Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien. vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden: Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet: Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen. Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet. Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen. Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt. Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden. Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet. Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien. vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden: Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet: Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen. Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet. Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen. Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt. Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden. Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet. Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0437" n="384"/> alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung <note place="left">Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien.</note> vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden:</p> <p>Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet:</p> <p>Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen.</p> <p>Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet.</p> <p>Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen.</p> <p>Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt.</p> <p>Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden.</p> <p><note place="right">Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet.</note> Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [384/0437]
alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden:
Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien. Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet:
Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen.
Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet.
Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen.
Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt.
Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden.
Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu
Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |