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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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tell darthun können. Aber die Rebellen weren in jhrem verstockten Sinn fortgefahren / auch J. M. nicht einer Antwort auff solche Schreiben gewürdiget / ja selbige so gar hindan gesetzet / daß sie jhr Kriegsvolck je länger je mehr hefftig vermehret / die Vnderthanen auffgebotten / vnnd mit jhren Regimentern zu Felde gelegen / vnnd die Marggraffschafft Mähren / zum theil mit Gewalt / zum theil durch List auff jhre Seiten gebracht. Vnd vber diß hetten sie das Stättlein Laa in Vnder-Oesterreich belägert / vnd endlich gar nach Zusammenstossung der Armeen auff die Haupt vnd Königliche Residentz Statt Wien angezogen / viel Mutwillens vnd Feindseligkeiten allda sich vnderstanden. Vnder deß den Keyserlichen Namen bey allen auch Außländischen Nationen mit falschen vnd verhässigen Beschuldigungen vnd Aufflagen durchgezogen / vnd zur Verschimpffung außgesetzet. Wiewol nun dahero der allergnädigste Keyser rechtmässige Vrsach gehabt / jnen ins künftig alle Hoffnung einiger Gnad vnd Vergebung gäntzlich abzuschneiden / hette er doch seine Miltigkeit durch den Mutwillen der Rebellen nicht lassen vberwunden werden / sondern Sambstags nach Trinitatis im Jahr 1619. widerumb auch vnersuchet jhnen mit offenen Patenten seine Gnad angebotten / mit trewlicher vnd Vätterlicher Vermahnung / daß welche sich zum Gehorsam gegen jhrem rechtmässigen König begeben wolten / sich bey seinem Kriegs Obristen Carlen von Bucquoy angeben / vnd von jhme auß Keyserlicher Macht zu Gnaden auffgenommen werden.

Aber die Rebellen / so keiner Gnad vnd Vergebung werth / hetten solche Keyserliche Clementz mit höchster Verachtung verworffen / vnd von Tag zu Tag in jhrer Boßheit weiter fortgefahren / damit sie deß Keysers gerechten Zorn auff sich brächten: Endlich weren sie so weit kommen / daß / als der Ertzbischoff zu Meyntz / deß Röm. Reichs Churfürst / Ferdinandum König in Vngarn vnd Böhmen ein Glied deß Churfürstl. Collegij mit andern Churfürsten auf den 10. 20. Julij 1619. nach Franckfurt zur Wahl eines Römischen Königs beruffen / vnd derselbe / wie gebräuchlich / erschienen / sie jhne der Cron zu berauben sich vnderstanden / vnd deßwegen / so wol mit Schrifften als mit Abgesandten bey den Churfürsten gehandelt daß Ferdinandus zur Churfürstlichen Session vnd Wahl eines Römischen Königs nicht zugelassen würde.

Aber es hetten vber jhr vnrechtmässiges Begeren die Sachen viel einen andern Außgang / als sie verhoffet / bekommen / in deme nit ohne offentliche Schmach vnnd Nachtheil jhr Fordern für vnbillich erkennet / vnd Keyser Ferdinand nicht allein zur Session der Churfürsten / als ein wahrer vnd rechtmässiger König zu gelassen / sondern auch hernach den 18. 28. Augusti auff den Tag deß Heyl. Augustini / durch Göttliche Gnad / gewöhnlicher vnd rechtmässiger Weiß / mit einhelliger Stimm vnd Willen zum Römischen König vnd künfftigen Keyser erwehlet / vnd darauff den 31. August. 9. Sept. in offentlichem Triumph gekrönet worden.

Damit nun die Keyserliche Milte desto mehr offenbahr würde / hette Jhre Majest. welche doch zu rechtmässigem Zorn vnd Vnwillen gegen die Rebellen hochwichtige vnd vnzahlbare Vrsachen gehabt / vnerachtet aller Injurien / zu Franckfurt den Churfürsten sämptlichen keinen außgenommen / als selbige von Jhrer Maj. begehret / daß sie jhnen die Erkanntnuß dieser Sachen / vnd Stillung der Böhmischen Vnruhe vbergeben wolte / zu Bezeugung jhres zu Frieden geneigten Gemühts / die gantze Sach jhrem iudicio vnd Vermittelung heimgestellet; als in dessen die Böhmen / den grössern Theil deß Vngerlands / ohne andere Provintzen / welche sie zur Gemeinschafft deß Kriegs ersuchet / zu gleichmässigem Abfall beweget / auch zugleich in der Statt Prag einen Convent / mit Zuziehung der incorporirten Länder Abgesandten / vnder dem Schein / als wann sie berathschlagen wolten / wie die Keyserliche Schreiben solten beantwortet werden / da doch in der That selbsten viel ein anders gesucht würde / angestellet. Dann in dieser Zusammenkunfft were alles Gifft / so sie lang bey sich getragen außgeschüttet vnd hindangesetzet aller Consultation / hetten diese Rebellen mit allgemeiner Zusammenstimmung der Confoederirten / welches sich doch niemalen gebühret / hindangesetzet deß gethanen Eyds / den sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit vnd König geschworen / aller Gottesforcht / Trew vnd Gehorsam / mit einem gethanen Eydschwur beschlossen einen newen König zu erwehlen / wie sie dann auch mit jhren blinden suffragiis Friderichten Pfaltzgraffen bey Rhein / deß Reichs Churfürsten / an statt jres Rechten / zum vermeynten König designiret / vnd für ein Haupt deß Königreichs / mit Außschliessung Ferdinandi / außgeruffen.

Darauff hette der Pfaltzgraff / als nichtiger Weiß erwehlet / solcher nichtigen Wahlbeygefallen / den bösen Schluß der Stände gebillichet / vnd das Königreich (wiewol er selber zu Franckfurt kurtz zuvor / durch seinen Gesandten / welchen er mit Vollmacht der Votierung zum Wahltag geschicket / neben andern Churfürsten deß Reichs Keyser Ferdinanden für einen rechtmässigen / warhaftigen vnd gekrönten König erkennet / gehalten vnd verehret / vnd bald hernach zum Römischen König durch sein votum erwehlet) angenommen / auch hernach mit der Königlichen Cron seiner Meynung zwar nach rechtmässig / aber in der Warheit nit anders / als wie eine Person in einem Schawspiel gekrönet worden / jhme die dem Königreich incorporirten Länder Innwohner huldigen / vnd als einem König schweren lassen / vnd andere Ding welche niemand anders als einem warhafften / rechtmässigen / erblichen vnd gekrönten König geziemeten / wider alle Recht vnd Billichkeit verrichtet / vnd jhme beygemessen.

Wiewol nun Jh. Keys. Maj. den elenden Zustand der Vnderthanen / welche das Vnglück deß Kriegs fürnemlich treffen würde / betawret / dero gnaden nicht vergessen / vnd deßwegen den 1. 10. Decembris deß abgelauffenen 1619. Jahrs noch das letzte Mandat abgehen lassen / in welchem sie

tell darthun können. Aber die Rebellen weren in jhrem verstockten Sinn fortgefahren / auch J. M. nicht einer Antwort auff solche Schreiben gewürdiget / ja selbige so gar hindan gesetzet / daß sie jhr Kriegsvolck je länger je mehr hefftig vermehret / die Vnderthanen auffgebotten / vnnd mit jhren Regimentern zu Felde gelegen / vnnd die Marggraffschafft Mähren / zum theil mit Gewalt / zum theil durch List auff jhre Seiten gebracht. Vnd vber diß hetten sie das Stättlein Laa in Vnder-Oesterreich belägert / vnd endlich gar nach Zusammenstossung der Armeen auff die Haupt vnd Königliche Residentz Statt Wien angezogen / viel Mutwillens vnd Feindseligkeiten allda sich vnderstanden. Vnder deß den Keyserlichen Namen bey allen auch Außländischen Nationen mit falschen vnd verhässigen Beschuldigungen vnd Aufflagen durchgezogẽ / vnd zur Verschimpffung außgesetzet. Wiewol nun dahero der allergnädigste Keyser rechtmässige Vrsach gehabt / jnen ins künftig alle Hoffnung einiger Gnad vnd Vergebung gäntzlich abzuschneiden / hette er doch seine Miltigkeit durch den Mutwillen der Rebellen nicht lassen vberwundẽ werden / sondern Sambstags nach Trinitatis im Jahr 1619. widerumb auch vnersuchet jhnen mit offenen Patenten seine Gnad angebotten / mit trewlicher vnd Vätterlicher Vermahnung / daß welche sich zum Gehorsam gegen jhrem rechtmässigen König begeben wolten / sich bey seinem Kriegs Obristen Carlen von Bucquoy angeben / vnd von jhme auß Keyserlicher Macht zu Gnaden auffgenommen werden.

Aber die Rebellen / so keiner Gnad vnd Vergebung werth / hettẽ solche Keyserliche Clementz mit höchster Verachtung verworffen / vnd von Tag zu Tag in jhrer Boßheit weiter fortgefahren / damit sie deß Keysers gerechten Zorn auff sich brächten: Endlich weren sie so weit kommen / daß / als der Ertzbischoff zu Meyntz / deß Röm. Reichs Churfürst / Ferdinandum König in Vngarn vnd Böhmen ein Glied deß Churfürstl. Collegij mit andern Churfürsten auf den 10. 20. Julij 1619. nach Franckfurt zur Wahl eines Römischen Königs beruffen / vñ derselbe / wie gebräuchlich / erschienen / sie jhne der Cron zu berauben sich vnderstanden / vnd deßwegen / so wol mit Schrifften als mit Abgesandten bey den Churfürstẽ gehandelt daß Ferdinandus zur Churfürstlichẽ Session vnd Wahl eines Römischen Königs nicht zugelassen würde.

Aber es hetten vber jhr vnrechtmässiges Begeren die Sachen viel einen andern Außgang / als sie verhoffet / bekommen / in deme nit ohne offentliche Schmach vnnd Nachtheil jhr Fordern für vnbillich erkennet / vnd Keyser Ferdinand nicht allein zur Session der Churfürsten / als ein wahrer vnd rechtmässiger König zu gelassen / sondern auch hernach den 18. 28. Augusti auff den Tag deß Heyl. Augustini / durch Göttliche Gnad / gewöhnlicher vnd rechtmässiger Weiß / mit einhelliger Stimm vnd Willen zum Römischen König vnd künfftigen Keyser erwehlet / vnd darauff den 31. August. 9. Sept. in offentlichem Triumph gekrönet worden.

Damit nun die Keyserliche Milte desto mehr offenbahr würde / hette Jhre Majest. welche doch zu rechtmässigem Zorn vnd Vnwillen gegen die Rebellen hochwichtige vnd vnzahlbare Vrsachen gehabt / vnerachtet aller Injurien / zu Franckfurt den Churfürsten sämptlichen keinen außgenommen / als selbige von Jhrer Maj. begehret / daß sie jhnen die Erkanntnuß dieser Sachen / vnd Stillung der Böhmischen Vnruhe vbergeben wolte / zu Bezeugung jhres zu Frieden geneigten Gemühts / die gantze Sach jhrem iudicio vnd Vermittelung heimgestellet; als in dessen die Böhmẽ / den grössern Theil deß Vngerlands / ohne andere Provintzen / welche sie zur Gemeinschafft deß Kriegs ersuchet / zu gleichmässigem Abfall beweget / auch zugleich in der Statt Prag einen Convent / mit Zuziehung der incorporirten Länder Abgesandten / vnder dem Schein / als wañ sie berathschlagen wolten / wie die Keyserliche Schreibẽ solten beantwortet werden / da doch in der That selbsten viel ein anders gesucht würde / angestellet. Dann in dieser Zusam̃enkunfft were alles Gifft / so sie lang bey sich getragen außgeschüttet vñ hindangesetzet aller Consultation / hetten diese Rebellen mit allgemeiner Zusammenstimmung der Confoederirten / welches sich doch niemalen gebühret / hindangesetzet deß gethanen Eyds / den sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit vnd König geschworen / aller Gottesforcht / Trew vnd Gehorsam / mit einem gethanen Eydschwur beschlossen einen newẽ König zu erwehlen / wie sie dann auch mit jhren blinden suffragiis Friderichten Pfaltzgraffen bey Rhein / deß Reichs Churfürstẽ / an statt jres Rechten / zum vermeynten König designiret / vnd für ein Haupt deß Königreichs / mit Außschliessung Ferdinandi / außgeruffen.

Darauff hette der Pfaltzgraff / als nichtiger Weiß erwehlet / solcher nichtigen Wahlbeygefallen / den bösen Schluß der Stände gebillichet / vnd das Königreich (wiewol er selber zu Franckfurt kurtz zuvor / durch seinen Gesandten / welchẽ er mit Vollmacht der Votierung zum Wahltag geschicket / neben andern Churfürsten deß Reichs Keyser Ferdinanden für einen rechtmässigen / warhaftigen vnd gekrönten König erkennet / gehalten vnd verehret / vnd bald hernach zum Römischen König durch sein votum erwehlet) angenommen / auch hernach mit der Königlichen Cron seiner Meynung zwar nach rechtmässig / aber in der Warheit nit anders / als wie eine Person in einem Schawspiel gekrönet worden / jhme die dem Königreich incorporirten Länder Innwohner huldigen / vnd als einem König schweren lassen / vñ andere Ding welche niemand anders als einem warhafften / rechtmässigen / erblichen vnd gekrönten König geziemeten / wider alle Recht vnd Billichkeit verrichtet / vnd jhme beygemessen.

Wiewol nun Jh. Keys. Maj. den elenden Zustand der Vnderthanen / welche das Vnglück deß Kriegs fürnemlich treffen würde / betawret / dero gnaden nicht vergessen / vnd deßwegen den 1. 10. Decembris deß abgelauffenen 1619. Jahrs noch das letzte Mandat abgehen lassen / in welchem sie

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          <p>Aber die Rebellen / so keiner Gnad vnd Vergebung werth / hette&#x0303; solche Keyserliche                      Clementz mit höchster Verachtung verworffen / vnd von Tag zu Tag in jhrer                      Boßheit weiter fortgefahren / damit sie deß Keysers gerechten Zorn auff sich                      brächten: Endlich weren sie so weit kommen / daß / als der Ertzbischoff zu                      Meyntz / deß Röm. Reichs Churfürst / Ferdinandum König in Vngarn vnd Böhmen ein                      Glied deß Churfürstl. Collegij mit andern Churfürsten auf den 10. 20. Julij                      1619. nach Franckfurt zur Wahl eines Römischen Königs beruffen / vn&#x0303; derselbe / wie gebräuchlich / erschienen / sie jhne der Cron zu berauben sich                      vnderstanden / vnd deßwegen / so wol mit Schrifften als mit Abgesandten bey den                      Churfürste&#x0303; gehandelt daß Ferdinandus zur Churfürstliche&#x0303; Session vnd Wahl eines                      Römischen Königs nicht zugelassen würde.</p>
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          <p>Damit nun die Keyserliche Milte desto mehr offenbahr würde / hette Jhre Majest.                      welche doch zu rechtmässigem Zorn vnd Vnwillen gegen die Rebellen hochwichtige                      vnd vnzahlbare Vrsachen gehabt / vnerachtet aller Injurien / zu Franckfurt den                      Churfürsten sämptlichen keinen außgenommen / als selbige von Jhrer Maj. begehret                      / daß sie jhnen die Erkanntnuß dieser Sachen / vnd Stillung der Böhmischen                      Vnruhe vbergeben wolte / zu Bezeugung jhres zu Frieden geneigten Gemühts / die                      gantze Sach jhrem iudicio vnd Vermittelung heimgestellet; als in dessen die                      Böhme&#x0303; / den grössern Theil deß Vngerlands / ohne andere Provintzen / welche sie                      zur Gemeinschafft deß Kriegs ersuchet / zu gleichmässigem Abfall beweget / auch                      zugleich in der Statt Prag einen Convent / mit Zuziehung der incorporirten                      Länder Abgesandten / vnder dem Schein / als wan&#x0303; sie                      berathschlagen wolten / wie die Keyserliche Schreibe&#x0303; solten beantwortet werden /                      da doch in der That selbsten viel ein anders gesucht würde / angestellet. Dann                      in dieser Zusam&#x0303;enkunfft were alles Gifft / so sie lang bey sich                      getragen außgeschüttet vn&#x0303; hindangesetzet aller Consultation /                      hetten diese Rebellen mit allgemeiner Zusammenstimmung der Confoederirten /                      welches sich doch niemalen gebühret / hindangesetzet deß gethanen Eyds / den sie                      jhrer rechtmässigen Obrigkeit vnd König geschworen / aller Gottesforcht / Trew                      vnd Gehorsam / mit einem gethanen Eydschwur beschlossen einen newe&#x0303; König zu                      erwehlen / wie sie dann auch mit jhren blinden suffragiis Friderichten                      Pfaltzgraffen bey Rhein / deß Reichs Churfürste&#x0303; / an statt jres Rechten / zum                      vermeynten König designiret / vnd für ein Haupt deß Königreichs / mit                      Außschliessung Ferdinandi / außgeruffen.</p>
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[448/0507] tell darthun können. Aber die Rebellen weren in jhrem verstockten Sinn fortgefahren / auch J. M. nicht einer Antwort auff solche Schreiben gewürdiget / ja selbige so gar hindan gesetzet / daß sie jhr Kriegsvolck je länger je mehr hefftig vermehret / die Vnderthanen auffgebotten / vnnd mit jhren Regimentern zu Felde gelegen / vnnd die Marggraffschafft Mähren / zum theil mit Gewalt / zum theil durch List auff jhre Seiten gebracht. Vnd vber diß hetten sie das Stättlein Laa in Vnder-Oesterreich belägert / vnd endlich gar nach Zusammenstossung der Armeen auff die Haupt vnd Königliche Residentz Statt Wien angezogen / viel Mutwillens vnd Feindseligkeiten allda sich vnderstanden. Vnder deß den Keyserlichen Namen bey allen auch Außländischen Nationen mit falschen vnd verhässigen Beschuldigungen vnd Aufflagen durchgezogẽ / vnd zur Verschimpffung außgesetzet. Wiewol nun dahero der allergnädigste Keyser rechtmässige Vrsach gehabt / jnen ins künftig alle Hoffnung einiger Gnad vnd Vergebung gäntzlich abzuschneiden / hette er doch seine Miltigkeit durch den Mutwillen der Rebellen nicht lassen vberwundẽ werden / sondern Sambstags nach Trinitatis im Jahr 1619. widerumb auch vnersuchet jhnen mit offenen Patenten seine Gnad angebotten / mit trewlicher vnd Vätterlicher Vermahnung / daß welche sich zum Gehorsam gegen jhrem rechtmässigen König begeben wolten / sich bey seinem Kriegs Obristen Carlen von Bucquoy angeben / vnd von jhme auß Keyserlicher Macht zu Gnaden auffgenommen werden. Aber die Rebellen / so keiner Gnad vnd Vergebung werth / hettẽ solche Keyserliche Clementz mit höchster Verachtung verworffen / vnd von Tag zu Tag in jhrer Boßheit weiter fortgefahren / damit sie deß Keysers gerechten Zorn auff sich brächten: Endlich weren sie so weit kommen / daß / als der Ertzbischoff zu Meyntz / deß Röm. Reichs Churfürst / Ferdinandum König in Vngarn vnd Böhmen ein Glied deß Churfürstl. Collegij mit andern Churfürsten auf den 10. 20. Julij 1619. nach Franckfurt zur Wahl eines Römischen Königs beruffen / vñ derselbe / wie gebräuchlich / erschienen / sie jhne der Cron zu berauben sich vnderstanden / vnd deßwegen / so wol mit Schrifften als mit Abgesandten bey den Churfürstẽ gehandelt daß Ferdinandus zur Churfürstlichẽ Session vnd Wahl eines Römischen Königs nicht zugelassen würde. Aber es hetten vber jhr vnrechtmässiges Begeren die Sachen viel einen andern Außgang / als sie verhoffet / bekommen / in deme nit ohne offentliche Schmach vnnd Nachtheil jhr Fordern für vnbillich erkennet / vnd Keyser Ferdinand nicht allein zur Session der Churfürsten / als ein wahrer vnd rechtmässiger König zu gelassen / sondern auch hernach den 18. 28. Augusti auff den Tag deß Heyl. Augustini / durch Göttliche Gnad / gewöhnlicher vnd rechtmässiger Weiß / mit einhelliger Stimm vnd Willen zum Römischen König vnd künfftigen Keyser erwehlet / vnd darauff den 31. August. 9. Sept. in offentlichem Triumph gekrönet worden. Damit nun die Keyserliche Milte desto mehr offenbahr würde / hette Jhre Majest. welche doch zu rechtmässigem Zorn vnd Vnwillen gegen die Rebellen hochwichtige vnd vnzahlbare Vrsachen gehabt / vnerachtet aller Injurien / zu Franckfurt den Churfürsten sämptlichen keinen außgenommen / als selbige von Jhrer Maj. begehret / daß sie jhnen die Erkanntnuß dieser Sachen / vnd Stillung der Böhmischen Vnruhe vbergeben wolte / zu Bezeugung jhres zu Frieden geneigten Gemühts / die gantze Sach jhrem iudicio vnd Vermittelung heimgestellet; als in dessen die Böhmẽ / den grössern Theil deß Vngerlands / ohne andere Provintzen / welche sie zur Gemeinschafft deß Kriegs ersuchet / zu gleichmässigem Abfall beweget / auch zugleich in der Statt Prag einen Convent / mit Zuziehung der incorporirten Länder Abgesandten / vnder dem Schein / als wañ sie berathschlagen wolten / wie die Keyserliche Schreibẽ solten beantwortet werden / da doch in der That selbsten viel ein anders gesucht würde / angestellet. Dann in dieser Zusam̃enkunfft were alles Gifft / so sie lang bey sich getragen außgeschüttet vñ hindangesetzet aller Consultation / hetten diese Rebellen mit allgemeiner Zusammenstimmung der Confoederirten / welches sich doch niemalen gebühret / hindangesetzet deß gethanen Eyds / den sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit vnd König geschworen / aller Gottesforcht / Trew vnd Gehorsam / mit einem gethanen Eydschwur beschlossen einen newẽ König zu erwehlen / wie sie dann auch mit jhren blinden suffragiis Friderichten Pfaltzgraffen bey Rhein / deß Reichs Churfürstẽ / an statt jres Rechten / zum vermeynten König designiret / vnd für ein Haupt deß Königreichs / mit Außschliessung Ferdinandi / außgeruffen. Darauff hette der Pfaltzgraff / als nichtiger Weiß erwehlet / solcher nichtigen Wahlbeygefallen / den bösen Schluß der Stände gebillichet / vnd das Königreich (wiewol er selber zu Franckfurt kurtz zuvor / durch seinen Gesandten / welchẽ er mit Vollmacht der Votierung zum Wahltag geschicket / neben andern Churfürsten deß Reichs Keyser Ferdinanden für einen rechtmässigen / warhaftigen vnd gekrönten König erkennet / gehalten vnd verehret / vnd bald hernach zum Römischen König durch sein votum erwehlet) angenommen / auch hernach mit der Königlichen Cron seiner Meynung zwar nach rechtmässig / aber in der Warheit nit anders / als wie eine Person in einem Schawspiel gekrönet worden / jhme die dem Königreich incorporirten Länder Innwohner huldigen / vnd als einem König schweren lassen / vñ andere Ding welche niemand anders als einem warhafften / rechtmässigen / erblichen vnd gekrönten König geziemeten / wider alle Recht vnd Billichkeit verrichtet / vnd jhme beygemessen. Wiewol nun Jh. Keys. Maj. den elenden Zustand der Vnderthanen / welche das Vnglück deß Kriegs fürnemlich treffen würde / betawret / dero gnaden nicht vergessen / vnd deßwegen den 1. 10. Decembris deß abgelauffenen 1619. Jahrs noch das letzte Mandat abgehen lassen / in welchem sie

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/507>, abgerufen am 23.11.2024.