs zuverlassen gedencken / in dessen aber seyn J. M. Inhalts besagter hievoriger Erklärung gnädigst wol zufrieden / daß mit Chur Sachsen die vorhabende Tractation einen weg als den andern vorgenommen werden möge / vnd wie sie sich keines andern / dann J. Kön. M. Königl. Person darein zu comprehendiren gnädigstversehen / als seyn sie deß Verlauffs förderlicher Notification von den gehorsamen Fürsten vnd Ständen gewärtig / vnd thun sie benebens gnädigst ermahnen / sich hierinn dermassen gehorsamblich zuverhalten / auf daß in einem corpore beysammen verbleiben / vnd niemands sich darvon ab zu sondern / oder ad partem einzulassen vnterfangen möge / ingleichen / deß wegen der mit der confoederirten Cron Vngarn dermassen Consideration möge gehalten werden / auf daß die gehorsamen Fürsten vnd Ständ (in dem dem Marggraffihumb auf begebende vnd conditionirte Accommodirung all bereit mit Türcken vnd Tartarn angedräwet worden) nit in grössers Vnglück vnd Gefahr deßwegen kommen mögen / vnd demnach auch den gehorsamen Fürsten vnd Ständen hoch angelegen / damit dero noch dienende Soldatesca mit nechstem befriediget vnd in guten Willen erhalten werde / nit weniger auch J. Kö. M. bewilligter Austand an den dritten Monat Sold für die 1000. Pferd zu deroselben Bezahlung beförderlich richtig gemacht werde / als haben J. M. dz gnädigste Vertrawen zu den gehorsamen Fürsten vnd Ständen / sie solche Nortturfften so wol als zuvorn in gehörige obacht zunemmen / vnd zu angehöriger zuverlässigkeit zurichten / wie auch sonsten in allen Occurrentien mit J. Kön. M. getrewe gehorsame Correspondentz zuhalten nit vnterlassen werden.

Pfaltzgraff Friderich schicket einen Gesandten an den Churfürsten von Sachsen. Ferners hat Pfaltzgraf Friderich zu auß gang dieses Jahrs Graf Georg Friderichen von Hohenloh an J. Churf. Durchl. zu Sachsen abgefertigt / vnd jhm in seinem Nahmen nachfolgend vortragen lassen: Er machte jm keinen zweiffel / es würden S. Churf. G. auß seinem gethanen Schrifftlichen vnd durch offenen Truck ans Liecht gegebenen Declaration vernommen haben / auß wz erheblichen Vrsachen er sich der Cron Böheimb Regierung sampt dero gehörigen Landen vnterzogen / vnd daß er gar nit sich darzu getrungen / viel weniger vor ergangener Wahl / vnd biß von desselben Königreichs Ständen jm avisirt worden / dessen Wissenschaft getragen / dahero es für einen Beruff vnd sonderliche Schickung Gottes geachtet / darumb sich desto eher darzu bewegen lassen / damit solche Cron nit in andere Händ gefallen / dardurch dem Röm. Reich allerley Vngelegenheit zugezogen vnd erwachsen mögen. Für eins.

Fürs ander / daß die Evangelische Religion in solchem Königreich vnd Landen erhalten / bey jhrer hergebrachten Freyheit verbleiben.

Zum dritten / daß das Churfürstenthumb nit zu einem Erbe / wie es durch einen Contract dem König in Spania vbergeben / zu mercklichem Praejuditz deß Churfürstlichen Collegii, gemacht.

Zum vierdten / daß die freye Keys. Wahl künfftig in die Hand der Evangelischen Majorum gezogen / damit dem Röm. Reich vnd sonderlich den Evangelischen Churfürsten vnd dero Länder hinfüro die Servitut nit auff den Halß wachsen möge / daher er der Pfaltzgr. in gäntzlicher Hoffnung gestanden / es würden die Evangel. Churf. vnd Stände jnen nit allein dasselbe belieben lassen / sondern sie auch darneben hand zuhaben gemeint seyn / dann da etwz dieses Orts were von Gegentheil praetendirt worden / daß solches vermittelst der sämptlichen Reichsständ Interposition hette mögen durch rechtliche vnd gütliche Tractation accommodirt vnd beygelegt werden / inmassen er sich allezeit dahin erbietig gemacht / aber vergeblich / sondern es hett sich der Gegentheil durch Hülf Spanien / auß ländischer vnd im Reich der Papistischen Ligae zugethanen Potentaten dermassen gestärckt / daß er gezwungen worden / die noch gezwungene Defension an die Hand zunehmen / nichts desto weniger aber jederzeit begierig gewesen / wie die Sachen zu gütlicher Tractation hetten kommen mögen / meine wenige Person zu S. Churf. G. nit allein abzufertigen / sondern dieweil es sich mit dem sichern Geleyd etwz verzogen / vnd die Fürsten vnd Ständ in Schlesten inmittelst ein Zusammenkunfft gehalten / dieselbe dahero zu disponiren / daß sie ebener gestalt eine Absendung zu S. C. G. schicken wolten.

Were hierauf deß Pfaltzgraffen gantz freundlich bitten / ob S. Churf. G. jhm gefallen lassen wolten / Mittel vorzuschlagen / dardurch obberürten Gefährlichkeiten gestewert / das H. Rö. Reich sampt seinen Gliedmassen in guten ruhigen Stand erhalten / er beneben seinen Gefreunden vnd Zugethanen / die jenige jhnen abgenommene Güter widerumb restituirt / deß zugefügten Schadens ergetzet / ein general amnystia allerseits gegeben / den gravaminibus im Reich abgeholffen / das liberum Religionis exercitium erhalten / dz Churfürstenthumb Böhmen bey der freyen Wahl gelassen / dasselbe Königreich sampt den incorporirten Ländern Religions- vnd Prophan Freyheiten restabiliret vnd confirmiret / das Königreich Vngarn in solcher Observantz gehalten / damit nit Desperation / vnd bey derselben schädliche Consequentzen causirt / dz Königreich Polen dergestalt möchte in Obacht genommen werden / damit dasselbe nit in Gefahr gesetzt / vnd das Röm. Reich auch andere Christliche Länder daherd Schaden leyden möchten.

Zu behuf aber solcher Tractation / vnd damit sie desto füglicher vnd besser jren Fortgang haben möge / were vmb mehrer sicherheit willen ein Stillstandt aller Orten ein paar Monat also bald anzustellen vnd ins Werck zurichten / da er dann erbietig zu solchem jetzterzehlten auf vor genommenen Vorschlag S. Churf. G. nach möglichkeit / wz ohne verletzung gutes Namens vnd wolher gebrachter Reputation geschehen kan / sich dermassen zu accommodiren / daß S. Churf. G. als ein Evangelischer Churfürst vnd Herr / gern vor andern gönnen vnd anvertrawen /

ctionirt verbleiben werden / als Jh. M. sich hierinnen allweg der Recht vnd Gefügnuß gegen den Landen deutlich protestando zuvor gehalten / entgegen J. M. widerumb sie die gehorsamen Ständ mit der jnen versprochenẽ / so wol eigener als außwendiger Potentatẽ Assistentz / Hülf vñ Succurß keines wegs zuverlassen gedencken / in dessen aber seyn J. M. Inhalts besagter hievoriger Erklärũg gnädigst wol zufriedẽ / daß mit Chur Sachsen die vorhabende Tractation einen weg als den andern vorgenom̃en werden möge / vnd wie sie sich keines andern / dann J. Kön. M. Königl. Person darein zu comprehendiren gnädigstversehen / als seyn sie deß Verlauffs förderlicher Notification von den gehorsamen Fürsten vnd Ständen gewärtig / vnd thun sie benebens gnädigst ermahnen / sich hieriñ dermassen gehorsamblich zuverhalten / auf daß in einem corpore beysammen verbleiben / vnd niemands sich darvon ab zu sondern / oder ad partem einzulassen vnterfangen möge / ingleichen / deß wegen der mit der confoederirten Cron Vngarn dermassen Consideration möge gehalten werden / auf daß die gehorsamen Fürsten vnd Ständ (in dem dem Marggraffihumb auf begebende vnd conditionirte Accom̃odirung all bereit mit Türcken vnd Tartarn angedräwet worden) nit in grössers Vnglück vnd Gefahr deßwegen kom̃en mögen / vnd demnach auch den gehorsamẽ Fürsten vñ Ständen hoch angelegẽ / damit dero noch dienẽde Soldatesca mit nechstem befriediget vnd in gutẽ Willen erhalten werde / nit weniger auch J. Kö. M. bewilligter Austand an den drittẽ Monat Sold für die 1000. Pferd zu deroselben Bezahlũg beförderlich richtig gemacht werde / als habẽ J. M. dz gnädigste Vertrawen zu den gehorsamen Fürsten vñ Ständen / sie solche Nortturfftẽ so wol als zuvorn in gehörige obacht zunem̃en / vnd zu angehöriger zuverlässigkeit zurichten / wie auch sonsten in allen Occurrentien mit J. Kön. M. getrewe gehorsame Correspondentz zuhalten nit vnterlassen werden.

Pfaltzgraff Friderich schicket einen Gesandten an den Churfürsten von Sachsen. Ferners hat Pfaltzgraf Friderich zu auß gang dieses Jahrs Graf Georg Friderichen võ Hohenloh an J. Churf. Durchl. zu Sachsen abgefertigt / vnd jhm in seinem Nahmen nachfolgend vortragen lassen: Er machte jm keinen zweiffel / es würdẽ S. Churf. G. auß seinem gethanen Schrifftlichẽ vnd durch offenen Truck ans Liecht gegebenẽ Declaration vernom̃en habẽ / auß wz erheblichẽ Vrsachen er sich der Cron Böheimb Regierũg sampt dero gehörigen Landen vnterzogen / vnd daß er gar nit sich darzu getrungẽ / viel weniger vor ergangener Wahl / vnd biß von desselben Königreichs Ständen jm avisirt worden / dessen Wissenschaft getragen / dahero es für einen Beruff vnd sonderliche Schickung Gottes geachtet / darumb sich desto eher darzu bewegen lassen / damit solche Cron nit in andere Händ gefallen / dardurch dem Röm. Reich allerley Vngelegenheit zugezogen vnd erwachsen mögen. Für eins.

Fürs ander / daß die Evangelische Religion in solchem Königreich vnd Landen erhalten / bey jhrer hergebrachten Freyheit verbleiben.

Zum dritten / daß das Churfürstenthumb nit zu einem Erbe / wie es durch einen Contract dem König in Spania vbergeben / zu mercklichem Praejuditz deß Churfürstlichen Collegii, gemacht.

Zum vierdten / daß die freye Keys. Wahl künfftig in die Hand der Evangelischen Majorum gezogen / damit dem Röm. Reich vnd sonderlich den Evangelischen Churfürsten vnd dero Länder hinfüro die Servitut nit auff den Halß wachsen möge / daher er der Pfaltzgr. in gäntzlicher Hoffnung gestanden / es würden die Evangel. Churf. vnd Stände jnen nit allein dasselbe beliebẽ lassen / sondern sie auch darnebẽ hand zuhaben gemeint seyn / dañ da etwz dieses Orts were võ Gegentheil praetendirt worden / daß solches vermittelst der sämptlichen Reichsständ Interposition hette mögen durch rechtliche vnd gütliche Tractation accom̃odirt vnd beygelegt werden / inmassen er sich allezeit dahin erbietig gemacht / aber vergeblich / sondern es hett sich der Gegentheil durch Hülf Spanien / auß ländischer vnd im Reich der Papistischẽ Ligae zugethanen Potentatẽ dermassen gestärckt / daß er gezwungen worden / die noch gezwungene Defension an die Hand zunehmen / nichts desto weniger aber jederzeit begierig gewesen / wie die Sachen zu gütlicher Tractation hetten kom̃en mögen / meine wenige Person zu S. Churf. G. nit allein abzufertigen / sondern dieweil es sich mit dem sichern Geleyd etwz verzogen / vnd die Fürsten vnd Ständ in Schlesten inmittelst ein Zusammenkunfft gehalten / dieselbe dahero zu disponirẽ / daß sie ebener gestalt eine Absendung zu S. C. G. schicken wolten.

Were hierauf deß Pfaltzgraffen gantz freundlich bitten / ob S. Churf. G. jhm gefallen lassen wolten / Mittel vorzuschlagen / dardurch obberürten Gefährlichkeiten gestewert / das H. Rö. Reich sampt seinẽ Gliedmassen in gutẽ ruhigen Stand erhalten / er beneben seinen Gefreunden vnd Zugethanen / die jenige jhnen abgenommene Güter widerumb restituirt / deß zugefügten Schadens ergetzet / ein general amnystia allerseits gegeben / den gravaminibus im Reich abgeholffen / das liberum Religionis exercitium erhalten / dz Churfürstenthumb Böhmen bey der freyen Wahl gelassen / dasselbe Königreich sampt den incorporirten Ländern Religions- vnd Prophan Freyheiten restabiliret vnd confirmiret / das Königreich Vngarn in solcher Observantz gehaltẽ / damit nit Desperation / vnd bey derselbẽ schädliche Consequentzen causirt / dz Königreich Polẽ dergestalt möchte in Obacht genom̃en werden / damit dasselbe nit in Gefahr gesetzt / vnd das Röm. Reich auch andere Christliche Länder daherd Schaden leydẽ möchtẽ.

Zu behuf aber solcher Tractation / vnd damit sie desto füglicher vñ besser jren Fortgang habẽ möge / were vmb mehrer sicherheit willen ein Stillstandt aller Orten ein paar Monat also bald anzustellen vnd ins Werck zurichten / da er dañ erbietig zu solchem jetzterzehlten auf vor genom̃enen Vorschlag S. Churf. G. nach möglichkeit / wz ohne verletzũg gutes Namens vñ wolher gebrachter Reputation geschehẽ kan / sich dermassen zu accom̃odiren / daß S. Churf. G. als ein Evangelischer Churfürst vñ Herr / gern vor andern gönnen vnd anvertrawen /

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ctionirt verbleiben werden / als Jh. M. sich hierinnen allweg der                      Recht vnd Gefügnuß gegen den Landen deutlich protestando zuvor gehalten /                      entgegen J. M. widerumb sie die gehorsamen Ständ mit der jnen versprochene&#x0303; / so wol eigener als außwendiger Potentate&#x0303;                      Assistentz / Hülf vn&#x0303; Succurß keines wegs zuverlassen gedencken /                      in dessen aber seyn J. M. Inhalts besagter hievoriger Erkläru&#x0303;g                      gnädigst wol zufriede&#x0303; / daß mit Chur Sachsen die vorhabende                      Tractation einen weg als den andern vorgenom&#x0303;en werden möge / vnd                      wie sie sich keines andern / dann J. Kön. M. Königl. Person darein zu                      comprehendiren gnädigstversehen / als seyn sie deß Verlauffs förderlicher                      Notification von den gehorsamen Fürsten vnd Ständen gewärtig / vnd thun sie                      benebens gnädigst ermahnen / sich hierin&#x0303; dermassen gehorsamblich                      zuverhalten / auf daß in einem corpore beysammen verbleiben / vnd niemands sich                      darvon ab zu sondern / oder ad partem einzulassen vnterfangen möge / ingleichen                      / deß wegen der mit der confoederirten Cron Vngarn dermassen Consideration möge                      gehalten werden / auf daß die gehorsamen Fürsten vnd Ständ (in dem dem                      Marggraffihumb auf begebende vnd conditionirte Accom&#x0303;odirung all                      bereit mit Türcken vnd Tartarn angedräwet worden) nit in grössers Vnglück vnd                      Gefahr deßwegen kom&#x0303;en mögen / vnd demnach auch den gehorsame&#x0303; Fürsten vn&#x0303; Ständen hoch angelege&#x0303; /                      damit dero noch diene&#x0303;de Soldatesca mit nechstem befriediget vnd                      in gute&#x0303; Willen erhalten werde / nit weniger auch J. Kö. M.                      bewilligter Austand an den dritte&#x0303; Monat Sold für die 1000. Pferd zu deroselben                          Bezahlu&#x0303;g beförderlich richtig gemacht werde / als habe&#x0303; J. M.                      dz gnädigste Vertrawen zu den gehorsamen Fürsten vn&#x0303; Ständen / sie                      solche Nortturffte&#x0303; so wol als zuvorn in gehörige obacht zunem&#x0303;en / vnd zu angehöriger zuverlässigkeit zurichten / wie auch                      sonsten in allen Occurrentien mit J. Kön. M. getrewe gehorsame Correspondentz                      zuhalten nit vnterlassen werden.</p>
          <p><note place="left">Pfaltzgraff Friderich schicket einen Gesandten an den                          Churfürsten von Sachsen.</note> Ferners hat Pfaltzgraf Friderich zu auß gang                      dieses Jahrs Graf Georg Friderichen vo&#x0303; Hohenloh an J. Churf.                      Durchl. zu Sachsen abgefertigt / vnd jhm in seinem Nahmen nachfolgend vortragen                      lassen: Er machte jm keinen zweiffel / es würde&#x0303; S. Churf. G. auß                      seinem gethanen Schrifftliche&#x0303; vnd durch offenen Truck ans Liecht                          gegebene&#x0303; Declaration vernom&#x0303;en habe&#x0303; / auß wz                          erhebliche&#x0303; Vrsachen er sich der Cron Böheimb Regieru&#x0303;g sampt dero gehörigen Landen vnterzogen / vnd daß er gar nit                      sich darzu getrunge&#x0303; / viel weniger vor ergangener Wahl / vnd biß                      von desselben Königreichs Ständen jm avisirt worden / dessen Wissenschaft                      getragen / dahero es für einen Beruff vnd sonderliche Schickung Gottes geachtet                      / darumb sich desto eher darzu bewegen lassen / damit solche Cron nit in andere                      Händ gefallen / dardurch dem Röm. Reich allerley Vngelegenheit zugezogen vnd                      erwachsen mögen. Für eins.</p>
          <p>Fürs ander / daß die Evangelische Religion in solchem Königreich vnd Landen                      erhalten / bey jhrer hergebrachten Freyheit verbleiben.</p>
          <p>Zum dritten / daß das Churfürstenthumb nit zu einem Erbe / wie es durch einen                      Contract dem König in Spania vbergeben / zu mercklichem Praejuditz deß                      Churfürstlichen Collegii, gemacht.</p>
          <p>Zum vierdten / daß die freye Keys. Wahl künfftig in die Hand der Evangelischen                      Majorum gezogen / damit dem Röm. Reich vnd sonderlich den Evangelischen                      Churfürsten vnd dero Länder hinfüro die Servitut nit auff den Halß wachsen möge                      / daher er der Pfaltzgr. in gäntzlicher Hoffnung gestanden / es würden die                      Evangel. Churf. vnd Stände jnen nit allein dasselbe beliebe&#x0303;                      lassen / sondern sie auch darnebe&#x0303; hand zuhaben gemeint seyn /                          dan&#x0303; da etwz dieses Orts were vo&#x0303; Gegentheil                      praetendirt worden / daß solches vermittelst der sämptlichen Reichsständ                      Interposition hette mögen durch rechtliche vnd gütliche Tractation accom&#x0303;odirt vnd beygelegt werden / inmassen er sich allezeit dahin                      erbietig gemacht / aber vergeblich / sondern es hett sich der Gegentheil durch                      Hülf Spanien / auß ländischer vnd im Reich der Papistische&#x0303; Ligae                      zugethanen Potentate&#x0303; dermassen gestärckt / daß er gezwungen                      worden / die noch gezwungene Defension an die Hand zunehmen / nichts desto                      weniger aber jederzeit begierig gewesen / wie die Sachen zu gütlicher Tractation                      hetten kom&#x0303;en mögen / meine wenige Person zu S. Churf. G. nit                      allein abzufertigen / sondern dieweil es sich mit dem sichern Geleyd etwz                      verzogen / vnd die Fürsten vnd Ständ in Schlesten inmittelst ein Zusammenkunfft                      gehalten / dieselbe dahero zu disponire&#x0303; / daß sie ebener gestalt                      eine Absendung zu S. C. G. schicken wolten.</p>
          <p>Were hierauf deß Pfaltzgraffen gantz freundlich bitten / ob S. Churf. G. jhm                      gefallen lassen wolten / Mittel vorzuschlagen / dardurch obberürten                      Gefährlichkeiten gestewert / das H. Rö. Reich sampt seine&#x0303;                      Gliedmassen in gute&#x0303; ruhigen Stand erhalten / er beneben seinen                      Gefreunden vnd Zugethanen / die jenige jhnen abgenommene Güter widerumb                      restituirt / deß zugefügten Schadens ergetzet / ein general amnystia allerseits                      gegeben / den gravaminibus im Reich abgeholffen / das liberum Religionis                      exercitium erhalten / dz Churfürstenthumb Böhmen bey der freyen Wahl gelassen /                      dasselbe Königreich sampt den incorporirten Ländern Religions- vnd Prophan                      Freyheiten restabiliret vnd confirmiret / das Königreich Vngarn in solcher                      Observantz gehalte&#x0303; / damit nit Desperation / vnd bey derselbe&#x0303;                      schädliche Consequentzen causirt / dz Königreich Pole&#x0303; dergestalt                      möchte in Obacht genom&#x0303;en werden / damit dasselbe nit in Gefahr                      gesetzt / vnd das Röm. Reich auch andere Christliche Länder daherd Schaden                          leyde&#x0303; möchte&#x0303;.</p>
          <p>Zu behuf aber solcher Tractation / vnd damit sie desto füglicher vn&#x0303; besser jren Fortgang habe&#x0303; möge / were vmb mehrer sicherheit                      willen ein Stillstandt aller Orten ein paar Monat also bald anzustellen vnd ins                      Werck zurichten / da er dan&#x0303; erbietig zu solchem jetzterzehlten                      auf vor genom&#x0303;enen Vorschlag S. Churf. G. nach möglichkeit / wz                      ohne verletzu&#x0303;g gutes Namens vn&#x0303; wolher gebrachter                      Reputation geschehe&#x0303; kan / sich dermassen zu accom&#x0303;odiren / daß S. Churf. G. als ein Evangelischer Churfürst vn&#x0303;                      Herr / gern vor andern gönnen vnd anvertrawen /
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[512/0579] ctionirt verbleiben werden / als Jh. M. sich hierinnen allweg der Recht vnd Gefügnuß gegen den Landen deutlich protestando zuvor gehalten / entgegen J. M. widerumb sie die gehorsamen Ständ mit der jnen versprochenẽ / so wol eigener als außwendiger Potentatẽ Assistentz / Hülf vñ Succurß keines wegs zuverlassen gedencken / in dessen aber seyn J. M. Inhalts besagter hievoriger Erklärũg gnädigst wol zufriedẽ / daß mit Chur Sachsen die vorhabende Tractation einen weg als den andern vorgenom̃en werden möge / vnd wie sie sich keines andern / dann J. Kön. M. Königl. Person darein zu comprehendiren gnädigstversehen / als seyn sie deß Verlauffs förderlicher Notification von den gehorsamen Fürsten vnd Ständen gewärtig / vnd thun sie benebens gnädigst ermahnen / sich hieriñ dermassen gehorsamblich zuverhalten / auf daß in einem corpore beysammen verbleiben / vnd niemands sich darvon ab zu sondern / oder ad partem einzulassen vnterfangen möge / ingleichen / deß wegen der mit der confoederirten Cron Vngarn dermassen Consideration möge gehalten werden / auf daß die gehorsamen Fürsten vnd Ständ (in dem dem Marggraffihumb auf begebende vnd conditionirte Accom̃odirung all bereit mit Türcken vnd Tartarn angedräwet worden) nit in grössers Vnglück vnd Gefahr deßwegen kom̃en mögen / vnd demnach auch den gehorsamẽ Fürsten vñ Ständen hoch angelegẽ / damit dero noch dienẽde Soldatesca mit nechstem befriediget vnd in gutẽ Willen erhalten werde / nit weniger auch J. Kö. M. bewilligter Austand an den drittẽ Monat Sold für die 1000. Pferd zu deroselben Bezahlũg beförderlich richtig gemacht werde / als habẽ J. M. dz gnädigste Vertrawen zu den gehorsamen Fürsten vñ Ständen / sie solche Nortturfftẽ so wol als zuvorn in gehörige obacht zunem̃en / vnd zu angehöriger zuverlässigkeit zurichten / wie auch sonsten in allen Occurrentien mit J. Kön. M. getrewe gehorsame Correspondentz zuhalten nit vnterlassen werden. Ferners hat Pfaltzgraf Friderich zu auß gang dieses Jahrs Graf Georg Friderichen võ Hohenloh an J. Churf. Durchl. zu Sachsen abgefertigt / vnd jhm in seinem Nahmen nachfolgend vortragen lassen: Er machte jm keinen zweiffel / es würdẽ S. Churf. G. auß seinem gethanen Schrifftlichẽ vnd durch offenen Truck ans Liecht gegebenẽ Declaration vernom̃en habẽ / auß wz erheblichẽ Vrsachen er sich der Cron Böheimb Regierũg sampt dero gehörigen Landen vnterzogen / vnd daß er gar nit sich darzu getrungẽ / viel weniger vor ergangener Wahl / vnd biß von desselben Königreichs Ständen jm avisirt worden / dessen Wissenschaft getragen / dahero es für einen Beruff vnd sonderliche Schickung Gottes geachtet / darumb sich desto eher darzu bewegen lassen / damit solche Cron nit in andere Händ gefallen / dardurch dem Röm. Reich allerley Vngelegenheit zugezogen vnd erwachsen mögen. Für eins. Pfaltzgraff Friderich schicket einen Gesandten an den Churfürsten von Sachsen. Fürs ander / daß die Evangelische Religion in solchem Königreich vnd Landen erhalten / bey jhrer hergebrachten Freyheit verbleiben. Zum dritten / daß das Churfürstenthumb nit zu einem Erbe / wie es durch einen Contract dem König in Spania vbergeben / zu mercklichem Praejuditz deß Churfürstlichen Collegii, gemacht. Zum vierdten / daß die freye Keys. Wahl künfftig in die Hand der Evangelischen Majorum gezogen / damit dem Röm. Reich vnd sonderlich den Evangelischen Churfürsten vnd dero Länder hinfüro die Servitut nit auff den Halß wachsen möge / daher er der Pfaltzgr. in gäntzlicher Hoffnung gestanden / es würden die Evangel. Churf. vnd Stände jnen nit allein dasselbe beliebẽ lassen / sondern sie auch darnebẽ hand zuhaben gemeint seyn / dañ da etwz dieses Orts were võ Gegentheil praetendirt worden / daß solches vermittelst der sämptlichen Reichsständ Interposition hette mögen durch rechtliche vnd gütliche Tractation accom̃odirt vnd beygelegt werden / inmassen er sich allezeit dahin erbietig gemacht / aber vergeblich / sondern es hett sich der Gegentheil durch Hülf Spanien / auß ländischer vnd im Reich der Papistischẽ Ligae zugethanen Potentatẽ dermassen gestärckt / daß er gezwungen worden / die noch gezwungene Defension an die Hand zunehmen / nichts desto weniger aber jederzeit begierig gewesen / wie die Sachen zu gütlicher Tractation hetten kom̃en mögen / meine wenige Person zu S. Churf. G. nit allein abzufertigen / sondern dieweil es sich mit dem sichern Geleyd etwz verzogen / vnd die Fürsten vnd Ständ in Schlesten inmittelst ein Zusammenkunfft gehalten / dieselbe dahero zu disponirẽ / daß sie ebener gestalt eine Absendung zu S. C. G. schicken wolten. Were hierauf deß Pfaltzgraffen gantz freundlich bitten / ob S. Churf. G. jhm gefallen lassen wolten / Mittel vorzuschlagen / dardurch obberürten Gefährlichkeiten gestewert / das H. Rö. Reich sampt seinẽ Gliedmassen in gutẽ ruhigen Stand erhalten / er beneben seinen Gefreunden vnd Zugethanen / die jenige jhnen abgenommene Güter widerumb restituirt / deß zugefügten Schadens ergetzet / ein general amnystia allerseits gegeben / den gravaminibus im Reich abgeholffen / das liberum Religionis exercitium erhalten / dz Churfürstenthumb Böhmen bey der freyen Wahl gelassen / dasselbe Königreich sampt den incorporirten Ländern Religions- vnd Prophan Freyheiten restabiliret vnd confirmiret / das Königreich Vngarn in solcher Observantz gehaltẽ / damit nit Desperation / vnd bey derselbẽ schädliche Consequentzen causirt / dz Königreich Polẽ dergestalt möchte in Obacht genom̃en werden / damit dasselbe nit in Gefahr gesetzt / vnd das Röm. Reich auch andere Christliche Länder daherd Schaden leydẽ möchtẽ. Zu behuf aber solcher Tractation / vnd damit sie desto füglicher vñ besser jren Fortgang habẽ möge / were vmb mehrer sicherheit willen ein Stillstandt aller Orten ein paar Monat also bald anzustellen vnd ins Werck zurichten / da er dañ erbietig zu solchem jetzterzehlten auf vor genom̃enen Vorschlag S. Churf. G. nach möglichkeit / wz ohne verletzũg gutes Namens vñ wolher gebrachter Reputation geschehẽ kan / sich dermassen zu accom̃odiren / daß S. Churf. G. als ein Evangelischer Churfürst vñ Herr / gern vor andern gönnen vnd anvertrawen /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 512. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/579>, abgerufen am 23.11.2024.