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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigen den Eventum befehlen werden.

Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet:

Antwort Schreiben der Stände in Boheim. Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigsten Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / haben wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren solten: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mähren Herren Gesandten keines zukommen) die von E. Chur: vnd Fürstlichen Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden.

Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischen Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfunden vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichen Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen.

Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:

Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigẽ den Eventum befehlen werden.

Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet:

Antwort Schreiben der Stände in Boheim. Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigstẽ Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / habẽ wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren soltẽ: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mährẽ Herren Gesandten keines zukom̃en) die von E. Chur: vnd Fürstlichẽ Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden.

Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischẽ Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfundẽ vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichẽ Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen.

Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:

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Antwort                      auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß                      handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum                      ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet /                      noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch                      vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl.                      Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so                      gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können.                      Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige                      keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch                      also ferrner vnparthey<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem                      widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen                      / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu                      deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen                      zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht                      noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer                      Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen /                      vnd dem Allmächtige&#x0303; den Eventum befehlen werden.</p>
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          <p>Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann                      mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so                      wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen                      Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten                      Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen.                      Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern /                      daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen /                      Tyrannische&#x0303; Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein                      hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die                      Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins                      zweyte Jahr am meisten empfunde&#x0303; vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen                      vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der                      entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers                      theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir                      nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten                      Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd                      Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert                      seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden                      solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer                      Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen                      vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig                      / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der                      Keyserliche&#x0303; Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als                      von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen /                      Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen /                      mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd                      verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche                      Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff                      erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit                      erhalten helffen.</p>
          <p>Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten                      Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:</p>
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[348/0399] Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey_sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigẽ den Eventum befehlen werden. Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet: Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigstẽ Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / habẽ wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren soltẽ: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mährẽ Herren Gesandten keines zukom̃en) die von E. Chur: vnd Fürstlichẽ Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden. Antwort Schreiben der Stände in Boheim. Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischẽ Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfundẽ vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichẽ Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen. Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:

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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/399>, abgerufen am 16.06.2024.