Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den 1620 die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn. Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist. Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey. Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden. Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe. Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben. Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key- den 1620 die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn. Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist. Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey. Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden. Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe. Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben. Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0407" n="356"/> den <note place="left">1620</note> die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. 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Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey.</p> <p>Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden.</p> <p>Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe.</p> <p>Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben.</p> <p>Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [356/0407]
den die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn.
1620 Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist.
Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey.
Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden.
Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe.
Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben.
Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key-
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