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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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allen welche sich vnder Jh. Maj. Gehorsam zu begeben versprechen würden Gnad vnd Perdon zu ertheilen / vnnd sie zu beschützen / genugsam zugesagt: hette doch vnder dessen der Keyser das Gottlose Beginnen der Rebellen / welches bey allen Nachkommen ein böses Exempel were / länger nicht dulden können / damit er nicht Gottes Zorn vnd Raach wegen nicht Straffung solcher Bubenstück auff sich lüde / sondern sein wie auch seiner Erben vnnd Nachkommen am Königreich Böheimb Recht zu erhalten / die Gewalt mit Göttlicher Hülff endlich nothtrungenlich anlegen / vnd alles eusserste für die Hand zu nemen für gut angesehen / damit seine Königreich vnd Provintzen wider zu erobern / vnd die nothleydende Vnderthanen wider auß den Trangsalen zu erretten.

Derohalben weil die Keyserliche Majestät auff Hertzogs Maximilian in Bayern vnd etlich anderer deß Reichs Chur-vnnd Fürsten Trew jhre Hoffnung gesetzet / vnd deroselben Hülff zu Widerbringung deß Friedens gebrauchen wollen / hette Jhre Majestät für gut angesehen gedachtem Hertzogen in Bayern / der rebellischen Böhmen Halßstarrigkeit zu dämpffen / auß Keyserlicher Macht vnd Gewalt diesen Befehl gegeben; daß er alle so von jhme zu seiner Ankunfft eitiret würden / vnnd aber dieselbe nicht antworteten / auch vnder den Keyserlichen Gehorsam sich nicht ergeben / vnd Jhre Majestät nicht für jhren rechtmässigen König vnd Herren erkenneten / wie ingleichem von den Rebellen nicht abweichen wolten / mit Gewalt vnd den Waffen verfolgen / vnd zum Gehorsam zwingen; die gehorsamen aber im Namhem Jhr. Keyserlichen Majest. in seinen Schutz vnd Schirm auffnemen / jhr Leib vnd Leben / Haab vnd Gut defendiren vnd allen feindlichen Gewalt von jhnen abtreiben solte.

Dessentwegen wolte Jhr. Keyserl. Majest. allen Böhmischen Ständen / Innsassen vnnd Vnderthanen ernstlich befohlen haben / daß alle / so von gedachtem Hertzogen würden beruffen werden / auff was Orth oder Weiß solches geschehe / sich alsobald auff sein Begehren stelleten / vnd was er jhnen aufferlegte / ohne Verzug vnnd Hinderhalten verrichten / jhr selbst eygene Wolfahrt bedencken / vnd sich nicht von den Auffrührern zu jhrem der jhrigen / vnd deß Vatterlandes Vndergang von dem Gehorsam abhalten lassen. Vnd damit nit jemand sich durch eingegangene Bündnuß mit den Rebellen / oder den geschwornen Eyd / oder die auffgerichtete pacta, oder etwann ein andere Vereinigung / welche doch für sich keine Krafft wider die rechtmässige Obrigkeit / König vnd Erbherren hetten / entschuldigte / wolte Jhr. Keys. Majest. alle dergleichen pacta, Bündnussen vnd Pflichten auffgelöset vnd cassiret / auch alle Vnderthanen / auff was Weiß vnd Weg dieselbige darbey interessirt seyn möchten / von allem Jurament absolvirt vnd loßgesprochen; vnd den jenigen so hierinn Folg leisten würden / jhre Gerechtigkeiten vnd priuilegia zu erhalten vnd handzuhaben auff das trewlichste versprochen vnd zugesagt haben.

1620. Hertzog Maximiliani Das Schreiben / welches Hertzog Maximilian an Pfaltzgraff Friderichen abgehen lassen / war dieses Innhalts;

Schreiben an Pflatzgraff Friederichen. Er / Pfaltzgraff Friderich / würde sich wol zu erinnern wissen / wie trewlich / auffrichtig vnd auß recht Teutschem vnnd sorgfältigem Hertzen vnd Gemüth / er Hertzog in Bayern / so wol vor / als nach der vermeynten nichtigen Wahl eines newen Königs in Böhmen / zu vnderschiedlich mahlen jhn / mit außtrücklicher Vorbildung deß gegenwertigen Zustands / in vberschicketen Schreiben vermahnet vnd vielfältig widerrathen / daß er nicht eines frembden Königreichs Cron / so allbereit einem andern zugeeygnet vnnd auffgesetzet worden / annemen oder begehren / oder Türckische Hülff suchen / oder von den jenigen so dem Türcken zugethan / erwarten / oder die Freyheit Teutscher Nation / als deß vornembsten Volcks in Europa ängstigen solte: Sich auch nicht vnderstünde / durch diese vnzimliche / vnnd auß Praejuditz den Fürsten vnd Monarchen gefährliche vnd nachtheilige Erwehlung eines newen Königs / bey noch Regierung deß rechtmässigen / nicht allein zwey der herrlichsten Königreich / als deß Römischen Reichs vnd Teutschlandes Vormawren / Vngarn nemlich vnnd Böheimb / so hiebevor mit grossem Vnkosten / Arbeit vnd Christenblut wider den Feind beschützet / mit andern Oesterreichischen Erbländern / in das eusserste Verderben vnd die Barbarische vnd vnaufflößliche Türckische Servitut mit sich zu stürtzen / sondern auch das gantze Römische Reich / durch innerliche Auffruhr / Tumult vnnd Abfall getrennet / den Außländischen Barbarischen Völckern für einen Raub außzusetzen / vnd zu vndertrucken / vnd endlich sich selbsten (als der annoch in gutem Wolstand were / vnd vnder den seinen in höchster Authorität lebte / vnnd das Regiment führete) vnnd noch andere mit sich in das gewisseste vnnd grausamste Verderben zu stürtzen vnd gäntzlich zu Grund zu richten.

Es were seinem guten Nahmen / Ehr vnd Dignitäten höchlich zu wider / daß vnder seinem Namen / vmb seinet Willen vnnd durch jhn die herrlichste Königreich vnnd Provintzien so erbärmlicher Weiß durch feindliche Zusammenziehung / mit so vieles Christen Blutsvergiessung gäntzlich verheeret vnnd zerstöret würden. Da doch das Gesetz der Natur selbsten lehrete; Quod tibi non vis fieri, alteri ne feceris: das ist; was du nicht gern hast / daß er dir geschehe / soltu einem andern auch nicht thun. Er Pfaltzgraff were einer vnder den Churfürsten deß Römischen Reichs / solte sich vielmehr bemühen eines andern Reich seinem rechten vnnd alten Herrn wider zustellen: die abgefallene vnnd rebellische Vnderthanen wider zum Gehorsam zu bringen / vnd in deß fürtrefflichen Helden Philippi Pfaltzgraffen bey Rhein Fußstapffen trettende / das Regiment der Christenheit wider die Barbarische Grausamkeit vnnd Joch der Türckischen Dienstbarkeit zu beschützen / vnd mit aller Macht vielmehr zu verthädigen / als dem geschwornen

allen welche sich vnder Jh. Maj. Gehorsam zu begeben versprechen würden Gnad vnd Perdon zu ertheilen / vnnd sie zu beschützen / genugsam zugesagt: hette doch vnder dessen der Keyser das Gottlose Beginnen der Rebellen / welches bey allen Nachkommen ein böses Exempel were / länger nicht dulden können / damit er nicht Gottes Zorn vnd Raach wegen nicht Straffung solcher Bubenstück auff sich lüde / sondern sein wie auch seiner Erben vnnd Nachkommen am Königreich Böheimb Recht zu erhalten / die Gewalt mit Göttlicher Hülff endlich nothtrungenlich anlegen / vnd alles eusserste für die Hand zu nemen für gut angesehen / damit seine Königreich vnd Provintzen wider zu erobern / vnd die nothleydende Vnderthanen wider auß den Trangsalen zu erretten.

Derohalben weil die Keyserliche Majestät auff Hertzogs Maximilian in Bayern vnd etlich anderer deß Reichs Chur-vnnd Fürsten Trew jhre Hoffnung gesetzet / vnd deroselben Hülff zu Widerbringung deß Friedens gebrauchen wollen / hette Jhre Majestät für gut angesehen gedachtem Hertzogen in Bayern / der rebellischen Böhmen Halßstarrigkeit zu dämpffen / auß Keyserlicher Macht vnd Gewalt diesen Befehl gegeben; daß er alle so von jhme zu seiner Ankunfft eitiret würden / vnnd aber dieselbe nicht antworteten / auch vnder den Keyserlichen Gehorsam sich nicht ergeben / vnd Jhre Majestät nicht für jhren rechtmässigen König vnd Herren erkenneten / wie ingleichem von den Rebellen nicht abweichen wolten / mit Gewalt vnd den Waffen verfolgen / vnd zum Gehorsam zwingen; die gehorsamen aber im Namhem Jhr. Keyserlichen Majest. in seinen Schutz vnd Schirm auffnemen / jhr Leib vnd Leben / Haab vnd Gut defendiren vnd allen feindlichen Gewalt von jhnen abtreiben solte.

Dessentwegen wolte Jhr. Keyserl. Majest. allen Böhmischen Ständen / Innsassen vnnd Vnderthanen ernstlich befohlen haben / daß alle / so von gedachtem Hertzogen würden beruffen werden / auff was Orth oder Weiß solches geschehe / sich alsobald auff sein Begehren stelleten / vnd was er jhnen aufferlegte / ohne Verzug vnnd Hinderhalten verrichten / jhr selbst eygene Wolfahrt bedencken / vnd sich nicht von den Auffrührern zu jhrem der jhrigen / vnd deß Vatterlandes Vndergang von dem Gehorsam abhalten lassen. Vnd damit nit jemand sich durch eingegangene Bündnuß mit den Rebellen / oder den geschwornen Eyd / oder die auffgerichtete pacta, oder etwann ein andere Vereinigung / welche doch für sich keine Krafft wider die rechtmässige Obrigkeit / König vnd Erbherren hetten / entschuldigte / wolte Jhr. Keys. Majest. alle dergleichen pacta, Bündnussen vnd Pflichten auffgelöset vnd cassiret / auch alle Vnderthanen / auff was Weiß vnd Weg dieselbige darbey interessirt seyn möchten / von allem Jurament absolvirt vnd loßgesprochen; vnd den jenigen so hierinn Folg leisten würden / jhre Gerechtigkeiten vnd priuilegia zu erhalten vnd handzuhaben auff das trewlichste versprochen vnd zugesagt haben.

1620. Hertzog Maximiliani Das Schreiben / welches Hertzog Maximilian an Pfaltzgraff Friderichen abgehen lassen / war dieses Innhalts;

Schreiben an Pflatzgraff Friederichen. Er / Pfaltzgraff Friderich / würde sich wol zu erinnern wissen / wie trewlich / auffrichtig vnd auß recht Teutschem vnnd sorgfältigem Hertzen vnd Gemüth / er Hertzog in Bayern / so wol vor / als nach der vermeynten nichtigen Wahl eines newen Königs in Böhmen / zu vnderschiedlich mahlen jhn / mit außtrücklicher Vorbildung deß gegenwertigen Zustands / in vberschicketen Schreiben vermahnet vnd vielfältig widerrathen / daß er nicht eines frembden Königreichs Cron / so allbereit einem andern zugeeygnet vnnd auffgesetzet worden / annemen oder begehren / oder Türckische Hülff suchen / oder von den jenigen so dem Türcken zugethan / erwarten / oder die Freyheit Teutscher Nation / als deß vornembsten Volcks in Europa ängstigen solte: Sich auch nicht vnderstünde / durch diese vnzimliche / vnnd auß Praejuditz den Fürsten vnd Monarchen gefährliche vnd nachtheilige Erwehlung eines newen Königs / bey noch Regierung deß rechtmässigen / nicht allein zwey der herrlichsten Königreich / als deß Römischen Reichs vnd Teutschlandes Vormawren / Vngarn nemlich vnnd Böheimb / so hiebevor mit grossem Vnkosten / Arbeit vnd Christenblut wider den Feind beschützet / mit andern Oesterreichischen Erbländern / in das eusserste Verderben vnd die Barbarische vnd vnaufflößliche Türckische Servitut mit sich zu stürtzen / sondern auch das gantze Römische Reich / durch innerliche Auffruhr / Tumult vnnd Abfall getrennet / den Außländischen Barbarischen Völckern für einen Raub außzusetzen / vnd zu vndertrucken / vnd endlich sich selbsten (als der annoch in gutem Wolstand were / vnd vnder den seinen in höchster Authorität lebte / vnnd das Regiment führete) vnnd noch andere mit sich in das gewisseste vnnd grausamste Verderben zu stürtzen vnd gäntzlich zu Grund zu richten.

Es were seinem guten Nahmen / Ehr vnd Dignitäten höchlich zu wider / daß vnder seinem Namen / vmb seinet Willen vnnd durch jhn die herrlichste Königreich vnnd Provintzien so erbärmlicher Weiß durch feindliche Zusammenziehung / mit so vieles Christen Blutsvergiessung gäntzlich verheeret vnnd zerstöret würden. Da doch das Gesetz der Natur selbsten lehrete; Quod tibi non vis fieri, alteri ne feceris: das ist; was du nicht gern hast / daß er dir geschehe / soltu einem andern auch nicht thun. Er Pfaltzgraff were einer vnder den Churfürsten deß Römischen Reichs / solte sich vielmehr bemühen eines andern Reich seinem rechten vnnd alten Herrn wider zustellen: die abgefallene vnnd rebellische Vnderthanen wider zum Gehorsam zu bringen / vnd in deß fürtrefflichen Helden Philippi Pfaltzgraffen bey Rhein Fußstapffen trettende / das Regiment der Christenheit wider die Barbarische Grausamkeit vnnd Joch der Türckischen Dienstbarkeit zu beschützen / vnd mit aller Macht vielmehr zu verthädigen / als dem geschwornen

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          <p>Es were seinem guten Nahmen / Ehr vnd Dignitäten höchlich zu wider / daß vnder                      seinem Namen / vmb seinet Willen vnnd durch jhn die herrlichste Königreich vnnd                      Provintzien so erbärmlicher Weiß durch feindliche Zusammenziehung / mit so                      vieles Christen Blutsvergiessung gäntzlich verheeret vnnd zerstöret würden. Da                      doch das Gesetz der Natur selbsten lehrete; Quod tibi non vis fieri, alteri ne                      feceris: das ist; was du nicht gern hast / daß er dir geschehe / soltu einem                      andern auch nicht thun. Er Pfaltzgraff were einer vnder den Churfürsten deß                      Römischen Reichs / solte sich vielmehr bemühen eines andern Reich seinem rechten                      vnnd alten Herrn wider zustellen: die abgefallene vnnd rebellische Vnderthanen                      wider zum Gehorsam zu bringen / vnd in deß fürtrefflichen Helden Philippi                      Pfaltzgraffen bey Rhein Fußstapffen trettende / das Regiment der Christenheit                      wider die Barbarische Grausamkeit vnnd Joch der Türckischen Dienstbarkeit zu                      beschützen / vnd mit aller Macht vielmehr zu verthädigen / als dem                          geschwornen
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Derohalben weil die Keyserliche Majestät auff Hertzogs Maximilian in Bayern vnd etlich anderer deß Reichs Chur-vnnd Fürsten Trew jhre Hoffnung gesetzet / vnd deroselben Hülff zu Widerbringung deß Friedens gebrauchen wollen / hette Jhre Majestät für gut angesehen gedachtem Hertzogen in Bayern / der rebellischen Böhmen Halßstarrigkeit zu dämpffen / auß Keyserlicher Macht vnd Gewalt diesen Befehl gegeben; daß er alle so von jhme zu seiner Ankunfft eitiret würden / vnnd aber dieselbe nicht antworteten / auch vnder den Keyserlichen Gehorsam sich nicht ergeben / vnd Jhre Majestät nicht für jhren rechtmässigen König vnd Herren erkenneten / wie ingleichem von den Rebellen nicht abweichen wolten / mit Gewalt vnd den Waffen verfolgen / vnd zum Gehorsam zwingen; die gehorsamen aber im Namhem Jhr. Keyserlichen Majest. in seinen Schutz vnd Schirm auffnemen / jhr Leib vnd Leben / Haab vnd Gut defendiren vnd allen feindlichen Gewalt von jhnen abtreiben solte. Dessentwegen wolte Jhr. Keyserl. Majest. allen Böhmischen Ständen / Innsassen vnnd Vnderthanen ernstlich befohlen haben / daß alle / so von gedachtem Hertzogen würden beruffen werden / auff was Orth oder Weiß solches geschehe / sich alsobald auff sein Begehren stelleten / vnd was er jhnen aufferlegte / ohne Verzug vnnd Hinderhalten verrichten / jhr selbst eygene Wolfahrt bedencken / vnd sich nicht von den Auffrührern zu jhrem der jhrigen / vnd deß Vatterlandes Vndergang von dem Gehorsam abhalten lassen. Vnd damit nit jemand sich durch eingegangene Bündnuß mit den Rebellen / oder den geschwornen Eyd / oder die auffgerichtete pacta, oder etwann ein andere Vereinigung / welche doch für sich keine Krafft wider die rechtmässige Obrigkeit / König vnd Erbherren hetten / entschuldigte / wolte Jhr. Keys. Majest. alle dergleichen pacta, Bündnussen vnd Pflichten auffgelöset vnd cassiret / auch alle Vnderthanen / auff was Weiß vnd Weg dieselbige darbey interessirt seyn möchten / von allem Jurament absolvirt vnd loßgesprochen; vnd den jenigen so hierinn Folg leisten würden / jhre Gerechtigkeiten vnd priuilegia zu erhalten vnd handzuhaben auff das trewlichste versprochen vnd zugesagt haben. Das Schreiben / welches Hertzog Maximilian an Pfaltzgraff Friderichen abgehen lassen / war dieses Innhalts; 1620. Hertzog Maximiliani Er / Pfaltzgraff Friderich / würde sich wol zu erinnern wissen / wie trewlich / auffrichtig vnd auß recht Teutschem vnnd sorgfältigem Hertzen vnd Gemüth / er Hertzog in Bayern / so wol vor / als nach der vermeynten nichtigen Wahl eines newen Königs in Böhmen / zu vnderschiedlich mahlen jhn / mit außtrücklicher Vorbildung deß gegenwertigen Zustands / in vberschicketen Schreiben vermahnet vnd vielfältig widerrathen / daß er nicht eines frembden Königreichs Cron / so allbereit einem andern zugeeygnet vnnd auffgesetzet worden / annemen oder begehren / oder Türckische Hülff suchen / oder von den jenigen so dem Türcken zugethan / erwarten / oder die Freyheit Teutscher Nation / als deß vornembsten Volcks in Europa ängstigen solte: Sich auch nicht vnderstünde / durch diese vnzimliche / vnnd auß Praejuditz den Fürsten vnd Monarchen gefährliche vnd nachtheilige Erwehlung eines newen Königs / bey noch Regierung deß rechtmässigen / nicht allein zwey der herrlichsten Königreich / als deß Römischen Reichs vnd Teutschlandes Vormawren / Vngarn nemlich vnnd Böheimb / so hiebevor mit grossem Vnkosten / Arbeit vnd Christenblut wider den Feind beschützet / mit andern Oesterreichischen Erbländern / in das eusserste Verderben vnd die Barbarische vnd vnaufflößliche Türckische Servitut mit sich zu stürtzen / sondern auch das gantze Römische Reich / durch innerliche Auffruhr / Tumult vnnd Abfall getrennet / den Außländischen Barbarischen Völckern für einen Raub außzusetzen / vnd zu vndertrucken / vnd endlich sich selbsten (als der annoch in gutem Wolstand were / vnd vnder den seinen in höchster Authorität lebte / vnnd das Regiment führete) vnnd noch andere mit sich in das gewisseste vnnd grausamste Verderben zu stürtzen vnd gäntzlich zu Grund zu richten. Schreiben an Pflatzgraff Friederichen. Es were seinem guten Nahmen / Ehr vnd Dignitäten höchlich zu wider / daß vnder seinem Namen / vmb seinet Willen vnnd durch jhn die herrlichste Königreich vnnd Provintzien so erbärmlicher Weiß durch feindliche Zusammenziehung / mit so vieles Christen Blutsvergiessung gäntzlich verheeret vnnd zerstöret würden. Da doch das Gesetz der Natur selbsten lehrete; Quod tibi non vis fieri, alteri ne feceris: das ist; was du nicht gern hast / daß er dir geschehe / soltu einem andern auch nicht thun. Er Pfaltzgraff were einer vnder den Churfürsten deß Römischen Reichs / solte sich vielmehr bemühen eines andern Reich seinem rechten vnnd alten Herrn wider zustellen: die abgefallene vnnd rebellische Vnderthanen wider zum Gehorsam zu bringen / vnd in deß fürtrefflichen Helden Philippi Pfaltzgraffen bey Rhein Fußstapffen trettende / das Regiment der Christenheit wider die Barbarische Grausamkeit vnnd Joch der Türckischen Dienstbarkeit zu beschützen / vnd mit aller Macht vielmehr zu verthädigen / als dem geschwornen

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 449. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/508>, abgerufen am 23.11.2024.